Meine Damen und Herren, bewusst hat sich die Thüringer Landesregierung gegen eine kapitalgedeckte Rücklage entschieden, obwohl dies nach den vorgenommenen Anhörungen zum Beispiel vom Deutschen Gewerkschaftsbund favorisiert wurde. Ausführlich nimmt die Landesregierung dazu in der dem Gesetzentwurf beigefügten Anlage Stellung.
Mit Artikel 2 des Gesetzes wird das Thüringer Pensionsfondsgesetz geändert. Der Thüringer Pensionsfonds bleibt in seiner bisherigen Funktion als Finanzierungsinstrument zur Abfederung von Spitzen bei den Versorgungsausgaben erhalten. Er wird jedoch nicht mehr aktiv über Zuführungen weiter befüllt. Dies entspricht der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes, sodass es sich inhaltlich lediglich um klarstellende Regelungen handelt. Das bestehende Fondsvermögen bleibt bestehen und weiter angelegt.
Diesbezüglich möchte ich noch einmal betonen, dass es nicht zu einem Wegfall der Rechtsgrundlage der bisher zur Finanzierung des Thüringer Pensionsfonds erfolgten verminderten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen kommt. Eine Verminderung der Besoldung und Versorgung hat nicht stattgefunden. Nur die Erhöhung der Besoldung wurde im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten geringfügig vermindert. Aber auch das hatte seine Gründe, wie die Höhe bemessen wurde. Die Verknüpfung zwischen verminderter Besoldungsanpassung und Zuführung an den Pensionsfonds ist aber rein fiskalisch bedingt. Dem Gesetzgeber ging es damals darum, eine dauerhafte Absenkung des Besoldungsund Versorgungsniveaus herbeizuführen, das heißt auch nach Ablauf der Ansparphase für die Versorgungslücke. Diese Zielsetzung wird beibehalten.
Die Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes in Artikel 3 ist entsprechend rein redaktioneller Natur. § 64 Thüringer Besoldungsgesetz hat seine inhaltliche Wirkdauer erreicht und weist nach bestehender Rechtslage nach dem 31.12.2017 keinen Regelungsinhalt mehr auf. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit eröffne ich die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Kowalleck für die Fraktion der CDU das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der gestrigen Haushaltsdebatte und dann auch in der Debatte zum Besoldungsgesetz wurde schon das erste Pulver verschossen. Die Nebelschwaden haben sich ein wenig gelichtet. Ich möchte gerade im Hinblick darauf, dass es jetzt in der Debatte um die Beamtenversorgung geht, noch mal darauf hinweisen, dass gerade auch unsere Beamtinnen und Beamten hier im Hohen Hause nicht zum Spielball werden sollten. Es hat mich schon etwas betroffen gemacht, als gestern die Redner von der Linken und gerade von den Grünen immer wieder versucht haben, auch gewisse Schuldzuweisungen in Richtung der CDU zu geben. Man muss es, denke ich mal, auch besser beleuchten und man muss auch sagen: Die CDU hat schon über die vielen Jahre, auch mit schweren Haushalten, dafür gesorgt, dass es diesem Land gut geht.
Wir haben eine gute Arbeit für dieses Land geleistet und das muss man auch anerkennen. Da finde ich es nicht gut, wenn man gerade hier in der Debatte um Besoldung oder um den Landeshaushalt die Beamten zum Spielball macht. Man muss auch sachlich bleiben. Wir haben gerade auch in der Besoldungsdebatte gesehen, Frau Finanzministerin – da hatte die Landesregierung zunächst eine andere Meinung, was zeit- und inhaltsgleiche Anpassung angeht. Die CDU hat dann entsprechend auch ihren Antrag eingebracht und ihren Beitrag geleistet. Das hat sicher auch mitunter bei den Koalitionsfraktionen zu einem Umdenken beigetragen.
Nichtsdestotrotz haben wir an dieser Stelle auch ein wichtiges Thema. Die Finanzministerin ist schon auf verschiedene technische Punkte eingegangen. Ich möchte auch hier an der Stelle nicht von Pensionslasten sprechen, sondern von der Beamtenversorgung. Der Präsident des Landesrechnungshofs hatte bewusst einmal darauf hingewiesen, dass unsere Beamten nicht als Last angesehen werden sollten. Vielmehr leisten sie eine wichtige Arbeit für unseren Freistaat in den verschiedensten Bereichen – ob bei der Polizei oder als Lehrer oder eben in der Verwaltung. Dafür, denke ich, müssen wir auch ein herzliches Dankeschön sagen. Das tut die CDU-Fraktion an dieser Stelle.
nanzplanung und natürlich bei der Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019 eine wichtige Rolle, aber bereits in der vergangenen Legislaturperiode waren die Entwicklungen der Pensionszahlungen und deren Absicherung ein Dauerthema. Insbesondere die Verantwortung für zukünftige Landeshaushalte und natürlich die Verantwortung für die nächsten Generationen stellt uns hierbei vor besondere Verantwortung.
