Protocol of the Session on May 5, 2017

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet! Die drohende Unterversorgung mit Ärzten vor allem im ländlichen Raum ist ein weiterhin ungelöstes Problem in der Gesundheitspolitik. Als wir vor zwei Jahren zuletzt hier im Parlament über die Versorgungsschwierigkeiten gerade im ländlichen Raum sprachen, wurde von allen Seiten eine große Palette von Maßnahmen angekündigt. Im Redebeitrag des Ministeriums wurden wieder die Stiftung, das Thüringen-Stipendium und der Ärztescout erwähnt. Damit war das Thema erledigt, zumindest für die Akteure von der Landesregierung.

Doch im Land hat sich gar nichts an der prinzipiellen Problematik der Unterversorgung geändert. Natürlich wird die Ministerin in ihrem Redebeitrag auch heute wieder die geförderten Arztsitze und die Richtlinie erwähnen. Doch mit der Haushaltsrechnung hat sich gezeigt, dass die Mittel der Richtlinie unvollständig abgerufen wurden. Ebenso werden die Thüringen-Stipendien heute wieder eine Rolle spielen. Doch zwischen 2009 und 2015 wurden insgesamt nur 22 Stipendiaten gefördert, die sich dann auch niedergelassen haben. Das sind rund drei pro Jahr. Die gut gemeinten Ansätze treffen auf die knallharte Realität. Im Planungsbereich Gotha sind zehn Hausarztsitze offen, in Ilmenau acht, in Meiningen ebenso, im Geraer Land ist die Situation nicht besser. Für die hausärztliche Versorgung wird in zahlreichen Regionen eine drohende Unterversorgung festgestellt.

Dabei ist das nur ein statistisches Maß, das über die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht wirklich Auskunft gibt. Inzwischen ist klar, dass der Ärztemangel keinesfalls ein Problem unzureichender Ausbildungskapazitäten an der Universität Jena ist; die fehlenden Mediziner sind Folge eines Vertei

lungsproblems. Man muss eingestehen, dass die Anzahl an Absolventen, die schließlich einer praktischen Tätigkeit nachgehen, viel zu gering ist. Gerade einmal 15 Prozent der Absolventen gehen in die Niederlassung. Die Zahl steht im schroffen Gegensatz zu den mindestens 30 oder 40 Prozent, die benötigt würden, um die Versorgung auch mit niedergelassenen Fachärzten zum Beispiel stabil zu halten. Ich habe mich am Mittwochabend zum parlamentarischen Abend mit Fachleuten von der Universität Jena unterhalten, mit Augenärzten, die berichtet haben, dass es überall in Thüringen monatelange Wartezeiten gibt für Patienten, die einen Termin bei ihrem Augenarzt wünschen oder eine Neuaufnahme in einer Praxis. In Erfurt bilden sich auch schon mal Schlangen zwischen 50 und 100 Personen, wenn bekannt wird, dass irgendwo eine augenärztliche Praxis Termine vergibt.

Wenn wir die Gesundheitsversorgung in unserer Heimat also erhalten wollen, müssen neue Wege beschritten werden. Ein Weiter-So kann und darf es nicht geben. Mehr als bisher ist das Land Thüringen gefordert, mit eigenen Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Versorgung im ambulanten Sektor sichergestellt wird. Dabei sind uns im Wesentlichen drei Punkte wichtig: Es muss in Zukunft stärker darauf geachtet werden, wer in Jena Medizin studiert. Wir sagen als AfD ganz klar, dass dem Bewerber aus Zella-Mehlis der Vorrang zu geben ist vor dem Bewerber aus dem Taunus, weil der Thüringer – heimatverbunden hoffentlich – in seine alte Heimat zurückgeht und dort eine Praxis übernimmt im Gegensatz zu dem Studenten aus irgendeinem anderen Bundesland, der vielleicht die elterliche Praxis übernimmt oder in eine westdeutsche Großstadt zieht oder sich einen Ort zur Niederlassung auswählt, der mehr Freizeit und Lebensvergnügung bietet als vielleicht ausgerechnet Zella-Mehlis.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich denke, Sie wollen immer nach Leistung beurteilen!)

Das Land muss zusammen mit der KV, mit den Krankenhäusern, mit der Ärztekammer, mit der Universität und den Kommunen ein Gesamtkonzept entwerfen. Unser Antrag dazu bereitet eine Vielzahl von Vorschlägen, die die neue Rechtslage nach den vergangenen Gesundheitsreformen aufgreift, und wir freuen uns auf eine lebendige Debatte. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich eröffne die Beratung und als erster Redner hat Abgeordneter Zippel, CDU-Fraktion, das Wort.

(Vizepräsidentin Jung)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen von diesen wunderbaren AfD-Anträgen vorliegen, bei denen ich mich jedes Mal frage, wie Sie diese Anträge zusammenbasteln. Also es wird irgendwann mal einen Tag geben, an dem ich mal Mäuschen spielen möchte, wie Sie auf solche Ideen kommen. Aber zunächst müssen wir uns einmal damit auseinandersetzen.

Dieser Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, ist wieder nichts anderes als ein Gemischtwarenladen, wo ich den Eindruck habe, dass Sie unter einer schön klingenden Überschrift einfach mal alles reingeschrieben haben, was Ihnen schnell mal eingefallen ist, was irgendwie nett klingen könnte, was Sie mal irgendwo im Vorbeigehen gehört haben.

Und ich will Ihnen in aller Kürze – weil, ganz ehrlich, wir müssen uns damit nicht weiter auseinandersetzen – aber drei grundsätzliche Fehler mal erklären, die Sie in Ihrem Antrag machen. Das eine ist: Sie haben eine ganze Reihe von Forderungen drin, die schlichtweg überflüssig sind. Ich will dabei nur kurz auf die Krankenhausfinanzierungsthematik eingehen, in der Sie auf die Strukturfondsmittel eingehen nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Sie wissen ganz genau, wenn Sie den Debatten im Ausschuss gefolgt sind, dass wir das im Fokus haben und dass die Landesregierung da schon einige Male dazu berichtet hat, auch auf Antrag der Regierungskoalition, auf Antrag der CDUFraktion. Sie wissen, was da der Bearbeitungsstand ist. Sie kennen auch die Diskussion in der Öffentlichkeit. Sie wissen, wie viele Einträge angegangen sind. Und jetzt hier diese Forderungen aufzumachen, das kozufinanzieren, ist überflüssig wie ein Kropf, denn Sie kennen die Debatten, wenn ich jetzt Ihrem Antrag das entnehme, offensichtlich doch nicht. Sie zeigen damit schlichtweg eine Unkenntnis der Lage, wenn Sie solche Forderungen aufmachen.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Und da kommen wir auch schon zu Fehler 2, den Sie machen: Diese Unkenntnis der Lage zieht sich nämlich wirklich durch wie ein roter Faden. Der Antrag beweist tatsächlich, dass Sie nicht wissen, wie die Problemlage vor Ort ist. Da kommen wir zum Beispiel auf den Punkt, in dem Sie fordern oder andeuten, es gäbe zu wenig Praxisräume in bestimmten Kommunen für Ärzte. Das ist tatsächlich nicht das Problem. Wir haben das Problem tatsächlich, dass wir bei einer Reihe von Fachärzten, von speziellen Fachärzten, aber auch Allgemeinmedizinern in bestimmten Regionen Probleme haben, diese Positionen zu besetzen. Aber es hat nichts damit zu tun, dass wir keine Räume für diese Ärzte zur Verfügung stellen könnten. Es gibt Kommunen, die in Probeprojekten Räumlichkeiten zur Verfügung

gestellt haben. Aber das war nicht der letzte Moment oder letzte Grund, weswegen sich die Ärzte entschieden haben, dorthin zu gehen. Da geht es um andere Rahmenbedingungen, da geht es auch für die jungen Ärzte um weiche Standortfaktoren. Aber sicherlich ist das keine Forderung, die notwendig ist.

(Beifall CDU)

Wenn Sie das als einen Schwerpunkt Ihrer Forderungen aufmachen, haben Sie es schlichtweg nicht verstanden.

Und der größte Punkt, der Punkt 3, ist einfach, dass Sie auch fachliche Fehler drinstehen haben. Da will ich vielleicht einfach nur mal auf die Punkte eingehen, wo Sie an mehreren Stellen die KV in die Spur schicken wollen. Sie bleiben bei einem Punkt vollkommen schwammig, wenn Sie von der Gründung weiterer Eigeneinrichtungen sprechen. Wenn wir das tatsächlich so verabschieden und mit der KV sprechen, würde sich die KV – die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen – schlichtweg veralbert fühlen. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn wir dann nach Ihrem Antrag die KV noch beauftragen wollen, für eine Gleichverteilung von Arztniederlassungen im Freistaat zu sorgen, dann sagt uns die KV: Das ist unsere Alltagsaufgabe, das ist unser Job. Ich mache doch hier keinen Antrag mit Ihnen oder ich stimme keinem Antrag zu, wo ich die KV beauftrage, ihren Job zu machen, den sie tagtäglich macht! Überflüssig wie ein Kropf ist diese Formulierung. Ich sage Ihnen eins: Blamieren Sie sich mit diesem Antrag bitte allein! Die CDU-Fraktion wird bei dieser wirren Irrlichterei nicht mitmachen. Vielen Dank!

