Christian Goiny

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Last Statements

Herr Präsident, vielen Dank! – Ich frage den Senat:
1. Reicht die Liquidität der Charité aus, um den laufenden Betrieb zu sichern, bzw. inwieweit ist der Senat in der Lage, die Liquidität ggf. auf welchem Wege sicherzustellen?
2. Ist der Senat bereit, Investitionen der Charité vorzufinanzieren, insbesondere dann, wenn es sich um Rationalisierungsinvestitionen handelt oder um Investitionen, die für den wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Erfolg der Charité von wesentlicher Bedeutung sind?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Können Sie ein Beispiel nennen, wo aus Ihrer Sicht solch eine Investitionsmaßnahme kurz- oder mittelfristig infrage kommen könnte?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine grundsätzliche Umstellung des Rundfunkgebührensystems auf eine Haushaltsabgabe vorgesehen. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Umstellung.
Lassen Sie mich aber vorweg noch einige Anmerkungen zum System der Rundfunkstaatsverträge machen. Nach dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir hier beschlossen haben, kommt jetzt der Fünfzehnte, nachdem der Vierzehnte ja bekanntlich keine Mehrheit gefunden hat. Wir müssen auch hier noch einmal kritisch anmerken, dass die Form der Beteiligung der Landesparlamente am Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus unserer Sicht verbesserungsfähig gewesen wäre. Gleichwohl muss man zugeben, dass auf die Kritik und die Anregungen der Parlamente in diesem Verfahren besser eingegangen worden ist als beim Vierzehnten, und auch das Berliner Parlament hat mit einer Anhörung denjenigen, die Kritik und Anregungen geben wollten, eine Stimme gegeben. Ich glaube, wir haben insgesamt diese
Anregungen zum Teil einarbeiten können – was natürlich bei einem System, bei dem 16 Bundesländer und 16 Ministerpräsidenten verhandeln, immer ein bisschen schwierig ist.
Insbesondere gab es hier Bedenken seitens der Wirtschaft, seitens der Behindertenverbände und seitens der Datenschützer. Ganz grundsätzlich kann man aber sagen, dass mit diesem neuen Rundfunkgebührenmodell der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Finanzierungssicherheit und auch eine Entwicklungsperspektive bekommen hat. Das ist etwas, was uns insgesamt wichtig ist.
Wir brauchen diese neue Rundfunkgebührenordnung, um die durch den technischen Fortschritt im weiter drohende Gebührensteigerung zu stoppen oder wenigstens zu dämmen, weil das bisherige System nicht die entsprechenden Voraussetzungen dafür hatte. Wir gehen allerdings auch davon aus, dass auf der Basis des jetzt anstehenden 19. Berichts der KEF versucht wird, möglichst zeitnah nach der Umstellung des Modells zu evaluieren, wie sich das Beitragsaufkommen künftig berechnet, und auch für weitere Beitragsstabilität zu sorgen.
In diesem Zusammenhang geht der Appell an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei Bedarfsanmeldungen mit Augenmaß vorzugehen und sich auf die Schwerpunkte des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags zu konzentrieren. Ich glaube, da kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz des neuen Gebührenmodells leisten.
Wichtig ist auch, dass mit dem neuen Modell der Verwaltungsaufwand reduziert wird und dass insbesondere der von vielen Menschen als lästig empfundene Außendienst, der ja oft als Schnüffelei wahrgenommen worden ist, abgeschafft oder doch erheblich reduziert werden kann.
Zu den Bedenken will ich noch zwei, drei Anmerkungen machen: Wir glauben, dass insbesondere das, was aus der Wirtschaft angesprochen wurde, ernst zu nehmen ist. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht aber vor, dass die Belastung der Wirtschaft in einem überschaubaren Rahmen bleibt. Insgesamt rund neun Prozent des Gebührenaufkommens werden von nicht privaten Beitragszahlern erbracht, und davon sind die Unternehmen der Privatwirtschaft nur ein Teil. Und wenn wir jetzt sehen, dass Betriebsstätten mit bis zu 8 Beschäftigten nur ein Drittel der Rundfunkgebühr und mit bis zu 19 nur eine volle Gebühr bezahlen müssen und dass ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte frei von Gebührenpflicht ist, dann, glaube ich, ist man der Wirtschaft hier in erheblichem Maße entgegengekommen.
Auf der anderen Seite nehmen wir auch die Bedenken und die Kritik ernst, die von den Behindertenverbänden gekommen ist, weil das neue Modell hier natürlich keine befriedigende Lösung unterbreitet. Auch hier ist es Aufgabe und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in
stärkerem Maß als bisher an den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten teilhaben können.
Schließlich nehmen wir auch das ernst, was uns vonseiten der Datenschützer mitgeteilt worden ist. Auch wir glauben, dass bei der Datenerhebung und der Datenverarbeitung möglichst kurze Löschungsfristen vorgesehen und angewandt sein müssen und dass auch über 2014 hinaus ein Verzicht auf Anmietung und Ankauf von Daten festgeschrieben werden muss.
Unter diesen Maßgaben haben wir mit dem neuen Rundfunkgebührenmodell eine Systemumstellung, die in der Lage ist, wieder zu mehr Akzeptanz hinsichtlich des Gebührenmodells beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beizutragen und damit auch insgesamt den öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland stärkt. Deswegen wird die CDU-Fraktion diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senator! Sie haben ja in der Zeitung neulich gesagt, dass es durchaus von Vorteil ist, wenn auch der Senator dazulernt, insbesondere der Bildungssenator. Nur gerade beim Thema Medienkompetenz haben wir, glaube ich, schon ein Problem, wenn gerade der Bildungssenator den höchsten Sonderförderbedarf hat. Und das ist, glaube ich, hier auch noch einmal deutlich geworden. Ihre Dünnhäutigkeit an der Stelle, dass Sie auf Ihr IT-Wissen aus den Achtzigerjahren hier noch Bezug nehmen und die Kollegin Herrmann kritisieren und sich von ihr gemobbt fühlen, zeigt im Grunde genommen, dass Sie nach wie vor Probleme mit dem Rollenverständnis haben. Sie regieren, und wir sollen Verwaltungshandeln kontrollieren und anregen.
Darüber werden wir mal am 18. September reden, Herr Albers. Dann können wir mal gucken, wer dann weiterregiert. Ich hoffe, dass wir dann Schluss machen mit dieser Art von Bildungspolitik. Denn das Einzige, was Sie hier zutage bringen, ist in der Tat eine Kritik an der Opposition, um davon abzulenken, dass Sie Versäumnisse in Ihrer eigenen Bildungspolitik haben. Das ist doch evident. Natürlich kann so ein Fall von Mobbing passieren.
Ja!
Ja, ich will jetzt die Mediennutzung im Ausschuss und im Plenum nicht kritisieren. Ich meine, wenn der Senator über solche technischen Möglichkeiten verfügt, dann ist das im Grundsatz zu begrüßen. Wir würden uns nur freuen, wenn dieser technische Sachverstand auch bei der Medienkompetenz in den Berliner Schulen ein bisschen abfärben würde. Und das ist ja genau unser Kritikpunkt, den wir an der Stelle haben. Wie ich eben sagen wollte: Wir haben natürlich das Problem, dass solche Vorfälle immer mal passieren können – Schlägereien, Gewalttätigkeiten in Schulen oder jetzt im Internet. Was uns allerdings stört und wo wir einfach zu wenig politisches Handeln vom Senat sehen, ist, dass man die Möglichkeiten, die man hat, hinreichend nutzt. Und das hat mein Kollege Steuer schon zum Beginn der Debatte heute deutlich gemacht: Unsere Kritik geht dahin, dass man die Möglichkeiten, die man hat, um im Sinne von Medienkompetenz Kinder und Jugendliche, Eltern und die Lehrer fortzubilden, nicht nutzt. Sie können sich ja des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine gewisse Hektik bei Ihnen ausgebrochen ist, nachdem das eben leider wieder Schlagzeilen gemacht hat. Und da fordern wir Sie zu einer Umkehr Ihrer Politik auf.
