Protocol of the Session on November 2, 2017

Wir würden uns freuen, wenn wir das heute hier im Hohen Haus diskutieren, aber natürlich dann auch im Wissenschaftsausschuss vertiefen, weil uns allen – und das eint uns, glaube ich, über Parteigrenzen hinweg – eine gute und gedeihliche Zukunft des Thüringer Hochschulraums am Herzen liegt. Deswegen sollten wir einfach versuchen, die beste Lösung für Thüringen zu finden. Das ist unser Vorschlag und ich freue mich auf die Debatte heute. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Als erster Rednerin erteile ich Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, wir waren nicht wirklich überrascht, dass die CDU mit einem eigenen Gesetzentwurf zum Thüringer Hochschulgesetz hier auf

(Staatssekretärin Ohler)

fährt. Sie hätten es sich auch einfacher machen können und hätten sozusagen Änderungsanträge zum bestehenden Gesetz stellen können, denn uns ist beim Lesen des Gesetzes gleich aufgefallen, dass deutlich viel von dem Gesetz, das wir jetzt hier gerade in der Diskussion haben, abgeschrieben ist. Dabei knüpft Ihr Gesetzentwurf an den Antrag von Februar an, den Sie gestellt hatten. Da haben Sie mal locker 85 Prozent Ihres Antrags einfach aus unserem Gesetz kopiert und das tun Sie jetzt mit Ihrem Gesetzentwurf erneut.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich will nur mal ganz kurz zwei Sachen dazu sagen, wie die CDU an dieser Stelle gearbeitet hat. Die CDU verfasst ein Gesetz, das – wie schon erwähnt – zu 85 Prozent aus unserem abgeschrieben ist – und zwar wortwörtlich abgeschrieben ist – und präsentiert es sozusagen als Gegenentwurf. Dabei begeben Sie sich auf die sichere Seite, denn der Großteil Ihres Gesetzes ist von uns, daher ist es ziemlich gut.

(Beifall DIE LINKE)

Ihre Strategie zeigt aber leider an dieser Stelle, wie unsicher Sie auf diesem Feld sind und dass Sie sich da unserer Arbeit bedienen müssen. Die übrigen 15 Prozent sind aus meiner Sicht aber dann auch wiederum sehr schwierig. Hier verweise ich beispielhaft auf die Änderungen in § 48. Bei der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung führen Sie eine Diagnosepflicht ein. Die ärztliche Schweigepflicht und die Privatsphäre der Studierenden kümmern Sie da kaum und selbstbestimmtes Studieren sieht auch anders aus. Sie haben auch an dieser Stelle einfach den Diskussionsprozess, den wir ganz deutlich in den Werkstattgesprächen haben – wo sich unter anderem auch die FSU Jena gegen diese Diagnosepflicht ausgesprochen hat, weil sie gesagt hat, wenn ein Arzt sagt, jemand ist nicht in der Lage, an einem Seminar, an einer Vorlesung teilzunehmen, dann ist das so –, da haben Sie anscheinend den Diskussionsstand schlicht und ergreifend nicht mitbekommen.

Dann kommen noch eine ganze Reihe von Sachen dazu, die Sie schlicht und ergreifend nicht berücksichtigt haben, sogar Punkte, die Sie im Februar noch sehr großspurig hier versprochen haben. Aber wir haben uns daran gewöhnt, dass die CDU hier wenig liefert.

Ich würde es mal der Reihe nach machen. Als Erstes fällt auf, dass es bei Ihnen einen kleinen Lerneffekt gegeben hat, das nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis. Im Februar hieß es noch von Ihnen – und mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich da aus dem Plenarprotokoll vom 23.02.2017, als Herr Voigt Folgendes gesagt hat –: „Das Urteil kann aber auch in einer engen Fassung gelesen werden. Es gibt führende Verfassungsrechtler in Deutschland, die das tun. Die sagen, das gilt nur im Besonderen für Hochschulklinika.“ Also tun Sie nicht so, als ob es nicht

andere Meinungen dazu gibt. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir besser damit fahren würden, wenn wir in der Tat im Bereich des UKJ diese Eröffnung, die durch das Bundesverfassungsgericht geprüft worden ist, einführen. Aber wir sollten uns sehr genau überlegen, was die Folgewirkungen einer kompletten Novelle über alle Hochschulen hinweg sind. Deswegen setzen wir uns zum Beispiel dafür ein, das eng auszulegen.

