Rechtsrock überhaupt ist. Ich will deswegen mal aus einem Lied zitieren: „Dein Vater ist erledigt, nun bist Du an der Reihe, wir sind tief im dunklen Wald, hier hört niemand Deine Schreie! Jetzt wirst du bezahlen für jeden Deiner Sätze, für all Deine Aktionen, für die ganze rote Hetze. Vorbei die fetten Jahre! Good Night Antifa! Vom Landtag auf die Bahre, das ist unsere Haskala. Der Tag der Rache kommt, die Weichen sind gestellt. Es stirbt die Rattensaat, wenn die Königin fällt.“ Das ist eines der Lieder, die von einer Band bzw. Mitgliedern einer Band, die hier auch zum Eichsfeldtag gespielt haben, gesungen wird. Das ist noch die, glaube ich, zurückhaltendste Strophe. In solchen Liedern wird ganz klar zum Mord aufgerufen, wird ganz klar zum Hass aufgerufen und wird ganz klar zur Vernichtung von Menschen aufgerufen, die nicht in die Ideologie der Neonazis passen. Und wer das ignoriert – und das hat die AfD-Fraktion hier in Form ihres Redners, Herrn Brandner, gerade getan –, ist so außerhalb der politischen Realitäten in Thüringen,
dass es nicht nur peinlich ist, sondern dass es, ehrlich gesagt, fatal ist, wie Sie mit der Situation hier umgehen und wie Sie sich dazu positionieren. Herr Fiedler hat vollkommen zu Recht gesagt, dass wir alle zusammenstehen müssen – rechts wiederum ausgenommen, rechts von mir diese Fraktion – und dass es an uns liegt, etwas zu tun. Gleichzeitig hat Frau Marx vollkommen zutreffend darauf hingewiesen, dass es eben angemeldete Versammlungen sind, die leider unter das Versammlungsrecht fallen, und da die rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf Verbote und zum Teil auch in Bezug auf Begrenzungen der Aktivitäten beschränkt sind. Nichtsdestotrotz halten auch wir es für notwendig, dass man das, was an Repressionsmöglichkeiten vorhanden ist, zu hundert Prozent ausnutzt; das heißt: eine Null-Toleranz-Strategie für das, was Neonazis hier in Thüringen machen.
Null-Toleranz-Strategie bedeutet beispielsweise, dass es nicht mehr möglich ist, mit Blood-&-Honour-T-Shirts, einer in Deutschland verbotenen Organisation, an solchen Rechtsrockfestivals teilzunehmen, wie es eben in Leinefelde erst kürzlich der Fall war. Das bedeutet auch, dass es nicht möglich ist, mit T-Shirts von Bands aufzutreten, die indizierte Musik spielen, dass man da zumindest im Rahmen der polizeilichen Möglichkeiten von Anfang an agiert und nicht erst im Nachgang, wenn dann darauf aufmerksam gemacht wird, feststellt, dass es da diverse Verstöße gegen § 86 a, also das Zeigen von verfassungswidrigen Symbolen, gab.
Was auch dazugehört – und da meine ich, ist es notwendig, die Polizei zu unterstützen –, ist eben, dass indizierte Lieder nicht öffentlich gesungen werden können. Und ich wiederhole das noch mal: Man kann von niemandem erwarten, Neonazi-Lieder auswendig zu können, die Texte auswendig zu können und in dem Moment dann auch noch entsprechend schnell agieren zu können. Das ist keine praktikable Forderung. Aber die Unterstützung der polizeilichen Kräfte, beispielsweise in Form einer solchen App, wie wir sie jetzt vor wenigen Wochen und bereits schon 2013 gefordert hatten, halten wir für eine sehr sinnvolle Strategie.
Um hier nicht stehen zu bleiben innerhalb dieser Aktuellen Stunde und irgendwie zu wiederholen, was schon in den letzten Wochen ständig in den Zeitungen rauf und runter geschrieben wurde, nämlich die ganze Gefährlichkeit, die ganze Problematik, die Verbindung zu Blood & Honour, mögliche Verbindungen zum NSU-Netzwerk usw. usf., möchte ich Ihnen was vorschlagen, und zwar den Fraktionen – meiner Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- und der CDU-Fraktion –: Lassen Sie uns gemeinsam eine parlamentarische Beobachtungsgruppe bilden, die am 15. Juli in Hildburghausen vor Ort ist, die dort zum einen Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für Zivilgesellschaft ist, um dort vielleicht auch wahrzunehmen, wie Neonazis agieren.
