Dieter Kleinmann
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir wäre es auch lieb gewesen, wir hätten das Ganze ohne Aussprache gemacht, denn die Materie an sich
ist sehr kompliziert. Grundsätzlich geht es um die vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats bereits vollzogene Änderung des § 51 a des Einkommensteuergesetzes. Da wir bei allen Ländern die gleiche Regelung haben wollen, da wir nicht wollen, dass in den Ländern unterschiedlich hohe Kirchensteuersätze erhoben werden, sind auch wir, die FDP/DVP, einstimmig der Meinung, dass diese Regelung in das Kirchensteuergesetz des Landes BadenWürttemberg aufgenommen werden soll.
Ich wünsche Ihnen keine gesegneten Weihnachten, sondern zuerst einmal einen gesegneten dritten Advent.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Landesjugendbericht ist der erste, der nach dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz zu erstellen war. Lassen Sie, Frau Bender, in dieser Sache deshalb etwas Gnade walten.
Wenn Sie sagen, es handle sich lediglich um eine statistische Ansammlung von Dingen, so sollten Sie bedenken: Es ist der erste Bericht nach dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Berichterstattung kann sich ja noch verbessern.
Der Bericht ist außerdem nicht isoliert zu betrachten, Frau Bender, sondern muss zeitlich und inhaltlich im Zusammenhang mit dem Bericht der Enquetekommission „Kinder in Baden-Württemberg“ aus der letzten Legislaturperiode, mit dem Kinderbericht aus der letzten Legislaturperiode, mit dem Bericht der Enquetekommission „Jugend – Arbeit – Zukunft“, mit dem Familienbericht und mit dem Bericht der Zukunftskommission „Gesellschaft 2000“ gesehen werden.
Hier gibt es etliche thematische Überschneidungen. Allerdings möchte ich lobend hervorheben: Es bestand das Bemühen, im Jugendbericht nicht all das, was in den anderen
genannten Berichten bereits aktuell festgehalten ist, noch einmal zu sagen. Vielleicht war auch dies Ihr Kritikpunkt.
Ausgeklammert ist allerdings der Bereich der behinderten Jugendlichen. Aus dem Blickwinkel der Jugendhilfe hätte nur ein kleines Bruchstück dieses besonderen und auch wichtigen Bereichs beleuchtet werden können. Es ist daher zu begrüßen, dass dieses Thema, wie von der Landesregierung angekündigt, noch einmal umfassend aufgegriffen wird.
Aber – das möchte ich hier ganz bewusst auch sagen – auch behinderte Jugendliche sind Jugendliche. Wir sollten sie nicht ständig als Außenseiter und als Sonderlinge behandeln.
Ich bin deshalb der Meinung: Integration von behinderten Jugendlichen setzt dort an, wo man gemeinsam und nicht getrennt einen solchen Bericht erstellt.
Meine Damen und Herren, der Jugendbericht liefert ein aktuelles Bild der Lebenssituation und der Bedingungen junger Menschen in Baden-Württemberg. Er gibt eine umfassende Darstellung der von dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Leistungen, und er zieht vor dem Hintergrund des gegebenen bzw. erreichten Standes Folgerungen und gibt Empfehlungen für die weitere jugendpolitische Arbeit in unserem Lande.
Beim Jugendplan hervorzuheben sind: Auf der Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes sind in dieser Legislaturperiode für die Kinder- und Jugendhilfe vielfältige neue Impulse gegeben worden. Hierzu gehört die Unterstützung der gemeinwesenorientierten Jugendarbeit, die es aufgrund dezentraler und/oder kooperativer Ansätze erlaubt, niederschwellige Angebote der Hilfe und der Beratung zu machen, die daher auch frühzeitig und damit präventiv genutzt werden. Innerhalb dieser gemeinwesenorientierten Jugendarbeit hervorzuheben ist die verstärkte Förderung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, wie schon erwähnt, nicht nur, aber insbesondere in Form der Schulsozialarbeit, zu deren finanzieller Unterstützung das Land erhebliche Anstrengungen unternommen hat. Frau Bender, 6,5 Milliarden DM sind eingestellt worden.
Entschuldigung, Millionen. – Dies ist aber zunächst einmal eine primäre Aufgabe der Kommunen. Dass sie es allein nicht schaffen, ist uns klar. Ich sage Ihnen klipp und klar, Frau Bender: Allen, die mit Jugendarbeit zu tun haben, ist klar, dass wir aus der Schulsozialarbeit wohl nicht aussteigen können und dass es auch nicht bei diesen 6,5 Millionen DM bleiben kann. Die Arbeit ist insofern gut, als verschiedene Schulen, die Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter haben, behaupten, dass es bei ihnen weniger Schülerinnen und Schüler gebe, die in das BVJ
kommen, sprich eine Ausbildungsmöglichkeit erhalten, und dass im Vergleich zu anderen Schulen weniger Gewalt angewendet werde. Ich war vor kurzem in einer Schule in Mössingen-Bästenhardt und habe mir das zusammen mit den Trägern vor Ort angeschaut.
Diese Erfahrungen und die auch sonst vor Ort belegten positiven Wirkungen der Schulsozialarbeit, Frau Bender, lassen daher nur einen Schluss zu – ich habe es schon einmal erwähnt –: Die Unterstützung des Landes muss weitergeführt und zugleich ausgebaut werden.
Der Jugendbericht stellt fest, dass sich die aktuellen Anforderungen an die Jugendhilfe weiter erhöht haben. Ein Grund dafür ist sicher die Zunahme von Problemlagen, und zwar insbesondere, wie im Bericht ebenfalls ausdrücklich festgestellt worden ist, in Familien mit allein erziehendem Elternteil sowie bei ausländischen und ausgesiedelten Kindern und Jugendlichen.
Ein anderer, für die Jugendpolitik des Landes nicht minder bedeutsamer Grund ist freilich die Tatsache, dass niederschwellige Angebote, dass frühzeitiges Erkennen möglicher Problemsituationen und die frühzeitige Wahrnehmung entsprechender Beratungs- und Hilfsangebote natürlich die Anforderungen in diesem Bereich nach oben schnellen lassen.