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Kubitzki, Fraktion Die Linke, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch dieser AfD-Antrag ist wieder eine Fortsetzung von dem, was die AfD heute macht, sie schürt Angst. Als Frau Herold gesprochen hat – manchmal habe ich so eine Eingebung, da höre ich Musik, wenn jemand redet und dann fällt mir ein Titel ein. Bei Ihrem Redebeitrag fiel mir die Filmmusik von Ennio Morricone „Spiel mir das Lied vom Tod“ ein.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum? Sie suggerieren hier wieder: Für die Menschen in Thüringen ist die ärztliche Versorgung gefährdet, habt Angst, ihr bekommt keinen Arzt mehr.

Das geht wieder in die gleiche Verunsicherungsstrategie, die Sie heute schon den ganzen Tag im Landtag machen. Frau Herold, was mich am meisten wundert – da bin ich voll bei Herrn Zippel: Sie müssten es eigentlich anders wissen. Sie sind Ärztin, Sie müssen doch eigentlich wissen, wie das Gesundheitswesen in diesem Land aufgebaut ist und wer welche Verantwortung trägt. Passen Sie mal in der Schule auf, ich habe dem Lehrer auch nicht immer reingequatscht!

(Heiterkeit AfD)

Sie müssten es wissen, Frau Herold. Wir haben das Prinzip der Selbstverwaltung. Selbst die Zahnärzte haben die Kassenzahnärztliche Vereinigung, die Zahnärztekammer, die haben das Prinzip der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungen haben vom Staat Aufgaben übertragen bekommen, die sie erfüllen. Da ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig für die Zulassung von Niederlassungen von Ärzten. Die Kassenärztliche Vereinigung ist dafür zuständig, nach entsprechender Bedarfsplanung Niederlassungen zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Das ist nun mal so in diesem Land. Da können wir hochspringen wie wir wollen. Die haben die Aufgabe. Ich muss Ihnen sagen: die kassenärztlichen Vereinigungen in Thüringen erfüllen diese Aufgabe.

Des Weiteren, Frau Herold, das müssten Sie wissen, die Kassenärztliche Vereinigung und der Landesverband der gesetzlichen Krankenkassen bilden den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Dieser Landesausschuss analysiert die Bedarfssituation. Dieser Landesausschuss legt auch entsprechend den Kriterien der Bedarfsplanung fest, wo wir eine Unterversorgung oder eine Überversorgung haben.

Dann, Frau Herold, musste ich von Zahnärzten in meiner fast zehnjährigen Arbeit als gesundheitspolitischer Sprecher das Prinzip der Freiberufler lernen – ich lerne gern. Das akzeptiere ich sogar. Wir als Linke akzeptieren, dass es Ärzte und Freiberufler in diesem Land gibt. Da entscheidet der Arzt selbst und das ist das hohe Gut. Darauf legen die Zahnärzte besonderen Wert, dass sie entscheiden, wie der Patient versorgt wird, und dass sie entscheiden, wo und wann sie arbeiten wollen. Das ist die Freiheit der Freiberufler. Das ist richtig so. Da kann ich mich nicht als Staat oder als Landesregierung hinstellen und sagen: Herr Arzt Müller, ab nach Schlotheim – zackzack. Nein, letzten Endes muss der Arzt dafür gewonnen werden. Das, was Sie vorschlagen – mir fällt es schwer, aber Herr Zippel hat das alles auf den Punkt gebracht –, ist schön und gut, aber ich kann keinen Arzt zwingen, sich irgendwo niederzulassen. Ich kann den Arzt gewinnen.

Da sind auch unsere Kommunen gefragt und da bin ich bei Herrn Zippel. Da brauchen wir auch die weichen Standortfaktoren. Warum soll ein junger Arzt

auf ein Dorf gehen, wenn er dort kaum Kultur vorfindet, wenn er noch ein bisschen das Leben genießen will? Er ist jung. Dann kommt noch hinzu: Wir können in Jena sonst wie viele Ärzte ausbilden, auch da hat der Auszubildende die Freiheit, zu entscheiden, wie seine weitere berufliche Entwicklung ist.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist auch gut so!)

