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(Nadine Julitz, SPD: Abschiebung? Ja, mit Abschiebung kennen Sie sich aus! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

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Die Ausländerbehörden prüfen dann die Voraussetzung für eine Abschiebung und führen diese durch. Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, müssen grundsätzlich ausreisen. Diese Ausreise wird durch Abschiebung von den zuständigen Behörden angeordnet und umgesetzt, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Und es gibt dabei auch kein Ermessen. Und die systematische Erfassung von Kriminaldaten in einer Statistik ist kein Tatbestandsmerkmal bei der Rückführung, sehr geehrte Damen, nee, nur Herren der AfD-Fraktion.

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Eine völlige Freistellung von Palästinensern von einer möglichen Abschiebung gibt es de facto auch heute nicht. Die libanesische Botschaft hat im Jahr 2004 für drei Palästinenser entsprechende Dokumente ausgestellt, so dass die Abschiebungsvoraussetzungen erfüllt waren. Auch im Jahr 2005 hat die libanesische Botschaft für einen Palästinenser ein entsprechendes Dokument ausgestellt und für einen zweiten Palästinenser eine Passzusage erteilt. Das heißt, man kann nicht mit absoluter Klarheit sagen, für Palästinenser kann es in keinem Fall eine Abschiebung in den Libanon geben, das ist eine Frage des Einzelfalls. Im Regelfall haben Sie Recht, dass der Libanon sich schwer tut mit der Rücknahme von Palästinensern und dass deshalb im Regelfall – wenn für uns die Frage klar ist – natürlich auch keine Abschiebehaft verhängt wird.

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Wenn wir diese Flüchtlingszugänge zu verzeichnen haben und über Migration und auch über die Ausreisepflicht und die Not wendigkeit, diese Ausreisepflicht durchzusetzen, sprechen – es gehört auch dazu, dass der Staat die Ausreisepflicht durch setzen und, wie der Kollege gesagt hat, als Ultima Ratio zur Abschiebung greifen muss –, so bedeutet das, dass es eine Kri se gibt, die viele Menschen bedroht. Diese Krise besteht nicht bei uns, sondern in den Herkunftsländern. Das bedeutet dort Krieg, Vertreibung und Verfolgung. Die Gründe können aber auch Perspektivlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Armut und Klima wandel sein, auch hier in Europa. Wenn wir also über Flucht und Migration, Aufnahme und Abschiebung sprechen, geht es auch um diese globale Dimension, und es geht auch um die Frage von Ernsthaftigkeit und Tonlage.

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Am 10. April 2014 unterstützte die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Bereitschaftspolizei in Göttingen das Ausländeramt der Stadt Göttingen bei der Abschiebung eines 30-jährigen Flüchtlings aus Somalia nach Italien. Die Abschiebung war dem Flüchtling nach Aussage des zuständigen Ordnungsdezernenten der Stadt Göttingen und Oberbürgermeisterkandidaten der Grünen, Siegfried Lieske, im Göttinger Tageblatt vom 12. April 2014 zuvor angekündigt worden. Laut Göttinger Tageblatt sieht Lieske den Fall des somalischen Flüchtlings als eine Rückführung in einen „sicheren Rechtsstaat, nämlich nach Italien.“

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Die Abschiebung sei von ca. 50 Aktivistinnen und Aktivisten der linken Szene trotz der Unterstützung durch die BFE verhindert worden, wie das Göttinger Tageblatt am 11. April 2014 berichtete. Bei der Abschiebung soll es demnach zu zahlreichen Verletzungen von Polizisten und Mitgliedern der linken Szene gekommen sein. Die Grüne Jugend Göttingen schildert den Einsatz in einer Pressemitteilung vom 10. April 2014 als brutal, verängstigend und vollkommen skrupellos. Die Polizei wies diese Vorwürfe zurück.

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Nach einem Bericht der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen vom 26. Februar 2013 hingegen hatte sich der Landkreis Lüchow-Dannenberg zunächst sogar erfolgreich an das LKA mit der Bitte gewandt, die Abschiebung aufzuschieben. Daraufhin habe sich das Innenministerium eingeschaltet, weil der Innenminister keinen Grund sehe, die Abschiebung zu stoppen.

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Die Abschiebung der hier angesprochenen kosovarischen Familie Osmani lag vor dieser Anordnung, meine Damen und Herren, sodass mir die Einzelheiten dieser Abschiebung, die am 23. Februar durchgeführt wurde, zuvor nicht bekannt waren. Ich bin lediglich - darauf lege ich Wert - allgemein mündlich über bevorstehende Abschiebungen von Personen informiert worden, die während ihres Aufenthalts in Deutschland straffällig geworden waren.