Meine Damen und Herren, Prävention zahlt sich aber nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten aus; es ist auch ein Gebot der Menschlichkeit, der Nächstenliebe, gefährdende Entwicklungen nach Möglichkeit erst gar nicht einsetzen zu lassen und ihnen so früh wie möglich entgegenzuwirken. Das ist das eigentliche Motiv der Schulsozialarbeit, von deren weiterem Ausbau ich gesprochen habe. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für die Angebote an Tagesbetreuung. Die Bedeutung der verlässlichen Halbtagsgrundschule
sei in diesem Zusammenhang angesprochen. Dies gilt nicht minder für alle Maßnahmen und Angebote, die geeignet sind, die Familien und ihre Selbsthilfekräfte zu unterstützen und zu fördern.
Der Jugendbericht zieht eine positive Bilanz des in dieser Legislaturperiode, Herr Birzele, nicht zuletzt auch aufgrund der Enquetekommission „Jugend – Arbeit – Zukunft“ Geleisteten, und er zeigt die Felder konkret auf, auf denen wir aus heutiger Sicht in die Zukunft hinein weiterarbeiten können und müssen. In diesem Sinne ist er ein wichtiges Instrument für eine weiterhin erfolgreiche Jugendpolitik des Landes.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich greife zunächst einmal das Stichwort „Berufliche Bildung“ auf, Frau Kollegin Rastätter, und darf Ihnen erst einmal ein klares Bekenntnis zum dualen System der Berufsausbildung sagen.
Das ist schon klar. – Ich möchte darauf hinweisen, dass neue Herausforderungen und Anforderungen seitens der Wirtschaft auch die Schaffung neuer Ausbildungsberufe verlangen. Dafür hat sich die Landesregierung verschiedentlich eingesetzt. So hat das Wirtschaftsministerium bereits 1996 eine Anhörung zum Thema „Neue Berufe“ durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Schaffung neuer und aktualisierter Ausbildungsberufe liegt jedoch beim Bund und bei den Sozialpartnern. Es war vor allem ein Anliegen der Wirtschaft, die Ausbildungsordnungen flexibler zu gestalten, damit eine praxisnähere und -gerechtere Ausbildung möglich sei und sich die Ausbildung stärker an den betrieblichen Erfordernissen orientiere.
Meine Damen und Herren, ich brauche gar nicht im Einzelnen darauf einzugehen, welche neuen Berufe geschaffen worden sind. Vor allem zur Schaffung von Medien- und
IT-Berufen sind im Jahr 1997 erhebliche Beiträge der Landesregierung geleistet worden. Allein im Jahr 1999 wurden in Baden-Württemberg in diesen Berufen 803 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen,
und im IT-Bereich waren es 1999 immerhin 1 645 Ausbildungsverträge.
Ferner sei erwähnt: Als erster Beruf wird seit dem Sommer 1998 der Mediengestalter für Digital- und Printmedien mit einem breiten Angebot von Wahlpflichtmodulen ausgebildet. Wenn wir flexibel reagieren wollen, ist es wichtig, dass wir solche Module schaffen.
Frau Rastätter, Sie sprachen von den Angeboten für leistungsschwächere Schüler. Hier konnten – Sie haben darauf hingewiesen – neue und einfache Berufe geschaffen werden, die für eher praktisch begabte Jugendliche infrage kommen, zum Beispiel der Fertigungsmechaniker oder der Bauwerksabdichter. Es ist dies in der Tat eine Gruppe, die wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Gleichzeitig wurden auch Angebote für leistungsstärkere Schüler durch Zusatzqualifikationen und durch das Berufskolleg in Teilzeit geschaffen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Aspekt ist auch das BVJ. Im Schuljahr 1998/99 erfolgte die Weiterentwicklung des Berufsvorbereitungsjahres. Dabei wurde den Schulen durch die flexible Stundentafel die Möglichkeit gegeben, die Stundenzahl je nach Leistungsstand einer Klasse zu variieren und einzelne Fächer zeitweise verstärkt zu unterrichten bzw. die Zahl der Berufsfelder zu reduzieren und ein Berufsfeld vertieft zu unterrichten. Außerdem wurde dadurch die Durchführung von fächerübergreifendem Unterricht und Projekten erleichtert. So viel zur beruflichen Bildung.
Nun zu Ihren Anfragen. Zunächst einmal, Herr Braun, was den Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit ab 16 Jahren betrifft: In meiner Fraktion ist dieser Antrag vor vier Wochen durchgegangen, und es ist tatsächlich so, wie es im Bericht steht: Die Meinungsbildung innerhalb der Regierung und zwischen den regierungstragenden Fraktionen ist noch nicht abgeschlossen. Wir beraten jetzt bereits auf der Ebene der Fraktionsspitzen, und dort muss noch verhandelt werden. – Punkt eins.
Punkt zwei, die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre: Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass wir das nicht wollen.
Es gibt in unserer Fraktion eine Vertreterin mit einer anderen Meinung, nämlich Frau Kollegin Berroth. Sie spricht sich für die Absenkung des Wahlalters aus, steht damit aber alleine da. Bitte, das darf man ja.
Sie sitzt da. Entschuldigung, ich korrigiere mich.
Wir sagen, wir belassen es bei 18 Jahren. Mit 18 Jahren, lieber Herr Kollege Zeller, beginnt auch die Volljährigkeit. Wir könnten auch gleich auf ein Wahlmindestalter von 14 Jahren zurückgehen und die Religionsmündigkeit zum Maßstab nehmen. Es muss eine Festlegung getroffen werden, und die Mehrheit dieses Hauses bleibt bei 18.
So einfach ist das.
Die Jugendsozialarbeit wurde verschiedentlich angesprochen. Dazu ist zu erwähnen und noch einmal hervorzuheben, dass wir selbstverständlich der Meinung sind, dass sich das Land seiner Verantwortung nicht entziehen kann.
Ja, genau, das klären wir auch innerhalb der Koalition.
