Es gibt übrigens ermutigende Beispiele aus der Bundeshauptstadt dafür, dass Datenschutz auch in einer digitalisierten Umwelt ein Erfolgsfaktor ist: Berlin entwickelt sich zu einer Metropole der Start-ups, und immer mehr dieser Unternehmensgründer entdecken den Datenschutz als Qualitätsmerkmal, das ihnen Vorteile im Wettbewerb verschaffen kann. Ich nenne beispielhaft nur das Unternehmen Hoccer, das vor Kurzem Testsieger beim Vergleichstest für Messengerdienste wurde, und den E-MailAnbieter Posteo. Beide in Berlin ansässige Unternehmen bieten sicher verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeiten an. Es gibt also einen Markt für datenschutzfreundliche Produkte, und solche Geschäftsideen sollte der Senat noch stärker als bisher fördern und selbst nutzen, um mit gutem Beispiel voranzugehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Dix! Herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den uns vorgelegten Datenschutzbericht 2014! In diesem Bericht zeigen Sie sehr deutlich, dass unsere Daten geschützt werden müssen – und wir auch manchmal vor unseren Daten. Auch ist es wieder sehr deutlich geworden, dass Datenschutz eben nicht nur in unserer Stadt, sondern auch auf allen anderen Ebenen im Bund und in der EU eine Rolle spielt. Die uns vorliegende Drucksache – oder anders und ausführlich: die Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2014 ist die Antwort des Berliner Senats auf den Datenschutzbericht und den Informationsfreiheitsbericht für das Jahr 2014.
Aber auf der anderen Seite hat der Datenschutz auch seine Grenzen. Auch über die kann man offen reden, etwa wenn man in Strafverfahren kommt oder wenn man als Person im öffentlichen Leben steht. Auch einigen Abgeordnetenkollegen ist es schon so ergangen, dass Vorgänge bekannt geworden sind, die sie lieber für sich behalten hätten, oder aber auch, wenn man Gefahren verursacht. Das in eine Abwägung zu bringen, finde ich gut, das ist Ihre Aufgabe, das ist die Aufgabe der Politik. Die Redner vor mir haben schon darauf hingewiesen, dass wir in einer technologisch und digital immer aufgerüsteteren Welt leben, die gleichzeitig immer mehr internationale Krisen und Gefahrenherde zu bewältigen hat, und hierbei der zivile und öffentliche Datenschutz in einer entscheidenden Phase ist.
Datenschutz ist in der Tat ein hohes Gut. Aber falsch verstandener Datenschutz kann frühe und wichtige Hilfen für Kinder und Jugendliche verhindern. Der Bezirk Mitte geht hier einen anderen Weg und hat ein gutes Pilotprojekt auf den Weg gebracht, das ein ganz klares Vorgehen zwischen den beteiligten Behörden und dem Familiengericht bei verfestigter Schuldistanz regelt. Wir wollen, dass dieses Verfahren in allen Bezirken eingeführt wird. Denn obwohl Schuldistanz ein Fall von Kindeswohlgefährdung sein kann, gehen einige Bezirke aus Gründen der Ideologie immer noch zu unterschiedlich damit um. Sie gehen immer noch stärker gegen Falschparker vor als gegen Eltern, die das Wohl ihrer Kinder gefährden, und das kann nicht im Interesse der Kinder und Jugendlichen sein.
Liebe Frau Seibeld! Ich finde es ganz schön hardcore. Als Vorkämpferin des Datenschutzes erlebe ich Sie heute zum ersten Mal. Ansonsten klingen die Sprüche eher in Richtung: Datenschutz ist Täterschutz. – Die Konstruktion von Beispielen, die Sie heute gebracht haben, finde ich ein bisschen obskur, aber sei es drum. Ich finde es super, wenn Sie in dieser Frage jetzt beginnen, Ihre Begeisterung für Grundrechts- und Datenschutz zu entwickeln. Aber würden Sie mir nicht auch zustimmen, dass die Mitteilung – zur Kenntnisnahme –, diese Sätze, bei einem Vorgang, der jetzt vier Jahre im Parlament hängt, eine schlichte Unverschämtheit sind? Es reicht nicht aus, vorher der Rechtspolitikerin der CDU-Fraktion einen Zettel rüberzureichen, damit sie sich hier schützend vor den Senator stellen kann, sondern es ist das gesamte Parlament zu informieren. Es ist der Ausschuss zu informieren, und zwar in adäquater Art und Weise. Wie gesagt, dass hier mal wieder eine Anlage mit dem eigentlich Substanziellen fehlt, darüber will ich jetzt gar nicht diskutieren, aber angesichts der Tatsache, dass es in diesem Parlament immer wieder ein Thema war, immer wieder gefragt wurde, uns immer wieder neue Punkte genannt worden sind, warum es eigentlich nicht funktioniert, sind diese fünf Sätze eine Unverschämtheit.
