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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Frage der Abschiebung eine ganz klare Kompetenzzuweisung; die Kompetenz liegt grundsätzlich beim Bund. Die Lageeinschätzung erfolgt über das Auswärtige Amt und über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im Zuwanderungsgesetz ist nun eine einzige Möglichkeit eingeräumt worden - ich war bei den Verhandlungen über dieses Gesetz dabei; deshalb kenne ich die Regelung sehr genau -: Es gibt die Möglichkeit eines sechsmonatigen Abschiebestopps, allerdings nur dann, wenn sehr kurzfristig

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Nun haben wir einen Fall im Petitionsausschuss schon zweimal behandelt. Gestern haben wir den Bericht über die Abschiebung einer schwangeren jungen Frau mit zwei kleinen Kindern bekommen. Wir wissen: Die zwei kleinen Kinder sind im Kongo, über die Frau wissen wir noch nichts. Herr Minister, wenn Ihnen gesagt wird, das Auswärtige Amt kontrolliere all dies über die Botschaft, dann haben wir auch schon die Frage gehabt: Wieso fragt man nicht die Kinder? Ich kann Ihnen nur sagen: Diese Äußerung des Auswärtigen Amts vermag ich angesichts des Falles, über den ich hier im Einzelnen nicht reden kann, weil wir ihn noch im Ausschuss diskutieren, nicht nachzuvollziehen.

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Sie wollten mal so eben nebenbei die unabhängige Geflüchtetenberatung im Haushalt streichen, weil Sie der Meinung waren, das BAMF könne das doch auch machen, und Sie das Geld nicht ausgeben wollten. Aber für Abschiebung ist natürlich Geld da,

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meine Damen und Herren. Die erste flüchtlingspolitische Initiative dieser Landesregierung war die Einsetzung einer Taskforce für schnellere Abschiebung. Dass DIE LINKE diese aus dem Haushalt streichen und dafür die Geflüchtetenberatung wiederhaben wollte, war klar. Die Koalition ist dann auch aufgewacht und hat Ihnen das nicht durchgehen lassen. Uns wäre die Streichung der Mittel für Abschiebungen als Deckungsquelle lieber gewesen. Barmherzigkeit, Herr Minister, wäre, in praktische Politik umgesetzt, zum Beispiel ein Winterabschiebestopp gewesen. Es wäre auch möglich gewesen, angesichts der Pandemie ganz auf Abschiebungen zu verzichten, nicht nur, weil es gerade wahrlich Wichtigeres gibt, als sich um Abschiebungen zu kümmern, sondern auch, weil in diversen Herkunftsländern ein katastrophales Infektionsgeschehen herrscht.

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Große Sprüche klopft die Landesregierung auch mit ihrer sogenannten Taskforce für Abschiebung. Diese wird aber nur im Fall von Schwerstkriminellen tätig. Die Taskforce soll auch nicht wirklich alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer abschieben. Hier setzen Sie weiterhin auf Freiwilligkeit, was wiederum Millionen kostet.

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Dann kann es Ihnen nicht schnell genug gehen. Ich kann Ihnen das jüngste Beispiel nennen, nämlich die Abschiebung von Roma in den Kosovo. Da war Baden-Württemberg ganz vorn dabei.

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Innenministerium drängt Ausländerbehörden zur Abschiebung

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Zu 2: Bei der Abschiebung von ausreispflichtigen Ausländerinnen und Ausländern haben die Fachaufsicht und die Ausländerbehörden einzig das Aufenthaltsgesetz und die dazu ergangenen Rechtsvorschriften zu beachten. Der Vollzug von Abschiebungen ist in § 58 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes geregelt, der besagt, dass der Ausländer abzuschieben ist, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist. Es handelt sich nach der gesetzlichen Konstruktion somit nicht um Ermessensentscheidungen.