Wenn wir sehen, dass bei der Beamtenversorgung im Jahr 2030 Ausgaben von etwa 817 Millionen Euro erwartet werden, dann müssen wir uns diesen Herausforderungen auch mit Entschlossenheit stellen. In der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf wird auf die sich verändernden Rahmenbedingungen eingegangen, insbesondere die rückläufigen Solidarpaktmittel und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung. Weiter heißt es: Konsolidierungsanstrengungen wären dabei unerlässlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es gestern gehört: Die Linkskoalition will den Haushalt in beiden Haushaltsjahren auf rund 10,5 Milliarden Euro aufstocken, obwohl die Ausgaben – eben auch für Flüchtlinge und Migranten – massiv sinken. Um den Haushalt decken zu können, soll etwa eine halbe Milliarde Euro aus der Rücklage entnommen werden. Das sollte man sich an dieser Stelle auch auf der Zunge zergehen lassen. Trotz Rekordeinnahmen erfolgt ein Rückgriff sozusagen in die Sparbüchse des Landes.
In Bezug auf die Rekordeinnahmen ist die vorgesehene Schuldentilgung absolut unzulänglich. Wenn das Land jetzt nicht entschlossen tilgt, wird es dafür später bei steigenden Zinsen teuer bezahlen. Es ist ein Unding, dass die Landesregierung nur so viel Schulden tilgen will, wie nach dem rot-rot-grünen Modell der Pensionsvorsorge unbedingt erforderlich ist. Die Finanzministerin hat das an dieser Stelle gesagt. Man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen: 59,5 Millionen Euro in zwei Jahren. Das ist angesichts der Einnahmesituation und der Zinssituation in diesem Land schlicht lächerlich. Noch dazu kommt die Formulierung, dass der jährliche Tilgungsbeitrag variabel ist, abhängig von der Zahl der erfolgten Verbeamtungen. Auch das lässt nichts Gutes ahnen, gerade was die kommenden Jahre im Bereich der Tilgung von Schulden angeht. Damit wird das Sparen und Tilgen späteren Regierungen überlassen. Das ist nicht nachhaltig, denn jeder Prozentpunkt mehr Zinsen schlägt mit rund 160 Millionen Euro zu Buche. Das ist mehr, als die Regierung zum Beispiel für freiwillige Gemeindeneugliederungen vorgesehen hat. Dem Land hilft es auch nicht, wenn nur Salbe oder Nebelkerzen verteilt werden. Wir brauchen eine Vorsorge, die greift, und eine Finanzpolitik, die entsprechend handelt.
steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung auf den Thüringer Pensionsfonds eingegangen. Ebenso gab es Hinweise bzw. Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Beamtenbundes. Herr Hey sprach gestern in der Haushaltsdebatte im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von einem finanzpolitischen Meilenstein. Vom Thüringer Beamtenbund und vom DGB kommen hingegen Kritik und eine andere Vorstellung, wie mit der Beamtenversorgung verfahren werden soll. So sagt der Thüringer Beamtenbund: „Unter den aktuell formulierten Voraussetzungen – ohne Berücksichtigung der dargestellten Einwände – bleibt dem tbb trotz grundsätzlicher Aufgeschlossenheit nur die Möglichkeit, das gesamte Vorhaben abzulehnen.“ Hinsichtlich der finanzpolitischen Vorsorge für die Beamtenversorgung seien Transparenz, Klarheit und Zweckbindung sicherzustellen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht sich dafür aus, dass die Finanzierung der Versorgung durch den Thüringer Pensionsfonds fortentwickelt wird oder ein neuer Fonds aufgelegt wird. Die an die Zahl der neu eingestellten Beamtinnen und Beamten gekoppelte Tilgung der Landesschulden sei kein geeignetes Mittel, die zugesagten Versorgungsleistungen sicherzustellen und eine Politik der Pensionszahlungen nach Kassenlage zu verhindern. Den Weg zur nachhaltigen Sicherung der zugesagten Versorgungsleistungen über die Tilgung der Schulden ist für den DGB nur bedingt geeignet. So weit nur einige Punkte aus den Zuschriften, die wir dann sicher im Haushalts- und Finanzausschuss auch noch näher betrachten werden.
