Protocol of the Session on June 22, 2017

Sollte nicht lieber das Ziel sein, junge Leute für die Politik zu begeistern?

(Unruhe CDU)

Sollte man sich nicht Gedanken machen, wie man junge Menschen anspricht?

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das machen wir doch auch!)

Junge Menschen haben junge Ideen.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Perspekti- ven bieten wir!)

Ich frage speziell die CDU-Fraktion: Was haben Sie in den letzten 24 Jahren getan, um junge Menschen aktiv für die Kommunalpolitik zu begeistern?

(Unruhe CDU)

Sie können gern dazwischenreden, Sie können ja nachher eine Gegenrede halten.

Auch wenn es gegen die parlamentarische Demokratie ist, spreche ich mich für eine Altersbegrenzung auch für Abgeordnete ab einem bestimmten Alter aus,

(Unruhe CDU)

und das auf Landes-, Bundes- und Europaebene.

(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Sie steigen wohl bald aus?)

Alle ehrenamtlichen Ämter können von dieser Regelung unberührt bleiben. Ein älterer Mensch – und dazu zähle ich mich langsam auch – kann die Leistungsfähigkeit in einem solchen Amt nicht mehr voll ausführen,

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das merkt man, Siggi!)

deswegen eine Altersgrenze. An der bisherigen Regelung von 65 Jahren sollte nichts geändert werden.

(Unruhe CDU)

Liebe Kollegen, ich bitte jetzt wirklich um etwas mehr Ruhe für den Abgeordneten Gentele. Herr Gentele.

Tun Sie lieber etwas dafür, dass genügend Nachwuchs dafür bereitsteht, statt ständig irgendwelche Altersgrenzen anzuheben. Dass mehr als 150 der gegenwärtig 800 Bürgermeister über 65 Jahre sind, ist doch ein Zeichen dafür, dass dringend etwas getan werden muss, damit junge Leute, die zum Beispiel da oben sitzen, an die Reihe kommen.

(Unruhe CDU)

Geben wir jüngeren Menschen einfach eine Chance! Sie schreiben zwar, dass das normale Pensionsalter eines Beamten angehoben wurde, das ist auch richtig, aber – wie vorhin auch schon gesagt – er kann dann mit 67 Jahren in Pension gehen und sitzt vermutlich nicht mit bis zu 72/73 Jahren auf einem hauptamtlichen Bürgermeister- oder Landratsposten. Junge Menschen haben junge Ideen, darum werbe ich dafür, dieses Gesetz abzulehnen. Danke schön.

Herr Innenminister, ich gehe davon aus, dass der Abgeordnete Fiedler noch vor Ihnen drankommen kann. Dann würde ich Herrn Fiedler das Wort erteilen.

Entschuldigung, Herr Innenminister, wenn ich noch mal vorkomme. Erstens wollen wir weder Junge gegen Alte ausspielen oder umgedreht, denn die müssen sich alle einer Wahl stellen und dort werden sie gewählt.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Gentele, ich kenne jetzt nicht genau das Alter, man kann das Alter von Abgeordneten begrenzen, man kann das Alter von Ministern begrenzen – ich habe Ihnen vorhin ein paar Beispiele genannt –, man kann alles begrenzen. Man kann auch sagen, nur zwei oder drei Legislaturen oder was weiß ich was, aber das muss auch von der Gesellschaft angenommen werden. Aber solchen – nein, das Wort will ich nicht sagen, es sind zu viele junge Menschen da –, so viel Unqualifiziertes, was Sie hier beigebracht haben, muss ich sagen, das ist wirklich ein Witz.

(Beifall CDU)

Eigentlich müsste man das sofort an den Gleichstellungsausschuss überweisen und müsste sagen, was Sie hier loslassen, ist Altersdiskriminierung pur.

(Beifall CDU, AfD)

Das sollten Sie sich mal ein bisschen überlegen, auch wenn Sie jetzt auf einem einzelnen Stuhl sit

zen, das ist doch nun wirklich keine Art und Weise. Wollen Sie den Leuten absprechen – wir haben ganz junge Landräte. Vor Kurzem waren wir in Hessen, ein ehemaliger Fraktionsmitarbeiter ist mit etwas über 30 Jahren dort Landrat. Das gibt eine Mischung. Die Leute müssen gut sein, sie müssen sich bei den Bürgern vorstellen. Dann können sie ihr Zeug machen. Es gibt immer noch die Möglichkeit – auch bei kommunalen Wahlbeamten sollte es aus Altersgründen oder ähnlichen Problemen, die es natürlich immer geben kann –, dass man darauf reagiert. Es ist doch nicht so, dass die nun alle bis zum Schluss hier machen sollen. Aber wir sollten einfach mal den Fakt nicht vergessen und von vornherein sagen, das ist alles Mist hier, dass wir in der Kommunalpolitik wirklich Leute brauchen und dass wir auf die Erfahrung nicht verzichten sollten, noch dazu, wo die Gesellschaft immer älter wird. Also das war kein Beitrag.

