wobei die Intensität nach Aussagen von Anwohnern schwankend ist. Als Verursacher wird ein Unternehmen aus Weida vermutet.
Einem Bericht in der „Ostthüringer Zeitung“ vom 9. September 2017 zufolge sei dem Landratsamt Greiz das Problem bekannt und die untere Immissionsschutzbehörde habe Untersuchungen eingeleitet, allerdings „ohne dass bisher eindeutige Ursachen der Geruchsbelästigungen ermittelt werden konnten“. Die Ursachensuche hätte sich vorerst auf die Abwasseranlage des vermuteten Weidaer Unternehmens konzentriert. Angeregt wurde außerdem, einen unabhängigen Gutachter zurate zu ziehen, der gegebenenfalls den Kreis weiterer möglicher Ursachen und entsprechender Gegenmaßnahmen aufzeigen könne. Aussagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen oder Erbrechen wurden von Bewohnern des Einzugsgebiets protokolliert. Aufgrund dessen, dass die Problematik bereits seit langer Zeit besteht und sich gegenwärtig kaum Aussicht auf eine Lösung abzeichnet, geht das Vertrauen der betroffenen Menschen zunehmend verloren.
2. Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls wann und von wem – vermutetes Weidaer Unternehmen selbst oder eine Behörde – zur Entspannung der Situation eingeleitet worden?
3. Welche Maßnahmen sollten sowohl zur Minderung von Emissionen als auch von Immissionen künftig durchgeführt werden?
4. Besteht aus Sicht der Landesregierung angesichts der sich als schwierig gestaltenden Ursachenermittlung Anlass, die fachaufsichtliche Tätigkeit seitens des Landes gegenüber unteren Fachbehörden zu intensivieren, wenn ja, auf welche Weise?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Ministerin Siegesmund.
Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Skibbe beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die eingangs beschriebene Situation kann im Wesentlichen durch die Landesregierung bestätigt werden. Der aktuelle Sachstand ist inzwischen jedoch fortgeschritten, denn der in Bezug genommene Artikel der „Ostthüringer Zeitung“ datiert vom 9. September 2016. Aufgrund der Beschwerde
eines Bewohners von Weida ist die Problematik dem Umweltministerium seit Juni 2017 bekannt. Das Umweltministerium begleitet seither die Aktivitäten der zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Greiz. Die eindeutige Ermittlung der Quellen und der Verursacher von zeitweise auftretenden Geruchsbelästigungen ist oft schwierig und langwierig. Im Fall von Weida kommt erschwerend hinzu, dass neben dem Unternehmen auch noch weitere Quellen in Betracht kommen. Der beschriebene zunehmende Vertrauensverlust der betroffenen Menschen in Weida ist angesichts der wiederholt auftretenden Geruchsbelastungen sehr verständlich. Allerdings wird auf Behördenseite nach unseren Informationen seit vergangenem Sommer an einer Verbesserung der Situation gearbeitet.
Zu Frage 2: Zur Ursachenermittlung wurde durch das Weidaer Unternehmen in Abstimmung mit dem Landratsamt und dem Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal ein unabhängiges Fachbüro mit Untersuchungen auf dem Betriebsgelände und in Teilen des öffentlichen Kanalnetzes beauftragt. Diese Untersuchungen erfolgten im Dezember 2016/Januar 2017 über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen. Neben der Prüfung der betrieblichen Anlagen und der Auswertung der Fragebögen der einbezogenen Anwohner wurden durch das beauftragte Büro auch Messungen hinsichtlich möglicher Leitkomponenten für Gerüche durchgeführt, das heißt hier insbesondere Schwefelwasserstoff, und bei der Auswertung auch berücksichtigt. Als Hauptursachen für die Geruchsbelästigung weist der Ergebnisbericht vom Februar 2017 die betriebliche Kläranlage und mögliche Quellen im Kanalnetz des Zweckverbands aus. Das heißt, wir gehen deutlich über die Produktionsstätte hinaus. Daraufhin wurde auf Veranlassung des Landratsamts durch das Unternehmen ein Maßnahmeplan erarbeitet. Damit sollen die betrieblichen Quellen beseitigt bzw. die Emissionen dieser Quellen deutlich reduziert werden. Zur Umsetzung dieses Maßnahmeplans wurde durch das Landratsamt eine verwaltungsrechtliche Anordnung erlassen und auch terminiert. Die bauliche Umsetzung aller darin enthaltenen Einzelmaßnahmen war am 30. September abgeschlossen.
