Karl Traub

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herr Kollege Käppeler, eigentlich liegen wir gar nicht so weit auseinander. Aber die Unterstellungen, die Sie am Schluss in Richtung Ministerium gemacht haben, möchte ich zurückweisen. Es waren scharfe Geschütze, die Sie aufgefahren haben, die aber sicherlich nicht gerechtfertigt sind.
Das Projekt „Schulverwaltung am Netz“ ist sehr zu begrüßen. Es muss möglichst bald und endgültig eingeführt werden und auch funktionieren. Darin sind wir uns einig.
Die Modernisierung und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und der Kommunikation zwischen Schulen und Schulverwaltung ist unbestritten sinnvoll. Gerade bei den Diskussionen im Schulausschuss – da sind Sie ja immer wieder dabei –
ist immer deutlich geworden, dass es im Interesse aller liegt, dass Schuldaten, Schüler- und Lehrerdaten, zügig und flexibel ausgetauscht und ausgewertet werden können. Solche Daten sind für eine zielgenaue Planung und Steuerung der Unterrichtsversorgung und der Verteilung der Lehrkräfte unerlässlich.
Durch ein modernes Statistikverfahren kann zudem den Schulen vor Ort sehr viel Verwaltungsarbeit erspart werden. Auch wir als Landtag sind an einer guten und vollständigen Datenlage sehr interessiert.
Ich kann es Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, heute nicht ersparen: Sie können sich künftig die permanenten Abfragen der Unterrichtsversorgung in einzelnen Landkreisen und Schulämtern ersparen, die – auch das muss man feststellen, lieber Kollege Käppeler – zu arbeitsaufwendigen Sondererhebungen bei den Schulen
führen. Hier blockieren Sie Schuljahr für Schuljahr viel wertvolle Lehrerarbeitszeit.
Baden-Württemberg ist bei der Unterrichtsversorgung – damit komme ich zum zweiten Bereich – gut aufgestellt. Bei uns wurden, wie in kaum einem anderen Bundesland, neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, neue Stellen geschaffen
und funktionierende Vorkehrungen gegen krankheitsbedingten Unterrichtsausfall getroffen, und das wissen Sie auch. Sie wollen es aber nicht immer wahrhaben.
In der letzten Plenarsitzung – auch dies will ich bei diesem Tagesordnungspunkt nicht verschweigen – wurden bereits einige ausführliche Debatten über die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen geführt. Ich will heute nochmals darauf hinweisen, dass wir es trotz der schwierigen Lage am Ausbildungsmarkt geschafft haben, sogar in diesem besonders kritischen Bereich den Unterrichtsausfall zu reduzieren.
Wir erhoffen uns durch die Einführung des Projekts „Schulverwaltung am Netz“ in Zukunft eine noch bessere Lehrerbedarfsplanung. Vielleicht wird es auch gelingen, die zum Teil fachspezifischen Engpässe in den beiden Fächern Mathematik und Naturwissenschaft in noch stärkerem Maße abzustellen oder zumindest stark zu minimieren.
Allerdings müssen wir die Einführung des Projekts „Schulverwaltung am Netz“ rechtlich noch vollends in die passende Richtung bringen. Auch müssen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Sie vorhin angesprochen haben – das wissen Sie –, die insbesondere den datenschutzrechtlichen Vorgaben gerecht werden müssen. Ich weiß, dass die Landesregierung hierzu in Gesprächen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz steht. Ich glaube, dass wir in Kürze in diesem Hause miteinander über eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes diskutieren können und dann auch zu einem abschließenden Ergebnis kommen.
Leider – und das ist der andere Punkt – hat sich die Einführung im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen verzögert. Wir müssen dabei aber sehen, dass neben den schwierigen Verhandlungen mit dem Datenschutzbeauftragten – Kollege Käppeler, Sie haben das vorhin ja aus der Presse zitiert; die Verhandlungen sind von unserem Staatssekretär Rau geführt worden; er hat auch im Schulausschuss darüber berichtet – noch weitere Anpassungen in Richtung Verwaltungsreform notwendig waren. Auch das ist einsichtig.
