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In der Vergangenheit wurde es für die Ermittlungsbehörden technisch immer schwieriger und aufwendiger, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Insbesondere für ein kleines Land wie Bremen wären eigenständig durchzuführende TKÜ-Maßnahmen weder finanziell und personell noch technisch durchführbar. Vor dem Hintergrund wurde eine Projektgruppe ins Leben gerufen – das ist mir wichtig, weil das hier völlig anders dargestellt wurde, mit einem anderen Hintergrund –, um die Auswirkungen der Nutzung des Internets auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden in rechtlicher, technischer, finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht zu untersuchen. Dabei ist auch der Datenschutz umfangreich berücksichtigt worden. Frau Dr. Sommer, Sie sind ja anwesend und haben sich damit auch beschäftigt. Dass aus den verschiedenen Datenschutzbehörden durchaus Kritik aufgekommen ist, will ich nicht verhehlen.

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Ich muss sagen, dass die CDU-Fraktion das, was meine Vorredner gesagt haben, nicht so kritiklos hinnimmt, denn die Antwort des Senats lässt durchaus erkennen, dass der Datenschutz in der polizeilichen TKÜ Berücksichtigung gefunden hat und sich diese Belange dort auch entsprechend wiederfinden. Es klang hier so durch, dass möglicherweise alles illegal ist, was da gemacht wird, aber das kann man aus dieser Antwort des Senats aus meiner Sicht und aus der Sicht der CDU-Fraktion zumindest nicht entnehmen.

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Deswegen frage ich Sie: Ist es nicht sinnvoll, sich zuerst um die Probleme zu kümmern und sie nicht im Zuge der weiteren Abarbeitung des Vertrages im Auge zu behalten, sondern sich zunächst eine datenschutz

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Für den 20. KEF-Bericht ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Auch hier ist Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit beantragt worden.

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Darum geht es,und das ist immer die Grundlage.Das sage ich vorneweg. Da wird auch nicht der Datenschutz zurückgedrängt oder verhunzt. Ich kenne kein Land in der Bundesrepublik Deutschland, wo die Behörde des Datenschutzes in so gutem Einvernehmen mit der Polizei ist. Das ist das Verdienst beider Behörden, und das ist auch gut so.

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Wir erinnern uns, Herr Henkel, dass es die CDU war, die extra eine Klausur in Bayern machte und mit glänzenden Augen – Sie waren noch nicht dabei, aber es gab schon Vorläufer von Ihnen, die gleichen Geistes waren – zurückkehrte und sagte, klasse, die Schleierfahndung funktioniert. – Genau so, als wären sie selbst kontrolliert worden. So verwegen ist Ihr Aussehen ja nun noch nicht. Was heißt denn Schleierfahndung? – Schleierfahndung soll ein Fahndungsinstrument, das Suchen nach der Nadel im Heuhaufen sein, das ungezählte Menschen betrifft, das in Berlin, seitdem es 1999 eingeführt wurde, mehrfach gemacht wurde mit einem Ergebnis, das der Datenschutz

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Ich glaube vielmehr, dass man sich wirklich im Hinblick auf den Datenschutz, wenn wir auch von der AfD und ich persönlich ganz gewiss, einen großen Abstand zu rot-grüner Politik haben, nun wirklich keine Sorge haben müssen, wenn zwei rot-grüne Bundesländer sich auf so etwas einigen, dass nun gerade Datenschutzfragen vernachlässigt werden. Ich habe eher andere Sorgen. Ich möchte dem Senat wirklich nicht unterstellen, dass er Datenschutzfragen vernachlässigt. Insofern die vollste Zustimmung eines Bremers, der sich freut, dass dieses Gesetz, dieser Staatsvertrag, der nicht nur innerhalb der Alternative für Deutschland positiv diskutiert worden ist, sondern in der Tat auch eine bundesweite sicherheitspolitische Ausstrahlung hat! Ich stimme dem Staatsvertrag zu. – Vielen Dank!

