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TOP 6: Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2018

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Zunächst einmal bin ich ein bisschen erstaunt über die Überinterpretation der Äußerung des Landesbeauftragten für den Datenschutz gewesen. Das hat mich übrigens selbst ein bisschen überrascht. Aber Herr Klingbeil hat ja schon in der Sitzung des Ständigen Ausschusses zu verstehen gegeben, dass es ihm gar nicht um die Privatisierung geht, sondern darum, dass die Regelung der Übertragung möglicherweise lückenhaft ist. Das hat sich übrigens im Weiteren bestätigt. Wir haben nachgefragt und den vorliegenden Nachbesserungsantrag mit ihm zusammen abgesprochen. Wir haben den Landesbeauftragten gefragt, wo er Lücken sehe. Wir sagen ja nicht: Wir sind immer die Schlauesten. Wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Verbesserungsmöglichkeit sieht, dann machen wir das auch.

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In der Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt und mit dem Innenministerium konnte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sicherheitskonzepte, Rahmenvorgaben und Musterdienstanweisungen für die Erhebungsstellen erstellen und somit eine Orientierung beim Umgang mit den höchst sensiblen Daten gewährleisten. So musste beispielsweise einwandfrei nachgewiesen werden, dass es eine räumliche Trennung bei der Erhebung gibt und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit diesen Daten beschäftigt sind, nicht verknüpft sind mit anderen Tätigkeiten, die eventuell mit den Informationen durch die Erhebungsdaten vermischt werden könnten. Deswegen gilt meine zweite Danksagung neben den gewissenhaften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meldebehörden dem Landesbeauftragten für den Datenschutz für seinen gewissenhaften Umgang mit dem Zensus 2011.

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Diese Haltung ist leider nichts anderes als ein Offenbarungseid einer Bundesregierung, die im Bereich Datenschutz nichts vorangebracht hat. Das muss man deutlich sagen. Einige Beispiele wurden genannt, die EUDatenschutzgrundverordnung, die immer noch auf Eis liegt und auf der EU-Ebene torpediert wird. Mit dieser Reaktion ist es wirklich klar geworden, dass der Datenschutz bei dieser Bundesregierung nicht gut aufgehoben ist.

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Bei diesem und anderen kritischen Punkten, etwa der Frage des Rechtsschutzes, ist es unseres Erachtens des Schweißes der Edlen wert, dass wir uns in dem dafür zuständigen Fachausschuss damit befassen. Herr Kollege Ritter, Sie können kritisieren, dass der Unterausschuss Datenschutz noch nicht eingerichtet ist, aber Voraussetzung dafür, dass Ihr Antrag an den Unterausschuss Datenschutz geht, ist doch erst einmal, dass er an den Justizausschuss geht. Das machen wir heute, früher hätten wir das gar nicht machen können.

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Im deutschen Recht ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bisher unterschiedlich geregelt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes bzw. des Landes Sachsen-Anhalt wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bzw. durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalts überwacht.

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Durch das zitierte Urteil wird das Land SachsenAnhalt zwar nicht verpflichtet, die Aufgabe der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich dem jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu übertragen. Es ist jedoch beachtlich, dass der Landesbeauftragten für den Datenschutz durch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und durch die Vorschriften des Datenschutzgesetzes bereits zur Datenschutzkontroll-Institution bestellt ist.

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Im Änderungsentwurf wird von einer Regelung wie in § 27 Abs. 2 des brandenburgischen Datenschutzgesetzes im Hinblick auf die unabhängige Stellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz abgesehen. In Brandenburg ist geregelt, dass jeder Abgeordnete das Recht hat, Anfragen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu stellen und von ihm Auskunft oder Einsicht in Akten zu verlangen.

