Andrea Bogner-Unden
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulen in frei er Trägerschaft sind uns Grünen wertvoll und wichtig. Des halb ist uns auch eine verlässliche Finanzierung wichtig.
Die freien Schulen sind ein Impulsgeber für pädagogische In novationen, sie sorgen für mehr Pluralität und Vielfalt in un serem Bildungssystem, sie erfüllen einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Bildungsauftrags, und sie sind eine zentra le Bereicherung der Schullandschaft in Baden-Württemberg.
Mit ihren besonderen Profilen können sie auf die wachsende Heterogenität bei Schülerinnen und Schülern eingehen und passgenau Lücken des öffentlichen Schulsystems ausfüllen. Sie können auch den öffentlichen Schulen als gute und wich tige Ideengeber dienen. Als langjährige Lehrerin an einer pri vaten Schule kenne ich deren Alltag aus der Praxis.
Durch die im Jahr 2017 neu geschaffene Ausgleichsregelung für nicht erhobenes Schulgeld wird sichergestellt, dass der Zu gang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Schülerinnen und Schüler ohne soziale Auslese gewährleistet ist. Es hat mich daher besonders gefreut, dass wir und die grün geführ te Landesregierung bereits bei der Novellierung des Privat schulgesetzes im Jahr 2017 einen Meilenstein im Verhältnis zwischen Land und Schulen in freier Trägerschaft erreicht ha ben.
Zur Anpassung der Zuschüsse bedarf es nun einer erneuten Änderung des Privatschulgesetzes mit Wirkung zum 1. Janu ar 2021.
Insgesamt erhöhen sich die Zuschüsse um 4 Millionen €. Das ist in meinen Augen eine berechtigte und verdiente Anerken nung für die engagiert geleistete Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft. Ein herzliches Dankeschön dafür an alle enga gierten Schulträger, Schulleitungen, Kollegien sowie die El tern.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für ei nen erfolgreichen Schulunterricht braucht es eine gute Kom munikation auf Augenhöhe, den direkten Kontakt. Dafür ist es wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen. Bei einer Voll verschleierung ist das nicht möglich. Deshalb lehnen wir die Vollverschleierung ab.
Wir Grünen unterstützen das Vorhaben des Kultusministeri ums, das Schulgesetz entsprechend anzupassen und eine Ver hüllung des Gesichts aus religiösen Gründen an öffentlichen Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich zu verbieten.
Aufgrund des Fehlens entsprechender Vorkommnisse in Ba den-Württemberg sehen die GEW, der Deutsche Gewerk schaftsbund sowie der Landeselternbeirat keinen Regelungs bedarf. Dennoch steht die grüne Landtagsfraktion hinter dem Gesetzentwurf, da er vorbeugend Rechtssicherheit für mögli che zukünftige Situationen für Schulleitungen, Lehrkräfte so wie Schülerinnen und Schüler schafft und somit rechtliche Unklarheiten wie in Hamburg verhindert.
Schule sollte ein Ort der Vielfalt sein, an dem Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ihren Glauben und ihre Ideale frei auszuleben. Dafür stehen wir mit unserer grünen Bildungspolitik im Land. Schule ist aus unserer Sicht mehr als ein Lernort. Schule ist ein Lebensraum, in dem Schülerin nen und Schüler tagtäglich lernen, in einer Gemeinschaft mit einander umzugehen und sich gegenseitig zu respektieren.
Eine Gesichtsverschleierung isoliert junge Menschen und ver hindert eine freie und offene Teilhabe an der Kommunikation in der Schulgemeinschaft. Auch wenn derzeit aufgrund von Corona viele schulische Aktivitäten eingeschränkt sind, wird das vorgelegte Gesetz langfristig helfen, den Charakter von Schulen als Institutionen einer offenen Lebens- und Lernkul tur sowie einer Kommunikationskultur zu erhalten und zu stär ken. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler müssen Ge sicht zeigen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde in dem vorge legten Gesetzentwurf ergänzt, dass das Tragen eines Kopf tuchs, welches das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn unverhüllt lässt, von dem Verbot nicht umfasst ist. Die ses religiös konnotierte Kleidungsstück verhindert eine offe ne Kommunikation im Schulkontext nicht.
Mit Blick auf die derzeit im Rahmen der Covid-19-Pandemie verordnete Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Be deckung wurde im Gesetzestext zur Klarstellung ein entspre chender Halbsatz aufgenommen, wonach zum Schutz der Ge sundheit das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Vorrang hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für den Erhalt einer Schule mit offener Kommunikationskultur möchte ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes zuzustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Grünen se hen bei der Regelung zur Mindestschülerzahl in der Eingangs klasse keinen Änderungsbedarf. Die geltenden Bestimmun gen haben sich bewährt. Das möchte ich kurz an fünf Punk ten erläutern.
Erstens: Der Gesetzentwurf der FDP/DVP soll kleinste Schul einheiten sichern. Das widerspricht unseren Vorstellungen ei nes qualitätsvollen, passgenauen Bildungsangebots in der Flä
che und der Verwirklichung der Bildungsgerechtigkeit. Zur Qualität in der Bildung gehören nun mal die Fachlichkeit der Lehrkräfte, eine ausreichende Wahlmöglichkeit zwischen den Fächern für Schülerinnen und Schüler sowie ausreichend Leh rerinnen und Lehrer, um eine sinnvolle Vertretung bei Krank heiten und Ausfällen gewährleisten zu können. Das ist in zu kleinen Schulen nicht realisierbar.
Zweitens: Kleine Schulen brauchen erhebliche Ressourcen an Kolleginnen und Kollegen, die dann an anderen Standorten fehlen. Beim derzeitigen Lehrkräftemangel ist Ihr Entwurf deshalb unverantwortlich.
