Gerd Scheffold
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man 18 Monate arbeitet
ja, lieber Kollege Kiefl, 18 Monate – und einen 600-seitigen Bericht vorlegt, dann ist klar, dass man im Rahmen der kurzen Redezeit hier nicht alles beleuchten kann, sondern sich auf einige Schwerpunkte beschränken muss.
Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen.
Danke, Herr Präsident. – Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen, meine Damen und Herren.
Die gesetzliche und politische Materie, um die es hinsichtlich des Mittelstands geht, betrifft zu 70 bis 80 % die Bundespolitik. In den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission, dem 10-Punkte-Katalog, macht das gerade einmal 20 bis 25 % aus. Klar ist: Wenn Sie zu einem parlamentarischen Abend einer Wirtschaftsorganisation gehen, sind 90 % der Forderungen, mit denen Sie dort konfrontiert werden, bundespolitischer Art.
Die Bundesgesetzgebung setzt die maßgeblichen Rahmenbedingungen. Wir können im Land eine noch so gute Förderpolitik betreiben – das tun wir –, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, nützt alles nicht viel. Man kann also an diesem Thema nicht vorbei. Wer aus blindem Gehorsam gegenüber seinen Berliner Parteioberen
oder aus ideologischer Verblendung die Augen davor verschließt, versagt vor dem Mittelstand dieses Landes, meine Damen und Herren, und hat seine Aufgabe verfehlt.
Dies gilt besonders für zwei Felder: zum einen für die Steuerpolitik. Durch die Steuerreform tritt in den Jahren 2001 und 2002 und ein bisschen im Jahr 2003 zwar eine Entlastung ein, aber bereits im Jahr 2004 –
schauen Sie einmal in die mittelfristige Finanzplanung zum Bundeshaushalt – ist die volkswirtschaftliche Steuerquote höher als im Jahr 1998.
Schauen Sie in die Finanzplanung zum Bundeshaushalt, dann werden Sie dies erkennen.
Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir gesagt: Wir wollen die für das Jahr 2005 vorgesehene Tarifsenkung auf das Jahr 2003 vorziehen.
Wer die Abschreibungszeiten so verlängert, wie dies die Bundesregierung derzeit tut, wer die Erbschaftsteuerregelungen verschärfen will, wer unterschiedliche, nämlich höhere Steuersätze für Familienbetriebe gegenüber Kapitalgesellschaften festlegt, der schadet dem mittelständischen Familienbetrieb erheblich.
Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Arbeits- und Sozialrecht. Alle in- und ausländischen Experten, die fünf Weisen und viele andere
sehen im unflexiblen Arbeitsrecht in Deutschland ein Haupthemmnis für Beschäftigung und Wirtschaftsstandort.
Statt hier dringend notwendige Verbesserungen zu schaffen, hat die Bundesregierung die vorsichtigen Reformversuche der Regierung Kohl wieder zurückgenommen
und verschärft mit vorgestrigen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz oder einem gesetzlichen Teilzeitanspruch die Situation sogar noch.
Bei den Anhörungen der Enquetekommission hat sich gezeigt: Nichts wurde häufiger kritisiert als die neue 630DM-Regelung.
Aber, meine Damen und Herren, schon Tucholsky hat gesagt:
Der eine Zug, der entgleist, macht mehr Schlagzeilen, Kollege Moser, als die tausend Züge, die täglich am Bahnhof,
wenn auch zurzeit vielleicht nicht ganz so pünktlich, ankommen.
So ist es auch bei der Arbeit der Enquetekommission.
Vielleicht beruhigen Sie sich einmal ein bisschen, meine Kollegen von der SPD.
Denn Sie werden gleich noch Weiteres hören.
Um auf Tucholsky zurückzukommen, lieber Kollege Moser: Es ist im Hinblick auf das, was diese Woche in der Presse stand, nicht so, dass die Kommission im Streit auseinander ging. Dieser bezog sich auf einen der Punkte aus dem 10-Punkte-Katalog. Vielmehr wurde vieles einvernehmlich vorgeschlagen.
Ich will einige Punkte davon nennen. Beispiel Bürokratie: Die Erkenntnisse aus den Anhörungen zeigen, dass ein großer Teil der bürokratischen Regelungen und Belastungen, etwa bei Genehmigungsverfahren, aus der falschen Rechtsanwendung oder der unzureichenden Ermessensausübung resultiert. Deswegen wollen wir bei der Landesregierung ein ressortübergreifendes Beschwerdemanagement für solche Fälle installieren.
Wir wollen die Kultur der Selbstständigkeit stärken. Handwerk und Landwirtschaft dürfen zum Beispiel nicht als folkloristische Veranstaltung, sondern müssen als das, was sie sind, nämlich als moderne Wirtschaftszweige in den Schulen vorkommen.
Wir wollen, dass neben der Existenzgründungsförderung mehr Wert auf bestehende Betriebe gelegt wird. Es ist zum Beispiel wenig bekannt, dass wir bereits seit einigen Jahren Betriebsübernehmer wie Existenzgründer fördern. Gerade die Übernahme von Familienbetrieben wird in den nächsten Jahren eine wichtige Frage werden.
