Protocol of the Session on June 22, 2017

Nun mag die Umsetzung der Richtlinie formal zu mehr Auskunftspflichten führen. Das ist richtig. Doch man kann es nur immer wieder betonen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit lassen sich nicht an Buchstaben festmachen, sondern sie müssen gelebt werden. Selbst wenn Behörden mehr Informationen geben müssen, dann heißt das noch lan

ge nicht, dass dieser Pflicht in einer Art und Weise nachgekommen wird, die das Informationsbegehren erfüllt oder sogar beantwortet. Die Landesregierung bietet immer wieder ein beredtes Beispiel, wie der Informationspflicht formal nachgekommen wird, ohne dass wirklich etwas gesagt wird. Ich erinnere noch einmal an eine Anfrage nach der Anzahl genehmigter Windkraftanlagen in Thüringen. Da erhält man dann auf die parlamentarische Anfrage die Auskunft, es lägen keine Informationen vor. Später aber liest man dann in der Zeitung, dass laut Energieministerium 97 Windkraftanlagen genehmigt wurden. Dann ist die Frage: Wie werthaltig war die vorhergehende Auskunft?

Oder schauen Sie in die Auskunft zu den getöteten Vögeln. Die ganze Republik spricht darüber, aber die Landesregierung hat keine Kenntnisse. Wohlgemerkt, eine grüne Umweltministerin schaut zu, wie Vögel geschreddert werden durch die ach so grünen Windkraftanlagen, die sogar dank vermeintlich Grüner in Vogelzugrouten

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Das ist doch Gelaber!)

und in den Wald gestellt werden.

(Beifall AfD)

Herr Harzer, schön, dass Sie wieder mal dazwischengerufen haben.

Herr Harzer, mäßigen Sie bitte Ihre Zwischenrufe!

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das ist der Restalkohol! Das lässt ab 10.00 Uhr nach!)

Da stellt sich dann doch die Frage, wie diese Landesregierung und ihre Behörden ihren jetzigen und zukünftigen Pflichten nachkommen. Sie antwortet nur, weil sie dazu verpflichtet ist. Es besteht zu befürchten, dass mit der Umsetzung der Richtlinien dieses System leerer Informationspflichten ausgeweitet wird. Freilich ohne, dass damit ein Mehrwert für die Bürger einhergeht, oder Informationen über Entscheidungen Berücksichtigung finden oder finden können. Die Landesregierung und ihre Behörden beweisen an allen Ecken und Enden, dass ihr jegliche Mitwirkung und jegliches Informationsbegehren der Bürger eine lästige Pflichtaufgabe sind. Daran wird sich auch mit dieser neuen Informationspflicht nichts ändern.

Erinnern wir uns noch an dieses unwürdige Spiel im Ausschuss, als der Abgeordnete Krumpe – da ist er – auf ein vernünftiges Informationsgesuch keine Auskunft erhielt, später für Informationen Unsummen bezahlen sollte! Schauen Sie auf den Windkrafterlass. Sie wissen selbst, in welchem Umfang

(Abg. Kummer)

die unzähligen Stellungnahmen Eingang in den Erlass gefunden haben. Der Erlass sieht nach Inkrafttreten genauso aus wie vor der Entwurfsfassung. Tausende Thüringer haben sich mit ihrer Stellungnahme umsonst die Arbeit gemacht. Dies zeugt von Ihrer rot-rot-grünen Ignoranz, die Meinung der Bürger zu respektieren und zu berücksichtigen.