Meine Damen und Herren, unser Land braucht eine verlässliche Versorgung seiner Beamtinnen und Beamten. Darüber wollen wir gern in den zuständigen Ausschüssen beraten. Deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Innen- und Kommunalausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Als Nächster hat Abgeordneter Huster für die Fraktion Die Linke das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, bekanntermaßen erwarten wir in den nächsten Jahren steigende Pensionsausgaben und die Finanzministerin hat es eingangs bemerkt: Auf der Suche nach Wegen, diese steigenden Pensionsausgaben abzufedern, betreten wir in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern mit diesem Gesetzentwurf Neuland.
Aktuell ist die Verbeamtung in Thüringen wieder möglich – und die korreliert mit diesem Gesetzentwurf, indem Schulden entsprechend getilgt werden, um künftig Spielräume im Haushalt zu haben, für Verpflichtungen, die wir heute durch die Verbeamtungen für morgen eingehen. Die Versorgungsausgaben werden in den nächsten Jahren in deutlich schnellerem Tempo steigen als bisher, Pi mal Daumen kann man sagen: alle drei Jahre um 100 Millionen Euro. Sie werden nach dem jüngsten Bericht geschätzt im Maximum, in der Spitze in etwa zwischen 700 und 800 Millionen Euro pro Jahr in den 2030er-Jahren erreichen.
Ich plädiere dafür, das nicht hysterisch zu betrachten, aber sehr ernst zu nehmen – hysterisch mit einem Argument nicht: Und zwar haben wir derzeit ja schon Ausgaben im Landeshaushalt für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme. Das sind in etwa 400 Millionen Euro, die man im Vergleich zu künftigen Ausgabeerwartungen im Ist heute annehmen sollte. Da wären wir im heutigen Bereich in etwa bei 550/600 Millionen Euro, die wir schon für Versorgungen aufwenden. Diese muss man in das Verhältnis zu künftigen Erwartungen von 700 und 800 Millionen Euro pro Jahr setzen, wenn man annimmt, dass irgendwann der Punkt erreicht ist, wo die Ausgaben für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme sinken müssen. Das ist bisher noch nicht so. Es ist immer schwierig, in diesen Prozess Transparenz zu bekommen, weil Thüringen da relativ wenig selbst steuern kann, sondern der Bund mit im Spiel ist. Aber rein logisch müsste zu einem Zeitpunkt, wo bei uns im Land steigende Pensionsverpflichtungen anfallen, irgendwann auch ein Sinken der Ausgaben für die Sonderzusatzversorgungssysteme einsetzen.
Warum ist das Thema dennoch wichtig? Wir können nicht in allen Fragen in die Zukunft schauen, wir können aber in etwa heute schon die Faktoren benennen, die künftige Landeshaushalte natürlich mit beeinflussen. Ich will noch mal einen Faktor nennen – er ist schon angeklungen –, nämlich die Frage: Was passiert eigentlich mit der Kreditierung des Landes unter Bedingungen von Nettoneuverschuldung Null? Nettoneuverschuldung Null wird in der Öffentlichkeit erst mal als eine positive Sache wahrgenommen. Aber das heißt ja nicht, dass wir zur Finanzierung des Freistaats nicht auch Kredite aufnehmen. Wir lösen alte ab und nehmen neue auf – und dann ist natürlich interessant, zu welchem Zinssatz das passiert. Befinden wir uns in etwa auf dem Niveau, wo wir uns jetzt befinden, dann haben wir natürlich eher noch in den nächsten Jahren die Chance, uns auch bei den Zinsausgaben noch signifikant nach unten zu entwickeln.
Nach dem Haushaltsplanentwurf für 2019 werden wir in etwa bei 400 Millionen Euro Zinsen landen. Wir sind von einem Niveau von 700 Millionen Euro Zinsen gekommen. Das heißt, in der Frage des
Landeshaushalts hilft uns das niedrige Zinsniveau sehr stark, weil wir zum Beispiel gegenüber der Zeit von vor sieben, acht Jahren 300 Millionen weniger für Zinsen ausgeben müssen. Das sind 300 Millionen, mit denen wir aktuell auch in diesem Land Politik gestalten können.
Aber – und da komme ich zurück zu dem Gedanken – wir können nicht davon ausgehen, dass das ewig so bleibt. Insofern gibt es natürlich auch in der langfristigen Betrachtung eine dringliche Notwendigkeit, die Zinsen insgesamt oder die Verschuldung des Freistaats insgesamt zu senken, weil wir langfristig natürlich auch bei den Zinsen ein Risiko mit haben. Das versucht der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, indem er eine regelgebundene Schuldentilgung zum Ziel hat und das, wie ich finde, im Verhältnis zu allen anderen Zahlen des Haushalts zunächst mit Augenmaß betreiben möchte.
