Protocol of the Session on June 1, 2017

Fragestunde

Die erste Frage am heutigen Nachmittag stellt Herr Abgeordneter Worm von der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/3819.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Verfahrensstand der geplanten Eingliederung der Gemeinden Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen

(Abg. Tischner)

Bereits im Jahr 2015, also weit vor Inkrafttreten des aktuellen Vorschaltgesetzes, führten die Gemeinden Sankt Kilian, Nahetal-Waldau und die Stadt Schleusingen gemeinsame Gespräche hinsichtlich einer freiwilligen Fusion der drei Gebietskörperschaften. Die Gespräche mündeten im Dezember 2015 in übereinstimmenden Beschlüssen zu einer freiwilligen Eingliederung von Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen. Seit 2016 liegt der entsprechende Antrag der Landesregierung zur Genehmigung vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit einer verbindlichen Aussage der Landesregierung zur geplanten Eingliederung von Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen zu rechnen?

2. Unterstützt die Landesregierung den vorliegenden Antrag in der beantragten Form und falls nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Mitteilung einer verbindlichen Aussage gegenüber den genannten Gemeinden ist nach der Kabinettsbefassung zum Referentenentwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden möglich. Der erste Kabinettsdurchgang ist noch vor der Sommerpause avisiert. Hiernach ist eine Information an die den Antrag stellenden Gemeinden beabsichtigt.

Zu Frage 2: Die Willensbildung der Landesregierung zu der aufgeworfenen Fragestellung ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Insofern verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Fragesteller ist Abgeordneter Gruhner von der CDU-Fraktion. Die Frage hat die Drucksachennummer 6/3826.

Vielen Dank, Herr Präsident.

„Baumkahlschlags-Lobby“

Unter anderem in einem Artikel der „Ostthüringer Zeitung“ vom 11. April 2017 wurde darüber berichtet, dass der Bund Deutscher Forstleute den Rücktritt der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Anja Siegesmund fordere. Grund dafür seien die Äußerungen der Ministerin, in denen sie den „Raubbau“ einer „BaumkahlschlagsLobby“ in Thüringen beklagt. Eine Entschuldigung bei den Forstleuten für diese Titulierung erfolgte laut Artikel nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat Frau Ministerin Siegesmund von einem „Raubbau“ und einer „Baumkahlschlags-Lobby“ gesprochen?

2. Was versteht das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz unter den Begriffen „Raubbau“ und „Baumkahlschlags-Lobby“ in Thüringen genau?

3. Wurde bei den betroffenen Forstleuten von der Ministerin mittlerweile um Entschuldigung gebeten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gruhner beantwortete ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Frau Ministerin Siegesmund wirbt für eine Senkung des Nutzungsdrucks auf die Thüringer Wälder und das Erreichen des bereits von der CDU-geführten Vorgängerregierung angestrebten Ziels, mindestens 5 Prozent des Waldes in Thüringen dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen, mit großem persönlichen Engagement und auch mit Leidenschaft. Vor diesem Hintergrund sind die Äußerungen von Frau Siegesmund als Basismitglied – was sie ja auch ist – von Bündnis 90/Die Grünen auf dem Landesparteitag in Weimar zu sehen.

Zu Frage 2, da geht es um die Frage, was wir als Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz unter den Begriffen „Raubbau“ und „Baumkahlschlags-Lobby“ genau verstehen: Da kann man zunächst pauschal sagen, dass wir die Begriffe nicht anders verstehen, als sie üblicherweise gebraucht werden. Annähernd gleichlautende Definitionen des Begriffs „Raubbau“ finden sich im Internet beispielsweise bei www.duden.de oder bei

(Abg. Worm)

Wikipedia. Im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz versteht man den Begriff genauso, wie er dort auch beschrieben ist. Der Begriff „Baumkahlschlags-Lobby“ ist ein zusammengesetzter Begriff. Man kann sich jetzt die einzelnen Teilworte anschauen: Der Begriff „Kahlschlag“ ist in § 24 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz definiert. Dort heißt es: „Als Kahlschläge gelten flächenhafte Nutzungen. Einzelstammentnahmen mit einer Vorratsabsenkung eines Bestandes auf weniger als 40 vom Hundert des Vorrats der üblicherweise verwendeten Ertragstafel sind Kahlschlägen gleichzustellen.“ Damit ist der Begriff „Kahlschlag“ definiert. Wir verstehen ihn genauso, wie er dort im Waldgesetz definiert wurde. Eine treffende Umschreibung des Begriffs „Lobby“ findet sich zum Beispiel im Gabler Wirtschaftslexikon oder auch an anderen Stellen im Internet. Das kann man also dort auch nachlesen und wir als Ministerium schließen uns diesen Begriffsumschreibungen an.

Zu Frage 3: Frau Ministerin Siegesmund hat bereits Ende März in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand von ThüringenForst, Herrn Gebhardt, sowie in einem Brief vom 11. April 2017 an den Landesvorsitzenden des BDF, Herrn Schiene, ihre Haltung deutlich ausgedrückt. Sie ging dabei darauf ein, wie wertvoll die tagtäglich geleistete Arbeit der Forstleute ist. Der Berufsstand lebe hier in Thüringen eine forstliche Nachhaltigkeit, die den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen des Waldes in aller Regel gerecht wird. Eine bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand und pflegliches Vorgehen insbesondere bei Verjüngungsmaßnahmen, Holznutzung und Transport werde in aller Regel praktiziert. Allerdings gebe es dort vereinzelt Bilder und Nachweise von nicht sachgemäßer Bewirtschaftung, wie beispielsweise deutlich zu tiefe Rinnen in Rückegassen. Das sei aber glücklicherweise die Ausnahme. Bei beiden Gelegenheiten hat Frau Siegesmund deutlich gemacht, dass es nicht ihre Absicht war, den Berufsstand der Forstleute in Misskredit zu bringen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Herr Gruhner, eine Nachfrage bitte.