Meine Damen und Herren, das Thema Jugendbildungsmaßnahmen sei noch erwähnt. Die in den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission genannten Bildungsmaßnahmen sind sowohl im Haushaltsjahr 1999 als auch im Haushaltsjahr 2000 im Rahmen des Haushaltsvollzugs von der Erwirtschaftung globaler Minderausgaben und von Haushaltsvorbehalten freigestellt worden. Das wird auch in Zukunft so sein,
es sei denn, es gelingt uns, diese Maßnahmen an die Spielbankerträge anzuhängen. Das war bisher unser erklärtes Ziel.
Also wissen Sie, wenn Sie von Finanzen nichts verstehen, sollten Sie sich hier nicht einmischen.
Die Tatsache, dass die Frau Ministerin gesagt hat, dieser Bereich werde von den globalen Minderausgaben ausgenommen, ist ein viel besserer Schutz und eine viel größere Sicherheit, als ihn an die Spielbankerträge anzuhängen.
Es wird argumentiert: Wenn die Spielbankerträge zurückgingen, würde auch die Sicherheit für die Mittel für Jugendbildungsmaßnahmen zurückgehen.
Nein, davon verstehen Sie nichts. Lassen Sie das einen Diplom-Volkswirt machen, der versteht das besser. Der hat von Haushaltsrecht ein bisschen mehr Ahnung.
Abschließend möchte ich, meine Damen und Herren, auch die Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik hervorheben, für deren Erhalt die FDP/DVP nachhaltig eingetreten ist, nicht nur für die Förderung der Sachkosten – die waren ja gerettet –, sondern insbesondere für die Sicherung der Personalkosten. Wir halten diese Arbeit für wichtig und wollen sie auch weiterhin fördern.
Ansonsten bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit in der Jugendenquetekommission. Ich glaube, wir haben gute Arbeit geleistet. Die Handlungsempfehlungen können sich sehen lassen, und – vor allem – wir setzen sie, Frau Kollegin, Punkt für Punkt um.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die diesjährige Denkschrift des Rechnungshofs hat eine ganze Fülle von Anregungen und Hinweisen für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit den öffentlichen Mitteln erbracht. Die Verdienste des Rechnungshofs um eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sind unstrittig, auch wenn er sich in der jüngsten Vergangenheit selbst berechtigter Kritik ausgesetzt sehen musste.
Das Parlament würdigt die Arbeit des Landesrechnungshofs am besten dadurch, dass es die Denkschriften des Rechnungshofs zügig berät, dass es die Anregungen des Rechnungshofs aufgreift und dass es genauestens auf die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse des Landtags achtet.
Die besondere Stellung des Rechnungshofs und das Ansehen, das er bei allen Fraktionen des Landtags genießt, werden dadurch deutlich, dass bei der Beratung der Denkschriften des Rechnungshofs im Finanzausschuss in der gesamten Legislaturperiode fast immer Einstimmigkeit erreicht werden konnte. So wird es wohl auch heute im Plenum sein.
Das große Maß an Vertrauen, das dem Rechnungshof entgegengebracht wird, ist natürlich immer auch eine Verpflichtung für den Rechnungshof selbst, diesem in seinem eigenen Handeln uneingeschränkt gerecht zu werden.
Die Geschichte mit der Dienstzimmerausstattung ist noch aufklärungsbedürftig, Herr Frank. Die Dinge müssen auf den Tisch gelegt werden. Tun Sie das bitte so vorsichtig, dass die wertvolle Tischplatte dabei nicht gleich verkratzt wird.
Augustinus stimme ich selbstverständlich zu: „Niemand ist, der nicht sündigt.“ Ich hoffe aber, es ist nicht so wie bei Luther: „Pecca fortiter, ora fortius.“ Das heißt: Sündige tapfer, bete tapferer. Dann könnte es natürlich sein, dass wir im Finanzausschuss über die Sünden noch etwas länger sinnieren müssten.
Der Rechnungshof hat mit den Denkschriften und den beratenden Äußerungen vielfach nachhaltigen Einfluss auf die Landespolitik ausgeübt. Das neue Studentenwerksgesetz ist auch auf die Anstöße des Rechnungshofs zurückzuführen. Ich will an dieser Stelle der Erwartung Ausdruck geben, dass die Ziele dieses Gesetzes – Stärkung der Leistungsfähigkeit durch größere Autonomie und wirtschaftliche Eigenverantwortung – auch im Alltag umgesetzt und nicht von der Wissenschaftsbürokratie wiederum eingeholt und behindert werden, meine Damen und Herren.
Auch für eine Neuordnung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft hat der Rechnungshof wesentliche Anstöße gegeben. Eine erste Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Privatschulen ist erreicht. Die Neuordnung im Privatschulgesetz allerdings steht noch aus – für uns ein ganz vordringliches Ziel für die neue Legislaturperiode des Landtags.
Ich darf auch erwähnen: Es gab einen Punkt, bei dem der Finanzausschuss dem Rechnungshof einmal nicht gefolgt ist. Ich erinnere an die Kreisbeschreibungen, meine Damen und Herren. Zweifelsohne hatte der Rechnungshof Recht, dass der Betrag von 5,3 Millionen DM pro Kreisbeschreibung – wir haben 35 Landkreise – sehr hoch ist und dass der Nutzen eigentlich bei den Landkreisen liegt und nicht beim Land. Gleichwohl: Hätten wir hier zugestimmt, würden die Kreisbeschreibungen einschlafen. Wir hätten dann also keine Kreisbeschreibungen mehr, denn die Landkreise sind finanziell nicht in der Lage, so etwas zu machen.
Ich empfand es als eine Sternstunde des Ausschusses und eine Sternstunde des Parlaments, dass ohne jegliche Absprache jeder zur Sache gesprochen hat und dass über die Fraktionsgrenzen hinweg alle zugestimmt haben, an den Kreisbeschreibungen weiterhin festzuhalten.
Natürlich gibt es bei der Landesarchivverwaltung eine Verschlankung beim Personal und eine Verschlankung bei den Ausgaben und somit bei den Kreisbeschreibungen in Zukunft nicht zwei Bände, sondern nur noch einen Band. Dazu gibt es ja eine neue Konzeption des Landesarchivs.
