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Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum Sechsten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit mit der DrucksachenNummer 18/529 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Stellungnahme des Senats zum 34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

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Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Errichtung eines Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (BayULZD) (Drs. 16/629) - Erste Lesung

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Herr Präsident, meine Herren und Damen! Es wird Zeit, dem Datenschutz eine neue Bedeutung zu geben und damit der Bürgerrechtspolitik und dem Verbraucherschutz einen neuen Stellenwert einzuräumen.

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Die letzten Bemühungen der Staatsregierung en passant auf dem Verordnungswege gehen fehl. Das jetzt sogenannte Landesamt für Datenschutz in Ansbach ist eine Mogelpackung. Wie wir im Haushaltsausschuss und heute auch im Rechtsausschuss sehen konnten, soll jetzt auch noch der zukünftige Datenschutzbeauftragte geschwächt werden.

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Die Zeit ist reif für ein wirklich unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz. Angesichts der gesetzlichen und aus unserer Sicht unzureichenden Rahmenbedingungen ist es unabdingbar geworden, für die Bürgerinnen und Bürger eine Anlaufstelle einzurichten, die sich als Anstalt des öffentlichen Rechts, die nur der Rechtsaufsicht unterworfen ist, unabhängig und umfassend mit der Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im nicht-öffentlichen Bereich befassen kann.

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trum für den Datenschutz kann diesen umfassenden Schutz gewährleisten.

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Die Änderung per Datenschutzverordnung durch Herrn Innenminister Herrmann berücksichtigt nicht, dass gegen den Bund bereits ein Vertragsverletzungsverfahren läuft; denn nach Artikel 28 der Datenschutzrichtlinie - 95/48/EG - wird nach wie vor keine unabhängige Kontrollstelle für den Datenschutz gewährleistet. Diese Richtlinie verlangt das. Ich bin sehr gespannt, was bei der Entscheidung des EuGH demnächst herauskommt. Vielleicht muss dann über diesen Weg ein Datenschutzzentrum eingerichtet werden, sodass das Landesamt letztendlich obsolet wird.

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Ich möchte nur in Stichpunkten ein paar Skandale in Erinnerung rufen, die zeigen, wie vielfältig die Probleme im Datenschutz sind und wie sehr mittlerweile Privatpersonen vom Datenmissbrauch betroffen sind. 173.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bahn wurden bespitzelt. Aufgeregt haben wir uns einmal wegen 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei der Telekom bespitzelt wurden. Im Vergleich zur Bahn ist das eine lächerliche Zahl. Bei Lidl wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwacht. 21 Millionen Kontendaten wurden geklaut, mit denen ein florierender Handel betrieben wird, an dem teilweise ganz legal auch die Kommunen partizipieren. Das bestätigt uns in der Auffassung, dass die Gesetzeslage unzureichend ist und dass Änderungen dringend geboten sind.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ein Gesetz zur Errichtung eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz für den eingeschränkten, den nichtöffentlichen Bereich ist, wie Frau Kollegin Stahl selbst gesagt hat, nur ein Versuch. Dieser Versuch ist noch dazu misslungen. Hier wurde versucht, mit einem kurzen Sprung etwas zu umgehen, was bisher noch gar nicht laufen kann. Frau Kollegin Stahl hat zum Schluss dankenswerterweise selbst zugegeben, dass es eine Vertragsverletzungsklage beim EuGH gibt. Diese Klage ist derzeit anhängig. Wir werden wohl in absehbarer Zeit aufgrund dessen die entsprechenden Handreichungen bekommen.

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst begrüßen wir jede Initiative, die dem Datenschutz in Bayern mehr Gewicht gibt. Wir begrüßen jede Initiative, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt. In der Tat haben die jüngsten Datenmissbrauchsskandale zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Das Spektrum reicht von Programmierfehlern und Schlamperei bis hin zu Verbrechen. Die Menschen fragen sich: Wo bin ich überall mit meinen Angaben registriert? Wer nutzt meine Daten, für welche Zwecke, und wo werden meine Daten ohne mein Wissen gewonnen, gespeichert und verarbeitet? Wird mit meinem Girokonto oder mit meiner Patientendatei Datenhandel betrieben? Daraus resultieren die Fragen: Wie kann ich mich dagegen wehren? Was kann ich dagegen tun? An wen kann ich mich wenden?

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Im Freistaat Bayern gibt es gleich zwei Anlaufstellen. Zwei Kompetenzzentren für den Datenschutz arbeiten nebeneinander her, völlig losgelöst voneinander: Es gibt den Landesbeauftragten, der den öffentlichen Bereich abdeckt, und das Landesamt für die Datenschutzaufsicht in Ansbach, in dessen Verantwortung der nichtöffentliche Bereich fällt.