Drittens: Sie kalkulieren weiterhin mit dem Abschulen von Schülerinnen und Schülern der Klassen 6, 7 und 8. Das leh nen wir aus pädagogischen Gründen ab; denn Sie degradie ren mit Ihrem Entwurf die Haupt- und Werkrealschulen zu Restschulen mit Auffangcharakter für schwache und schwie rige Schülerinnen und Schüler.
Ihr Gesetzentwurf würde verstärkt dazu führen, dass die Schu len die Bildungsstandards des grundlegenden Niveaus auf grund der Zusammensetzung der Schülerschaft endgültig nicht mehr gewährleisten können. Diese Entwicklung wollen wir nicht weiter verstärken.
In diesem Rahmen möchte ich ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen an den Haupt- und Werkrealschulen herzlich für ihre intensiven Bemühungen und ihren täglichen Einsatz für die Schülerinnen und Schüler danken.
Viertens: § 30 b Absatz 2 des Schulgesetzes bietet bereits heu te Ausnahmeregelungen für kleinere Standorte, wenn Schul abschlüsse nicht in zumutbarer Nähe angeboten werden kön nen. Außerdem können Schulträger entsprechend regionale Schulentwicklungsmaßnahmen einleiten, wie z. B. den Zu sammenschluss von Schulstandorten oder den Verbund von Schularten. Auf diese Weise können im ländlichen Raum be reits jetzt Härten vermieden werden. Daher erübrigt sich Ihr Entwurf auch diesbezüglich.
Fünftens: Mit den Gemeinschaftsschulen und den Realschu len, die jetzt auch den Hauptschulabschluss anbieten, haben wir ein sehr gutes Angebot für mehr Bildungsgerechtigkeit im ländlichen Raum aufgebaut. Wir haben die Realschulen mit zehn zusätzlichen Poolstunden ausgestattet, damit sie der ge stiegenen Heterogenität mit differenzierten Angeboten begeg nen können.
Wenn in den Realschulen auch in den Klassen 5 und 6 auf dem grundlegenden Niveau unterrichtet und bewertet werden könnte und dürfte, könnten wir vielen Schülern und deren Fa milien das Leid der Abschulung ersparen. Das wäre konse quent für eine Schulart, die sowohl zum Realschulabschluss als auch zum Hauptschulabschluss führt.
Wir brauchen Schulen als handlungsfähige, starke Einheiten in der Fläche. Dazu trägt Ihr Gesetzentwurf nicht bei. Er er
höht nicht die Vielfältigkeit des Schulangebots, wie Sie es nennen, sondern verringert die Qualität in der Bildung und verhindert Bildungsgerechtigkeit. Er verschärft den Lehrer mangel und ist pädagogisch nicht verantwortbar. Deshalb leh nen wir ihn weiterhin ab.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Fakt: El tern schicken ihre Kinder nicht mehr auf die Haupt- und Werk realschulen.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht und wie es bei Ihren Kin dern ist.
Wir Grünen setzen uns schon immer für Qualität in der Bil dung, passgenaue Bildungsangebote und Bildungsgerechtig keit in der Fläche ein. Das ist nicht ideologisch; darauf haben alle Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern ein Recht.
Aus wissenschaftlichen Untersuchungen wissen wir, was Qua lität in der Bildung ausmacht. Es ist erstens die Fachlichkeit der Lehrkräfte, es ist zweitens eine ausreichende Wahlmög lichkeit zwischen den Fächern für die Schülerinnen und Schü ler, und drittens sind es ausreichend Lehrkräfte
und eine sinnvolle Vertretung beim Ausfall einer Lehrkraft.
Jetzt habe ich Rederecht, Sie nicht. – Diese Qualitätsfakto ren sind an zu kleinen Schulen nur schwer realisierbar.
Die regionale Schulentwicklung dient nach § 30 a des Schul gesetzes – ich zitiere –
... der nachhaltigen Sicherung eines regional ausgewo genen, alle Bildungsabschlüsse umfassenden Bildungs angebots in zumutbarer Erreichbarkeit.
Die Regelung, dass Eingangsklassen mindestens 16 Schüle rinnen bzw. Schüler vorweisen müssen, ist deshalb ein wich tiger Baustein, damit die Schulen die Qualität gewährleisten können. Dies sieht übrigens auch Herr Brugger vom Bildungs dezernat des Städtetags so. Ich zitiere ihn:
Wir sehen keinen Änderungsbedarf. Die geltenden Be stimmungen haben sich bewährt.
Kleine Schulen brauchen erhebliche Ressourcen, die an ande ren Standorten fehlen. Deshalb scheint uns der Erhalt von Kleinstschulen beim derzeitigen Lehrkräftemangel unverant wortlich.
Ihre Bedenken, dass im ländlichen Raum kein passgenaues Bildungsangebot vorhanden sein könnte, entkräftet der § 30 b Absatz 2 des Schulgesetzes, der bereits heute Ausnahmerege lungen für kleinere Standorte zulässt, wenn Schulabschlüsse nicht in zumutbarer Nähe angeboten werden können. Außer dem können Schulträger regionale Schulentwicklungsmaß nahmen einleiten wie z. B. den Zusammenschluss von Schul standorten oder den Verbund von Schularten. Auch auf diese Weise können Härten vermieden werden.