Zu Frage 3: Im Nachgang zu einer Kontrolle am 20. Oktober wurde das Weidaer Unternehmen mit Schreiben des Landratsamts vom 25. Oktober aufgefordert, weitergehende Überprüfungen an den bereits bestehenden abgedeckten Anlagenteilen vorzunehmen, da auch hier möglicherweise zusätzliche Geruchsemissionsquellen zu vermuten sind. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind dem Landratsamt bis zum 24.11.2017 vorzulegen. Sollte sich die Geruchssituation in der Umgebung des Unternehmens im Ergebnis aller durchgeführten Maßnahmen nicht wesentlich verbessern, müssen wei
Zu Frage 4: Bereits kurz nach Bekanntwerden der Geruchsbeschwerden ist das Umweltministerium fachaufsichtlich tätig geworden. So fand am 29.08.2017 ein Vororttermin unter Beteiligung des Umweltministeriums, des Landesverwaltungsamts und des Landratsamts statt. Dabei konnten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses davon überzeugen, dass sowohl das Landratsamt als auch das Unternehmen und der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal an der Ermittlung der Ursachen arbeiten. Um zu klären, ob aufgrund der ermittelten Konzentrationen an Schwefelwasserstoff eine Gesundheitsgefährdung für die Anwohner besteht, haben wir mit Schreiben vom 4. Oktober das Gesundheitsministerium einbezogen. Eine diesbezügliche Rückäußerung steht aber noch aus. Außerdem hat sich das Umweltministerium mit einem Ingenieurbüro und einer Universität hinsichtlich der Unterstützung bei der Lösung der Geruchsproblematik in Weida in Verbindung gesetzt. Dabei handelt es sich um die Firma IfU GmbH in Frankenberg, das ist auch eine für die Überprüfung von BImSchG-Genehmigungen zugelassene Messstelle, und die Universität Kassel, Sektion Siedlungswasserwirtschaft, die jeweils über einschlägige Fachkompetenz verfügen. Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise sowie einer möglichen Beauftragung beider eben Genannten – also sowohl IfU als auch der Universität Kassel – zur weitergehenden Ermittlung der Geruchsursachen in Weida durch mein Haus findet am 10. November eine Beratung im Landesverwaltungsamt statt, an der sowohl das Landesverwaltungsamt, das Umweltministerium als auch Vertreter der TLUG und des Landratsamtes teilnehmen werden. Danach sind dann möglicherweise weitere Entscheidungen im Hinblick auf die Beauftragung von IfU oder der Universität Kassel zu fällen.
Erst einmal danke für die umfangreiche Information zu diesem Fragenkomplex. Sie sprachen davon, dass der Maßnahmenplan am 30.09.2017 abgeschlossen wurde. Heißt das, dass diese Maßnahmen jetzt laufen? Sie haben ja einige davon beschrieben. Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage: Wasserproben werden sicherlich dort an verschiedenen Stellen genommen, da ja im Abwassersystem die Ursachen vermutet werden? Davon gehe ich jetzt aus.