Als letzte Bemerkung will ich nur sagen: Wir haben hier auch über den 14. Jugendmedienstaatsvertrag diskutiert. Es gab über alle Fraktionen hinweg Kritik an der mangelnden Umsetzung von effizientem Jugendschutz mit diesem Jugendmedienstaatsvertrag. Der ist zu Recht auch nicht beschlossen worden. Aber man kann auch nicht erkennen, dass vonseiten des Landes Berlin, weder von der Senatskanzlei, noch assistiert von Ihnen, ein besonderes Engagement zu einem verbesserten Jugendmedienschutz an den Tag gelegt worden ist. Somit haben Sie auch hier eine Chance, überregional Jugendmedienschutz zu verbessern, einfach verstreichen lassen. Und die Umsetzung des E-Education-Masterplans ist an sich auch ein Trauerspiel. Deswegen haben Sie auch in diesem Bereich Ihrer politischen Zuständigkeit leider mal wieder völlig versagt. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel, Herr Kollege Jahnke, habe ich verstanden, dass Sie auch einräumen, dass es eine Interessenkollision in der Person des Wirtschaftssenators gibt.
Es ist so, dass die Wasserpreise in Berlin in den letzten Jahren gestiegen sind und dass der Senator seine Möglichkeiten, diesen Anstieg zu verhindern, nicht genutzt hat.
Was das Schlimme an dieser Stelle ist: Sie haben voller Ehrfurcht vor der Regierungszeit von CDU und SPD sich in den letzten zehn Jahren nicht getraut, dieses Thema anzufassen. Das verstehen wir ja.
Aber das Problem ist, dass der Senator neulich auch im Hauptausschuss nicht in der Lage war zu erklären, welche Rolle er bei der Frage der Interessenvertretung des Landes Berlin eigentlich spielt. Erst die Preiskalkulation vor dem Bundeskartellamt zu prüfen, um dann hinterher bei der Klage zu sagen: Das ist ja unerhört, was da herausgekommen ist!
[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Das erfolgt auf der Grundlage Ihrer Verträge, Herr Goiny! – Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Herr Goiny! Aschermittwoch ist doch vorbei!]
Nun kann man natürlich, Herr Kollege Albers, auch schauen, welches die Interessenkollision beim Land Berlin ist. Der Senator konnte uns im Hauptausschuss nicht darlegen, wo er eigentlich seine politische Position hat. Jenseits aller Aufregung, Herr Kollege Albers, ist es doch so, dass wir von dem Aufsichtsratvorsitzenden, den wir als Vertreter des Landes Berlin in dieses Gremium schicken, eine klare Antwort auf die Frage erwarten können, welche politische Position er wann wahrnimmt.
Auf welcher vertraglichen Grundlage hat er dann die Prüfung des Bundeskartellamts in alleiniger Machtvollkommenheit veranlasst, Herr Kollege? Das können Sie gar nicht beantworten. Und dann hinterher zu sagen, das Interesse des Landes Berlin ist, dass wir es überprüfen lassen, weil er die Landeskartellbehörde sozusagen als Dienstvorgesetzter damit nicht beschäftigen kann – das spricht doch auch dafür, dass er nicht in der Lage ist, seine politische Verantwortung im Interesse des Landes Berlin wahrzunehmen.
Überraschenderweise ist es dann auch dem Regierenden Bürgermeister aufgefallen, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Es kommt ja vor, dass er das auch mal merkt. Er hat auch in diese Richtung argumentiert. Da ist ihm an der Stelle natürlich recht zu geben, dass das nicht in Ordnung ist. Nur: Die Richtlinienkompetenz des Regierenden Bürgermeisters würde eigentlich erwarten lassen, dass er an der Stelle auch zu Maßnahmen greift und dieses Problem löst.
Wir vermissen eine Entscheidung des Regierenden Bürgermeisters, der im Interesse des Landes Berlin den Senator von dieser Aufgabe entbindet. Man kann nur feststellen, dass dem Regierenden Bürgermeister das Bundesverdienstkreuz wohl nicht wegen seiner Tatkraft in dieser Angelegenheit verliehen wird.
Deswegen kommen wir abschließend zu dem Ergebnis, dass der Antrag der Grünen unsere Zustimmung und Unterstützung findet. Es ist Zeit, dass der Wirtschafts
senator von sich aus erkennt, dass er mit dieser Aufgabe überfordert ist,
und für eine andere Personalentscheidung Platz macht, die dann in der Lage ist, die Wasserpreise für Berlin auch im Interesse der Berlinerinnen und Berliner zu gestalten. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als jemand, der gerade in der Charité in Behandlung ist, bin ich, glaube ich, der richtige, der hier heute für unsere Fraktion zu dem Thema reden sollte.
Es ist richtig, mit der Charité hat Berlin einen wissenschaftlichen und Forschungsleuchtturm, der weit über die Grenzen Deutschlands hinausstrahlt. Wenn ich mir die Worte des Kollegen Oberg jetzt anhöre, hat man den Eindruck, die SPD sei gestern an die Regierungsverantwortung gekommen und habe erst einmal die verfehlte Politik der letzten Jahre in Sachen Charité hier kritisiert – das auch zu Recht, Herr Kollege Oberg. Das, was Sie angedeutet haben, ist in der Tat eine Bilanz, die Sie als rot-rote Landesregierung politisch zu verantworten haben, die die
Charité in den letzten zehn Jahren als Steinbruch missbraucht hat, um hier Lücken im Landeshaushalt zu schließen. Wir haben das für falsch gehalten, weil wir glauben, dass bei aller haushaltspolitischen Konsolidierungsnotwendigkeit in die Stärken dieser Stadt investiert werden soll. Und die Charité und der Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin ist eben eine Stärke dieser Stadt.
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit muss sich vorhalten lassen, dass er seine Amtszeit begonnen hat mit der Diskussion um die Schließung eines dieser Standorte der Charité. Und in den Jahren danach sind kumuliert mehrere Hundert Millionen Euro aus der Charité herausgezogen worden. Im letzten Jahr konnte insbesondere die SPD ihren Dissens über den weiteren Umgang mit der Charité auch öffentlich kaum kaschieren. Die unterschiedlichen Auffassungen von Finanzsenator und Wissenschaftssenator sind ja deutlich geworden. Auch Herr Zöllner, der einmal als Supersenator hier nach Berlin gekommen ist, konnte an der Stelle keine Kehrtwende bewirken. Ich glaube, der einzige, der es heute noch super findet, dass Sie Senator sind, sind Sie selbst. Jedenfalls ist Ihre wissenschaftspolitische und forschungspolitische Bilanz an dieser Stelle durchaus mager.
Ich gebe dem Kollegen Oberg in zwei Punkten recht. Er sagt, es sei das erste Mal, dass wir einen Hochschulvertrag für die Charité hätten. Das ist in der Tat begrüßenswert. Und dass Sie sich nunmehr dazu durchgerungen haben, der Charité keine weiteren Kürzungen zu verordnen, ist vielleicht auch ein bisschen wahltaktischen Gründen geschuldet als der wirklichen Einsicht in die Bedeutung dieser für die Stadt Berlin wichtigen Einrichtung.
An der Stelle will ich Ihnen deutlich sagen, dass das, was hier an Aufwüchsen im Charité-Vertrag drinsteht, im erheblichen Maß dem Umstand geschuldet ist, dass hier Bundesmittel in die Charité fließen,
und nicht etwa eine Kraftanstrengung der Landesregierung dazu geführt hat, indem man hier Mittel aus dem eigenen Haushalt zur Verfügung gestellt hätte. Das, was ingesamt hier bereitgestellt wird, ist noch nicht einmal ausreichend, Kostensteigerungen beim Energiebereich bzw. der Inflationsrate hinreichend abzudecken.
