Die Schäden an der Substanz des Hauses sind nicht zu leugnen und es muss die Frage gestellt werden, inwieweit die nicht nach der ursprünglichen Plangenehmigung vorgenommenen Straßen- und Hochwasserschutzmaßnahmen dafür ursächlich sind. Die vorliegende Petition richtet sich auf die Errichtung von bereits vor Baubeginn der Südtangente Gotha geplanten und notwendigen Hochwasserschutzeinrichtungen. Genauer geht es hier um die
Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und die entsprechende Einleitung des Niederschlagswassers der Straßen und aus den Wassergräben in dieses, was auch damals schon 2005 im hydrologischen Gutachten gefordert wurde. Der Petitionsausschuss beschloss in seiner März-Sitzung den Abschluss der Petition mit der Entscheidung, dass dem Anliegen nicht abgeholfen werden kann. Diese Entscheidung ziehe ich hiermit auch in Zweifel, da mir vorgelegte Unterlagen und Informationen eine andere Entscheidung hätten treffen lassen können. Es gab auch Gerüchte, dass angeblich seit dem Kauf Wasserschäden am Objekt vorliegen würden. Diese Gerüchte wurden vom Ausschuss nicht aufgeklärt und bei dem Petenten nicht hinterfragt. Notarielle Urkunden nebst Kaufvertrag belegen, dass der Ausschuss leider Fake-Nachrichten aufgesessen ist. Später mehr dazu. Aus meiner Perspektive sollte der Petitionsausschuss das Anliegen des Petenten erneut prüfen und entsprechend weiterleiten bzw. überweisen. Besondere Berücksichtigung soll dabei finden, inwieweit Fördermittel für die Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahme bereitgestellt und ob diese auch für die entsprechenden Maßnahmen verwendet wurden. Möglicherweise gibt es eine solche Prüfung, dass doch tatsächlich noch entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen ausgeführt werden müssen. Ich freue mich nun über eine sachliche Diskussion. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sei mir gestattet, als Vorsitzender des Petitionsausschusses hier noch mal die ganze Thematik zu der angesprochenen Petition Revue passieren zu lassen. Der Petitionsausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 9. März 2017 gemäß § 17 Nr. 9 Petitionsgesetz festgestellt, dass der Petition, dass dem angebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann. Der Petent hatte mit seiner Petition die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens gefordert, um das Straßenoberflächenwasser der Südtangente Landesstraße 2146 Gotha zeitversetzt an die Retentionsfläche des Boilstädter Wassers einleiten zu können. Er ist der Auffassung, dass das Fehlen des Rückhaltebeckens ursächlich für den Wasserschaden in seinem Keller sei. Der Petitionsausschuss hatte zunächst der Landesregierung die Möglichkeit gegeben, aus ihrer Sicht zu der Eingabe Stellung zu nehmen, so wie das gängige Praxis ist. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist daraufhin in mehreren Stellung
In seiner 17. Sitzung am 3. März 2016 hatte der Petitionsausschuss die Durchführung eines Ortstermins beschlossen, der am 4. April 2016 auf dem Grundstück des Petenten stattfand – das auch mit medialer Begleitung. In der Folge hatte sich der Petitionsausschuss in seiner 18. Sitzung am 7. April 2016, seiner 24. Sitzung am 24. November 2016 sowie anschließend und abschließend in seiner 31. Sitzung am 9. März dieses Jahres eingehend mit dem Anliegen auseinandergesetzt. Die Beratungen in mehreren Sitzungen des Ausschusses und nicht zuletzt die Durchführung eines Ortstermins machen deutlich, dass der Ausschuss sich seine Entscheidung wahrlich nicht leicht gemacht hat. Nunmehr wurde gemäß § 100 Abs. 2 der Geschäftsordnung beantragt, den Beschluss des Petitionsausschusses aufzuheben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle dem Landtag, diesen Antrag abzulehnen, da es nach gegenwärtigem Stand der Dinge keine Möglichkeit gibt, der Petition abzuhelfen.
Ich möchte daher noch mal kurz auf das Anliegen eingehen. Der Neubau der Südtangente Landesstraße 2146 Gotha wurde mit Plangenehmigung vom September 2005 genehmigt. Der Plan sieht die Einleitung von Niederschlagswasser aus der Straßenentwässerung in die Fließgewässer Uelleber Graben, Boilstädter Wasser und Ratsrinne im Einvernehmen mit der Wasserbehörde vor.
