Ich möchte noch etwas zu unserem Abänderungsantrag sagen, weil nicht der falsche Eindruck entstehen soll, dass uns PIRATEN Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung egal wären. Darum geht es uns auch gar nicht. Es geht uns einfach nur darum, dass auch Kinder ein Recht auf Datenschutz und Privatsphäre haben und dass die Eltern das Recht haben, der Datenweitergabe zu widersprechen. Sie haben eben gesagt, dass nur im seltensten Fall überhaupt von den Eltern ein Widerspruch gewünscht wird. Gerade wenn widersprochen wird, sollte man sich aber überlegen, warum widersprochen wird.
Ich möchte auf jeden Fall sagen, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir wollen die Inklusion und freuen uns, dass sie endlich auch in den Schulen richtig vorangetrieben wird. Wir stimmen dem Abänderungsantrag zu, den wir gemeinsam mit den GRÜNEN eingebracht haben, um die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Inklusion zu legen. Ich bitte Sie auch um Zustimmung unseres Abänderungsantrags für mehr Datenschutz auch an den Schulen. - Danke sehr.
In diesem Zusammenhang regen wir an, unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen sowie der Größe und den soziogeografischen Gegebenheiten des Saarlandes zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie eine Fortentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit, etwa in Form eines virtuellen Hauses des Jugendrechts, etabliert werden kann. Dies könnte etwa durch eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums der Justiz sowie unter Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landespolizeipräsidiums, des Landkreistages und der Beauftragten für Datenschutz untersucht werden.
Meine Damen und Herren, nicht erst seit Snowden wissen diejenigen, die sich intensiver mit Datenschutz beschäftigen, was die NSA tut. Bereits in einer Ausarbeitung der Hauptverwaltung Aufklärung der Staatssicherheit hieß es: „Dieser geheime Nachrichtendienst der USA speichert alle Funksignale, Gespräche etc. rund um den Erdball von Freund und Feind.“
Putin und sein Propagandaapparat sind jetzt Nutznießer von Snowden-Veröffentlichungen. Das macht eine Bewertung Snowdens nicht gerade einfach. Festhalten kann man aber auch: Snowden ist es zu verdanken, dass er international eine umfassende Debatte in Gang gesetzt hat und dass er in weiten Teilen unserer Öffentlichkeit das Bewusstsein verändert hat. Im SPIEGEL vom 07. Juni 2014 war zu lesen: „Snowden hat unser Bewusstsein verändert. Datenschutz gilt jetzt nicht mehr als Spielfeld für paranoide Alarmisten. Die meisten Menschen haben verstanden, dass etwas passieren muss, auch wenn noch niemand weiß, was.“
Seit der letzten Landtagswahl verfügt der Landtag über einen Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit. Wer bei der letzten Ausschusssitzung, bei der Frage der Sicherheit in Bezug auf mobile Endgeräte dabei war, der ahnt, dass wir erst am Anfang einer breiten und notwendigen gesellschaftlichen Diskussion stehen.
Kommen wir zum Antrag der FDP-Fraktion. Sie wollen das Recht der Bürger auf Datenschutz garantieren. Zumindest steht dies in der Überschrift Ihres Antrages. Im eigentlichen Antragstext findet sich dann nicht mehr viel davon, zumindest keine Maßnahmen, wie das aus Ihrer Sicht ermöglicht werden sollte. Das ist aber auch nicht notwendig, denn schon § 81h StPO regelt in Abs. 3 die unverzügliche Löschung der Daten und das Dokumentieren dieser Löschung. Der Gesetzgeber hat also hierfür bereits hinreichend Vorsorge getroffen.
Meine Damen und Herren von der FDP, es ist schön für Sie, dass Sie sich so nachdrücklich für den Datenschutz einsetzen und die Erhebung, Speicherung und Verwertung von DNS-Proben begrenzen wollen. Die potenziellen Sexualstraftäter und Kindermörder werden Ihnen dafür sicher dankbar sein und Ihnen bei der nächsten Wahl vielleicht auch ihre Stimme geben. Schön, auch eine Form von Klientelpflege!
Nicht nur der Datenschutz ist ein wichtiges Rechtsgut, meine Damen und Herren; auch der Artikel 9 der Sächsischen Verfassung ist von hoher Bedeutung. Er verpflichtet uns, die Jugend vor sittlicher, geistiger, körperlicher Gefährdung besonders zu schützen, und er verpflichtet das Land, den vorbeugenden Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche zu fördern.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 30.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 15/3705), hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 30. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 15/4658); und Vorlage der Landesregierung betreffend den Fünfzehnten Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 15/4659) – Drucks. 16/213 zu Drucks. 15/3705, zu Drucks. 15/4658 und zu Drucks. 15/4659 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte vorab meiner Freude Ausdruck geben, dass wir in diesem Jahr wieder den Datenschutzbericht im Plenum verhandeln und nicht nur zur Kenntnis nehmen und dann ablegen. Dies ist nicht in allen Jahren so gewesen. Ich glaube, es ist aber wichtig, einmal für die staatlichen und kommunalen Behörden erkennbar zu machen, dass der Hessische Landtag dem Datenschutz nach wie vor hohe Bedeutung beimisst. Es ist sicherlich auch ein Zeichen für die Bevölkerung, die über den Rundfunk informiert wird, wenn der Datenschutzbericht förmlich vorgelegt wird.
Wir müssen die im hessischen Datenschutz ausdrücklich getroffenen Verpflichtungen, entsprechende Benachrichtigungen herausgehen zu lassen, ernster nehmen. Ich beobachte in den Dienststellen sehr genau, ob dies geschieht. Der Hessische Rundfunk ist beispielsweise einer, der fast immer bei seinem umfangreichen Datenabgleich auf Benachrichtigungen der Betroffenen verzichtet. – So viel zur allgemeinen Situation.
Die größten Defizite, was den Datenschutz angeht, stelle ich in der Finanzverwaltung fest. Um Ihnen auch da ein Beispiel konkreter Art zu nennen: Während wir bei der übrigen Landesverwaltung selbstverständlich davon aus
Es ist wichtig, dass der Datenschutz als der Garant für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Praktikabilität bzw. der Erfolg des Verwaltungshandelns in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Die Landesregierung wird meiner Ansicht nach diesem Anspruch gerecht. Das haben Sie zu Beginn Ihres Berichts bestätigt, und das lässt uns heute den Datenschutzbericht mit einer gewissen Gelassenheit besprechen.
Natürlich ist der Datenschutz oft der Hintergrund bei Diskussionen in diesem Hause. Sie haben das als den „Kampf um das richtige Recht“ bezeichnet,wobei es eben tatsächlich um die Festlegung des Rechts ging. Nach der – wenn auch häufig streitigen – Verabschiedung des Rechts in diesem Hause finden die Vorschriften des Datenschutzes,abgesehen von Lässigkeiten,bei den öffentlichen Stellen die entsprechende Beachtung. Das bleibt für die CDU-Landtagsfraktion besonders festzuhalten. Das ist erfreulich, aber eigentlich auch selbstverständlich. Dafür, dass das überprüft wird, haben wir Sie. Herzlichen Dank.
Ich stelle für die CDU-Landtagsfraktion fest, dass sich die Videoüberwachung bewährt hat und dass in diesem Zusammenhang auch der Datenschutz gewährleistet ist.
Lassen Sie mich auf einen anderen Punkt kommen, der mir im Innenausschuss aufgefallen ist, und zwar dass die Anforderung des Datenschutzes eben nicht nur bei der Frage der Verbrechens- und Terrorbekämpfung eine Rolle spielt – das hat Herr Prof. von Zezschwitz hier auch deutlich gemacht –, sondern auch in den allgemeinen Bereichen, auch in unseren Landesbehörden. Der Datenschutz muss den sehr kurzen Entwicklungszyklen der Informationstechnologie und den daraus resultierenden gravierenden Veränderungen des gesellschaftlichen, aber auch des Verwaltungsalltags Rechnung tragen.
Ich denke an das Beispiel, das wir miteinander besprochen haben, der privaten E-Mail-Nutzung in den öffentlichen Dienststellen. Es muss eine Lösung gefunden werden, die auf der einen Seite dem Datenschutz gerecht
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe gesagt, ich will versuchen, ein paar von den großen Linien aufzuzeigen.Mein Eindruck ist,dass die Landesregierung, nicht die Datenschutzbehörde, ein paar nicht ganz unwesentliche Bereiche im Datenschutz verschläft. Erlauben Sie mir, dass ich an drei Bereiche anknüpfe, die wir in der letzten Legislaturperiode in großer Ausführlichkeit behandelt haben, zwei davon auf Anregung des Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Erster Punkt. Informationszugangsgesetz. Es gab hierzu eine Anregung des Datenschutzbeauftragten. Hätten wir die Mehrheit der letzten Legislaturperiode noch in diesem Plenum, dann hätten wir eine Mehrheit für ein Informationszugangsgesetz, ein Gesetz, das tatsächlich die Chance eröffnet, dass Bürgerinnen und Bürger in einem größeren Umfang Zugang zu Daten erhalten.Wir würden damit wieder eine größere Akzeptanz und Motivation für Datenschutz erreichen.Diese Chance ist in der letzten Legislaturperiode leider vertan worden.
Zweiter Punkt. Auch ein altes Thema. Wir haben schon immer darum gerungen und dafür gekämpft, dass wir zu einer Zusammenlegung der unterschiedlichen Zuständigkeiten im Datenschutz, was den privaten und den öffentlichen Bereich angeht, kommen.
Warum halte ich das für einen sinnvollen Weg, und warum bitte ich die CDU und den Herrn Innenminister, etwas genauer hinzuhören? – Das ist ein Element, in dem Datenschutz das Prinzip des Wettbewerbs offensiv aufnimmt.Wir könnten es damit schaffen, in dem von uns immer wieder geforderten Bereich der neueren technischen Ausstattung des Datenschutzes einen Schritt vorwärts zu kommen, wenn wir auch Produkte aufleben lassen, die diesen Normen entsprechen.
wird, auf der anderen Seite aber auch praktikabel und durchführbar ist. Die Möglichkeit, die Sie in Ihrer Dienststelle gefunden haben, dass Sie es Ihren Mitarbeitern möglich machen, ihre privaten E-Mails über einen privaten Account abzurufen, ist sicherlich ein vernünftiger Weg, wobei uns im Innenausschuss klar geworden ist, dass das eigentlich nur eine Krücke ist.Die Lebenswirklichkeit führt hier – ich meine, das müssen wir uns zugestehen – den Datenschutz ein Stück ad absurdum, wenn einerseits der Staat dafür verantwortlich ist,dass der private E-MailVerkehr in Behörden gesondert zu behandeln ist, auf der anderen Seite wir als Staat aber feststellen müssen, dass das vermutlich technisch automatisiert gar nicht möglich ist. Eigentlich müssen wir den Mitarbeitern untersagen, dort private E-Mails zu empfangen, weil wir die Daten nicht vernünftig behandeln können.Wir wissen aber auch, dass es am Ende überhaupt nicht zu verhindern ist. Daran wird eben auch deutlich, dass so manche Datenschutznorm zwar gut gemeint ist, aber nicht zum Ziel führen kann.
Es geht aber im Datenschutz, was die Landesregierung angeht, nicht darum, dass Entwicklungen verschlafen worden sind, sondern ich habe auch den Eindruck, dass bestimmte Entwicklungen sehr unsensibel angegangen worden sind. Deshalb nehme ich noch einmal das Beispiel von der Videoüberwachung auf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen zweiten Bereich möchte ich noch kurz ansprechen, den der Telefonüberwachung. Diese hat im Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten eine nicht ganz unwesentliche Rolle gespielt. Wir alle, die wir uns am Anfang neu mit Datenschutz befasst haben, haben gelernt, dass es eines der Grundprinzipien ist, dass nach Möglichkeit überhaupt keine Daten erhoben werden und, wenn sie erhoben werden, sie sparsam erhoben werden sollen. Nach der momentan vorliegenden Wut des Erhebens von Daten, gerade in dem Telefonüberwachungsbereich, ist unser Eindruck der, dass diesen wichtigen Prinzipien nicht mehr in dem Maße Rechnung getragen wird, wie es unserer Ansicht nach notwendig wäre. Deshalb: Ein Stück mehr Sensibilität, ein Stück mehr ordentlicher Umgang in diesem Bereich würde eher Not tun, als unter einer vorgehaltenen Sicherheitsfolie zu erreichen, was wir nicht erreichen können.
Ich will jetzt keine Schärfe in die Debatte hineinbringen. Ich glaube schon, dass wir uns nach Ihrem Hinweis, der vor einigen Tagen publiziert wurde, daran machen müssen, das zu ändern. Ich glaube, es macht überhaupt keinen Sinn, wenn eine derartige Datei vorhanden ist. Es handelt sich dabei ja nicht nur um eine Datei.Vielmehr handelt es sich auch um dem Körper entnommene Flüssigkeit. Ich denke, das ist nicht nur nicht sinnvoll, das ist sogar eine Bedrohung.Wozu braucht man das eigentlich noch? Nach unserer Auffassung gibt es dafür keinerlei Grundlage. Ich glaube, alle Fraktionen des Hauses werden sich damit beschäftigen müssen.Aber ich bin mir relativ sicher,dass wir letztendlich dazu kommen werden, dass die Datei und die dazugehörigen Proben einfach vernichtet werden. Es gibt für deren Aufbewahrung keinen Grund. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nun einmal für den Datenschutz und die Politik unseres Landes wesentlich.Was soll das eigentlich?
Zu guter Letzt möchte ich Ihnen, Herr Prof. Dr. von Zezschwitz, herzlich für die Arbeit danken, die Sie in den letzten Jahren geleistet haben.Ich möchte mich für Ihr unermüdliches Eintreten für den Datenschutz, für den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger und auch dafür bedanken, dass Sie im besten Sinne weder Freund noch Feind gekannt haben, sondern einzig und allein Ihre Aufgabe als Datenschutzbeauftragter. Sie haben sich als jemand erwiesen, der im besten Sinne des Wortes der Aufgabe würdig gewesen ist. Dafür einen herzlichen Dank.
Jetzt haben wir in den Bahnhöfen – Stichwort:öffentlicher und privater Datenschutz;die Bahn ist privat,hier braucht man vertiefte Sachkenntnis, aber ich habe jetzt nicht die Zeit, das alles auszuführen – Videoüberwachung, aber aus Datenschutzgründen wird nicht aufgezeichnet.
Deshalb tue ich mich so schwer,zu sagen:Kinder,schalten wir es ab. – Denn der Frau, die morgen dort überfallen wird, können wir nur sagen: Es tut uns Leid, wir wissen es nicht, weil wir der Auffassung waren, wir sollten nicht so oft kontrollieren. – Wir müssten ihr fairerweise sagen: In der Abwägung zwischen Datenschutz und auf der anderen Seite ihren Interessen ist unsere Interessenlage, dass wir nicht permanent kontrollieren;dann kann es sein,dass wir den Täter nicht finden.
Ich komme zum nächsten Punkt, den Sie angesprochen haben und der in der weiteren Debatte eigentlich keinen Niederschlag gefunden hat, aber von größter Bedeutung ist. Sie haben darauf hingewiesen – ich finde, darüber können wir nicht hinweggehen –: Die größten Defizite im Datenschutz haben wir in der Finanzverwaltung. Darauf hat keiner der Herren der Opposition ein Wort verschwendet. – Ich bitte um Nachsicht, Herr Kollege Hahn hat es angesprochen.