Wir können heute mit Sicherheit davon ausgehen, dass unser Ministerium die Einführung des Projekts „Schulverwaltung am Netz“ so gut es geht beschleunigen und neben den rechtlichen Fragen auch noch zügig und vollends die offenen technischen Fragen lösen wird. Das wird sicher in den nächsten Wochen und Monaten erfolgen. Ich gehe davon aus, dass Herr Staatssekretär Rau nachher über den aktuellen Stand berichten wird.
Mit der Einführung des neuen schulischen Berichtswesens werden alle Informationen zur Unterrichtsversorgung zur
Verfügung stehen, ohne die Schulen durch arbeitsaufwendige Sonderregelungen zu belasten, wie Sie das, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in Ihrem Antrag fordern. Bis dahin können sich Elternvertreter vor Ort im Übrigen jederzeit bei ihrer Schulleitung über die Dokumentation der Unterrichtssituation informieren. Das ist bisher auch immer möglich gewesen. Aus unserer Sicht hat sich der Beschlussteil Ihres Antrags zumindest heute erledigt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an der Gestaltung des Schullebens und an schulischen Reformen hängt aufs Engste mit der Einführung der neuen Bildungspläne zusammen.
Dies haben wir bereits gestern Nachmittag miteinander debattiert.
Ich möchte meine Ausführungen jedoch nicht allein auf die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern beschränken, sondern auch auf die Einbeziehung von Eltern und anderen am Schulleben Beteiligten bei den nun anlaufenden Reformprozessen ausweiten. Die Einführung der neuen Bil
dungspläne mit weit reichenden Möglichkeiten der Schulen zur eigenen Schwerpunktsetzung, zur Profilbildung und zur Gestaltung eines Schulcurriculums bieten die große Chance, den Stellenwert der Schule und der Bildung in unserer Gesellschaft insgesamt zu erhöhen. Die Reform geht weit über rein pädagogische Fragen hinaus.
Es war immer der Standpunkt der CDU-Landtagsfraktion, dass Schule nicht allein eine Anstalt zur reinen Wissensvermittlung ist, sondern dass sie gemeinsam mit den Eltern – und hier soll der Schwerpunkt auch künftig liegen – einen wichtigen Erziehungsauftrag wahrzunehmen hat.
Wir wollen auch in Zukunft dafür sorgen, dass Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht an die Schule abgeben. Daher begrüßen wir jedes Engagement von Eltern und Schülern, aber auch von Kirchen, Vereinen, von der Kommune als Schulträger und von den Trägern der außerschulischen Jugendbildung.
Ich glaube, dass durch die Einführung der neuen Bildungspläne ein sehr fruchtbarer Diskussionsprozess an jeder einzelnen Schule und in jeder einzelnen Gemeinde darüber stattfindet, welchen Stellenwert und welche Schwerpunktsetzung Schule zukünftig haben soll, um weiteres Profil zu gewinnen. Es besteht die große Chance, dass die Schulen wieder stärker in den Mittelpunkt des öffentlichen Lebens einer Kommune rücken und dass der Stellenwert der Bildung in der Gesellschaft weiter steigen kann.
Zugleich wird durch diesen Schulentwicklungsprozess öffentlich, welch wertvolle Arbeit unsere Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleiterinnen und Schulleiter leisten. Auch das muss einmal öffentlich deutlich gesagt werden.
Ich glaube auch, dass sich sehr viele Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Umsetzung der Bildungspläne motivieren lassen, sich für ihre Schule einzusetzen und sie aktiv mitzugestalten.
Dieses Engagement aller gesellschaftspolitischen Gruppen und aller am Schulleben Beteiligten sowie die öffentliche Wertschätzung der Bildung sind aus unserer Sicht im Übrigen wesentliche Faktoren dafür, weshalb zum Beispiel Finnland und Kanada bei internationalen Vergleichen wie der PISA-Studie so gut abgeschnitten haben.
Über die Frage, wie man die Eltern- und die Schülermitarbeit gestalten soll, kann man viel diskutieren; da stimmen wir Ihnen, liebe Frau Kollegin Rastätter, zu. Unsere Position hierzu lautet: Statt der Erstellung detaillierter Rahmenvorgaben und Verwaltungsvorschriften – also noch mehr Bürokratie – sollte es jeder einzelnen Schule vor Ort überlassen werden, ihren eigenen Weg durch die Einbeziehung der Eltern und Schüler zu finden.