Ursprünglich war geplant, das in den Straßengräben anfallende Niederschlags- und Oberflächenwasser ungedrosselt in die Vorfluter einzuleiten. Da jedoch die Retentionsräume Uelleber Ried und Boilstädter Wasser nicht ausreichend leistungsfähig sind, wurde von der Wasserbehörde eine ungedrosselte Einleitung nur für genehmigungsfähig in Aussicht gestellt, wenn die Retentionsräume zur Herstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit durch die Stadt Gotha umfassend saniert werden. Da zweifelhaft war, ob diese Maßnahme bis zur Inbetriebnahme der Südtangente Gotha durch die Stadt Gotha umgesetzt wird, wurde in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde, dem Staatlichen Umweltamt und der Stadt Gotha zunächst der Einbau von Grabensperren zur gedrosselten Wassereinleitung beschlossen. Die zunächst als Übergangslösung geplante Entwässerungslösung wurde schließlich so umgesetzt, dass sie dauerhaft funktioniert.
Die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens zur Absicherung einer gedrosselten Einleitung in das Boilstädter Wasser war nicht erforderlich, da die Drosselung bereits mit der vorliegenden Ausgestaltung der Entwässerungsgräben erreicht wird. Der genehmigte Plan zum Bau der Südtangente sieht daher kein Regenrückhaltebecken vor.
Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die plangenehmigte und realisierte Entwässerungslösung nicht die in den wassertechnischen Berechnungen ermittelten Drosselungen erzielt. Gleichwohl wurde die Petition zum Anlass genommen, noch mal zu prüfen, ob die Entwässerungslösung der Südtangente Gotha im Abschnitt zwischen Kreisverkehr Uelleber Straße und Kreisverkehr HELIOS Krankenhaus insgesamt tatsächlich funktionstüchtig ist. Im Ergebnis der Prüfung informierte das Straßenbauamt Mittelthüringen den Petitionsausschuss darüber, dass die mit der Fertigstellung der Südtangente vorgesehene Umbindung des Entwässerungsabschnitts östlich des Kreisverkehrs Uelleber Straße – wo es eine befristete Einleiterlaubnis in den Uelleber Graben gegeben hatte – nicht erforderlich war und weiterhin 80 Liter pro Sekunde in den östlichen Straßengraben der Uelleber Straße eingeleitet wurden. Außerdem stellte das Straßenbauamt fest, dass ein Teil der Grabensperren nicht mehr voll funktionstüchtig war. Diese Mängel wurden bis Juli 2015 behoben und das Straßenbauamt beauftragt, die Grabensperren regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzubessern.
Zudem wird die Funktionsfähigkeit der Entwässerungseinrichtungen an der Südtangente Gotha künftig bei örtlichen Starkregenereignissen gezielt geprüft. Darüber hinaus hat das Landesverwaltungsamt am 21. Oktober 2015 einen Ortstermin durchgeführt. Dabei wurde augenscheinlich festgestellt, dass der nördliche Entwässerungsgraben abschnittsweise nicht wie in der Plangenehmigung vorgesehen nach Westen abfällt. Die Überprüfung ergab, dass sowohl der nördliche als auch der südliche Straßengraben der Südtangente abweichend von den wasserrechtlichen Berechnungen und Genehmigungen auf circa 140 Meter nach Osten in den westlichen Straßengraben der Uelleber Straße und nicht nach Westen in den Uelleber Graben entwässert. Dabei handele es sich jedoch lediglich um geringfügige Wassermengen. Es wurde ein Lösungsvorschlag erarbeitet, damit die anfallenden Wassermengen entsprechend der in den Plangenehmigungen enthaltenen Bedingungen und zulässigen Mengen schadlos Richtung Uelleber Graben abgeleitet werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde bis Ende 2016 abgeschlossen.
