Die Grundaussage in unserem Antrag habe ich gerade vorweggenommen, weil Frau Rothe-Beinlich das angesprochen bzw. infrage gestellt hat, den Erhalt der drei Außenstellen in Thüringen als Bildungs- und Lernort, als Gedenkstätte und als Ort der Akteneinsichtnahme. Das ist das Konzept, was wir verfolgen. Denn die dauerhafte Sicherung der Stasiakten als Quelle der wissenschaftlich-pädagogischen Aufarbeitung und zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für die Opfer von einst sollte gewährleistet werden und vor allem sollten die Wege so kurz wie möglich sein. Eine Sicherung und Verpflichtung des Bundes bei der Investition in eine konservatorische, moderne Aufbewahrung bzw. Archivierung der Akten vor Ort durch einen zentralen Archivneubau an einem von der Landesregierung vorzuschlagenden Ort sind die konkreten Forderungen, die sich damit verbinden, die natürlich in der Form in diesem Alternativantrag nicht drinstehen. Unser Antrag greift die Empfehlungen der Bundestagsexpertenkommission sowie des Bundesbeauftragten auf.
Interesse an Akteneinsicht: Im Jahr 2016 waren es 48.000 Anträge auf Akteneinsichtnahme. Ich denke, das ist nach wie vor eine hohe Zahl. Die Tendenz wird sicherlich abnehmen, aber umso wichtiger ist es, dass die Akten langfristig dennoch erhalten bleiben, nicht zuletzt aus wissenschaftlichen und historischen Gründen aufbewahrt werden müssen. Die Standortentscheidung – das ist ja auch ein Punkt, der sich so nicht wiederfindet – sollte in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Handlungsauftrag an die Landesregierung wäre an der Stelle, einen Vorschlag zu machen, wo zukünftig die Aufbewahrung, Erschließung, Nutzung stattfinden soll und entsprechende Vorschläge auch eingebracht werden. Deswegen haben wir die Zeitschiene auch so gesetzt, weil nicht zuletzt durch den Bundesbeauftragten der Stasiunterlagen, Herrn Jahn, im gemeinsamen Gespräch in der Thüringer Staatskanzlei darauf hingewiesen wurde, dass hier Eile angesagt ist, dass Thüringen auch hier wieder wie die Andreasstraße zum Beispiel auch eine Vorreiterrolle spielen und entsprechende Vorschläge machen könnte, die dann der Bundesbeauftragte mitnehmen kann und letztendlich diskutieren und hoffentlich dann auch umsetzen kann.
Das war die Intention von unserer Seite, die Landesregierung aufzufordern, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Jetzt habe ich natürlich gehört, es ist recht schwierig mit dem Gedenkstättenkonzept. Ich muss aber sagen, wir sollten auch eine Handlungsempfehlung für den Beauftragten für die Stasiunterlagen haben, der dieses Geschäft federführend macht und auch, so wie mir noch einmal versichert wurde, die entsprechende Entscheidung treffen kann. Das ist für mich ein wesentlicher
Punkt gewesen, dass wir gesagt haben, wir müssen an der Zeitschiene festhalten, wir müssen auch auf dieses Gedenkstättenkonzept abstellen, damit wir Sicherheit haben. Diese Absichtserklärung, wir werden etwas machen und wir werden überlegen, wo das zukünftig stattfindet, ist zwar richtig und ich begrüße das, was in diese Richtung geht, aber viel wichtiger ist es von unserer Seite aus, dass man ein Gedenkstättenkonzept hat, was schwarz auf weiß vorliegt, was letztendlich beschlossen ist und damit auch für das Land Thüringen die größte Sicherheit gibt, dass diese Standorte in der Form auch ertüchtigt bzw. ausgebaut und weitergeführt werden.
Das ist unser Antrag, das ist auch der Grundsatz, den wir verfolgen, neben den Forderungen, dass natürlich das Archivgut so gelagert werden muss, dass es langfristig erhalten bleibt. An dieser Stelle möchte ich mitteilen, wer es noch nicht weiß, dass die anderen vier Bundesländer bereits Standorte festgelegt und mit Herrn Jahn abgestimmt haben. Thüringen ist das letzte oder das einzigste Bundesland,
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Sie wissen es einfach besser!)
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Na dann ist es schade!)
Ich weiß nur, dass vier Bundesländer konkrete Vorschläge gemacht haben. Thüringen hat noch keinen konkreten Vorschlag gemacht. Wenn das nicht der Fall ist, dann will ich das sehr gern korrigieren. Wenn es schon einen konkreten Vorschlag gibt, dann bin ich der Letzte, der seine Aussage nicht korrigiert, aber im Moment – so wie ich die Sachlage kenne – gibt es noch keinen Vorschlag und die anderen Bundesländer haben das getan.