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Wieso gibt es eigentlich zwei Stellen? - Diese Frage drängt sich spontan auf. Selbst der Landesbeauftragte für den Datenschutz räumt eine gewisse Verwirrung ein. Auf seiner Internetseite schreibt er:

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Wenn Sie hinsichtlich der Zuständigkeit im Zweifel sind, steht immer auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zur Verfügung.

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Wir werden im Ausschuss erörtern, wieso in Ihrem Gesetzentwurf eigentlich verschiedene Gesetzeselemente für das Landeszentrum im nichtöffentlichen Bereich von den Ausgestaltungen des Landesbeauftragten abweichen. So ist gemäß Artikel 7 Absatz 6 Ihres Gesetzentwurfs jedes Jahr im nichtöffentlichen Bereich ein Tätigkeitsbericht zu erstellen, wohingegen der für den öffentlichen Datenschutz zu erstellende Tätigkeitsbericht nur alle zwei Jahre erscheint. Zwar ist dies für eine nachhaltigere Kontrolle und höhere Transparenz zweifellos besser geeignet, jedoch wäre ein gemeinsamer Bericht beider Stellen ökonomischer und übersichtlicher.

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Die GRÜNEN haben in der politischen Zielsetzung die Messlatte durchaus hoch angesetzt. Aus unserer Sicht haben Sie dennoch nicht den Mut bewiesen, wenigstens zum Sprung anzusetzen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass man den verfassungsrechtlichen Problemen, die angesprochen wurden, durchaus Abhilfe verschaffen kann. Es besteht die Möglichkeit - und darüber sollten wir im Verfassungsausschuss auch ausführlich diskutieren -, Artikel 33 a Absatz 2 unserer Verfassung zu ändern, indem man den nichtöffentlichen Datenschutz inkludiert. Zugegeben, das wäre in der Tat ein fundamentaler Eingriff. Man sollte diesen Weg aber nicht von vornherein automatisch ausschließen. In diesem Zusammenhang freuen wir uns auf intensive Beratungen in den Ausschüssen.

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Die Bürger und Verbraucher müssen auch vor den Gefahren, die im Internet lauern, gewarnt werden; denn das Internet vergisst bekanntlich nie. Auch hier gibt es immer wieder Skandale, was den Datenschutz angeht.

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Eine für den Datenschutz zuständige Stelle soll in erster Linie dem Bürger, dessen Daten zu schützen sind, verpflichtet sein und nicht der Exekutive. Daher kann es nicht sein, dass eine solche Stelle letztlich ein Anhängsel des Innenministeriums ist. So leid es mir tut, Herr Innenminister, es muss eine neutrale Stelle geschaffen werden.

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Datenschutz ist ein Grundrecht. Es geht um den Schutz der Würde der Person, aber auch um den Schutz unserer Wirtschaft und unseres Handels. Der Handel kann nämlich nur frei sein, wenn sensible Daten der Bürger geschützt sind und diese nicht durch kriminelle Machenschaften um ihr Geld gebracht werden. Ich denke, über das Thema müssen wir im Ausschuss intensiv diskutieren, um eine vernünftige Lösung zu finden. Die ersten Schritte sind gemacht. Ich freue mich auf die weitere Diskussion.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Schnüffeln, spitzeln und spionieren - die Skandale der letzten Zeit haben deutlich gezeigt, dass Datenschutz längst nicht mehr nur ein Thema für öffentliche Stellen ist, sondern dass Missbrauch immer häufiger durch Private betrieben wird, indem ungeniert gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen wird. Lidl, Telekom, Deutsche Bahn - das alles ist wohl nur die Spitze des Eisbergs und zeigt die Dimension, um die es hier geht.

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Die FDP hat die Problematik erkannt und thematisiert, und zwar lange bevor dieses Thema in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt wurde. Die FDP hat eine Verbesserung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich in ihrem Wahlprogramm gefordert, und sie hat diese Verbesserung in der Koalitionsvereinbarung auch erreicht. Deswegen heißt es in der Koalitionsvereinbarung, dass die staatliche Aufsicht über den Datenschutz im privaten Bereich wirksam gestärkt werden muss. Wir haben erreicht, dass die in Ansbach eingerichtete Dienststelle zu einem Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgebaut und personell deutlich verstärkt wird.