Nach Einschätzung des Petitionsausschusses sind die festgestellten Widersprüche zur Plangenehmigung mit den vorgenannten Maßnahmen beseitigt. Vor einer abschließenden Beratung der Petition bat der Petitionsausschuss aber noch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, sich zu der Frage zu äußern, ob die Behauptung des Petenten zutreffend sei, dass die durchgeführten baulichen Maßnahmen für das Eindringen des Wassers in sein Haus ursächlich bzw. verstärkend verantwortlich seien. Die Landesanstalt für Umwelt und Geo
logie hat hierzu folgende Einschätzung abgegeben: Für den von dem Petenten angegebenen Bereich bzw. dessen Grundstück stehe keine Grundwassermessstelle zur Beobachtung der Grundwasserstände zur Verfügung, sodass keine Aussagen zum Schwankungsbereich des Grundwassers möglich seien. Möglich sei eine Aussage zum Grundwasserflurabstand nach der hydrologischen Übersichtskarte 1 : 200.000 als Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse. Der Grundwasserflurabstand beschreibe die Mächtigkeit der ungesättigten Zone bis zum oberen Grundwasserleiter. Er sei in Regionen mit gespannten Grundwasserverhältnissen anhand der Grundwasseranschnitte von Bohrungen sowie bei ungespannten Grundwasserverhältnissen unter Verwendung mittlerer Grundwasserstände und unter Verwendung des digitalen Geländemodells berechnet worden. Die Berechnung stehe flächendeckend für Thüringen in der Auflösung eines Hundertmeter-Rasters zur Verfügung. Für den infrage kommenden Bereich liege der berechnete mittlere Grundwasserflurabstand bei circa 2 Metern. Der tatsächliche mittlere Grundwasserflurabstand könne vor Ort von dem berechneten mittleren Grundwasserflurabstand abweichen und auch erheblichen zeitlichen Schwankungen unterliegen.
Unabhängig von den damit verbundenen Kosten wurde auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens thematisiert. Vonseiten der TLUG wurde allerdings bezweifelt, ob die Ursache für den Schaden im Keller des Petenten nachträglich gutachterlich zu ermitteln ist. Fest stehe, dass das Grundwasser in diesem Bereich überall sehr hoch anstehe. Ob die Straßenbaumaßnahmen bei dem Grundstück des Petenten zu einem weiteren Grundwasseranstieg geführt hätten, könne nicht beurteilt werden. Unter Berücksichtigung des Grundwasserflurabstandes von 2 Metern dürfte aber unabhängig von Straßenbauarbeiten eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Durchnässung des Kellers bestanden haben.
Aufgrund der vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung keine Möglichkeit gesehen, dem Anliegen zu entsprechen. Nach der Auffassung des Petitionsausschusses hat die Landesregierung mehrfach nachvollziehbar dargelegt, dass die Entwässerungssysteme zweckdienlich sind und weiter davon auszugehen ist, dass die Entwässerung nicht ursächlich für die Wasserschäden in dem Wohnhaus des Petenten ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus den dargelegten Gründen sehe ich für das Plenum keine Veranlassung, den Beschluss des Petitionsausschusses zu der Petition E-687 aus dem Jahr 2014 aufzuheben. Ich wiederhole unsere Empfehlung, den Antrag des Abgeordneten Kießling auf Aufhebung der Entscheidung des Petitionsausschusses abzulehnen.
Damit schließe ich die Aussprache. Doch noch, Herr Kießling? Ich dachte, Sie hätten gerade gesprochen – aber gern noch mal. Dann bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Sehr geehrter Herr Heym, vielen lieben Dank für die Ausführungen, die Sie hier gemacht haben. Dass das Wasser schadlos abgeleitet wird, da muss ich widersprechen. Sie hatten ausgeführt, im Juli 2015 wurden die Fehler in dem Provisorium behoben. Das mag sein, aber Provisorium ist Provisorium. Wie gesagt, aktuell läuft das Wasser immer noch in den Keller und das kann so nicht sein.