Dass Sie das Instrument der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung jetzt auch bei der Charité einführen, ist eher ein Experiment, denn wir wissen, dass das bei den Hochschulen, wo Sie das in die Hochschulverträge geschrieben haben, noch fraglich ist, ob das in dieser Weise funktioniert. Insofern sind wir der Auffassung, dass der jetzige Charité-Vertrag eine Festschreibung des Statusquo ist, dass er sich einreiht in die Politik des rot-roten Senats, die Hochschulen und jetzt auch die Charité an ein Gängelband zu legen. Man traut eben der Wissenschaft und der Forschung in dieser Stadt immer weniger eigenverantwortliche Entscheidungen zu. Und man möchte
jetzt auch bei der Charité an den entscheidenden Stellschrauben dafür sorgen, dass hier möglichst wenig allein entschieden wird.
Wie der rot-rote Senat in den letzten Jahren hineinregiert hat, das haben wir gerade bei der Charité auch zum Nachteil der Institution gesehen. Sie haben Immobilien aus der Charité herausgezogen, ohne dass die tatsächlichen investiven Maßnahmen in die Charité geflossen sind. Sie haben bei der Vorklinik durch Ihre Standortentscheidung entsprechende Mehrkosten verursacht.
Sie haben in den Bereichen, die für die Charité wichtig sind, nämlich bei der Investitionsplanung, mit Sperren dafür gesorgt, dass die Investitionen nicht getätigt werden konnten. Das heißt, der Hochschulvertrag mit der Charité, den Sie uns hier vorlegen, ist keine wirkliche Perspektive für diese wichtige Institution in Berlin. Es ist höchste Zeit, dass hier eine Umkehr in der Wissenschaftspolitik erfolgt, die dafür sorgt, dass die Charité auch die Chancen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier für die Wissenschaft und Forschung dieser Stadt repräsentieren, optimal genutzt werden können. Der Hochschulvertrag, den Sie hier vorlegen, ist das leider nicht. – Vielen Dank!
Herr Kollege Oberg! Sie haben natürlich recht, dass die Charité ein Ergebnis der Politik der letzten zehn Jahre von Rot-Rot ist. Ich will gerne noch einmal die Gelegenheit nutzen, darauf einzugehen.
Es ist aus unserer Sicht völlig klar, dass die Charité an den drei bettenführenden Standorten erhalten bleiben muss. Ich finde es auch richtig, dass wir mit der Sanierung des Bettenhauses in Mitte beginnen.
Was Ihr Senat aber bisher trotz wiederholter Diskussion in den verschiedensten Ausschüssen des Parlaments nicht in der Lage darzustellen war, ist genau eine Möglichkeit, wie man die Charité besser aufstellen kann, ist zu sagen, an welchem der drei Standorte künftig welche medizinische und wissenschaftliche Leistung angeboten werden. Denn nur wenn wir diese Planungssicherheit haben, ist es auch möglich, qualifiziertes Personal an die Charité zu holen bzw. zum Bleiben zu veranlassen. Der Senator Zöllner ist nicht in der Lage gewesen, in den letzten anderthalb Jahren das dem Parlament vorzulegen. Wir werden permanent auch im Hauptausschuss vertröstet mit irgendwelchen neuen Vorlagen. Ich glaube, wir müssen da in der Tat auch zu einer Umkehr kommen.
Sie haben vorhin noch mal die Frage gestellt, wie das finanziert werden soll. Wir haben von Anfang an kritisiert, dass Sie sich mit der Einstein-Stiftung eine persönliche Spielwiese des Senators geschaffen haben, deren erster Erfolg war, dass die erste Jahresrate erst mal zur Kitafinanzierung verschwunden war und nicht der Wissenschaft zur Verfügung gestellt wurde. Das ist im letzten Jahr nicht viel besser geworden. Die Projekte, die gefördert wurden, hätten auch alle so in vernünftigem Wege direkt in die Wissenschaft und Forschung der Stadt fließen können, ohne dass dieser hohe Verwaltungskostenanteil abgezogen wird. Dieses Jahr haben Sie den Betrag auf 15 Millionen reduziert. Das sind alles Mittel, die man zielgerichtet in die Verbesserung von Wissenschaft und Forschung dieser Stadt und auch in die Charité investieren und damit einen Beitrag dazu leisten kann, dass wir hier wirklich exzellente Wissenschaft gerade auch in der Charité haben. Das ist genau die politische Alternative, die wir Ihnen hier präsentieren. – Vielen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde auch die Wortwahl, die hier teilweise bei der Diskussion gewählt wurde, beim Jugendmedienschutz nicht unbedingt passend. Ich glaube, über die Frage der Bedeutung des Jugendschutzes und gerade in den neuen Medien und im Internet müssen wir nicht streiten. Dem messen wir alle gemeinsam eine hohe Priorität zu. Die Kritik ist vielmehr die, dass wir glauben, dass der vorliegende Staatsvertrag hier keinen wesentlich besseren Beitrag leistet als der schon vorhandene Staatsvertrag.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch sagen: Jugendmedienschutz fängt gerade bei den Eltern und Erziehern an. Hier ist eine besondere Verantwortung, die es auch wahr
zunehmen gilt. Dieser Staatsvertrag hat in der Tat eine Reihe von Schwächen. Das ist schon angesprochen worden. Das haben wir in diesem Hause übrigens auch schon mal diskutiert. Wenn versucht wird, Regeln des Rundfunks ins Internet zu übertragen, indem man z. B. bestimmte Angebote erst ab bestimmten Uhrzeiten zulässt, so reicht vielleicht der einfache Hinweis, dass irgendwo auf der Welt immer 22 Uhr ist, um deutlich zu machen, wie absurd so eine Regelung in der Praxis ist. Und wenn man die Zertifizierung von bestimmten Angeboten fordert, damit sie durch Jugendschutzprogramme erkannt und für Kinder und Jugendliche freigegeben werden, dann muss man einfach auch mal überlegen, welche Bedeutung das für Internetangebote hat, die Jugendarbeit präsentieren, die Sportangebote präsentieren, bis hin zu politischen Jugendorganisationen, die überhaupt nicht auf die Idee gekommen sind, dass sie unter dem Aspekt des Jugendschutzes ihre Internetauftritte zertifizieren lassen müssen. All das – das ist unsere Befürchtung – wird mit dem neuen Jugendmedienstaatsvertrag komplizierter. Insofern gibt es eine Reihe von Punkten, die in diesem Staatsvertrag nicht hinreichend umgesetzt worden sind.
Und das ist übrigens von allen Fraktionen hier im Hause kritisiert worden. Wir haben, glaube ich, als Landesparlament eine der ersten Anhörungen zu diesem Jugendmedienstaatsvertrag gemacht und gemeinsam diese Punkte kritisiert. Insofern finde ich es ein bisschen schade, dass zumindest meine beiden Vorredner diesen Aspekt gar nicht haben zum Tragen kommen lassen. Denn das Kernproblem, das wir haben, ist doch die Art und Weise, wie Staatsverträge im Rundfunkrecht diskutiert werden. Wir sind doch hier als Parlamentarier im Grunde genommen nur diejenigen, die etwas abnicken können, ohne es inhaltlich substantiell zu verändern. Unsere Kritik gilt insbesondere, da brauchen wir das gar nicht parteipolitisch zu nehmen, der Art und Weise, wie in Staats- und Senatskanzleien diese Entwürfe erarbeitet werden und wie es eine klare Verweigerungshaltung gibt, Änderungen aus den Landesparlamenten in diese Staatsverträge einzuarbeiten. Da können wir auf die einzelnen Bundesländer gucken, da können wir das Saarland, Nordrhein-Westfalen oder welches Bundesland auch immer nehmen.
Bleiben wir doch der Einfachheit halber hier in Berlin und diskutieren wir über Berlin. Da sind wir vielleicht auch am kompetentesten, das zu beurteilen. Und da muss man sagen: Es wäre ein Stück weit die Aufgabe des Regierenden Bürgermeisters gewesen, an dieser Stelle die Bedenken des Berliner Landesparlaments aufzunehmen und zu sagen: Liebe Kollegen Ministerpräsidenten! Es gibt hier begründeten Änderungsbedarf aus dem Berliner Landesparlament. Wir möchten das mit aufnehmen.