Herr Kowalleck, da sind wir möglicherweise in einem Dissens zu Ihrer Forderung, zu sagen, wir müssten schon im Plan viel stärker Schulden tilgen. Ich glaube, in den Jahren, wo diese Koalition es geschafft hat, Haushalte ohne Nettoneuverschuldung aufzustellen und im Vollzug darüber hinaus immer bessere Jahresergebnisse erreicht hat,
das heißt, wir haben am Anfang des Jahres bei der Planung der Haushalte die Haushalte atmen lassen und konnten somit auch eine Priorität für gestaltende Politik und für eine investive Politik wählen. Aber wir haben dann, wenn wir am Jahresende den Haushalt mit Überschuss abgeschlossen haben, diese Mittel entweder zur überplanmäßigen Schuldentilgung eingesetzt – einschließlich Sondervermögen – oder wir haben sie in die Rücklage gesteckt. Um das Verhältnis klarzumachen, Herr Kowalleck: Wir haben immer in dem Bereich von maximal einem Viertel zusätzlich Schulden getilgt, aber über den Plan hinaus. Und wir haben Pi mal Daumen das Geld zu drei Vierteln in eine Rücklage gesteckt. Die wurde also erst in den letzten Jahren aufgebaut, aber genau mit dem Ziel, sie möglichst in den nächsten Jahren – auch wieder der Gedanke, dass die Haushalte atmen können sollen – wieder in den Haushalt einzuspeisen, damit wir die Aufgaben machen, unter anderem im Doppelhaushalt 2018/2019 mit einer gewissen Priorität auf Investitionen.
Investitionen in diesem Sinne sind dann auch Ausgaben, die nicht zehn Jahre im Haushalt drin sind, sondern in aller Regel in zwei/drei/vier Jahren abgeschlossen sind, werden also tendenziell sogar den Landeshaushalt eher entlasten als belasten.
Meine Damen und Herren, warum sage ich das noch einmal? Mit diesem Gesetzentwurf plant die Landesregierung eine vergleichsweise geringe Regeltilgung, nämlich 2018 24,8 Millionen Euro und im Jahr 2019 34,7 Millionen Euro. Vergleichen Sie diese Zahl mit der zusätzlichen Schuldentilgung nach dem Jahresabschluss 2016 – da haben wir 166 Millionen Euro überplanmäßig getilgt, das war also das Fünffache dessen, was wir jetzt im Plan für 2019 haben, und das Sechsfache gegenüber dessen, was wir jetzt im Jahr 2018 haben –, dann sehen Sie, dass auch keiner Angst haben muss, dass wir im Plan zu stark in die Tilgung gehen, dass wir aber immer dann, wenn es uns die Lage im Landeshaushalt ermöglicht, sowohl den Blick haben, überplanmäßig Schulden zu tilgen, damit die Risiken zu minimieren, und als Zweites eine Rücklage zu bilden, mit der auch künftige Landeshaushalte atmen können.
Meine Damen und Herren, das ist ja eine sehr politische Debatte, aber in diesen Kontexten – langfristig etwas zu tun, regelgebunden etwas zu tun, was uns in den nächsten Jahren ermöglicht, die Risiken aus den steigenden Pensionslasten etwas abzufedern – ist dieser Gesetzentwurf erarbeitet. Ich finde, die Debatte in den Ausschüssen lohnt sich darum, weil wir ja wirklich, wie ich finde, ein sehr innovatives Modell für die nächsten Jahre haben und sich dieser Gesetzentwurf meiner Meinung nach auch sehr in das ganze Bündel von Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzpolitik von Rot-Rot-Grün in Thüringen einordnet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „ein finanzpolitischer Meilenstein“, so hat mein Fraktionsvorsitzender Matthias Hey den vorliegenden Gesetzentwurf zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung gestern bei der Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019 genannt. Endlich gelingt der Einstieg in den Ausstieg aus der Pensionskostenfalle. Rot-RotGrün schafft das, was die CDU über viele Jahre hinweg blockiert hat: mehr Transparenz und eine echte Vorsorge für die auflaufenden Kosten für die Thüringer Beamten im Ruhestand.