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„Der Landtag bekennt sich zu einem konsequenten Datenschutz im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich sowie zur Informationsfreiheit für Sachsen-Anhalt. Damit auch in Zukunft der Datenschutz in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt werden kann, erachtet der Landtag eine unabhängige Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzes bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen unter Beachtung der Kriterien, die vom Europäischen Gerichtshof insbesondere unter Beachtung des Urteils des EuGH vom 9. März 2010 … aufgestellt worden sind, für unerlässlich.“

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Für uns Liberale gehört insbesondere dazu, dass die Menschen in diesem Land selber darüber entscheiden sollen, wofür sie ihre Daten hergeben. Ein gutes Beispiel dafür, wie es auch gehen kann, sind offene WLAN-Kartierungsprojekte wie OpenWLANMap, bei denen sich jeder freiwillig registrieren und seine Daten auch wieder löschen kann. Diese Verfahrensweise wäre unserem Verständnis nach deutlich begrüßenswerter als die automatische und ungefragte Datenerfassung durch gewerbsmäßig agierende Dritte. Allerdings kann auch jede Bürgerin und jeder Bürger mit ausreichend eigenen oder im Bekannten- und Freundeskreis zu findenden Technik-Kenntnissen selber etwas für den Datenschutz tun. Dazu sollte man das eigene WLAN nicht nur ausreichend passwortschützen, sondern auch die Sendeleistung des Routers auf das Nötigste reduzieren. Der beste Datenschutz des Alltags sind am Ende immer noch informierte und eigenverantwortlich handelnde Bürgerinnen und Bürger.

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sion einzurichten, eine Kommission, die weit überwiegend aus Parlamentariern bestehen soll, um - das ist ein durchaus berechtigtes Anliegen - dem Datenschutz im Landtag einen höheren Stellenwert einzuräumen. Bei uns in der Fraktion gibt es kritische Stimmen, die sagen, dass der Datenschutz natürlich eine originäre Aufgabe des Innenausschusses sei und es dafür keines zusätzlichen Gremiums bedürfe.

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Wer mehr und besseren Datenschutz will, der muss im Gesetz auch jedermann die Anrufung des Datenschutzbeauftragten ermöglichen. Das hilft Whistleblowern und Tippgebern in Unternehmen. Wer mehr und besseren Datenschutz will, der muss nach langer Verzögerung nun zügig, aber doch bitte auch genau arbeiten und er muss den betroffenen Stellen auch ein wenig Zeit zur Anpassung an die neue Gesetzeslage lassen.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz merkt in seinem achten Tätigkeitsbericht in der Drs. 5/715 unter der Überschrift „Datenschutz und ein großes Investitionsprojekt: PPP-Burg“ kritisch an, dass er einer Antwort des MJ auf eine Anfrage hin, ihn über datenschutzrechtlich bedeutsame Aspekte zu informieren, lange harrte. Er sollte eine Schweigeverpflichtungserklärung abgeben, obwohl ihm die Zusendung aller erforderlichen Aussagen vorab zugesagt worden war. In der Stellungnahme der Landesregierung zu seinem Bericht in der Drs. 5/1097 heißt es dazu:

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bestimmte Informationen wegen Datenschutz nicht weitergeben. Ich meine, da dürfen wir nicht stehen bleiben, sondern da muss man wirklich genau hinschauen, was man tun kann. Da muss schon der Kinderschutz vor den Datenschutz gehen.

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Fünftens, nun komme ich zum Datenschutz, hier gibt es ja den Antrag der LINKEN. Im Hinblick auf den Datenschutz ist zumindest Nachdenklichkeit angesagt. Sowohl unsere eigene Landesdatenschutzbeauftragte als auch andere Landesdatenschutzbeauftragte anderer Länder haben hier Bedenken erhoben. Ich habe vor zwei Tagen auch noch einmal mit dem Landesdatenschutzbeauftragen von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

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Überhaupt müssen wir in den nächsten Jahren – das haben meine Vorrednerinnen schon gesagt – den Rundfunkänderungsstaatsvertrag immer weiter genau beobachten. Unter anderem gilt es zu überprüfen, wie sich die Gesamteinnahmen für die Sender entwickeln. Es wäre doch auch schön, wenn für Radio Bremen am Ende etwas übrig bleibt oder sogar überhaupt. In den Jahren 2014/2015 wird der Vertrag evaluiert, dann sollten wir auch noch einmal ein waches Auge auf den Datenschutz haben. Wir sind aber froh, dass wir als Bremer Grüne – meine Vorgängerin als medienpolitische Sprecherin Anja Stahmann allen voran – in den Verhandlungen über den neuen Beitrag viel mehr Datenschutz durchsetzen konnten, als dort ursprünglich vorgesehen war.

