Search Tips

Click the copy button to get the direct link of a match

matches
Link copied

Ich komme zum nächsten Punkt, den Sie angesprochen haben und der in der weiteren Debatte eigentlich keinen Niederschlag gefunden hat, aber von größter Bedeutung ist. Sie haben darauf hingewiesen – ich finde, darüber können wir nicht hinweggehen –: Die größten Defizite im Datenschutz haben wir in der Finanzverwaltung. Darauf hat keiner der Herren der Opposition ein Wort verschwendet. – Ich bitte um Nachsicht, Herr Kollege Hahn hat es angesprochen.

Link copied

Es muss einen doch besorgt machen, wenn das Bundesamt für Finanzen, so wie die Bundesregierung es wohl noch plant, die größte Datei überhaupt anlegt, die man sich vorstellen kann: über alle Konten, über sämtliche Geldbewegungen.Wenn diejenigen, die mit großem innerem Engagement und gelegentlich mit moralischem Pathos, Herr Kollege Siebel, den Datenschutz vermeintlich verteidigen, das überhaupt nicht ansprechen, dann verstehe das überhaupt nicht.

Link copied

legen. Machen Sie es doch. Die einzige Frage, die Sie noch lösen müssen, ist: Wer trägt die parlamentarische Verantwortung für exekutive Vorgänge? Das ist nach meiner Überzeugung in keinem Land effizient gelöst. Die Trennung zwischen Rechtsaufsicht und parlamentarischer Aufsicht halte ich nicht für überzeugend. Wenn Sie wollen, mag das der Landtag übernehmen. Dann müssen Sie allerdings die parlamentarische Verantwortung tragen. – Das ist immer mein Punkt gewesen. Es geht mir nicht um die Frage, wie man Datenschutz optimal organisiert.

Link copied

Zum Thema privater Datenschutz wäre eine Menge zu sagen. Das will ich aus Zeitgründen unterlassen, Frau Präsidentin.

Link copied

In einem dritten großen Teilbereich ging es um den Mediendienste-Staatsvertrag. Dort gab es zum einen einen Entwicklungsbedarf wegen der Umsetzung der bereits ab 17. Juli 2000 in Kraft getretenen Richtlinie 2031 EG des Europäischen Parlaments und des Rates in nationales Recht, zum anderen wegen der vom Bund vorgenommenen Neufassung der Bestimmungen über den Datenschutz.

Link copied

Tatsache ist, dass ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht und der Landesbeauftragte für den Datenschutz unabhängig voneinander festgestellt haben, dass die Unterrichtung des Staatssekretärs durch den vorgesetzten Fachminister nicht nur zulässig, sondern dienst- und datenschutzrechtlich geboten war.

Link copied

und Tankstellen überwachen ihre Einrichtungen seit Jahren schon per Video. Dies hat an diesen Orten dazu beigetragen, genau dort das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken. Deshalb sollten wir ebenso Kriminalitätsschwerpunkte überwachen. Jene, die Orwell an die Wand malen und sein Bild von der totalitären Diktatur in die freiheitliche Demokratie übertragen, denen weise ich unsere Einschränkungen vor. So haben wir bei der Videoüberwachung die Löschfristen von Bild- und Tonaufzeichnungen verkürzt und wir werden auch eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem/der Landesbeauftragten für den Datenschutz festschreiben. Es wird, meine Damen und Herren, keine flächendeckende Überwachung per Video geben und nicht zuletzt, die Überwachung per Video wird deutlich auf Schildern an diesen Orten angezeigt werden.