Oder schauen Sie sich die zig Stellungnahmen zu den Gesetzen im Landtag an. So gut wie nichts geht in die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse ein. Fachwissen wird einfach ignoriert. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, wir sprechen über eine Scheinbeteiligung der Bürger und Verbände. Wäre es anders, dann hätte eine bedingungslose Auskunftspflicht eingeführt werden müssen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das von der AfD-Fraktion eingebrachte GeodatenInformationsgesetz. Auch da ging es um den bedingungslosen Zugang zu den Daten für alle Bürger. Das ist von Ihnen, den selbst ernannten demokratischen rot-rot-grünen Fraktionen, abgelehnt worden und in dieser Tradition steht auch dieses Gesetzesvorhaben. Aus diesen genannten Gründen werden wir leider Ihrem Vorschlag nicht zustimmen können und werden uns daher enthalten müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Kießling. Es hat sich nun Abgeordneter Krumpe zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, der Thüringer Landtag als Vertreter der Thüringer Bürger hat am 23.06.2016 einen Beschluss zur Stärkung der Informationsfreiheit und Transparenz gefasst. Darin fordert der Landtag die Landesregierung auf, bis März dieses Jahres ein Transparenzgesetz vorzulegen, das das bisherige Umweltinformationsgesetz integriert. Betrachte ich den vorliegenden Gesetzentwurf, stelle ich fest, dass Frau Ministerin Siegesmund das verfassungsrechtlich verbürgte Demokratieprinzip mit Füßen tritt. Demokratie ist ein Ordnungsprinzip für die Innehabung und Ausübung von Staatsgewalt. Die demokratische Freiheitsidee verwirklicht sich in der parlamentarischen Rückbindung bei der Ausübung öffentlicher Gewalt. Der hier nun vorliegende Entwurf wird ungeachtet der zweifellos bestehenden Notwendigkeit, das ThürUIG an europarechtliche Vorgaben anzupassen, nicht von dem Beschluss aus 2016 getragen. Wenn sich dann Frau Ministerin im Umweltausschuss hinstellt und sagt, dass es zu keinem Zeitpunkt geplant gewesen ist, das Thüringer Umweltinformationsgesetz in ein neu zu schaffendes Transparenzgesetz zu überführen, deutet

das entweder auf Demenz hin oder auf einen autoritären Führungsstil.

Vielleicht könnten Sie sich auch etwas in Ihrer Wortwahl mäßigen, Herr Krumpe.

Letztere Vermutung stößt mir persönlich schwer auf, habe ich doch die Grünen bislang als glühende Verfechter von mehr Demokratie und Transparenz kennengelernt. Doch diese Grundsätze verlieren scheinbar an Wert, wenn man erst einmal ein Ministeramt ausübt.

Transparenz in dem Zusammenhang ist ein gutes Stichwort: Im Rahmen des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes kann ich als Bürger mit meinem Anliegen zum Informationsfreiheitsbeauftragten gehen, dagegen ist er für das Thüringer Umweltinformationsgesetz eben nicht zuständig. Auch hier bleibt mal wieder der Bürger auf der Strecke, weil man ihm die Möglichkeit vorenthält, sich Hilfe suchend an eine dafür bestimmte Institution zu wenden.

Verehrte Ministerin, es ist im Übrigen auch kein Argument, den Schwarzen Peter dem Innenressort zuzuschieben. Ein Transparenzgesetz kann eben erst dann erarbeitet werden, wenn Sie Ihre Totalverweigerung ablegen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

Was ich mit Ihrer Totalverweigerung noch verbinde, ist der Imageschaden, den Sie dem Ressort, aber auch Ihren Kollegen, Ihren Kabinettskollegen, die sich mit der Verwaltungsdigitalisierung beschäftigen, zufügen, denn noch immer sind Umweltdaten Ihres Ressorts nicht über das zentrale Informationsregister zu beziehen, sondern über einen Wildwuchs an Portalen, auch in Ihren nachgeordneten Bereichen. Sie pfeifen also auf die ZentralisierungsIT-Strategie des Freistaats Thüringen und ziehen nebenbei der Finanzministerin auch noch eine Menge Kohle aus der Tasche, um sie für redundante Rechercheportale, wie sie unter anderem auch das TLUG vorhält, auszugeben. Das führt eben zum Imageschaden, denn wenn man das ZIRT als zentrales Gateway zu Informationen bewirkt, diese dort aber nicht abzurufen sind, dann provoziert man einen Akzeptanzverlust für die E-Government-Initiativen des Landes, und das nur, weil bei Ihnen scheinbar die Sensibilität für das wichtige Thema „Informationsfreiheit“ fehlt. Sie ziehen nicht nur der Finanzministerin das Geld für unnötige Softwareleichen aus der Tasche, nein, auch für eine überbordende Bürokratie bei der Informationsbereitstellung. Nehmen Sie sich ein gutes Beispiel an Frau Minis