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Abschiebung trotz Schwangerschaft

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Die Abschiebung umfasst die Abholung vom Aufenthaltsort, die Fahrt zum Flughafen und die Flugreise in das Heimatland. Bei diesen Maßnahmen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die von den Betroffenen geltend gemacht werden und

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Zu 2: Die Beachtung der Bestimmungen der §§ 4 und 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) unterliegt keiner gesonderten statistischen Erfassung. Auch eine Selektion möglicher angezeigter Fälle über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) oder das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Niedersachsen ist nicht möglich, da Missachtungsfälle - soweit sie als Straftaten zu klassifizieren sind - in eine Vielzahl von verschiedenen Straftatbeständen einfließen können, die sowohl Amtsdelikte als auch sonstige Straftatbestände wie z. B. Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung betreffen können. Darüber hinaus ließe sich eine Eingrenzung der der Frage zugrunde liegenden Fälle weder im Hinblick auf den Status der Polizeivollzugsbeamtin oder des -beamten noch hinsichtlich der Fallgestaltung „Abschiebung“ vornehmen.

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Hintergrund ist der Vorschlag von CSU-Bundesinnenminister Seehofer, bei Straftätern aus Syrien künftig eine Abschiebung zu prüfen, obwohl dorthin bis zum Jahresende wegen der schlechten humanitären Lage ein genereller Abschiebestopp gilt. Das Auswärtige Amt beschreibt Syrien in seinen Lageberichten als unsicheres Land.

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Deshalb kann die Ausweisung bei gleichzeitig fehlendem Abschiebestopp ein wirksames Mittel bei denjenigen syrischen Staatsangehörigen sein, die in Deutschland eine oder mehrere schwere Straftaten begangen haben, oder bei denjenigen, bei denen die Verfassungsschutzorgane so etwas befürchten. Denn auch wenn eine Abschiebung derzeit aufgrund verschiedener Hindernisse nicht möglich ist, kann eine Ausweisung zumindest eine freiwillige Rückkehr in die Heimat oder in ein anderes aufnahmebereites Land nahelegen.

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muss. Ich bestätige sie nur. Das ist die Haltung der Landesregierung: bevorzugte Abschiebung von ausreisepflichtigen Intensivtätern, Mehrfachstraftätern, Gefährdern etc. Das ist die Haltung der Landesregierung.

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auch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen weiterhin ermöglichen. Wir fürchten, und das wundert uns jetzt, dass der Antrag dann ausgerechnet von der FDP kommt, dass die Forderung nach einem mitteldeutschen Abitur sehr viel bürokratischen Zentralismus mit sich bringt. Denn wenn wir uns allein praktisch einmal anschauen, dass die Ferienzeiten in den drei Ländern ja doch sehr unterschiedlich geregelt sind, gibt es auch da weitere Schwierigkeiten. Es gibt außerdem keinen Grund zur Annahme, dass die Schülerinnen und Schüler durch die Einführung eines mitteldeutschen Abiturs in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehr oder besser lernen würden. Uns geht es tatsächlich um gemeinsam vereinbarte Standards. Die sollen aber deutschlandweit gelten. Wie gesagt, wir wissen, dass die Mobilität eine sehr wichtige Anforderung ist in der heutigen Zeit, und da wird sicherlich nicht nur zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gewechselt, sondern es gibt noch andere Umzüge und Schulwechsel, die stattfinden, sei es berufsbedingt wegen der Eltern oder aus anderen Gründen. Uns geht es, und das sage ich hier ganz deutlich, nicht um Einheitsgymnasien und auch nicht um ein Einheitsabitur, sondern tatsächlich um gemeinsam vereinbarte Standards, die dann aber auch in allen Bundesländern greifen sollen. Den Ansatz der Weiterentwicklung der Bildungsstandards und auch der Anspruch, Thüringen zum Vorreiter, wie es in diesem Antrag auch heißt, in Sachen Bildungspolitik im ganzen Bund zu machen, begrüßen wir, das ist überhaupt gar keine Frage. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal auf unseren Antrag für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Kooperationsverbots in der Bildung verweisen. Wir meinen, dass das die Chance ist, eine wichtige Debatte anzustoßen. Ob wir dazu aber ein mitteldeutsches Abitur brauchen, wage ich zu bezweifeln. Unser Blick auf Schule ist tatsächlich der Blick auf Qualität und auf Bildungsgerechtigkeit und konkrete Verbesserungen für die Thüringer Schüler und Schülerinnen zu erreichen. Wir setzen, wie Sie sicherlich wissen, auf längeres gemeinsames Lernen und Inklusion statt Ausgrenzung und Abschiebung, auf gleiche Chancen und Rahmenbedingungen für alle Thüringer Schulen und einen Ausbau der Ganztagsangebote. Wir sind der Überzeugung, dass ein mitteldeutsches Abitur uns hier nicht wirklich weiterbringt, so das aber im Ausschuss intensiver beraten werden soll, werden wir dem natürlich zustimmen, dort die Beratung zu führen. In der Sache sagen wir allerdings Nein. Danke schön.

