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Warum kann eine Abschiebung möglicherweise nicht vollzogen werden? - Weil erstens möglicherweise jemand Kirchenasyl in Anspruch nimmt. Dagegen kann man etwas haben; dann soll man das sagen. Ich finde es immer noch gut, dass Kirchen so etwas machen.

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Es geht um Menschen, die nach einem sorgfältigen rechtsstaatlichen Verfahren ausreisepflichtig sind, bei denen es allerdings Grund zur Annahme gibt, dass sie sich einer Abschiebung entziehen wollen oder werden. Wir bevorzugen und unterstützen nach wie vor die freiwillige Rückkehr.

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Die Abschiebung kann immer nur dann die Lösung sein, wenn die Bemühungen zur freiwilligen Ausreise scheitern. Die Abschiebungshaft ist für mich grundsätzlich Ultima Ratio und steht unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Mit der Errichtung der Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt schaffen wir die Möglichkeit zur Durchsetzung vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen, wenn sich Betroffene dieser Pflicht entziehen.

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Meine Damen und Herren, mit diesem Vorhaben stellen wir uns der Problematik, dass bundesweit Haftplätze fehlen, dass Personen zwecks Abschiebung momentan quer durch das Bundesgebiet gefahren werden müssen, und mit den Plätzen sind wir nicht mehr darauf angewiesen, auf andere Länder zurückzugreifen. Zugleich gestalten wir mit diesem Gesetzentwurf die Standards der Unterbringung nach unseren Maßstäben - im Rahmen der bundesweiten Vorgaben. Unterbringung und Vollzug müssen so sicher wie nötig, aber insbesondere so human wie möglich sein.

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de Gesetzentwurf schafft klare Regeln und formuliert die Standards, die wir in Schleswig-Holstein an den Vollzug stellen wollen. Es ist ein Gesetzentwurf, der die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, Handlungsspielräume nutzt und für die Sicherheit aller Beteiligten sorgt, insbesondere auch für sichere Arbeitsbedingungen. Er ist eine gute Grundlage für die nunmehr anstehenden Beratungen im Ausschuss. Er widerlegt auch das, was leider im Vorfeld von Gegnern der Abschiebung behauptet wird. Es ist gut und dringend angezeigt, dass sich diese Landesregierung dieser Verantwortung stellt und handelt. - Vielen Dank, an Sie, Herr Innenminister Grote, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben.

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dass es in der Vorbereitung des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht im Februar 2017 ein Treffen mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen gegeben hat. Dort hat man die Verschärfung der Abschiebung und die Erhöhung der Zahl von Abschiebungshaftplätzen verabredet mitgetragen von SPD-Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen, auch vom damaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass das Abschiebungshaftvollzugsgesetz eine würdigere Debatte verdient hätte als die, die Sie, liebe Frau Kollegin Midyatli von der SPD, hier angezettelt haben. Ich finde es außerordentlich bedenklich, wenn die SPD immer wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, künftig werde jede Abschiebung in Schleswig-Holstein über die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt vollzogen. Das ist schlicht unwahr.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Gleich vorweg: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Vollzug einer Abschiebungshaft findet grundsätzlich unsere Zustimmung. Wir werden uns sehr gern an der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss beteiligen. Nur was soll da auf einmal vollzogen werden? Abschiebung ist ja bekanntlich nicht unbedingt eine Kernkompetenz dieser Landesregierung, aber, keine Sorge, ich werde die Aussage des Innenstaatssekretärs nicht erneut bemühen.

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In 2017 wurden noch etwa 700 Abschiebungen als nicht vollzogen beziehungsweise nicht vollziehbar veröffentlicht. Hinderungsgründe, und das haben wir heute schon mehrfach gehört, seien vor allem die fehlende Mitwirkung der Ausreisepflichtigen, das Untertauchen, das Sichverborgenhalten, aber auch fehlende Papiere und andere Gründe. Auch das Kirchenasyl, das hier über Gebühr ausgereizt ist, trägt seinen Anteil bei. Erst gestern räumte der Innenminister ein, dass auf eine vollzogene Abschiebung drei gescheiterte folgen. Kurzum: Abschiebungen in Schleswig-Holstein funktionieren nicht so richtig.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens hat die SPD die Auffassung, die der Kollege Harms hier vorgetragen hat: Wir finden es richtig, wenn Menschen abgeschoben werden, die Gefährder oder kriminelle Gewalttäter sind. Für andere halten wir die Abschiebung nicht für richtig. Das steht in unserem Programm, das ist unsere Überzeugung.