Schauen wir uns mal die Situation des Petenten und den dazugehörigen Verlauf in der Historie an. Es wurde im Jahr 2006 die Entscheidung für den Bau einer Umgehungsstraße für die Stadt Gotha gefällt. Hierzu wurde im Vorfeld am 21.06.2005 eine hydrologische Berechnung als Ergebnis der wassertechnischen Untersuchung in einem Gutachten niedergeschrieben. In dieser Berechnung wurde ausgeführt, wie die Straßengräben an der Straße auszusehen haben; konkrete Vorgaben des Wasserfassungsvermögens, Tiefe, Querschnitt, genaue Koordinaten usw. wurden detailliert beschrieben. Auch die Fließgeschwindigkeiten des Wassers und die Versickerungsrate wurden dort berechnet. Man kam zum Fazit, dass durch die geplanten Straßenbaumaßnahmen das Wasser zu sammeln ist und gedrosselt an drei neuen Einleitpunkten in bestehende Entwässerungssysteme und oberirdische Fließgewässer zur Weiterordnung einzuleiten ist. Zudem sollte das Niederschlagswasser aus vorhandenen, durch die Baumaßnahme zerschnittenen Draining-Systemen der landwirtschaftlichen Nutzfläche gesammelt und abgeleitet werden. Weiter wurde ausgeführt, ich zitiere: „Eine Regenrückhaltung ist, unter der Voraussetzung, dass die vorhandenen Retentionsräume Ratsrinne […] und Boilstädter Wasser […] planmäßig seitens der Stadt Gotha saniert und entsprechend den vorliegenden Ausbauplänen auf die erforderliche hydraulische Leistungsfähigkeit gebracht wurden, nicht mehr erforderlich. […] Es wird zur dauerhaften Entlastung der Vorfluter jedoch empfohlen, die berechnete Lösung aus Regenrückhaltung/Versickerung beizubehalten. Mit der Realisierung der geplanten Maßnahme entfällt
die befristete und provisorische Einleitung aus der zweiten Verkehrsanbindung in den Straßengraben der Uelleber Straße und die Herstellung des geplanten Zustands mit der Einleitung in den Uelleber Graben.“ Diese hydrologische Berechnung ist Bestandteil der Plangenehmigung. Leider besteht das Provisorium noch heute – Sie hatten es ja gerade bestätigt –, aber in geänderter Form. Die befristete Genehmigung dieses Provisoriums galt laut Plangenehmigung bis einschließlich 31.12.2006.
Weiter wurde ausgeführt – ich zitiere auch hier: „Die genannten Retentionsräume müssen für die hydraulische Leistungsfähigkeit der Vorfluter umfassend saniert werden. Eine umfassende Sanierung ist seitens der Stadtverwaltung Gotha in Planung.“ Doch die Planung seitens der Stadt Gotha ist jetzt 2017 scheinbar immer noch nicht zu Ende. Weiter heißt es – ich zitiere auch hier: „In Absprache mit Unterer Wasserbehörde, Stadt Gotha und Staatlichem Umweltamt […] wurde festgelegt, dass bis zur Sanierung und Inbetriebnahme der Retentionsräume seitens der Stadt Gotha eine Übergangslösung unter Beachtung der ‚Richtlinie zur Beseitigung von Niederschlagswasser in Thüringen‘ zu erarbeiten ist […] und dem Staatlichen Umweltamt zur Prüfung vorzulegen ist.“ Mir ist nicht bekannt, dass da etwas vorlegt wurde.
Die Übergangslösung sieht Versickerungsmulden in den Straßengräben vor – wie bereits gesagt – bis zum 31.12.2006. Sie hatten es auch noch einmal bestätigt, Herr Heym, Sie sagten auch, dass die Versickerungsmulden nicht richtig funktioniert haben. Im Oktober 2015 wurde dann nach intensiven Bemühungen des Petenten von der Landesregierung festgestellt, dass die Übergangslösung mit einem falschen Gefälle ausgeführt wurde, bis dahin das Wasser in den Straßengräben zum Haus des Petenten geführt wurde, also ursächlich Wasser in das Haus des Petenten geleitet worden ist. Diese Überflutung der Straßengräben mit Feuerwehreinsatz wurden auch per Film festgehalten, es kann also jederzeit nachgeschaut werden, ob dem auch so war.
Danach erfolgte eine Nachbesserung der Übergangslösung. Bis dahin waren schon massive Schäden am Haus des Petenten entstanden. Auch hat sich die Stadt Gotha bereits 2006 für den Bau des Regenrückhaltebeckens ausgesprochen, wie es noch heute auf den offiziellen Internetseiten der Stadt Gotha nachzulesen ist. Doch leider wurde noch immer nicht gemäß Planfeststellung gebaut. Die Straße wurde mit Landesmitteln und EFRE-Fördermitteln gebaut. Dies ist nachzulesen im Landeshaushaltsplan 2006/2007, Einzelplan 10, Seite 245, laufende Nummer 1 und Nummer 2, Gesamtkosten 3,038 Millionen Euro.
dass nach Rücksprache mit dem zuständigen Straßenbauamt in der Zeit vom 28.11.2016 bis zum 16.12.2016 noch Grabensperren in das Provisorium eingebaut werden sollten, um eine verzögerte Ableitung des Wassers zu gewährleisten. Weiterhin wurde bestätigt, dass die Plangenehmigung damit nicht außer Kraft gesetzt wurde – die hat also immer noch Bestand, bis heute. Dies bedeutet, dass der Boden nach nicht erfolgter Umsetzung der Sanierung der Retentionsflächen noch immer nicht in der Lage ist, zusätzlich so viel Wasser aufzunehmen, was durch den Neubau der Straße und die provisorische Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Uellebener Wohngebiet „Unterm Teichdamm“ in Richtung des Petenten eingeleitet wird. Also hier wird noch zusätzlich Wasser reingeschickt, damit es auch ja klappt.