Link copied

Kritischen Lesern des Gesetzentwurfs hält die Landesregierung entgegen: Den erweiterten Grundrechtseingriffen stehe eine weit reichende parlamentarische sowie eine verbesserte gerichtliche Kontrolle und ein verbesserter Datenschutz gegenüber. Es gehört jedoch zu den auftragsgemäßen Fertigkeiten von Geheimdiensten und Geheimpolizeien, ihre Tätigkeit kunstvoll zu verdunkeln. Aus diesem Grund bestehen bekanntermaßen erhebliche Schwierigkeiten, eine parlamentarische Kontrolle wirksam auszuüben. Die neuen Exekutivebefugnisse, die polizeiliches Handeln auf Generalklauseln und auf vage polizeiliche Prophezeiungen künftig eintretender Gefährdungen stützen, lassen die Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle dagegen vollends zur Farce werden. Wie soll kontrolliert werden, wenn pauschale Ermächtigungen der Exekutive geschaffen sind oder die geheimpolizeiliche Abteilung oder der Verfassungsschutz fortlaufend ausgebaut werden? Hier wird mit dem Gesetzentwurf schließlich auch staatsanwaltschaftliche Kontrolle ausgehebelt, wenn weit reichende Strukturermittlungen unmittelbar von der Polizei wahrgenommen werden können, ohne dass ein Täterkreis umschrieben ist, bei dem Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Erst dann, wenn Anhaltspunkte und Personenbezug ermittelt sind, kommt der Fall der Staatsanwaltschaft zu Gehör. Fraglich wird hier immer wieder sein, ob nicht durch die konkrete Ermittlungstiefe und -breite auch das Ermittlungsverbot tangiert wird. Wir fragen auch: Wenn eine richterliche Kontrolle polizeilichen Handelns gewollt ist, warum können dann Anordnungen von geheimpolizeilichen Einsätzen nach drei Monaten um denselben Zeitraum verlängert werden, ohne dass eine neue richterliche Überprüfung stattfindet. Wenn es ihr ernst ist mit der gerichtlichen Kontrolle, muss sich die Landesregierung auch fragen lassen, wie sie denn dem betroffenen Bürger eine gerichtliche Kontrolle der gegen ihn ausgeübten Maßnahmen ermöglichen will, wie sie in diesem Zusammenhang die Information der Betroffenen sowie deren Auskunftsrechte stärken will. Sie muss erklären, wie sie 13 Jahre nach dem Ende der Stasi dem Bürger erklären will, dass sie nicht nur 14-Jährige beim Verfassungsschutz bereits informationell erfassen will, sondern auch ihre ohnehin nur dürftigen, weil nahezu generalklauselförmig ablehnbaren Auskunftsrechte zu den über sie beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Daten weiter einschränken will. Ich frage Sie: Wie soll ein Bürger sich gerichtlich gegen Maßnahmen wehren, die ihm nicht bekannt sind? Gegenüber dem eingeschränkten Auskunftsrecht des betroffenen Bürgers soll nun das Landesamt die Möglichkeit erhalten, personenbezogene Daten in seine erweiterte Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen, was zur Folge hätte, hoheitliche Verrufungserklärungen sind vorpro

Link copied

Jugendliche Kriminalität, meine Damen und Herren, die in immer jüngere Jahrgänge hinein gerät, 13-, 14-Jährige, die vor dem Richter stehen, deren Dinge müssen natürlich auch möglich sein aufzuzeichnen, und auch da wieder der Datenschutz und kurze Löschfristen, aber die Möglichkeit, dies zu tun.

Link copied

Die Institutionalisierung dieser Angelegenheit ist notwendig. Warum? - Nehmen wir als Beispiel den Datenschutz. Die neue Informationstechnologie, die wir alle begrüßt haben - ich selbst natürlich sehr, da ich mein Leben lang in der Informationstechnologie tätig war -, ist auch eine Technologie, die mit gesellschaftlichen Risiken verbunden ist. Deswegen haben wir in allen Bundesländern - nicht nur in den SPD- oder von SPD und Grünen regierten Bundesländern - Datenschutzinstitutionen geschaffen, die eine Technikfolgenabschätzung gewährleisten und eine Überwachung der Produktionseinrichtungen, der Industrie sicherstellen.