Ausbildung und Weiterbildung gewinnen an Bedeutung, zum Beispiel in der Unternehmensführung, aber auch, wenn es um die Qualifizierung geeigneter Mitarbeiter geht. Unsere Handwerker – das hat sich immer wieder gezeigt und war auch die Auffassung der Angehörten – sind technisch hervorragend und Spitze in Europa und in der Welt. Aber wir dürften etwas mehr im Bereich Betriebsführung, betriebswirtschaftlicher Kenntnisse tun.
Wir wollen weiterhin eine flächendeckende Weiterbildung, nicht nur wenige zentrale Anbieter. Sie soll flächendeckend und, soweit es geht, auch nach dem Grundsatz der Subsidiarität angeboten werden.
Wir wollen Hemmnisse für kooperationswillige Landwirte abbauen. Wenn ihnen die Kooperation hilft, dann soll man
sie dabei nicht hemmen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Regelungen nicht mehr bestehen sollten, wonach Landwirte, die sich zu einer Kooperation entschließen, ihre Milchquote an die Börse zurückgeben müssen, wie dies bisher der Fall ist.
Wir wollen mehr Eigenkapitalförderung, und wir wollen, meine Damen und Herren, bei der Frage der Konzentration im Einzelhandel das Erpressungspotenzial von den Kommunen nehmen und die Planungshoheit für großflächigen Einzelhandel auf die Region, den Regionalverband oder regionale Zweckverbände übertragen.
Neben dem 10-Punkte-Katalog, der Ihnen vorliegt, finden Sie viele weitere wichtige Anregungen im großen Empfehlungskatalog. Exemplarisch will ich etwa den Verzicht auf Gebühren bei Ausbildung nennen, wie es die Handwerkskammer Stuttgart vorbildhaft vorgemacht hat. Ich möchte One-stop-Shops bei den Behörden zur Bürokratieerleichterung nennen, aber auch eine verbesserte Busförderung in unserem Land. Auch hier handelt es sich meistens um mittelständische Familienbetriebe.
Meine Damen und Herren, ein gesunder Mittelstand ist auch künftig im Land und für das Land und seine Menschen unverzichtbar. Ich glaube, wir haben mit der Arbeit der Kommission ein weiteres Stück Zukunftsfähigkeit für Baden-Württemberg vorbereitet.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur auf wenige Punkte kurz eingehen.
Zu den Ausführungen des Kollegen Capezzuto will ich nicht viel sagen,
denn das Bild des Landes, das er hier gezeichnet hat, kann nicht das unseres Landes gewesen sein, sondern muss das eines anderen Landes gewesen sein.
Aber er hat dabei so ein kleines, schalkhaftes Grinsen im Gesicht gehabt. Also gehe ich davon aus, dass er das, was er gesagt hat, ohnehin nicht ernst gemeint hat.
Frau Kollegin Schlager – ich weiß nicht, ob sie noch da ist;
ja, sie ist noch da –, was haben Sie denn erwartet? Haben Sie erwartet, dass man das, was dicht gedrängt auf 40 Seiten steht, in einen 10-Punkte-Katalog pressen kann? Das kann ja wohl nicht sein. Wenn ich zehn Punkte aufstelle und einen direkten Antrag dazu mache, muss ich auswählen und mich auf einen Teil beschränken.
Dann brauche ich Anliegen wie die verstärkte Förderung der Verbundausbildung nicht hineinzunehmen, weil wir dafür bereits Mittel im Haushalt haben und diese nicht einmal voll abgerufen werden.
Das Handwerk ist selbstverständlich bei der Zukunftsoffensive dabei, auch entsprechend den Forderungen dieser Enquetekommission, zum Beispiel bei den ÜBAs. Und mit der Stiftung geht die Zukunftsoffensive ja in den nächsten Jahren weiter. Auch das muss gesehen werden. Komplementärmittel haben wir in Baden-Württemberg immer aufgebracht; wir haben kein Geld kaputtgehen lassen, das wir von anderswoher bekommen konnten. Es war selbstverständlich, dass wir die notwendigen Komplementärmittel bereitgestellt haben. Selbstverständlichkeiten schreiben wir natürlich nicht in den Bericht.
Es sind ganz konkret um die 100 Millionen DM – Frau Kollegin Kuri hat das gesagt – in der Zukunftsoffensive enthalten für Punkte, die wir in der Enquete genannt haben und die der Ministerpräsident übernommen hat.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg ist im Mittelstandsbereich auf einem hohen Level, und diesen hohen Level wollen wir ausbauen, weil wir Stärken zum Wohle unseres Landes weiter stärken wollen. Heute hatte ich einmal wieder den Eindruck, dass sich die rot-grüne Politik so darstellt: Im Land ein paar Fördermillionen geben, und der Bund schöpft mit der Ökosteuer und durch andere Abgaben wieder alles ab. Das ist keine Mittelstandspolitik, meine Damen und Herren!