(Abg. Kießling)

terin Keller – und das meine ich wirklich ernst –: Frau Ministerin Keller minimiert die Bürokratiekosten, indem die Daten als Realakt in einem Selbstentnahmesystem bereitgestellt werden. Sie stellen Umweltdaten als Verwaltungsakt bereit, das heißt, in Ihrem Ressort muss jede Datenanfrage individuell geprüft und individuell beschieden werden. Frau Keller minimiert die Bürokratiekosten, indem sie die Daten kostenfrei in einer offenen Datenlizenz bereitstellt und damit natürlich kaum Widerspruchsverfahren provoziert. Sie maximieren die Bürokratiekosten, indem Sie Widerspruchsverfahren durch fragwürdige Gebühren oder durch fragwürdige Versagensgründe in der Datennachnutzung provozieren. Ich werde diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da er weder dem Thüringer Wählerwillen entspricht – Stichwort „Landtagsbeschluss 2016“ – noch materiell geeignet ist, um den Informationsanspruch der Bürger annähernd zu befriedigen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Danke. Als Nächster hat Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Informationen, die der Verwaltung vorliegen, sollten auch allen Bürgerinnen und Bürgern und allen Einwohnern gleichermaßen vorliegen. Das erfordert eigentlich auch eine Anpassung oder eine Überwindung des althergebrachten Prinzips der Über- und Unterordnung zwischen Verwaltung und Bürgern – zumindest was die Informationen betrifft, denn bei der Entscheidung, bei dem Eingriff in Grundrechte gibt es dieses Verhältnis natürlich auch noch fortwährend. Aber auch diese Informationen müssen natürlich entsprechend aufgearbeitet, zugestellt und natürlich auch mit entsprechenden Schutzmechanismen versehen werden, dass beispielsweise auch Persönlichkeitsrechte dabei geachtet werden. Aber genau bei diesem Paradigmenwechsel, den wir seit vielen Jahren in der Bundesrepublik und in Europa diskutieren, sind wir in Thüringen eben noch nicht so weit, wie wir uns das vorstellen, wenngleich – bei aller Kritik, Herr Krumpe – man einräumen muss, dass wir im Bereich der Umweltinformationen in den letzten zwei Jahrzehnten wesentliche Schritte weitergegangen sind als das beispielsweise für andere, die allgemeinen Bereiche der Verwaltung betreffend zutreffend ist.

Wir haben seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Informationsfreiheitsgesetze – so auch in Thüringen – und wir haben in diesem Zusammenhang mit dem inzwischen zweiten Bericht, der uns vorliegt, natürlich auch die Frage diskutiert, ob dieser Zugang zu Informationen über diese Informationsfrei

heitsgesetze ausreichend ist. Wir haben in diesem Zusammenhang aktiv darüber diskutiert, ob man den Paradigmenwechsel, den ich angesprochen habe, auch noch dahin gehend erweitern, verstärken muss, dass man die Verwaltung auch proaktiv in die Situation bringt, von sich aus Bürgerinnen und Bürgern, der Öffentlichkeit Informationen zugänglich zu machen. Wir haben in der Bundesrepublik auch hervorragende Beispiele dafür, wenn ich an das Transparenzgesetz in Hamburg als Stadtstaat denke, aber auch an das Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz. Ausgehend von diesen Diskussionen, ausgehend von diesen Erfahrungen hat die Koalition von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag vereinbart, auch in Thüringen einen großen Schritt zur Stärkung von Transparenz und Zugänglichkeit zu Informationen zu gehen, und die Landesregierung mit einem Antrag aus dem Mai 2016 auch aufgefordert – Herr Krumpe hat es angesprochen –, diese Vorstellungen der Koalitionsfraktionen in ein Transparenzgesetz münden zu lassen. Im Juni 2016 ist der Landtag dem mit Mehrheit gefolgt.