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Langjährig geduldete Flüchtlinge, deren Abschiebung durch die Behörden selbst über viele Jahre ausgesetzt wurde, brauchen eine echte Lebensperspektive. Deshalb liegt Ihnen heute sowohl der Antrag als auch der Entschließungsantrag vor.

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Aus dem, was ich gesagt habe, folgt, dass mindestens diejenigen, die über einen vierjährigen, nachgewiesenen Aufenthalt verfügen, Anspruch auf ein eigenständiges Leben haben müssen. Davon natürlich bleibt aber ganz unbeschadet die Regelung in § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, die ich schon zitiert habe, dass nämlich keine Duldung länger als 18 Monate andauern soll, wenn die Unmöglichkeit der Abschiebung nicht durch den Flüchtling selbst verursacht wurde. Und das muss tatsächlich in der ausländerrechtlichen Praxis Umsetzung finden und da will ich einfach ganz scharf den Herrn Rieder anschauen, dass er das in seinen Ausländerbehörden auch durchsetzt.

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Sehr geehrter Herr Minister, dann geht auch an Sie die Frage: Werden Sie die Asylsuchenden aus den sechs Balkanstaaten, die Sie im vergangenen Jahr an die Kommunen überwiesen haben, jetzt in die Landeseinrichtungen zurückverlegen, dort die Asylanträge bearbeiten lassen und von dort aus die Rückführung – sei es freiwillige Rückkehr oder Abschiebung – vornehmen, um zum einen die Kommunen von den Verwaltungsverfahren zu entlasten, zum Zweiten in der Integration entlastend zu wirken und zum Dritten ehrlicher in der Diskussion zwischen den Menschen zu werden, die hier ein Bleiberecht haben, und denen, die es nicht haben?

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Nächster Punkt: Erleichterung der Abschiebung kranker Menschen. Das wird in der Berichterstattung oft geschlabbert. Diesen Punkt finde ich besonders schäbig; denn hier wird der neue Tatbestand eingeführt, dass eine schwerwiegende Erkrankung nicht mehr automatisch zu einem Schutz führt. Ganz schnell wird auch mal die posttraumatische Belastungsstörung nicht mehr darunter gefasst. Auch an dieser Stelle müssen wir doch genau hinsehen.

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Danke, Frau Präsidentin. Ich habe eben über die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gesprochen. Ich muss aber kurz auch auf die Kritik eingehen, denn diese überwog. Pro Asyl bezeichnete den Gesetzesvorschlag als ein hastig geschnürtes Paket fast ohne Inhalt und für einen extrem kleinen Adressatenkreis. Abgeschoben werden soll, so Pro Asyl, „das jüngste und perspektivreichste Humankapital. Die gut integrierten Schüler sind Schachfiguren im vor einigen Monaten eröffneten Spiel ‚Ökonomisierung der Zuwanderung zur Abfederung des demographischen Wandels in Deutschland’.“ Deswegen ist der erste Punkt unseres Antrags eine deutliche Kritik an der von den Innenministern und vom Bundesrat beschlossenen Regelung als ein auf wirtschaftlichen und fiskalischen Überlegungen aufbauendes und damit untaugliches Instrument für ein notwendiges, humanitär und menschenrechtlich begründetes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge. Die bisherigen Bleiberechtsregelungen haben durch den nur halbherzigen Versuch der Abschaffung der sogenannten Kettenduldungen im Aufenthaltsgesetz und letztlich durch die Stichtagsregelung unverhältnismäßig hohe Hürden, Ausschlussgründe und Sippenhaft dazu geführt, dass noch immer 90.000 Menschen lediglich mit einer Duldung in Deutschland leben, 57.000 von ihnen mehr als über sechs Jahre. Langjährig geduldete Flüchtlinge, deren Abschiebung durch die Behörden selbst über viele Jahre ausgesetzt ist, brauchen eine Lebensperspektive. Unstrittig ist, dass nach einem maximal vierjährigen Aufenthalt ein uneinschränkbarer und gleichwertiger Anspruch auf Integration besteht, der sich in keiner Weise von den Bedürfnissen der Inländer und Inländerinnen bzw. Nichtdeutschen mit gesichertem Aufenthaltstitel unterscheidet. Dies kommt auch in anderen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise im Asylbewerberleistungsgesetz oder in der Beschäftigungsverfahrensordnung, zum Ausdruck. Das heißt aber in der Konsequenz, dass mindestens diejenigen, die über einen vierjährigen Aufenthalt verfügen, Anspruch auf ein eigenständiges Leben ohne speziell ausländerrechtliche Sanktionsmöglichkeiten und einen vollwertigen Integrationsanspruch besitzen,