Wir brauchen eine Gesamtsicht der Dinge – die haben wir –, und daraus ergibt sich ein Gesamtkonzept. Dies dient unserem Land und dem Mittelstand in diesem Land.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Zwischenbericht der Enquetekommission bezieht sich ja auf einen Zusatzauftrag, den die Enquetekommission bekommen hat, nachdem sie eingesetzt worden war. Mir ist von Vertretern des Handwerks in den letzten Wochen mehrfach gesagt worden, die Einsetzung dieser Enquete habe sich bereits jetzt gelohnt, da wir hier eine Handlungsempfehlung zum Thema Vergaberecht vorlegen könnten. Dies war nicht einfach; die Frau Vorsitzende hat dies ausgeführt. Es gab viele, viele Abstimmungsgespräche und viele Verhandlungen zu führen. Es war eine schwierige Aufgabe. Aber wir haben sie gelöst. Ich möchte mich bei allen Beteiligten ganz herzlich dafür bedanken, dass dies so gelungen ist.
Was wir vorlegen, ist ein Kompromiss zwischen den Belangen des Handwerks und des Mittelstands einerseits und der Kommunen andererseits. Die Kommunen sollen auf schnelle Entwicklungen reagieren können.
Was wollen wir beim Handwerk? Es soll bei Kommunen oder Land keine Möglichkeiten für Aufträge verlieren, indem Aufgaben in GmbHs, mehrheitlich in der öffentlichen Hand, oder in Aktiengesellschaften überführt werden. Darauf gründet sich die Einführung des funktionalen Auftraggeberbegriffs auch unterhalb des Schwellenwerts der Europäischen Union.
Wir wollen zweitens eine Stärkung und Bekräftigung der Ausschreibung in Teillosen, damit sich kleine Betriebe besser bewerben können.
Drittens: Nur in Ausnahmefällen sollen Vergaben an Generalunternehmer und ABC-Ausschreibungen erfolgen. Generalübernehmer sind ganz ausgeschlossen.
Wir wollen viertens kein kompliziertes und teureres Verfahren. Damit bin ich bei dem einzigen Punkt, über den in der Enquetekommission nicht gänzlich Einvernehmen bestand. Damit nicht alles komplizierter wird, hat sich die Mehrheit der Kommission gegen die Aufnahme so genannter vergabefremder Kriterien entschieden.
Natürlich sind Tariftreue, Frauenförderung oder Ausbildung diskussionswürdige Kriterien. Aber wir sollten zunächst einmal darüber nachdenken: Was ist der Sinn und Zweck des Vergabeverfahrens? Es bezweckt zunächst einmal einen fairen Wettbewerb auch für den Mittelstand. Es bezweckt den Ausschluss von Korruption, und es bezweckt angemessene Preise.
Diese Ziele, meine Damen und Herren, könnten konterkariert werden, wenn wir alle möglichen weiteren Kriterien aufnehmen würden. Dies ginge ins Uferlose. Es gibt ja nicht nur die drei genannten Kriterien. Vielmehr würden ihnen im Laufe der Zeit wahrscheinlich 10 oder 20 nachfolgen. Man müsste alle diese politischen Ziele, auch wenn sie durchaus löblich wären, beachten und bliebe am Schluss nicht mehr bei den eigentlichen Kriterien, nämlich zum Beispiel dem angemessenen Preis für die öffentliche Hand, der ja auch im Interesse des Steuerzahlers liegt.
Wenn man das ausweitet – ich glaube, das kann man an unserem Steuerrecht verfolgen –, wenn man damit immer mehr lenken will, wird das immer komplizierter. Inzwischen ist unser Steuerrecht, das als warnendes Beispiel dient, schon unzumutbar kompliziert.
Der Erfindungsreichtum bei der Findung neuer Kriterien wäre endlos.
Meine Damen und Herren, wir wollen die schnelle Umsetzung des vorliegenden Beschlusses der Enquetekommission. Ich bedanke mich daher beim Wirtschaftsminister und beim Innenminister, die den Enquetevorschlag bereits in vollem Umfang in Entwürfe zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes und des Gemeindewirtschaftsrechts übernommen haben. Wir werden diese Gesetzentwürfe meines Wissens in der nächsten oder übernächsten Plenarwoche vorgelegt bekommen.
Lassen Sie mich abschließend eines bemerken. Ich glaube – das sagen mir auch viele der Beteiligten –, schon das bisherige Mittelstandsförderungsgesetz war ein gutes Gesetz. Probleme gab es in den letzten Jahren allerdings vor allem dadurch, dass sich manche immer weniger an dessen Geist und Vorschriften gehalten haben. Deswegen möchte ich an die Verwaltungen appellieren, dem Geist des Gesetzes Rechnung zu tragen, und die Aufsichtsbehörden bitten, konsequent auf seine Durchsetzung zu achten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine der Ursachen für diesen Gesetzentwurf – das haben wir heute Morgen schon diskutiert – liegt in der so genannten Ökosteuer, in der Verteuerung der Kraftstoffe.
Worum geht es? Zum einen geht es darum, den Beschäftigten, die mit dem privaten Pkw Dienstfahrten machen, einen Ausgleich zu gewähren. Zum anderen liegt dem Gesetzentwurf ein Interesse der öffentlichen Kassen und der Steuerzahler im Lande zugrunde. Wenn nämlich die öffentlichen Bediensteten ihr Privatfahrzeug nicht für Dienstfahrten zur Verfügung stellen – denn dazu sind sie nicht verpflichtet –, müssen Land und Kommunen mehr Dienstfahrzeuge anschaffen und mehr Taxifahrten bezahlen. Dies dürfte die teurere Lösung sein. Wir begrüßen es, wenn öffentliche Bedienstete ihren Privat-Pkw für Dienstfahrten zur Verfügung stellen.
