Protocol of the Session on September 29, 2017

Ich sage für meine Fraktion und, ich denke, auch für die Koalition: Wir wollen das Geld, das Landes

(Abg. Rothe-Beinlich)

erziehungsgeld gerade in die Beitragsfreiheit tun und die Qualität in die Institution Bildung und Kita stecken und nicht in eine Fernhalteprämie. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: So ein Schwachsinn!)

Zwischenfrage von der Kollegin Meißner noch?

Natürlich.

Letzte Frage, Frau Meißner.

Herr Kollege Wolf, Sie sagen ja, das Erziehungsgeld sei im Alter zwischen ein und zwei Jahren eine Fernhalteprämie vom Kindergarten gewesen. Geben Sie mir recht, dass es Kinder gibt, die in dieser Altersspanne einfach zu früh in den Kindergarten kommen, die nämlich selbst bei Eingewöhnungsphasen von dem äußerlichen Erscheinungsbild bzw. von Auffälligkeiten her den Eindruck dann vermitteln, dass sie zu früh im Kindergarten sind, das heißt, dass es eben auch individuelle Entscheidungen gibt für Kinder, die in diesem Alter besser zu Hause betreut werden, und diese Entscheidung dann von den Eltern getroffen werden kann und muss bzw. das für die Kinder dann die richtige Entscheidung ist und man dann nicht von einer Fernhaltung spricht, sondern von einer Entscheidung, die zugunsten des Kindeswohls ist?

Also, Kollegin Meißner, von einer Schulpflicht in Thüringen habe ich schon gehört. Von einer von Amts wegen verordneten Kindertagesstättenpflicht habe ich zumindest noch nichts gehört. Wenn Sie da andere Informationen haben, teilen Sie mir das bitte mit. Dann können wird darüber diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen dann zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zunächst über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in Drucksache 6/4558 enthaltene Neufassung des Gesetzentwurfs ab. Wer für die Annahme dieser Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitions

fraktionen. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit hat diese Beschlussempfehlung die erforderliche Mehrheit bekommen und ist angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Neufassung des Gesetzentwurfs in der Schlussabstimmung, und zwar durch Erheben von den Plätzen. Wer für die Annahme der Neufassung des Gesetzentwurfs ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Erst müssen wir über das Gesetz abstim- men!)

Ja? Hier steht, der Gesetzentwurf ist sozusagen enthalten. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung wird nur über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport abgestimmt, da sie eine Neufassung des Gesetzentwurfs unter Ausklammerung und Zurückstellung des Artikels 1 empfiehlt. Wenn Sie aber meinen, man muss trotzdem jetzt noch mal über dieses Gesetzesstückchen selbst abstimmen, dann machen wir das.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So geht es doch nicht!)

Es schadet nicht.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Verwaltung abfragen! Wo sind wir denn hier, dass jeder sein Zeug...?)

(Unruhe CDU)

Die Verwaltung sagt, es schadet nichts. Ich war also gar nicht falsch. Wir nehmen den sicheren Weg und stimmen noch mal über diesen abgespaltenen Gesetzentwurf ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann ist dieser abgespaltene Gesetzentwurf angenommen.

Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung über dieses Gesetzesstück. Wer dieser Gesetzesfassung zustimmt, den bitte ich jetzt, durch Erheben von den Plätzen seine Zustimmung zu signalisieren. Das sind erneut die Fraktionen der Koalition, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Gibt es Enthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Wolf)

Wir müssen heute auf jeden Fall noch den Tagesordnungspunkt 30 abhandeln, deswegen ziehe ich den jetzt noch einmal schnell vor.

Einspruch des Abgeordneten Möller (AfD) gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 GO

Mit Schreiben vom 5. September 2017 legte der Abgeordnete Möller gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung Einspruch gegen den ihm erteilten Ordnungsruf in der 92. Plenarsitzung am 31. August 2017 ein. Der Einspruch des Abgeordneten Möller liegt Ihnen in der Vorlage 6/3023 vor. Der Landtag hat nunmehr gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 GO über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 43. Sitzung am 19. September 2017 dazu beraten hat.

