Protocol of the Session on November 2, 2017

h) durch die sich ändernde Einstellung von Teilen der urbanisierten Bevölkerung zur klassischen Landnutzung, mangelnde Akzeptanz der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagdausübung als Eigentumsrechte, unzulässiges Füttern von Wild, unzulässiger Umgang mit Abfällen.

Zu Frage 3: Für die Regulierung der Schwarzwildbestände sind nach dem Bundesjagdgesetz und dem Thüringer Jagdgesetz die Jagdausübungsberechtigten der Jagdbezirke verantwortlich. Insbesondere bei übermäßigen Wildschäden können die Jagdbehörden die Verringerung des Schwarzwildbestands anordnen. In den befriedeten Bezirken, insbesondere den Wohnbereichen, ruht die Jagd. Hiervon können ebenfalls die unteren Jagdbehörden auf Antrag Ausnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Tierschutzes und des Schusswaffengebrauchs, der Unfallverhütung und der hiervon ausgehenden Lärmbelästigung der Anwohner, zulassen. Angesichts der steigenden Schwarzwildstrecke und der Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft haben am 21. April 2015 Frau Ministerin Keller und die Präsidenten des Landesjagdverbands Thüringen, des Thüringer Bauernverbands, des Waldbesitzerverbands für Thüringen, des Thüringer Verbands für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber sowie der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen und Thüringen ein gemeinsames Positionspapier zur Schwarzwildbejagung unterzeichnet, welches die Reduzierung des Schwarzwilds und die Verringerung der Wildschäden zum Ziel hat. Unter anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen: regionale Kooperation zur Wildschadensabwehr, koordinierte Kirrjagd, Anlocken durch Futter, jagdbezirksübergreifende Drückjagd – also Treibjagden – Erntejagd, Sauenkreisen im Winter, Vergrämung im Feld – also Vertreibung beispielsweise durch Elektrozäune –, Radios mit Bewegungsmeldung usw., last but not least Saufang als ergänzende Jagdmethode, Lebendfallen. Entsprechende Schulungen haben hierzu stattgefunden.

Mit Schreiben vom 22. Juli 2017 habe ich als Staatssekretär an die Präsidenten des Thüringer Landesjagdverbands, des Thüringer Bauernverbands, des Thüringer Waldbesitzerverbands, des TVJE, der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen und an die Thüringer Landesforstanstalt appelliert, vor dem Hintergrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Tschechien die Schwarzwildbestände weiterhin konsequent zu reduzieren. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass zwischen den Verantwortlichen – also den Grundeigentümern, Landnutzern, Jagdausübungsberechtigten, Veterinär- und Jagdbehörden – ein ständiger und intensiver Informationsaustausch stattfindet.

Zu Frage 4: Bei den Wildtierarten, die der Pflicht zur Erstellung eines Abschussplans unterliegen, wird die Abschusshöhe durch die unteren Jagdbehörden so gestaltet, dass Wildschäden möglichst vermieden werden. Für Wildarten, die nicht der Pflicht zur Erstellung eines Abschussplans unterliegen, können die Jagdbehörden Einzelanordnungen

(Staatssekretär Dr. Sühl)

treffen, sodass Wildschäden möglichst vermieden werden. Des Weiteren erfolgen zahlreiche, aus Mitteln der Jagdabgabe finanzierte Schulungen zur Verminderung von Wildschäden. Zur Vorbeugung gegen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest und zu ihrer Bekämpfung beabsichtigt die Landesregierung, in Kürze eine Rechtsverordnung zu erlassen, auf deren Basis der Schwarzwildbestand deutlich reduziert werden soll. Mit dieser Bestandsreduktion werden auch die Wildschäden abnehmen.

Danke schön.

Zusatzfragen? Keine? Dann geht es weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Tasch von der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/4674.

Danke, Frau Präsidentin, ich werde in Vertretung der erkrankten Kollegin Tasch die Mündliche Anfrage zur Landesgartenschau 2024 vortragen.

Landesgartenschau 2024

Am 19. September 2017 teilte eine Mitarbeiterin des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft den Oberbürgermeistern bzw. Bürgermeistern der Bewerberstädte für die Landesgartenschau 2024 per E-Mail mit, dass das Kabinett die Entscheidung für die Vergabe der 5. Thüringer Landesgartenschau auf März 2018 vertagt habe.

Pressemeldungen zufolge („Thüringer Allgemeine“ vom 23. September 2017) habe die Stadt Leinefelde-Worbis „die Voraussetzungen für die Durchführung der 5. Thüringer Landesgartenschau am besten erfüllt“, so das Zitat der Medien aus einer Kabinettsvorlage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Vertagung der Entscheidung für die Vergabe der 5. Thüringer Landesgartenschau auf März 2018 und der von der Landesregierung beabsichtigten Gebietsreform oder wie begründet die Landesregierung die Vertagung?

2. Wie schätzt die Landesregierung die organisatorischen Folgen für die Bewerberregionen aufgrund einer Verschiebung der Entscheidung um mindestens sechs Monate, auch mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Organisationsfristen der vorangegangenen Landesgartenschauen, ein?

3. Beabsichtigt die Landesregierung bis zur Vergabeentscheidung im März 2018, den bislang gültigen Kriterienkatalog beizubehalten und damit die Ergebnisse der Bewertungskommission auch weiterhin für die Entscheidung zugrunde zu legen?