Link copied

sein können. Das Label, das das Landeszentrum für Datenschutz aus sicherheitstechnischen Gründen für schleswig-holsteinische Software-Produzenten vorgeschlagen hat, wird bereits überregional nachgefragt. Die Leute sagen, dass das ein Qualitätssiegel ist, das sich vermarkten lässt.

Link copied

mit kenne ich mich gerade noch so aus, aber Frau Thieser vom Datenschutz hat mir letztens erklärt, WhatsApp sei der absolute Renner, alles andere sei schon wieder „out“. Nun gut, man wird sehen. Jedenfalls steigt die Quote dessen, was „out“ ist, mittlerweile sehr beschleunigt an. Online-Ausgaben von Zeitungen spielen schon keine Rolle mehr. Blogs und E-Mails sind wahrscheinlich auch schon nicht mehr „in“. Das alles lernen wir, wenn wir uns mit unseren Kindern unterhalten. Mir wird jeden Tag hochinformiert präsentiert, was es alles so gibt.

Link copied

wirtschaftliche Daten öffentlich zu diskutieren, hat Datenschutz einerseits und marktwirtschaftliche Dynamik andererseits noch nicht verstanden. Sie wissen alle selbst, wir sprechen nicht zum ersten Mal hier in diesem Gremium darüber, dass die Erörterung unternehmensbezogener betriebswirtschaftlicher Daten nur nach den Regeln des § 78 Abs. 5 und 6 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags erfolgen kann.

Link copied

begrüßen den Ausbau der Kooperation im Bereich Medienbildung zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland, der im September 2012 in einer gemeinsamen Ministerratssitzung beschlossen wurde, sowie die im Rahmen dieser Kooperation vom LPM durchgeführte Ausbildung von elf Landesmoderatorinnen und -moderatoren Medienbildung, durchgeführt mit Unterstützung durch das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz und die EU-Initiative klicksafe, und die vom LPM begonnene Ausbildung von Medienberaterinnen und Medienberatern sowie Medienscouts an den 47 Projektschulen. Wir begrüßen die gezielte Förderung der Internetkompetenz von Schülerinnen und Schülern in der Grundschule im Rahmen des mit der Landesmedienanstalt durchgeführten Projekts Internet-ABC und die damit verbundene Integration von Medienbildung in die Schulentwicklung. Wir begrüßen die Maßnahmen und Projekte, die in der AG Medienkompetenz gebündelt und aufeinander abgestimmt werden - sie bieten Abrufveranstaltungen mit verschiedenen Schwerpunkten an, insbesondere zu den Themen Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, soziale Netzwerke und Cybermobbing -, sowie das dichte Netz schulischer Standorte, an denen Schülerinnen und Schüler international anerkannte IT-Zertifikate erwerben können - die angebotenen Zertifizierungen reichen dabei von Internet- und Office-Anwendungen bis zu speziellen IT-Zertifikaten in der beruflichen Bildung. Wir begrüßen die zahlreichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Lehrerinnen und Lehrern am LPM, die in Präsenz- und zunehmend auch in Online-Veranstaltungen IT-Qualifikation und Medienkompetenz vermitteln. Und wir begrüßen, dass auch die Landesmedienanstalt ihrem gesetzlichen Auftrag mit zahlreichen Angeboten, Unterrichtsprojekten und Fortbildungsmaßnahmen nachkommt.