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Was den Datenschutz bei den Abrechnungen betrifft, hat der Bund bis 30.06. eine Übergangsregelung vereinbart. Danach will der Bund einen Vorschlag machen. Wir werden auch die datenschutzkonformen Aussagen des Bundesgesundheitsministers abwarten. Da ist alles gesichert. Dass der Datenschutz der Patienten und Beitragszahler erhalten bleibt, hat natürlich eine hohe Priorität.

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nehmen und lösen konnten. Aber andererseits hat es auch, das darf ich sagen, weil ich mich seit etwa zehn Jahren mit dieser Materie beschäftige, ein Umdenken in den Verwaltungen gegeben. Wurde der Datenschutz früher eher als Belästigung empfunden, scheint nicht einmal das Informationsfreiheitsgesetz als Zumutung angesehen zu werden, wie ja vorher geunkt wurde. Viele Verwaltungen konsultieren inzwischen frühzeitig den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, wenn sie neue Gesetzesvorhaben in Angriff nehmen. Ich denke, dass sollte auch so sein.

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5. Datenschutzrecht internetfähig machen; hier geht es um Fragen der Verstärkung der Verfahren zur Eigenkontrolle, praktisch ein wirksamer Sanktionskatalog bei Verstößen und Mängeln, bürger- und anwenderfreundliche klare Strukturierung und Formulierung des Gesetzestextes, Jugendschutz per Datenschutz, Datenschutz als Bildungsaufgabe.

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In § 11 Abs. 1 erfolgt durch die Hinzufügung der nicht öffentlichen Stelle eine Erweiterung der Möglichkeit, dass betroffene Personen den Landesbeauftragten für Datenschutz für den Fall kontaktieren, dass eine nicht öffentliche Stelle bei der Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten seine schutzwürdigen Belange beeinträchtigt hat. Weiterhin wird der Zusammenlegung der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für Datenschutz der öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen Rechnung getragen.

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Meine Schlussbemerkung: Es gibt eine ungute niedersächsische Tradition, was die Besetzung des Amtes des Datenschutzbeauftragten angeht. Landesbeauftragter für den Datenschutz wird in der Regel in Niedersachsen nur, wer zuvor im Innenministerium gedient hat, also dort auch geprägt wurde. Dabei ist das Innenministerium der natürliche Gegenspieler eines Landesbeauftragten für den Datenschutz. Demzufolge haben etliche Bundesländer die Anbindung der Datenschutzbeauftragten an das Justizressort oder an die Staatskanzlei, in Einzelfällen auch an den Landtag, vollzogen.

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alljährlich erstattet der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – so heißen wir ja bekanntermaßen inzwischen – dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister einen Tätigkeitsbericht. Der Bericht über das Jahr 2000, der heute auf der Tagesordnung steht, hatte Themen zum Inhalt, die auch heute noch die datenschutzrechtliche Diskussion prägen, wie die Videoüberwachung, das elektronische Ticketing oder die Datenverarbeitung in Krankenhäusern. Daraus kann man zweierlei erkennen, nämlich dass die Dinge, die wir ansprechen, von uns sehr frühzeitig erkannt werden, und dass es auf der anderen Seite sehr lange dauert, bis diese Dinge einer datenschutzrechtlich konformen und auch technisch abgesicherten Vollendung zustreben. Diese und viele andere Themen des Berichts wurden vom Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ des Innenausschusses sorgfältig erörtert.

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Meine Damen und Herren, der private Datenschutz unterliegt der Kontrolle der Rechtsaufsicht und das ist ein Zustand, der, wie wir meinen, auf jeden Fall geändert werden muss. Wir möchten den Datenschutz in Thüringen stärken und zusammenführen. Da man bei einer Einbringung eines Gesetzentwurfs das nicht allzu sehr erörtern kann, möchte ich das im Anschluss dann in der Aussprache noch etwas ausführlicher tun, worauf ich mich freue. Auf jeden Fall wünsche ich mir oder hoffe ich darauf, dass wir hier zu einer konstruktiven Diskussion kommen, denn das Thema brennt unter den Nägeln. Bereits jetzt beantrage ich namens meiner Fraktion, Frau Präsidentin, die Überweisung dieses Gesetzentwurfes an den Innenausschuss, damit wir die Chance haben, uns dort fachlich ausgiebig damit zu befassen. Ich danke Ihnen.

