Herr Möller, wenn Sie sagen, es geht um Inhalte und nicht um Persönliches: Ihr Hauptargument jetzt in der Debatte war, dass etwas „Käse“ sei, und ich sehe nicht, wo das wirklich ein inhaltliches oder belastbares Argument sei.
Ich will jetzt trotzdem noch mal auf den Antrag eingehen, obwohl es eigentlich müßig ist, weil wir als Landesregierung sowohl hier im Landtag als auch im Ausschuss schon ausführlich dazu Stellung genommen haben. Wie gesagt, es wäre gut gewesen, Ihre Fragen, die Sie haben, im Ausschuss auch auszuräumen. Aber wir geben Ihnen natürlich immer wieder gern die Gelegenheit, wie die Abgeordneten das jetzt hier auch schon getan und gesagt haben.
Sie sagen also, die ärztliche Versorgung der Menschen in Thüringen sei schwierig, Sie schüren, wie gesagt, Angst. Ich möchte dieser Verunsicherung und dieser Panikmache entschieden widersprechen. Sie haben gleichzeitig im Antrag aufgefordert, mit entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern, um insbesondere das Ausscheiden von Hausärzten und Ärzten aus Altersgründen zu kompensieren. Auch ich will es hier noch mal wiederholen: Dabei wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass hierfür die Hauptverantwortung beim Freistaat Thüringen selbst läge und dieser entsprechende Steuerungsprozesse selbst in der Hand habe. Dem ist aber nicht so.
Aufgrund dieser falsch dargestellten Sach- und Rechtslage muss ich Folgendes wiederholt klarstellen: Der Bundesgesetzgeber hat den Kassenärztlichen Vereinigungen die Aufgabe übertragen, die ambulante vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen – der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Diese sind rechtlich selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass überall eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten – auch in sprechstundenfreien Zeiten – für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht. Hierfür stellen sie im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen eine Bedarfsplanung auf.
Die Bedarfsplanung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlich geltender Vorgaben in der Bedarfsplanungsrichtlinie. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen untersteht der Rechtsaufsicht des Freistaats Thüringen und sie kommt ihren Aufgaben vollumfänglich nach. Dies bedeutet aber auch, dass der Freistaat der Kassenärztlichen Vereinigung gerade keine Weisungen oder Aufträge aus Zweckmäßigkeitserwägungen heraus erteilen darf, son
dern immer nur bei rechtswidrigem Verhalten zum Einschreiten befugt ist. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bildet in den Landesverbänden der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen. Dieser berät den Bedarfsplan und ist für die Feststellung einer Über- oder Unterversorgung, die Feststellung drohender Unterversorgung und die Feststellung von lokalem Versorgungsbedarf sowie für Beschlüsse von Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte zuständig. Auch dabei ist sie an bundesweite gesetzlich verankerte Vorgaben gebunden. Auch dieser Ausschuss unterliegt der Rechtsaufsicht des Freistaats Thüringen. Bisher gab es keinen Anlass, einen der gefassten Beschlüsse zu beanstanden.
Nach den Feststellungen des zuständigen Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen gibt es zurzeit keine Unterversorgung im ländlichen Raum. In lediglich einem Planungsbereich ist festgestellt worden, dass in absehbarer Zeit eine augenärztliche Unterversorgung droht. Darüber hinaus besteht im hausärztlichen Bereich in einigen Regionen sowie in einer Region im augenärztlichen Bereich ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf. Diesem lokalen Versorgungsbedarf begegnet der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit entsprechenden Fördermaßnahmen. Diese beziehen sich insbesondere auf finanzielle Unterstützung bei Praxisneugründungen oder Praxisübernahmen in den genannten Gebieten.
Zudem hat der Beirat der Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen, auf den ich im Folgenden noch eingehen werde, am 6. April 2017 beschlossen, eine augenärztliche Stiftungspraxis in Hermsdorf zu errichten. Hervorzuheben ist außerdem, dass Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich freiberuflich Tätige sind und damit ihr Ausscheiden aus dem Erwerbsleben selbst bestimmen.
Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen kann eine verlässliche Prognose bezüglich der Verteilung und der Anzahl der einzelnen Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin bis ins Jahr 2025 deshalb nicht erfolgen, weil die Anzahl der Neuzugänge von Ärztinnen und Ärzten ins ambulante System für diesen Zeitraum nicht abgeschätzt werden kann. Dennoch gibt die Entwicklung der offenen Hausarztsitze in Thüringen Anlass zu verhaltenem Optimismus. Deren Anzahl ist seit Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie von 76,5 auf aktuell 56 offene Hausarztsitze gesunken. Das sind immerhin 20 Hausarztsitze weniger mit Stand vom 10. Februar 2017. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch dadurch bedingt ist, dass alle an diesem Thema Beteiligten in Thüringen eng zusammenarbeiten und ein Bündel an Maßnahmen in die Wege geleitet haben. Dabei
spielen insbesondere flankierende Maßnahmen, an denen das Land beteiligt oder federführend ist, eine maßgebliche Rolle. Das Thüringer Wissenschaftsministerium und das Universitätsklinikum Jena haben im Rahmen ihrer Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine Reform des Medizinstudiums vereinbart. Die Arbeit an der Reform des Medizinstudiums zu JENOS, also Jenaer NeigungsOrientiertes Studium, umfasste die Jahre 2013 bis 2015. Im Wintersemester 2014/2015 startete erstmalig für das damalige fünfte Semester des Medizinstudiums das Orientierungssemester, in dem sich die Studierenden für einen der drei Bereiche „klinikorientierte Medizin“, „ambulantorientierte Medizin“ und „forschungsorientierte Medizin“ entscheiden können. Die Studierenden werden durch das NeigungsOrientierte Studium JENOS in der Studienphase unterstützt, ihre Spezialisierungs- und Berufsentscheidungen entsprechend ihren Neigungen und Befähigungen zu treffen.
Damit sollen folgende Ziele erreicht und eine solide Grundlage für die weitere Qualifikation geschaffen werden:
1. dringend benötigte praktische Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung der Bevölkerung auszubilden mit der erklärten Absicht, diese durch eine frühzeitige Vernetzung mit Thüringer Gesundheitsstrukturen an den Freistaat zu binden,
2. kompetente Klinikerinnen und Kliniker auszubilden, die in der Lage sind, moderne medizinische Diagnostiken und Therapien anzubieten und
3. forschende Medizinerinnen und Mediziner auszubilden, die Interesse und Begeisterung für die akademische und die sonstige medizinische Forschung entwickeln, insbesondere auch für die Forschung am UKJ und in Thüringen.
Eine vollständige Umsetzung des Konzepts ist zum Wintersemester 2015/2016 erfolgt. Im Sommersemester 2017 werden die ersten Studierenden des zehnten Semesters im reformierten Medizinstudium JENOS das Zweite Staatsexamen ablegen. Die Aufteilung auf die Bereiche innerhalb des neigungsorientierten Anteils des Studiums blieb mit 57 bis 59 Prozent der Studierenden in dem Bereich „klinikorientierte Medizin“, 33 bis 34 Prozent in dem Bereich „ambulantorientierte Medizin“ und schließlich 8 bis 11 Prozent im Bereich „forschungsorientierte Medizin“ weitgehend gleich.
Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal für Thüringen und zudem Beleg für die flankierenden landespolitischen Maßnahmen ist die zwischen dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens gegründete „Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen“. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich Dank sagen an die Kassenärztliche Vereinigung, da wir immer gemeinsam gut zusammengearbeitet haben und dort
immer wieder neue Ideen entstehen, Impulse gegeben werden für eine bessere medizinische Versorgung, ambulante Versorgung in Thüringen. Und es sind immerhin Ideen, die hier entstanden sind und umgesetzt werden, die auch bundespolitisch sowohl mit Interesse aufgenommen werden, aber auch aufgegriffen werden zu einer bundesweiten Umsetzung.
Neben verschiedenen anderen Maßnahmen wie dem Betrieb von Stiftungspraxen und der Förderung von Famulaturen ist das sogenannte „Thüringen-Stipendium“ von herausragender Bedeutung. Gefördert werden derzeit Ärztinnen und Ärzte während der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Augenheilkunde. Diese verpflichten sich im Gegenzug für eine Niederlassung oder Anstellung in Thüringen. Dieses Stipendium ist inzwischen ein wirkliches Erfolgsmodell. Mit einem Aufwand von circa 2 Millionen Euro, aufgebracht durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die gesetzlichen Krankenkassen und den Freistaat, wurden seit Gründung der Stiftung bisher 204 – das sind 196 Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner und acht Augenärztinnen und -ärzte – Stipendiaten gefördert. Inzwischen nehmen allein durch diese Maßnahme in Thüringen 54 Ärztinnen und Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
Besonders erwähnen möchte ich auch das vom Land ins Leben gerufene Förderprogramm zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum. Obwohl die Förderrichtlinie erst seit dem 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, ist die bisherige Inanspruchnahme recht zufriedenstellend. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden 16 Niederlassungen nach dieser Richtlinie gefördert. Auch dieses Programm erfordert weitere erhebliche Finanzmittel, da ich bei steigender Bekanntheit mit einer deutlichen Zunahme der Förderanträge rechne.
Für das Jahr 2017 liegen weitere zehn Anträge auf Förderung vor, welche nach einer ersten Prüfung mit einem Gesamtfördervolumen von 175.000 Euro als förderfähig einzustufen sind.
Zusammengefasst ist festzustellen, dass es zurzeit keinen Mangel an Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum gibt und die originäre Zuständigkeit für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens im Zusammenspiel mit dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen liegt. Die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen werden vom Freistaat Thüringen im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Daseinsfürsorge begleitend unterstützt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der nun vorgelegte Antrag entspricht inhaltlich weitgehend dem Antrag der AfD-Fraktion vom 21. April 2015 „Ambulante Versorgungsstrukturen in Thüringen langfristig erhalten“. Die im Sofortbericht zum
damaligen Antrag von mir getroffenen Aussagen sind nach wie vor zutreffend. Dem habe ich nichts weiter hinzuzufügen. Eine weitere Berichterstattung ist aufgrund der damals getätigten Ausführungen damit auch nicht notwendig. Darüber hinaus, will ich noch einmal sagen, bedarf es keines speziellen Landesprogramms wie von der Fraktion der AfD gefordert. Ich empfehle daher, den Antrag abzulehnen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist keine Ausschussüberweisung – Herr Abgeordneter Möller.
Ich nehme natürlich den Wunsch von Frau Ministerin, im Ausschuss über das Thema zu sprechen, gern auf und beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales.
Es ist doch Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt. Dann stimmen wir darüber ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Ausschussüberweisung des Antrags der AfD-Fraktion abgelehnt.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag in Drucksache 6/3595 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Gentele. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3595 abgelehnt.
Reaktivierung der Höllentalbahn zwischen Blankenstein (Thüringen) und Marxgrün (Bayern) Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3611
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat Abgeordneter Brandner, Fraktion der AfD.
Meine Damen und Herren, welch dramaturgischer Bogen von der Gesundheitspolitik über das Lied vom Tod zur Höllentalbahn. Spannender kann es kaum laufen. Wer hätte es für möglich gehalten, dass mich mit dem Herrn Kalich von den Linken politisch etwas verbindet? Es ist tatsächlich so. Wir beide teilen das Ansinnen, zumindest klären lassen zu wollen, ob die Höllentalbahn zu reaktivieren ist. Wie wir wissen, sorgt das Projekt Höllentalbahn zwischen Marxgrün im Landkreis Hof, also in Bayern, und Blankenstein in Thüringen seit langer Zeit für lebhafte Diskussionen.
Erst im Dezember 2016 hatten die Grünlinge in Bayern den aktuellen Planungsstand des Projekts abgefragt und eine erneute Prüfung erbeten. Leider hört man aber in und aus Thüringen nicht sehr viel in dieser Hinsicht. Von Zeit zu Zeit fährt Herr Ramelow nach Blankenstein, erkundigt sich, wie der Stand der Dinge ist, und eröffnet die eine oder andere Fabrik und immer dann, aber immer nur dann, meldet sich auch der Abgeordnete Kalich mit seiner stets ähnlichen Pressemitteilung zum Thema „Höllentalbahn“.
Herr Abgeordneter Brandner, für die Bezeichnung der Abgeordneten der Grünen als „Grünlinge“ erteile ich Ihnen eine Rüge.
Ich war beim Abgeordneten Kalich und seinen stets gleichen Pressemitteilungen, wenn Herr Ramelow im Blankenstein zu Besuch ist. Einen konkreten Antrag haben allerdings bisher weder Herr Kalich noch Herr Ramelow noch die Linken hinbekommen und hier im Landtag diskutieren wir dank der AfD zum ersten Mal darüber. Sie sehen, auch Sachpolitik ist mit uns sehr gut zu machen.