Dieses Gesetz gilt sowohl für Landes- als auch für Kommunalbedienstete. Die kommunalen Verbände haben unseren Gesetzentwurf befürwortet. Daher erhöhen wir in angemessenem Umfang die Kilometerpauschale um 4 Pfennig bei den nicht für den Dienstverkehr zugelassenen bzw. um 6 Pfennig auf 58 Pfennig für zugelassene Privatfahrzeuge.
Die Differenzierung ergibt sich daraus, dass bei zugelassenen Kraftfahrzeugen – das sind diejenigen, die dienstlich jährlich über 3 000 Kilometer zurücklegen – ein höherer Anteil von Versicherung, Steuer, Anschaffung und Wartung dienstlich bedingt ist.
Diese Erhöhung, meine Damen und Herren, ist von der Entfernungspauschale, über die in Berlin derzeit diskutiert wird, zu unterscheiden. Eine Entfernungspauschale ist übrigens durchaus der Diskussion wert. Nur hat die Bundesregierung vielleicht nicht ganz den glücklichsten Moment für die Einführung gewählt. Denn vielen Bürgern drängt sich zurzeit, wie man mir sagt, der Eindruck auf: Nun wird das Benzin teurer. Wenn die Benzinpreise steigen, erhalten Radfahrer und Fußgänger zur Belohnung eine Entfernungspauschale.
Meine Damen und Herren, ein Unterschied besteht auch insofern: Die Entfernungspauschale gilt nur für den Weg des Arbeitnehmers von zu Hause zur Arbeitsstätte und nur für den einfachen Weg, nicht für die Kilometer, die für den Weg hin und zurück gefahren werden.
Nicht berücksichtigt bei dieser Lösung sind zum einen die Nichtsteuerzahler, zum anderen die in ihrer Wettbewerbsfähigkeit betroffenen Branchen – zum Beispiel Landwirte und Spediteure – und insbesondere – darum geht es uns hier – die Dienstfahrten, die Berufstätige mit dem eigenen Pkw unternehmen. Wenn aber die Erstattung für die Fahrt zum Arbeitsplatz erhöht wird, muss erst recht die Pauschale für Dienstfahrten erhöht werden.
Deswegen fordern wir neben den Maßnahmen, die wir als Land mit diesem Gesetz selbst treffen können, mit einem Änderungsantrag zum Antrag Drucksache 12/5091 den Bund auf, die hier möglichen steuerfreien Erstattungsbeträge zu erhöhen. Schließlich soll – das gilt nun für alle – die Erhöhung, die wir heute beschließen, auch den Beschäftigten zugute kommen und nicht steuerlich zum Teil wieder abgeschöpft werden.
Nachdem dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes im Finanzausschuss mit allen Stimmen
außer denen der Republikaner – zugestimmt wurde, hoffe ich auch in diesem hohen Haus auf eine breite Mehrheit. Dies gilt insbesondere für Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den letzten anderthalb Jahren haben wir von der Bundesregierung und vom Bundeskanzler viel über die neue Mitte gehört. Aber wenn man sich die letzten anderthalb Jahre genau betrachtet, kann man sagen: Ob neue Mitte oder alte Mitte: Bei dieser Bundesregierung und ihrer Politik besteht eine deutliche Schieflage zulasten des Mittelstands.
Dafür gibt es einige Beispiele, die ich nur exemplarisch ansprechen möchte. Ich nenne die Ökosteuer,
die vor allem auch in den Flächenländern zu einer Verteuerung führt.
Ich nenne die Bagatellisierung von Straftaten, Herr Kollege Salomon. Wer Straftaten bagatellisiert, stört nicht nur das Rechtsbewusstsein, sondern auch den mittelständischen Einzelhandel.
Ein weiteres Beispiel: Durch die Rücknahme der vorsichtigen Arbeitsrechtsflexibilisierung der Regierung Kohl verhindert die Bundesregierung Arbeitsmarktchancen für ältere Arbeitslose.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige Themen etwas näher eingehen.
Die Enquetekommission „Situation und Chancen der mittelständischen Unternehmen, insbesondere der Familienunternehmen, in Baden-Württemberg“ dieses Landtags führt seit einem Jahr im ganzen Land Anhörungen durch. Die Kommission hat etwa 160 Unternehmer und zahlreiche zusätzliche Experten – Professoren, Wissenschaftler – gehört. Vor allem bei den Unternehmern zogen sich einige Themen wie ein roter Faden durch die Beiträge. An erster Stelle standen die verunglückten Regelungen aus dem letzten Jahr, meine Damen und Herren. Das gilt zum Beispiel für das Scheinselbstständigkeitsgesetz, eine völlig verunglückte Regelung.
Sie ist nun korrigiert worden. Herr Kollege Salomon, Sie sprechen es zu Recht an. Aber wissen Sie, wie das Gesetz heißt? Es heißt „Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit“.