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Die Normierung dient somit gleichzeitig dem erweiterten Aufgabenbereich des Landesbeauftragten für Datenschutz. Durch die Änderung in § 36 soll das Urteil des EuGH entsprechend umgesetzt werden, auch eine bestehende Dienstaufsicht steht dem Erfordernis einer völligen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten entgegen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass über die Dienstaufsicht versucht wird, Einfluss auf die Kontrollstellen zu nehmen. Die Dienstaufsicht soll demnach nur zulässig sein, wenn die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten durch die Dienstaufsicht nicht beeinträchtigt wird. Weiterhin soll der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Stellung einer obersten Landesbehörde erhalten.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 23. Juni 2009 – Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu einem Beschluss des Landtags; hier: Überprüfung von Datenabgleichen durch den Landesdatenschutzbeauftragten – Drucksachen 14/4675, 14/5293

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss noch so viel Datenschutz! Die Regierungsfraktionen legen dem Parlament hier einen Antrag in Sachen Datenschutz und Verschlüsselungstechnik von Datenkommunikation vor, den wir unterstützen werden.

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Ob nun mutwillig oder nicht, ob wirtschaftliches Interesse oder gar kriminelle Energie dahintersteckt, spielt abstrakt keine Rolle. Klar muss sein, dass Daten einen Wert haben und jeder ein Recht auf den Schutz seiner individuellen Daten hat. Natürlich liegt die Verantwortung bei jedem selbst, und Datenschutz hört eben nicht auf, nur weil ich seltener im Netz bin und dort weniger bestelle, sondern Datenschutz greift viel tiefer, wie wir es hier schon von den kompetenten Rednern gehört haben, oftmals so tief und im technischen Bereich so unverständlich, dass es für den Normalbürger nicht verständlich oder nur schwer verständlich ist. Das Bild von Herrn Öztürk mit der Postkarte und dem Briefumschlag hat das schon sehr deutlich gemacht. Die Pflicht des Staates ist es aber, alles zu unternehmen, dass die gesammelten Daten von Behörden und vom Staat nach den besten Standards geschützt sind, weswegen wir, und das ist unsere Motivation, diesen Antrag unterstützen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fünfte Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich gibt uns einen umfassenden Überblick über den Datenschutz in unserem Land. Er zeigt für den Berichtszeitraum auf, welche Beschwerden eingegangen sind, und vor allem, wie sie bewertet und bearbeitet worden sind.

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Meine Damen und Herren, wenn die Regierungsfraktionen nun vorschlagen, den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und den für den nicht öffentlichen Bereich künftig beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenzuführen, dann tun sie das sicher nicht deshalb, weil das Innenministerium in diesem Bereich bisher nicht gut gearbeitet hätte, ganz im Gegenteil.

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Wenn wir uns das von der Struktur her anschauen – der Datenschutzbeauftragte, der bisher für den Datenschutz im öffentlichen Bereich zuständig ist, und der Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich –, dann sehen wir, dass wir hier immer auch unmittelbar Betroffene haben. Beim Arbeitnehmerdatenschutz ist unmittelbar das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betroffen. Es reicht uns nicht aus, wenn im Koalitionsvertrag steht, dazu werde ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz eingeführt.

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Der Bericht macht aber auch deutlich, dass der Arbeitnehmer datenschutz – das wurde schon erwähnt – dringend gestärkt werden muss. Hier, meine Damen und Herren, darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Koalitionsverhandlungen in Berlin Erfreuliches ergeben haben. Nach dem Vorbild der Stiftung Warentest wird die Stiftung Datenschutz neu eingeführt. Danach sollen die Produkte und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit überprüft werden. Das ist meines Erachtens ein sehr wichtiger Beitrag, damit der Selbstdatenschutz auch tatsächlich ausgeübt werden kann und nicht nur auf dem Papier steht.