Die Entscheidung des Landtags erfolgt gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 GO ohne Aussprache. Wir kommen somit sofort zur Abstimmung über den Einspruch. Wer stimmt dafür, dem Einspruch stattzugeben, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses, alle anderen Fraktionen. Wer enthält sich? Niemand.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Doch!)

Doch, der Abgeordnete Fiedler enthält sich. Damit ist der Einspruch abgelehnt durch entsprechenden Beschluss des Plenums.

Wir kommen jetzt noch zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 13

Weiterer Ausbau der Elektromobilität in Thüringen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3967 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/4386

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir haben beschlossen, dass TOP 30 der letzte Punkt ist.)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Sie haben auch keine Ahnung!)

Es ist halb sechs und wir wollen auf jeden Fall die Tagesordnung abarbeiten, so weit wir kommen, aber es ist nicht vorgesehen, um halb sechs hier die Plenarsitzung zu schließen. Ich habe deswegen jetzt den Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Kobelt von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Nein,

erst die Berichterstatterin, alles klar, das ist die Abgeordnete Diana Skibbe, der erteile ich das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss, Entschuldigung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag „Weiterer Ausbau der Elektromobilität in Thüringen“ der Fraktionen die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zielt auf einen Bericht der Landesregierung über Initiativen zum weiteren Ausbau der Elektromobilität ab, hatte vor, eventuelle Hemmnisse auszuloten sowie seitens des Landes Vorhaben zur Weiterentwicklung der Elektromobilität in Thüringen positiv zu begleiten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 89. Sitzung vom 23. Juni 2017 ist dann die Nummer 2 des Antrags noch übrig geblieben und diese Nummer 2 wurde an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 31. Sitzung am 23. August 2017 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: „Die Nummer 2 des Antrags wird angenommen“. Danke.

(Beifall SPD)

Ich eröffne die Beratung und das Wort hat der Abgeordnete Gruhner, Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zunächst sagen, dass – wenn wir über Elektromobilität reden – wir zunächst feststellen müssen, dass die Energiewende natürlich insgesamt mehr ist als Stromwende, es ist Mobilitätswende und es ist natürlich Wärmewende. Der Antrag zielt ja vor allem auf den Aspekt der Mobilitätswende ab und auch wir sagen, dass es natürlich richtig und wichtig ist, dass wir in Deutschland sukzessive zu einer Mobilitätswende kommen.

Das hat mehrere Gründe: Der erste Grund ist, wir werden mit dem zunehmenden Zubau der erneuerbaren Energien erleben, dass wir natürlich Spitzen in der Stromerzeugung haben, die dazu führen müssen, dass eben der Einsatz von Strom auch im Bereich der Wärmeerzeugung und im Bereich der Mobilität immer wichtiger wird, und Mobilität kann hier eben auch eine Flexibilitätsoption sein.

Der zweite Grund ist: Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, dann ist es natürlich selbstverständlich wichtig, dass wir auch im Verkehrssektor zu deutlich anderen Lösungen kommen und deswegen ist E-Mobilität hier ein wichtiger Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele, gerade wenn man daran denkt, dass im Verkehrssektor rund ein

(Vizepräsidentin Marx)

Drittel des gesamten Endenergieverbrauchs stattfindet.

Ich will aber auch sagen, dass das natürlich mit Blick auf den Verkehr insbesondere eine Aufgabe für die Ballungsräume ist und insbesondere dort brauchen wir natürlich Strategien zur CO2-Vermeidung. Ich will aber auch anmerken, dass der Verkehr hier sicherlich nicht das allergrößte Problem bei der Erzeugung von Feinstaub oder beim Feinstaubausstoß ist. Denken wir nur mal daran, was allein Kamine usw. an Feinstaub erzeugen. Auch da ist sicherlich eine differenzierte Betrachtung notwendig.