Lassen Sie uns vor Ort sein, um wahrzunehmen, ob das denn eine politische Versammlung ist oder ob es eine kommerzielle Versammlung ist, um wahrzunehmen, wie Neonazis agieren, um vielleicht auch mal selber, für diejenigen, die es noch nicht kennen, die Angstatmosphäre wahrzunehmen, die in solchen Momenten regional und zeitlich begrenzt durch mehrere tausend Neonazis erfolgt und von diesen ganz bewusst erzeugt wird. Seien Sie, wenn Sie wollen, dabei; ich hoffe, dass ich nicht die Einzige bin, die bereit ist, diese parlamentarische Beobachtungsgruppe mit abzubilden.
Vielleicht können wir ja auch vor Ort dann die Problematik, die häufiger mit Journalisten aufgetreten ist, besprechen und versuchen, eben entsprechend da einzuschreiten bzw. im Rahmen unserer Möglichkeiten auch politisch etwas zu tun. Ich freue mich, dass Herr Harzer dabei ist; vielleicht sind ja auch noch ein paar mehr dabei. Danke schön.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor – es gibt noch eine Wortmeldung? Es liegt keine Redezeit mehr vor. Herr Minister Poppenhäger, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren, es ist jetzt der Redner am Rednerpult und das ist Minister Poppenhäger für die Landesregierung.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Thüringer Landesregierung stellt sich mit Nachdruck der gegenwärtigen Entwicklung der sogenannten Rechtsrockkonzerte entgegen. Mit Bedauern ist festzustellen, dass sich unser Freistaat, unter anderem bedingt durch seine zentrale geografische Lage und einer für die Veranstalter und Konzertteilnehmer günstigen Infrastruktur, in den letzten Jahren zu einer Region für derartige Kundgebungen entwickelt hat.
Ich möchte für die Landesregierung an dieser Stelle ausdrücklich festhalten: Diese Art von Konzerten passt nicht in unser weltoffenes Land.
Aus diesem Grund unternimmt die Landesregierung das ihr Mögliche bzw. unterstützt die zuständigen Behörden, um solche Veranstaltungen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Als rechtlich problematisch erweist sich jedoch, das ist in diesem Zusammenhang bereits diskutiert worden, dass durch die angemeldeten Auftritte von Rednern die sogenannten Rechtsrockkonzerte den Charakter einer politischen Versammlung annehmen und im Gegensatz zu kommerziellen Musikveranstaltungen, das heißt reinen Konzerten, kaum gänzlich zu verbieten sind. Möglich bleiben für die zuständigen Behörden in der Regel nur Auflagen. Der Handlungsspielraum der jeweils zuständigen Behörden ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben des Versammlungsgesetzes und sollte – auch dem stimme ich zu – in vollem Umfang zur Begrenzung solcher Aktivitäten ausgeschöpft werden. Die zuständigen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden stehen in Kontakt, um rechtsextremistische Veranstaltungen auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften konsequent bereits im Vorfeld mit Auflagen zu versehen, zu verbieten oder aufzulösen, sofern von ihnen in der Prognose bzw. im Verlauf eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Die Sicherheitsbehörden beobachten darüber hinaus die Lage und Entwicklung und erhalten den hohen behördlichen Druck auf die rechtsextremistische Szene aufrecht. Auch führt die Landesregierung zugleich ihre Aktivitäten, die auf die Verdrängung von rechtsextremistischem Gedankengut in der Gesellschaft gerichtet sind, fort. Ich möchte in diesem Zusammenhang zum Beispiel auf das überarbeitete Landesprogramm mit Maßnahmen für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen hinweisen. Ferner unterstützt die Landesregierung die kommunalen Entscheidungsträger im Umgang mit Rechtsextremisten mit einem Handlungsleitfaden, der Ausführungen zum Versammlungsund Ordnungsrecht enthält, und bietet auf Wunsch den unteren Versammlungsbehörden fachaufsichtliche Begleitung durch das Landesverwaltungsamt an.