In Ihrem Entwurf bekommt der Senat dennoch weitere Befugnisse. Das ist schon bemerkenswert, haben Sie im Februar noch ganz anders argumentiert und die bestehenden Strukturen als tragfähig und nicht veränderungsnötig bewertet. Von daher ist das ein kleiner Lerneffekt. Das ist gar nicht schlecht.

Bisher haben Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorrangig auf das UKJ bezogen. Dort liegt auch der Fokus. Das betrifft die §§ 96 bis 97c, insgesamt fünf von zwölf Seiten. Auch hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles eins zu eins von unserem Gesetzentwurf abgeschrieben und auch wieder wortwörtlich. Das trifft ebenfalls auf Ihre Änderungsvorschläge in § 4, § 5, § 13a, § 29, § 31, § 54, § 79 und § 84 zu. Ihre eigenen Änderungen sind marginal und in weiten Teilen, wie ich finde, auch innovationslos. Sie doktern an dem bestehenden Gesetz herum, ohne den Bedürfnissen der Akteurinnen aus den Werkstattgesprächen tatsächlich Rechnung zu tragen und diese einzupflegen. Das können Sie auch nicht, weil Sie, glaube ich, auf den Modus gestellt haben, dass Sie die Werkstattgespräche und den Prozess, den wir hier angestoßen haben, einfach ignorieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wollen sich mit diesem Gesetzesvorschlag quasi als wissenschaftspolitische Retter inszenieren. Das hat Ihnen auch schon Minister Tiefensee Anfang des Jahres bescheinigt. Auch da zitiere ich aus dem Plenarprotokoll im Februar: „Sie lesen, welche Vorschläge gemacht worden sind, machen Sie sich zum Teil zu eigen und fügen einige hinzu, die nicht realisierbar sind. [...] Das ist nicht auf der Höhe der Zeit. Das ähnelt eher einem Plagiat oder einem ‚Ich bin es gewesen, der hier diese Vorschläge gemacht hat!‘, weil im Februar 2017 eingereicht. Das verfängt nicht.“ Da schließe ich mich dem Minister auch hier an dieser Stelle noch einmal an. Das zieht sich komplett durch diese Debatte. Sie scheinen da Ihre Taktik gefunden zu haben.

Das Schöne dabei ist aber, dass man Sie an Ihren eigenen Worten messen kann und muss. Worte bringen schließlich mehr als Taten, scheint auch da Ihr Motto zu sein. Im Februar fragte Sie der Abgeordnete Schaft nach den Studiengangskommissionen. Diese hatten Sie in Ihrer Rede damals gelobt, allerdings nicht in Ihrem Antrag erwähnt. Darauf erwiderten Sie, ich zitiere wieder: „Das ist ja wohl lä

cherlich. All das, was hier in dem Antrag steht, sind Punkte, die wir bereits diskutieren – das wissen Sie auch. Deswegen empfinde ich das als eine Beleidigung. [...] Nur, weil ein Punkt nicht drinsteht, heißt das doch nicht, dass wir das nicht unterstützen können. Ich habe Ihnen das zugesagt und bisher haben wir alle Zusagen, die wir hier vom Podium gegeben haben, auch gehalten – sei es bei der Hochschulfinanzierung, sei es bei der Prozessbeteiligung – und dazu stehe ich auch. Deswegen: Ich unterstütze das, aber das heißt noch nicht, dass ich es jedes Mal in den Antrag schreiben muss. Das ist vielleicht eine Policy, die woanders läuft, aber nicht bei uns.“ Nun gut. Wir nehmen Sie beim Wort. Wir haben Ihre Zusage und Sie haben ganz öffentlich versprochen zu liefern. In Ihrem Gesetz finden wir daher die Studienkommissionen? Nichts, nirgends, nada. Sie sind einfach nicht drin.