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Es handelt sich um die Großfamilie, die Asyl suchend im März 2015 von der Samtgemeinde im alten Pfarrhaus in Wilstedt untergebracht wurde. Die Asylanträge seien im Dezember als unbegründet abgelehnt worden, so Holle, der Familie sei die Abschiebung nach Bosnien angedroht worden. Am 2. Januar sei sie verschwunden gewesen.

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Leistungseinschränkungen sind beispielsweise möglich, wenn den Leistungsberechtigten nachgewiesen werden kann, dass sie sich nur nach Deutschland begeben haben, um Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen. Darüber hinaus können Leistungseinschränkungen auch dann vorgenommen werden, wenn sich die Leistungsberechtigten einer Abschiebung entziehen oder ihre Mitwirkungspflichten verletzen. Es handelt sich in jedem Fall immer um eine Einzelfallprüfung der zuständigen Kommune.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschiebung ist während der Zeit des Maßregelvollzugs genauso wenig möglich wie während der Zeit des normalen Vollzugs, weil es ein Abschiebungshemmnis ist. Nach der Entlassung gelten natürlich wieder die gleichen Regeln,

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die überall im Bereich der Abschiebung gelten. Insofern: Auch da keine Besonderheit.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soweit mir bekannt ist, werden, wenn bekannt ist, dass eine Abschiebung ansteht, keine Lockerungen mehr gewährt.

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Frau Präsident! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Wie Frau Larisch in ihrer Begründung – angeblich zur Dringlichkeit, zu der sie aber gar nichts gesagt hat – schon vorgetragen hat, ich zitiere. „Die Sicherheitslage in Afghanistan ist weiterhin“ unklar, und so weiter. „Weiterhin“, das heißt, es hat sich zu all dem, was wir bisher hörten, nichts geändert. Das heißt, mir fehlt die Dringlichkeit, so, wie der Herr Minister, nein, Herr Abgeordneter Caffier das auch ausgeführt hat. Dementsprechend sehe ich keinen Grund, darüber zu diskutieren. Es geht hier nur um das Dauerthema der LINKEN „Abschiebung insbesondere nach Afghanistan beenden“, und das wird jetzt mal als Dringlichkeitsantrag versucht. Wir können die Dringlichkeit nicht sehen, und nur dazu möchte ich was sagen. Deswegen lehnen wir den Dringlichkeitsantrag ab.

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Die Welt von gestern berichtet unter der Überschrift: „Mutmaßlicher Vergewaltiger: Abschiebung aus Strafhaft“ von Kommunikationsproblemen. Dort heißt es - Zitat -:

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Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch die Landesregierung über die bisher nicht vollzogene Abschiebung eines straffällig gewordenen abgelehnten Asylbewerbers

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Zur Bewertung aus unserer Perspektive der freiwilligen Ausreise - Sie alle wissen das; was dort in der Zeitung steht, ist vielleicht etwas verzerrt dargestellt -: Erlässt das BAMF einen Ablehnungsbescheid unter Androhung der Abschiebung, so ist kraft Gesetzes - § 59 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - eine angemessene Frist für die freiwillige Ausreise zu setzen. Es gibt leider keine Alternative dazu. Insoweit entspricht die hiesige Erlasslage im sogenannten Rückführungserlass der geltenden Gesetzeslage und konkretisiert die praktische Umsetzung der Ausreisefrist. Darüber hinaus ist die freiwillige Ausreise - auch darüber waren wir uns in diesem Hause immer einig - als humanere Variante der Aufenthaltsbeendigung vorzugswürdig. Die Einräumung einer Frist zur freiwilligen Ausreise war hier ohne Belang für die spätere Straftat. Auch das muss man noch einmal deutlich hervorheben.

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Zum Stichwort „Passlosigkeit“, weil das hier eine zentrale Rolle spielt: B. befand sich nicht im Besitz von gültigen Ausreisepapieren. Insofern wäre eine Abschiebung aus tatsächlichen Gründen zunächst nicht möglich gewesen, und mithin wäre sein Aufenthalt während der Pass- bzw. Passersatzpapierbeschaffung zu dulden gewesen. Auch das ist leider - oder wie auch immer - unausweichlich.