Zwei Punkte, die den Rechnungshof ständig beschäftigen, will ich mit besonderem Nachdruck erwähnen. Wir dürfen bei den Bemühungen um die Konsolidierung des Landeshaushalts nicht nachlassen, Herr Frank. Die verabredete Absenkung der Nettokreditaufnahme um mindestens 300 Millionen DM pro Jahr muss konsequent umgesetzt werden. Die Staatsverschuldung ist eine Zukunftsbelastung für nachfolgende Generationen. Wir müssen sie konsequent abbauen. Die Nulllinie der Neuverschuldung muss spätestens 2006 erreicht sein. Angesichts der realen Ergebnisse der letzten Jahre – die reale Neuverschuldung lag jeweils deutlich unter den Planansätzen – gebe ich der Hoffnung und der Erwartung Ausdruck, dass das Ziel Nullneuverschuldung schon früher erreicht werden kann.
Der zweite Punkt, der damit in engem Zusammenhang steht, ist das Thema Personalabbau. Wir dürfen auch dort nicht lockerlassen. Die beiden laufenden Stellenabbauprogramme müssen konsequent umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Einführung Neuer Steuerungsinstrumente muss ein größeres Effizienzpotenzial erschlossen werden, als das Refinanzierungsszenario des Finanzministeriums unterstellt. Ohne konsequenten Vollzug der Personalabbauprogramme haben wir keine Chance, in Schwerpunktbereichen die benötigten neuen Stellen zu schaffen, ohne gleichzeitig das Konsolidierungsziel zu gefährden. Meine Damen und Herren, deshalb ist dieses Thema so wichtig, und deshalb widmet sich auch der Rechnungshof diesem Thema so intensiv.
Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs im Namen der gesamten FDP/DVP-Landtagsfraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben einen schlanken Nachtrag vorgelegt, einen Nachtrag, der sich ganz bewusst auf nur zwei Ausgabenpositionen beschränkt. Wir wollen das gerade im Vorfeld der Landtagswahl deutlich machen und nicht den Eindruck erwecken, wir könnten das Geld nun einfach mit vollen Händen ausgeben.
Mein lieber Herr Kollege Capezutto, das sagt ein Remstäler zu einem Remstäler.
Doch, doch. – Wir müssen den Konsolidierungskurs fortsetzen, meine Damen und Herren. Wir tun das. Nur das unabdingbar Notwendige wird zusätzlich finanziert.
Die Notwendigkeit der Fortsetzung des Sturmschädenprogramms ist ja hier im Hause unumstritten.
Alle Bestandteile dieses Programms dienen vorrangig dazu, den Schaden für die privaten und die kommunalen
Waldbesitzer so gering wie möglich zu halten. Zugleich dient das Programm längerfristig dazu, das Vermögen des Landes so weit wie möglich zu sichern.
Es gibt – das ist kein Entschließungsantrag – noch einen Antrag, in dem wir, CDU und FDP/DVP, die Landesregierung auffordern,
uns diejenigen Gemeinden zu nennen, die von ihrer Steuerkraftsumme her keinen Zuschuss bekommen, aber doch durch hohe Schäden durch Lothar beeinflusst sind. Es gilt, darüber nachzudenken, ob wir hier eventuell noch eine entsprechende zusätzliche Hilfe geben können.
Jawohl, Herr Moser.
Deshalb sage ich es ja jetzt im Parlament.
Was hier im Parlament gesagt wird, ist entscheidend.
Die Unterrichtsversorgung als nächster Punkt: Mit dem Uretat haben wir 800 zusätzliche Stellen für das Schuljahr 2000/2001 bereitgestellt. Wir haben schon damals erklärt, dass für das Schuljahr 2001/2002 mit einem Nachtrag gerechnet werden müsse. Diese Ankündigung setzen wir jetzt zuverlässig und berechenbar um. Mit 800 und 940 zusätzlichen Stellen, meine Damen und Herren, und mit 120 Millionen DM an zusätzlichen Mitteln, die bereits im Uretat veranschlagt sind, wird die Unterrichtsversorgung angesichts weiter steigender Schülerzahlen stabilisiert und Unterrichtsausfall so weit wie möglich vermieden.
Beide Punkte erforderten zwingend diesen Nachtrag. Die Opposition hätte ich sehen wollen, die nicht laut über eine Missachtung parlamentarischer Spielregeln geklagt hätte, wenn der Finanzminister die zusätzlichen Aufwendungen für das Sturmschädenprogramm über- und außerplanmäßig hätte bewilligen wollen.
Die zusätzlichen Stellen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erfordern ebenfalls einen Nachtrag; denn zusätzliche Stellen für Lehrer, die im September 2001 an die Schulen gehen sollen, können nicht nach der Landtagswahl bewilligt werden, sondern müssen jetzt bereitgestellt werden.
Meine Damen und Herren, es war schon immer unser Anliegen, dem Stundenausfall an Schulen den Kampf anzusagen.
Mit 660 Verträgen, jeder mit einem halben Deputat, bezogen auf ein Jahr, wird aber nicht nur der Stundenausfall vermindert, sondern auch die Unterrichtsqualität verbessert, weil zusätzlich junge Lehrerinnen und Lehrer an die Schulen kommen.
Damit kommt frischer Wind in unsere Schulen hinein.
Wenn Sie, Frau Erdrich-Sommer, die verlässliche Grundschule ansprechen und sagen, das sei nur eine Ankündigungssache der Ministerin, dann sage ich Ihnen: Landauf, landab wird in den Kommunen nicht nur darüber nachgedacht, sondern bereits daran gearbeitet, diese umzusetzen.
Selbst in der kleinen Gemeinde, in der ich lebe, hat der Ortschaftsrat das schon längst beschlossen.
Es funktioniert hervorragend.
