Protocol of the Session on September 28, 2017

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ihre Fraktion sollte über Ausschussarbeit über- haupt nicht reden!)

und der ich dementsprechend auf demokratischem Wege entgegentreten möchte.

(Beifall AfD)

So, jetzt wurden genügend Zwischenrufe ausgetauscht und Erklärungen zum Abstimmungsverhalten gegeben.

Ich schließe diesen Tagungsordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4054 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/4387

ZWEITE BERATUNG

Der Abgeordnete Kummer wollte die Berichterstattung machen? Nein, Sie wollen die Berichterstattung machen. Bitte schön.

Vielen Dank. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zum einen im Landtag beraten. Mit Beschluss des Landtags in seiner 88. Sitzung wurde dieses Gesetz am 22. Juni 2017 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat diesen Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 23. August 2017 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Kuschel)

Vielen Dank, Frau Skibbe, für diese umfängliche Berichterstattung. Ich eröffne die Beratung. Wortmeldungen erkenne ich keine, sodass ich die Beratung auch zugleich schließe. Doch eine Wortmeldung? Herr Möller, Sie sind der Einzige, der sich jetzt zur Debatte meldet?

(Zuruf Möller, Staatssekretär: Ich kann es auch lassen!)

Wenn Sie darauf verzichten, ist, glaube ich, keiner böse. Es ist ja alles ausgetauscht worden, sodass ich jetzt zur Abstimmung komme.

Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/4054 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit einstimmig angenommen.

Da der Gesetzentwurf angenommen wurde, kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Gegenstimmen? Die bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Herr Abgeordneter Grob, es war keine Gegenstimme, das war nur ein verlangsamtes Setzen?

(Zuruf Abg. Grob, CDU: Verlangsamtes Set- zen!)

Vielen Dank. Enthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Es hat, Herr Staatssekretär Möller, nicht geschadet, dass Sie jetzt nicht geredet haben.

Vielen Dank. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (Ge- setz zur Anpassung des Ruhe- gehalts der kommunalen Wahl- beamten) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4352 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Beratung und habe als Redner zunächst Frau Abgeordnete Holbe für die CDU-Fraktion.

Werter Herr Präsident, werte Kollegen und Kolleginnen, werte Besucher! Wir haben hier die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD in Drucksache 6/4352, und zwar eine Neufassung

des Gesetzes für die Ruhestandsregelung kommunaler Beamter, Wahlbeamter in Thüringen. Wir haben dazu eine intensive Debatte geführt im AugustPlenum und wir haben hier damals vorgetragen, dass wir vonseiten der CDU-Fraktion keinen Änderungsbedarf sehen bzw. auch keine Neufassung. Ich habe hier für die Fraktion auch nochmals erklärt und hervorgehoben, dass wir mit den Bürgermeistern in unserem Land sehr gut aufgestellt sind, dass diese sehr verantwortungsvoll ihre Aufgaben im Land zum Wohle ihrer Städte und des Landes erfüllen. Insofern sehen wir weder Änderungen noch Ergänzungen angebracht. Ich möchte heute hier nicht alles wiederholen, was ich vor vier Wochen gesagt habe. Daran hat sich nichts verändert. Auch wenn Gesetze nicht in Stein gemeißelt sind, sehen wir an dieser Stelle aber keinen Handlungsbedarf. Ich bitte Sie um Ablehnung dieses Antrags im Namen der CDU-Fraktion. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor vier Wochen haben wir das schon einmal diskutiert. Auch damals haben wir von den Koalitionsfraktionen schon darauf hingewiesen, dass hier ein Gesetzentwurf von der AfD eingereicht worden ist, der sich zwar erst einmal so anhört, als wolle man hier überflüssige Privilegien abbauen, der aber am Ende sozusagen einen Dolchstoß in das Herz der kommunalen Selbstverwaltung darstellt.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das war aber hart, Frau Vizepräsidentin!)

Ja, Sie haben dieses politische System immer noch nicht so richtig gut verstanden. Ich erkläre es gern noch einmal, auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer, die wir heute haben. Es geht darum, dass kommunaler Wahlbeamter nicht irgendeine Anspruchshaltungsstellung ist, sondern dass diese Position etwas Besonderes ist. Es ist nämlich nicht ein gewöhnlicher Beruf, sondern eine Tätigkeit, die im unmittelbaren Zusammenhang mit unserem demokratischen Staatsverständnis steht. Wer sich dafür zur Verfügung stellt, für eine Wahlzeit von fünf Jahren ein solches Amt auszuüben, der gibt damit seinen normalen Beruf auf. Es gibt dann auch entsprechende Nebentätigkeitsverbote – anders als bei Abgeordneten. Er muss seine normale Biografie für dieses Amt unterbrechen. Das tut man nicht leichten Herzens und dafür muss man schon auch Idealist sein. So hoch sind die Saläre auch nicht bemessen, dass man sagen kann, da verdient sich jemand eine goldene Nase.