Ihr Vorschlag geht davon aus, dass insbesondere in den Klas sen 6, 7 und 8 Schülerinnen und Schüler von den Realschu len auf die Haupt- und Werkrealschulen wechseln. Dieses kal kulierte Abschulen ist für mich pädagogisch untragbar. Es ist unverantwortlich gegenüber den Schülerinnen und Schülern sowie den dort unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen,
aber auch gegenüber den Haupt- und Werkrealschulen selbst, die die Rolle der Restschule übernehmen müssen – der Rest schule mit Auffangcharakter für schwache und schwierige Schülerinnen und Schüler – und die aufgrund der Zusammen setzung ihrer Schülerschaft die Bildungsstandards des grund legenden Niveaus nicht mehr gewährleisten können.
Die Leistungsvergleiche und Abschlussergebnisse im letzten Jahr haben gezeigt, dass die Leistungen an den Haupt- und Werkrealschulen nicht an die der anderen Schularten heran reichen. Das ist kein vielfältiges Schulangebot. Eine solche Hierarchisierung von Schulen, wie Sie das wollen,
lehnen wir ab.
Wir haben dafür mit den Gemeinschaftsschulen und den Re alschulen, die jetzt auch den Hauptschulabschluss anbieten, ein sehr gutes Angebot für mehr Bildungsgerechtigkeit im ländlichen Raum aufgebaut, und wir haben die Realschulen mit zehn zusätzlichen Poolstunden ausgestattet, damit sie der gestiegenen Heterogenität mit differenzierten Angeboten be gegnen können.
Eine dringende Korrektur wäre meiner Meinung nach noch in der Orientierungsstufe der Realschule notwendig. Die Real schulen müssten in den Klassen 5 und 6 auch auf dem grund legenden Niveau unterrichten und bewerten können und dür fen.
Das würde viel Leiden ersparen und wäre konsequent für ei ne Schulart, die sowohl zum Realschulabschluss als auch zum Hauptschulabschluss führt.
Wir brauchen Schule als handlungsfähige, starke Einheit in der Fläche. Ihr Gesetzentwurf hat genau den gegenteiligen Ef fekt. Er verringert die Qualität in der Bildung, verschärft den bestehenden Lehrkräftemangel und ist obendrein pädagogisch nicht verantwortbar. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon bei der ersten Lesung habe ich es dargelegt: Die Schulen in freier Trä gerschaft sind wichtig und wertvoll. Sie sind ein Impulsträger für pädagogische Innovationen. Sie sorgen für mehr Plurali tät und Vielfalt in unserem Bildungswesen. Sie erfüllen einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Bildungsauftrags, und sie sind eine zentrale Bereicherung der Schullandschaft in Ba den-Württemberg.
Mit ihren besonderen Profilen können sie auf die wachsende Heterogenität bei Schülerinnen und Schülern reagieren und passgenau Lücken des öffentlichen Schulsystems ausfüllen.
Deshalb ist es für uns richtig und wichtig, dass der Kostende ckungsgrad von 80 % realisiert wurde und jetzt wieder ange passt wird, und zwar alle zwei Jahre.
Auch das Sonderungsverbot, das in Artikel 7 des Grundgeset zes festgeschrieben ist, ist für uns und unsere Bildungspolitik zentral. Durch die 2017 neu geschaffene Ausgleichsregelung für nicht erhobenes Schulgeld stellen wir sicher, dass der Zu gang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Schülerinnen und Schüler ohne soziale Auslese gewährleistet ist.
Deshalb lehnen wir auch Ihren heutigen Entschließungsan trag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, ab. Denn Sie möchten Ganztagsangebote an Schulen in freier Trä gerschaft mithilfe einer Wiedereinführung von Schulgeld fi nanzieren; Sie haben es noch nicht einmal mitbekommen.
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle den Vertreterin nen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es bleibt natürlich auch in der Zukunft noch einiges zu tun, wie unser Gespräch gestern gezeigt hat.
Wir haben auch dafür gesorgt, dass der Ausgleichsanspruch jetzt auch inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern ge währt wird. Sie unterliegen jetzt der Spitzabrechnung und nicht mehr der Kopfsatzbezuschussung. Es ist für uns richtig, dass die Erhöhungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 reali siert werden und Absenkungen erst zum kommenden Schul jahr wirksam werden. Das entspricht der Verhältnismäßigkeit und der Berechenbarkeit, für die wir stehen; denn gegenseiti ges Vertrauen ist wertvoll.
Des Weiteren wird die Finanzierung der internationalen Schu len endlich auf eine verlässliche, transparente und rechtssi chere Basis gestellt. Auch die Zuschusspraxis für private Son derberufsschulen und private Sonderberufsfachschulen wird geregelt. Wir begrüßen diese langfristige Planungssicherheit für diese besonderen Schulen und ihre oft einmaligen Ange bote. Wir stehen für Transparenz, Berechenbarkeit und Ver lässlichkeit.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass an den Schulen in frei er Trägerschaft engagierte Arbeit geleistet wird. Das verdient höchste Anerkennung. Ein herzliches Dankeschön daher auch allen engagierten Schulträgern, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern.
Wir werden diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Heteroge nität bei Schülerinnen und Schülern ist groß und wächst. Bil dungsvoraussetzungen und Begabungen sind unterschiedlich. Deshalb brauchen wir ein breit gefächertes Angebot in unse rem Bildungswesen, das fördert und fordert.
Die Schulen in freier Trägerschaft sind von jeher ein wichti ger Impulsgeber für pädagogische Innovationen. Hiervon pro fitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler, die diese pri vaten Schulen besuchen. Sie dienen auch den öffentlichen Schulen als gute und wichtige Impulsgeber. Sie sorgen für mehr Pluralität und Vielfalt in unserem Bildungswesen. Sie erfüllen einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Bildungs auftrags und sind eine zentrale Bereicherung der Schulland schaft in Baden-Württemberg.