Nicht gefolgt ist allerdings die Landesregierung – Herr Krumpe, darüber brauchen wir gar nicht lange zu diskutieren, das ist mit dem Blick in den Kalender feststellbar. Es war aufgefordert worden, dem Landtag bis zum 31. März 2016 einen Gesetzentwurf zuzuleiten. Das stößt natürlich auf Kritik. Da will ich aber nicht so weit gehen wie Sie, Herr Krumpe, dass damit verfassungsrechtliche Demokratieprinzipien missachtet sind, wenngleich ich aber anmerken will, dass natürlich eine Information der Landesregierung an den Landtag, aus welchen Gründen diese auferlegte Frist nicht eingehalten werden konnte, durchaus möglich gewesen wäre. Insofern will ich aber auch deutlich von dieser Stelle aus sagen, dass unsere Erwartungshaltung an die Landesregierung schon diejenige ist, mit der heutigen Beschlussfassung zum Umweltinformationsgesetz diese Debatte nicht zu beenden, sondern nach der Sommerpause tatsächlich mit einem Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz fortzuführen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und zwar mit einem Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz, der den Anforderungen des Beschlusses auch inhaltlich gerecht wird und nicht nur die formalen Erfordernisse der Umsetzung erfüllt, sondern auch die inhaltliche Zielrichtung des Beschlusses aufgreift – und dazu gehört eben auch die Zusammenführung mit dem Umweltinformationsgesetz.

Da will ich aber auch deutlich sagen – Sie, Herr Krumpe, aber auch Frau Henfling, haben einige Kritikpunkte am Umweltinformationsrecht angesprochen und wir haben insbesondere in der Stellungnahme von „Offenes Thüringen“ von Achim Fried

(Abg. Krumpe)

land einige wirklich sehr substanzielle Hinweise zur Weiterentwicklung des Umweltinformationsrechts bekommen. Es kann uns nach der Sommerpause nicht nur allein darum gehen, das Umweltinformationsrecht in ein künftiges Transparenzgesetz zu integrieren, sondern auch das Umweltinformationsrecht in diesem Zusammenhang inhaltlich zu überprüfen und fortzuentwickeln, um Informationszugänge für den gesamten Bereich der Verwaltung gleichermaßen zu stärken. Insofern betrachte ich die heutige Novellierung des Informationsgesetzes eben nicht als Zwischenschritt zur Stärkung von Transparenz, sondern als formales Umsetzungserfordernis. Den richtigen Schritt zur Stärkung der Transparenz müssen wir gemeinsam noch gehen. Ich sage das auch ausdrücklich mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2018/2019. Denn wenn wir das Transparenzprinzip umsetzen wollen, hat das natürlich zur Folge, dass das Transparenzregister auf den Weg gebracht werden muss, und das heißt natürlich auch, dass, wenn, noch nicht vorhanden, technische Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen – und wo, wenn nicht im Doppelhaushalt 2018 müssen dafür die Voraussetzungen geschaffen werden.

Herr Minister Poppenhäger, Frau Siegesmund, da wiederhole ich gern, was ich in der ersten Einbringung zum UIG auch schon gesagt habe: Mit jedem Tag der Verzögerung gegenüber dem Beschluss zur Einbringung des Transparenzgesetzes steigt natürlich auch unsere Erwartung an die Qualität für das künftige Transparenzgesetz. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich für die Landesregierung Frau Ministerin Siegesmund das Wort erteile.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mir scheint, wir beraten hier zwei Gesetze gleichzeitig.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber es ist nur eins da!)

Ich würde mich heute sehr gern, wenn ich darf, auf das Umweltinformationsgesetz konzentrieren, nämlich das, was heute auch zur Abstimmung steht. Jahrzehntelang hat insbesondere die Umweltbewegung gekämpft, Zugang zu behördlich vorliegenden Informationen zu erhalten. Und nein, das war nicht immer selbstverständlich. Erstmals im Umweltinformationsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2004

wurden die Behörden verpflichtet, alle Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind, auch tatsächlich zu verbreiten. Das ging über den Vorgänger aus dem Jahr 1994 weit hinaus, in dem Behörden lediglich auf Antrag Auskunft geben mussten. Darüber hinaus wurde auch der Umweltinformationsbegriff erweitert, und zwar um die Felder Gesundheit, Sicherheit sowie Tätigkeiten und Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken. Außer den Behörden sind nun auch bestimmte nicht staatliche Stellen auskunftspflichtig. Das heißt, Bürgerinnen und Bürger können sich sozusagen zum Anwalt der Umwelt machen und das ist umso wichtiger, als dass es, gerade wenn künftige Generationen belastet werden, sonst gar keine Kläger aus den Vorgenerationen geben könnte. Von daher ist der Weg der Umweltinformationsgesetze der vergangenen Jahre durchaus einer, der im Sinne von mehr Transparenz und Öffentlichkeit konsequent weiterentwickelt wurde.