(Beifall SPD)

Wenn jemand für fünf Jahre seine Berufs-Vita unterbrochen hat – das ist auch missverständlich in Ihrem Antrag formuliert –, ist es nicht so, dass der sofort irgendeinen Versorgungsanspruch hätte, für den Sie jetzt die Anwartschaft von fünf auf zehn Jahre hochsetzen müssen, sondern er muss sich der Wiederwahl stellen. Der Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin muss demonstrieren, dass er seine oder sie ihre Arbeit fortsetzen möchte. Erst dann, wenn trotz Wahlantritts derjenige Amtsinhaber oder diejenige Amtsinhaberin abgewählt wird, kommt diese Rente überhaupt zum Tragen.

Deswegen sehe auch ich hier, genau wie die Kollegin Holbe von der CDU das schon gesagt hat, keinen Grund, Ihren Regelungen zuzustimmen. Wir wollen hier keine Gefahr politischer Stagnation begründen. Kommunale Wahlbeamte haben auch politische Entscheidungen zu treffen, die manchmal schwierig sind. Wenn wir einen Druck ausüben, möglichst lange im Amt bleiben zu müssen, führt das möglicherweise zu Opportunismus oder dazu, dass man davon absieht, in Gemeinden oder Landkreisen, die zum Beispiel Konsolidierungsbedarfe haben, auch einmal solche unpopulären Entscheidungen zu treffen. Wir wollen unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort, die eine wunderbare Arbeit leisten, wirklich hier den Rücken frei halten. Wir haben hohen Respekt vor allen, die sich dieser Wahl stellen –

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und wir wollen auch, dass sie dann nicht in ein Loch fallen, wenn sie nach fünf Jahren Amtszeit, obwohl sie sich zur Wiederwahl gestellt haben, ihr Amt aufgrund des Willens der Wählerinnen und Wähler nicht weiter ausüben können. Das ist kein überflüssiges Privileg, sondern das ist eine Demokratieabsicherung, die uns auch Entsprechendes wert sein sollte. Im Übrigen bezahlt dieses Geld auch nicht der Staat, sondern die Kommunen zahlen in das kommunale Versorgungswerk ein. Es ist nicht so, dass damit irgendwie die Allgemeinheit besonders belastet würde oder die normalen Rentnerinnen und Rentner dann irgendwie am Monatsende mehr oder weniger in der Kasse hätten, wenn es zu Ihren Änderungen kommt oder nicht. Wir lehnen also auch weiterhin Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Brandner für die AfD-Fraktion das Wort.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Wir haben getauscht!)

Sie haben getauscht. Der Abgeordnete Möller möchte reden.

(Unruhe im Hause)

Jetzt bin ich natürlich betroffen, dass ich nicht so viele Fans im Haus habe wie mein Kollege Brandner.

Ja, Sie verabschieden sich ja auch nicht. Das ist, glaube ich, der wahre Grund.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das ist natürlich schon mal ein schöner Beginn der Debatte, wenn im Vorfeld zu unserem Redebeitrag Frau Kollegin Marx im Jahr 2017 die neue „Dolchstoßlegende“ sozusagen ins Leben ruft. Das hätte ich den Sozis eigentlich gar nicht zugetraut, dass sie sich auf das Gebiet begeben.

(Beifall AfD)

Ich meine, die ganze Debatte ist eh ziemlich beispielhaft. Das hat auch die letzte, die erste Beratung gezeigt, das zeigt auch diese Beratung wieder. Es ist beispielhaft dafür, wofür etablierte Politik steht. In dem Fall stehen Linke, Grüne, SPD und CDU für den Erhalt einer luxuriösen Versorgung ehemaliger hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter, also Bürgermeister beispielsweise. Eine Versorgung ist das, bei der abgewählte Bürgermeister bereits nach fünf Dienstjahren einen Anspruch auf mindestens 30 Prozent ihres letzten Einkommens erhalten, also sofort nach dem Ausscheiden

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Wenn sie sich erfolglos zur Wiederwahl stellen!)

aus dem Amt, Frau Kollegin Marx. Das ist sozusagen eine lebenslange Rente, selbst wenn man übrigens einem neuen Beruf nachgeht, denn es wird nur zum Teil angerechnet. Und diese Rente wird also sofort fällig, das heißt, auch ein vierzigjähriger Bürgermeister, der aus seinem Amt ausscheidet, bekommt schon seine Rente.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie viele gibt es denn davon?)

Und da sage ich Ihnen ganz offen, Frau Kollegin Marx, da stopfen Sie nicht irgendein Loch, in das die fallen, das ist ein Abgrund, den Sie da offen halten. Das ist ein Abgrund an sozialer Ungerechtigkeit und jedem vernünftigen Menschen wird angesichts des Rentenniveaus von Arbeitern und Angestellten in unserem Land eigentlich klar, dass es ein sehr, sehr schwerer Fall von sozialer Ungerechtigkeit ist.

(Beifall AfD)

(Abg. Marx)

Und auf die Spitze getrieben, Frau Marx, und deswegen bin ich erstaunt, dass gerade Sie das Wort hier so führen, auf die Spitze getrieben wird diese soziale Ungerechtigkeit dadurch, dass ein Großteil der heute 40-jährigen Arbeiter und Angestellten von SPD, Grünen, FDP und vor allem auch von der CDU bewusst zukünftiger Altersarmut ausgesetzt wird.