Und da entschuldigt man sich jetzt damit, dass man sagt: Wir haben doch aber alle eine Reihe von Protokollerklärungen dazu abgegeben; und es gibt auch eine Reihe von Klarstellungen. Der Kollege Zimmermann hat sie eben
auch schon erwähnt. Wenn es so ist, dann hätte man diese Klarstellungen ja auch gleich in den Staatsvertragstext hineinschreiben können. Dann hätte man viel Irritation bei den Betroffenen vermieden, und das Ganze wäre wahrscheinlich erfolgreicher gewesen.
Nein, das Problem liegt in der Tat darin, dass von Rundfunkreferenten Staatsvertragsentwürfe geschrieben werden, die einer wahren parlamentarischen Beratung und Änderung nicht zugänglich sind. Ich glaube, der Jugendmedienschutzstaatsvertrag hat in vielen Parlamenten in Deutschland deutlich gemacht, dass es irgendwo eine Grenze gibt, bis zu der man noch bereit ist, so etwas mitzutragen. Und wir müssen aufpassen, dass wir dieses im Prinzip durchaus gute System dieser Rundfunkstaatsverträge nicht ad absurdum führen durch diese Form der Beratung und Beschlussfassung. Unser Wunsch ist, dass das der letzte Staatsvertrag war, der in dieser Art und Weise beraten und beschlossen worden ist. Insofern kann ich nur sagen: Der Vorschlag der Grünen, noch einmal die Enquetekommission einzuschalten, ist auch aus Mecklenburg-Vorpommern von der CDU eingebracht worden. Leider hat er bei den Ministerpräsidenten auch noch keine Mehrheit gefunden. Wir unterstützen diesen Antrag ausdrücklich und begrüßen diesen Versuch, das hier noch einmal im Parlament zu beschließen. Aus den vorgenannten Gründen können wir dem vorgelegten Staatsvertragsentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin von Stieglitz! Ich bin immer ein Fan davon, dass wir in diesem Hohen Hause besonders zu vorgerückter Stunde über Medienpolitik reden, wenn wir etwas Interessantes zu berichten haben.
Ich muss aber sagen, dass Sie diesem Anspruch mit Ihrem Antrag leider nicht ganz gerecht werden. Kollege Zimmermann hat darauf hingewiesen, dass in diesem Antrag viele durchaus richtige Ansätze sind, und Sie haben auch einiges dazu gesagt. Aber ein politischer Lösungsansatz zu dem Problem, das Sie hier ganz grob ansprechen, ist in dem Antrag nicht enthalten. Insofern können wir heute auch keine richtige Botschaft vermitteln, wenn wir zu vorgerückter Stunde über dieses Thema reden.
In der Tat – und das können wir alle unterschreiben – ist uns die Medienkompetenz und die Förderung derselben insbesondere bei Jugendlichen, aber natürlich auch bei den anderen Generationen ein wichtiges Anliegen. Das muss aber mit konkreten Maßnahmen und Aktivitäten
unterlegt werden. Die Politik tut sich keinen Gefallen, wenn sie immer nur die Probleme beschreibt, ohne einen Lösungsansatz aufzuzeigen, denn damit wird sie Trittbrettfahrer, die sich in diesem Bereich die Schwäche der etablierten Parteien zunutze machen, eher fördern.
So, wie der Antrag formuliert ist, ist er nicht nur schwer lesbar, sondern er ist auch wenig konkret. Insofern richten wir auch von unserer Seite den Appell an Sie: Versuchen Sie, es auf einige kurze, wesentliche politische Forderungen zu reduzieren, die dann inhaltlich diskutabel sind und wo wir uns dann mit Sicherheit als CDU in der Lage sehen, Ihrem Antrag zuzustimmen! Aber so, wie er jetzt formuliert ist, tun wir uns allen keinen Gefallen, wenn wir damit in die parlamentarische Beratung gehen. Insofern hoffe ich, dass Sie den Appell aufnehmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist in der Tat ein Staatsvertrag im Rundfunkrecht, der einer intensiven politischen Beratung bedarf. Diesem Anspruch ist das Berliner Abgeordnetenhaus in den letzten Monaten gerecht geworden: Wir waren das erste Landesparlament, das sich im Wege einer Anhörung intensiv mit diesem Jugendmedienstaatsvertragsentwurf beschäftigt hat, und der Kollege Zimmermann hat ja bereits darauf hingewiesen, dass wir durchaus eine Reihe von Kritikpunkten im Rahmen einer Anhörung herausgearbeitet und über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam festgehalten haben.
Dieser Staatsvertragsentwurf hat drei Problembereiche: einmal den Bereich des Jugendmedienschutzes, dann die Frage, welche Auswirkungen diese Regelungen auf die Internetwirtschaft in Deutschland und gerade auch in Berlin haben, und schließlich die Frage, welche Bedeutung Landesparlamente eigentlich im System der Rundfunkstaatsverträge haben.
Die inhaltliche Diskussion haben wir recht ausführlich im Ausschuss geführt, deswegen muss man das jetzt hier nicht vertiefen. Kollege Zimmermann hat schon die zwei zentralen Problembereiche angesprochen, die wir gemeinsam im Ausschuss herausgearbeitet haben, nämlich die Frage der Einbeziehung der reinen Zugangsprovider in den Geltungsbereich des Jugendmedienstaatsvertrages und die Frage der Vorabüberwachungspflichten. Das sind Punkte, von denen ich glaube, dass wir sie fraktionsübergreifend als zentrale Schwachpunkte dieses Vertrags ansehen. Es heißt zwar, das sei alles so nicht gemeint, aber stutzig macht einen schon, dass man sich vonseiten der Staatskanzleien in Deutschland nicht in der Lage gesehen hat, den Entwurf in diesen Punkten zu überarbeiten.
Auch die Altersklassifizierung ist fraglich: Wenn jede Jugendorganisation, jeder Jugendverband, der einfach nur über seine Arbeit berichten und zielgruppengerechte Angebote für Jugendliche machen möchte, nun auch in die Klassifizierung gehen muss, sind die damit völlig überfordert. Damit schadet man der Intention dieses Gesetzes mehr als dass man ihr wirklich nutzt.
Wenn wir Uhrzeitbeschränkungen im Internet einführen möchten, dann darf ich nur darauf hinweisen, dass es irgendwo auf dieser Welt immer 22 Uhr ist und insofern die Systematik des Internets an dieser Stelle verkannt wird. Hier gibt es genügend Schwachpunkte, die wir sehen müssen, insbesondere die Auswirkungen auch auf die Internetwirtschaft. Auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Internetbranche, von denen wir in Berlin Gott sei Dank und erfreulicherweise inzwischen eine Reihe haben, empfinden, wie die Anhörung im Medienausschuss erbracht hat, diesen Staatsvertrag als nicht hilfreich, ja sogar als schädlich. Insofern sind wir der Auffassung, dass das nicht das ist, was wir uns im Bereich Jugendmedienschutz politisch gewünscht und vorgestellt haben. Für unsere Fraktion kann ich heute sagen, dass es fraglich ist, ob wir diesem Entwurf des Staatsvertrages so zustimmen werden.