Ich kann die Opposition an dieser Stelle überhaupt nicht verstehen. Da hat man das ständig gefordert und sieht das als eine tolle Verbesserung an, gerade für die jungen Mütter,
die auf diese Art und Weise die Möglichkeit haben, wenigstens einem Halbtagsjob nachzugehen,
und jetzt redet man das Ganze wieder schlecht, nachdem wir es geschaffen haben.
Ein kurzer Satz zu Hockenheim. Das Land wird sich hierbei nicht aus der Verantwortung stehlen, Stichwort Tourismus. Aber wir fordern: Es muss eine Gesamtfinanzierung her.
Wir brauchen einen Finanzrahmen insgesamt und sagen nicht soundso viele Millionen Mark an Zuschüssen bereits jetzt zu, bevor wir diesen Finanzrahmen überhaupt kennen.
Ich habe so viel zu sagen, Herr Brechtken. Nachher gerne.
Ich komme zu der Israelitischen Religionsgemeinschaft. Meine Damen und Herren, zunächst muss hier einmal eines klar gesagt sein: Wir haben bei der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs wie bei der Israelitischen Religionsgemeinschaft Badens von einer Pauschalbezuschussung auf eine Pro-Kopf-Bezuschussung umgestellt und haben den Betrag dafür von ca. 700 000 DM bzw. 750 000 DM auf 1,4 Millionen DM bzw. 1,5 Millionen DM erhöht, wohlgemerkt im Haushalt 2000/2001, im Urhaushalt. Wir haben den Antrag mit Wohlwollen geprüft, wonach die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs zweimal 200 000 DM für ein Unterzentrum in Ulm haben möchte. Auch hier, Frau Erdrich-Sommer, habe ich gemeint – das habe ich schon im Finanzausschuss erklärt –, es wäre viel sinnvoller, sie würde uns einmal einen Gesamtfinanzierungsplan vorlegen;
denn die Stadt Ulm ist ja hier auch im Wort, und die Stadt Ulm will da ja auch mitmachen. Ich weiß aber bis heute noch nicht, in welchem Rahmen die Stadt Ulm hier mitmachen will.
Ja. Ich weiß doch, was ich zugesagt habe, Frau ErdrichSommer. Ich leide doch noch nicht an Alzheimer.
August.
Die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs darf wissen, dass sie sehr wohl von uns einen Zuschuss bekommt, aber wir haben auch gesagt – das wissen Sie auch, Frau Erdrich-Sommer –, dass das badische Judentum mehrere Synagogen braucht. Durch die aus Russland kommenden Juden nimmt das badische Judentum zu. Sie brauchen einen Rabbiner. Sie haben in Mannheim einen Stadtrabbiner, der das mehr oder weniger ehrenamtlich macht. Kostenpunkt pro Monat 15 000 DM. Ich habe im Finanzausschuss gesagt, ich hielte es nicht für sinnvoll, nachdem wir gerade auf eine Pro-Kopf-Bezuschussung umgestellt hätten, jetzt zu einer Projektbezuschussung und zu einer Personenbezuschussung zu kommen. Wenn wir sagen, dass wir 75 % der Kosten des Rabbiners übernehmen, haben wir das in jedem Haushalt drin. Dann kommt eines Tages die Forderung nach einem zweiten Rabbiner, weil der Landesteil Baden sehr groß ist. Dann kommen wir zu keiner einheitlichen Lösung.
Ich habe im Ausschuss zugesagt, dass wir prüfen, ob wir nicht die Pro-Kopf-Bezuschussung für die Israelitischen Religionsgemeinschaften so erhöhen können, dass damit die Außenstelle in Ulm gebaut werden kann und die Badener genügend Geld haben, um zumindest einmal mit dem Bau einer Synagoge zu beginnen.
Man muss das schon einmal genau darlegen. Wir haben den beiden evangelischen Kirchen – Baden und Württemberg – versprochen, das Defizit von 97 Millionen DM an nicht bezahlten Ersätzen für Religionsunterricht, der von den Kirchen geleistet wurde, abzubauen. Wir haben ihnen auch zugesagt, dass sie im ersten Nachtrag eine Tranche von 10 Millionen DM bekommen. Ich bin zu denen hin und habe gesagt: „Freunde, wir haben jetzt einen Haushalt, bei dem es im Grunde nur darum geht, das zu verbuchen, was wir im Jahr 1999 mehr eingenommen und an Resten aus dem Jahr 1999 haben, weil wir das im Haushalt veranschlagt haben wollen. Wir wollen das nicht klammheimlich irgendwie beiseite schieben. Wir haben zwei Ausgabenblöcke und mehr nicht. Beim nächsten Mal kommt ihr dann dran.“ Die haben es verstanden.
Wenn es die evangelische Kirche versteht, sollten es doch die Israelitischen Religionsgemeinschaften in gleicher Weise verstehen.
Das haben wir denen doch auch versprochen. Da gibt es einen Brief des Ministerpräsidenten an die Ministerin, in dem steht:
Wir machen das so. Das haben die doch alle schon gesehen. Das ist versprochen worden.
Wenn Sie es nicht wissen, Frau Erdrich-Sommer, dann lesen Sie es nach.
Ich bin für eine Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften und sehe nicht ein, dass man bei den einen Ja und bei den anderen Nein sagt.
Meine Damen und Herren, wir veranschlagen in diesem Nachtrag den Überschuss des Haushaltsjahres 1999 mit 1,71 Milliarden DM. Das ist ein stolzer Wert. Es sind eben nicht nur Steuermehreinnahmen, die wir damit veranschlagen können, sondern auch in etwa gleicher Höhe Minderausgaben des laufenden Haushalts. Das ist ein deutlicher Beleg dafür, dass wir dem Leitmotiv der Haushaltskonsolidierung nicht nur bei der Aufstellung des Haushalts, sondern auch gleichermaßen im Vollzug des Haushalts eine große Priorität einräumen.
Zusammen mit den Steuermehreinnahmen des laufenden Jahres können wir in einem Ausmaß Vorsorge für die steuerreformbedingten Mindereinnahmen des Jahres 2001 treffen, das die Opposition bisher stets für irreal gehalten hat.
