Protocol of the Session on September 27, 2017

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3684 dazu:

- Drucksache 6/4511

dazu:

- Drucksache 6/4548

ZWEITE BERATUNG

Ich möchte noch den Hinweis geben, dass der Abgeordnete Gentele seinen Änderungsantrag in Drucksache 6/4390 zurückgezogen hat.

Zunächst hat Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft das Wort zur Berichterstattung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit Beschluss des Landtags in seiner 82. Sitzung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes am 4. Mai 2017 federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde durch den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft dann in seiner 34. Sitzung am 18. Mai, in seiner 35. Sitzung am 15. Juni und der 37. Sitzung am 21. September 2017 beraten. Zudem wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde des Weiteren Gegenstand des Online-Diskussionsforums.

Von den eingereichten Stellungnahmen beschäftigte den Ausschuss vor allem die der Stadt Jena. Die Bedenken, die wegen einer mangelnden Klarheit der Formulierung bezüglich der Definition von „Nebenleistungen“ und damit dem Ins-Leere-Laufen der geplanten Anpassungen in Bäckereicafés geäußert wurden, wurden durch die Annahme des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen zu § 6 des Thüringer Gaststättengesetzes in der 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft ausgeräumt.

Ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit dem Ziel der Streichung der geplanten Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung wegen der Herkunft oder Religion, insbesondere mit Blick auf Diskriminierung in Diskotheken, wurde hingegen mehrheitlich abgelehnt.

(Ministerin Keller)

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft empfiehlt mit dem mehrheitlichen Beschluss aus der Sitzung vom 21. September 2017 dem Landtag, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung des Ausschusses angeführten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat Abgeordneter Bühl für die Fraktion der CDU.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer am Livestream, liebe Besucher! Der vorgelegte Gesetzentwurf hat drei Kernpunkte, auf die ich hier auch sehr unterschiedlich eingehen möchte in unserer Wertung dessen, wie unsere Fraktion damit umgeht.

Zum einen beschäftigt sich der Gesetzentwurf mit den Sperrzeiten für Spielhallen, zum anderen mit der Bäckereithematik und den Verkaufsmöglichkeiten am Sonntag und zum Dritten mit der Sanktionierung von Gastwirten bei möglichen Diskriminierungen. Zu den einzelnen Punkten:

Zu dem ersten genannten Punkt, den Sperrzeiten, kann unsere Fraktion sagen, dass wir es nachvollziehen können, dass man diese Änderung hier durchführt, denn schlussendlich soll eine Regelung, die im Thüringer Spielhallengesetz bereits besteht, nur auf das Gaststättengesetz übertragen werden, um kein Ausweichen auf Gaststätten künftig mehr möglich zu machen. Dies tragen wir mit. Allerdings wünschen wir uns, dass in einem angemessenen Zeitraum dann auch die Auswirkungen auf Gaststätten überprüft werden. Wir sehen in Stellungnahmen, dass das doch auch eine Einkunftsmöglichkeit für Gaststätten sein kann, die im Zweifel auch zum Überleben von Betrieben beitragen kann. Das sollte auch evaluiert werden.

(Beifall CDU)

Die zweite Änderung betrifft § 6, in dem es Bäckereien und Konditoreien erlaubt werden soll, ihre Waren länger als fünf zusammenhängende Stunden an Laufkundschaft zu veräußern. Diese Regelung begrüßen wir sehr. Im Endeffekt handelt es sich hierbei um eine rechtliche Klarstellung von eigentlich schon bestehen Regelungen. Sie werden aktuell so angewendet, obwohl es im Grunde keine rechtliche Gegebenheit dafür gibt. Allerdings sollte man die Frage aufwerfen, die wir uns in Auswertung der Anhörung, die durchgeführt wurde, gestellt haben, ob denn das Gaststättengesetz das richtige Gesetz ist, um hier eine solche Klarstellung zu betreiben. Nach unserer Auffassung betrifft es auch

das Ladenöffnungsgesetz. Das sehen im Übrigen auch Stellungnahmen so, wie zum Beispiel die der Stadt Jena. Deshalb wünschen wir uns hier eine Klarstellung, ob eventuelle Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Gesetzen entstehen.