Ferner darf ich auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verweisen. Diese führt die Vorgänge des bisherigen Unterausschusses für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG auf. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Überweisung des dort unter Ziffer I aufgeführten Vorganges an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG auf
Der Vorgang unter Ziffer II mit der Vorgangsnummer 0018 soll mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz überwiesen werden. Ferner soll der unter Ziffer II aufgeführte Vorgang 0019 nunmehr federführend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe überwiesen werden.
Berliner Wirtschaft haben wird. Da ist zunächst die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die nach vier Jahren zäher Verhandlungen im Mai 2016 in Kraft trat. Durch sie wird erstmals ein komplettes Rechtsgebiet für alle europäischen Mitgliedsstaaten verbindlich und im Detail geregelt. Nach einem Übergangszeitraum von zwei Jahren wird sie ab Mai 2018 europaweit unmittelbar anwendbar sein, ohne dass es noch einer nationalen Umsetzung bedürfte. Dies ist ein wirklich epochaler Schritt, der das Grundrecht auf Datenschutz europaweit anerkennt und ihm eine optimale Geltung in einer globalisierten Welt verschaffen soll.
Vielen Dank! – Wie ist es bestellt um die Situation des Datenschutzes in unserer Stadt? – Am Montag hatten wir die Sitzung des Datenschutzausschusses. Da hat der Kollege Stephan Lenz von der CDU, gerichtet an die Herrschaften der Regierungsfraktionen, die Charakterisierung abgegeben, sie seien Datenschutz-Maniacs. – Eine interessante, aber inhaltlich nicht ganz zutreffende Einordnung. Denn in Wirklichkeit interessieren Sie sich überhaupt nicht für Datenschutz. Das sind nur Lippenbekenntnisse. Das sind nur Sonntagsreden von Ihnen, mit denen Sie ankommen, aber das meinen Sie nicht wirklich ernst, und das sehen wir unter anderem auch an diesem Haushalt.
Wie sieht es aus mit der stillen SMS und ihrer Auswertbarkeit? – Die Polizei machte eine Auswertung im Jahr 2015 für die Berliner Beauftragte für Datenschutz, in der sie viele der Informationen, die wir in diesem Antrag abfragen, der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lieferte. Im Zuge einer Akteneinsicht, die leider erst nach der Ausschusssitzung stattfand, was unter anderem damit zusammenhing, dass bei schon abgeschlossenen Vorgängen, wie diesem Bericht an die Datenschutzbeauftragte, die Innenverwaltung trotzdem fünf Wochen brauchte, um zu prüfen, ob ein schon an die Datenschutzbeauftragte übermitteltes Dokument auch von einem Abgeordneten, der ein Akteneinsichtsrecht nach der Verfassung von Berlin hat, eingesehen werden darf, konnte ich herausfinden, dass die TKÜ-Anlage, also das Gerät, der Computer, mit dem die Telefone im Land Berlin abgehört werden, über ein Statistikmodul verfügt, also über eine Datenbank, in die genau die Daten reinlaufen, die wir gern hätten, und dass ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes – O-Ton – innerhalb von einem Nachmittag in der Lage war, diese Informationen für die Datenschutzbeauftragte von Berlin zu erstellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Zunächst einmal möchte ich zurückkommen auf die Datenschutz-Grundverordnung. Da wir jetzt die letzte Partei hier im Haus sind, die für souveräne Nationalstaaten eintritt, lehnen wir sie natürlich ab, weil es keinen berechtigten Grund dafür gibt, dass dieses Prinzip in ganz Europa von Lissabon über Dublin und Athen und Berlin und Luxemburg überall gelten muss. Es ist nicht notwendig, eine solche Regelung in Europa einzuführen, die überall nach dem Prinzip „one size fits all“ gilt. Wir wünschen uns ein System des Best-Practice, des Wettbewerbs und hätten gut und gerne auf die Datenschutz-Grundverordnung verzichten können.