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Zukünftig wird es beim Vollzug von Abschiebungen in derartigen Fallkonstellationen nicht mehr zu einer Abschiebung einzelner Familienmitglieder kommen. Das heißt, immer dann, wenn bei einer nicht angekündigten Abschiebung einzelne minderjährige Familienmitglieder nicht angetroffen werden, wird überhaupt kein Familienmitglied abgeschoben.

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Um es sehr deutlich zu sagen: Ich habe von dem Fall der Abschiebung der Familie Osmani überhaupt erst nach der Abschiebung, nämlich am Montag, erfahren. Ich kannte diesen Einzelfall nicht. Dem ist auch nichts hinzuzufügen. Auch war ich nicht - auch das habe ich in der Antwort auf die Dringliche Anfrage unmissverständlich zum Ausdruck gebracht - über die Nachfrage aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Pistorius, im Hinblick darauf, dass Sie ausgeführt haben, Sie glaubten, die Abschiebung sei rechtmäßig erfolgt, aber in der schriftlichen Unterrichtung, die Sie dem Landtag heute zur Verfügung gestellt haben, zugleich ausgeführt haben, es hätte keine rechtlichen Gründe gegeben, gegen die geplante Abschiebung vorzugehen, frage ich die Landesregierung: Nach welchen rechtlichen Vorschriften soll denn ein dauerhafter rechtmäßiger Aufenthalt künftig in Deutschland ermöglicht werden? Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das möglich

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Aber vielleicht lassen Sie mich zur Aufklärung noch ein Weiteres beitragen, Herr Dr. Birkner: Es geht hier um zwei verschiedene Sachverhalte. Das eine ist die Frage: Woraus lässt sich ein Bleiberecht für die Familie Osmani ableiten? - Das andere ist die Frage: Lagen zum Zeitpunkt der Abschiebung neue Rechtsgründe vor, die es juristisch hätten notwendig erscheinen lassen, diese Abschiebung auszusetzen? - Das sind zwei verschiedene Sachverhalte.

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Zur Frage der Abschiebung haben wir ganz klar gesagt: Es lagen keine rechtlich zwingenden Gründe vor, die Abschiebung auszusetzen. Hier ging es aber um die Frage, ob die neue Landesregierung diesen Fall nicht einer anderen Beurteilung unterzogen hätte, wenn der Paradigmenwechsel bereits hätte umgesetzt werden können.

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Ich will aber auch eines ganz deutlich sagen, ich kann mich allem anschließen, was Frau Tegtmeier hier für die SPD gesagt hat, ich kann mich gerne bei dem Wort anschließen, dass Abschiebungen Bauchschmerzen bereiten. Ich kann mal den Kollegen Bouffier zitieren, der gesagt hat, jede Art von Abschiebung, gerade wenn es um Familien mit Kindern geht – wer da unberührt bleibt, der muss aus Holz sein. Es ist natürlich manchmal eine kleine, manchmal eine große menschliche Tragödie, wenn wir Menschen gegen ihren Willen zurückschieben. Wenn mir jemand sagt, Abschiebung macht mir Freude, wäre das ein Mensch, der mir sehr suspekt ist. Das muss ich bei dieser Gelegenheit deutlich sagen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, der Grund für den Antrag der AfD ist klar, die Wiedereinreise des strafrechtlich verurteilten und ausreisepflichtigen Clanchefs Ibrahim Miri. Miri war im Juli 2019 in den Libanon abgeschoben worden und ist im Oktober 2019 illegal wieder eingereist und hat in Bremen einen erneuten Asylantrag gestellt. Das Aufenthaltsgesetz hat da aber auch schon die nötigen Bestimmungen. Ich glaube, das hatte Herr Förster aber auch so gesagt. Die erneute Einreise nach Abschiebung – also Abschiebung, nicht freiwilliger Ausreise – ist demnach schon nicht mehr geboten oder nicht mehr erlaubt und die Stellung eines erneuten Asylantrages ebenso nicht. Das deckt das Aufenthaltsgesetz bereits ab.