Das ist auch gut so. Wenn der sich entscheidet, in ein Krankenhaus zu gehen oder, leider ist es so, zu einem Pharmakonzern oder woanders hin, da verdiene ich die doppelte Knete und habe keinen Sonntagsdienst und nichts, ist das seine Freiheit. Sie haben das so lapidar gesagt: Die Landesregierung wird wieder kommen und wird von der Stiftung erzählen. Jawohl, ich muss Ihnen da auch noch etwas von der Stiftung erzählen. Es wurden bisher zum Beispiel 205 Stipendien von der Stiftung verteilt und ausgegeben, von denen mittlerweile 50 Ärzte in der ambulanten Versorgung tätig sind. Wenn er das Stipendium erhält, ist er ja nicht gleich ein fertiger Arzt, er muss zuerst einmal das Studium absolvieren. Das wissen Sie selbst, Frau Herold, wie lange das dauert. Das heißt also, das Geld, was da jetzt an Stipendien investiert wird, wird erst nach dem Abschluss des Studiums wirksam. Das heißt, wir investieren jetzt mit diesen Stipendien in die Zukunft. Mit der Stiftung, die – das muss ich auch anerkennend sagen – in der letzten Legislatur gegründet wurde, wurden schon insgesamt sechs allgemeinmedizinische Arztpraxen in Thüringen aufgestellt und drei Praxen davon, eine in Gräfenthal, eine in Gotha und eine in Ilmenau, sind Stiftungspraxen. Das heißt, dort sind angestellte Ärzte, die bei der Stiftung angestellt sind und wenn sie dann bereit sind, diese Praxis zu übernehmen, können sie auch die Praxis übernehmen. Wir müssen auch bereit sein und darauf ist die Stiftung eingegangen, mehr mit angestellten Ärzten zu arbeiten, weil sich viele Ärzte nicht mehr niederlassen wollen. Viele ältere Ärzte wollen aus der Niederlassung heraus, sind aber gern noch bereit, als Arzt zu arbeiten, wenn ihnen jemand diese ganze Bürokratie und dergleichen abnimmt und da gibt es nicht weit vom Landtag eine GmbH, die Herr Dr. Kielstein leitet, die viele Arztpraxen in Thüringen hat, wo – auch ältere – angestellte Ärzte arbeiten. Wir hatten zum Beispiel einen akuten Arztmangel in meinem Heimatkreis in Schlotheim, darum habe ich vorhin „Schlotheim“ gesagt. Da hat uns diese GmbH geholfen, diese Arztpraxis zu übernehmen. Die bisherige Ärztin wird demnächst, wenn sie wieder genesen ist, als angestellte Ärztin arbeiten. Es sind viele Varianten möglich, wo auch die Kommunen gefordert sind, aber Sie verbreiten hier Panik.

Die Landesregierung selbst hat im Haushalt Förderungen von Niederlassungen von Ärzten vorgesehen. Für 2017 sind 13 Arztsitze geplant und diese

werden mit Zuschüssen zwischen 15.000 und 60.000 Euro gefördert. Nicht zu vergessen ist, in Gera zum Beispiel war es ein Problem mit Augenärzten und dergleichen, sodass die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auch die Terminservicestelle gegründet hat. – Frau Herold, Sie waren im Ausschuss mit dabei. Nein, im Ausschuss hatten wir es noch nicht, aber wir haben im Koalitionsarbeitskreis mit denen gesprochen. – Bisher sind 4.903 Anrufe angenommen worden, wovon 3.223 Anrufe die gesetzlichen Voraussetzungen, um dort anzurufen, eigentlich nicht erfüllt haben, aber es wurden dort rund 56 Vermittlungen pro Woche an Fachärzte übernommen. Das heißt also, wenn jetzt jemand in Thüringen ein Problem hat, einen Facharzttermin zu bekommen, er wendet sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung und erfüllt die Voraussetzungen dabei – also akute Versorgung und dergleichen mehr – dann wird er an diese Sache vermittelt. Auf was Sie überhaupt nicht eingegangen sind, ist das Zulassungsverfahren der Ärzte. Vielleicht gehen Sie noch darauf ein. Dazu möchte ich auch noch etwas sagen.