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gibt uns Orientierung bei der zunehmenden Vernetzung aller Lebens- und Arbeitsbereiche durch Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie bietet durch ihre Stellungnahmen, durch ihre Prüfberichte die notwendige Orientierung auch bei der Einhaltung insbesondere der datenschutzrechtlichen Vorschriften, aktuell auch bei dem laufenden Pilotversuch zur automatisierten Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz. Mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung und neuer bundesgesetzlicher Vorschriften ab Mai 2018 wächst aber auch zugleich ihre Rolle und Verantwortung. Die Behörde wird ihr Aufgabenspektrum signifikant verändern. Sie wird sich von einer Kontroll- und Beratungsbehörde zu einer Vollzugsbehörde weiterentwickeln und wesentlich mehr Aufgaben und Beratungsverantwortung übernehmen als bislang, sei es bei
haben in Brüssel dieses neue Gesetz bejubelt, das den Datenschutz unglaublich aufbläht und sich immer weiter in unser aller Leben einmischt. Wir sehen dieses Gesetz eher kritisch, insbesondere, dass es in ganz Europa überall gleich gelten soll. Von Dublin bis Lissabon, von Athen bis Helsinki, überall gilt jetzt das gleiche Gesetz. Das ist Ihre Politik. Es kann gar nicht gleich genug sein. Alle müssen die gleichen Steuern bezahlen, alle müssen den gleichen Datenschutz haben, alle müssen die gleiche Krankenversicherung haben. Wir wissen doch, wo es hinführt: Am Ende sitzen wir alle im gleichen stinkenden Trabi, wohnen in der gleichen gruseligen Plattenbauwohnung und haben die gleichen hässlichen Klamotten an. Wollen Sie da wirklich hin?
Stichwort behördlicher Datenschutz: Was tut denn der Senat hier? Wie ist der Stand? – Datenschutz ist im neuen Recht unzweifelhaft Führungsaufgabe, unteilbar und nicht mehr weiter delegierbar. Nichts ist bekannt vom Senat. Auch hier keine sichtbare derzeitige Initiative, weder bei der Vorlage notwendiger neuer landesgesetzlicher Ergänzungen und Vorgaben noch bei der verwaltungsseitigen Vorbereitung zusätzlicher datengesetzlicher Aufgaben aufseiten der Verwaltung. Auch hier keine Aktivität, keine Aussage in den Haushaltsberatungen!
Ja, ich bin auch ganz gerührt davon! – Wir erwarten vom Senat in dieser Legislatur keine Verbesserung in Sachen Datenschutz, keine Verbesserung in Sachen Grundrechtsschutz. Datenschutz steht aber im Einklang und auf Augenhöhe mit der Digitalisierung. Wir erwarten von Ihnen nichts in Sachen Informationsfreiheit und nichts in Sachen Transparenz. Wir werden selbst agieren.
Die Einführung hat ja ein bisschen länger gedauert, als ursprünglich geplant war, weil wir im Land Berlin den Datenschutz sehr ernst genommen haben. Finden Sie diesen Weg richtig, oder finden Sie, wir sollten schneller sein und bei solchen Dingen wie dem Datenschutz ein bisschen sparen?
Die Datenschutz-Grundverordnung schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau, ersetzt den ausgedienten Flickenteppich der 28 Nationalstaaten. Die neuen Datenschutzregeln sind zentrale Grundlage für den Umgang mit unseren personenbezogenen Daten im digitalen Zeitalter in Europa. Die neuen Regeln geben uns Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zurück, selbst über Daten entscheiden zu können, und daneben dürfen diese Daten nicht mehr einfach so weitergegeben werden, sondern es muss im Zweifel vorher gefragt werden, wie mit diesen Daten umzugehen ist.
1. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG hat unverzüglich einen Unterausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG (UA Dat/G13) mit 12 Mitgliedern einzusetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Liebe Gäste! Liebe Kollegen! Zunächst einmal stelle ich fest, dass uns der Datenschutz zwar in allen Bereichen unseres Lebens beschäftigt und auch unsere Verhaltensweisen ändern muss, wir ihm aber leider nicht in der Gänze das Interesse entgegenbringen – weder hier auf der Regierungsbank noch auf unseren eigenen Bänken –, das er verdient und das auch der Bericht der Beauftragten für den Datenschutz verdienen würde. Eben gerade hat der Regierende Bürgermeister fluchtartig den Raum verlassen, als Sie angefangen haben zu reden. Das finde ich sehr traurig.