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Eine weitere Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einem stichtagsfreien Bleiberecht für Flüchtlinge unter den in Ziffer 2 des Antrags genannten Voraussetzungen wird von meiner Fraktion als zu weitgehend zurückgewiesen. Die vorgeschlagene Altfallregelung, die im Gegensatz zu § 25 a des Aufenthaltsgesetzes Regelungen umfasst, aber keinerlei Integrationsleistung vorsieht, würde eine Zuwanderung in die Sozialsysteme in unserem Land zur Folge haben, die nicht abzuschätzen ist. Auch sieht die Altfallregelung, anders als zum Beispiel in § 25 a Aufenthaltsgesetz oder anderen Bleiberechtsregelungen, vor, dass keinerlei Ausschlusstatbestände gegenüber solchen Ausländern getroffen werden, die sich einer Abschiebung aufgrund

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len. Diese wurden und werden manchmal wochenweise, manchmal für einen Monat, manchmal monateweise erteilt. Diese Duldungen prägen die Lebenssituation der betroffenen Menschen als eine unsichere Lebenssituation und eine rechtlose Lebenssituation. Der damalige Innenminister Otto Schily sagte kurze Zeit nach dem Inkrafttreten des neuen, das Ausländergesetz ablösende Aufenthaltsgesetz, er wurde in der ZEIT am 18.01.2005 zitiert: „Diese Menschen bekommen einen ordentlichen Aufenthaltsstatus; Kettenduldungen schaffen wir ab.“ Der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag Dieter Wiefelspütz sprach vom § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz von der Schlüsselnorm für die Lösung des Problems der Kettenduldungen. Die Anwendung des § 25 Abs. 5 solle sicherstellen, dass die Praxis der Kettenduldungen beendet werde, so ließ es die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren verlauten. Nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz soll also geduldeten Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist, so steht es in Satz 2, aber allerdings nur - das steht dann in Satz 3 -, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Das bedeutet im Prinzip, meine Damen und Herren, dass alle, die aus Gründen, für die man sie nicht persönlich verantwortlich machen kann, dass also alle, die seit mehr als 18 Monaten unverschuldet eine Duldung haben, nun eigentlich eine sicherere und mit mehr sozialen Rechten verbundene Aufenthaltserlaubnis bekommen sollten. Das aber war blanke Theorie. Die Praxis offenbarte etwas völlig anderes, so dass sich die Innenminister der Länder - das ist schon genannt worden - im November 2006, also keine zwei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage für die Abschaffung der Kettenduldungen, auf eine sogenannte Bleiberechtsregelung einigten. Damals lebten rund 200.000 Flüchtlinge mit einer sogenannten Duldung in der Bundesrepublik, darunter etwa 120.000 seit mehr als fünf Jahren Geduldete. Frau Renner hat vorhin aktuelle Zahlen genannt.

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In der Antwort der Landesregierung wird, wie der Minister bereits ausgeführt hat, festgestellt, dass es in den letzten Jahren keine Abschiebung gab, und auch die Dublin-II-Verordnung wurde seit 2008 nicht angewandt.

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Bei einem gemeinsamen Besuch des Innen- und Rechtsauschusses wurde uns dies auch von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestätigt. Auf Seite 25 des Berichts steht, dass kein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling abgeschoben wurde. Hier stellt sich aus meiner Sicht aber schon die Frage, warum sie dann überhaupt in Abschiebehaft genommen werden, da diese ja nur zur Sicherung des Vollzuges einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung dienen soll.