Wer auf unsere vielfältige Schullandschaft blickt, erkennt, dass es kein Patentrezept für alle Schulen gibt und dass je nach Schulart und Umgebung unterschiedliche Lösungen notwendig sind. Die Erarbeitung eines Schulprofils wird an einem Gymnasium wahrscheinlich ganz anders laufen als an
einer Grundschule oder an einer Hauptschule; das wissen Sie ja. Es wird aber auch große Unterschiede zwischen einer städtischen Hauptschule, beispielsweise in einem Stuttgarter oder Mannheimer Innenstadtbezirk, und einer Hauptschule im ländlichen Raum, auf der Schwäbischen Alb oder im Oberland, geben, da sowohl die Umgebung als auch Eltern- und Schülerschaft völlig unterschiedlich strukturiert sind.
Bei der Überlegung, wie man die Schüler am besten an der Erstellung eines Schulcurriculums und eines Schulprofils beteiligt, möge jeder vielleicht selber etwas an seine eigene Schulzeit zurückdenken und prüfen, wie viel Schüler dazu tatsächlich beitragen können und was sie auch beitragen wollen. Deshalb noch einmal: Wir sollten es unseren Schulen überlassen und ihnen mehr zutrauen, selber Wege zu finden, wie sie bei der Profilierung auf die wertvollen Potenziale der Eltern, Schüler und Schülerinnen zurückgreifen können. Im ungünstigsten Fall können detaillierte Verfahrensvorschriften oder Rahmenvorgaben – ich habe es vorhin schon verdeutlicht – zu leeren Hülsen werden und praktisch weniger hervorbringen.
Ich bin davon überzeugt, dass die Schulen von sich aus auf die Eltern und Schüler zugehen – wir haben, wie ich vorhin gesagt habe, gute Schulleiterinnen und Schulleiter –, um ihre Impulse und Fähigkeiten zur Gestaltung der Schule zu nutzen. Daher halten wir es für den richtigen Weg, die schon bestehenden Beteiligungsstrukturen von Schülern und Eltern zu nutzen und zu modifizieren und darüber hinaus keine Sonderregelungen zu schaffen.
In diesem Sinn hat das Ministerium bereits gehandelt. In der Schulkonferenzordnung – Sie haben sie vorhin angesprochen – ist seit kurzem auch festgelegt, dass die Gesamtlehrerkonferenz über die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen der jeweiligen Bildungspläne erst nach Anhörung der Elternbeiräte und der Zustimmung der Schulkonferenz beschließt. Dort ist es verankert. In der Schulkonferenz befinden sich auch Vertreter der Schülerinnen und Schüler.
In Ihrem Antrag, Frau Kollegin Rastätter, wird angeregt, Schülerinnen und Schüler an der Evaluation der Schule zu beteiligen. Dies ist sicherlich überlegenswert, jedoch stehen wir bei der Entwicklung von Instrumenten hierfür noch ganz am Anfang.
Jawohl.
Es geht um eine operative und eigenständige Schule. Wir möchten es so formulieren, sehr geehrte Frau Kollegin Rastätter, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können, auch nicht zustimmen wollen,
weil vieles davon bereits erledigt ist. Wir haben gute Schulleiterinnen und Schulleiter und gute Lehrerinnen und Lehrer, die dies zusammen mit den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern bewerkstelligen können.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze auf die zuvor vom Herrn Präsidenten aufgerufenen Initiativen eingehen und zusammenfassend feststellen: Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin hat seit 1998 die Rahmenbedingungen im Agrarbereich entscheidend beeinflusst
das kommt, ja und damit die Landwirtschaft auf den verschiedenen Ebenen enorm belastet, Wettbewerbsverzerrungen herbeigeführt und damit den Bauern insbesondere den Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg Höchststrafen auferlegt.
Dabei sind zwei Bereiche rot-grüner Sündenfälle zu unterscheiden: zum einen die Belastung unserer Bauern durch Haushaltskürzungen oder wirtschaftliche Zusatzlasten und zum anderen die Wettbewerbsverschlechterungen, mit denen unsere Landwirte gegenüber ihren europäischen Konkurrenten durch deutsche Alleingänge, durch Produktionsvorschriften belastet werden.