Da haben wir zunächst einmal die Ausnahmeregelung für den Verfassungsschutz – und zwar pauschal. Nun sagen auch wir von der Alternative für Deutschland: Bei Spionageabwehr und Fragen der nationalen Sicherheit darf es keine Hürden geben, da darf es auch keine entsprechenden Vorschriften vom Datenschutz geben, da ist es wichtig, dass der Verfassungsschutz so vorgehen kann, wie er es für richtig hält. Aber da, wo die Frage der Bürgerrechte bedroht ist, wo es um die öffentliche und nicht um die nationale Sicherheit geht – da dürfen Sie übrigens auch gar keine Ausnahme machen, unserer Meinung nach –, da haben Sie das auch gleich mit erteilt. Da sind wir der Meinung, dass das nicht hätte sein müssen. Das betrifft zum Beispiel die Bespitzelung von Gruppen, seien es jetzt harmlose Islamkritiker oder auch die vom geschätzten Kollegen Schrader immer wieder erwähnten Teilnehmer eines Mao-Bibel-Lesekreises. Wenn die überwacht werden, können wir wenigstens erwarten, dass der Staat sich an seine eigenen Gesetze und den eigenen Datenschutz hält.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Sehr geehrter Herr Schubert! Sehr geehrte Damen und Herren! Die digitale Zeit ist auch in Berlin angekommen – wie Sie sehen, mit einem ausgedruckten Ordner. Am 25. Mai ist die Datenschutz-Grundverordnung in Europa in Kraft getreten, und der Ordner, den Sie hier vor mir liegen sehen, enthält die Umsetzung und die Diskussion über die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Berlin. Wir haben gerade von der Datenschutzbeauftragten gehört, dass sie die Umsetzung, die wir vorgenommen haben, für europarechtswidrig hält. Ich habe hohes Verständnis dafür, dass die Datenschutzbeauftragte diese Auffassung vertritt. Es ist quasi ihrer Berufsbezeichnung immanent, dass sie als Hüterin und Bewahrerin des Datenschutzes hier ihre Auffassung auch so deutlich darstellt. Gleichwohl, liebe Frau Smoltczyk, möchte ich eine Sache gern zurückweisen, und zwar den Vorwurf, dass die Koalitionsfraktionen und auch die CDU, die dieses Gesetz ja unterstützt, ein europarechtswidriges oder ein verfassungswidriges Gesetz beschließen möchten.
Ein gut ausgeprägter Datenschutz, der unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt, der uns Bürgern Datensouveränität zuweist, hilft uns, uns in der Digitalisierung zurechtzufinden. Ein verlässlicher Datenschutz ist von zentraler Bedeutung und im Zeitalter der Digitalisierung wesentlich. Daher ist es auch wichtig zu betonen, dass nur eine gut ausgestattete, mit guten Kompetenzen versehene und anerkannt unabhängig tätige Stelle für den Schutz unserer Daten und Informationen agiert. Stärken wir die Rolle der Datenschutzbeauftragten! Stärken wir sie auch insbesondere für die Information der Berliner Bürgerinnen und Bürger, für ihre Grundrechte und für die vielen Unternehmen!
Ein tosender Applaus! – Ich möchte noch einen letzten Punkt benennen. Wir haben uns selbst von den Regularien ausgenommen. Abgeordnetenhaus, Abgeordnete und Fraktionen sind von den neuen Regularien weitgehend nicht betroffen. Das ist kein gutes Signal für die Öffentlichkeit. Wir sollten uns zum Datenschutz stärker bekennen, ein deutliches Zeichen setzen und den Grundsätzen der neuen Datenschutz-Grundverordnung auch folgen. Andere Bundesländer und andere Landesgesetze zeigen uns den Weg, wie wir das umsetzen können. Bedenken wir unser politisches Handeln! Zeigen wir, dass wir das neue Datenschutzgesetz ernst nehmen! Das dürfte das öffentliche Vertrauen in uns Politiker stärken. – Vielen Dank!
Ich sage einfach die Beispiele dazu: die Frage, dass dort von intelligenter Videoüberwachung gesprochen wird, obwohl es dafür weder die technischen Möglichkeiten noch die gesetzlichen Voraussetzungen gibt, dass Unterschriften gesammelt wurden, die nahelegen, dass nicht nur eine Überwachung von Bildern, sondern auch von Gesagtem, von Tonaufnahmen ermöglicht wird, dass die Überschrift dieses Volksbegehrens heißt „für mehr Datenschutz“. Das ist ganz offensichtlich irreführend, weil an keiner Stelle in dem Begehren selbst von zusätzlichem Datenschutz die Rede ist. – All das sind Punkte – ich könnte das jetzt noch fortsetzen –, die nach meiner Überzeugung mit der Verfassung nicht in Einklang stehen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich glaube, wir sollten zurück zum Bericht zum Thema Datenschutz kommen. Als Erstes möchte ich mich ganz herzlich bei Frau Smoltczyk, ihrem Team und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit der letzten Jahre und für den Berichtszeitraum bedanken. Ich denke, das hat Berlin weitergebracht und dem Datenschutz enorm geholfen.