Ja, herzlichen Dank. Ich will hier eine Nachfrage stellen. Herr Staatssekretär, Sie haben das Schreiben der Ministerin vom 11.04. angesprochen, das sie an den Bund Deutscher Forstleute gerichtet hat. Das Schreiben liegt mir natürlich auch vor. Dort ist in keinem Satz das Wort „Entschuldigung“ vorzufinden. Der Bund Deutscher Forstleute hat am 10.05. auch auf diesen Brief der Ministerin eine Erwide

rung geschrieben und bedauert dort auch ausdrücklich, dass dort das Wort „Entschuldigung“ von der Ministerin nicht in den Mund genommen wird. Deswegen will ich schon noch einmal nachfragen, ob denn nicht die Landesregierung hier insgesamt und explizit eine Entschuldigung für angemessen hält. Denn offensichtlich ist es beim Empfänger – das ist bei Kommunikation immer so, es gibt einen Sender und einen Empfänger – nicht so angekommen, wie die Ministerin das als Entsender gemeint hat. Deswegen wäre es schon angemessen, dass man sich hier entschuldigt. Deswegen die Nachfrage, ob Sie es nicht für besser hielten, dass man das noch einmal explizit macht.

Es ist mitunter so, dass der Empfänger bezüglich seines Empfangs gewisse Intentionen verfolgt. Hier scheint mir die Intention zu sein, die Sache nicht zur Ruhe bringen zu wollen, um es ganz vorsichtig zu sagen. Insofern sahen wir jetzt keinen Anlass, auf die erneute Erwiderung des Bundes der Forstleute noch einmal wieder zu antworten. In dem Brief, auch an Herrn Schiene, kommt durchaus das Wort „bedauern“ vor. Ich denke, das ist ausreichend und damit ist die Sache auch erledigt.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Frage in der Drucksache 6/3891 ist von Herrn Abgeordneten Mohring, CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich frage zur Dauer der Abiturprüfung im Fach Deutsch an den Thüringer Schulen.

In den Hinweisen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu den zentralen schriftlichen Prüfungen im Schuljahr 2016/2017 ist festgelegt, dass für die Abiturprüfung im Fach Deutsch in diesem Jahr lediglich eine Prüfungszeit von 315 Minuten zur Verfügung steht. In § 98 Abs. 4 der Thüringer Schulordnung hingegen ist für das Fach Deutsch eine Prüfungszeit von 330 Minuten festgelegt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die Hinweise des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu den zentralen schriftlichen Prüfungen im Schuljahr 2016/2017?

2. Können die Hinweise des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu den zentralen schriftlichen Prüfungen im Schuljahr 2016/2017 die Thüringer Schulordnung außer Kraft setzen und wenn ja, wie wird dies begründet?

(Staatssekretär Möller)

3. Ist aufgrund der verkürzten Prüfungszeit mit Klagen der Eltern zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mohring beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Hinweise des TMBJS zu den zentralen schriftlichen Prüfungen im Schuljahr 2016/2017 füllen den Rahmen für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen aus, den das Thüringer Schulgesetz und die Thüringer Schulordnung vorgeben. Die Thüringer Schulordnung legt in § 98 Abs. 4 fest – Herr Mohring, Sie haben einen Teil davon schon erwähnt, ich lese den ganzen Absatz vor –: „Die Bearbeitungszeit beträgt 270 Minuten, jedoch im Fach Deutsch 330 Minuten und in der ersten Fremdsprache 300 Minuten.“ Wichtig ist jetzt der zweite Satz: „Sollte es die Aufgabenstellung erfordern, kann das für das Schulwesen zuständige Ministerium über eine Verlängerung oder Verkürzung der Bearbeitungszeit entscheiden.“

Das Ministerium hat im Zentralabitur im Fach Deutsch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Grund dafür ist, dass das TMBJS in diesem Jahr erstmalig eine Aufgabe aus dem Abituraufgabenpool der Länder verwendet hat. Um die Vergleichbarkeit innerhalb der Länder zu gewährleisten, war es erforderlich, auch die Prüfungszeiten – soweit möglich – anzupassen, wobei die Anforderungen der Aufgaben immer auf die zu ihrer Bearbeitung notwendigen Zeit abgestimmt sind.

Der Abituraufgabenpool ist Teil der Strategie zur Implementation von Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie Englisch unter den Ländern auf Ebene der KMK. Der entsprechende KMK-Beschluss und die vor diesem Hintergrund geänderte KMK-Vereinbarung zur Abiturprüfung und zur gymnasialen Oberstufe bilden den Rahmen, in dem das TMBJS die Prüfungszeit entsprechend der Regelung der Schulordnung angepasst hat. Ziel dieser Änderung ist es, schulische Anforderungen länderübergreifend transparent zu machen, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten sowie die Durchlässigkeit im Bildungswesen zu sichern.

Die geänderte KMK-Vereinbarung sieht eine Bearbeitungszeit von 270 Minuten im Fach Deutsch vor. Diese Bearbeitungszeit kann für die Textauswahl um 45 Minuten verlängert werden. Die Thüringer

Schulordnung wird derzeit an dieser Stelle angepasst.

Zu Ihrer Frage 3: Für Klagen gibt es keinerlei rechtliche Grundlagen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.