Wir kommen dann zur achten Frage. Der Fragesteller ist Abgeordneter Bühl von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/4681. Bitte schön.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 2402 wurde mir vom Forstministerium mitgeteilt, dass zukünftig von einer Reduzierung der Waldjugendspiele auf einen zweijährigen Rhythmus auszugehen ist. Daraufhin habe ich am 15. September einen Brief an die Umweltministerin Anja Siegesmund verfasst und darum geworben, sich in der Landesregierung für die Umweltbildung beim ThüringenForst stark zu machen. Auf diesen Brief habe ich bis zum 25. Oktober noch keine Antwort erhalten.
Zwischenzeitlich erreichte mich eine Dienstanweisung des ThüringenForst, mit welcher die Waldpädagogik in Teilen zukünftig für Schulklassen kostenpflichtig werden soll. Damit werden meiner Ansicht nach Zugangsbarrieren aufgebaut, die Schulen abschrecken und Schüler ausgrenzen. Die Waldpädagogik als wichtiger Teil des Lernens am anderen Ort droht geschwächt zu werden. Dabei untersteht die Landesforstanstalt der Rechts- und Fachaufsicht des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
1. Wie positionieren sich die Landesregierung und insbesondere die für Umwelt und Forsten jeweils zuständigen Ministerien zum Erhalt der jährlichen Waldjugendspiele als Teil der Umweltbildung?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Rechtmäßigkeit und hier insbesondere zur Verhältnismäßigkeit von Teilnahmebeiträgen für Schüler, erhoben durch ThüringenForst im Rahmen einer dort erbrachten hoheitlichen Aufgabe, die durch Zuführungen nach Errichtungsgesetz der Anstalt bereits abgegolten sein sollten?
3. Besteht die Möglichkeit für Schulen, die entstehenden Kosten aus der neuen Dienstanweisung zur Waldpädagogik über den Haushalt des Bildungsministeriums, zum Beispiel über den Bereich „Lernen am anderen Ort“, abrechnen zu können?
rium dem Erhalt der vielfältigen waldpädagogischen Aktivitäten und Projekte in den Thüringer Forstämtern und Revieren, insbesondere auch dem Erhalt der drei Thüringer Jugendwaldheime, bei?
Die Landesregierung hat die Beantwortung dieser Frage dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zugewiesen und wir hören erneut Staatssekretär Dr. Sühl.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir zunächst einige Anmerkungen zu den finanziellen Rahmenbedingungen, die den von Ihnen aufgeworfenen Fragen ursächlich zugrunde liegen. Bereits in der 5. Legislatur wurde beginnend ab 2012 bis 2018 eine jährliche Absenkung der Finanzzuführung an die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst in Höhe von rund 1 Million Euro pro Jahr beschlossen. Zusätzlich erfolgt eine weitere Reduktion der Finanzzuführung um insgesamt 5,8 Millionen Euro, die einen Stellenabbau von 148 Stellen bis zum Jahr 2022 implizierte. Diese jährlichen Kürzungen sind sowohl im Errichtungsgesetz von ThüringenForst sowie im Haushaltsbegleitgesetz ab 2012 rechtlich verankert. Die jetzige Landesregierung hat den Zeitkorridor für die Finanzreduzierung in ihrem Entwurf zur Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben, der heute in den Landtag eingebracht wird, auf das Jahr 2025, also um drei Jahre, gestreckt und auf diese Weise für eine finanzielle Entlastung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst gesorgt. Mit diesem Entwurf wird der Personalabbaupfad der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst dem des Landes angepasst. Natürlich hat die jährliche Absenkung der Finanzzuführung für hoheitliche Aufgaben die Anstalt permanent vor Herausforderungen gestellt, wie der Leistungsstand aufrechterhalten werden kann. Um die finanzielle Zielvorgabe einhalten zu können, sind daher alle betrieblichen und hoheitlichen Aufgaben von ThüringenForst auf den Prüfstand zu stellen und für die Zukunft tragfähig finanziell zu untersetzen. Hierzu hat die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst einen intensiven Dialogprozess mit all ihren Beschäftigten eingeleitet. Die thematischen Arbeitsgruppen untersuchen derzeit Effizienzpotenziale, die eine maximale hoheitliche Aufgabenwahrnehmung bei gleichzeitig sozial verträglichem Personalabbau bis zum Jahr 2025 zum Ziel haben. Die Ergebnisse werden als „Zukunftskonzept ThüringenForst 2025“ bis Mitte 2018 vorliegen und somit bereits Eingang in die Wirtschaftsplanung 2019 finden. Diese wird dann vom Verwaltungsrat be
schlossen werden und unterliegt auch der Rechtsaufsicht des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als Forstministerium.