(Beifall CDU)

Wir hätten uns also gewünscht, dass die Landesregierung § 9 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes anpasst und nicht den Umweg über das Gaststättengesetz sucht, und das, obwohl der Ministerpräsident auf der Jahresmitgliederversammlung der Thüringer Innungsbäcker im Jahr 2016 Folgendes vor den Mitgliedern geäußert hat: Die Fünf-Stunden-Regel komme aus einer anderen Zeit. Er wünsche sich, dass das Ladenschlussgesetz angepasst wird und die Tarifpartner eine eigene Regel finden. Das hat man hier augenscheinlich in der eigenen Koalition nicht durchbekommen. Deswegen versucht man jetzt den Umweg über das Gaststättengesetz. Wir hätten uns da eindeutig eine klarere Regelung gewünscht.

(Beifall CDU)

Man wollte scheinbar den Ministerpräsidenten nicht als Ankündigungsministerpräsidenten dastehen lassen. Entsprechend hat man sich jetzt für diesen Weg entschieden.

Eine viel kritischere Betrachtung kommt allerdings dem Antidiskriminierungspassus zu, denn nach Willen der Landesregierung soll nach § 10 Abs. 1 ein Passus eingefügt werden, der Gaststätten- und Diskothekenbetreiber sanktioniert, wenn Personen wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion beim Einlass benachteiligt werden. Nach diesem Paragrafen sollen Betreiber mit empfindlichen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder ganz und gar mit dem Verlust der Konzession bestraft werden können. Diese Änderung lehnen wir aus einer ganzen Reihe von Gründen ab. Wir haben das intensiv im Fachausschuss diskutiert. Wir haben viele Fragen gestellt. Wir haben auch dort einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt, weil wir glauben, dass diese Regelung nicht die richtigen Zeichen setzt. Allerdings hat Rot-Rot-Grün keine Einsicht gezeigt. Deswegen müssen wir heute diesen Änderungsantrag erneut vorlegen und hoffen, dass sich bis heute hier eine Einsicht gezeigt hat.

(Beifall CDU)

Dieser Passus muss gestrichen werden, denn in den Beratungen wurde keine schlüssige Argumentation dargebracht, warum dieser Passus überhaupt nötig ist. Er schafft vielmehr nach unserer Meinung zusätzliche Bürokratie für Gastronomen, die – worüber wir hier in diesem Haus schon öfter beraten haben – sowieso schon extrem belastet sind und die mit vielen bürokratischen Lasten zu kämpfen haben. Wir haben in diesem Haus erst kürzlich eine Liste mit 96 bürokratischen Lasten behandelt, die

(Abg. Schaft)

auf Gastronomen zukommen, ausgearbeitet von der IHK. Bis jetzt ist es nicht gelungen – wir haben es auch im Ausschuss noch mal beraten –, im KMU-Test, wir hoffen ja, dass hier jetzt langsam Regeln kommen, leider nur auf Ebene des Wirtschaftsministeriums, nicht in der Gesetzesanwendung für die ganze Landesregierung. Wir hoffen, dass diese Bürokratie langsam abgebaut wird und nicht zusätzliche Bürokratie geschaffen wird; das lehnen wir ab.

(Beifall AfD)

Dabei geht es uns natürlich nicht darum, dass man Diskriminierungen nicht ahnden soll. Wir sind gänzlich gegen jede Art von Diskriminierung und finden es gut, dass es schon seit Langem eine rechtliche Regelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG gibt, mit dem bereits auf Bundesebene normiert ist, wie mit Diskriminierung umzugehen ist. Das ist nach unserer Auffassung – aber auch nach Auffassung von vielen Anzuhörenden – völlig ausreichend.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf eingehen, dass die Landesregierung uns nicht deutlich machen konnte, dass es in Thüringen überhaupt ausreichend Fälle gibt, die eine allgemeingesetzliche Regelung nötig machen würden. Wir haben die Landesregierung nämlich zum Beispiel gefragt, wie viele Verfahren nach dem AGG in Bezug auf Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft oder Religion gegenüber Gaststätten- oder Diskothekenbetreibern in Thüringen seit 2014 rechtsanhängig sind. Die Landesregierung hat uns mitgeteilt, es liegen keine Erkenntnisse vor. Wir schaffen also hier eine Regelung für etwas, wozu es überhaupt keine Erkenntnisse gibt, ob dies für Thüringen überhaupt ein Problemfeld darstellt.