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Last, but not least die Kennzeichnung. Nicht als Schikane gegenüber der Polizei, nicht aus einem Grundmisstrauen, sondern so wie es die Koalition geschrieben hat, um Transparenz, Bürgernähe herzustellen und um den Missstand zu beheben, dass eine Berufsgruppe allein, ohne dass es Identifizierungsmöglichkeiten gibt – andere Berufsgruppen haben dieses Privileg nicht –, Straftaten begehen kann und dann nicht in Gefahr läuft, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Zahlen über die Jahre hinweg sprechen eine eindeutige Sprache. Von entsprechenden Anzeigen gegen Polizeibeamte und -beamtinnen haben wir in der Regel eine Verurteilungsquote von unter einem Prozent. Dies muss einmal geändert werden. RotRot ist im Wort. Wir haben von diesem Senat mehr Bürgerfreiheit, mehr Datenschutz, mehr innere Liberalität erwartet. Wir fordern Sie auf, dieser Erwartungshaltung nunmehr gerecht zu werden. [Beifall bei den Grünen]

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Zu den Fragen 2 und 3 zusammenfassend: Eine entsprechende Software, auf die Sie Bezug nehmen, liegt den Ländern noch nicht vor. Im Vertrag ist jedoch ausdrücklich geregelt, dass die Software von den Schulträgern nur genutzt werden darf, wenn sie mit dem Recht des Datenschutzes im Einklang steht und keine technischen Risiken birgt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird daher bei Vorlegen der Software unverzüglich den Landesbeauftragten für den Datenschutz in das Verfahren unmittelbar einschalten.

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Zu Beginn der Sitzung Donnerstagvormittag werden nach dem Tagesordnungspunkt 2, Fragestunde, die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 25 und 26, Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkände rungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats, Drucksache 19/306, und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informati onsfreiheit dazu, Drucksache 19/455, aufgerufen.

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wis senschaft, Medien, Datenschutz und Informa tionsfreiheit

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wis senschaft, Medien, Datenschutz und Informa tionsfreiheit

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Wir haben in der Zeit vom 17. April bis zum 5. Mai 2014 eine Anhörung durchgeführt. Dabei wurden alle betroffenen Verbände, Behörden und Einrichtungen des Landes sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz angehört. Daraus haben sich keine signifikanten Änderungen ergeben.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der letzten Änderung des Datenschutzgesetzes unseres Bundeslandes im Jahr 2011 wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ab dem 1. Oktober 2011 auch die Aufgabe der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich übertragen. Das war eine richtige und wichtige Entscheidung.

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Mit einer zu diesem Gesetz angenommenen Entschließung vom 8. September 2011 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen. Damit sollte die nötige Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen im Datenschutz an den Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet sowie dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und einer Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung getragen werden.

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Der Gesetzentwurf sieht im Hinblick auf die Vorgaben des Landtages zum Schutz sogenannter Whistleblower ein sogenanntes Jedermann-Anrufungsrecht, also ein Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch in fremden Angelegenheiten, vor. Ergänzt wird dieses Recht durch eine Pflicht zur Information des Landesbeauftragten und der Betroffenen bei Datenpannen.

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Im Übrigen wird die Rechtsstellung von Beauftragten für den Datenschutz im Sinne des Gesetzes verbessert, indem deren Einsetzung nur aus wichtigem Grund im Sinne von § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches widerrufen werden kann.