4. Plant die Landesregierung Veränderungen am Kriterienkatalog und wenn ja, welche, mit welcher Begründung?

Es antwortet für die Landesregierung erneut das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Dr. Sühl.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Tasch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die Landesregierung hält sich bei der Auswahlentscheidung zur Vergabe der 5. Thüringer Landesgartenschau 2024 streng an die Vorgaben, die über eine Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft im „Thüringer Staatsanzeiger“ Nummer 13/2016 festgeschrieben wurden. Hauptbestandteil dieser Vorgaben sind die mit Kabinettsbeschluss vom 9. Februar 2016 gebilligten Grundsätze zur Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen. Nach Punkt 5.4 der eben genannten Bekanntmachung trifft die Landesregierung die abschließende Entscheidung über die Vergabe der Landesgartenschau für das Jahr 2024 unter Einbeziehung der fachlichen Argumente der Bewertungskommission.

Nun zu Ihren Fragen.

Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung begründet ihren Beschluss, die Entscheidung über die Vergabe der 5. Thüringer Landesgartenschau im Jahr 2024 spätestens bis zum 1. März 2018 zu treffen, damit, dass für eine endgültige Vergabe noch eine Reihe von Unwägbarkeiten und sich derzeit verändernde landespolitische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Dazu zählen unter anderem noch laufende Haushaltsverhandlungen und auch die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform im Freistaat mit ihren Auswirkungen auf regionale Entwicklungen.

Antwort zu Frage 2: Aus den Erfahrungen der Organisation vorangegangener Landesgartenschauen muss ein Vorbereitungszeitraum von sechs Jahren für die Durchführung einer Landesgartenschau berücksichtigt werden. Dementsprechend wurde die ausstehende Vergabeentscheidung auf spätestens den 1. März 2018 terminiert.

Antwort zu Frage 3: Der bisherige Kriterienkatalog wurde von der Bewertungskommission selbst auf der Grundlage der vom Kabinett gebilligten Grundsätze zur Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen ausschließlich als internes Arbeitsins

(Staatssekretär Dr. Sühl)

trument erarbeitet und genutzt. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, diesen Katalog zu ändern. Die Ergebnisse der Bewertungskommission werden eine Grundlage bei der Vergabeentscheidung sein, so wie es in bereits benannter Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgeschrieben ist.

Antwort zu Frage 4: Die Landesregierung plant keine Änderung des Kriterienkatalogs. Dazu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3.

Danke schön.

Gibt es Zusatzfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage der Abgeordneten Floßmann von der CDU-Fraktion in Drucksache 6/4676. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Gesprächsrunde um die Zukunft Südthüringens vom 16. Oktober 2017

Nach Berichten im „Freien Wort“ vom 17. Oktober 2017 und 18. Oktober 2017 fand am 16. Oktober 2017 eine Gesprächsrunde mit Ministerpräsident Bodo Ramelow, dem Staatssekretär für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Klaus Sühl, und Kommunalvertretern aus Südthüringen in Erfurt statt. Ziel des Gesprächs war die zukünftige Zusammenarbeit der Kommunen in Südthüringen. Im Zuge dessen hat sich das Land bereit erklärt, eine regionale Arbeitsgruppe zu gründen, um die Möglichkeiten eines Oberzentrums für den gesamten Raum südlich des Rennsteigs zu erörtern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kommunalvertreter wurden zu dem Treffen durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingeladen?

2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der eingeladenen Kommunalvertreter?

3. Welche Festlegungen wurden bei dem Treffen am 16. Oktober 2017 getroffen?

4. Welche Kommunen sollen für die regionale Arbeitsgruppe einbezogen werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Dr. Sühl.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche An

frage der Abgeordneten Frau Floßmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Eingeladen wurden die Bürgermeister der Gemeinden Benshausen, NahetalWaldau, St. Kilian, Schmiedefeld am Rennsteig, der Städte Oberhof, Schleusingen und Zella-Mehlis sowie der Oberbürgermeister der Stadt Suhl.

Antwort zu Frage 2: Es wurden die Vertreter derjenigen Kommunen eingeladen, für die nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine interkommunale Zusammenarbeit im Raum Suhl/Zella-Mehlis mit der Perspektive der Entwicklung eines Oberzentrums sinnvoll erscheint.

Antwort zu Frage 3: Alle Beteiligten begrüßen eine interkommunale Kooperation mit dem Instrument eines regionalen Entwicklungskonzepts und der Perspektive eines Oberzentrums. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde gebeten, die Kommunen bei Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit beratend zu unterstützen.

Antwort zu Frage 4: Alle Kommunalvertreter, die an dem Gespräch am 16. Oktober 2017 teilgenommen haben, haben ihr Interesse an einer interkommunalen Zusammenarbeit signalisiert. Die Mitwirkung weiterer Kommunen ist nicht ausgeschlossen. Über die konkrete Form der Zusammenarbeit, wie zum Beispiel die Bildung von Arbeitsgruppen, entscheiden die Beteiligten selbst.

Eine Zusatzfrage. Frau Floßmann, bitte.

Gibt es für den südlichen Thüringer Raum auch Überlegungen, andere Gebiete zu einem Oberzentrum auszubauen?

Zumindest gibt es keine solchen Überlegungen im Planungsministerium.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur siebten Frage. Fragestellerin ist Abgeordnete Skibbe von der Fraktion Die Linke mit der Drucksache 6/4679.

Danke, Frau Präsidentin.

Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Geruchsbelästigung in Weida