Link copied

Ich fasse kurz zusammen: Der Umgang mit Medien ist eine Schlüsselqualifikation, dessen sind wir uns auch in der Großen Koalition sehr bewusst. Wenn Sie in den Koalitionsvertrag schauen, steht dort diesbezüglich ein Auftrag drin, den wir auch wirklich umsetzen. Wir wissen um die Bedeutung der Vermittlung von Medienkompetenz. Im Ziel sind wir uns auch einig, Sie haben es ja eben in Ihrer Rede auch gesagt, nur im Weg nicht. Unser Weg ist der, nicht zu sagen, Medienkompetenz muss als ordentliches Schulfach eingeführt werden. Nein, wir setzen weiter auf die fachintegrative, alle Fächer einbeziehende Medienbildung in der Schule. Hier gilt es, unterschiedliche Handlungsfelder aufzunehmen. Ich nenne beispielhaft Lehr- und Bildungspläne, Urheberrecht und Datenschutz, Lehrkräftebildung, Schulentwicklung, außerschulische Kooperationspartner sowie die Qualitätssicherung und die Evaluation. Diese Bereiche stehen in enger Wechselwirkung zueinander.

Link copied

Wenn man von Medienkompetenz spricht, muss man noch einmal die Teilbereiche aufführen. Es geht um Medienkunde, Mediengestaltung, Mediennutzung, natürlich auch um Medienkritik, den kritischen Umgang mit den Medien, und selbstverständlich auch um den Datenschutz. Im Antrag der PIRATEN wird festgestellt, dass die Medienerziehung in den Schulen unzureichend ist. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann man so pauschal nicht sagen. Bezogen auf den Einsatz des Computers und des Internets im Unterricht hat sich meines Erachtens in den Schulen viel getan. Ich räume ein, diese Landesregierung, aber immerhin auch die Vorgängerregierung, hat dafür gesorgt, dass die Medienbildung in vielfältiger Form in den Lehrplänen vorkommt: Textverarbeitung, PC, Internet, Recherchen, Präsentationsprogramme, der Umgang mit Lernsoftware, um nur einiges aufzuzählen, das ist alles heute Standard in den Lehrplänen. Hinzu kommen, meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, zahlreiche Kooperationsprojekte, Projekte mit der Landesmedienanstalt, der Umgang mit den neuen Medien ist in der Lehrerausbildung verankert, am Lehrerfortbildungsinstitut gibt es eine Vielzahl von Angeboten dazu.

Link copied

Ich bleibe also dabei, wir sind bei der Einführung eines solchen Faches sehr zurückhaltend. Im Mittelpunkt sollte noch viel stärker der Aspekt der Gefahren des Internets stehen. Der Umgang mit den sozialen Medien birgt vielerlei Gefahr in sich, auch im Hinblick auf den Datenschutz. Es gibt bereits eine gute Zusammenarbeit mit dem Datenschutzzentrum des Bildungsministeriums, das begrüßen wir außerordentlich. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es über diese vier Stunden, die zur Verfügung gestellt werden und über das sechste Schuljahr hinausgehen könnte. Da zu diesem Aspekt im Antrag der Großen Koalition keine Aussagen gemacht werden, enthalten wir uns an dieser Stelle. Aus den genannten Gründen, dass es schwierig ist, ein anderes Fach wegfallen zu lassen, um ein eigenes Fach Medienbildung einzuführen, enthalten wir uns ebenfalls beim Antrag der PIRATEN. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Link copied

Es soll zum Ersten ein Akteneinsichtsrecht eingeführt werden, damit ein Anspruch für diejenigen, die in den so genannten Kommunalparlamenten sitzen, darauf besteht, beispielsweise in der Verwaltung Verträge einsehen zu können usw., damit sie sich auf die Sitzungen und auf eigene Initiativen vorbereiten können. Bisher besteht ein solches Akteneinsichtsrecht nicht. Selbstverständlich soll der Datenschutz gewährleistet sein.

Link copied

Dass der CDU-Entwurf insofern Schwächen hat, ist in der Ausschussanhörung deutlich geworden. Das gilt insbesondere für die Höchstdauer einer Wegweisung, die Überprüfung der polizeilichen Anordnung durch andere Stellen sowie den Datenschutz in der Beziehung zwischen Polizei und den Interventionsstellen. Ich schließe mich deshalb im Hinblick auf die Gesetzesänderungen im Ergebnis dem dritten Punkt in der vorliegenden Beschlussempfehlung an. Wir sollten unser SOG ändern, aber zu einem späteren Zeitpunkt.