Fazit: Wir lernen daraus, wer sich auf die CDU verlässt, fühlt sich verlassen. An alle Schülerinnen, Studierende, Promovierende, Habilitierende und alle anderen: Wer gut abschreiben kann, ist bei der CDU gut aufgehoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir wieder zum konstruktiven Teil. Natürlich bin ich bereit...

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Mit den In- halten auseinandersetzen!)

Genau, Herr Emde. Das kommt jetzt, Herr Emde – ganz kurz die Luft anhalten, dann kommt es. Natürlich sind wir bereit, über bestimmte Dinge mit Ihnen zu reden. Das haben wir auch in den letzten Wochen permanent hier signalisiert. Wir haben immer wieder das Gespräch dazu angeboten. Jetzt hat die CDU sich gedacht, sie macht ein eigenes Gesetz und dann wird das schon alles dufte. Natürlich plädieren wir dafür, diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle zu überweisen. Wir diskutieren auch gern mit Ihnen darüber. Ich glaube nur einfach, dass die Art und Weise, wie Sie das gemacht haben, nicht die feine englische ist und auch vielleicht nicht parlamentarischen Gepflogenheiten entspricht. Wir sind aber immer offen für das Gespräch und für die inhaltliche Diskussion, Herr Emde, und das schon seit Wochen. Dann lassen Sie uns das tatsächlich auch fortführen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als nächstem Redner gebe ich Abgeordneten Schaft von der Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen hier und am Live

stream, als ich den Entwurf der CDU im Postfach hatte und noch nicht gelesen hatte, gebe ich zu, hatte ich ganz kurz die Hoffnung, dass die Thüringer Dagegen-Partei doch noch allen Mut zusammengenommen hat und sich doch vielleicht noch der inhaltlichen Debatte zum Thüringer Hochschulgesetz mit ganz eigenen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Thüringer Hochschullandschaft widmen will. Doch beim Lesen haben sich diese Hoffnungen schnell in Luft aufgelöst, denn das, was Sie hier als Änderungsgesetz oder als Gegenentwurf zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zum Thüringer Hochschulgesetz formulieren, das ist kein Gegenentwurf, das ist ein abgeschriebener Katalog einiger Änderungen – die Kollegin Henfling hat das schon gesagt –, von den Änderungen, die Rot-Rot-Grün vornehmen will, mehr nicht. Aber ich nehme das mal als Kompliment für den Gesetzentwurf der Landesregierung, denn da scheint offensichtlich nicht alles schlecht zu sein, wenn man dort abschreibt.

(Beifall DIE LINKE)

Allerdings ist Ihr Änderungsgesetz in Teilen nicht nur abgeschrieben, sondern auch noch schlecht abgeschrieben und hinkt hinter dem her, was wir als rot-rot-grüne Landesregierung und auch rot-rotgrüne Koalition auf den Weg bringen wollen. Ich will mal drei Bespiele nennen. Zum einen die neue Formulierung im Gesetzentwurf der Landesregierung zu den entsprechenden Änderungen zu den Aufgaben der Hochschule mit Blick auf die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Studierenden in bestimmten Lebenslagen oder besonderen Lebenslagen, wie beispielsweise Studium mit Behinderung oder auch Studierende, die alleinerziehend sind etc.: Die nehmen Sie auf und hängen noch den Satz hinten dran, dass die Hochschulen einen Beauftragten für Behinderung bestellen sollen, der die Belange von Studierenden mit Behinderung vertritt. Das ist ja gut so weit. Allerdings: Wer berücksichtigt denn dann die zuvor genannten Bedürfnisse der anderen genannten Gruppen? Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie dann schuldig. Die Landesregierung macht hier einen Vorschlag, den Sie nicht aufgenommen haben, nämlich die Implementierung eines Diversitätsbeauftragten – übrigens auch eine Beauftragtenstelle, die Sie, Herr Voigt, in der letzten Plenarrede noch als überflüssig bezeichnet haben. Da würde ich doch sagen, dieser Vorschlag zu § 5 im Gesetz ist ziemlich inkonsistent, weil auf der einen Seite den Bedürfnissen aller Studierenden in unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung getragen werden soll, auf der anderen Seite aber die Beauftragtenstelle, die die Landesregierung vorschlägt, die genau das machen soll, eben nicht aufgenommen wurde.