(Beifall CDU, AfD)

Danke schön, Herr Fiedler. Nun hat für die Landesregierung der Innenminister das Wort, Herr Dr. Poppenhäger.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es hat sich schon gezeigt, wie gut es ist, dass die Debatte im Innenausschuss fortgesetzt wird, denn es gibt tatsächlich einiges zu diskutieren. Ich will gleich ankündigen, dass die Landesregierung der Diskussion aufgeschlossen gegenübersteht. Ich will aber auch noch mal, weil viele junge Leute hier sind, daran erinnern, dass die Landesregierung dafür gesorgt hat, dass das Kommunalwahlrecht für junge Leute auf 16 Jahre herabgesetzt worden ist, dass wir auch wollen, dass das Landtagswahlrecht herabgesetzt wird

(Beifall DIE LINKE)

und dass Sie von der CDU immer dagegen sind. Vielleicht gibt es da auch einen Lerneffekt. Ich freue mich sehr, auch über diesen Lerneffekt hier, denn – ich mache das ungern, Herr Abgeordneter Fiedler – die FDP hatte tatsächlich 2015 schon mal Ihren Antrag eingereicht. Damals haben Sie noch dagegengestimmt. Insofern zeigt sich, wie schnell...

(Heiterkeit DIE LINKE)

Die FDP gab es damals noch im Landtag, die hatte das Gesetz über die Höhersetzung der Altersgrenzen schon mal eingereicht

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: 2015 doch nicht – da waren die weit weg!)

ja, hatte den Entwurf eingereicht in der letzten Legislatur – und deswegen sage ich noch einmal: Es ist in Ordnung, es ist gut, dass wir jetzt darüber reden. Ich finde es auch richtig, dass wir das tun und will noch einmal darauf hinweisen, dass die Begründung in Ihrem Antrag insofern nicht zutreffend ist, weil die Verknüpfung mit dem allgemeinen Rentenalter – das ist auch von mehreren Vorrednern schon gesagt worden – so nicht zutrifft. Dennoch finde ich, dass wir darüber reden sollen. Ich will auch sagen, dass wir auch darüber reden wollen, dass wir die kommunalrechtlichen Voraussetzungen für junge Leute natürlich verbessern wollen. Das gehört einfach als Paket zusammen und deshalb will ich gern ankündigen, dass wir uns an dieser Diskussion aktiv beteiligen und ich persönlich bin auch aufgeschlossen. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir jetzt die Beratung schließen. Ich komme damit zur beantragten Ausschussüberweisung, den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – und wegen der Altersdiskriminierung, diesen Antrag stellen wir aber jetzt nicht?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Darüber können wir noch nachdenken!)

Deswegen frage ich ja, irgendwann müssen wir es auch entscheiden. Ich habe jetzt zunächst einmal nur diese beiden Anträge – Federführung soll dann beim Innen- und Kommunalausschuss liegen, sodass ich jetzt zur Abstimmung stelle: Wer für die Überweisung des Gesetzes an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung des Abgeordneten Gentele mit Mehrheit so überwiesen.

Wir kommen zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Stimmen des Hauses. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung alle Stimmen des Hauses – damit mit Mehrheit überwiesen.

Wir kommen zur Frage der Federführung, die durch den Innen- und Kommunalausschuss durchgeführt werden soll. Wer das so möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? 1 Enthaltung. Damit mit großer Mehrheit so beschlossen. Vielen Dank.

Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots zum Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit (Medien- und Meinungsfrei- heitssicherungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4063 ERSTE BERATUNG

Ich frage, ob die Fraktion das Wort zur Begründung wünscht. Das ist nicht der Fall, sodass ich die Beratung eröffne. Als Erste hat Abgeordnete KönigPreuss für die Fraktion Die Linke das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen bis zur CDU, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Tribüne und möglicherweise auch diejenigen am Livestream. Uns liegt ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vor. Ich zitiere jetzt mal kurz aus dem Titel: „[...] zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots zum Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit (Medien- und Mei- nungsfreiheitssicherungsgesetz)“ – alternativ könnte man auch sagen, dieser Gesetzentwurf ist ein Beispiel für die nicht vorhandene Selbstreflexion und wahrscheinlich auch

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nicht funktionierende Selbstwahrnehmung der AfD – alternativ, um im Sinne der Alternative für Deutschland zu bleiben, eine besondere Form des braunen Humors. Denn die allseits bekannten Verfechter der Meinungsfreiheit rechts außen hier von uns legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem sie sich als vermeintliche Vorreiter und Frontkämpfer gegen die angebliche Zensur im Internet stellen wollen, fabulieren dann in ihrem Gesetzentwurf – wobei ich ehrlich gesagt hinterfrage, inwieweit die uns hier vorliegenden Seiten überhaupt die hohe Begrifflichkeit „Gesetzentwurf“ verdienen, denn meines Erachtens steckt in jedem Tweet von mir mehr Arbeit als in diesen uns vorliegenden Seiten der AfD –,