Link copied

Wir haben unseren Gesetzentwurf beispielsweise dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten zum Gegenlesen gegeben und haben auch Einzelnes – ich schäme mich überhaupt nicht, das zuzugeben – aufgegriffen und in unseren Gesetzentwurf eingebaut. Wir fühlen uns deshalb auch auf der sicheren Seite, was den Datenschutz anbelangt.

Link copied

Wir sind nämlich der Meinung, dass die direkte Übernahme des schleswig-holsteinischen Gesetzes, wie das die SPD in ihrem Entwurf getan hat, in Einzelfällen dem Datenschutz nicht zu 100% gerecht wird, wie uns das notwendig erschien.

Link copied

Die durch die Innenministerkonferenz aktuell eingerichtete Koordinierungsgruppe „Internationaler Terrorismus“ hat dazu ein einheitliches Profil festgelegt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird über Inhalte und Ablauf der Rasterfahndung fortlaufend informiert.

Link copied

Natürlich ist hier auch ein Spannungsverhältnis zu beachten. Umfassende Informationsrechte der mündigen Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite scheinen im ersten Moment mit dem Datenschutz als Garanten für die informationelle Selbstbestimmung zu kollidieren. Beide Grundsätze gehören jedoch zu einer modernen und offenen demokratischen Bürgergesellschaft, deren Verwaltung, wie ich sagte, in erster Linie Dienstleisterin zu sein hat. Das wiederum darf natürlich nicht heißen, dass die Verwaltung zur Fußmatte, zum Fußabstreifer für alles und jeden wird und dementsprechend dann auch missverstanden wird. Natürlich hat auch die Verwaltung entsprechende Rechte, und die in der Verwaltung niedergelegten Daten müssen einen entsprechenden Schutz bekommen. Darauf haben wir bei unserem Gesetzentwurf ein besonderes Augenmerk gelegt.

Link copied

Auf der anderen Seite stehen die immer fassungsloser werdenden Fachleute von Polizei, Verfassungsschutz und Datenschutz, die

Link copied

Dinge, die jahrelang im Datenschutz bestanden haben, plötzlich nicht mehr gelten.

Link copied

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lelle, CDU: Das hat aber auch mit Datenschutz zu tun!)

Link copied

Ich habe an der Abstimmung nicht teilgenommen, weil ich mich mit dem Paragraphen 86 der Geschäftsordnung (neu) nicht einverstanden erklären kann, und zwar aus folgendem Grund: Unser Landtag hat drei Beauftragte, davon zwei von Verfassungsrang, Datenschutz und Bürger

Link copied

Dem Datenschutz und der Datensicherheit werden wir Rechnung tragen. Die Authentizität der Kommunikationspartner muss unzweifelhaft feststehen.

Link copied

Ausländerrecht 1084 17,35 1033 154 Bausachen 507 8,12 449 84 Strafvollzug 381 6,10 358 38 Steuersachen 259 4,15 229 45 Sozialversicherung 238 3,81 212 27 Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II 236 3,78 213 50 Gnadensachen 220 3,52 213 27 Rechtswidriger Eingriff in Gerichtsbarkeit 211 3,38 210 0 Kommunale Angelegenheiten 177 2,83 171 18 Staatsanwaltschaften 168 2,69 155 7 Richter 152 2,43 141 15 Gesundheitswesen 138 2,21 130 14 Sonstiges 136 2,18 134 0 Öffentlicher Dienst 132 2,11 120 12 Bundesangelegenheiten 129 2,06 129 0 Schulwesen 125 2,00 112 30 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 120 1,92 114 17 Private Angelegenheiten 109 1,74 109 0 Verkehr 107 1,71 94 12 Besoldung/Tarifrecht 96 1,54 88 16 Medienrecht, Rundfunkwesen 89 1,42 74 13 Beschwerden über Behörden (Dienstaufsicht) 83 1,33 81 10 Lehrer 77 1,23 73 16 Jugendschutz 76 1,22 70 11 Hochschulangelegenheiten 76 1,22 71 7 Frauen- und Familienangelegenheiten 63 1,01 53 9 Behinderte 60 0,96 54 14 Staatsangehörigkeit/Personenstandswesen 59 0,94 57 18 Mittelstand, Handwerk 52 0,83 48 9 Immissionsschutz 47 0,75 42 12 Führerscheinsachen 47 0,75 45 6 Straßenbau 46 0,74 40 5 Freiwillige Gerichtsbarkeit 44 0,70 42 1 Wohnungs- und Siedlungswesen 43 0,69 42 8 Kanalisations- und Erschließungskosten 40 0,64 40 5 Datenschutz, Wahlen, Meldewesen 38 0,61 37 3 Versorgung nach dem BVG 38 0,61 33 2 Versorgung nach LBG 35 0,56 34 1 Eingliederung/Lastenausgleich 33 0,53 32 5 Abfallbeseitigung 31 0,50 30 1 Vermessungswesen 31 0,50 29 3 Katastrophenschutz/Feuerwehr 31 0,50 31 3 Gewässerschutz 28 0,45 27 6 Ausbildungsförderung 28 0,45 25 4 Natur- und Landschaftsschutz 26 0,42 21 2 Tierschutz 24 0,38 20 2 Eingaben ohne konkretes Anliegen 22 0,35 22 0 Landwirtschaft 21 0,34 19 3

Link copied

Auch die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich mehrmals, schon seit Jahren, mit dieser Thematik befasst und Regelungen mit strengeren Anforderungen an Scoring-Verfahren gefordert. Im Mai dieses Jahres hat die Verbraucherschutzkonferenz Frau Huonker hat Herrn Hartloff zitiert - das zuständige Bundesministerium aufgefordert, entsprechende Gesetzesänderungen im Bundesdatenschutzgesetz vorzunehmen. Das Bundesjustizministerium der Minister ist ja Heiko Maas - ist aktuell dabei, ein Gutachten auszuwerten, das 2013 von seiner Vorgängerin, der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner, in Auftrag gegeben wurde zum Thema „Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen“. Die Auswertung und Anhörungen dazu sollen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Dann wird die Bundesregierung über weiteren Handlungsbedarf entscheiden.

Link copied

wie die Kollegin Ries von der Koalition. Denn es gibt immer noch das Problem mit Punkt 5. Die Punkte 1 bis 4 halten auch wir für zustimmungsfähig, aber Punkt 5 ist das, was auch wir kritisch sehen. Da treiben Sie meines Erachtens den Teufel mit dem Beelzebub aus. Meiner Auffassung nach ist das das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich wollen. Sie wollen bei dem Punkt eine staatliche Institution einführen, die Sie der Schufa zur Seite stellen. Sie wollen die Schufa aber nicht ersetzen oder verstaatlichen, sondern eine zusätzliche Institution schaffen. Dazu kann man schon einmal ganz lapidar sagen: Datenschutz beginnt bei Datensparsamkeit. Wenn ich noch eine Institution mehr habe, die Daten sammelt, macht das die Sache nicht unbedingt besser. Das ist allerdings zugegebenermaßen noch ein schwaches Argument. Viel wichtiger bei dieser Sache ist: In dem Moment, wo Sie nicht eine private Auskunftei haben, sondern eine staatliche, greifen solche Dinge wie Amtshilfe. Sie können sich nicht auf der einen Seite über die steigende Anzahl an Kontenabfragen beschweren und andererseits eine staatliche Institution schaffen, die genau diese Daten sammelt und im Rahmen der Amtshilfe weitergeben muss. Das ist widersprüchlich und kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein.