(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Können Sie mal nicht so reinbrüllen? Frau Berninger hat das Wort, nicht Sie!)
Auch Herr Heym hat behauptet, mit den Entscheidungen werde „geltendes Recht fast regelmäßig unterlaufen oder ersetzt“. Das haben Sie gesagt, Herr Heym. Ich weise diese Behauptungen für unsere Fraktionen entschieden zurück. Ich kann mich – mit Verlaub – des Eindrucks einer Fehlbesetzung in der Kommission leider nicht erwehren, wenn ich solche Reden hier von Ihnen hören muss.
Für alle, die es nicht genau wissen, oder die die Rechtsverordnung nicht kennen: Der Petitionsausschussvorsitzende ist qua Amt automatisch Mitglied der Härtefallkommission und seine Stellvertreterin im Petitionsausschuss ist eben auch leider automatisch stellvertretendes Mitglied in der Härtefallkommission, was diese Fehlbesetzung mit einer Person erklärt, die in der Öffentlichkeit vor allem durch menschenverachtende Reden und Positionen auffällt.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Arbeit der Härtefallkommission führt keineswegs an geltendem Recht vorbei oder unterläuft es gar. Das sind haltlose Behauptungen. Die Arbeit der Härtefallkommission basiert auf § 23 a des Aufenthaltsgesetzes und sie beruht auf einer Rechtsverordnung, die – zumindest hier unten im Raum – allen bekannt sein sollte.
tisch-ideologisch befangen diskreditiert wurden, sind: die Migrationsbeauftragte des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, ein Vertreter des Thüringischen Landkreistages, ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes, ein Vertreter der römisch-katholischen Kirche, ein Vertreter der Landesärztekammer, eine Vertreterin der Liga der freien Wohlfahrtspflege und ein Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirche. Denen allen wurde unterstellt, sie seien ideologischpolitisch befangen. Was für eine infame Unterstellung, meine Damen und Herren.
Ich möchte mich bei allen Mitgliedern, die ihre Arbeit in der Härtefallkommission ernst nehmen, sehr herzlich dafür bedanken, dass sie ihre Arbeit gut und sorgfältig machen, und zwar im Sinne der Menschen und nicht gegen die Menschen. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet! Nachdem schon die erste Lesung unseres Gesetzentwurfs über die Härtefallkommission im vorangegangenen Plenum große Aufmerksamkeit und Beachtung bekam – ich habe festgestellt, erfreulicherweise hat Rot-Grün zugehört und fast wortwörtlich zitiert –, freuen wir uns, heute mit Ihnen hier die zweite Lesung zu erleben und zu debattieren. Wie zur Bekräftigung unserer Vorbedingungen gegen die jetzt geübte Praxis in der Härtefallkommission fand am 8. Juni 2017 eine weitere Sitzung dieser Kommission statt, bei der von den 20 eingereichten Anträgen von Antragstellern aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien
wiederum 17 positiv beschieden wurden. Das zeigt uns, dass hier systematisch und auf Kosten der Steuerzahler Rechtsprechung im Asylverfahren
Frau Herold, Entschuldigung – da es immer wieder Zwischenfragen gibt, mache ich darauf aufmerksam, dass hier im Parlament für jeden Abgeordneten das Recht der freien Rede gilt, das gilt auch für Kollegen der AfD-Fraktion. Frau Herold, Sie haben das Wort.
erkennen lassen, dass in Thüringen nicht von der geübten Praxis der Wohltaten auf anderer Leute Kosten abgewichen werden soll. In diesem Zusammenhang und aus gegebenem Anlass möchte ich hier auch auf die Rolle der Kirchen eingehen, die ebenfalls mit zwei Vertretern in der Härtefallkommission vertreten sind.