Lassen Sie mich zunächst kurz auf den ersten Punkt eingehen: Haushaltskürzungen, wirtschaftliche Zusatzbelastungen.
Die Belastungen in der Landwirtschaft insgesamt resultieren aus den Beschlüssen zur Agenda 2000. Beim Berliner Gipfel im Frühjahr 1999 hat der Bundeskanzler leichtfertig gegen die deutschen Bauern, gegen die Familien entschieden. Im Verlauf der Verhandlungen zur Agenda wurden von Rot-Grün weder wesentliche Anliegen der deutschen Landwirtschaft durchgesetzt, noch wurde die deutsche Nettozahlerposition verbessert.
Mit der Umsetzung der Agenda sind jährliche Einkommensverluste von über 100 Millionen € verbunden. Trotz BSE, anderer Krisen und vielem mehr hat Berlin insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts, durch das Haushaltssanierungsgesetz und mit der Anwendung verschärfter Standards bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht die Wettbewerbskraft der deutschen Landwirtschaft zusätzlich geschwächt. Ich will nur noch einmal in Erinnerung rufen: Die Steuerentlastung durch die Absenkung der Vorsteuerpauschale belastete die baden-württembergischen Bauern von 1999 bis 2001 mit ca. 66 Millionen €.
Entlastungsgesetze gab es auch; ich will das fairerweise sagen. Allerdings stellten diese lediglich wieder die Rechtslage her, die vor 1998 bestanden hatte. Von Weiterentwicklung in der Agrarpolitik also keine Spur.
Die Einführung der Ökosteuer 1999 bürdete weitere Lasten von 24 Millionen € in der Endstufe auf. Die Last der Ökosteuer auf Mineralöl betrug 1999 bis 2000 rund 28 Millionen €, von denen ein erheblicher Teil auf die Gartenbaubetriebe entfällt.
Nun zu einem weiteren dicken Hund; ich muss das einfach so formulieren.
Bei der Mineralölsteuer wurde durch das Agrardieselgesetz ab 2001 ein einheitlicher Steuersatz festgeschrieben. Das Ergebnis: 28 Millionen € Mehrbelastung. Im Gegenzug wurde die Gasölverbilligung abgeschafft Einmalbelastung im Jahr 2000 16 Millionen €.
Lassen Sie mich nun, wie vorhin gesagt, zum zweiten Bereich der rot-grünen Sündenfälle im Landwirtschaftsbereich kommen, den Wettbewerbsverschlechterungen für unsere Landwirte gegenüber den europäischen Konkurrenten durch deutsche Alleingänge.
Von den Bauern wird einiges noch schlimmer empfunden das ist ein ganz wichtiger Punkt als die zusätzliche Steuerbelastung. Das ist die sinnlose Aufblähung der Bürokratie. Ich darf Ihnen das, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, kurz am Beispiel des Gasölantrags für unseren Hof daheim erklären.
Nein, Herr Kollege Kretschmann. Jetzt müssen Sie gut zuhören.
Seit 20 Jahren war für eine Agrardieselverbilligung lediglich ein einziges Blatt Papier mit Rückseite auszufüllen.
Dies haben die Antragsteller auch beherrscht. Der neue Antrag bringt mit Anleitung und Beschreibung über zehn Seiten mit kniffligen und sinnentstellenden Fragen. Die Bauern beklagen zu Recht diese unsinnige Bürokratie aus Berlin, eine Bürokratie, die nur von jemandem geschaffen werden konnte, der völlig praxisfremd ist.
Dieses Beispiel einer ausufernden Bürokratie es ließen sich noch viel mehr Beispiele anführen ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs der Unverfrorenheit gegenüber den Bauern und insbesondere gegenüber denen in Baden-Württemberg.
Ich will als weiteres aktuelles Beispiel die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Stallbauten bei Betriebserweiterungen nennen. Früher wurden Umweltverträglichkeitsprüfungen für Autobahnen, Straßen oder andere Großprojekte durchgeführt. Heute müssen sie auch bei größeren Stallbauten erfolgen. Rot-Grün hat hier die Kirche nicht im Dorf gelassen.