Der zweite Punkt, das Thema „Bauangelegenheiten“: Auch hier haben Sie zunächst die Regelung in § 15 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes eins

(Abg. Henfling)

zu eins abgeschrieben. Weggelassen haben Sie dann den Absatz 2, der dazu dienen soll, der besonderen Rolle und der großen Infrastruktur und auch der Projekte der FSU Rechnung zu tragen. Das verstehe ich noch weniger, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Sie uns die ganze Zeit und immer wieder an jeder Ecke vorwerfen, dass wir die Hochschulautonomie in Thüringen angreifen wollen. Dann macht die Landesregierung hier in dem Gesetzentwurf den Vorschlag, wie der Hochschulautonomie aufgrund ihrer besonderen Rolle und Größe in der Thüringer Hochschullandschaft ganz im Besonderen Rechnung getragen werden soll. Und was machen Sie? Dann geht Ihnen das anscheinend zu weit und Sie lassen das weg. Auch inkonsistent, würde ich sagen.

Und drittens: Auch bei der Übertragung der Kompetenzen auf den Senat – noch ein anderes Beispiel – bleiben Sie hinter dem zurück, was der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsieht. Auch da beziehe ich mich noch mal ganz kurz auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 zur medizinischen Hochschule Hannover. Dort wurde gesagt, dass bei allen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen die Wissenschaftlerinnen entsprechend mitwirken müssen. Warum Sie dann in Ihrem Gesetzentwurf im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Landesregierung aber dem Senat nicht auch das Einvernehmen vor dem Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung sowie bei den Grundsätzen der internen Ausgestaltung, der Mittelverteilung und den Grundsätzen der Ausstattung zugestehen wollen, bleibt mir auch ein Rätsel, betreffen doch gerade diese beiden Punkte ganz im Wesentlichen die wissenschaftsrelevanten Entscheidungen. Und der Entwurf bleibt auch da wieder inkonsistent. Übrigens auch beim erweiterten Senat, den Sie in § 33a vorschlagen, der gewissermaßen ein bisschen an das angelehnt ist, was wir mit der Hochschulversammlung vorhaben. Auch hier ist der kleine Unterschied zu dem, was wir oder was die Landesregierung vorschlägt, dass in dem erweiterten Senat im Vergleich zur Hochschulversammlung dann eben nicht auch die Entwicklungspläne oder die Strukturund Entwicklungspläne diskutiert werden sollen, obwohl auch gerade das ein zentrales Instrument ist, um an den Hochschulen über die zukünftige Entwicklung der eigenen Einrichtung zu diskutieren. Auch das kann ich darin nicht ganz nachvollziehen.

Was ich übrigens an dem Entwurf vermisse, ist, was Sie in der letzten Sitzung gesagt haben, Herr Kollege Voigt. Da haben Sie gesagt, Sie hätten uns ja Applaus gespendet, wenn es einen Digitalisierungsbeauftragten an den Thüringer Hochschulen gegeben hätte. Da frage ich allerdings, wo sich der denn in dem Änderungsgesetz zum Gesetzentwurf wiederfindet, denn das wäre ja was gewesen, was wir auch durchaus hätten diskutieren wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie schon einen Gegenentwurf ankündigen, dann können wir doch von einer Opposition, die einen Gestaltungswillen haben sollte, auch erwarten, entsprechend die eigenen Ideen mitzubringen, über die man dann auch diskutieren kann, und nicht nur von der Landesregierung abzuschreiben und das dann auch noch schlecht, wie ich gerade aufgezeigt habe. Wir wollen dennoch die Mühen, die Sie sich gemacht haben, nicht schmähen und damit den Gesetzentwurf Ihrer Fraktion zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft überweisen, um ihn dort fortberaten zu können und Ihnen vielleicht auch noch mal die Möglichkeit zu geben, dann mit eigenen Ideen die Debatte zu bereichern. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Muhsal für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das Thema „Leitkultur“ hatten wir gestern, ich frage Sie trotzdem: Kennen Sie das Volkslied, ein Kinderschlaflied „Der Sandmann ist da. Der Sandmann ist da. Er hat so schönen weißen Sand, ist allen Kindern wohlbekannt. Der Sandmann ist da.“?