Wenn man über Elektromobilität spricht, geht es eigentlich immer um drei Bereiche, wenn man sie voranbringen will: Das Erste sind steuerliche Anreize und die direkte Förderung, das Zweite ist die Frage der Batterieforschung und der Speichertechnologien und das Dritte ist die Ladesäuleninfrastruktur.

Ich will zunächst auch noch mal darauf verweisen, dass durchaus auch die Bundesregierung hier seit 2009 enorm viel getan hat, enorm viel vorangebracht hat. Seit 2009 sind Fördergelder in Höhe von 3,7 Milliarden Euro deutschlandweit bereitgestellt worden und damit eben auch Rahmenbedingungen gesetzt worden, damit Elektromobilität in Deutschland insgesamt attraktiver wird. Am 18. Mai 2016 ist ein neues Maßnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro beschlossen worden und für den Bereich des Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur stehen allein bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Thüringen natürlich von diesen Förderungen auch profitiert. Deshalb gibt es zunächst erst mal gar nichts dagegen einzuwenden, dass sich die Landesregierung hier auf den Weg macht, um die Elektromobilität in Thüringen weiter voranzubringen. Deswegen werden wir den Antrag heute hier auch nicht ablehnen.

Dennoch will ich generell noch mal sagen, dass man natürlich trotzdem nicht so tun kann, als ob Thüringen jetzt der Vorreiter im Bereich Elektromobilität ist. Ich will Ihnen nur mal eine Zahl sagen, daran sieht man, dass Thüringen noch deutlich zurückliegt. Wenn Sie mal den Anteil an Elektroautos in Thüringen messen, da kommen Sie bei 415 Elektroautos zum 01.01.2017 raus, das entspricht einem E-Auto-Anteil in Thüringen von 0,00006924 Prozent, also marginal. Deswegen kann man jetzt nicht davon sprechen, dass Thüringen hier Vorreiter ist. Ich will auch noch mal sagen, wir konnten das in den letzten Tagen in den Medien lesen, dass es ein gewisses Zuständigkeitsgerangel zwischen Umweltministerium und Wirtschaftsministerium in der Frage der Elektromobilität gibt, weil die Umweltministerin gesagt hat, dass sie sich jetzt auch in die gewerbliche Förderung der Elektro

mobilität mit einmischen will. Ich glaube, da ist es schon durchaus wichtig, dass auch innerhalb der Regierung die Zuständigkeiten sauber besprochen werden und dass da so ein Zuständigkeitsgerangel nicht stattfindet.

Ich will vier Bemerkungen zu Ihrem Antrag konkret machen. Das Erste, was ich sagen will, ist: Uns fehlen in Ihrem Antrag ein Stück weit konkrete und verbindliche Ziele. Das Einzige, was Sie in Ihrem Antrag nennen, ist, dass Sie sagen, Sie wollen bei den Fahrzeugen, die das Land selbst betreibt, eine EAuto-Quote von 20 Prozent erreichen. Da muss man zunächst einmal sagen, dass das eigentlich nichts Neues ist, das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Das Kabinett hat das schon am 01.12.2015 beschlossen. Jetzt weiß ich nicht, ob da die Koalitionsfraktionen ihrer eigenen Regierung irgendwie hinterherhecheln, jedenfalls ist das jetzt keine besondere Innovation. Und man muss auch mal sagen – und das können Sie vielleicht auch noch mal erklären –: Gilt das dann eigentlich auch für die Polizeiautos im Land? Da bin ich mal gespannt, wenn dann die Polizisten mit Elektroautos demnächst in Größenordnungen durch das Land fahren sollen.

Dann will ich auch sagen – zweite Bemerkung –, im Grundsatz ist auch nichts dagegen einzuwenden, aber Sie sagen bzw. legen den Schwerpunkt bei der Förderung im Bereich des ÖPNV auf die E-Busse. Auch da muss man trotzdem festhalten, dass das natürlich am Ende vor allem eine Förderung für die größeren Städte ist; der ländliche Raum wird davon kaum profitieren, weil dort der Einsatz von EBussen, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt, natürlich wenig praktikabel ist.