Im Anschluss wurde zur konkreten Problemlage der Diskriminierung an der Diskothekentür in Thüringen auf eine Studie und nicht repräsentative Erhebungen aus anderen Ländern verwiesen. Das war mehr als unbefriedigend. Deshalb haben wir schon im Vorfeld mit unserem Fragenkatalog angeregt, in Nachbarländern zu schauen, wie eine solche Regelung bereits in dortigen Gaststättengesetzen umgesetzt ist und wie sie dort vor allen Dingen angenommen wird. Wir haben dazu mehrere angeschrieben. Von den sechs angeschriebenen Städten in Niedersachsen inklusive Bremen hat lediglich die Stadt Hannover eine Stellungnahme abgegeben. Wenn ich darf, würde ich zitieren. So schreibt die Stadt Hannover: „Die LHH erreichten seit Inkrafttreten Ende 2015 nur wenige Anzeigen: Auf Nachfragen zu einem Hinweis per E-Mail reagierte der Anzeigende nicht mehr. Entsprechend wurde kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei einer Anzeige einigte sich der Anzeigende mit dem Betreiber und das Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Bei einer weiteren Anzeige gleich gegen drei Diskotheken in

Hannover einigte sich der Anzeigenerstatter mit den Betreibern bereits im Schlichtungsverfahren, sodass kein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Nur in einem Fall wurde ein Bußgeldbescheid gegen einen Türsteher auf dem Schützenfest 2016 […] erlassen.“ Da sieht man, dass es seit der Einführung des Gesetzes in Niedersachsen Ende 2015 – also seit mehr als anderthalb Jahren – so gut wie keine Fälle gibt. Dabei muss man sich vorstellen, dass Hannover ja keine kleine Stadt ist, laut OnlineRecherche rund 1.000 registrierte Gastronomiebetriebe hat und 20 Clubs und 530.000 Einwohner mit 2,3 Millionen Übernachtungen pro Jahr. Dennoch gibt es innerhalb von eineinhalb Jahren gerade einmal zwei Anzeigen, die dort erfasst wurden. Wir schaffen hier also auch im Vergleich zu anderen Ländern eine Regelung, die im Grunde auf überhaupt keinen Bedarf stößt.

Dabei kann man natürlich sagen, jede Anzeige ist eine zu viel. Das sehen wir auch so. Jede Diskriminierung ist eine zu viel. Aber es ist im AGG bereits eine Regelung geschaffen, mit der hier auf zivilrechtlichem Wege auch entsprechend vorgegangen werden kann. Deswegen lehnen wir § 10 Abs. 1 Nummer 12 eindeutig ab.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch mal auf unseren Änderungsantrag eingehen, den wir im Ausschuss eingebracht haben; ihm hat sich leider RotRot-Grün nicht anschließen können. Aber auch die AfD-Fraktion, das will ich ganz klar sagen, hat sich hier nicht anschließen können. Auch die AfD-Fraktion hat nicht erkannt, dass dieser Paragraf zu einer zusätzlichen Belastung führt und unserem Antrag nicht zugestimmt. Hätten Sie mal ein wenig die verschiedenen Zuschriften gelesen, hätte es Ihnen, glaube ich, leichtfallen können, uns hier zuzustimmen, aber Sie waren scheinbar nicht bereit, hier mit uns zusammenzuarbeiten.

Ich will also noch ein paar Zuschriften zitieren, die ich sehr eingängig finde und die deutlich machen, dass diese Regelung einfach nicht nötig ist. Ich würde mit der Zuschrift der Stadt Jena anfangen: „Unter Verweis auf die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes [...] wird eine zusätzliche Regelung im Gaststättengesetz als nicht erforderlich angesehen. Problematisch erscheint bei Anwendung der Vorschrift, dass eine behördliche Kontrolle nicht möglich ist. Eine Ahndung von Zuwiderhandlungen könnte nur auf Grundlage entsprechender Anzeigen erfolgen. Dies birgt jedoch die praxisnahe Gefahr, dass diese Vorschrift missbraucht wird, indem Sachverhalte provoziert oder ungerechte Anzeigen erstattet werden, welche konkurrierende Gastwirte, gewerbliche Bewachungsunternehmen, einzelne Mitarbeiter lediglich diskreditieren sollen oder vermeintliche Schutzadressaten mit Anzeigen drohen, um sich Vorteile zu verschaffen.“ Das macht sehr deutlich, was man mit dieser gesetzlichen Regelung provoziert und

welches Gespenst Sie hiermit für die nächsten Jahre aus der Kiste zaubern wollen, und Sie sich, glaube ich, in der Endkonsequenz überhaupt nicht genug Gedanken gemacht haben.