Lassen Sie mich zuletzt noch die Frage ansprechen, welche Rolle eigentlich die Landesparlamente bei Rundfunkstaatsverträgen spielen. Als Berliner Parlament haben wir uns mit unserer Anhörung und der Diskussion frühzeitig inhaltlich mit dem Entwurf beschäftigt und im Ergebnis aufgezeigt, dass auch Rundfunkstaatsverträge, die in 16 Landesparlamenten verabschiedet werden müssen, parlamentarisch diskutiert und begleitet werden können und man sogar zu einer gemeinsamen Verabredung kommen kann, was den Gesetzestext angeht. Nur leider hat das,
was hier parteiübergreifend von Gremien der CDU, der SPD und der anderen Parteien beschlossen worden ist, die Staatskanzleien nur wenig bis gar nicht interessiert. Das sollte ein bisschen auch das Selbstverständnis des Parlaments berühren: Es ist möglich, Rundfunkstaatsverträge in den Parlamenten zu diskutieren und zu Änderungen zu kommen – leider ist diese Chance hier nicht aufgegriffen worden. Bei der Schlussabstimmung und dem weiteren Umgang mit dem Staatsvertragsentwurf sollten wir uns überlegen, welche Konsequenzen wir als Berliner Landesparlament daraus ziehen. Ich glaube, dass wir in der Ausschussberatung noch die Möglichkeit haben, uns das eine oder andere des Verfahrens zu überlegen. Es wäre insofern eigentlich richtig gewesen, wir hätten diesen Tagesordnungspunkt erst in der Rückrunde, bei der abschließenden Beschlussfassung, ausführlich diskutiert, weil wir uns dann, so hoffe ich jedenfalls, einig sind, wie wir als Parlament damit umgehen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben Sie so lange geklatscht, liebe Kolleginnen und Kollegen von er SPD, dass ich schon fast dachte, Sie meinten mich schon damit.
Mit diesem Staatsvertrag haben Berlin und Brandenburg die Möglichkeit, wichtige Teile der Medienpolitik unserer Region zu gestalten. Daher finde ich es schade, dass wir in der parlamentarischen Begleitung dieses Staatsvertrags als Abgeordnetenhaus erst auf der Zielgerade beteiligt worden sind. Das ist etwas, was wir überaus bedauern, zumal wir das, Herr Kollege Zimmermann, in der Regel gemeinsam kritisieren, wenn es sich um die Staatsverträge aller 16 Bundesländer handelt, die wir erst in der Schlussphase, wenn alle Messen gesungen sind, zu Gesicht bekommen und dann auch nichts mehr daran ändern können. Aber hier, wo wir gemeinsam die Möglichkeit haben, in einem nur bilateralen Staatsvertrag die Dinge, die uns wichtig sind und die uns vielleicht auch gemeinsam wichtig sind, vernünftig zu regeln, das erst Anfang Januar, kurzfristig auf die Tagesordnung des Medienausschusses zu setzen, um dann auch mitgeteilt zu bekommen, so viel sei nicht mehr zu diskutieren, das ist schade. Damit vergeben wir eine Möglichkeit der Beteiligung des Parlaments.
Ich gebe Ihnen recht, dass in diesem Staatsvertrag einige Dinge geregelt sind, die auch die CDU-Fraktion unterstützt: die Förderung der Media School, die Filmförderung, die Förderung der Rundfunkorchester und -chöre GmbH, das sind Punkte, die wir teilen und wo wir uns für die weitere Finanzierung durch diese gesetzliche Grundlage einsetzen.
Aber – da gebe ich der Kollegin Ströver recht – was hier im Umgang mit dem Medienrat gemacht wurde, das ist unhöflich und unnötig gewesen. Wir waren zum Jahreswechsel in der Situation, dass wir den Medienrat neu gewählt haben. Dass Sie genau diese Phase ausgenutzt haben, in der der alte Medienrat nicht mehr richtig arbeitsfähig und der neue noch nicht gewählt war, um uns diesen Staatsvertrag vorzulegen und durch die Parlamente
zu schieben, in dem eine Zwangsberatung, wie die Kollegin Pop eben richtig dazwischengerufen hat, eingeführt wird, das ist ein nicht schöner Vorgang, und er ist auch in der Sache nicht begründet.
Ich darf an der Stelle darauf hinweisen, dass der frühere Präsident des Medienrates, Herr Prof. Benda, sich vehement gegen solche Formen der Beteiligung gewendet hat, und jetzt einer der führenden Verfassungsrechtlerinnen in Deutschland, Frau Prof. Limbach, zu ihrem Amtsantritt ein solches „Geschenk“ zu unterbreiten, das finde ich nicht in Ordnung, und das stößt nach wie vor bei den Mitgliedern des Medienrates auf erhebliche Kritik. Das ist für uns der entscheidende Punkt, warum wir diesem Staatsvertrag so nicht zustimmen können und wollen.
Die Begründung, die Sie hier gebracht haben, kann im Kern nicht überzeugen. Frau Kollegin Ströver hat völlig recht, es ist unser Medienrat in Zusammensetzung und Arbeitsweise mit den Medienräten der anderen Bundesländer nicht vergleichbar, weil wir ein sehr kleines Fachgremium haben, das vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit gewählt wird. § 11 Abs. 1 dieses Staatsvertrags schließt aus, dass Mitglieder der Landesregierung Mitglieder des Medienrates sein können. Da hat der VPRT völlig recht: Was Sie mit der Regelung des Rechts auf Teilhabe formulieren, ist ein Umgehungstatbestand. Er hat mit der gebotenen Staatsferne der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nichts zu tun. Deswegen ist das ein Punkt, den wir ablehnen.
Entsprechend wurde von Seiten der Staatskanzleien zurückgerudert. Man hat das versucht, so zu interpretieren, dass man höchstens in Person der zuständigen Staatssekretäre teilnimmt und dass man das restriktiv haben möchte. Man hat offensichtlich begonnen, den Fehler einzusehen. Auch die Begründung, die Sie darüber hinaus gegeben haben, das solle praktikabilitäts- und effizienzsteigernd sein, ist in der Beratung im Ausschuss nicht unterlegt worden. Das haben Sie heute auch nicht gemacht und können Sie wahrscheinlich auch gar nicht.
Wir haben die Erwartungshaltung, dass wir, was den fünften Änderungsvertrag angeht, erstens insgesamt als Parlament frühzeitig in die Beratung einbezogen werden, dass wir dann auch die Punkte gemeinsam rechtzeitig diskutieren und in den Staatsvertrag einbringen können, die wir dann möglicherweise auch gemeinsam verabschieden können. Wir haben darüber hinaus für diesen Vertrag die Erwartungshaltung, dass dieser strittige Punkt in § 12 Abs. 5 wieder geändert wird, dass nämlich der Medienrat mitentscheiden kann, ob die Vertreter der Landesregierung daran teilnehmen. Für die Übergangszeit haben wir darüber hinaus die Erwartungshaltung, dass nicht die Protokollnotiz hinsichtlich der restriktiven Anwendung dieser Regelung dadurch untergraben wird, dass die entsprechenden Medienreferenten der Staatskanzleien –
Vielen Dank, Herr Präsident! – sich sozusagen auf dem Postweg automatisch alle Unterlagen schicken lassen, um dann doch eine permanente Überwachung und Kontrolle zu haben. Ich finde, das wird Auftrag und Ansehen dieses Gremiums nicht gerecht. Deswegen können wir dem Vertrag so nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das Thema Radio Multikulti mehrmals
diskutiert. Es gab auch fraktionsübergreifend eine Initiative, in der wir an die Mitglieder des Rundfunkrats geschrieben haben und vor dem Hintergrund der Vorlage eines Finanzgesamtkonzepts für den RBB uns auch für ein Moratorium stark gemacht haben. Wir müssen allerdings auch die Realitäten zur Kenntnis nehmen. Weder die Intendanz noch der Rundfunkrat – Herr Zimmermann hat gerade noch einmal darauf hingewiesen – hat diesen Vorschlag aufgegriffen. Insofern können wir momentan in der Tat nicht mehr viel politisch machen.
Es stellt sich daher die Frage, wie wir mit diesem Thema weiter politisch umgehen. Es wird uns weiter hier im Haus beschäftigen.
Herr Gaebler, ich weiß, Sie sind unglaublich engagiert, und ich hoffe, Ihr politisches Engagement drückt sich nicht nur in lautstarken Zwischenrufen, sondern auch in der Wahrnehmung Ihrer politischen Verantwortung bei diesem Thema aus.