Es hat mich daher besonders gefreut, dass wir in der letzten Novellierung des Privatschulgesetzes im Herbst 2017 einen
Meilenstein im Verhältnis zwischen dem Land und den Schu len in freier Trägerschaft erreicht haben. Wir haben nicht nur zum ersten Mal den Kostendeckungsgrad von 80 % realisiert, sondern wir haben ihn zugleich gesetzlich verankert. Seitdem erhalten die Schulen endlich eine verlässliche Grundausstat tung und damit die notwendige Planungssicherheit.
Die Festschreibung des Kostendeckungsgrads auf 80 % brach te gleichzeitig eine weitere Erhöhung der Landesmittel um 15 Millionen € mit sich, nachdem wir bereits in der letzten Legislaturperiode die Zuschüsse für die Schulen in freier Trä gerschaft um über 72 Millionen € erhöht hatten.
Durch die 2017 ebenfalls neu geschaffene Ausgleichsregelung für nicht erhobenes Schulgeld stehen zusätzliche Ausgleichs mittel für die Schulen in Höhe von jährlich 50 Millionen € be reit.
Damit wird auch sichergestellt, dass der Zugang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Schülerinnen und Schüler ohne soziale Auslese gewährleistet ist. Wir kommen damit dem Sonderungsverbot nach.
Dieser Ausgleichsanspruch wird jetzt auch inklusiv beschul ten Schülerinnen und Schülern gewährt, die allerdings nicht der Kopfsatzbezuschussung, sondern der Spitzabrechnung un terfallen. Bei der Unterschiedlichkeit der Handicaps erscheint uns das sinnvoll.
Anhand des Landtagsberichts über die Kosten des öffentli chen Schulwesens werden die Zuschüsse für die Schulen ab jetzt alle zwei Jahre angepasst, wie wir eben schon gehört ha ben. Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2019 realisiert werden. Absenkungen sollen dagegen erst zum kom menden Schuljahr wirksam werden. Das entspricht der Ver hältnismäßigkeit und der Berechenbarkeit, für die wir stehen. Denn gegenseitiges Vertrauen ist uns wichtig.
Insgesamt erhöhen sich die Zuschüsse um 4 Millionen €. Das ist in meinen Augen eine berechtigte und verdiente Anerken nung für die engagiert geleistete Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft.
Dafür ein herzliches Dankeschön allen engagierten Schulträ gern, Schulleitungen, Kollegien sowie den Eltern.
Des Weiteren stellen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endlich die Finanzierung der internationalen Schulen auf ei ne verlässliche, transparente und rechtssichere Basis. Die in ternationalen Schulen werden in das Privatschulgesetz als Er gänzungsschulen in den Katalog der freiwilligen Förderung aufgenommen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner die Zuschusspraxis für private Sonderberufsschulen und private Sonderberufsfach schulen. Deren Sachkostenzuschüsse orientieren sich in der Höhe weiterhin an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren; auch dies wird jetzt gesetzlich verankert.
Wir begrüßen die langfristige Planungssicherheit für diese be sonderen Schulen und ihre oft einmaligen Angebote.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, wir setzen mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf konsequent den von uns eingeschlagenen Weg fort: für starke Schulen in freier Träger schaft, für Vielfalt in unserer Bildungslandschaft, für Trans parenz, Berechenbarkeit und Planungssicherheit bei den Zu schüssen für die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern, Leh rerinnen und Lehrer sowie die Schulträger in Baden-Württem berg.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen Europa, wir wollen Europa, wir gestalten Europa. Wir lassen uns von diesem richtigen und wichtigen Weg auch von ego zentrischen Nationalisten nicht abbringen.
Die chaotischen Szenarien um den Brexit zeigen uns die de saströse Wirkung von Nationalisten und Populisten, die nur sich selbst und ihr internes Machtgerangel im Auge haben. Die Verantwortung für ihr Land und für ihre Bevölkerung ha ben sie schon lange an der Garderobe abgegeben. Verantwor tung über die eigenen Grenzen hinaus überfordert sie völlig. Verunsicherung, gesellschaftliche Spaltung und wirtschaftli cher Niedergang sind das Ergebnis.
Für das Volk tun diese Populisten nichts.
Wir brauchen Europa für die Lösung der Klimafrage, für un sere Mobilität, für weitere weltweite Kommunikation, für un sere Wissenschaft und Bildung, für sozialen Ausgleich und Zusammenhalt und auch für den Kampf gegen Steuerhinter ziehung, kriminelle Banden und Terrorismus.
Durch den Europäischen Binnenmarkt haben wir enorme wirt schaftliche Vorteile. Auch nach außen können wir uns zwi schen den großen Wirtschaftsblöcken USA und China behaup ten.
Wir wollen Europa; denn Europa bietet uns seit 70 Jahren Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. Mit unseren Nach barn verbindet uns Freundschaft. Schon allein dafür lohnt sich die EU.
Der europäische Zusammenhalt ist für uns alle von existen zieller Bedeutung. Deshalb gestalten wir Europa, und zwar auch hier in Baden-Württemberg. Auf der Grundlage des Weißbuchs der EU-Kommission hat unsere Landesregierung im letzten Jahr eine breite öffentliche Debatte über die Zu kunft der Europäischen Union geführt. Es gab Veranstaltun gen hier im Landtag. Die Meinung der Bürgerinnen und Bür ger sowie von Experten zur Zukunft Europas wurden in ei nem Dialogprozess gebündelt. Das Ergebnis, das Europaleit bild der Landesregierung, kann sich sehen lassen.