In der Planfeststellung, aufgestellt und geprüft von der DEGES GmbH in Berlin, findet man im Erläuterungsbericht zum Straßenbau den Punkt 4.4 – „Baugrund“. Nach einer einseitigen ausführlichen Beschreibung des Baugrunds kommt man zum Schluss, ich zitiere: „Eine Versickerung der anfallenden Straßenwässer ist in Anbetracht der überwiegend niedrigen Durchlässigkeit nicht vorgesehen.“
Unter 4.5 – „Entwässerung“ – nach ausführlicher Beschreibung der Situation auch hier das Fazit – ich zitiere auch hier: „Durch die Abflusserhöhung aus den Einschnittsbereichen wird die Anordnung von Regenrückhaltebecken notwendig.“
Punkt 6 – „Kostenträger“ –, Zitat: „Kostenträger der Baumaßnahme ist der Freistaat Thüringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 12,247 Mio. € (brut- to).“ Der „Allgemeinverständlichen Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG“ kann man auf Seite 2 entnehmen, dass für den gesamten Straßenbau drei Regenrückhaltebecken geplant sind: eines davon in der Gemarkung der Stadt Gotha, in den Ortsteilen Sundhausen und Boilstädt in der Nähe des Hauses des Petenten. Weiterhin zu entnehmen ist, dass die Grundwasserführung in Klüften von Tonund Schluffsteinen gering ist. Der Planungsrahmen wird von lehmigem und tonigem Boden bestimmt, sodass das Wasser, was zum Haus des Petenten geleitet wird, nicht ohne Weiteres versickern kann – daher auch die Forderung nach Sanierung der Retentionsflächen und dem Regenrückhaltebecken. Doch bis heute befindet sich dort noch immer kein Regenrückhaltebecken, obwohl dies nachweislich Bestandteil der Straßenplanung ist. Eine Sanierung dieser Retentionsflächen hat auch bis heute noch nicht stattgefunden.
Auf Seite 53 der „Allgemeinverständlichen Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG“ sind konkret die Bemessungsgrundlagen und Bauausführungen zum Regenrückhaltebecken auf vier DIN-A4-Seiten nachzulesen und dargelegt. Auch eine Berechnung
zu den Starkniederschlagshöhen speziell für diesen Bauabschnitt mit der Angabe der Wassermenge in Litern pro Sekunde ist hier dargelegt – auf Seite 57. Nach dem Lesen der Unterlagen kommt man zu der Erkenntnis, dass im Fall des Petenten noch einiges zu klären ist und hier eine Lösung herbeigeführt werden muss, da die Bauplanungsunterlagen eindeutig sind. Es kann nicht sein, dass das Leben des Petenten und seiner Familie nebst seiner pflegebedürftigen Mutter finanziell ruiniert werden soll und auch weitergehend entsprechende Wasserschäden entstehen und hier keine Abhilfe geschaffen wird.
Der Petent hat als Soldat im aktiven Dienst im Ausland sein Leben aufs Spiel gesetzt und soll nun hier durch diese Behandlung so behandelt werden. Das kann eigentlich nicht sein. Auch hat der Petitionsausschuss seine Entscheidung nach meinem Kenntnisstand auf mindestens zwei Fake-Nachrichten gestützt. Fake-Nachricht Nummer 1: Es gebe schon immer Wasser im Keller des Hauses des Petenten, was auch im Kaufvertrag stehen würde, und der Petent habe daher das Problem mitgekauft. Ich muss Ihnen sagen, ich habe mir den notariellen Kaufvertrag angesehen. Auf Seite 7 unter § 6 Abs. 3 ist nachzulesen, ich zitiere: „Dem Verkäufer ist nichts bekannt von schädlichen Bodenverunreinigungen und anderen wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennbar sind.“ Es finden sich keinerlei Hinweise auf Schäden oder Feuchtigkeit im Keller. Die Landtagsverwaltung hat zwischenzeitlich schriftlich bestätigt – und zwar am 23.08.2017 –, dass der Petitionsausschuss den Kaufvertrag zum Haus des Petenten nie angefordert hat, um den Sachverhalt aufklären zu können.