Nein, die gestatte ich nicht! – Ich möchte noch einmal erinnern, dass wir hier mit dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenerhöhung von um 95 Cent auf 17,98 Euro beschlossen haben. Das bedeutet für die Berliner Haushalte eine Mehrbelastung von 33,7 Millionen Euro. Die Intendantin des RBB weist jetzt darauf hin, dass trotz dieser Erhöhung dieses Betrages am Ende der Gebührenperiode bis 2012 der RBB weniger Geld in der Kasse haben wird. Das ist für uns ein Problem, bei dem wir auch Ihre politische Verantwortung, Herr Gaebler, einfordern, nicht nur in der Form von Rettungsversuchen für einen bestimmten Sender und der wortreichen Darstellung des Engagements hier im Parlament. Vielmehr erwarten wir von Ihnen auch, dass Sie die Finanzierung unserer Rundfunkanstalt RBB insgesamt auch thematisieren, übrigens auch vonseiten des Senats.
Wenn gesagt wird, dass am Ende der Gebührenperiode beim RBB noch eine Liquidität von 300 000 Euro vorhanden ist, ist das fast nichts. Das, was die Intendantin und der RBB an Sparmaßnahmen vorgelegt haben, ist nicht wirklich solide und umfassend. Wir haben mit Polylux und Radio Multikulti vielleicht 30 Millionen Euro. 20 Millionen Euro kommen als Darlehen von den anderen Rundfunkanstalten, die möglicherweise zurückgezahlt werden müssen. Deswegen verdeutlichen wir hier noch einmal unsere Forderung an den RBB, hier ein Gesamtkonzept vorzulegen, wie diese Beträge insgesamt erwirt
schaftet werden können, die hier in Höhe von 54 Millionen Euro eingespart werden müssen. Das liegt zur Stunde noch nicht vor. Damit hat sich auch der Rundfunkrat in seiner letzten Sitzung nicht auseinandergesetzt. Vielmehr war man froh, wenigstens 30 Millionen Euro zusammengekratzt zu haben. Wir erwarten. dass gerade auch vor dem Hintergrund der Frage des Profils und der Frage der Konzeption unseres Hauptstadtsenders RBB sich der RBB insgesamt mit dieser Frage beschäftigt. Wir wollen keine Einzelmaßnahme. Wir wollen wissen, welches Profil, welche Sendungen, welche Sparten, welche gesellschaftlichen Gruppen möchte der RBB mit welchem Profil und mit welchen Formaten erreichen. Dazu gehört auch die Aufgabe, für Migranten und in Berlin lebende Ausländer ein Angebot darzustellen. Dazu gehört aber auch, für alle anderen gesellschaftlichen Gruppen in dieser Stadt ein attraktives Radio- und Fernsehprogramm zu machen. Bei 54 Millionen Euro, die in der Kasse fehlen, bis dato 30 Millionen Euro erbrachte Einsparungen, davon 20 Millionen Euro Finanzierung über Kredit, ist das für uns nicht erkennbar. Deswegen besteht hier Handlungsbedarf.
Wenn der RBB das in dieser Situation nicht sieht und in der letzten Rundfunkratsitzung dieses Thema so nicht aufgegriffen hat, werden wir sehen, ob er das im Dezember tut. Ansonsten ist die politische Verantwortung des Senats und des Regierenden Bürgermeisters gefordert. Wir laufen sonst Gefahr, dass der RBB zum Ende der kommenden Gebührenperiode ein Defizit macht, das uns möglicherweise wieder im Parlament beschäftigen wird. Es ist höchste Zeit, dass wir den RBB und sein Konzept im Interesse der Hörer insgesamt auch unter der finanziellen Situation diskutieren. Radio Multikulti ist nur ein Teil von vielen. Weil das ein umfassendes Thema ist, haben wir mit unserem Antrag auch noch einmal verdeutlich, dass das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk etwas ist, das wir umfassender diskutieren müssen. Wir brauchen Berlin als einen starken Medienstandort, Arbeitsplatzvernichtung bei Sat.1, Finanzloch beim RBB, das sind für den Medienstandort Berlin keine guten Nachrichten. Hier erwarten wir vom Regierenden Bürgermeister zur Abwechslung eine Stellungnahme. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Berlin ist eine erfolgreiche Medienstadt, und Berlin ist eine erfolgreiche Filmstadt. Zur erfolgreichen Filmstadt Berlin gehört das, was das Medienboard leistet, dazu gehört Filmförderung, und dazu gehört auch das, was die Berlinale gerade in den letzten Wochen wieder auf die Beine gestellt hat. Das ist eine Erfolgsgeschichte, und zu dieser Erfolgsgeschichte gehören auch die deutsche Filmproduktion und die Berliner Filmproduktion.
Wir sind der Auffassung, dass es nicht nur darum gehen kann, mit Zuschüssen und Fördermöglichkeiten Filme zu produzieren, sondern es ist uns auch wichtig, dass diese Filme dann auch gesehen werden können. Hier gehören die Programmkinos mit ihrem spezifischen Angebot, mit ihren konkreten Schwerpunkten zu einem ganz wichtigen Beitrag der Berliner Kinolandschaft. Insofern unterstützen wir die Bestrebungen – das ist auch schon im Medienausschuss deutlich geworden –, die Programmkinos nachhaltiger zu fördern und einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Filme, die staatlich gefördert produziert werden, auch irgendwo zu sehen sind.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass das ein Beitrag sein kann, den das Medienboard mit übernehmen kann. Wir glauben, dass es zur Kultur-, zur Filmförderung gehört, die mit Zuschüssen geförderten Filme zu zeigen, zu präsentieren. Es ist schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern an der einen oder anderen Stelle darauf hingewiesen worden, in welchen Schwierigkeiten sich die Programmkinos befinden, welche Entwicklungen es im Bereich der Technik gibt. Insofern glauben wir, dass das Medienboard in der Tat die richtige Institution ist, mit der wir über diese Möglichkeiten sprechen sollen und wollen. Insofern glauben wir auch, dass wir zu einer besseren Lösung zur Förderung der Programmkinos kommen, wenn wir uns nicht darauf reduzieren, nur ein Kino aus Haushaltsmitteln zu finanzieren und für die restlichen Kinos, die uns wichtig sind, die Finanzierungsfragen ungeklärt zu lassen.
Deswegen sind wir im Ergebnis auch der Auffassung, dass es nicht der beste Weg ist, wenn wir Haushaltsmittel, die wir für ein Kino eingestellt haben, umverteilen, weil damit auch die Frage, ob das zur Unterstützung und Förderung aller Programmkinos ausreichend ist, noch längst nicht beantwortet ist. Wir befürworten auch, dass man sich über den Finanzierungsbedarf, über die inhaltliche Ausgestaltung und über die Fördermöglichkeiten durch das Medienboard unterhält und dass wir damit einen nachhaltigen Beitrag leisten, um die Kinolandschaft zu stärken und um den Filmstandort Berlin zu stärken. Denn
man darf bei dieser Diskussion auch nicht außer Acht lassen – die Kollegin Ströver hat schon darauf hingewie- sen –, wie sich die Kinolandschaft in Berlin in den letzten Jahren verändert hat.
Aber wir stellen auch fest, dass die Filmlandschaft durchaus auch Schwankungen unterworfen ist. Wenn man sich die Zahlen für 2007 ansieht: Wir haben insgesamt in Deutschland einen Besucherrückgang in den Kinos von 8 Prozent. Wir haben Einnahmerückgänge von 5,7 Prozent. Die Fachleute erwarten eine Produktionslücke durch den Streik, den wir in Hollywood erleben mussten. Es gibt durchaus ernst zu nehmende Fachleute, die von einer Kreativitätskrise, auch des internationalen Films, sprechen. Das, was aus den USA kommt, sind oft nur Fortsetzungen und Remakes.