Die heute vorliegende Beschlussempfehlung des Europaaus schusses benennt zu Recht die Bedeutung des angestoßenen Diskussionsprozesses. Mit einer klaren Positionierung zur Zu kunft Europas hat Baden-Württemberg damit eine Vorreiter rolle in und für Europa eingenommen. Darauf können wir stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Beschlussempfehlung macht auch deutlich: Die EU ist längst mehr als eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft. Sie ist ei ne Wertegemeinschaft. Sie steht für eine Gesellschaftsord nung, die der Achtung der Menschenwürde, der Wahrung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlich keit verpflichtet ist. Alle europäischen Mitgliedsstaaten müs sen wir zur Einhaltung dieser Werte unmissverständlich auf fordern und diese auch gegenüber autokratischen Herrschafts formen verteidigen.
In den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspo litik brauchen wir ein Mehr an Europa und, wo dies nicht möglich ist, ein Europa der zwei Geschwindigkeiten. Das Gleiche gilt für die Migrationspolitik, die Frage der sozialen Gerechtigkeit sowie die Klima- und Energiepolitik.
Eine starke EU muss Handlungsfähigkeit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Rückbindung zugleich sicherstellen. Eine entscheidende Rolle kommt hierbei dem Europäischen Parla ment zu. Es trägt zur demokratischen Legitimation der EU bei.
Für den Erfolg des europäischen Projekts ist aber auch ent scheidend, dass Europa für die Menschen vor Ort konkret er lebbar wird und sie den Mehrwert von Europa erfahren. In zahlreichen Städte-, Gemeinde- und Kreispartnerschaften be gegnen sich Bürgerinnen und Bürger ganz direkt. Das gilt ebenso für Schulen, Vereine, Verwaltungen und andere Ein richtungen. Viele unserer Hochschulen, Forschungs- und Kul tureinrichtungen arbeiten intensiv mit Partnern in ganz Euro pa zusammen. Diese Begegnungen für alle Bevölkerungsgrup pen gilt es auszubauen und zu fördern. Denn das führt zu ge lebter Integration, stärkt das wechselseitige Vertrauen und die Solidarität und entwickelt so Begeisterung für Europa.
Der EU wird damit Geist und Leben eingehaucht. Wir setzen uns ein für ein Mehr an Europa, für ein Europa, das sich von unten entwickelt, und für ein subsidiäres und transparentes
Europa. Ein solches Europa brauchen wir, wollen wir, gestal ten wir und werden wir fördern.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Born, Ethik ist auch uns Grünen sehr, sehr wichtig. Ich möchte das kurz erklären. Albert Schweitzer sagte einmal – ich zitiere ihn –:
Wo das Bewusstsein schwindet, dass jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.
Wenn wir uns die Entwicklung in unserer Gesellschaft an schauen – das Schüren von Hass gegen Geflüchtete, gegen an dere Religionen, gegen Menschen mit einer anderen Hautfar be und gegen andere Nationalitäten hier und auf der ganzen Welt –, dann wissen wir: Wir müssen Ethik stärken. Das ist für uns Grüne unbestritten.
Wir brauchen Ethik mehr denn je auch in der Schule; denn wir verzeichnen eine zunehmende Heterogenität der Schüler schaft mit vielfältigen religiösen Hintergründen, und die Zahl der Kirchenaustritte steigt.
Auch der rasante Wandel in unserer Zeit, die starken Indivi dualisierungsprozesse, die neue Informationsvielfalt sowie der permanente technologische Fortschritt erfordern eine solide Basis an Werten und Grundorientierungen für die Kinder in unserem Land. Wenn sie dieses Rüstzeug nicht im Religions unterricht erwerben können, brauchen wir zur Vermittlung das Fach Ethik. In diesem Fach wird Orientierungswissen erar beitet, das den Schülerinnen und Schülern die Auseinander setzung mit der Vielfalt in einer pluralistischen Gesellschaft ermöglicht. Dabei spielen reflektierte Vorstellungen von Selbst bestimmung, Gerechtigkeit und Wissen um die eigene Verant wortung eine grundlegende Rolle.
Diese Inhalte sollen sowohl die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler stützen als auch den gesellschaftli chen Zusammenhalt stärken.
Die Kinder in unserem Land benötigen also nicht nur eine fun dierte Allgemeinbildung, sondern eine ebenso starke, werte orientierte Persönlichkeitsbildung und die Vermittlung eines verlässlichen Wertegerüsts. Dafür stehen wir.
Deshalb wollen wir Grünen einen Ethikunterricht, der nicht nur das Problem der Aufsichtspflicht gegenüber denjenigen Jugendlichen abdeckt, die nicht am Religionsunterricht teil nehmen, sondern der auch eine gleichrangige Alternative zum Religionsunterricht sein kann. Aus diesem Grund wollen wir Ethik in allen Klassen einführen und haben diese Forderung auch im Koalitionsvertrag mit der CDU verankert.
Aber wir haben uns darauf verständigt – jetzt kommt das Aber, genau –, den Ethikunterricht an unseren Schulen schrittweise einzuführen und auszubauen.
Ethik wird gegenwärtig, wie Sie schon sagten, an allen allge meinbildenden Gymnasien ab Klasse 7, an den übrigen wei terführenden Schularten ab Klasse 8 unterrichtet, und die Aus weitung des Ethikunterrichts soll in einem ersten Ausbau schritt mit dem Schuljahr 2019/2020 in Klasse 7 der Sekun darstufe I beginnen. Im folgenden Schuljahr soll dann die Ein führung in Klasse 6 und im Schuljahr 2021/2022 in Klasse 5 erfolgen. Für diesen stufenweisen Ausbau haben wir im Lan deshaushalt 2018/2019 zusätzlich 71 Deputate zur Verfügung gestellt.