Es ist eine vermurkste Korrektur eines vermurksten Gesetzes. Dieser Titel ist der blanke Hohn.
Das zweite Thema ist die Regelung der 630-DM-Jobs. Hunderttausende von Teilzeitjobs, auf die der Mittelstand besonders in Baden-Württemberg angewiesen war, sind
weg. Arbeitskräftemangel ist doch nicht nur, wie es die Bundesregierung darstellt, ein Thema einer einzigen Branche, nämlich der IT-Branche, sondern Arbeitskräftemangel gibt es auch in anderen Branchen.
Meine Damen und Herren – auch zum Erfolg dessen, was angestrebt wurde –: Nur 2 % der angesprochenen Jobs sind in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt worden. Ebenfalls nur 2 % der Betroffenen haben ihre Rentenbeiträge freiwillig aufgestockt. Aber bei jedem zweiten Betrieb ist laut einer Umfrage angefragt worden: Können wir schwarz weitermachen?
Die bestehende Regelung der 630-DM-Jobs ist eine Anstiftung zur Schwarzarbeit.
Wir erleben die Folgen in unserem Land. Nach einer Umfrage halten 53 % Schwarzarbeit für ein Kavaliersdelikt.
Die jüngsten Berichte des Wirtschaftsministers zeigen, dass wir im Jahr 1999 doppelt so viele Fälle wie im Jahr 1996 hatten. Von der riesigen Zunahme der bürokratischen Belastung der Betriebe durch die angesprochene Regelung will ich gar nicht reden.
Ein weiteres großes Thema ist die Steuerreform. Heute beschließt der Deutsche Bundestag darüber. Aber, meine Damen und Herren, es kann doch nicht richtig sein, dass Erlöse aus Beteiligungsverkäufen durch Aktiengesellschaften, durch große Kapitalgesellschaften, steuerfrei sind, während der Erlös aus einem Betriebsverkauf eines Mittelständlers voll besteuert wird.
Auch der jetzt vorgesehene Freibetrag beseitigt diese Schieflage, Herr Kollege, nicht.
Fragwürdig ist es ebenfalls, wenn die Steuersätze für die Unternehmen künftig so unterschiedlich gestaltet werden. 15 % der Unternehmen, die wir haben, sind ja Kapitalgesellschaften. Etwa 85 % sind kleine Firmen, meistens Personengesellschaften, Einzelkaufleute. Wenn bei den einen, den Großen, die Steuerbelastung künftig bei 25 % liegt und bei den anderen nach wie vor zum Teil eine Belastung zwischen 45 und 50 % vorhanden ist, wird auch hier deutlich: Der Mittelstand zahlt die Zeche.
Ein weiteres Problem, meine Damen und Herren: Die Bundesförderung für die Beratung im Handwerk ist infrage gestellt. Wir sind nicht der Auffassung, dass sich der Staat in alle Bereiche einmischen muss. Er sollte dies im Unternehmensbereich in der Regel nicht tun. Aber er muss größenbedingte Nachteile der Unternehmen dort, wo es geht, ausgleichen helfen. Ein wesentliches Instrumentarium dazu ist die Förderung des Beratungs- und Informationswesens. Existenzgründungsförderung, Betriebsnachfolge, Unternehmensführung, Innovation und Kommunikationstechniken gehören dazu.
Meine Damen und Herren, von der geplanten Streichung durch den Bundeswirtschaftsminister wären auch 50 Betriebsberater in Baden-Württemberg betroffen. Dies allein schon ist ein unmöglicher Tatbestand. Aber er wird es dann erst recht, wenn deutlich wird, dass das, was der Bundeswirtschaftsminister plant, eine reine Strafmaßnahme wegen Äußerungen des deutschen Handwerks, die ihm nicht gefallen haben, ist. Die Bundesregierung sendet derzeit verheerende Signale aus.
Ich nehme den Fall Holzmann, meine Damen und Herren. Bei einem Fall wie Holzmann kommt der Kanzler, aber wenn ein Kleinbetrieb Schwierigkeiten hat, kommt nicht Schröder, sondern der Konkursverwalter. Auch dies ist eine Schieflage.
Herr Kollege, gehen Sie lieber auf Ihre Bundesregierung zu. Kommen Sie zum Notwendigen: Abbau der bürokratischen Regelungen, eine Steuerreform, die allen Unternehmensformen gerecht wird, eine Flexibilisierung im Arbeitsrecht. Stecken Sie die Ökosteuermittel auch in die Infrastruktur, und behalten Sie vor allem die Beratungsförderung im Handwerk bei.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Debatte wird sehr engagiert geführt. Ich begrüße dies, denn das Thema ist es wert.
Lassen Sie uns nach einigen Äußerungen der letzten Redner auf den Boden der Tatsachen zurückkommen,
liebe Frau Kollegin Schlager.
Natürlich haben auch wir in diesem Haus immer betont, dass wir eine Steuerreform begrüßen, die in Richtung Ent
lastung geht. Das ist völlig richtig. Aber, Frau Kollegin, das hätten wir schon vor zwei Jahren haben können.
Damals hat das die SPD unter Anführung des späteren Aussteigers des Jahres 1999, Lafontaine, verhindert. Wir hätten das früher haben können.