Hier kann gerade auch die deutsche Filmförderung einen Beitrag leisten, den deutschen Film sowohl national als auch international noch erfolgreicher zu machen. Dazu gehört für uns auch, dass man diese Filme nicht nur kurze Zeit sehen kann, nicht nur im Fernsehen, nicht nur auf DVD oder im Internet sehen kann, sondern dass dazu eine Kinokultur gehört, deren Fundamente wir in Berlin nach wie vor in hervorragender Weise haben. Gerade weil wir diesen Zusammenhang zwischen Filmförderung und „Filme sehen“ so darstellen, ist für uns das Medienboard die richtige Institution.
Wir unterstützen deshalb auch die Intention des Antrags der Grünen. Die haushaltsmäßige Lösung, die hier vorgeschlagen wird, ist jedoch aus unserer Sicht nicht der richtige Ansatz. Deswegen werden wir uns beim Antrag der Grünen enthalten. Wir werden sehen, wie weit der Antrag der Koalition, der heute vorgelegt wurde, in Absprache und Diskussion mit dem Medienboard ein Weg ist, der in dem von mir skizzierten Sinne zu einer besseren Filmförderung und damit dem Erhalt der Programmkinos in dieser Stadt führt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage durch den Regierenden Bürgermeister hat gezeigt, dass Medienpolitik keiner seiner Schwerpunkte ist.
Die Antwort hätte, wenn es einer Ihrer Schwerpunkte wäre, auch in Form einer Regierungserklärung erfolgen können.
Die Große Anfrage hat offensichtlich bei den Koalitionsfraktionen ihren Hintergrund in einer Beschlusslage der SPD vom Januar 2006, als man sich in Rostock getroffen hat. Dort wurden bereits die wesentlichen Aussagen getroffen, die auch heute gemacht wurden. Offensichtlich ist
in der Medienpolitik in den letzten anderthalb Jahren inhaltlich nicht viel passiert.
Es ist auch misslich, dass die Große Anfrage eher wie eine Kleine Anfrage formuliert ist. Das haben auch die langatmigen Ausführungen des regierenden Bürgermeisters belegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen! Ich kann Ihnen eine Kritik zu Ihrem Verhalten im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg nicht ersparen. Sie haben in den beiden Lesungen zur Haushalt kein großes Interesse an der Gestaltung der Medienpolitik gezeigt. Viele Punkte, die von den Oppositionsfraktionen angesprochen wurden – beispielsweise die Fragen nach den Inhalten und Aufgaben des Medienboards, nach der Imagekampagne im Zusammenhang mit den Medien und nach Berlin.de –, wurden von Ihnen zurückgewiesen, getreu dem Motto: Der Senat weiß, was er tut. Wer parteipolitisch so an der kurzen Leine des Senats geführt wird wie Sie, kann parlamentarisch keinen großen Beitrag zur Berliner Medienpolitik leisten.
Ich trete auch dem von Ihnen vermittelten Eindruck entgegen, die erfreulichen Wachstumseffekte im Medienbereich hätten etwas mit Ihrer Politik zu tun. Berlin ist glücklicherweise eine so attraktive und lebendige Stadt, dass viele Unternehmen in der Medien- und Kreativbranche hierher kommen. Sie tun das nicht wegen, sondern trotz Ihrer Politik.
Dass das nicht selbstverständlich ist, zeigt sich zum Beispiel im Modebereich. Die Bread and Butter war von heute auf morgen wieder weg. Das ist die Kehrseite Ihrer Standortpolitik. Sie binden die Unternehmen nicht ein.
Die Überschrift des Antrags lautet „2007: Jahr der medienpolitischen Reformen“. Von Reformen ist allerdings nicht viel erkennbar. Es ist aber richtig, dass das Jahr 2007 ein Jahr der entscheidenden Veränderungen ist und die Politik vor großen Herausforderungen steht. Antworten auf die anstehenden Fragen sind in dem Spannungsfeld von Politik und technischem Fortschritt nicht einfach zu geben. Das zeigte auch die Antwort des Regierenden Bürgermeisters.
Dennoch lohnt sich die heutige Diskussion. Sie macht aber auch deutlich, dass darüber weiter gesprochen werden muss, denn der Regierende Bürgermeister hat keine inhaltlichen Akzente gesetzt. Eigentlich hätte er als Regierender Bürgermeister aus einer Medienstadt einen Heimvorteil, den er nutzen könnte und müsste, um die medienpolitische Diskussion in Deutschland zu dominieren. Stattdessen überlassen Sie, Herr Wowereit, diese Diskussion Ihren Ministerpräsidentenkollegen Oettinger, Stoiber und Beck. Mit Oettinger reden Sie bekanntlich nicht, an Stoiber kommen Sie scheinbar nicht heran, aber mit Kurt Beck könnten Sie es doch wenigstens aufneh
men. Mediale Präsenz ist eben noch lange keine Medienpolitik, Herr Regierender Bürgermeister.
Zur EU-Fernsehrichtlinie möchte ich sagen, dass wir das nicht in jedem Punkt für einen Erfolg im Sinne der deutschen Interessen halten. Aber das, was dort zum Kinderschutz, zur Sperrverfügung für Abrufdienste, zur Sicherung kultureller und sprachlicher Vielfalt und zur Produktplatzierung geregelt ist, ist ein Erfolg, zu dem wir auch Staatsminister Bernd Neumann gratulieren, der im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft diesen Erfolg mitgestaltet hat.
Wir haben darüber hinaus in Bezug auf das Rundfunkgebührenurteil festzustellen, dass damit die Grenzen politischen Gestaltens wieder einmal aufgezeigt wurden. Wir teilen ausdrücklich die Auffassung der CDU/CSUBundestagsfraktion, dass es damit jetzt bei dem Prinzip der bisherigen Rundfunkgebühr bleiben sollte – d. h. auch eine entsprechende Zweitgerätebefreiung, die dann auch für Handys und Computer gelten sollte. Allerdings sehen auch wir es als problematisch an, dass in vielen Bereichen, die öffentlich finanziert werden, die haushalterischen Grenzen erreicht sind. Im Rundfunkbereich kann es auch nicht zwangsläufig immer einen Automatismus der Erhöhungen geben.
Aufgrund der Veränderungen zum EU-Beihilfeverfahren müssen nun die rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen verändert werden. Ziel ist es, näher zu bestimmen, was im Einzelnen der öffentliche Auftrag von ARD und ZDF ist und welche Dienste nicht dazu gezählt werden können. Gleichzeitig verpflichten sich die Sender, zu strengerer und transparenter Kontrolle.
Sonderlich präzise Ausführungen dazu, wie sich das aus Berliner Sicht darstellt, und zu Ihren politischen Vorstellungen haben wir auch nicht gehört, Herr Regierender Bürgermeister! Einzig der Punkt „Reform der Medienaufsicht“ wurde von Ihnen mit mehr Inhalt unterfüttert, aber auch Frau Kollegin Dr. Hiller hat schon darauf hingewiesen: Bei all diesen Punkten vermissen wir eine entsprechende Parlamentsbeteiligung. – Das ist eine unserer Forderungen, die wir erheben: Kommen Sie in den Medienausschuss! Beteiligen Sie das Parlament an diesen inhaltlichen Diskussionen!
Herr Zimmermann hat von Großbaustellen gesprochen. Die finden wir nicht nur deutschlandweit in der Medienpolitik, sondern auch in Berlin, wenn wir uns den Medienstandort Berlin ansehen. Auch hier ist von der links und rechts zu meiner Seite aufgebahrten Regierungsmannschaft nicht viel an konkreten Handlungen zu erkennen.
Ich möchte Ihnen einige Beispiel nennen, die Ihnen sicherlich noch mehr Erheiterung und Freude bringen. Nehmen wir z. B. die Gestaltung neuer Medien. Der Regierende Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass man in Berlin jedem, der in der Medienbranche etwas machen wolle, ein Angebot unterbreite. Wir haben hier führende Vertreter der deutschen Internetwirtschaft, die sich mit der neuen Top-Level-Domain „.berlin“ in dieser Stadt präsentieren wollen. Alles, was sie vom Senat dazu erfahren, ist Behinderung und Ablehnung. Hier werden eigenartige wirtschaftliche Interessen verquickt.