Ich komme zum letzten Punkt, der Nettokreditaufnahme. Meine Damen und Herren, die Nettoneuverschuldung war in der mittelfristigen Finanzplanung mit 2,2 Milliarden DM festgelegt. Wir haben sie im Urhaushalt bereits um 300 Millionen DM reduziert und sind somit auf 1,9 Milliarden DM gekommen. Jetzt haben wir sie aus den Resten 1999 noch einmal um 350 Millionen DM reduziert, sodass wir jetzt bei 1,55 Milliarden DM stehen. Dies ist ein wichtiges Signal. Baden-Württemberg fährt auch im Jahr der Landtagswahl, meine Damen und Herren, auf Konsolidierungskurs.
Unsere Haushalts- und Finanzpolitik ist verlässlich. Unser Ziel heißt: Neuverschuldung null. Bis 2006 muss es erreicht sein.
Mit dem heutigen Nachtrag kommen wir diesem Ziel ein gutes Stück näher. Frau Erdrich-Sommer, das ist keine Mär, sondern Realität. Das ist Politik von CDU und FDP/ DVP.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gewalt an Schulen ist in der Tat ein ernst zu nehmendes und wichtiges Thema.
Allerdings ist Gewalt an Schulen aus Sicht meiner Fraktion und auch von mir persönlich nicht eine besondere Erscheinung, sondern sie ist das Spiegelbild der Gewalt in unserer Gesellschaft überhaupt. Ich halte es für völlig falsch, dieses Thema hier gewissermaßen auf die Schulen zu fokussieren und zu sagen: Dort tritt in besonderer Weise Gewalt auf. Dass die Gewalt von Jugendlichen dort in besonderer Weise hervortritt, ist klar, weil an der Schule vorwiegend Jugendliche sind.
Lassen Sie mich aber zunächst einmal auf die Ursachen für Gewalt an Schulen eingehen. Das ist zum einen sicher ein Mangel an sozialer Bindung. Er beginnt schon in den Familien, setzt sich in der Gesellschaft fort und tritt selbstverständlich auch in den Schulen auf. Es sind Defizite bei der Erziehung, es ist eine sehr starke, zunehmende Ichbezogenheit.
Es ist das unkontrollierte Konsumieren von Fernsehfilmen und Videos. Ich erinnere nur an AJS, an die Aktion Jugendschutz, die erst in ihrem letzten Heft darauf hingewiesen hat, wie gefährlich es ist, Kinder problemlos alles anschauen zu lassen und beim Fernseher gewissermaßen durchschalten zu lassen. Denn auch am Nachmittag gibt es schon Rambo-Filme
und werden Gewaltszenen gezeigt, die nicht selten die Ursache für Gewaltausübung sind.
Herr Kuhn, seien Sie ruhig, und hören Sie zu! Es gibt auch – das ist vorhin schon von den Kollegen Salomon und Braun angesprochen worden – Integrationsprobleme von Migrantinnen und Migranten.
Nicht zuletzt sind es sehr häufig auch problematische familiäre Verhältnisse.
Wenn die Ursachen der Gewalt erkannt sind, meine Damen und Herren, ist zu fragen: Was ist nun zu tun? Meiner Meinung nach sollte zunächst einmal versucht werden, in der Familie und in der Schule den Gemeinschaftssinn zu stärken. Das Wir ist so viel wie das Ich. Es gilt, Ordnungen einzuhalten, und es gilt auch darzustellen, dass wir Verbindlichkeiten brauchen und dass Verbindlichkeiten für das Zusammenleben in der Familie, in der Schule und in der Gesellschaft notwendig sind.
Wir brauchen Patenschaften von älteren Schülern für jüngere Schüler. Wir brauchen – das ist in der Pädagogik ganz wesentlich – auch mehr Lob als Tadel. Statt des reinen Notendrucks brauchen wir die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer, ihren Schülern zu sagen: „Komm, Freund, wir machen das und packen das an; du hast die Fähigkeiten dazu“ und dies dann auch gemeinsam durchzusetzen.
Jugendliche brauchen zur Ichförderung gerade dieses Lob; das ist mir ganz wichtig. Wir brauchen Rollenspiele in den Schulen für Täter und Opfer; beide müssen in den Rollenspielen vorkommen. Wir brauchen eine zunehmende Integration von Migrantinnen und Migranten, wie das ja in der Jugendenquetekommission auch schon beschlossen worden ist. Gefragt sind, meine Damen und Herren, hier zunächst die Familien, dann die Kindergärten und dann die Schulen. Das Motto lautet: nicht dramatisieren, wohl aber sensibel sein für die Probleme und dann, wie eben dargestellt, Präventionen ergreifen.
Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Salomon, nachdem Sie sehr ausführlich auf das Problem Ausländer eingegangen sind und dann auch noch den Bogen zur Gewalt an der Schule geschafft haben, meine Frage: Sind Sie wirklich der Meinung, dass das Phänomen „Gewalt von Jugendli
chen an Schulen“ – um das geht es ja – vorwiegend durch Migrantinnen und Migranten, durch Asylanten und Aussiedler kommt? Der Meinung bin ich nämlich nicht. Die Republikaner sind dieser Meinung, aber ich hoffe, dass die Grünen nicht der gleichen Meinung sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einführung Neuer Steuerungsinstrumente ist ein ganz wesentlicher Schritt zur Modernisierung der Landesverwaltung. Ziel ist es, notwendige Leistungen des Landes sowohl besser als auch kostengünstiger erbringen zu können. Dabei geht es nicht nur um Effizienzsteigerung als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, sondern gleichermaßen auch um fundierte Informationen, wie mit vorhandenen, bestehenden Ressourcen die zu erbringenden Leistungen quantitativ und qualitativ verbessert werden können.
Dieser Gesichtspunkt zeigt schon, dass die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Landtags durch die Einführung Neuer Steuerungsinstrumente nicht eingeschränkt, sondern eher größer werden; denn für unseren Diskussions- und Entscheidungsprozess werden in Zukunft deutlich verbesserte Informationen über steuerungsrelevante Kennzahlen zur Verfügung stehen. Welche Kennzahlen das sind, in welcher Form, in welchem Detaillierungsgrad und wie häufig sie dem Landtag dann letztendlich zur Verfügung stehen, Frau Erdrich-Sommer, dies alles abzuklären wird Aufgabe des parlamentarischen Beirats sein, den wir heute bestellen.