Auch der heutige Bundeskanzler war natürlich beteiligt.
Wenn nun die positiven Wirtschaftsdaten in unserem Land angesprochen werden, so ist dies erfreulich. Aber, meine Damen und Herren, das ist überhaupt nicht der Bundesregierung zu verdanken, sondern diese sind trotz der Bundesregierung erreicht worden.
Lassen Sie mich noch eines zum Thema Bauwirtschaft sagen. Es ist richtig, dass wir im Land positiv fördern. Aber ich frage Sie: Glauben Sie, dass es dem Wohnungsbau dient, dass Sie den Sparerfreibetrag halbiert haben? Oder glauben Sie, dass es dem Wohnungsbau dient, dass Sie das Mietrecht verschärft haben?
Man könnte eine ganze Reihe weiterer Punkte ansprechen, die alle zu dieser Schieflage beigetragen haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir im Land gehen in vielen Dingen positiv voran. Wir haben auf Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP vor einem Jahr die Enquetekommission „Mittelständische Unternehmen“ eingerichtet. Ich darf sagen, dass diese Enquetekommission sehr sachlich und sehr gut arbeitet. Das gilt für alle Fraktionen. Fraktionsübergreifend wird dort an der Sache orientiert gearbeitet, völlig unaufgeregt im Vergleich mit manchen öffentlichen Debatten. Ich glaube, dass wir aus dieser sachlichen Arbeit auch sehr positive Ergebnisse hervorbringen werden.
Wir werden in einem ersten Schritt bei der nächsten Sitzung Vorschläge zum Vergaberecht vorlegen, und wir werden weitere Schritte zu zehn Punkten tun. Kollege Rapp, dabei wird gar nichts tabuisiert, es wird jedes Thema angesprochen.
Wir haben zu allen Bereichen Anhörungen durchgeführt, und alle Fraktionen konnten Vorschläge einbringen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit positiven Ergebnissen daraus hervorgehen und Handlungsempfehlungen zu zehn Einzelbereichen geben. Wenn der Landtag in dieser Legislaturperiode noch Zahlreiches davon umsetzen wird, wird er für den Mittelstand eine positive Arbeit leisten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung beantragt die Zustimmung des Landtags zur Veräußerung der Sonderabfallentsorgung Baden-Württemberg GmbH. Der Finanzausschuss und der Umwelt- und Verkehrsausschuss haben dem mehrheitlich zugestimmt und dem Landtag empfohlen, diese zu erteilen.
Was ist Sache? Die SBW hatte in den letzten Jahren Verluste von bis zu 7 Millionen DM jährlich.
Gründe sind die Nichtauslastung der Umschlags- und Behandlungsanlage im Stuttgarter Hafen, der Rückgang der Sonderabfallmengen zur Beseitigung seit Anfang der Neunzigerjahre, der EAK – der Europäische Abfallkatalog –, der seit Anfang 1999 besonders überwachungsbedürftige Abfälle herausnimmt.
Hinzu kommt, lieber Kollege Walter, dass der Bundesumweltminister, der Ihrer Partei angehört, nicht für eine strikte Trennung von Beseitigungs- und Verwertungsabfällen sorgt. Auch dies wirkt sich hier aus.
Es stellt sich also die Frage nach der Privatisierung, wobei gesagt werden darf: Ein Käufer war gar nicht so leicht zu finden. Für die Hessische Industriemüll GmbH (HIM) erscheint nun die Übernahme der SBW aus Synergie- und Mengenerwägungen unter den vorliegenden Vertragsbedingungen sinnvoll, aber wohl auch angesichts der größeren Freiräume und Flexibilität eines privaten Unternehmens. Für das Land Baden-Württemberg hingegen erscheint die Veräußerung und eine Beschränkung auf die hoheitlichen Aufgaben sinnvoll.
Bleibt die Frage nach der Risikoabwägung. Die gibt es natürlich ohne Zweifel. Erstens: Das Land bleibt Eigentümer der Deponie Billigheim und damit in der Pflicht bei Ersatzbeschaffungen, und es bleibt die Risikoverpflichtung der SMB, also der Sondermüll-Betriebsgesellschaft mbH Malsch und der Sonderabfallagentur.
Zweitens bleibt die Frage einer schnelleren Verfüllung in Billigheim durch die Möglichkeit der Überschreitung der 30 000 Tonnen im Jahr.
Drittens – ebenfalls ein Risikofaktor – gibt es möglicherweise einen weiteren Rückgang der angedienten Mengen und damit Pönalien für das Land von 450 DM je Tonne wegen nicht erfüllbarer Liefermengen an die AVG in Hamburg. Dieser Vertrag gilt bis 2012.
Zum ersten Punkt möchte ich sagen: Mit der Pacht, die nun an die SMB zu zahlen ist, werden die späteren Kosten der Rekultivierung und Nachsorge in Billigheim voraussichtlich abgedeckt.
Zum Zweiten: Das Risiko der früheren Verfüllung ist durch die vereinbarte Höchstmengenfestlegung begrenzt und angesichts der bisherigen Erfahrungen auch nicht sehr wahrscheinlich.