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Versammlungslagen des rechtsextremistischen Spektrums bilden im Hinblick auf die aus der Versammlung bzw. Veranstaltung resultierenden Gefährdungslagen einen polizeilichen Schwerpunkt für Thüringen. Die polizeiliche Kräfteplanung erfolgt ereignisbezogen in Abhängigkeit von der Lagebeurteilung anhand der gewonnenen Gefährdungserkenntnisse unter Zugrundelegung der vorangegangenen Einsatzlagen. Die Lagebeurteilung zu den in der Begründung der Antragsteller genannten Veranstaltungen dauert gegenwärtig an. Soweit erforderlich werden darüber hinaus Einsatzkräfte des Bundes bzw. anderer Bundesländer zur Bewältigung dieser Versammlungslagen angefordert, um die polizeiliche Begleitung an solchen Versammlungen sicherzustellen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
a) Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2990 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/3907 ZWEITE BERATUNG
b) Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3107 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/3924 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4008 ZWEITE BERATUNG
Zunächst hat Abgeordneter Thamm aus dem Innen- und Kommunalausschuss das Wort zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Mitglieder des Thüringer Landtags, sehr geehrte Gäste! Bericht zur Beschlussempfehlung des Innenund Kommunalausschusses zum Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Drucksache 6/2990, die Straßenausbaubeiträge: In der 69. Sitzung des Landtags am 08.12.2016 wurde die erste Lesung vorgenommen und der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. In der 35. Sitzung des Innenausschusses am 09.12. wurden die erste Beratung durchgeführt, eine mündliche Anhörung und die Anzuhörendenliste mit 18 Anzuhörenden beschlossen. Die mündliche Anhörung wurde am 31.01. hier im Plenarsaal in der 38. Sitzung des Innenausschusses durchgeführt. Es waren 12 Anzuhörende anwesend.
Als Resümee dieser Anzuhörenden war dieses Gesetz aus den unterschiedlichsten Gründen bei allen auf Ablehnung gestoßen. Einige Beispiele dafür: Der Gemeindeund Städtebund führte verfassungsrechtliche Bedenken zur Stichtagsregelung an. Die jetzige Regelung hat sich bewährt und mit der Einführung in den Gemeinden zu viel Unmut geführt, hat aber jetzt letztendlich eine Akzeptanz gefunden. Der Zeitpunkt dieser Änderung, sagt der Gemeinde- und Städtebund, ist durch die gleichzeitig laufende Gebietsreform unglücklich gewählt. Die Bürgerallianz Thüringen zum Beispiel war auch gegen dieses Gesetz in dieser Form, denn für sie ging es nicht weit genug. Sie haben sich von der rot-rotgrünen Regierung und ihren Regierungsprogrammen mehr erwünscht. Der Präsident des Thüringer Rechnungshofs hat ebenfalls keinen Handlungsbedarf zu der Änderung des Gesetzes gesehen und verwies hier auf die erheblichen Bedenken gegen den Gesetzesentwurf und richtet seinen Blick auf die Einnahmebeschaffungsgrundsätze gemäß § 54
Thüringer Kommunalordnung. Das OVG hat aus rechtlichen Gründen auch Bedenken gegen das Gesetz angemerkt, hier insbesondere zur Stichtagsregelung und dem Gebot der Beitragsgerechtigkeit.
Als Folge der Anhörung gab es einen Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Vorlage 6/2312. In seiner 41. Sitzung am 16. März beschloss der Innen- und Kommunalausschuss erneut eine Anhörung zum vorgelegten Änderungsantrag. Es wurde eine zweigeteilte Anhörung beschlossen, zum einen eine mündliche Anhörung für den Gemeindeund Städtebund und das Oberverwaltungsgericht und zum anderen eine schriftliche Anhörung für all die, die in der ersten Anhörung ebenfalls mündlich gehört wurden.
Zum Gesetzentwurf wurde auch eine Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung durchgeführt und bis zum 31.01.17 abgehalten. Dazu, muss man sagen, war leider nur ein Eintrag gegeben. Das zeigt, dass das Interesse nicht sehr groß war.