Fake-Nachricht Nummer 2: Dem Petitionsausschuss liegt ein Schreiben von einer Frau A. E. vor, in dem behauptet wird, sie hätte in dem besagten Haus des Petenten von 1955 bis 2013 gewohnt. Weiterhin bestätigt diese Dame, dass der Keller überwiegend feucht wäre. Eine Anfrage bei der Melderegisterauskunft der Stadt Gotha ergab, dass die besagte Frau von 1957 bis 1970 dort gemeldet war. Es fehlen eben mal 47 Jahre. Sehr seltsam. Somit wurden bewusst falsche Aussagen an den Petitionsausschuss gerichtet. Warum kommt diese Dame auf diese falschen Aussagen, fragt man sich dann. Da könnte man nur vermuten, denn – wie gesagt – der Bruder dieser Dame hatte bis zum Schluss in dem Haus gewohnt, bis dann die Wohnung irgendwann aufgrund des Eigenbedarfs des Petenten für die schwerkranke Mutter geräumt werden musste. Der Mieter musste auch aufgrund von Mietrückständen rausgeklagt werden. Man kann da nur vermuten, welche Intentionen die Dame hatte, bewusst falsche Aussagen zu machen.
Weitere Falschinformationen, die als Grundlage für die Entscheidung des Petitionsausschusses gedient haben, sind nicht ausgeschlossen.
Seit dem 23. August 2017 beschäftigt sich nun auch der Deutsche Bundestag mit dem Fall, auch das Europaparlament hat zwischenzeitlich Ermittlungen aufgenommen – das ganz aktuell –, auch bezüglich der Verwendung der EFRE-Mittel. Weiterhin wurde nach Ablehnung der Petition nun ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Diese zusätzlichen Verfahren müssten alle nicht sein. Wenn die Baumaßnahme gemäß Planfeststellung umgesetzt worden wäre und die Verwaltung diese Umsetzung überprüft hätte, dann hätten wir diesen Schaden nicht. Sollte es noch zu einem Gerichtsverfahren kommen – was ich nicht hoffe –, würden zusätzliche Kosten entstehen, welche dann der Freistaat Thüringen nach dem Unterliegen im Rechtsstreit zahlen müsste. Dies kann ich als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses nicht gutheißen, weil hier zusätzliche Mittel verbraucht werden, was eine Steuerverschwendung darstellen würde, sofern das Plenum heute gegen die Aufhebung der Entscheidung des Petitionsausschusses stimmen würde.
Ich bitte Sie daher eindringlich – auch wenn Sie mir hier gerade, wie ich merke, nicht so richtig zuhören wollen – die Petition wieder aufzurufen und gemäß § 100 Abs. 2 GO die bisherige Entscheidung aufzuheben und zur erneuten Beratung an den Petitionsausschuss zu überweisen. Es wäre sinnvoll, dass der Petitionsausschuss diese Fragen weiterleitet, delegiert. Wie gesagt, die Stadt Gotha ist hier auch in der Pflicht, ihre Aufgaben zu erfüllen. Als übergeordnete Behörde wäre es ein Leichtes, die Stadt Gotha an die Verpflichtung zu erinnern. Deswegen bitte ich hier um Aufhebung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kießling. Gibt es noch weitere Wünsche in der Aussprache? Das sehe ich nicht, sodass wir direkt zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Kießling in der Drucksache 6/ 3890 kommen. Herr Brandner, bitte.
Wir stimmen also jetzt namentlich ab über den Antrag des Abgeordneten Kießling, den Beschluss des Petitionsausschusses zur Petition E-687/14 aufzuheben und damit dem Petitionsausschuss zur erneuten Befassung zu übergeben. Jetzt bitte ich
Ich würde auch gern noch meine Stimme abgeben. So, mit Herrn Herrgott dürfte der letzte Abgeordnete die Gelegenheit zur Stimmgabe genutzt haben. Fehlt noch jemand? Das ist nicht der Fall, dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis zur namentlichen Abstimmung. Es wurden 67 Stimmen abgegeben, davon 7 Jastimmen, 59 Neinstimmen und 1 Enthaltung. Damit ist der Antrag des Abgeordneten Kießling in der Drucksache 6/3890 mit Mehrheit abgelehnt (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 2).