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Es gibt also Gründe, die Angelegenheit mit Bedacht zu betrachten und dabei auch alle Folgen und Konsequenzen einzubeziehen. Dazu gehört auch, dass die irreguläre Aufnahme jugendlicher Migranten, die die Vorhut für den weiteren Nachzug bilden, in den Herkunftsländern natürlich genau wahrgenommen wird und damit neue Anreize für dieses Fluchtmodell gesetzt werden. Auch der Minister hat das – vielleicht noch mehr versachlicht – ja auch zum Ausdruck gebracht. Dazu gehört ferner für die Fälle, wo Jugendliche ins kriminelle Milieu abrutschen – und das gibt es, und zwar nicht wenig – das Wissen darum, dass eine Abschiebung aufgrund extrem hoher Hürden bei der Abschiebung krimineller Jugendlicher praktisch nicht möglich ist.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rückführungserlass regelt die Abschiebung der Menschen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Die Abschiebung ist für diese Menschen, die sich eine gewisse Zeit hier in Deutschland aufgehalten haben, eine Zäsur. Sie ist ein Bruch im Leben dieser Menschen hier in Deutschland; denn sie müssen zurück in das Land, aus dem sie, aus welchen Gründen auch immer, geflüchtet sind, in das Land, das sie zurückgelassen haben, um nach Deutschland, nach Europa zu kommen.

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Zur Frage 2: Mit Stand vom 31. Juli 2015 halten sich in Niedersachsen 18 214 Personen auf, die ausreisepflichtig sind. Bei 14 301 Personen ist der Vollzug der Abschiebung allerdings aus zwingend zu beachtenden Gründen vorübergehend ausgesetzt - wir sprechen von Duldung. Solche Gründe können tatsächlicher oder rechtlicher Natur sein. Häufige Gründe sind Reiseunfähigkeit, ungeklärte Herkunft, fehlende Reisedokumente oder familiäre Bindungen, die eine Trennung im Einzelfall unverhältnismäßig erscheinen lassen, wie z. B. bei pflegebedürftigen Angehörigen. In diesen Fällen ist von Gesetzes wegen, meine Damen und Herren, die Abschiebung auszusetzen und eine Duldung zu erteilen.

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Ein anderes Beispiel: Seit Monaten finden abwechselnd in Sachsen Demonstrationen statt. Dort äußern Zehntausende Bürger ihre Kritik an der Fähigkeit von Schwarz-Rot, die völlig unkontrollierte Einwanderung zu regeln. Die Bürger fordern die Durchsetzung unseres Rechtssystems in Fragen der Abschiebung im Allgemeinen und der Abschiebung krimineller Ausländer im Speziellen. Bis zum August war die Polizei bei diesen Demonstrationen meist nur zur Verkehrsregelung und zur Abwehr linker Politchaoten und Meinungsverhinderer nötig. Neuerdings gewinnen leider auch gewalttätige Rechtsextremisten

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Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Ankündigung einer Abschiebung eher selten der Grund dafür ist, dass eine Abschiebung misslingt. Wir alle wissen, dass die Tageszeit so gut wie gar keine Rolle für den Erfolg oder Misserfolg - soweit man dieses Vokabular in diesem Zusammenhang überhaupt gebrauchen kann - von Rückführungen spielt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Zum einen, Herr Lynack, glaube ich, dass Sie sich keinen Gefallen tun, wenn Sie die Situation falsch darstellen. Sie haben gerade dargestellt, dass es Gründe gebe, warum eine Abschiebung nicht funktionieren kann. Sie haben aber einfach weggelassen, dass über 500 Personen untergetaucht sind, nachdem die Abschiebung angekündigt wurde.

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Die Abschiebung ist von der Ausländerbehörde einzuleiten, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und die freiwillige Ausreise nicht gesichert ist. Die Entscheidung über das Ob einer Abschiebung steht mithin nicht im Ermessen der Ausländerbehörde, sondern ist bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen eine zwingende Rechtsfolge.

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Die Abschiebung, die gestern erfolgt ist, erfolgte, wie Sie wissen, mit einem Charter. Es erfolgte die Abschiebung von 125 Personen nach Serbien, in den Kosovo und nach Albanien. Alle Personen - das betone ich noch einmal - waren und sind vollziehbar ausreisepflichtig. Es sind also keine Fälle von fortlaufender Duldung. Darauf will ich sehr deutlich hinweisen.

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Denn Abschiebung kann Leben retten, meine Damen und Herren. Wenn eine Abschiebung nicht sofort möglich ist, müssen diese Menschen präventiv in Haft genommen werden.