Meine Damen und Herren, erschwerend kommt noch hinzu, was Ihre Untätigkeit noch unerklärlicher macht, dass die Reaktivierung der Höllentalbahn oder zumindest die Prüfung der Reaktivierung in Ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, was – warum auch immer – in Vergessenheit geraten ist. Wir als AfD lieben das Vergessen hingegen nicht und packen diesen Antrag als Fraktion an. Denn
die Bahn würde Verkehrsbedarf für Personen und Güter wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll bedienen und als Bindeglied zwischen Saalfeld und Hof und dann wohl weiter in Richtung Eger und damit als Verbindung zwischen Thüringen, Bayern und Tschechien wieder ihre geschichtliche und gesellschaftliche Rolle spielen. Welche Bedeutung hätte die Höllentalbahn heute? Ich sage es Ihnen. Der in der Regel regional durchgeführte Holzeinkauf – wir haben in der Gegend sehr viel holzverarbeitende Industrie – der Unternehmen hat zumindest eine Transportreichweite von bis zu 300 Kilometern. Der in Ostbayern und Tschechien durchgeführte Holzeinkauf hat durch die bislang notwendige Bahntrassenführung über Saalfeld einen bis zu 250 Kilometer langen Umweg in Kauf zu nehmen. Aufgrund dieser immensen Umwege mit der Bahn werden die meisten Fahrten derzeit mit dem Lkw und zwar mit Diesel-Lkw durchgeführt. Mit der Reaktivierung der Höllentalbahn würde die holzverarbeitende Industrie in Thüringen also doppelt profitieren: Zum einen könnten die Transportkapazitäten erhöht, zum anderen die Transportkosten gesenkt werden. Diese Akte 2015 der Geschäftsführer der Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal sagte, ich zitiere: Wir können nicht mit den Löhnen in Europa konkurrieren. Wir wollen aber auch in Zukunft konkurrenzfähig sein, also müssen wir eine bessere Infrastruktur entgegensetzen. – Ich muss sagen, da hat der Geschäftsführer recht. Ein denkbares Szenario wäre nämlich Folgendes: Eine mögliche Bewegung allein von drei Güterzugpaaren würde etwa 200 Lkw-Fahrten Richtung Süden sparen. Zusätzliches Sparpotenzial besteht beim Kraftstoff, resultierend aus kürzeren Strecken der Güterzugtrassen in Richtung Süden, weil der Umweg über Hockeroda vermieden werden würde. Eine jährliche Einsparung von mehr als einer halben Million Liter Diesel ergäbe sich pro täglichem Güterzugpaar Richtung Süden. An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass eine Verringerung von rund 200 Lkw-Fahrten pro Tag selbstverständlich auch die Schadstoffemissionen drastisch senken würde, hinzukäme geringerer Verschleiß der Straßen, was ebenfalls den Steuerzahler freuen würde.
Meine Damen und Herren, wir sind uns natürlich bewusst, dass ein solches Projekt nicht von heute auf morgen realisiert werden kann und mit erheblichen Kosten und Eingriffen in die Natur verbunden wäre. Wie Sie bestimmt alle wissen, ich gehe mal davon aus, wurde vor einigen Jahren ein Gutachten der FH Erfurt für eine mögliche Reaktivierung der Höllentalbahn angefertigt. Zum damaligen Zeitpunkt kam man zu dem Ergebnis, es würde sich nicht lohnen. Allerdings hat sich seitdem einiges geändert. Die Übernahme des Klausner Sägewerks durch Mercer International im Februar 2017 hat dazu geführt, dass nun an beiden Enden der Strecke vom selben Unternehmen Standorte betrieben werden. Die Transporte haben sich massiv erhöht. Die aktu
ellen Zahlen: Im Jahr 2000 150.000 Tonnen, die mit der Bahn transportiert wurden, inzwischen sind es 350.000 Tonnen und das Unternehmen hat ja, glaube ich, im Beisein des Herrn Ramelow sogar, Anfang April für knappe 9 Millionen Euro eine neue Rundholzannahmestelle geschaffen. Daraus folgern wir auch, dass das ein klares Bekenntnis des Unternehmens dafür ist, vor Ort zu bleiben und seinen Transport von der Straße auf die Schiene zu verlegen.
Es liegt also nun an Ihnen – auch Ihnen von den Linken, meine Damen und Herren – , ob Sie gemeinsam mit uns die Strecke wenn nicht reaktivieren wollen, aber zumindest die Wirtschaftlichkeit prüfen lassen wollen, ob diese Reaktivierung in die Wege geleitet werden kann. Wenn Sie das tun, beweisen Sie Ihren Zugang zu Sachpolitik, wenn Sie es nicht tun, sehen Sie mal wieder, dass Sie Sachpolitik auf dem Altar Ihrer parteipolitischen Erwägungen opfern.