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Stellungnahme des Senats zum 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Rechtsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Tagesordnungspunkt 18: Zweite Beratung: a) Strukturuntersuchung Orientierungsstufe - Durch Datenschutz und durch Transparenz Vertrauen schaffen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2294 b) Fragebogen zur Orientierungsstufe sofort abbrechen - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/2299 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/2422

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Ich habe leider nur noch zehn Sekunden Zeit. - Das Gleiche gilt für den Punkt, dass datenschutzrechtliche Fragen künftig bereits im Vorfeld sichergestellt werden sollen. Auch das, meine Damen und Herren, ist doch eine Forderung, die Sie alle hier in diesem Hause unterstützen müssten. Unsere Datenschützer müssen eingesetzt werden, bevor eine Erhebung durchgeführt wird, nicht aber erst dann, wenn es Unzufriedenheit mit der betreffenden Erhebung gibt. So können Sie sich doch selbst schützen. Also tun Sie das in Zukunft. Werden Sie dem Datenschutz gerecht. Werden Sie aber insbesondere unseren Schulen gerecht.

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Achtzehnter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Oktober 1999 bis 30. September 2001 Besprechung des Berichts (Drucksache 14/486) auf Antrag der Fraktion der SPD und auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 14/652/658 –

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Deswegen will ich auch – sicherlich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen in der Kommission und als Vorsitzender der Kommission – gern Gelegenheit nehmen, an dem heutigen Tag dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Dr. Walter Rudolf, sehr herzlich für seine hervorragende Arbeit zu danken.

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In diesen Dank schließen wir selbstverständlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz ein. Sie haben keine leichte Aufgabe zu erfüllen. Es gibt oft rechtlich sehr komplizierte Vorgänge. Sie müssen auch immer auf dem neuesten Stand der technischen Entwicklung sein, um das ganz große Spektrum, das sich gerade in der

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technischen Entwicklung abzeichnet, sehr genau beobachten und kontrollieren zu können. Sie wissen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz auch rechtliche Möglichkeiten hat, Beanstandungen auszusprechen und immer auf die Behörden einzuwirken, dass sie die rechtlichen Vorschriften genau beachten.

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Interessant ist auch, dass sich das Thema „Datenschutz“ mittlerweile sehr stark auf die europäische Ebene verlagert hat. Wer sich erinnert, wird wissen, dass wir uns – Herr Kollege Pörksen, ich glaube es war im letzten Jahr – – (Pörksen, SPD: In diesem Jahr!)

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der 18. Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1. Oktober 1999 bis zum 30. September 2001 hätte eigentlich ein ganz normaler Bericht werden sollen und können. Er ist umfangreich, hat 161 Seiten, spiegelt die umfangreiche Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seines Teams wider und stellt trotzdem durchweg ein gutes Zeugnis für den Landesdatenschutz in unserem Land dar mit konstruktiv kritischen Anmerkungen zu neuen Gesetzen und Gesetzesvorhaben. Es ist alles ganz normal, wäre nicht am Ende des Berichtszeitraums der 11. September 2001 gewesen.

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Hinsichtlich des Datenschutzes von besonderer Bedeutung war die Nachfolgediskussion über eine bessere und effektivere Bekämpfung des Terrorismus einschließlich des Umfelds. Der Begriff vom Datenschutz als Täterschutz machte die Runde, obwohl, wie es die Landesbeauftragten in ihrer Entschließung vom 1. Oktober unmissverständlich feststellen, dies bei uns nie der Fall war. Ihre Warnung vor übereilten Maßnahmen, die keinen wirksamen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung darstellen, aber die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und

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Lassen Sie mich nur wenige Punkte aufführen, die in der Änderung des Gesetzes eine Rolle spielen. Das war die Aufnahme von EU-Regelungen, wie die Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten, die Vorabkontrolle, die Regelung für den Einsatz von Videoüberwachung sowie die Einführung von Chipkarten, wobei das Wort „Begrenzung“ eine große Rolle spielt, und die frühzeitige Einbeziehung des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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Die rasante Ausbreitung des Internets in den verschiedensten Bereichen, auch in der öffentlichen Verwaltung, hat verständlicherweise große Auswirkungen hinsichtlich des Datenschutzes. Vor wenigen Jahren hat noch niemand von uns erwartet, dass sich im Berichtszeitraum die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die über einen Anschluss verfügen, auf über 15 Millionen vervierfacht hat. Das ist eine Zahl, die man sich einmal verinnerlichen muss, wenn man die Auswirkungen auf den Datenschutz im Auge hat. Dabei stellen sich Fragen nach den Selbstschutzmöglichkeiten für die Nutzer vor ungewollter Datenerfassung, die Sicherheit des E-MailVerkehrs für die Nutzer und vieles mehr.