Wir finden es in der Sache und unseren rechtsstaatlichen Regeln angemessen, wenn die Antragsteller und Fürsprecher der Migranten nur das sind und nichts anderes. In den hier vorliegenden Fällen ist es aber so, dass dieselben Kirchenvertreter, die Anträge stellen, in der Kommission dann über den Verbleib ihrer Schützlinge in Deutschland und dort auch allzu oft in deutschen Sozialsystemen entscheiden.
Außerdem fließen im Vorfeld der Antragstellung während des Asylverfahrens viele staatliche Gelder in kirchliche Einrichtungen. Über die Vielzahl der Projekte, die sich der Hege und Pflege oft auch illegaler Einwanderer widmen,
kann man in Publikationen wie zum Beispiel im Jahresbericht der Caritas Thüringen nachlesen. Also auch hier gilt, etwas auszuschließen, das vor einem ordentlichen deutschen Gericht mit dem Wort „Befangenheit“ gekennzeichnet wird.
Wenn wir dafür plädieren, die Zusammensetzung der Kommission dahin gehend zu ändern, dass ihr überwiegend gewählte Volksvertreter angehören,
möchten wir damit sicherstellen, dass diese Vertreter ihren Wählern rechenschaftspflichtig sind und gegebenenfalls natürlich immer unter Wahrung des Datenschutzes diesen Wählern berichten müssen, wofür die Steuergelder in den aufnehmenden Kommunen verwendet werden.
Auch heute möchte ich Ihnen exemplarisch wieder einige Fälle vorstellen, die auf dem Wege über die Härtefallkommission in unser Sozialsystem eingewandert sind. Eine Familie aus Serbien mit zwei Kindern war bereits 2011 zum ersten Mal eingereist. Der Asylantrag wurde abgelehnt. Die Familie reiste aus, um ein paar Monate später erneut in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und einen sogenannten Asylfolgeantrag zu stellen.
Der Vater war trotz bis dahin dreijährigen Aufenthalts in Deutschland nicht in der Lage, ein berufsvorbereitendes Jahr zu absolvieren. Mittlerweile arbeitet er für 950 Euro netto. Aller weiterer Bedarf für die inzwischen vierköpfige Familie wird aufgestockt. Eines der Kinder ist chronisch schwer krank und wird aller Voraussicht nach in Deutschland weder arbeiten noch Steuern zahlen können.
Ein Antragsteller aus dem Kosovo hat dort das Abitur erworben, immerhin. Er hat 13 Jahre dort eine reguläre Schule besucht und hat sich dann zur Verbesserung seiner beruflichen Lage nach Deutschland auf den Weg gemacht. Im August 2015 eingewandert wurde er weit vor Abschluss seines Asylverfahrens in einen Berufsorientierungskurs vermittelt, der 448 Stunden berufsbezogene Sprache und berufliche Orientierung umfasst. Damit sollen Tatsachen geschaffen werden, die nach folgerichtiger Ablehnung des Asylbegehrens den Härtefall unterstützen sollen, da sich der Antragsteller hier ja so schön eingelebt hat.
Eine Familie aus Mazedonien mit vier Kindern, zwei davon benötigen ständige ärztliche Betreuung – die Arbeitsmöglichkeiten des Vaters beschränken sich auf Teilzeitjobs für den Mindestlohn, noch dazu befristet. Die letzte nachgewiesene Tätigkeit fand in einem ehrenamtlichen Verein für 200 Euro Honorar pro Monat statt.
Die Geschäftsstatistik der Härtefallkommission Thüringen für 2016 weist auf, dass 665 Personen insgesamt einen Antrag auf Härtefall gestellt haben. Abschließend behandelt wurden dadurch 291 Personen. Dem Ersuchen folgte die Härtefallkommission für 200 Personen. Daraus und aus der Statistik der Herkunftsländer lässt sich ersehen, dass 66 Personen aus dem Kosovo und 57 aus Albanien kamen. Das Kosovo wird als Beitrittskandidat für die EU gehandelt, meine Damen und Herren,