Zum Dritten: Ein Viertel der Lieferverpflichtungen in Höhe von jährlich 5 000 Tonnen an die AVG wird zur Entlastung des Landes von der SBW und damit auch von der HIM übernommen.
Nun wurde in den Ausschussberatungen auch vorgetragen, dass das Konzept zwar schlüssig sei, aber der Zeitpunkt falsch. Man könne den AVG-Vertrag mit Wegfall der Geschäftsgrundlage anpassen. Aber wenn man sich das genauer anschaut, muss man sagen: Wohl doch eher nicht, denn Leistungserschwerungen gehen zulasten des Schuldners, und eine Anpassung ist nur bei ganz krassem Missverhältnis möglich. Das dürfte zumindest zu diesem Zeitpunkt und bei der jetzigen Lage noch nicht der Fall sein, möglicherweise später bei einer weiteren Veränderung.
Würden wir aber jetzt eine hohe Summe bezahlen, um aus dem Vertrag herauszukommen, und schlösse dann unter Umständen die AVG wegen schlechter Auslastung der Anlage später, so kämen auch manche und würden sagen: Das war wohl absehbar. Es wurde zu viel bezahlt. – Es empfiehlt sich also daher jetzt wohl kein Schritt dieser Art.
Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Die Veräußerung der SBW entlastet uns von Defiziten und entspricht unseren ordnungspolitischen Vorstellungen, nach denen es nicht unbedingt Sache des Landes ist, hier im operativen Geschäft, wohl aber im hoheitlichen Bereich tätig zu sein.
Sie merken meinen Ausführungen an: Wir gehen nicht mit „Hurra!“ in diese Geschichte hinein, aber wenn man die Vorteile, die Nachteile und die Risiken abwägt, sind wir der Auffassung, dass wir dem Veräußerungsantrag zustimmen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Scheuermann hat schwerpunktmäßig zum Umweltbereich gesprochen. Lassen Sie mich zum Verkehrsbereich einige Ausführungen machen, aber zunächst einmal noch zu der Diskussion sagen: Wenn sich der Kollege Walter hier herstellt und sagt: „Wir haben Einsparungsvorschläge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen DM gemacht“, muss ich fragen: Was für welche? Da steckt die vorhin schon beschriebene Schuldendiensthilfe des Stuttgarter Flughafens dahinter, die alle Oppositionsparteien angesprochen haben. Da kann ich nur sagen: Öfter mal nichts Neues. Das ist Ihr Prinzip.
Hier gilt nach wie vor: Pacta sunt servanda. Sie können nicht die einen Schulden in einen anderen Bereich verlagern. Wir haben das, was vertretbar war, in den letzten Jahren gemacht. Mehr geht nicht, und wir haben uns an die Verträge zu halten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Verkehr kommen, insbesondere zunächst einmal im Kernpunkt zur Erhöhung der Straßenbaumittel. Das sind jährlich 70 Millionen DM,
die hinzugekommen sind. Wir haben das Sonderprogramm mit jährlich 105 Millionen DM fortgeschrieben. Warum tun wir das?
Erstens, weil es aus Gründen der Entlastung notwendig ist. Kollege Stolz, wenn Sie einmal in Kurorte hineinkommen
in meinem Wahlkreis ist beispielsweise Bad Buchau dabei – und sehen, dass diese als Kurorte nur überleben können, wenn sie eine Entlastungsstraße kriegen, werden Sie das auch begreifen; aber so weit kommen Sie wahrscheinlich aus Ihrer Region gar nicht heraus.
Zweitens, meine Damen und Herren, weil ÖPNV auch auf der Straße betrieben wird und vor allem im ländlichen Raum mit Bussen.
Das ist richtig. Es freut mich, dass Sie mich bestätigen, Herr Dr. Caroli.
Das haben wir auf manchen Straßen. Das erlebe ich auf meiner Straße. Dort fahren plötzlich infolge eines neuen ÖPNV-Konzepts 120 Busse pro Tag.
Aus diesen Gründen müssen wir auch bei den GVFG-Mitteln in diesem Bereich reagieren.
Drittens: Es geht um eine Verbesserung der Sicherheit im Verkehr. Wir haben das in den letzten Jahren geschafft. Wir haben in den letzten acht Jahren in unserem Land die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr um 37,9 % und die der Schwerverletzten um 18,6 % senken können. Das ist auch auf Verbesserungen bei den Fahrzeugen, Stichwort Airbag und andere Dinge – und dies bei erhöhtem Verkehrsaufkommen, Herr Kollege Stolz –, zurückzuführen.
Deswegen ist dies notwendig.
Viertens: Die Grünen haben noch immer nicht den Zusammenhang zwischen Arbeitsmarkt und Verkehrsinfrastruktur begriffen.
Das merke ich bei der Bundespolitik, und das merke ich hier im Lande. Ich habe in meiner Heimatstadt erlebt, dass vor einigen Jahren ein beachtliches Unternehmen die Stadt verlassen hat, weil keine Fluganbindung da war. Ich erlebe dieses Jahr, dass ein beachtliches Unternehmen in die Stadt kommt, weil wir inzwischen auf Schiene wie Straße eine gute Verkehrsinfrastruktur geschaffen haben. In all diesem sind wir Vorbild für den Bund. Das ist ein weiterer Punkt, warum wir in dieser Frage vorangehen.