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Wir reden hier nicht über Theorie, sondern über Fakten. Im Februar 2009 hat der Ministerrat beschlossen, dass das Personal für den nichtöffentlichen Datenschutz be

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Das sind konkrete Verbesserungen für den Datenschutz.

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird noch im Jahr 2009 erwartet. Bevor wir neue Strukturen schaffen, empfehle ich, dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Es geht uns dadurch in Sachen Datenschutz nichts verloren; denn die Stärkung des Datenschutzes haben wir bereits erreicht, und zwar durch die personelle Aufstockung, die die FDP durchgesetzt hat.

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Herr Präsident, meine Herren und Damen! Die Wortmeldungen haben deutlich gemacht, dass man durchaus dazu bereit ist, über Änderungen nachzudenken. Das ist doch schon einmal ein sehr guter Weg. Wir sind die Letzten, die uns gegen eine unter Umständen notwendige Verfassungsänderung sträuben würden. Ich würde aber diese Möglichkeit, politisch selbst tätig zu werden, wenn man erkannt hat, dass man einen unabhängigen Datenschutz braucht, nicht aus der Hand geben wollen, um darauf zu warten, bis der EuGH entschieden hat. Niemand nimmt uns diese Möglichkeit, die Angelegenheit hier und heute selbst auf den Weg zu bringen.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass das Thema Datenschutz im privaten Bereich inzwischen eine wesentlich stärkere Aufmerksamkeit erfährt; denn wir hatten in der Tat über einige Jahre hinweg eine sehr einseitige Wahrnehmung, als ob sich Datenschutzprobleme nur in der öffentlichen Verwaltung stellen würden und man vor allem unseren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbei

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Deshalb muss man deutlich unterscheiden: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist eine völlig unabhängige Institution, die aber - das ist die Kehrseite der verfassungsrechtlichen Problematik - null Eingriffskompetenzen hat. Der Landesbeauftragte ist vom Parlament beauftragt, diese Kontrollen wahrzunehmen, und dann kann er dem Parlament berichten. Er hat keinerlei unmittelbare Befugnisse, einzugreifen und bestimmte Missstände abzustellen. Er äußert öffentliche Kritik, er erstattet dem Parlament Bericht oder er weist die Ressorts darauf hin, dass aus seiner Sicht etwas geändert werden müsste, aber die Verantwortung dafür, was in dem einen oder anderen Amt oder der einen oder anderen Behörde geschieht, bleibt weiterhin ausschließlich in dem jeweiligen Ressort und wird gegebenenfalls von dem zuständigen Ressortminister gegenüber dem Parlament vertreten. So ist das hier bei uns, so ist es genauso beim Bund und den anderen Ländern.

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Die SPD ist für Verbraucherschutz, wir sind auch für Datenschutz. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die organisatorische Ausgestaltung in der von Ihnen gewählten Weise nicht geeignet ist, dem breit gefächerten Bedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden. Aber auf Basis der nunmehr gewonnenen Erkenntnisse und den geschaffenen Tatsachen sind wir jedoch bereit, im Interesse des Verbraucherschutzes und hinsichtlich rechtlicher, technischer, ernährungsbezogener und gesundheitsbezogener Fragestellungen sowie Fragestellungen im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um vernünftige Lösungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern zu erzielen. Wir werden diesen Gesetzentwurf jedoch ablehnen.

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Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf wurde intensiv mit den Kirchen abgestimmt und ist somit auch ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit. Die betroffenen Verbände sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz wurden gehört, Änderungsbegehren sind entweder eingearbeitet oder einvernehmlich geklärt worden. Aus dem Gesetz selbst ergeben sich keine neuen Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Landes. Ich bitte Sie daher um Überweisung und zügige Behandlung im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

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Meine Damen und Herren, selbst der letzte Anstrich macht den Antrag nicht besser, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsschutzbehörden und Arbeitsvermittlung geht, mit der Idee, geheime Listen zu führen. Einerseits wollen Sie den Datenschutz stärken. Hier hebeln Sie ihn gleich mal aus mit der - und ich sage sogar - populistischen Stammtischforderung. Einen solchen Populismus wollen wir nicht, das ist nicht unser Anspruch.

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Nächster Punkt: Sie fordern einen Internetpranger für Unternehmen, die schwere Regelverstöße begangen haben. Auch hier frage ich mich, weshalb. Arbeitgeber, die gegen Gesetze verstoßen, müssen sanktioniert werden. Dies ist bestehende Gesetzeslage und ich kann auch nicht erkennen, dass außer ein wenig Populismus ein solcher Pranger zur Verbesserung in der Arbeitswelt beitragen soll, ganz zu schweigen von Problemen beim Datenschutz.