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Schaut man auf die verschiedenen Herkunftsländer der betroffenen Flüchtlinge, so liegen die Fluchtgründe fast immer auf der Hand, ohne anhand der Statistiken im Einzelnen bekannt zu sein. Eine Abschiebung - womöglich in die Heimatländer - hätte für die minderjährigen Flüchtlinge eine ungewisse, unter Umständen sehr schreckliche Zukunft bedeutet.

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Zitat Goll zur Abschiebung der Roma:

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Dazu gehört auch die Abschiebung. Eine Sonderregelung ist nicht vorgesehen. Eine eindeutige Auskunft.

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Wir haben bereits in der Aussprache zum Petitionsbericht vor einigen Wochen gemeinsam festgestellt, dass der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags über Rechte verfügt, die weit über die Rechte hinausgehen, die die Petitionsausschüsse anderer Landtage haben. Die Betroffenen einer Ausländerpetition sind zunächst geschützt und nicht unmittelbar von Abschiebung bedroht. Die Behörden warten das Ergebnis des Petitionsverfahrens ab. Das kann man doch nicht einfach außen vor lassen, sondern man muss hier klar zur Kenntnis nehmen, dass wir in Hessen mit dem Petitionsausschuss bereits eine Art Härtefallkommission haben, die mit sehr weit reichenden Rechten ausgestattet ist.

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Meine Damen und Herren, angesichts der tatsächlichen Lebenssituation, einem Leben ohne Perspektive über viele Jahre, einem Leben mit weniger Rechten, einem Leben in Isolation, in zum Teil maroden Lagern - einige von Ihnen kennen selbst die Lager, in denen die Flüchtlinge hier in Thüringen leben müssen -, Leben in Lagern ohne eine Privatsphäre, Leben in ständiger Angst vor der Abschiebung in ein Land, aus dem die Eltern vor Jahren geflohen sind und das die Kinder meistens nicht mal kennen, angesichts dieser Lebenssituation braucht es keine Minimallösungen für einen kleinen Teil der betroffenen Menschen. Es braucht auch keine kleinen ersten Schritte, die zudem noch - wie höhnisch - Integration abverlangen, die aber überhaupt nicht ermöglicht wird und die die Trennung von Familien meint. Was ist das überhaupt für ein Land, das von jungen Menschen abverlangt, sich für eine Integration in die deutsche Gesellschaft von ihren Eltern zu trennen? Das ist ein unmenschliches und egoistisches Land. Ein Land, das offenbart, es geht mir nicht um die Menschen, es geht mir um Potenziale, es geht um wirtschaftliche Interessen, letztlich geht es mir um das Geld. Wer uns nützt, darf bleiben, wer nichts nützt, uns sogar noch

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zu bieten. Es geht hier nicht um wirtschaftliche Interessen des Bundes oder der Länder. Unter engeren Voraussetzungen haben aber auch die Eltern die Möglichkeit, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen, die in § 60 a der Neuregelung genannt sind. Da zu erwarten ist, dass das Gesetz mit den genannten Vorschriften in absehbarer Zeit in Kraft treten wird, wurde das Landesverwaltungsamt am 19. Januar 2011 gebeten, die Abschiebung solcher Ausländer zurückzustellen, die mit Inkrafttreten des Gesetzes zu dem begünstigten Personenkreis der neuen Vorschriften gehören. Damit ist auch der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 26.01. überflüssig. Es bedarf auch keiner besonderen Blicke, Frau Berninger - das, was Sie gefordert haben, ist schon Praxis.

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Meine Damen und Herren, diese Regelungen bieten die Möglichkeiten, auch Fälle zu lösen, in denen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, die Ausreise oder Abschiebung des Betroffenen aber trotzdem eine besondere Härte darstellt. Herr Kollege Beuth, wir sitzen zusammen im Petitionsausschuss des Hessischen Landtags.Wir alle haben diese Fälle liegen.Wir alle kämpfen darum, humanitäre Lösungen zu finden. Dann finde ich es an der Sache vorbei argumentiert, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen: Das geht alles nicht; wir wollen das nicht; die Härtefallkommission ist Quatsch.