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gegeben. Die Anhörungsfrist endete am 15. Mai 2014. Gelegenheit zur Stellungnahme hatten der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, der Landkreistag Sachsen-Anhalt, der Deutsche Gewerkschaftsbund Sachsen-Anhalt, der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion Sachsen-Anhalt, der Präsident des Oberlandesgerichtes, der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes, der Generalstaatsanwalt, die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt, die Notarkammer Sachsen-Anhalt und der Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

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Vor dem Hintergrund der Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde auch die Regelung zur Wildbeobachtung noch einmal überarbeitet. Gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wurde die Ermächtigung für die Jagdbehörden zur Nutzung von Kameras auf die Zwecke der Hege eingegrenzt. Die Aufnahme von Personen ist durch eine entsprechende Kamerapositionierung zu vermeiden. Wildwechsel an Wanderwegen scheiden damit als Aufnahme- und Beobachtungsfelder von vornherein aus. Sollten dennoch zufällig Personen neben dem Wildschwein aufgenommen werden, sind diese Aufnahmen zu löschen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken, dass wir natürlich jede qualitative Verbesserung datenschutzrechtlicher Bestimmungen begrüßen. Wir müssen feststellen, dass es in den letzten Jahren große Fortschritte beim Datenschutz in Deutschland gegeben hat. Das ist unter anderem auch dem hartnäckigen Wirken der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu verdanken.

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Nun liegt uns das Dritte Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vor. Darin begrüßen wir vor allem die Regelungen, die die Rechtsstellung der Beauftragten für den Datenschutz verbessern. Zu erwähnen ist außerdem, dass die bisherige Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der

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ten zu klären. Erst wenn das realisiert werden kann und umgesetzt wird, werden wir von einem echten Datenschutz sprechen können. Aber das heißt auch künftig: dicke Bretter bohren.

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Auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs möchte ich in einer Dreiminutendebatte ansonsten nicht eingehen. Ich möchte stattdessen auf etwas Grundlegendes hinweisen. Frau Tiedge hat es schon angesprochen. Es geht mir jetzt nicht um die Pilzsucher, sondern um die neuen Dimensionen, die der Datenschutz erlangt, eben nicht nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger, sondern zunehmend auch im privaten Bereich.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesen Tagen nicht über den Datenschutz zu reden hieße, die größte Bedrohung des 21. Jahrhunderts für Demokratie, Bürgerrechte und Rechtsstaat zu ignorieren.

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Ich bin deshalb froh, dass wir heute und hier eine erste Debatte zur Novellierung des Datenschutzgesetzes führen; denn die öffentliche Debatte über den Datenschutz ist notwendig. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung ist vom Aussterben bedroht. Gefährdet wird dieses Grundrecht durch staatliche nationale und internationale Spitzelei ebenso wie durch private Datensammlungen von Google, Facebook & Co.

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Doch was passiert eigentlich beim Thema Datenschutz im Land? - Während sich meine Kollegen

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CDU und SPD müssen den Datenschutz endlich erst nehmen. Das sollte auch in ihrer Personalpolitik auf der Bundesebene deutlich werden.

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In dem Gesetzentwurf sind unter anderem auch die Wildtierkameras angesprochen worden. Hierbei sehen wir weiteren Diskussionsbedarf. Ich freue mich deshalb auf die Fachdebatten und Anhörungen im Ausschuss. Sachsen-Anhalt braucht einen starken Datenschutz. Dafür ist das Gesetz weiter zu schärfen. Daran werden wir mitarbeiten. - Herzlichen Dank.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie alle können sich sicherlich noch an die letzte Änderung des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erinnert. Gleich zu Beginn der laufenden Legislaturperiode haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 9. März 2010 eingebracht und beschlossen, damit der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auch die Überwachung der nicht-öffentlichen Stellen übernehmen kann. Der Landesbeauftragte kontrolliert seitdem auch im nicht-öffentlichen Bereich die Einhaltung des Datenschutzes in völliger Unabhängigkeit.

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Daher hat dieses Hohe Haus mit zwei Entschließungen, die in der Drs. 6/388 und in der Drs. 6/1545 vorliegen, die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes zu erarbeiten und einzubringen, der die nötige Anpassung unseres Rechtsrahmens für den Datenschutz an den Stand der Wissenschaft und Technik gewährleistet und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und einer Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt.