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Einer der Söhne der Familie Jouma stürzt sich aus dem Fenster; die Mutter wollte sich vor ein Auto werfen. Beide sind mittlerweile im Krankenhaus bzw. in ärztlicher Behandlung. Wie es anschließend für die Familie weitergeht, ob von der geplanten Abschiebung nach Bulgarien abgesehen wird, ist nach wie vor unklar. Weitere Verzweiflungstaten syrischer und irakischer Kriegsflüchtlinge, die, nachdem sie alles, was sie bisher hatten, verloren haben, in einer langen Fluchtodyssee nur sich selbst und ihr Leben retten konnten, sind nicht auszuschließen.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Straub, Sie haben völlig recht. Derzeit haben in Syrien sechs Millionen Menschen ihre Heimat verloren, über 100.000 sind ums Leben gekommen. In Deutschland haben allein in diesem Jahr 23.525 Syrer Asyl beantragt. Ich glaube, wir alle in diesem Parlament sind uns einig, dass das Leid dieser Menschen unglaublich groß ist. Deshalb war und ist es nach wie vor gut, dass sich der Bayerische Landtag im Jahr 2011 einstimmig gegen die Abschiebung aller syrischen Flüchtlinge ausgesprochen hat. Für uns war das eine richtige und wichtige Entscheidung.

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Eine zweite Frage. Kennen Sie den § 60 a des Aufenthaltsgesetzes, "Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung"? Dort steht:

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Herr Kollege Straub, Sie haben im Rechtsausschuss ausgeführt, es bestehe keine Möglichkeit, diese Abschiebungen zu verhindern. Aber Sie haben es jetzt schon wieder ein bisschen differenziert dargestellt. Wir meinen, es gibt sehr wohl eine Handhabe für Bayern. Das ist der § 60 a des Aufenthaltsgesetzes. Dabei kann die oberste Landesbehörde aus humanitären Gründen - das ist der Punkt, der für uns wichtig war - anordnen, die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten für längstens sechs Monate auszusetzen. Nur darum geht es eigentlich: um längstens sechs Monate. Deswegen gilt bei allen Abwägungen pro und contra - ich habe es ja gesagt, wir sind vor allem für eine europäische Lösung, Deutschland kann nicht mittel- und langfristig alle Probleme lösen -, in diesem Fall für die syrischen Flüchtlinge aus humanitären Gründen eine Ausnahme zu machen.

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Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.

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Versuchte Abschiebung aus dem Ilm-Kreis nach Italien

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Die in der Nacht zum 9. Mai 2018 durch Klinikpersonal in den Ilm-Kreis-Kliniken in Arnstadt verhinderte Abschiebung einer nigerianischen (risiko-) schwangeren Frau sollte nach dem DublinVerfahren nach Italien erfolgen.

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4. Welche genauen Aufgaben und im Falle auftretender Komplikationen welchen medizinischen Handlungsspielraum hatte die die Abschiebung begleitende Ärztin, zum Beispiel war die Begleitung bis zum Zielland Italien vorgesehen?

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Versuchte Abschiebung aus dem Krankenhaus

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Die in der Nacht zum 9. Mai 2018 durch Klinikpersonal in einem Krankenhaus in Arnstadt verhinderte Abschiebung betraf eine sich in stationärer Behandlung befindliche schwangere Frau aus Nigeria, der eine Risikoschwangerschaft diagnostiziert war. Nach vorliegenden Informationen wurde im Kran

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2. Wie wird begründet, dass trotz stationärer medizinischer Behandlung der geflüchteten Frau eine Abschiebung aus dem Krankenhaus heraus und ohne vorherige ärztliche Feststellung der Reisefähigkeit erfolgen sollte?

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3. Wer traf entgegen etwaiger Initiativen vonseiten der Beteiligten, zum Beispiel Polizei, Ausländerbehörde, die die Abschiebung begleitende Ärztin, die aufenthaltsbeendende Maßnahme abzubrechen, als offenbar wurde, dass sich die Frau in stationärer medizinischer Behandlung befand, die Entscheidung, den Abschiebeversuch aus dem Krankenhaus fortzusetzen?

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Abschließend sei angemerkt, dass die einfachste Möglichkeit, sexuelle Gewalt spürbar zu vermindern, die effektive Kontrolle von Grenzen, die rigorose Abschiebung von illegal Aufhältigen ist.

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Wenn dann allerdings tatsächlich alle Stricke reißen sollten, wenn man kurz davor ist, eine rechtmäßige Abschiebung durchzusetzen, so interveniert dann kurzerhand die Härtefallkommission und verhindert diese dann doch noch – so geschehen in insgesamt 423 Fällen allein im vergangenen Jahr 2017 hier bei uns in Thüringen. So bunt und vielfältig diese Nichtabschiebepraxis hier in Thüringen gelebt wird, umso mehr Thüringer sagen: Herr Ministerpräsident, das ist mir zu bunt, wir wollen, dass wieder Recht und Ordnung in unserem Land herrscht und der Rechtsstaat durchgesetzt wird.

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Bei diesem Staatsversagen assistiert Ihnen unser linker Ministerpräsident persönlich. Dieser teilte nicht zum ersten Mal am 10. Juni dieses Jahres auf Twitter mit, für ihn sei jede! – das Ausrufezeichen hinter „jede“ kommt jetzt mal von mir – Abschiebung eine menschliche Niederlage.

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Auch aus Thüringen werden Menschen abgeschoben, 461 im Jahr 2015. Jede einzelne Abschiebung empfinde ich als Niederlage. Hinter jeder steht ein menschliches Drama.

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Was Ihnen offenbar völlig egal ist, wenn Sie das menschliche Drama der Durchsetzung des Rechtsstaats beweinen, das sind die Thüringer, sind die Deutschen. Wenn Sie jede verhinderte Abschiebung als Erfolg feiern, dann offenbar auch solche wie die Nichtabschiebung beispielsweise von Ali Bashar, dem mutmaßlichen Vergewaltiger und Mörder der 14-jährigen Susanna, dessen unbegründete Asylklage einfach mal eineinhalb Jahre lang unbearbeitet blieb.

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In dem Fall gilt doch ganz klar: Eine konsequente und frühzeitige Durchsetzung des Rechts, eine konsequente und frühzeitige Abschiebung im Rahmen unserer Möglichkeiten rettet Menschenleben.

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Sie reden von schleppenden Abschiebungen und davon, dass die Härtefallkommission circa 400 Abschiebungen verhindert habe. Wir wissen, dass in Thüringen ausreisepflichtige Menschen leben. Es sind 3.659 – das ist die Zahl, die ich jedenfalls zuletzt im Ausschuss gehört habe. Ein Großteil davon sind übrigens Kinder und Jugendliche und Kinderrechte kennen glücklicherweise keine Grenzen. Bei circa 3.000 Menschen ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Das heißt, sie besitzen eine Duldung, weil es dafür rechtliche oder tatsächliche Gründe gibt. Und teilweise besteht diese Duldung auch schon seit vielen Jahren.

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Aber wenn Sie uns in der Debatte um Ankerzentren – eine Zentralisierung, die auch dann die Information erleichtert – immer vorhalten, dass, wenn jemand abgeschoben werden soll, er nur deswegen nicht anwesend ist, weil er gerade keine Information davon hatte, er aber vielleicht untergetaucht ist, weil er sich der Abschiebung entziehen wollte, diese Problematik würden Ankerzentren lösen.

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Das ist auch genau meine Auffassung. Es ist meine ganz persönliche Meinung, dass jede Abschiebung, die scheitert, für den Menschen, den sie betroffen hätte, ein Sieg ist. Warum ich zu dieser Auffassung gekommen bin, dazu gibt es ganz viele verschiedene Gründe. Ich möchte heute, am Weltflüchtlingstag, mal einen erzählen: Im Jahr 2013 ist ein tschetschenischer Familienvater mit seiner Frau und seinen drei Kindern – 6, 7 und 9 Jahre alt – nach Thüringen gekommen, schwerkrank, Leberzirrhose aufgrund einer Hepatitis C, ist hier einige Zeit geblieben, ein paar Monate. Weil er aber ein tatsächlicher Flüchtling war, der nicht mit dem Flugzeug und einem Flugticket usw. hierher kommen konnte, sondern sich tatsächlich durch Polen durchgeschlagen hat, ist er, ohne irgendwann mal eine medizinische Versorgung zu bekommen, nach Polen zurückgeführt worden gemäß Dublin II. Er ist dort noch mal zwölf Tage interniert worden, auch wieder ohne medizinische Versorgung, um dann nachts um drei mit seiner Frau und seinen drei kleinen Kindern nach Tschetschenien zurückgeführt zu werden, denn es ist ja da sehr sicher. Noch am Rollfeld wurde der Familienvater von Bewaffneten erwartet, er wurde dort zusammengeschlagen, ist dann leblos in einen Jeep verfrachtet worden, vor den Augen seiner Frau, vor den Augen seiner Kinder und zehn Stunden später ist dann auch der Kontakt zur Ehefrau abgebrochen.

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Und noch einen kleinen Satz zu Herrn Ministerpräsident Ramelow: Wenn Sie auf LINKEN-Parteitagen verkünden, jede Abschiebung sei für Sie eine persönliche Niederlage, dann kann ich nur sagen: Wappnen Sie sich mal für viele persönliche Niederlagen. Vielen Dank!

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Königsteiner Schlüssel hätten sie 2,7 Prozent „erreichen müssen“, tatsächlich betrug der Anteil 2,69 Prozent, also liegt auch Sachsen-Anhalt in dem Bereich nach der Statistik mit 0,08 Prozent „im Minus“. Jetzt sage ich Ihnen die Zahlen von Thüringen, ohne an dieser Stelle noch mal zu betonen, dass ich weiterhin ganz klar zu dem Punkt der freiwilligen Ausreise als Vorrang stehe, aber auch immer gesagt habe, wenn dieses Angebot zur freiwilligen Ausreise nicht angenommen wird, dann setzt Thüringen natürlich Bundesrecht um. Thüringen hat in dieser Zeit 657 Personen abgeschoben, nach Königsteiner Schlüssel hätten wir 2,67 Prozent der insgesamt abgeschobenen Personen stellen müssen, tatsächlich waren es 2,714. Also im Gegensatz zu den beiden anderen Ländern müsste jetzt bei Ihnen das Herz aufgehen, denn wir sind im Plus. Wir haben ein Plus von zwar nur 0,06 Prozent, aber ein Plus. Jetzt kommt die vielleicht spannendste Zahl in diesem Zusammenhang aus Bayern. Bayern, das Land, das auch jetzt wieder in jeder Debatte vorangeht und sagt, man müsste es so machen wie Bayern, dann wäre alles gut. Bayern hat nach Königsteiner Schlüssel 15,5 Prozent der Flüchtlinge abzuschieben. Abgeschoben wurden 3.282, das entspricht aber jetzt „nur“ wieder einem Anteil von 13,69 Prozent. Bayern ist also mit 1,85 Prozent im Minus und damit das Bundesland, das neben Hessen am stärksten im Minus ist, was diese Verpflichtung zur Abschiebung angeht.

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sen könnte. Diese geplanten Abschiebungen sind vielmehr alle im Vorfeld storniert worden, weil es Gründe gegeben hat, dass man sie nicht durchführen kann. Nur ein ganz geringer Teil, nämlich weniger als ein Viertel, ist tatsächlich am Tag selber storniert worden. Von daher, Ihre These ist falsch, dass das alles mit Ankerzentren zu lösen wäre. Bei Ankerzentren sage ich Ihnen weiterhin, dass es so sein wird, dass Sie dort nur die Probleme potenzieren, dass Sie die damit nicht lösen werden. Natürlich habe ich mal, und das auch völlig zu Recht, gesagt, wenn Sie diese Ankerzentren schaffen und den Menschen sagen, ihr habt dort keine Perspektive, ihr bekommt dort keinen Deutschunterricht und ihr müsst hier nur bis zu dem Tag X warten, an dem die Abschiebung vielleicht vollzogen werden kann, dann wird das passieren, was die Sicherheit in diesem Land mit Sicherheit nicht erhöhen wird, dass die Menschen in die Illegalität abtauchen. Dass das passiert, schaffen Sie mit genau solchen Zentren.

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Was mir weiter noch sehr wichtig ist, ist die Tatsache, dass ich die zwei Angriffe, die Sie in Ihrem Antrag auf die Ärzte und die Härtefallkommission fahren, noch mal auf das Entschiedenste zurückweisen möchte. Die Fraktion der AfD unterstellt den an den Verfahren beteiligten Ärzten Gefälligkeitsgutachten, verkennt aber damit tatsächlich die Rechtslage, wie sie ist. Danach muss seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im März 2016 eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, sofern gesundheitliche Gründe vorgetragen werden, die einer Abschiebung entgegenstehen könnten. Dies bedeutet, dass an eine solche Bescheinigung erhöhte Anforderungen gestellt werden, dass ein einfaches ärztliches Attest gerade nicht ausreicht. Der Ausländer ist verpflichtet, diese ärztliche Bescheinigung unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen. Verletzt ein ausreisepflichtiger Ausländer diese Pflicht zur unverzüglichen Vorlage einer solchen ärztlichen Bescheinigung, darf die zuständige Behörde das Vorbringen des Ausländers zu seiner Erkrankung sogar zurückweisen.

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In diesem Jahr sind bis Ende Juli fast 300 geplante Rückführungen storniert worden, davon 130, weil sich die Personen der Abschiebung entzogen haben. Das heißt, wir brauchen ein Instrumentarium, wir brauchen Einrichtungen, um das Chaos in den Griff

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Ich will auch, dass jede Abschiebung so schonend wie möglich abläuft. Natürlich sind freiwillige Ausreisen besser als zwangsweise Abschiebungen. Ich sage aber auch, dass wir Letztere brauchen und

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Wenn wir wissen, dass sich abgelehnte Flüchtlinge immer wieder der Abschiebung entziehen, müssen wir darauf entsprechend reagieren. Machen wir das nicht, belohnen wir die Missachtung unserer Rechtsordnung. Wir dürfen aber keine Anreize zu rechtswidrigem Verhalten schaffen, weil wir dann diejenigen diskriminieren, die sich gesetzestreu verhalten und beispielsweise freiwillig ausreisen. Warum sollte noch jemand freiwillig ausreisen, wenn die Lernerfahrung die ist, dass, wenn er nicht ausreist, ansonsten nichts passiert? Wir brauchen daher dieses Ausreisezentrum genauso, wie wir mehr Plätze im gemeinsamen Ausreisegewahrsam mit Hamburg brauchen.

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Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir darüber nachdenken müssen, ob der § 60 a Aufenthaltsgesetz in seiner jetzigen Form überhaupt ausreichend ist. So erfreulich die Ausdehnung auf über 20-Jährige auch ist, die Duldung, also eigentlich ja nur die Aussetzung der Abschiebung, ist nicht das richtige Instrument, um dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Transparenz Rechnung zu tragen. Wollen wir echte Planungssicherheit für die Betriebe und ernsthafte Perspektiven für die Auszubildenden schaffen, sollten wir, solange wir noch kein Ein

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Damit kann eine unangekündigte Abschiebung vermieden werden, die eben bedeutet, mitten in der Nacht aus den Zimmern beziehungsweise der Wohnung geholt zu werden mit den Folgen, die Herr Stegner eben an einem Beispiel beschrieben hat. Das ist nämlich die vom Gesetzgeber festgelegte Alternative, meine Damen und Herren.

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Den Ausländerbehörden ist es - auch das ist neu gesetzlich untersagt, nach Ablauf der gesetzten Ausreisefrist den Termin für die Abschiebung anzukündigen. Das heißt: Man muss die Betroffenen unangekündigt aus ihren Wohnungen holen, vielleicht sogar zur Nachtzeit. Die Unterbringung in einer Landesunterkunft gibt den Betroffenen jedoch Gelegenheit und Raum, sich auf diese Rückkehr vorzubereiten. Es handelt sich um eine Landesunterkunft und wohlgemerkt nicht um einen Gewahrsam.