Fürwahr: Es war eine Wende, eine Wende zuungunsten der Landwirtschaft.
Die Bundesregierung muss ich weiter dafür kritisieren, dass sie im Bereich der Sonderprämien für Bullen einen höheren Antragsaufwand herbeigeführt hat und damit eine weitere Wettbewerbsverzerrung gegenüber Nachbarländern ich habe es vorhin gesagt oder gar durch mehr Verwaltung, durch mehr Kontrollen einen Förderausschluss riskiert. Das ist ein Beispiel, von dem ich Ihnen aus der Praxis unseres heimischen Betriebs berichten kann.
Ein weiteres Beispiel: der deutsche Alleingang in Bezug auf die Anforderungen an den Schutz von Legehennen Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Das hohe Haus hat diese Themen bereits mehrfach beraten. Ich will nicht näher darauf eingehen.
Insgesamt muss festgestellt werden, dass Rot-Grün in Berlin die Landwirtschaft enorm geschwächt hat. Deshalb muss eine Änderung erfolgen, meine Damen und Herren.
Bauern und Bäuerinnen halten dies nicht mehr länger aus.
Ein weiterer Punkt: In der Zuchtsauenhaltung gibt die EU neue Standards mit der Einführung von Gruppenhaltung für leere und tragende Sauen heraus. Die Bundesregierung will schon zum 1. Januar 2003 also im Vorgriff die Umsetzung in nationales Recht mit höheren Platzansprüchen, mehr Fläche pro Tier, verstärkten Tierbetreuungsmaßnahmen und Beschränkungen bei der vorbeugenden Hygiene. Damit liegen wir deutlich über EU-Niveau.
Ja, das ist sehr gut, sagen Sie. Aber dies bedeutet eben in der Praxis für die Schweine haltenden Betriebe
höhere Investitionskosten je Tier, Kollege Teßmer, und höhere laufende Kosten.
Berlin will die landwirtschaftliche Tierhaltung gleich behandeln wie Industrieanlagen. Dabei wird weder der besondere Charakter von Haltungsverfahren wie Außenklimaställen oder die Trennung von Stallanlagen zur Verbesserung der Hygiene noch das wirtschaftlich Vertretbare berücksichtigt. Ich bin gespannt, was Sie, Herr Kollege, darauf antworten werden.
Darüber hinaus will Frau Ministerin Künast ab 2003 die Modulation einführen
eine Kürzung der Direktzahlungen an die Landwirte. Einbehaltene Mittel sollen der ländlichen Entwicklung zugute kommen, umweltgerechte Produktionsverfahren sollen gefördert werden. So weit, so gut, in Ordnung. Aber unserem ländlichen Raum in Baden-Württemberg wird dies praktisch nichts bringen. Im Gegenteil, es wird für ihn zu einem außerordentlich aufgeblähten bürokratischen Aufwand zur Abwicklung weniger Millionen führen.
Wir in Baden-Württemberg ich nenne jetzt das Gegenbeispiel finanzieren bereits seit vielen Jahren aus eigener Kraft mit rund 150 Millionen € pro Jahr Projekte zur Stärkung des ländlichen Raums. Die EU belohnt dies mit 103 Millionen € zusätzlich pro Jahr, und zwar ohne dass unsere Bauern hier bluten müssen und Bürokratie auf sich laden müssen.
Im Vergleich dazu verursachen die von der zuständigen Ministerin in Berlin geplanten 4 Millionen € an Modulationsmitteln für Baden-Württemberg einen bürokratischen Unsinn.
Meine Damen und Herren, wir in unserem Land haben unsere Hausaufgaben gemacht. Unsere Bauern wissen dies.
Ich will Ihnen dies in aller Kürze anhand einiger Beispiele auch zum HQZ, das in den Anträgen aufgegriffen wird, die wir nachher verabschieden, in Erinnerung rufen Erfahrungen aus der BSE-Krise und den sonstigen Krisen im Lebensmittelbereich.
Während der Ära Rot-Grün hat Baden-Württemberg auf besonnene und gründliche Weise das HQZ überarbeitet. Dabei haben wir uns nicht zu einem Schnellschuss verlei
ten lassen, sondern wir haben durch gründliche Vorberatung in den Beiräten zum HQZ eine fundierte Weichenstellung für unseren Marketingbereich vorgenommen. Das hat Hand und Fuß. Die Landesregierung hat Anfang letzter Woche die Eckpunkte zum neuen HQZ beschlossen. Falls Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, sie noch nicht kennen: eine neue, wirkungsvolle Kontrollarchitektur, ein wirksames und abgestuftes Kontrollsystem, die Verankerung des integrierten Pflanzenschutzes, die Erweiterung der Futtermittelkontrollen, die Einführung eines klaren Biosiegels Baden-Württemberg.
Sie sehen also: Zuerst nachdenken und dann handeln ist erheblich wirksamer, als immer wieder Schnellschüsse abzugeben.
Baden-Württemberg bietet den Bauern eine verlässliche Perspektive. Deshalb bitte ich Sie auch, meine Damen und Herren von der Opposition, unserem Antrag zum Thema HQZ zuzustimmen.
Zum Abschluss kurz ein paar Worte zum Antrag der Grünen. Sosehr die CDU ich sage das deutlich Sympathien für die Grundanliegen der Grünen hat, so sehr lehnen wir die Ideologie, die Besserwisserei der grünen Weltverbesserer ab.
Unsere Landwirte Herr Kollege Kretschmann, ich habe vorhin ein paar Punkte genannt können ein Lied zu diesem Thema singen. Unser Biosiegel ist so gestaltet, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Kaufentscheidung den Markt bestimmen. Es werden nicht irgendwelche gegriffenen Fantasiezahlen zum Anteil der Ökoprodukte am Markt hervorgezaubert. Wir lehnen daher die im Antrag der Grünen geforderte Hervorhebung der Bioprodukte bei der Gemeinschaftsverpflegung ab und sind der Meinung, dass die verstärkte Verwendung heimischer Produkte in Kantinen und Großküchen anders geregelt werden kann. Dies ist seit langem ein Anliegen der CDU-Fraktion. Wir haben bereits eine Vielzahl von Initiativen, von Möglichkeiten in den Raum gestellt. Wir haben sie auch praktisch durchgeführt, sie im hohen Haus des Landtags in Stuttgart initiiert und darüber miteinander diskutiert. Wir begrüßen daher die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum vorbereitete Idee, in Kantinen und Großküchen Agrarprodukte anzubieten, und bitten Sie auch zu diesem Antrag um Ihre Zustimmung.
Ich will zum Abschluss noch einmal die grundlegenden Leitlinien der baden-württembergischen Agrarpolitik hervorheben.
Für eine nachhaltige Landwirtschaft ist ökologisch tragfähig, ökonomisch existenzfähig, sozial verantwortlich und ressourcenschonend
zu handeln. Das dient den künftigen Generationen. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich mittel- und langfristig weiterentwickeln können. So, wie die Bundesregierung derzeit vorgeht, ist das nicht möglich. Die Landwirtschaft muss nachhaltig gefördert werden und darf nicht durch Schikanen jeden Tag aufs Neue ausgebremst werden.
Unsere heimische Landwirtschaft braucht Planungssicherheit. Die Landwirtschaft braucht Verlässlichkeit und Kontinuität, um sich am Markt zu bewähren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken zu können. Die Landwirtschaftspolitik in Baden-Württemberg ist hierfür Garant.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft steht in engen Wechselbeziehungen zu den gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Agenda 2000, die EU-Osterweiterung und die WTO-Verhandlungen stellen den gesamten Agrar- und Ernährungssektor sowie die ländlichen Räume vor zusätzliche, riesige Herausforderungen und Anpassungszwänge. Deshalb wird sich ein weiterer Strukturwandel in unserer baden-württembergischen Landwirtschaft nicht aufhalten lassen. Landwirtschaft muss und wird in Baden-Württemberg Zukunft haben, einschließlich der flächendeckenden Landbewirtschaftung. Unsere Politik hat durch viele eigenständige
Initiativen dazu beigetragen, dass qualifizierte junge Bäuerinnen und Bauern verlässliche Perspektiven angeboten bekommen.
Somit wird unser ländlicher Raum attraktiv bleiben. Der heute vorgelegte Haushaltsplanentwurf des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum für die Jahre 2002 und 2003 ist Grundlage und tragende Säule unserer Politik für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum.
Einige Punkte möchte ich dazu kurz nennen. Im Gegensatz zur Politik der Bundesregierung ist und bleibt Baden-Württemberg ein verlässlicher Partner für unsere Bauern,
und im Gegensatz zur Bundesregierung haben wir die Bauern bei der BSE-Krise nicht hängen lassen.
Wir haben beim Management der Krise saubere Arbeit geleistet, und das Vertrauen der Verbraucher in das Rindfleisch ist wieder hergestellt.
Herr Kollege Teßmer, das kann man nicht wegreden. Fakten sind Fakten, und die stimmen.
Mit dem vorgelegten Haushaltsplan sind die Voraussetzungen für eine weitere Zukunftssicherung der heimischen Landwirtschaft und für die Weiterentwicklung der ländlichen Räume gegeben.
Auch wenn es der Opposition wehtut: Ich muss sagen, lieber Kollege Teßmer, die allergrößten Verunsicherungen für unsere Landwirte kommen nicht aus Brüssel, von der WTO oder durch die EU-Osterweiterung, sondern sie kommen ganz einfach von der Berg-und-Tal-Fahrt der rot-grünen Agrarpolitik.
Sie sollten mir das einfach abnehmen.
In aller Klarheit: Ich lebe im Gegensatz zu Ihnen auf einem Bauernhof, und ich weiß, worum es geht.
In aller Kürze einige Beispiele, warum dieser Haushalt nach unserer Meinung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum und die Menschen, die dort leben, maßgeschneidert passt.
Agrarumweltprogramme sind das besondere Markenzeichen der baden-württembergischen Agrarpolitik, und diese bewährte Politik der Regierungskoalition von CDU und FDP/DVP ist seit jeher am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Die Vereinbarkeit von Ökonomie und Ökologie, die Umsetzung von Natur- und Umweltschutzzielen mit den Beteiligten und nicht gegen sie
und Ausgleich für Leistungen sind Leitlinien unserer Politik. Mit dem Agrarumweltprogramm MEKA und mit der SchALVO haben wir in Baden-Württemberg europäische Maßstäbe gesetzt. Im Rahmen der Reformen zur Agenda 2000 haben wir die Förderung der ländlichen Räume neu geordnet und alle Maßnahmen zusammengefasst und dann auch von der EU genehmigt bekommen. Mit dem von der EU bis 2006 genehmigten MEKA II stehen 145 Millionen € im Jahr 2002 und 148 Millionen € im Jahr 2003 zur Verfügung. Das ist eine gewaltige Aufstockung, ein Gewaltakt.
Auch hier hat Baden-Württemberg einen Spitzenplatz. Nur in Bayern wird betragsmäßig mehr Geld ausgegeben. Allerdings hat unser Nachbar erheblich mehr landwirtschaftliche Flächen. Hier wird umweltgerechte Landbewirtschaftung gefördert, und es werden Leistungen für intakte Kulturlandschaften belohnt.
Wir haben in Baden-Württemberg unsere Maßnahmen mit dem Entwicklungsplan in Brüssel im Gegensatz zu Frau Künast durchsetzen können und ein gut durchdachtes und praxisgerechtes Paket vorgelegt. Wir haben nicht schlampig und einseitig argumentiert. Somit können wir in BadenWürttemberg bis zum Jahr 2006 für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume 1,6 Milliarden € einschließlich EUMitteln zur Verfügung stellen.