Durch Transparenz soll die Öffentlichkeit und sollen die Umweltverbände in die Lage versetzt werden, Vollzugsdefizite und mögliche Gefahren und Probleme, aber auch neue Aufgaben zu erkennen. Diesem Zweck dient auch das Umweltinformationsgesetz vom 20. Oktober 2006 aus Thüringen. Es setzt die Aarhus-Konvention über den Zugang von Informationen sowie die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union um. Außerdem regelt es die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Seit Inkrafttreten des Umweltinformationsgesetzes des Bundes und der Länder sind aber mehrere höchstrichterliche Urteile ergangen. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben in den Urteilen Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben festgestellt. Das Umweltinformationsgesetz des Bundes ist bereits an diese Vorgaben angepasst. Das Gleiche soll nun auch mit dem vorliegenden Änderungsgesetz für Thüringen erfolgen. Das ist die Information, Herr Kießling, die zur Geschichte und zur Herleitung des Umweltinformationsgesetzes auch taugt. Davon ist weder ein Halbsatz noch sonst irgendwas eine Scheininformation, sondern es ist schlicht die Genese. Ich würde Sie bitten, einfach mal zur Kenntnis zu nehmen, worüber wir reden. Herr Krumpe, das Gleiche gilt für Sie. Ich finde es schon ein starkes Stück, wenn man der Landesregierung, wo jedes einzelne Kabinettsmitglied mal den Eid auf die Thüringer Verfassung abgelegt hat, vorwirft, dass sie das nicht berücksichtigt. Wenn Sie der Landesregierung gleichermaßen auch noch einen autoritären Führungsstil vorwerfen, dann setzen Sie das, wie wir hier in Thüringen regieren, gleich mit dem autoritären Regieren beispielsweise in der Türkei, wo Menschen für freie Meinungsäußerungen in Gefängnisse geworfen werden, wo Minderheitenrechte weder angehört noch berücksichtigt, sondern im Gegenteil Minderheiten unter

(Abg. Dittes)

drückt werden. Also bitte ich Sie schlicht und ergreifend, wenn Sie zum Thema sprechen, sich auch so zu äußern, dass das der Sache gerecht wird – ich fand das nicht sachgerecht.

Frau Ministerin, Sie erlauben eine Anfrage?

Gern zum Ende.

Im Wesentlichen geht es um folgende Änderungen und das sind die Tatsachen: Erstens wird klargestellt, dass oberste Landesbehörden nur bis zum Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens von der Informationspflicht ausgenommen sind. Zweitens: Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sind oberste Landesbehörden nunmehr nur noch im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens von der Informationspflicht ausgenommen. Das gilt nicht beim Erlass von Rechtsverordnungen. Drittens: Auch Gebietskörperschaften des Landes, die im Rahmen der Rechtsetzung tätig werden, können nicht mehr von der Informationspflicht befreit werden. Und viertens: Der Begriff der Kontrolle einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch die öffentliche Hand wird konkretisiert. Mit diesen vier sehr technisch klingenden, aber wichtigen Änderungen setzen wir eins zu eins die europarechtlichen Anforderungen um, erweitern die Informationsrechte und stärken diese. Das muss zwingend erfolgen, da sonst im Übrigen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik durch Nichtumsetzung in den Ländern eingeleitet wird. Deswegen kommen das Umweltinformationsgesetz und die Anpassung auch jetzt und deswegen können wir auch nicht warten, bis irgendwelche anderen Gesetze, Stichwort Transparenzgesetz, irgendwann hier diskutiert werden. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das nationale Recht, das nicht europarechtskonform ausgelegt werden kann, so schnell wie möglich mit den Vorgaben des Rechts der Europäischen Union in Einklang gebracht werden. Der Thüringer Landtag hat gemäß § 79 seiner Geschäftsordnung eine Anhörung eingeleitet.

Jetzt komme ich noch mal auf die Bedenken von Herrn Geibert. Der Gemeinde- und Städtebund hat darauf hingewiesen, dass durch die Streichung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 b des neuen Gesetzes künftig auch die Rechtsetzung der Gebietskörperschaften in den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes fallen würde. Die Einlassung des Gemeindeund Städtebundes, dass den Gebietskörperschaften ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand entstehe, ist nicht zutreffend, meine sehr geehrten Damen und Herren. Abgeordneter Kummer ist darauf auch schon eingegangen. Mit der beabsichtigten