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das kennen die nicht mehr!)

Tja, was soll ich sagen, die CDU ist wieder da und hat ganz viel Sand dabei. Der Gesetzentwurf beginnt mit einem umfassenden Eigenlob der CDU. Von einer „dynamische[n] Entwicklung im Hochschulwesen“ ist die Rede, von „optimale[n] Rahmenbedingungen“, von „Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses“, von „neue[n] Karrierewege[n]“ und „einer modernen Arbeitswelt“. Und für alles ist laut CDU, oh Wunder, die ehemalige CDU-Landesregierung – Verzeihung, der Sandmann – verantwortlich.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, ich glaube, auch das Thüringer Ergebnis der Bundestagswahl hat gezeigt, dass die CDU längst nicht mehr als glaubwürdig wahrgenommen wird. Wir brauchen eine politische Erneuerung in unserem Land, die aus den Bürgern herausgetragen wird und dementsprechend sage ich, liebe CDU: Packt euren Sand wieder ein, denn eine Mehrheit in diesem Land glaubt eurer Schlafsandpolitik schon lange nicht mehr.

(Beifall AfD)

(Abg. Schaft)

Doch halt, Sie werden mir entgegnen: Wieso? Die CDU ist doch mit ihrer Schlafsandpolitik bisher ganz gut gefahren. – Die CDU vielleicht, aber unser Land nicht. Frau Merkel beispielsweise schafft es trotz ihrer desolaten Bilanz wahrscheinlich, weiterhin Kanzlerin zu bleiben. Frau Merkel hat es mit ihrer sogenannten Eurorettungspolitik geschafft, den deutschen Bürger klammheimlich abzuschaffen und zum Bürgenden zu machen. Das ist echte CDU Schlafsandpolitik.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Herr Präsi- dent, sie soll mal zum Thema reden! Das hat nichts mit unserem Thüringer Hochschulge- setz zu tun!)

Herr Emde, bitte gedulden Sie sich doch, ich weiß, dass es Sie trifft.

Es trifft eigentlich niemanden. Es ist nur die Frage, dass wir über das Hochschulgesetz reden.

Herr Emde, es ist schön, wenn Sie sich aufregen.

(Unruhe CDU)

Frau Merkel hat den Bürger zum Bürgenden gemacht – und jetzt kommt der Drehpunkt zum Gesetz –: Genau das finden Sie nämlich in Ihrem Gesetz auch wieder. Wo im Großen die Bürger von der CDU zu Bürgenden gemacht werden, werden im Kleinen die Studenten zu den Studierenden, obwohl doch Herr Prof. Dr. Voigt höchstselbst die Umbenennung des Studentenwerks in Studierendenwerk vor einem guten Jahr noch – man höre und staune – als „ideologisch motivierte Umbenennung“ gegeißelt hat.

Bei dieser ideologisch motivierten Umbenennung machen Sie jetzt fleißig mit. Dazu passt auch, dass Sie die Position des Gleichstellungsbeauftragten an den Thüringer Hochschulen nicht etwa abschaffen, sondern flexibilisieren wollen. Gratulation, Herr Prof. Dr. Voigt, das ist eine echte Leistung der sozialdemokratisierten CDU mit grünen Ohren.