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Eine Reihe weiterer Punkte, wie zum Beispiel das Thema „Gentechnik“, haben sehr große datenschutzrechtliche Relevanz. Diesbezüglich werden wir noch vieles zu bereden haben, was die Gentechnik und den Datenschutz betrifft.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Professor Dr. Rudolf! Zunächst möchte auch ich im Namen meiner Fraktion dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Dr. Rudolf, und natürlich seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die ausführliche und sehr dezidierte Darstellung ihrer Tätigkeiten und der Lage des öffentli

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Gerade die Vielfalt der von Ihnen wahrgenommenen Aufgabenbereiche und eine kritische Durchleuchtung durch Sie, die Sie auch auf den 161 Seiten sehr ausführlich darstellen, zeigen, dass der Datenschutz und seine Kontrolle an Bedeutung gewinnen und der Bedarf sehr groß ist.

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Diesem erhöhten Bedürfnis nach Datenschutz sind Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit entsprechendem Fachwissen und Sachverstand nachgekommen.

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Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die rasante Entwicklung der modernen Informationstechniken – E-Mails, Handys, Internetnutzung, Chipkarten, Online-Banking und -Shopping und Videoüberwachung – stellen für den modernen Datenschutz sehr große aktuelle und zukünftige Herausforderungen dar.

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Meine Damen und Herren, die Tätigkeiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz sind selbstverständlich nicht starr, sondern es kommen immer neue hinzu. Eine der eher traditionellen Funktionen stellt sicherlich die Wahrung der Bürgerrechte dar.

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein neues Arbeitsfeld – auch darauf hat Herr Kollege Pörksen schon hingewiesen – im Bereich der Bürgerinnen- und Bürgerrechte ist für den Landesbeauftragten für den Datenschutz aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch die Kontrolle einer in Rheinland-Pfalz noch zu gewährenden Informationsfreiheit.

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Wir freuen uns auf eine konstruktiv-kritische Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz bei unserem Vorhaben, und genauso freuen wir uns natürlich auch auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Kollege Pörksen.

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Meine Damen und Herren, einen Punkt möchte ich noch erwähnen: Zum Datenschutz gehört natürlich nicht nur

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Ich glaube, somit fühlen wir uns auch weiterhin darin bestärkt, die Forderung nach einem Datenschutz aus einer Hand als ein zentrales Anliegen der GRÜNEN für Rheinland-Pfalz nach vorn zu bringen.

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Zur Erklärung für all diejenigen, die nicht an der Kommission für den Datenschutz teilnehmen dürfen: Die Kommission arbeitet in einer Art und Weise, die auch vom Klima her beispielhaft ist und bei der ich mir wünsche, dass sie in manchen Fällen auch auf dieses hohe Haus ausstrahlt. Manchmal sind die Diskussionen bei uns doch etwas temperamentvoller. Auch in der Kommission geht es temperamentvoll zu, aber immer sachgerecht.

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Die Befürchtung, die ich zu Anfang hatte, man könnte vielleicht die Balance vermissen, oder in dieser Kommission stehe der Datenschutz als solcher immer nur allein im Vordergrund, trifft nicht zu. Das freut mich sehr. Es freut mich darüber hinaus, dass dies ein gutes Beispiel dafür ist, wie weit, wie praktisch und pragmatisch durch die Datenschutzgesetzgebung das Umsetzen von EURichtlinien und EU-Vorschriften im Bundesrecht und Landesrecht erfolgen kann.

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Hierbei kommt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine wichtige Kontroll- und Vermittlerrolle zu. Insoweit unterstütze ich nachhaltig die vom Landesbe

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auftragten für den Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht erhobene Forderung, auch unter den Bedingungen der terroristischen Bedrohung auf einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten und den Sicherheitserfordernissen für die Bürgerinnen und Bürger hinzuwirken.

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Besonders wichtig erscheint mir dabei, dass bei der Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch im Berichtszeitraum die Beratungstätigkeit im Vordergrund gestanden hat und die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften in vielfältiger Weise bei der Klärung datenschutzrechtlicher Fragen unterstützt worden sind.

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Die Schaffung eines angemessenen Ausgleichs zwischen den schutzwürdigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beim Umgang mit ihren persönlichen Daten und deren Einschränkung im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit im Land oder sonstiger Verwaltungsinteressen wird auch in der Zukunft eine nicht immer einfache Gratwanderung sein. Insoweit bin ich zuversichtlich, dass es auch in der Zukunft gelingen wird, gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit ihren persönlichen Daten wirksam zu unterstützen.

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Sollen sie weiter als Opfer zusehen, wie der Straftäter sich locker zurücklehnen kann, wie wir das in den letzten Jahren gehabt haben, weil wir nämlich immer auf einem Datenschutz bestehen, der aus unserer Sicht überzogen ist?

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Meine Damen und Herren, was den Datenschutz anbelangt – das klang hier auch an, der Minister ist auch darauf eingegangen –, so wird heutzutage eine Fülle von Dingen erhoben und veröffentlicht, wobei ich mich immer fragen muss: Ist das eigentlich richtig? Und das greift manchmal sehr viel tiefer in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein als die Identifikation über eine DNAAnalyse. Man kann manchmal durchaus den Eindruck gewinnen, der Wirtschaft, die über uns Menschen als Konsumenten alles wissen will, ist zur Optimierung des zielgerichteten Absatzes ihrer Produkte alles erlaubt, dem Rechtsstaat dagegen werden in der Kriminalitätsbekämpfung – nicht zu Unrecht – Grundrechte entgegengehalten.