Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Frage der
Nun haben wir einen Fall im Petitionsausschuss schon zweimal behandelt. Gestern haben wir den Bericht über die
Sie wollten mal so eben nebenbei die unabhängige Geflüchtetenberatung im Haushalt streichen, weil Sie der Meinung waren, das BAMF könne das doch auch machen, und Sie das Geld nicht ausgeben wollten. Aber für
meine Damen und Herren. Die erste flüchtlingspolitische Initiative dieser Landesregierung war die Einsetzung einer Taskforce für schnellere
Große Sprüche klopft die Landesregierung auch mit ihrer sogenannten Taskforce für
Dann kann es Ihnen nicht schnell genug gehen. Ich kann Ihnen das jüngste Beispiel nennen, nämlich die
Zu 2: Bei der
Die
Zu 2: Die Beachtung der Bestimmungen der §§ 4 und 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) unterliegt keiner gesonderten statistischen Erfassung. Auch eine Selektion möglicher angezeigter Fälle über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) oder das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Niedersachsen ist nicht möglich, da Missachtungsfälle - soweit sie als Straftaten zu klassifizieren sind - in eine Vielzahl von verschiedenen Straftatbeständen einfließen können, die sowohl Amtsdelikte als auch sonstige Straftatbestände wie z. B. Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung betreffen können. Darüber hinaus ließe sich eine Eingrenzung der der Frage zugrunde liegenden Fälle weder im Hinblick auf den Status der Polizeivollzugsbeamtin oder des -beamten noch hinsichtlich der Fallgestaltung „
Hintergrund ist der Vorschlag von CSU-Bundesinnenminister Seehofer, bei Straftätern aus Syrien künftig eine
Deshalb kann die Ausweisung bei gleichzeitig fehlendem Abschiebestopp ein wirksames Mittel bei denjenigen syrischen Staatsangehörigen sein, die in Deutschland eine oder mehrere schwere Straftaten begangen haben, oder bei denjenigen, bei denen die Verfassungsschutzorgane so etwas befürchten. Denn auch wenn eine
muss. Ich bestätige sie nur. Das ist die Haltung der Landesregierung: bevorzugte
auch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen weiterhin ermöglichen. Wir fürchten, und das wundert uns jetzt, dass der Antrag dann ausgerechnet von der FDP kommt, dass die Forderung nach einem mitteldeutschen Abitur sehr viel bürokratischen Zentralismus mit sich bringt. Denn wenn wir uns allein praktisch einmal anschauen, dass die Ferienzeiten in den drei Ländern ja doch sehr unterschiedlich geregelt sind, gibt es auch da weitere Schwierigkeiten. Es gibt außerdem keinen Grund zur Annahme, dass die Schülerinnen und Schüler durch die Einführung eines mitteldeutschen Abiturs in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehr oder besser lernen würden. Uns geht es tatsächlich um gemeinsam vereinbarte Standards. Die sollen aber deutschlandweit gelten. Wie gesagt, wir wissen, dass die Mobilität eine sehr wichtige Anforderung ist in der heutigen Zeit, und da wird sicherlich nicht nur zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gewechselt, sondern es gibt noch andere Umzüge und Schulwechsel, die stattfinden, sei es berufsbedingt wegen der Eltern oder aus anderen Gründen. Uns geht es, und das sage ich hier ganz deutlich, nicht um Einheitsgymnasien und auch nicht um ein Einheitsabitur, sondern tatsächlich um gemeinsam vereinbarte Standards, die dann aber auch in allen Bundesländern greifen sollen. Den Ansatz der Weiterentwicklung der Bildungsstandards und auch der Anspruch, Thüringen zum Vorreiter, wie es in diesem Antrag auch heißt, in Sachen Bildungspolitik im ganzen Bund zu machen, begrüßen wir, das ist überhaupt gar keine Frage. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal auf unseren Antrag für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Kooperationsverbots in der Bildung verweisen. Wir meinen, dass das die Chance ist, eine wichtige Debatte anzustoßen. Ob wir dazu aber ein mitteldeutsches Abitur brauchen, wage ich zu bezweifeln. Unser Blick auf Schule ist tatsächlich der Blick auf Qualität und auf Bildungsgerechtigkeit und konkrete Verbesserungen für die Thüringer Schüler und Schülerinnen zu erreichen. Wir setzen, wie Sie sicherlich wissen, auf längeres gemeinsames Lernen und Inklusion statt Ausgrenzung und
Langjährig geduldete Flüchtlinge, deren
Aus dem, was ich gesagt habe, folgt, dass mindestens diejenigen, die über einen vierjährigen, nachgewiesenen Aufenthalt verfügen, Anspruch auf ein eigenständiges Leben haben müssen. Davon natürlich bleibt aber ganz unbeschadet die Regelung in § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, die ich schon zitiert habe, dass nämlich keine Duldung länger als 18 Monate andauern soll, wenn die Unmöglichkeit der
Sehr geehrter Herr Minister, dann geht auch an Sie die Frage: Werden Sie die Asylsuchenden aus den sechs Balkanstaaten, die Sie im vergangenen Jahr an die Kommunen überwiesen haben, jetzt in die Landeseinrichtungen zurückverlegen, dort die Asylanträge bearbeiten lassen und von dort aus die Rückführung – sei es freiwillige Rückkehr oder
Nächster Punkt: Erleichterung der
Danke, Frau Präsidentin. Ich habe eben über die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gesprochen. Ich muss aber kurz auch auf die Kritik eingehen, denn diese überwog. Pro Asyl bezeichnete den Gesetzesvorschlag als ein hastig geschnürtes Paket fast ohne Inhalt und für einen extrem kleinen Adressatenkreis. Abgeschoben werden soll, so Pro Asyl, „das jüngste und perspektivreichste Humankapital. Die gut integrierten Schüler sind Schachfiguren im vor einigen Monaten eröffneten Spiel ‚Ökonomisierung der Zuwanderung zur Abfederung des demographischen Wandels in Deutschland’.“ Deswegen ist der erste Punkt unseres Antrags eine deutliche Kritik an der von den Innenministern und vom Bundesrat beschlossenen Regelung als ein auf wirtschaftlichen und fiskalischen Überlegungen aufbauendes und damit untaugliches Instrument für ein notwendiges, humanitär und menschenrechtlich begründetes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge. Die bisherigen Bleiberechtsregelungen haben durch den nur halbherzigen Versuch der Abschaffung der sogenannten Kettenduldungen im Aufenthaltsgesetz und letztlich durch die Stichtagsregelung unverhältnismäßig hohe Hürden, Ausschlussgründe und Sippenhaft dazu geführt, dass noch immer 90.000 Menschen lediglich mit einer Duldung in Deutschland leben, 57.000 von ihnen mehr als über sechs Jahre. Langjährig geduldete Flüchtlinge, deren
Eine weitere Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einem stichtagsfreien Bleiberecht für Flüchtlinge unter den in Ziffer 2 des Antrags genannten Voraussetzungen wird von meiner Fraktion als zu weitgehend zurückgewiesen. Die vorgeschlagene Altfallregelung, die im Gegensatz zu § 25 a des Aufenthaltsgesetzes Regelungen umfasst, aber keinerlei Integrationsleistung vorsieht, würde eine Zuwanderung in die Sozialsysteme in unserem Land zur Folge haben, die nicht abzuschätzen ist. Auch sieht die Altfallregelung, anders als zum Beispiel in § 25 a Aufenthaltsgesetz oder anderen Bleiberechtsregelungen, vor, dass keinerlei Ausschlusstatbestände gegenüber solchen Ausländern getroffen werden, die sich einer
len. Diese wurden und werden manchmal wochenweise, manchmal für einen Monat, manchmal monateweise erteilt. Diese Duldungen prägen die Lebenssituation der betroffenen Menschen als eine unsichere Lebenssituation und eine rechtlose Lebenssituation. Der damalige Innenminister Otto Schily sagte kurze Zeit nach dem Inkrafttreten des neuen, das Ausländergesetz ablösende Aufenthaltsgesetz, er wurde in der ZEIT am 18.01.2005 zitiert: „Diese Menschen bekommen einen ordentlichen Aufenthaltsstatus; Kettenduldungen schaffen wir ab.“ Der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag Dieter Wiefelspütz sprach vom § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz von der Schlüsselnorm für die Lösung des Problems der Kettenduldungen. Die Anwendung des § 25 Abs. 5 solle sicherstellen, dass die Praxis der Kettenduldungen beendet werde, so ließ es die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren verlauten. Nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz soll also geduldeten Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die
In der Antwort der Landesregierung wird, wie der Minister bereits ausgeführt hat, festgestellt, dass es in den letzten Jahren keine
Bei einem gemeinsamen Besuch des Innen- und Rechtsauschusses wurde uns dies auch von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestätigt. Auf Seite 25 des Berichts steht, dass kein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling abgeschoben wurde. Hier stellt sich aus meiner Sicht aber schon die Frage, warum sie dann überhaupt in Abschiebehaft genommen werden, da diese ja nur zur Sicherung des Vollzuges einer unmittelbar bevorstehenden
Schaut man auf die verschiedenen Herkunftsländer der betroffenen Flüchtlinge, so liegen die Fluchtgründe fast immer auf der Hand, ohne anhand der Statistiken im Einzelnen bekannt zu sein. Eine
Dazu gehört auch die
Wir haben bereits in der Aussprache zum Petitionsbericht vor einigen Wochen gemeinsam festgestellt, dass der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags über Rechte verfügt, die weit über die Rechte hinausgehen, die die Petitionsausschüsse anderer Landtage haben. Die Betroffenen einer Ausländerpetition sind zunächst geschützt und nicht unmittelbar von
Meine Damen und Herren, angesichts der tatsächlichen Lebenssituation, einem Leben ohne Perspektive über viele Jahre, einem Leben mit weniger Rechten, einem Leben in Isolation, in zum Teil maroden Lagern - einige von Ihnen kennen selbst die Lager, in denen die Flüchtlinge hier in Thüringen leben müssen -, Leben in Lagern ohne eine Privatsphäre, Leben in ständiger Angst vor der
zu bieten. Es geht hier nicht um wirtschaftliche Interessen des Bundes oder der Länder. Unter engeren Voraussetzungen haben aber auch die Eltern die Möglichkeit, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen, die in § 60 a der Neuregelung genannt sind. Da zu erwarten ist, dass das Gesetz mit den genannten Vorschriften in absehbarer Zeit in Kraft treten wird, wurde das Landesverwaltungsamt am 19. Januar 2011 gebeten, die
Meine Damen und Herren, diese Regelungen bieten die Möglichkeiten, auch Fälle zu lösen, in denen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, die Ausreise oder