Antwort zu Frage 1: Die Waldjugendspiele sind und bleiben als waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit ein wichtiger Teil der Waldpädagogik. Dass uns dies in der Vergangenheit gut gelungen ist, zeigt mir Ihr Interesse an diesem Thema. Ich werte dies auch als Wertschätzung für die Arbeit der zahlreichen Akteure bei der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst. An dieser Stelle darf ich Ihnen versichern, dass nach unserem Willen Einsparungen an der Bildung von Kindern und Jugendlichen dabei nicht das Ergebnis des Zukunftskonzepts ThüringenForst 2025 sein werden. Hier habe ich auch vollstes Vertrauen in die Arbeit der Beschäftigten bei ThüringenForst und sehe den für Dezember avisierten ersten Zwischenergebnissen gespannt entgegen.
Antwort zu Frage 2: Das Gesetz über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst normiert die Art der Aufgaben, nicht jedoch die konkrete Aufgabenwahrnehmung und deren Umfang. Dies ist von der Landesforstanstalt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auszugestalten, wobei alle übertragenen Aufgaben im Blick bleiben müssen. Ziel ist es, die Qualität und Zahl der waldpädagogischen Angebote zu erhalten und zu verbessern. Ich wurde erst gestern über die von Ihnen zitierte Dienstanweisung informiert und habe meine Mitarbeiter um eine sofortige Prüfung gebeten. Diese Prüfung dauert noch an. Fest steht: Eine schriftliche Zustimmung der Hausleitung liegt nicht vor und hätte es für die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen auch nicht gegeben. Lassen Sie es mich noch einmal anders sagen: Wir möchten nicht, dass Kinder und Jugendliche für Umweltbildung zahlen müssen.
Im Rahmen des von mir angesprochenen Dialogprozesses werden alle Regelungen auf den Prüfstand gestellt, so auch diese Dienstanweisung.
Antwort zu Frage 3: Die Möglichkeit der Beteiligung des Bildungsministeriums für Schulen zum Lernen an einem anderen Ort wird Teil der Prüfung im Rahmen des Zukunftskonzeptes 2025 als eine Möglichkeit finanzieller Unterstützung sein.
Antwort zu Frage 4: Die Landesregierung legt auf den Erhalt der vielfältigen waldpädagogischen Aktivitäten, Projekte und Einrichtungen der Landesforstanstalt hohen Wert. Diese Aktivitäten, Projekte und Einrichtungen, deren Teilnehmer überwiegend Kinder und Jugendliche sind, leisten einen wichtigen Beitrag im Sinne der Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Es ist Politik dieser Landesregierung, die Bildung – insbesondere die von Kin
dern und Jugendlichen – nicht nur zu erhalten, sondern weiterzuentwickeln. In diesem Sinne werden wir auch die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst auf ihrem Weg eng begleiten und unterstützen.
Erst mal vielen Dank für Ihre Antwort, die Hoffnung gibt, dass die Waldpädagogik doch nicht kostenpflichtig wird. Das ist sehr zu begrüßen. Noch als Nachfrage: Vielleicht können Sie noch etwas ausführen zu dem in meiner letzten Frage angefragten Erhalt der drei Jugendwaldheime. Wie steht denn die Landesregierung dazu, diese Heime zukünftig, auch wenn gespart werden muss, weiter zu erhalten?