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um die Frage, ob wir Abschiebung wollen oder nicht, wie wir dazu stehen. Es ging auch nicht um die Frage, was der Unterschied zwischen Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft ist. Sie wissen genau, wohin das mündet, dass wir eine Abschiebehaftanstalt in Sachsen bauen wollen. Aber die rechtlichen Voraussetzungen – egal, wo sich derjenige dann aufhält – für diesen Aufenthalt liegen tatsächlich – und das ist der Sinn unseres Antrages – in der Prüfung milderer Mittel vorher. Wenn es uns um die Frage gegangen wäre, ob wir für Abschiebung sind oder nicht, wäre das hier eine ganz andere Debatte geworden. Aber darum geht es nicht.

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Aber auch andere Themenfelder in diesem Bereich, z. B. die Abschiebung, gewinnen erneut an Dramatik. Minister Pistorius unterstützt jetzt ein rechtsstaatlich fragwürdiges Punktesystem und will nach seiner Aussage damit Abschiebungen beschleunigen. Damit soll Abschiebung regelrecht als neues Strafmaß eingeführt werden, und die Polizei soll dieses idealerweise auch noch sofort verhängen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Ich halte es immer noch für wünschenswert, dass wir ohne Abschiebungen auskommen. Das Asylrecht beinhaltet die Gewährung ebenso wie die Ablehnung politischen Asyls. Letzteres geht eben mit einer freiwilligen Ausreise oder eben einer Durchsetzung durch Abschiebung als allerletztes Mittel einher. Andernfalls – das wissen Sie – geraten wir schnell in eine Schieflage, und unsere Integrationsbemühungen würden deutlich bei denjenigen mit Bleiberecht erschwert. Gegenwärtig kommen wir also leider nicht ohne das Instrument der Abschiebung aus.

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Seit Beginn der Wahlperiode haben wir eine Regierung, die sich angestrengt hat zu gucken, wie man gerade bei der Rückführung und Abschiebung humane Gesichtspunkte einführen kann. Das ist in Form eines Erlasses geschehen. Im Gegensatz zu dem, was die Kollegin Jahns beschreibt, hat man nicht nur Zeiten für Nachtabschiebungen festgelegt - unterschieden nach Winter- und Sommerzeit -, sondern man hat auch mit aufgenommen - das finde ich ganz wichtig -, dass bei dem ganzen Abschiebevorgang geguckt wird, wie die Ankunft in dem Land, in das abgeschoben wird, geregelt ist, damit man keine inhumanen Zustände hat. Deshalb war auch immer klar, dass hier bei uns unter Umständen die Abschiebung zu Nachtzeiten beginnen muss, damit die Dinge im Ankunftsland zu vernünftigen Zeiten geregelt werden können.

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Erstens haben wir lange darüber diskutiert, ob der § 58 a Aufenthaltsgesetz anwendbar ist. Ich habe eine klare Ausweisungsverfügung auf der Grundlage des § 58 a Aufenthaltsgesetz erlassen. Bevor es zu einer Abschiebung kommt, wenn Strafverfahren anhängig sind, muss natürlich die zuständige Staatsanwaltschaft klären, ob der Strafvollstreckungsanspruch des Staates höher wiegt als die Abschiebungsgründe. In diesem Fall ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft entsprechend so gefällt worden, und aus diesem Grunde konnte bzw. musste auf Grundlage der geltenden Anordnung von mir und nach richterlicher Überprüfung die Abschiebung erfolgen. Dann ist er den Marokkanern entsprechend übergeben worden. Wie jetzt auf marokkanischer Seite mit ihm weiter verfahren wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Die Rückführung von Personen, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, ist immer eine besondere Herausforderung für einen Staat. Dabei ziehen wir Liberale grundsätzlich immer das Instrument der freiwilligen Rückkehr einer Abschiebung vor. Eine Abschiebung ist für alle Beteiligten - sowohl für die Betroffenen als auch für die damit befassten Beamten - extrem schwierig und belastend. Daher sehen wir einige Punkte des Antrages der Grünen durchaus positiv.

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1 637 Abschiebungen mussten im letzten Jahr bundesweit wegen des Widerstandes der abzuschiebenden Person am Flughafen abgebrochen werden. In 107 Fällen konnte die Abschiebung aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden. In 506 Fällen wollte die Fluggesellschaft oder der Pilot die Migranten nicht transportieren; weitere 20 Abschiebungen wurden von den Flugbegleitern abgelehnt. Die abzuschiebenden Personen haben sich mit Gewalt und manchmal auch unter Einsatz ihrer Körperflüssigkeiten und Fäkalien - sogenannte Dirty Protesters - diesem Flug widersetzt. Einzelheiten, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen, aber unsere Polizisten, die die Abschiebung begleiten, sind diesen Praktiken voll ausgesetzt.