Die mit der Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente verbundene Ausdünnung der Titelstruktur der einzelnen Haushaltskapitel ist nur theoretisch ein Verlust für das Parlament. Wer hat sich denn schon einmal real dafür interessiert, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, ob zum Beispiel bei der Landesanstalt für Pflanzenzucht 11 000 DM für Bücher, 11 700 DM für Gerätebeschaffungen und 7 500 DM für den allgemeinen Geschäftsbedarf ausgegeben werden durften?
Dieser also wirklich nur theoretische Verlust an Steuerungsmöglichkeiten wird durch qualitativ deutlich verbesserte Informationen mehr als ausgeglichen. Erfahrungen darüber, wie dieser Informationsprozess zwischen Regierung und Parlament am besten zu organisieren ist, liegen allerdings bislang noch nicht vor. Wir werden insofern schrittweise vorgehen, uns an eigenen Erfahrungen orientieren und daraus eben lernen müssen. Das ist ein Reformdialog, mit dem Regierung und Parlament gleichermaßen Neuland betreten. Auch hier kommt dem Beirat eine ganz wichtige Funktion zu, denn er wird in diesem Dialog zwischen Regierung und Parlament eine ganz wesentliche, ja entscheidende Rolle zu spielen haben.
Die große Bedeutung der Einführung Neuer Steuerungsinstrumente ist unter uns allen unstrittig. Die damit verbundene Modernisierung der Landesverwaltung ist auch für die Kunden der Verwaltung, für die Bürger und für die Wirtschaft unseres Landes, von erheblicher Bedeutung. Nicht zuletzt erwarten wir ein erhebliches Effizienzpotenzial für den Haushalt, das stärker und rascher, als in der Refinanzierungsrechnung für die Projektkosten unterstellt wird, einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung des Haushalts erbringen muss.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf das Horvath-Gutachten kommen. Die Zahlen dieses Gutachtens, die übrigens auch vom Finanzministerium als realistisch angesehen werden, stellen unsere Messlatte dar. Im Endausbau geht es um Bruttoeinsparungen von über 700 Millionen DM, die im Wesentlichen durch einen Stellenabbau von über 6 000 Stellen zu erbringen sind. Das ist, meine Damen und Herren, keine Verheißung für morgen, sondern eine Aufgabe für die vor uns liegende Dekade. Aber sie muss entschlossen angepackt werden. Lassen Sie uns sie anpacken.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem bereits alles Wesentliche gesagt worden ist, möchte ich hier in aller gebotenen Kürze im Namen unserer Fraktion nur noch drei Bemerkungen machen.
Erstens: Wir sind – wie Sie, Herr Haasis – der Meinung, dass sich das bisherige Dreisäulensystem des Kreditwesens in der Bundesrepublik Deutschland bewährt hat. Daher sollte es auch nicht ohne Not geändert werden. Das heißt aber auch, dass der dritten Säule, also den öffentlich-rechtlichen Sparkassen, kein Schaden zugefügt werden sollte, also die Gewährträgerschaft für diese Kreditinstitute bleiben sollte.
Zweitens: Sparkassen und Genossenschaftsbanken – auch darauf haben Sie, Herr Haasis, hingewiesen – sind für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, für den mittelständischen Handel und für das mittelständische Gewerbe von großer Bedeutung. Schon deshalb sollte es bei der Gewährträgerschaft bleiben.
Drittens: Wo Ungereimtheiten, wie zum Beispiel bei der WestLB, vorkommen, die zu unlauterem Wettbewerb und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen, muss dies offen gelegt – Stichwort größere Transparenz – und muss dem Einhalt geboten werden.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion nimmt von der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums und von dem Bericht des Wirtschaftsausschusses Kenntnis und stimmt der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben diese Große Anfrage eingebracht, um insbesondere die Bedeutung der Realschule wieder einmal in den Vordergrund zu stellen. Um es gleich vorweg zu sagen: Bei unserer gestrigen Fraktionssitzung haben wir mit Nachdruck noch einmal festgelegt, dass wir am dreigliedrigen Schulsystem festhalten wollen
wenn Sie es nicht wundert, sind wir ja erfreut, Herr Kollege Wintruff –: Hauptschule, Realschule und Gymnasium als weiterführende Schulen.
Es gab auch schon ganz andere Überlegungen, Herr Kollege Wintruff, zum Beispiel die Hauptschule, die durch die
Werkrealschule zum Teil aufgewertet worden ist, mit der Realschule in Verbindung zu bringen. Wir wollen aber das dreigliedrige System beibehalten.
Ich sage Ihnen auch klipp und klar: Vor allem auf dem Land – ich komme ja aus dem Wahlkreis Rottweil – spielt die Realschule insbesondere für sehr viele Schülerinnen eine große Rolle, weil dort viele Eltern trotz der Empfehlung durch die Grundschule, ihr Kind solle das Gymnasium besuchen, sagen: „Ich schicke mein Mädchen doch lieber nur auf die Realschule.“
Die Gründe sind leider oft nicht ganz nachvollziehbar – zumindest für mich nicht; von Ihnen, Frau Bregenzer, sicherlich oft auch nicht. Ich versuche auch als Pfarrer, wenn ich in solche Familien komme, sie dahin gehend zu beraten, dass sie der Empfehlung durch die Grundschule, ihr Kind aufs Gymnasium zu schicken, auch folgen sollten.
Dennoch: Der Realschulabschluss als mittlerer Abschluss bietet auch den Mädchen und Jungen die Möglichkeit, später zum Beispiel eine Banklehre zu absolvieren, bietet ihnen jedenfalls Ausbildungsperspektiven und berufliche Perspektiven, wie sie ein Hauptschüler und auch ein Hauptschüler mit Werkrealschulabschluss nicht haben.
Grundsätzlich soll das nicht heißen, dass wir Hauptschulen mit Werkrealschulabschluss abwerten wollten, im Gegenteil. Wir wissen, gerade die Hauptschulen brauchen Fürsprecher, die hinter ihnen stehen. Nach wie vor wählen weit über 30 % als weiterführende Schule die Hauptschule. Deshalb stehen wir mit Nachdruck dahinter, wollen damit aber gleichzeitig feststellen: Wir wollen den qualitativen Unterschied zwischen Realschulabschluss und Hauptschulabschluss nicht verwässert wissen, und dies, wie gesagt, aus dem Grund, weil es andere Möglichkeiten zur Ausbildung, zur Weiterbildung und zum beruflichen Werdegang gibt.
Meine Damen und Herren, wir versuchen auf diese Weise, auch die Diskussion über das Gesamtschulsystem noch einmal aufzugreifen, ein System, das wir als FDP/DVP-Fraktion einst sogar, zumindest teilweise, befürwortet haben, nun aber ablehnen. Wie gesagt, wir wollen am dreigliedrigen Schulsystem insgesamt festhalten.
Meine Damen und Herren, es ist aber wichtig – das ist der nächste Punkt –, dass bei den Realschulen ein gewisses Profil vorhanden ist. Sie wissen ja, dass man hier ab der siebten Klasse wählen kann, zum Beispiel Französisch, was in letzter Zeit, Frau Vossschulte, sogar verstärkt gemacht wird, weil dann leichter die Möglichkeit gegeben ist, an ein weiterführendes Gymnasium mit dem Abschluss Abitur zu gehen, als wenn man zum Beispiel „Natur und Technik“ bzw. „Mensch und Umwelt“ wählt, weil da ja die zweite Fremdsprache erst noch neu gelernt werden muss.
Wir als FDP/DVP haben auch mit Nachdruck noch lange an dieser Weiterführung und dem fachgebundenen Abitur festhalten wollen. Jetzt haben wir die Übergangslösung bis zum Jahr 2002. Das heißt, alle, die damals neu auf die Realschule gekommen sind und noch nicht die zweite Fremdsprache ab Klasse 7 genommen haben, können jetzt noch das fachgebundene Abitur machen. Danach haben sie von vornherein, wenn sie wählen, eine Sicherheit. Wählen sie
eine zweite Fremdsprache – in diesem Fall Französisch –, können sie auch nachher problemlos die Weiterführung auf einem Gymnasium machen. Auch dies ist ganz wichtig. Die Realschulen brauchen ein ganz bestimmtes Profil. Somit halten wir es für sinnvoll, dass diese Wahlmöglichkeit ab Klasse 7 besteht.
Im Übrigen muss ich auch sagen: Ich habe jetzt sowohl an einer Grundschule unterrichtet als auch lange eine Klasse 9 und eine Klasse 10 an der Realschule und am Gymnasium unterrichtet. Es ist ein Unterschied, auch im Geist, an den verschiedenen Schultypen erkennbar. Das ist gut so, weil es im Grund von uns auch so gewollt ist. Aber, wie gesagt, ein bestimmtes Profil muss die Schule haben.
Das sind unsere zwei Schwerpunkte, die ich hier im Namen unserer Fraktion erläutern wollte. In der zweiten Runde wird dazu Frau Berroth auch noch etwas sagen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP/DVP-Landtagsfraktion dankt dem Rechnungshof, dem Präsidenten, den Direktoren und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die konstruktive, gute Zusammenarbeit und Beratung, sowohl hinsichtlich der Beratung und Zusammenarbeit im Parlament als auch in Bezug auf die Ausschüsse und auf unsere Fraktion.
Der Rechnungshof ist längst, wie Frau Kollegin ErdrichSommer sehr richtig festgestellt hat, zu einer unverzichtbaren Beratungs- und Kontrollinstanz geworden. Er ist nicht mehr nur eine reine Rechnungsprüfungsanstalt. Um kurz auf Sie einzugehen, Frau Erdrich-Sommer, möchte ich sagen: Sie haben Recht, die Zielvorgaben müssen durch das Parlament erfolgen. Aber wir sind für Anregungen, die von außerhalb kommen, zum Beispiel vom Landesrechnungshof, natürlich immer dankbar.
Um einige wenige Beispiele zu nennen, gerade was die Beratung und Kontrolle betrifft: Wir waren bei der Novellie
rung des Studentenwerkgesetzes im Sommer letzten Jahres dankbar für die Empfehlung des Rechnungshofs zur Finanzierung der Studentenwerke. Ich erinnere an die Umstellung der Finanzierung auf Finanzhilfen, die im Haushalt durch Verpflichtungsermächtigungen auf fünf Jahre abgesichert sind. Damit konnte eine deutlich höhere Planungssicherheit erreicht und konnten bessere Rahmenbedingungen für eigenverantwortliches unternehmerisches Handeln geschaffen werden.
Ich erinnere an die Reduzierung der Zahl der Dienstwagen und der Dienstfahrer.
Erforderlich ist auch, meine Damen und Herren, die fortlaufende Beratung des Parlaments beim Prozess der Einführung neuer Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung, speziell bezüglich der Umsetzung des mit dieser Reform verbundenen Effizienzpotenzials von über 600 Millionen DM pro Jahr.
Es gibt – das muss hier auch erwähnt werden – allerdings auch Fälle, in denen das Parlament den Empfehlungen, Anregungen und Bedenken des Rechnungshofs nicht oder nicht in vollem Umfang folgte, weil die Politik die Schwerpunkte etwas anders setzte. Ich erinnere an die Kreisbeschreibungen/Landesarchivverwaltung; ich erinnere auch an die Bedenken des Rechnungshofs gegen die Beteiligung des Parlaments im Aufsichtsrat der gemeinnützigen GmbH Landesstiftung Baden-Württemberg. Dennoch auch Dank dafür, Herr Frank, dass Sie uns hinsichtlich dieser Dinge sensibilisiert haben.
Bleibt zum Schluss neben dem Dank der Wunsch auf eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt dem Einzelplan 11 zu.