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Vielleicht nehmen Sie noch einmal Gelegenheit, dann auch zu dem Vorgang Stellung zu beziehen. Denn ich würde von dieser Landesregierung schon gerne wissen, ob man nicht von der Praxis abgehen muss - die an sich selbstverständlich ist und die von den Landkreisen seit vielen Jahren in gleicher Form gelebt wird, nämlich dass zunächst auf eine freiwillige Ausreise zu setzen und jeder zunächst gehalten ist, die getroffenen Anordnungen freiwillig zu befolgen, und dass erst bei einer Verweigerung eine Abschiebung erfolgen sollte -, wenn jemand wegen eines Einbruchs zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, und ob solche Leute dann nicht mehr nur zur freiwilligen Ausreise aufgefordert, sondern zügig abgeschoben werden müssen. Die Sprecherin des Landkreises, die ich eben zitiert habe, Frau Marie-Luise Niegel, hat gesagt, das Innenministerium erwarte das Gegenteil. - Das ist die erste Frage.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben mit einer Bemerkung gesagt, dies sei eigentlich ein ganz normaler Fall, was die Abläufe angeht. Genau das ist das Erschreckende. Ich muss Ihnen völlig zustimmen: Es ist ein ganz normaler Fall, dass zwar ein Ablehnungsbescheid zu einem Asylbegehren ergangen ist, dass dann aber die Ausreise bzw. die Abschiebung eben nicht so funktioniert, wie es eigentlich sein müsste. Dann ist es auch Ihre Aufgabe, sich in rechtlicher und auch personeller Hinsicht zu vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

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Wenn das der Normalfall ist, dann ist es am Ende doch völlig egal, wie schnell das BAMF handelt, weil eine Abschiebung oder ein Vollzug der Ausreiseverpflichtung gar nicht realisiert werden kann. Das ist die politische Herausforderung, die hier sehr deutlich wird.

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„Solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, ist die erleichterte Abschiebung für Sexualstraftäter nicht durchführbar.“

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an Daten, ein Mehr an Videokameras, umfangreichere Gefährderdateien, schnellere Abschiebung, ein Verbot von Vollverschleierung und einen Prüfvorbehalt für die doppelte Staatsbürgerschaft nicht hinausgekommen sind, frei nach dem Motto: „Hilft nix - macht aber Stimmung“.

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Die NRW-Koalition führt seit dem Regierungsbeginn vor einem Jahr Abschiebungen und freiwillige Rückreisen aus Deutschland fort. Wir führen die Abschiebungen fort, und zwar sogar konsequenter, als es die Vorgängerregierung getan hat. Wir haben das auch weiterhin so vor. Wenn Sie die Quartalsberichte aus dem Integrationsausschuss aufmerksam lesen würden, könnten Sie diesen – aber auch der Presse – regelmäßig entnehmen, dass NRW im Bundesvergleich prozentual die meisten Rückführungen und freiwilligen Rückreisen durchführt. Fast jede dritte Abschiebung aus Deutschland wird aus NRW durchgeführt.

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Vor allem müssen wir Integrationspolitik realistisch begreifen und umsetzen. Es reicht nicht, auf Abschiebung zu pochen, wenn die Instrumentarien nicht greifen können. Es heißt aber auch – das betone ich hier –, dass nicht jeder, der nach Deutschland kommt, automatisch ein Aufenthaltsrecht bekommt. Es muss immer eine rechtliche Prüfung geben, sei es bei einem Asylantrag, sei es bei der Erteilung eines Visums. Nach einem negativen Bescheid muss in der Regel die Ausreise stehen.

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„Abschiebungen endlich starten“ – das klingt nach freudiger Erwartung und nach einem Missverständnis. Liebe AfD-Fraktion, Abschieben, das ist kein Volkssport, das ist kein Wettbewerb. Kein Richter, kein Verwaltungsbeamter, kein Polizist und auch kein Politiker bekommt eine Medaille mit der Aufschrift „Helden der Abschiebung“.

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Es gibt einen klaren Unterschied zur AfD: Sie setzen auf Abschottung und Abschiebung. Wir wollen eben eine geordnete Migration. Wir brauchen ein schlüssiges Einwanderungsgesetzbuch, das klar unterscheidet zwischen humanitärer Verantwortung für Asyl- und Flüchtlingsschutz

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Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einer geordneten Migrationspolitik gehört auch die konsequente Rückführung abgelehnter Bewerber, die kein Bleiberecht in Deutschland haben. Gerade die Abschiebung von Gefährdern und Kriminellen muss oberste Priorität besitzen. Deshalb sind Ihre Vorwürfe völlig unangebracht. Die Kollegin Wermer hat es doch schon ausgeführt: Gerade bei der freiwilligen Ausreise waren es im Jahr 2017 über 14.500, davon 11.300 gefördert.

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Wenn 86 % der Deutschen für eine konsequente Abschiebung sind, dann sage ich Ihnen, Herr Stamp: Schieben Sie endlich ab, oder schieben Sie ab.