Zunächst einmal verwechselt man bei Ihnen fachlich „Domain“ mit „Portal“, aber unabhängig davon müssen wir feststellen, dass die Internetseite „Berlin.de“ ein Zuschussgeschäft ist. In anderen Städten werden solche Stadtportale mit Gewinn für die Stadt betrieben, und zwar nicht nur mit einem Imagegewinn, sondern auch mit materiellem Gewinn. Diesen Punkt müssten wir uns sicherlich noch einmal näher anschauen.
Ein weiteres aktuelles Beispiel Ihrer Standortpolitik im Medienbereich möchte ich noch nennen, und zwar die Internationale Funkausstellung. Wer einen Rundgang zu den verschiedenen Unternehmen gemacht hat, die sich dort auch aus dem internationalen Bereich präsentieren, der hat sicherlich festgestellt: Erstens sagen alle, die IFA sei die Nr. 2 nach Las Vegas in der Welt. Und zweitens heißt es, die Jährlichkeit der IFA werde sich erst im nächsten Jahr bewähren. – Letztes Jahr hat man sie mit günstigen Standmieten gelockt, dieses Jahr war sowieso IFA-Jahr, und ob die IFA im nächsten Jahr ein Erfolg ist, das ist die große Frage.
Erstaunlich ist aber auch, dass angesichts dieses Risikos, das für die IFA im nächsten Jahr besteht, Vertreter des Senats sich dort gar nicht zu Gesprächen mit den Unternehmen haben blicken lassen. Insbesondere die Unternehmen, die keine eigene Berlinrepräsentanz haben, werden offensichtlich von Ihnen überhaupt nicht angesprochen. Ich möchte dazu ein Beispiel nennen: Mir hat ein Kommunikationschef eines großen japanischen Elektronikkonzerns gesagt, er mache schon seit Jahren die IFA, aber meine Wenigkeit sei der erste Politiker an seinem Stand gewesen.
[Michael Müller (SPD): Ein schwerer Schlag! – Klaus Wowereit (SPD): Welches Unternehmen war das? – Stefan Liebich (Linksfraktion): Was ist denn das für ein Unternehmen?]
So viel zur Wirtschaftsförderung im Bereich Medien. Ich finde es schon erstaunlich, dass niemand von Ihnen zu diesen Firmen geht und Hilfe-, Service- und Unterstützungsleistungen anbringt. Da muss der Klangmeister – also der Chef –, der für den Sound von Kenwood verant
wortlich ist, selber anderthalb Stunden für Karten an der Philharmonie anstehen.
Keiner vom Senat ist dort und hilft, solche Dinge im Vorfeld abzufragen und zu koordinieren. Dabei weiß doch gerade der Regierende Bürgermeister von seinen vielen Reisen, dass Vergnügen und Unterhaltung nicht zu kurz kommen sollten.
Dem japanischen Unternehmenschef ist es nicht egal. Selbstverständlich muss die IFA für ihn ein wirtschaftlicher Erfolg sein, aber wenn ihm die Stadt gefallen hat, kommt er doch noch viel lieber wieder.
Ich habe noch so viele interessante Sachen für Sie, Herr Zackenfels! Vielleicht hören Sie erst noch einmal einen Moment zu. – Nein, danke!
Wenn Sie noch länger reden, sind es noch weniger.
Warum gönnen Sie diesen Berlinbesuchern nicht auch einmal die Möglichkeit, diese Hilfestellung in einer fremden Stadt in Anspruch zu nehmen, wie sie unser Regierender Bürgermeister doch auch in anderen Städten in Anspruch nimmt, wenn ihm z. B. Thomas Gottschalk den Besuch bei Schwarzenegger organisiert? – Nein, Sie lassen die Firmenchefs wieder abreisen, Sie reden nicht mit ihnen, Sie werben nicht für diesen Standort, und Sie kümmern sich nicht um sie.
Jedem, der in dieser Stadt arbeitsuchend ist, muss vor diesem Hintergrund eine Signierstunde des Regierenden Bürgermeisters wie eine Resignierstunde vorkommen.
Herr Regierender Bürgermeister! Ich glaube, Sie haben den Hinweis von Ole von Beust falsch verstanden, wenn er Ihnen Zusammenarbeit mit Hamburg anbot. Er meinte bestimmt nicht, dass Sie zu einer Signierstunde dorthin fahren.
Ich möchte nur noch einen Satz zum Abschluss sagen: Wir werden uns auch der Situation der Journalisten in dieser Stadt noch einmal annehmen. Darüber ist gar nichts gesagt worden. Das ist eine schwierige Berufsgruppe, und über die wollen wir auch im Medienausschuss eine Anhörung machen. Ich darf mich korrigieren: Das ist keine schwierige Berufsgruppe, sondern eine Berufsgruppe, die in einer schwierigen Situation ist.
Deren Aufgaben und beruflichen Perspektiven möchten wir uns annehmen. Die Frage der Nutzung der Nalepastraße als Medienstandort werden wir auch im Medienausschuss ansprechen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir jetzt von der SPD-Fraktion gehört haben, dass man sich zu einer Verlängerung dieser Regelung durchringen möchte, was wir ausdrücklich begrüßen, so macht der Antrag der FDP aus unserer Sicht dennoch Sinn,
weil die Ankündigungen, die wir hier hören, auch in der letzten Wahlperiode von der Koalition kamen.
In der Tat hat der Wissenschaftssenator uns im Ausschuss vor drei Wochen erklärt, dass er eine Stärkung der Autonomie der Universitäten und Hochschulen in Berlin erreichen möchte. Wir haben das der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters entnehmen dürfen. Wir hoffen also, dass der Ankündigung in dieser Wahlperiode auch Taten folgen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Erprobungsregelung verlängert wird, und zwar, solange wir die Hochschulgesetznovelle nicht haben, vorübergehend, aber wir möchten diese Erfahrungen auch dauer
haft für die Universitäten und Hochschulen gesichert wissen.
Als die Erprobungsklausel 1997 unter dem damaligen CDU-Wissenschaftssenator Radunski eingeführt wurde, war das zusammen mit den Hochschulverträgen ein Baustein dafür, dass sich die Berliner Hochschullandschaft so entwickeln konnte, wie sie sich bis heute entwickelt hat, z. B. mit den Erfolgen des Exzellenzwettbewerbs in diesen Wochen. Insofern ist das, was damals geplant wurde, gelungen. Es hat dazu beigetragen, dass Profilbildung und Leistungsfähigkeit in den Berliner Universitäten Platz greifen konnten. Das ist ein wichtiger Standortvorteil, den sich die Berliner Hochschullandschaft mit dieser Regelung erarbeitet hat.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir an dieser Stelle mindestens eine Verlängerung brauchen, aber auch eine Übernahme einer entsprechenden Regelung in das neue Hochschulgesetz. Wir würden vom Senat gerne wissen, wie die Zeitplanung konkret aussieht. Es ist zwar nett, dass wir hier eine Auskunft von der SPD-Fraktion bekommen, aber vielleicht sieht auch der Herr Senator sich in der Lage, uns über das, was er uns vor drei Wochen im Ausschuss gesagt hat, hinaus präzisere Informationen zu geben.
Schließlich sind wir der Auffassung, dass die Partizipation und die Beteiligung der an der Hochschule Mitwirkenden ein wesentlicher Faktor ist, der hier berücksichtigt werden muss. Wir glauben aber im Ergebnis, dass insbesondere die Studierenden ein Anrecht darauf und ein höheres Interesse daran haben, dass die Qualität des Studiums an erster Stelle steht und damit ihre beruflichen Perspektiven eine entsprechende Grundlage auch in ihrem universitären Dasein bereits finden. Insofern begrüßen wir die Initiative der FDP und werden ihr im Ausschuss auch zustimmen. – Vielen Dank!