Am Ende meiner Ausführungen, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen sagen: Während der Bund die Bürger mit einer jährlich höheren so genannten Ökosteuer schröpft, aber nicht nur keinen Pfennig davon in die Verkehrsinfrastruktur zurückfließen lässt, sondern sogar noch kürzt, richtet er Schaden an. Er ist Bremsklotz im Verkehr bei all den Belangen, die ich zuvor genannt habe.
Meine Damen und Herren, wenn es nach den Grünen ginge und nach den drei Streichungsanträgen, die nachher zur Abstimmung stehen, dann hätten wir nicht nur keinen Neubau von Landesstraßen in diesem Lande, sondern wir hätten sogar ein Minus, das heißt, wir müssten beim Straßenerhalt und in anderen Bereichen, die unbedingt notwendig sind, ebenfalls streichen.
Wir halten also, meine Damen und Herren, konsequent Kurs und tun das, was für unser Land und was für die Sicherheit, den Arbeitsmarkt und die Entlastung notwendig ist.
Zweitens: Die Regionalisierung des Schienenverkehrs zeigt sich bei uns im Lande als Erfolgsstory. Wir haben das Fahrgastaufkommen in den ersten drei Jahren um 17 % steigern können. Wir haben jetzt zwar einen Rückgang der Regionalisierungsmittel des Bundes, aber wir werden unsere Politik weiterverfolgen.
Wir haben das Baden-Württemberg-Ticket. In diesen Tagen waren es 100 000 verkaufte Baden-Württemberg-Tickets, in sieben Monaten, und damit – aus unserer Initiative heraus – ein Mehr an Fahrgästen bei der Bahn.
Wir brauchen, lieber Kollege Stolz, eine breitere Infrastruktur im Schienenbereich, auch der großen Strecken. Dazu gehört Stuttgart 21, dazu gehört die Strecke Ulm – Wendlingen, dazu gehört der Ausbau der Gäubahn, und dazu gehört auch die Elektrifizierung der Südbahn. In allen vier Punkten sind wir uns mit der Deutschen Bahn AG einig, aber der Bremsklotz ist Ihre Bundesregierung in Berlin.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg war ebenfalls im Vordergrund bei der steuerlichen Förderung umweltverträglicher, insbesondere schwefelfreier Kraftstoffe. Man hat erreicht, dass zum Jahr 2003 ein erster Schritt ge
tan wird. Das Land ist seit Mai 1998 auch Vorbild, wenn es darum geht, landeseigene Fahrzeuge mit schwefelfreiem Diesel zu betreiben.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung zu dem machen, was Herr Kollege Walter vorhin gesagt hat, und zu seinem Verständnis von Politik. Er hat gesagt, der Minister mache keine Schlagzeilen. Das wirft ein Schlaglicht auf das Verständnis der Grünen, meine Damen und Herren. Wenn Schlagzeilen, unabhängig davon, ob es nun so ist oder nicht, ein Merkmal der Qualität von Politik sind, muss ich sagen: Armes Deutschland!
Mir ist es lieber, meine Damen und Herren, wir machen die richtige Politik – darauf kommt es an –,wir machen in der Sache das Richtige und machen keine Schlagzeilen. Bei einem Minister, der auch für Reaktorsicherheit zuständig ist, ist es uns noch am allerliebsten, wenn er keine Schlagzeilen macht.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei Herrn Minister Ulrich Müller, der eine gute Arbeit macht. Wenn wir, statt auf Schlagzeilen zu schauen, auf eine richtige und gute sachliche Politik achten würden, hätten wir eine bessere und auch eine glaubwürdigere Politik in diesem Land.
Gerne.
Lieber Herr Kollege Walter, wir haben inzwischen einen Verkehrslandeplatz in Biberach, der ausgebaut ist. Wir haben die Schienenstrecke zwischen Ulm und Biberach auf Halbstundentakt gebracht. Wir haben in diesem Bereich drei Anschlüsse an der B 30, die dort vierspurig ist. Wir haben dort inzwischen eine ausgezeichnete Verkehrsinfrastruktur. Seitdem laufen uns die Unternehmen massenweise die Tür ein und wollen sich dort ansiedeln. Aber das war vor Jahren eben anders. Man muss diese Erfahrungen – und da sind die Grünen gegenüber der Realität schlicht und einfach blind – berücksichtigen und Konsequenzen daraus ziehen. Wir haben die Konsequenzen daraus gezogen und ziehen sie weiter. Deswegen dient die Verkehrsinfrastrukturpolitik der CDU in die
sem Lande auch dem Arbeitsmarkt, ein Thema, dem Sie sich in Berlin verweigern, obwohl Sie sich dies 1998 bei der Bundestagswahl auf die Fahne geschrieben haben.
Herr Kollege Stolz, wollen Sie bestreiten, dass dann, wenn wir etwa 70 Millionen DM für Neubaumaßnahmen im Straßenbau im Jahre 2000 haben und die Grünen eine Streichung des Sonderprogramms in Höhe von 105 Millionen DM beantragen, 30 Millionen bis 40 Millionen DM auch beim Erhalt und Unterhalt weggingen?