Auch mir geht die Entwicklung im Schulbereich manchmal nicht schnell genug. Aber mittlerweile weiß ich, dass eine gut gemachte und gut durchdachte Weiterentwicklung auch Zeit braucht. Denn Bildungsstandards für das Fach Ethik müssen für alle Klassen erst erarbeitet werden. Damit wurde das Lan desinstitut für Schulentwicklung im August 2016 betraut. Auch Lehrkräfte müssen ausgebildet und fortgebildet werden, denn es nützt nichts, Ethikunterricht einzuführen, wenn wir dafür keine Lehrkräfte haben.
Sie wissen ja: Auf die Lehrerinnen und Lehrer kommt es an.
Deshalb können wir uns Ihrem Antrag nicht anschließen.
Aber die Vermittlung von Werten sollte nicht nur auf den Ethik unterricht begrenzt sein. Im Zusammenleben einer Schulge meinschaft müssen diese Werte gelebt werden: Verlässlich keit, Wertschätzung, Toleranz, Humanität und Nächstenliebe, Disziplin und Selbstkontrolle sowie Empathie und Verantwor tungsgefühl für sich selbst und für die Gemeinschaft.
Ich danke daher allen Lehrerinnen und Lehrern in den Schu len, dass sie sich engagiert für eine werteorientierte Erziehung einsetzen, den Sinn für den Sinn wachhalten und an unserem Wertefundament weiterbauen. Ich denke, auch einigen Abge ordneten hier könnte Nachhilfeunterricht in Ethik nicht scha den.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schon die Überschrift Ihres Antrags „Deutsch als verpflich tende Umgangssprache an Schulen“ weist darauf hin, dass es Ihnen nicht um das Wohl
oder die Integration von Schülerinnen und Schülern geht, son dern es soll die Freiheit der Schülerinnen und Schüler einge schränkt werden. Es soll ein Keil zwischen deutschsprachige und andere Schülerinnen und Schüler getrieben werden.
Es geht Ihnen um Ausgrenzung und Spaltung.
Die Grundwerte und Menschenrechte gelten bei Ihnen nur für einzelne Menschengruppen.
Sie möchten unserer Gesellschaft in allen Bereichen autoritär vorschreiben, wie sie zu leben hat – den Frauen durch Ihre Fa milienpolitik, und jetzt sollen Schülerinnen und Schüler im Schulhof auch nicht mehr so reden dürfen, wie sie es wollen und wie sie es können.
An Integration, am Wohl aller Schülerinnen und Schüler und an einer friedlichen Gesellschaft haben Sie kein Interesse.
Sie fordern Deutsch als verpflichtende Umgangssprache an Schulen auch außerhalb des Unterrichts. Wie wenig durch dacht diese Forderung ist, sehen Sie daran, dass Sie nur Brenn punktschulen aus Berlin als Beispiel nennen. Wir haben aber auch andere Schulen,
z. B. internationale Schulen, bilinguale Schulen oder Privat schulen, bei denen wir stolz sind, dass dort auch Englisch, Französisch oder Chinesisch gesprochen wird.
Eine verbindliche Schulsprache Deutsch wäre hier ein großer Rückschritt.
Ihr Antrag bezieht sich mal wieder nur auf Kinder von Mig ranten und Geflüchteten,
denen Sie das Recht auf eine eigenständige Persönlichkeit nehmen möchten.
Muttersprache ist laut der UNESCO ein kulturelles Menschen recht. Wir alle brauchen eine Muttersprache für unsere psy chische und emotionale Stabilität, und aus der Forschung wis sen wir, dass gute Kenntnisse in der Muttersprache das Deutschlernen erleichtern.
Sie müssen mal zuhören, denn wer nicht zuhört – –
Kinder und Jugend liche haben ein Recht auf die Achtung ihrer Würde, und un sere Landesverfassung beinhaltet ausdrücklich das Recht, sich mit anderen Menschen in der eigenen Sprache zu unterhalten.
Das gilt für Englisch, Französisch und Türkisch genauso wie für Deutsch, Schwäbisch oder Badisch.
Oder möchten Sie auch Schwäbisch und Badisch auf dem Schulhof verbieten lassen?
Ich frage mich auch, wie Sie die Verpflichtung für deutsche Sprache kontrollieren möchten. Soll es ein Bespitzelungssys tem geben, bei dem Schülerinnen und Schüler sich gegensei tig kontrollieren und denunzieren?
Oder soll die Kontrolle den Lehrkräften noch aufgebürdet werden, oder soll es gar einen Security-Dienst auf dem Schul hof geben?
Das geht in die gleiche Richtung wie Ihr Vorschlag, Schüler sollen ihre Gemeinschaftskundelehrer bespitzeln und denun zieren. Wer hier keine Parallelen zur Stasi und zur Nazizeit zieht,
ist blind, taub und geschichtsvergessen, meine Damen und Herren.
In Ihrem Antrag bezeichnen Sie eine verbindliche Schulspra che Deutsch als eine effektive Maßnahme der Integration und nennen als positive Beispiele zwei Berliner Schulen. Aber Sie ignorieren zwei entscheidende Punkte: erstens, dass die Ver einbarung zu Deutsch als Umgangssprache in diesen Schulen auf einer Initiative der Lehrer, der Schüler und der Eltern schaft basiert. Das ist etwas ganz anderes als ein Dekret aus dem Ministerium, wie Sie es fordern.
Zweitens verschweigen Sie, dass sich in diesen Schulen die gesamte Unterrichtsstruktur geändert hat: Kunstkooperatio nen wurden gebildet, der Musikunterricht wurde verstärkt.
Hören Sie zu! – Kleine Lerngruppen und eine individuelle sprachliche Förderung mit einem Sprachbildungskonzept und entsprechenden Fortbildungen für die Lehrkräfte wurden ins Leben gerufen. Entscheidend für den Erfolg der Berliner Schulen war also auch eine Vielzahl anderer sozialer, didak tischer und methodischer Maßnahmen.
Schule muss Lern- und Lebensraum für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen sein. Integration ist nicht das Gleiche
wie Assimilation. Wenn Sie, Herr Balzer, im Auslandsschul dienst wären, würden Sie sicher auch einmal auf dem Schul hof Deutsch sprechen wollen.
Die Forschung zeigt uns, dass in angenehmer Atmosphäre er folgreicher gelernt wird. Zwang, Ausgrenzung, Angst und Un terschiede in der Wertigkeit von Schülerinnen und Schülern dürfen daher in der Schule keinen Platz haben.
Was wir brauchen, ist eine verlässliche, frühe Sprachförde rung, und diese bieten wir im Rahmen des Pakts für gute Bil dung und Betreuung.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich liebe Wilhelm Busch.
Aber ich muss sagen – –
Ja. – Wilhelm Busch hat seine Verse vor über 100 Jahren ge schrieben. Selbst Wilhelm Busch hatte schon Probleme mit der autoritären Erziehung. Max und Moritz haben dieser au toritären Erziehung mit Stock und Schlägen eine Abfuhr er teilt. Ich denke, eine solche Rolle rückwärts in der Pädagogik wollen wir heute nicht mehr.
Herr Balzer, vielleicht haben Sie ja ein Autoritätsproblem, und vielleicht haben Sie heute das Alter der bösen Buben immer noch nicht hinter sich gelassen.
Mit der Lehrerversorgung sind auch wir nicht zufrieden. Wir wissen es, und wir sagen es ehrlich: Uns fehlen Lehrerinnen und Lehrer, besonders im Grundschulbereich, in den sonder pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zur Umset zung der Inklusion, in den MINT-Fächern sowie in den musi schen Fächern – und all das gilt besonders und verstärkt im ländlichen Raum.
Durch diese Situation werden die Lehrerinnen und Lehrer mit zusätzlichen Aufgaben belastet; sie haben neben den Belas tungen durch eine immer heterogener werdende Schülerschaft auch noch die Belastung durch Vertretungsstunden zu tragen. Wenn jetzt noch in der Politik über mehr Leistungstests dis kutiert wird, dann kann ich verstehen, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeit nicht besonders wertgeschätzt sehen.
Wir haben, Herr Balzer, keine „weichgespülten“ Lehrer
und werden auch keine bekommen. Deswegen möchte ich von hier aus ein ganz herzliches Dankeschön an alle Lehrerinnen und Lehrer und an die Schulleitungen für ihr großes Engage ment in dieser Phase der Lehrerknappheit richten.
Auch wir haben nach den Ursachen gefragt. Aber wir sind auf dieser Stufe nicht stehen geblieben wie der Antragsteller, son dern wir versuchen mit Nachdruck, Abhilfe zu schaffen. Un sere Schulen brauchen Lösungen und keine Panikmache.
Wir haben nicht zu wenige Lehramtsstudentinnen und -stu denten an den Pädagogischen Hochschulen, wie der Antrag steller vermutet hat. Im Gegenteil, seit 2011 liegt die tatsäch liche Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger regelmäßig über den Zahlen, die auf der Basis der erwarteten Bedarfe fest gelegt wurden. Trotzdem ist geplant, in den nächsten Jahren 200 Studienplätze an Pädagogischen Hochschulen für das Grundschullehramt zur Verfügung zu stellen. Wir stellen hier für 1,45 Millionen € jährlich in den Haushalt ein.
Das Kultusministerium hat sich ernsthaft und wissenschaft lich bemüht, die Bedarfe an Lehrkräften zu berechnen. Aller dings muss diese Berechnung sechs bis sieben Jahre im Vor aus den Lehrkräftebedarf prognostizieren. Frei nach Isaac Newton – „Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wis sen, ein Ozean“ – waren folgende Punkte so nicht langfristig vorhersehbar.
Es gibt höhere Bedarfe infolge des Zuzugs von Geflüchteten und Personen aus der Europäischen Union. Die Menge der Teilzeitverträge bei Lehrerinnen und Lehrern ist gestiegen, auch aufgrund der guten Wirtschaftslage. Weiter hat sich die Geburtenrate allgemein erhöht, was auf der einen Seite natür lich erfreulich ist, weil es uns ja auch mehr Kinder bringt. Aber es lässt auch die Zahl der Anträge auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub bei den jungen Lehrkräften steigen, was andererseits natürlich auch den Lehrkräftemangel erhöht.
Dieses Jahr fehlen auch noch die ca. 400 Absolventinnen und Absolventen, die von der Verlängerung des Studiums von drei Jahren auf vier Jahre betroffen sind. Derzeit absolvieren über 1 000 Anwärterinnen und Anwärter den Vorbereitungsdienst, die im nächsten Schuljahr zur Verfügung stehen können. Wei terhin gehen auch sehr viele Lehrerinnen und Lehrer vorzei tig in den Ruhestand. 2017 waren es über 580 Lehrkräfte, die im Alter von unter 55 Jahren in den Ruhestand gegangen sind.
Aber wir haben das Problem erkannt, und wir tun auch etwas dagegen.
Erstens stellen wir, wie schon gesagt, mehr Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen für das Grundschullehramt zur Verfügung.
Zweitens: Die Absenkung der Eingangsbesoldung haben wir schon mit dem aktuellen Haushalt zurückgenommen.
Drittens: Wir unterstützen das Angebot an nicht übernomme ne Gymnasiallehrkräfte, erst einmal an den Grundschulen zu unterrichten, und zwar mit pädagogischer Unterstützung und mit anschließender Einstellungsgarantie.
Viertens: Wir unterstützen die Möglichkeit der Weiterqualifi zierung für die sehr erfahrenen Kolleginnen und Kollegen an Haupt- und Werkrealschulen, um in einem SBBZ unterrich ten zu können. 400 Lehrkräfte können ab 2018/2019 dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Fünftens: Es gibt bereits vorgezogene Ausschreibungen für den ländlichen Raum und schulbezogene und zusätzliche Son derausschreibungen für berufliche Schulen und SBBZ. Auch der verstärkte Einsatz von Referendarinnen und Referendaren im ländlichen Raum könnte dazu führen, dass diese dann an ihrer Ausbildungsschule bleiben – sozusagen ein Klebeeffekt und eine Stärkung des ländlichen Raums.
Zudem arbeiten wir an einem Maßnahmenpaket, um in Man gelbereichen wie z. B. Musik, Kunst, evangelische und katho lische Religion oder Sport, aber natürlich auch in MINT-Fä chern mehr Lehrerinnen und Lehrer zu rekrutieren und aus zubilden.
Auch wenn die Wir kung mancher Maßnahmen noch etwas auf sich warten lässt: Meine Damen und Herren, das Glas ist halb voll, und wir ar beiten daran, es weiter zu füllen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Mi nisterin, Sie hatten eine Umfrage bei den Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt dazu, welche Bedarfe in Bezug auf Fort bildung vonseiten der Kolleginnen und Kollegen gesehen wer den. Welche Schritte werden Sie gehen, um diesen Bedarfen entgegenzukommen?
Frau Ministerin, wie ist der Stand der Weiterentwicklung des Qualifizierungskon
zepts für die Kindertagespflegepersonen in Baden-Württem berg?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Herr Kleinböck, Ihr Antrag ist auf meine Person zugeschnitten. Denn auch ich habe in den Achtzigerjahren wegen der Geburt meines ältesten Sohnes mein Referendariat um ein halbes Jahr verlängert – von anderthalb auf zwei Jahre.
Daher finde ich die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu machen, im Prinzip sehr gut und auch wichtig für unsere Gesellschaft – sehr gut deshalb, weil das Leben nicht immer berechenbar ist.
Sie nennen in Ihrem Antrag junge Eltern, Menschen mit Be hinderungen und Personen, die bedürftige Angehörige pfle gen, als Zielgruppen. Das sind Personengruppen, die unsere Gesellschaft stützen und die sich für unsere Gesellschaft ein setzen. Hier muss, wo es organisatorisch möglich ist, eine Ausbildung in Teilzeit erfolgen können. Zum einen brauchen wir diese Fachkräfte für den Arbeitsmarkt – Sie haben es schon gesagt –, zum anderen möchten wir alle Menschen an der Gesellschaft teilhaben lassen, und wir wissen: Arbeit be deutet auch Teilhabe.
Ein Referendariat in Teilzeit – also 50 % oder die Wahl der Wochentage – erscheint mir allerdings nicht sinnvoll. Ich möchte dies kurz anhand von zwei Aspekten erläutern:
Erstens sehe ich dabei Probleme in der Organisation. Denn die Ausbildung im Referendariat ist durch eine enge Verknüp fung der Fachausbildung in Theorie wie Didaktik, Methodik, Pädagogik usw. mit deren zeitnaher Anwendung in der Schul praxis gekennzeichnet. Und die einzelnen Ausbildungsveran staltungen bauen aufeinander auf. Das kann man in Teilzeit – 50 % oder an drei Wochentagen, etwa montags, mittwochs und donnerstags – nicht sinnvoll bewältigen. Wir wollen ja auch gute und gut ausgebildete Lehrer.
Mein zweiter Aspekt: Es gibt Alternativen, die den Referen darinnen und Referendaren schon seit Langem die Möglich keit bieten,
Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Denn in Bezug auf das Arbeitsrecht stehen wir nicht am Punkt null. Es existieren ja bereits mehrere Möglichkeiten. Auf drei möchte ich kurz eingehen.
Bei einer Unterbrechung des Vorbereitungsdienstes durch Schwangerschaft und Elternschaft wird bei der Wiederaufnah me des Referendariats so weit wie möglich auf individuelle Belange Rücksicht genommen.
Mutterschutz und Elternzeit können den Vorbereitungsdienst verlängern und entzerren.
Bei Behinderung wird aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festgelegt, welche Erleichterungen bei der Ausbildung und der Prüfung angeboten werden können, wie z. B. die Verlänge rung von Prüfungsfristen oder die zeitliche Streckung des Vor bereitungsdienstes.
In Bezug auf die häusliche Pflege naher Angehöriger gilt § 74 Absatz 2 und 4 des Landesbeamtengesetzes – auch für Refe rendare.
Deshalb kann erstens davon ausgegangen werden, dass kaum Bedarf für die Einführung von Teilzeitmodellen für Referen dare vorhanden ist. Zu diesem Ergebnis kamen auch Sie vor knapp einem Jahr, als dieses Ressort noch SPD-geführt war. Zweitens sind der organisatorische Aufwand und die Mehr kosten angesichts der geringen Nachfrage zu hoch. Drittens haben wir natürlich trotzdem die Bereitschaft, individuelle Lösungen im Referendariat konstruktiv zu begleiten. Damit hat es bei mir vor 35 Jahren auch geklappt.
Es ist klar: Wir wollen und brauchen gut ausgebildete Lehre rinnen und Lehrer. Wir sind aufgeschlossen für individuelle Lösungen. Aber nicht alles muss per Gesetz geregelt werden.
Danke schön.