Herr Kowalleck, wir haben da eine ganz unterschiedliche Meinung über die Rolle, die die einzelnen Parteien in der Vergangenheit dort gespielt haben. Sie haben vorhin einen sehr weiten Bogen ge
schlagen – bis zu Dingen, wo ich sage, die gehören in die Haushaltsrede, die hätten gestern gut gepasst, vielleicht auch bei der nächsten Rede. Und ich habe überlegt, ob Sie noch beim Thema „Vorsorge“ waren. Es geht hier nicht um die Leistungen der Thüringer Beamten. Wir wissen, was wir an den Beamten haben. Wir schätzen sie und sind stolz auf sie. Hier geht es um die Beamten, die im verdienten Ruhestand sind.
Ja, und darum geht es: um die Beamten, die in ihren verdienten Ruhestand gehen. Wie werden die Pensionen, die sie zu Recht erworben haben, bezahlt? Darum geht es.
Meine Damen und Herren, auch für mich persönlich ist es heute ein besonderer Tag: Meine Fraktion und auch ich selbst haben viele Jahre an diesem Thema geackert. Deshalb möchte ich auch noch mal ein bisschen auf die Vorgeschichte eingehen. Wir haben im letzten Jahr, also 2016, 131 Millionen Euro an Pensionen gezahlt. Herr Huster hat einen Ausblick in die Zukunft gegeben, wie weit das Ganze ansteigen wird. Als ich 1994 in den Landtag kam, betrugen die Pensionsausgaben 660.000. Sie fielen bei den beginnenden Haushaltsberatungen für das Jahr 1995 überhaupt nicht ins Gewicht. Finanzminister Trautvetter hatte in seinem Haushaltsentwurf 1,5 Millionen vorgesehen – wenn man das mal mit den heutigen Summen vergleicht. Aber spätestens, als der damalige Bildungsminister Althaus im Jahre 1997 auf die Idee kam, Millionen einzusparen, indem auch Lehrer ohne Schulleiteramt verbeamtet werden sollten, ohne dass eine Vorsorge dafür getroffen worden ist, wurde das Thema „Pensionslasten“ präsent. Und wenn ich in die alten Plenarprotokolle aus der 2. Legislaturperiode schaue, so hat meine Fraktion schon damals auf dieses finanzpolitische Risiko bei diesem Vorgehen hingewiesen – aber ohne Erfolg. 1999 hat die CDU dann die Alleinregierung in Thüringen gestellt und es wurden Tausende von Lehrern ohne finanzpolitische Vorsorge verbeamtet. Dieses Vorgehen entfaltete eine fatale Wirkung. Die vermeintlichen Einsparungen, die sich aus dem Wegfall von Sozialbeiträgen ergaben, wurden vom damaligen Finanzminister Trautvetter sogar noch als großartige Haushaltseinsparungen gefeiert. Dadurch wurde den Menschen in Thüringen durch die CDU eine finanzielle Lage vorgegaukelt, die es gar nicht gab.
Meine Damen und Herren, wenn wir mal über den Tellerrand hinausschauen und nicht nur hier in der Thüringer Befindlichkeit bleiben, dann waren es zuerst die alten Bundesländer, aber später auch die neuen Bundesländer, bei denen ein Umdenken in Bezug auf die auflaufenden Pensionsverpflichtungen zu verzeichnen war. Rheinland-Pfalz war das
erste Bundesland – das war 1996 –, in dem ein Versorgungsfonds geschaffen und darin eingezahlt worden ist. Aber für die Regierungen Vogel und später Althaus zählte der Schein mehr als das Sein und so wurden die damaligen Argumente der SPDFraktion in den Wind geschlagen. Nachdem weitere Bundesländer und auch der Bund entsprechende Versorgungs- und Vorsorgefonds aufgelegt hatten, um zusätzlich zu der 1999 bundesweit eingeführten geringfügigen Versorgungsrücklage für die abzusehenden Pensionskostensteigerungen vorzusorgen, schlug die SPD-Fraktion auch für Thüringen eine solche weitergehende Vorsorge vor – ohne Erfolg.
Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag für die schwarz-rote Koalition für die Jahre 2009 bis 2014 konnte diese Frage leider nicht verbindlich verankert werden. Trotzdem unternahm die SPDFraktion einen erneuten Versuch und legte im Mai 2013 den Entwurf für ein Thüringer Gesetz über die generationengerechte Finanzierung der Versorgungsausgaben vor. Mit fadenscheinigen Argumenten verhinderte die CDU-Fraktion damals eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf. Fast zeitgleich dazu hatte der Thüringer Beamtenbund einen sehr ähnlichen Vorschlag unterbreitet, aber auch dazu verweigerte die CDU-Fraktion eine ernsthafte Debatte.