Wir sind auch dabei, den Strukturwandel sozialverträglich abzufedern. Im Jahr 1999 gab es im Land noch 63 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter zwei Hektar. Das ist ein hoher Anteil an Klein- und Mittelbetrieben. Mehr als die Hälfte der Höfe bewirtschaften weniger als zehn Hektar Nutzfläche. In Niedersachsen ist es ein Drittel. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt bei uns nur 23 Hektar. Sie wissen auch, dass die Zahl der Betriebe in den letzten 20 Jahren um fast die Hälfte reduziert wurde. Es gibt ein Bündel von Maßnahmen, um diesen unvermeidlichen Strukturwandel abzufedern. Ich nenne wenige Beispiele, wo aktives Geld in die Hand genommen wird: 27 Millionen € insgesamt für soziale Maßnahmen im Dorfbereich, für die Förderung der Beratungsdienste und für das landwirtschaftliche Regionalprogramm.
Meine Damen und Herren, einige wenige Sätze zum Verbraucherschutz, dem wir höchste Priorität einräumen. Ich weise darauf hin, dass die Lebensmittelüberwachung bereits zum 1. Januar 2000 neu organisiert wurde. Es sind Einrichtungen zur Untersuchung geschaffen worden, die den vielseitigen neuen Aufgaben gerecht werden. Dies hat sich auch in der BSE-Krise bestens bewährt. Wir setzen in Baden-Württemberg besondere Maßstäbe bei diesem vorbeugenden Verbraucherschutz. Ich habe das vorhin schon erwähnt.
Dies hat sich auch im Obstbaubereich bewährt. Die schwarzen Schafe spüren, dass man ihnen auf die Finger schaut. Handeln statt Reden schafft Vertrauen, auch für die Verbraucher. Insgesamt hat das Land 107 Millionen DM oder 54,7 Millionen € für die BSE-Gefahrenabwehr bereitgestellt. Es wurden auch 144 neue Stellen dafür geschaffen. Die bisher von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen waren in jeder Hinsicht das darf man mit Fug und Recht so feststellen zielführend. Ich nenne die rasche Einführung flächendeckender BSE-Tests und die Verbraucheraufklärung. Auf allen Ebenen Futtermittel, Lebensmittel, BSE-Diagnostik haben diese Maßnahmen entscheidend dazu beigetragen, dass das Vertrauen in Rindfleisch und in die Lebensmittel wieder hergestellt werden konnte.
Baden-Württemberg wird auch 2002 die Bauern nicht im Stich lassen. Deshalb haben die Regierungsfraktionen beschlossen, die von der BSE-Krise besonders betroffenen Rinderhalter mit einer Finanzhilfe von weiteren 3,9 Millionen € zu unterstützen, indem die Beiträge zur Tierseuchenkasse für 2002 auf null gestellt werden.
Meine Damen und Herren, wir werden im Doppelhaushalt den ländlichen Raum weiterhin stärken. Auf unsere Politik ist Verlass. Wir sind berechenbar. 75 % der Landesfläche sind ländlicher Raum. 42 % der Bevölkerung leben dort, 38 % sind versicherungspflichtig Beschäftigte. Damit ist der ländliche Raum in Baden-Württemberg anders als in vielen Bereichen des EU-Gebiets dicht besiedelt. Statt Abwanderung gibt es Zuwanderung in den ländlichen Raum.
Dort wächst die Bevölkerung landesweit um 15 %, in anderen Bereichen nur um 7 %. Der ländliche Raum hat den geringsten Anteil an Erwerbslosen im Land
und auch im Bundesgebiet. Das sollten Sie sich von der Opposition hinter die Ohren schreiben.
Unsere Raumschaften stehen gut da.
Meine Damen und Herren, nun wenige Sätze zum zentralen Förderinstrument „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“: 740 Millionen DM wurden in den letzten Jahren weitergegeben. Diese haben 5 Milliarden DM an Investitio
nen ausgelöst und 10 000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Das ist eine Superbilanz.
Auch hier ist Handeln besser als Reden. Den überaus erfolgreichen Kurs mit dem ELR und der in aller Kürze ausgeführten aktuellen Politik für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum werden wir im Interesse der Menschen fortsetzen. Mit dem vorgelegten Haushaltsplan schaffen wir einmal mehr die Voraussetzungen durch richtige Prioritäten. Es ist die richtige Mitte, kein Ausschütten mit dem Füllhorn, sondern ein gezielter Einsatz der Steuermittel.
Es würde Ihnen gut anstehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, meine Damen und Herren, dem Einzelplan 08 Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Ihre Zustimmung zu geben.
Vielen Dank.