Da hatte ich früher mal, ich weise es Ihrer Unkenntnis vielleicht zu, aber Sie müssen es als Zahnärztin doch wissen. Noch haben wir eine Hochschulautonomie, das musste ich auch lernen. Wir haben noch einen Tagesordnungspunkt, in dem es um Apotheken geht. Auch das musste ich lernen. Das heißt, wir haben zwar das Hochschulzulassungsgesetz – ich bin jetzt nicht der wissenschaftliche Fachmann dafür, das gebe ich zu –, das legt die Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten von Zulassungen fest. Aber letzten Endes entscheiden die Hochschulen und Universitäten, wie sie diese Möglichkeiten nutzen. Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Es ist, glaube ich, auch verfassungsrechtlich gar nicht möglich, dass wir sagen, wir bilden in Jena nur Thüringer aus – das geht gar nicht,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das geht gar nicht aufgrund von Diskriminierung!)

das ist gesetzlich gar nicht möglich.

Die weitere Sache, jawohl, die Möglichkeiten gibt es erst mal mit dem Stipendium für das Studium, dass man sagt, wenn du bereit bist, dich in Thüringen niederzulassen, bekommst du das Stipendium, dazu gibt es eine Verpflichtung. Aber einfach zu sagen, wir machen mal so: Wer sich bereit erklärt in Thüringen zu bleiben, da verkürzen wir mal die Wartezeiten für die Studenten, die auf der Warteliste stehen. Wie will ich denn das gesetzlich machen? Wenn der sagt, ja, ich bleibe in Thüringen, ein Jahr wird ihm gestrichen, er wird zum Studium zugelassen und dann sagt er, April, April, ich wollte zwar in Thüringen bleiben, aber ich habe jetzt ein Angebot bekommen usw. Was wollen wir denn dann machen? Wollen wir den vom Studium raus

schmeißen? Praktisch sind diese Vorschläge, die Sie hier machen, einfach nicht umsetzbar. Deshalb ist dieser Antrag wirklich nur ein Schaufensterantrag, er soll Angst schüren und ist – da bin ich bei der Meinung von Herrn Zippel – unnötig wie viele Anträge am heutigen Tag.

Aber vielleicht auch noch etwas Inhaltliches außerhalb von der AfD. Ich glaube, wir können das Arztproblem und die ambulante Versorgung mit Ärzten auch dann lösen, wenn es uns in dieser Bundesrepublik gelingt, wenn endlich – jetzt zitiere ich das, was die Barmer Krankenkasse sagt – die Mauern zwischen ambulanter Versorgung und stationärer Versorgung eingerissen werden, wenn die starre Abgrenzung zwischen ambulanter Versorgung und stationärer Versorgung eingerissen wird. Dazu hat die Barmer Krankenkasse hier in Thüringen schon eine Veranstaltung gemacht, macht eine Kampagne, für die nächste Veranstaltung, wissen wir, ist am 21. August schon wieder ein Termin festgelegt. Jawohl, das ist unter anderem eine Hauptschwierigkeit, warum wir auch Probleme in der ärztlichen ambulanten Versorgung haben. Wir müssen die starren Grenzen auch bei der Vergütung ambulanter und stationärer Arbeit der Ärzte einreißen und Lösungsmöglichkeiten schaffen, denn, ich glaube, das ist eine Möglichkeit, dass wir die ärztliche Versorgung für unsere Menschen auch in der Zukunft sichern können. Aus meiner Sicht und aus Sicht der Koalition ist die Landesregierung auf dem richtigen Weg. Aber ich muss noch mal sagen, wir haben im Gesundheitswesen das Prinzip der Selbstverwaltung und ohne die Mitwirkung der Selbstverwaltungsorgane ist diese Aufgabe nicht zu meistern. Frau Herold, das müssten Sie eigentlich wissen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Herold, Fraktion der AfD, das Wort.

Vielen Dank Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, Zuschauer im Internet, vorab möchte ich zum heutigen Internationalen Tag der Hebammen von dieser Stelle aus die Hebammen in Thüringen besonders grüßen und ihre Arbeit würdigen und mich dafür bedanken,

(Beifall AfD)

dass sie 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche für uns alle, für unsere Kinder, für unsere Enkelkinder im Einsatz sind. Die ungelöste Frage der Haftpflichtversicherungen wurde hier im Hohen Haus auch schon mehrfach bearbeitet und ist bisher im

(Abg. Kubitzki)

mer noch nicht einer befriedigenden Lösung für die Hebammen zugeführt worden.