(Beifall CDU)

Auch im Ausschuss sollte uns von der Staatskanzlei deutlich gemacht werden, man hätte alle Beteiligten mitgenommen und im Grunde wären sich auch alle einig. Ich habe schon im Ausschuss betont und will es auch hier tun, dass die Angehörten jedoch ganz deutlich gesagt haben, was sie davon halten. Die DEHOGA Thüringen hat gesagt: „Die diesbezüglich vorgesehene Regelung lehnen wir vollumfänglich ab.“ Der Gemeinde- und Städtebund hat gesagt: „Von Seiten der Gewerbebehörden kann zur Notwendigkeit dieser Regelung keine Aussage gemacht werden, da offenbar keine derartigen Fälle bekannt sind.“ Der Thüringische Landkreistag hat gesagt: Wir „erachten [...] die geplante Regelung für nicht notwendig.“ Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern hat gesagt: „Eine solche Regelung wird als überflüssig betrachtet, da [...] [das] Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [...] einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierungen bietet.“ Sie hören einfach nicht zu, was die Anzuhörenden sagen, und bringen Ihre Vorschläge, ideologisch bedingt, weiterhin hier ein.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie hören nicht zu bei Diskus- sionen im Ausschuss! Sie haben der Staats- kanzlei nicht zugehört!)

Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, die Landesregierung redet immer wieder von demokratischen Dialogprozessen, bei denen die Beteiligten nicht nur gehört, sondern auch ernst genommen werden sollen. Ich erlebe hier eine Anhörung, die eindeutig diesen Passus als überflüssig und nicht notwendig erachtet. Dennoch hält die Landesregierung daran fest. Hier stellt man sich schon die Frage: Wie ernst meinen es denn Rot-Rot-Grün überhaupt mit ihren demokratischen Dialogprozessen? Oder wird es Pseudobeteiligung wie bei der Gebietsreform? Dann wird doch die kommunale Familie vor den Kopf gestoßen. Das scheint mir hier ganz deutlich so zu sein, denn Sie haben sich auch keine Gedanken darüber gemacht, welche Kosten infolge dieses Gesetzes für die kommunale Familie entstehen würden.

Liebe Abgeordnetenkollegen, die Beteiligung endet bei Rot-Rot-Grün anscheinend an der Tür der Staatskanzlei. Dort werden Argumente von präventiver Gesetzgebung herangezogen, um eine Regelung zu begründen, die eventuell vielleicht irgendwann in der Zukunft zum Tragen kommen könnte oder eben auch nicht. Darüber hinaus betrifft diese

Regelung nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen. Ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass die Kostenfolge in Ihrem Gesetz überhaupt nicht mit beachtet wurde. Die Stadt Jena hat uns zum Beispiel aufgezeigt, dass das ordnungsrechtlich sehr schwer umzusetzen ist und eines entsprechend höheren Kostenaufwands bedürfen würde. Das sagt mir insgesamt: Wir brauchen diese Regelung nicht.

(Beifall CDU)

Mein Fazit zum Gesetzentwurf ist also, dass man hier unter dem Deckmantel einer Anpassung des Gaststättengesetzes im Hinblick auf die Suchtprävention noch schnell zusätzliche Änderungen vorgenommen hat, um zum einen die Forderung des Ministerpräsidenten einzubauen, damit er nicht als Ankündigungsministerpräsident gegenüber dem Bäckerhandwerk dasteht, zum anderen eine Regelung einzubauen, die es im Grunde gar nicht braucht, die aber, ideologisch betrachtet, die rot-rotgrüne Seele streicheln soll.

In diesem Zusammenhang haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht, weil wir den Passus mit der Diskriminierung streichen wollen. Wir stimmen den Änderungen im Bereich des Bäckerhandwerks, aber auch im Bereich der Suchtprävention zu. Und sollten Sie sich heute unserem Änderungsantrag anschließen, was ich Ihnen nur herzlich ans Herz legen kann,

(Beifall CDU)

insbesondere den Regierungsfraktionen, aber natürlich auch der AfD, die sich vielleicht auch noch mal mit der Anhörung beschäftigen sollte, dann könnten wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, sonst müssen wir ihn leider ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)