Am 27. April 2017 wurde die zweite mündliche Anhörung durchgeführt und der Gemeinde- und Städtebund hat auch in dieser Anhörung seine Meinung aus der ersten Anhörung gestärkt und lehnt diesen Gesetzentwurf mit der Änderung weiterhin ab. Das Oberverwaltungsgericht hat sinngemäß gesagt, es ist ein ersetzender Änderungsantrag und man sollte ihn rechtsförmlich prüfen lassen, und hat diesem auch keine gute Kritik gegeben.
Der Innen- und Kommunalausschuss hat dann in seiner 44. Sitzung am 18. Mai abschließend über dieses Gesetz beraten und gibt mehrheitlich die Empfehlung für die Zustimmung zum Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Drucksache 6/2990.
Die zweite Änderung zum Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Drucksache 6/3107, der Kurbeitrag unter Verwendung für den ÖPNV, wurde am 08.12. durch die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebracht und ebenfalls diskutiert. Dieser Änderungsantrag wurde an den Innen- und Kommunalausschuss, den Wirtschaftsausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen, dabei federführend dem Innen- und Kommunalausschuss zugewiesen.
Dieser Gesetzentwurf hat im Wesentlichen den CDU-Antrag vom 15. Dezember 2015 aufgegriffen, um die rechtliche Klarstellung für die Verwendung des Kurbeitrags für den ÖPNV zu regeln, welcher in § 9 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz bisher nicht ausdrücklich geregelt war, und wird danach auch befürwortet. In der 35. Sitzung am 9. De
zember 2016 wurde eine schriftliche Anhörung beantragt und durchgeführt. Es wurden neun Anzuhörende abgefragt und alle neun Anzuhörenden haben diese Regelung in der Drucksache 6/3107 befürwortet und haben es unterstützt. In der Sitzung am 10. März 2017 reichten dann die rot-rot-grünen regierungstragenden Fraktionen einen Änderungsantrag in der Vorlage 6/2243 ein und es wurde auch in dieser Sitzung dann eine mündliche Anhörung beschlossen. Die Online-Diskussion wurde hier ebenfalls durchgeführt. Auch diese war nicht sehr gut besucht und wurde nicht sehr gut reflektiert. In seiner 43. Sitzung am 27. April 2017 wurde die Anhörung durchgeführt; es waren sechs von zehn eingeladenen Anzuhörenden anwesend, weitere schriftliche Stellungnahmen lagen vor. Auch hier waren im Nachgang die Stellungnahmen sehr unterschiedlich. Der Gemeinde- und Städtebund zum Beispiel sieht keinen Änderungsbedarf an der momentanen Regelung mit den Kurbeiträgen. Der DEHOGA sieht es genauso und lehnt jede weitere Belastung für das Gewerbe ab. Die dwif-Consulting GmbH, die Touristenverbände und auch die Thüringer Tourismus GmbH sehen die Einführung des Tourismusbeitrags als notwendiges und gerechtfertigtes Mittel für den Tourismus, um Fremdenverkehr zu unterstützen und zu fördern. In seiner 43. Sitzung am 18. Mai 2017 hat der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf abschließend beraten und hat mit Mehrheit die Beschlussempfehlung zum Gesetz mit der Änderung in der Vorlage 6/2243 gegeben. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft hat in seiner 34. Sitzung am 18. Mai und der Justizausschuss hat in seiner 44. Sitzung am 19. Mai abschließend beraten. Danke.
Ich eröffne die gemeinsame Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Kellner, Fraktion der CDU, das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zu dem Gesetzentwurf komme, möchte ich auf unseren Änderungsantrag zur Drucksache 6/3924 und 6/3107eingehen, den die CDUFraktion in der Drucksache 6/4008 eingebracht hat. Über die beiden Drucksachen 6/3924 und 6/3107 möchten wir im Anschluss getrennt abstimmen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute die zweite Lesung des Straßenausbaubeitrags- und KAG, das hinterher durch Änderungsanträge der Fraktionen noch erweitert wurde. Wie wir in den letzten Jahren schon feststellen konnten, ist man auch in den Regierungsfraktionen recht flexibel im Umgang mit dem, was man vorher gesagt hat und
was man hinterher tut. Ein ganz besonderes Beispiel dafür ist das KAG. Alle können sich sicherlich sehr gut daran erinnern, wie unser Kollege der Fraktion der Linken, Herr Kuschel, seit Jahren landauf und landab …