Lassen Sie mich einen kurzen Ausblick auf den Bericht 2019 geben, weil ich mich ja auf die Rede dazu schon vorbereitet habe. Die Beratung des Berichts 2019 werden wir im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz zeitnah durchführen und hoffentlich nicht erst am Ende des nächsten Jahres dazu hier stehen und ihn abschließend beraten. Sie haben angesprochen, dass das Abgeordnetenhaus Ihnen mehr Personal für die Datenschutzbehörde zur Verfügung gestellt hat. Ich halte das im Hinblick darauf, dass Ihre Aufgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung erheblich angestiegen
Deshalb stehen weitere Herausforderungen beim Datenschutz an. Sie haben es angesprochen, gerade die Pandemie hat gezeigt, dass die Nutzung neuer Technologien, die Nutzung von Videokonferenztools stellt uns alle vor neue Herausforderungen im Hinblick auf Datenschutz und den Schutz personenbezogener Daten. Ich freue mich auf die Beratung des Datenschutzberichtes 2019 und danke Ihnen für Ihre Arbeit! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Wir reden und wollen über den Datenschutzbericht 2018 reden – der ist tatsächlich schon ziemlich lange her. Deutlich spannender wird es wahrscheinlich, den 2019er intensiv zu diskutieren, weil die Sachen nur ein wenig aktueller sind. Generell: Datenschutz und die Themen, die im Bericht 2018 stehen, sind leider immer weiter brandaktuell. Datenschutz wird – so ist meine Wahrnehmung – von vielen immer als eine Bedenkenträgerei empfunden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem Dank beginnen, einem Dank an die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Arbeit im Jahr 2018 und in den Folgejahren. Es ist ja manchmal mühsam, mit den Unternehmen, aber insbesondere mit der Berliner Landesverwaltung das Thema Datenschutz zu diskutieren. – Insofern danke für die Mühe und Geduld, die Sie immer wieder aufbringen!
Wir haben in diesem Jahr schon sehr viel und intensiv zum Datenschutz gesprochen, und ich möchte deshalb ein wenig in die Zukunft schauen anhand Ihrer Hinweise und Berichte des in Rede stehenden Berichtsjahres. Sie sprechen die digitale Verwaltung an. Wir wollen nicht aufgeben, daran zu glauben, dass gerade hier an der einen oder anderen Stelle etwas Positives passieren wird, wenn auch mit zunehmendem Zweifel. Das endlose leere Versprechen auf verbesserten Service und breiten Onlinezugang muss ein Ende haben. Wir brauchen Umsetzungserfolge und keine strategischen Planungen bei der digitalen Verwaltung. Verwaltungsdigitalisierung, Onlinezugang und Servicekonto funktionieren allerdings nur, wenn es mit dem Datenschutz auch passt. Nutzungstransparenz und Kontrollmöglichkeiten für jeden einzelnen Bürger sind obligatorisch. Wir wollen sehen, wer unsere Daten und Informationen nutzt, klar und transparent, auch gerade bei der Weitergabe von Meldedaten und gerade angesichts der Inanspruchnahme von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Once-only- und One-StopShop-Strategien werden nur dann funktionieren und vor allen Dingen akzeptiert werden, wenn wir unsere Daten und Informationen selbstbestimmt kontrollieren können.
Die Koalitionsfraktionen haben in einem ziemlich einmaligen Vorgang die Gesetzesvorlage zwar beschlossen, aber zeitgleich als Fachausschuss für Datenschutz – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – einen Brief an den Bildungsausschuss geschrieben, er möge mit den Datenschutzaspekten, die auch von der Datenschutzbeauftragten kritisiert wurden, beschäftigen, weil man keine Zeit hatte, eigene Änderungsanträge zu formulieren. Die Fachpolitiker sehen da also einen Änderungsbedarf beim Datenschutz, haben aber keine Zeit, Änderungsanträge einzubringen, und schieben es den Bildungspolitikern zu, die nicht unbedingt zu den Datenschutzexperten in diesem Haus gehören. Dafür haben wir ja die Fachausschüsse.