Ich wollte nur noch mal nachfragen, Herr Kellner, ich wollte schon bei Herrn Höcke fragen, der auch Ihren Antrag falsch zitiert hat. Habe ich das richtig verstanden: Sie reden immer von dem Erhalt der Außenstellen, die Sie wollen, das steht allerdings nicht im Antrag. Aber in Ihrem Antrag steht drin, ich zitiere: „… wird die Landesregierung beauftragt, zu diesem Zweck in Gespräche mit dem Bundesbeauftragten zur Suche eines zentralen Archivstandorts in Thüringen für die dauerhafte Archivierung einzutreten.“ Wenn Sie mir den Widerspruch mal erklären, also auf der einen Seite eine zentrale Stelle und auf der anderen Seite Erhalt der Außenstellen mit all dem, was Sie eben beschrieben haben. Das steht eben nicht im Antrag.
Das ist kein Widerspruch. Die zentrale Stelle sagt ja nicht aus, dass es eine andere Stelle sein kann. Es könnte ja auch an den drei Standorten Möglichkeiten geben, sie so zu ertüchtigen, dass es möglich ist, dort die Akten zu lagern. Das war die Überlegung. Das ist die Sondierung, die gemacht werden muss. Eine zentrale Stelle sagt ja nicht aus, dass sie irgendwo ist, das ist ja völlig offen. Wir haben die drei Standorte, die erhalten bleiben sollen. Wenn sie nicht die Funktion erfüllen oder der Umbau zu teuer wird oder was auch immer, dauerhaft die Akten dort zu sichern, sollen sie dann als Gedenkstätte, Lernort weitergeführt werden. So steht es im Antrag. Da steht nicht drin ein zentraler Ort irgendwo, sondern das muss man im Kontext sehen mit diesen drei Standorten.
Noch mal zurück zu diesen Vorschlägen, die von den anderen vier Bundesländern schon gekommen sind. Wie gesagt, Herr Minister Hoff, wenn das nicht stimmt, dann will ich das gern korrigieren, aber im Moment habe ich keine anderen Informationen, dass es hier schon entsprechende Absprachen gegeben hat. Genau das war unser Ansinnen in unserem Antrag, dieses vorzubereiten, und wir haben auch nicht umsonst den 31.05. reingeschrieben, weil auch im Gespräch in der Staatskanzlei mit Herrn Jahn noch mal Eile angesagt wurde. Herr Jahn hat doch eindringlich – Birgit Pelke und Frau Mitteldorf waren dabei – gesagt, dass wir schnellstmöglich eine Entscheidung herbeiführen sollen, damit man auch rechtzeitig in Berlin die entsprechenden Vorbereitungen treffen kann, um auch hier sicher zu sein, dass diese Standorte bzw. die Archivierung langfristig gesichert werden. Das ist unser Ansinnen und wir sind da nicht so weit weg vom Alternativantrag, inhaltlich gar nicht, aber es gibt eben diese zwei abweichenden Punkte, wo man das anders sieht und wo ich natürlich auch sage, wir haben da eine größere Sicherheit, wenn ein entsprechendes Gedenkstättenkonzept vorliegt und nicht
Aus diesem Grund bitte ich – auch wenn das im Vorfeld nicht so optimal gelaufen ist – trotzdem um Zustimmung zu unserem Antrag, denn – wie Herr Höcke schon mitgeteilt hat – so weit liegen wir nicht auseinander. Etwas konkreter ist unserer auf jeden Fall und man sollte das im Interesse der Sache mit berücksichtigen, damit wir hier auch einen Beschluss fassen, der uns schnell und zielstrebig zum Erfolg und zum Ergebnis führt, sodass wir langfristig die Akten einerseits sichern, andererseits aber auch entsprechende Gedenkstätten haben, wo an die Stasimachenschaften und die Stasiarbeit erinnert wird. Ich denke, was auch Frau Rothe-Beinlich gesagt hat, das sind wir den Opfern schon schuldig.
Ich persönlich habe jetzt erst so einen Fall gehabt, ganz persönlich. Einer meiner besten Freunde wurde als IM enttarnt, jetzt, 2016 – also jetzt haben wir 2017 –, letztes Jahr 2016. Er ist enttarnt worden, ich hätte es nicht geglaubt, dass einer meiner besten Freunde dabei war. Deswegen halte ich es für äußerst wichtig, dass diese Unterlagen langfristig so gesichert werden, dass wirklich jedes Opfer auch die Möglichkeit hat, Einblick zu nehmen und letztendlich auch zum Schluss lernt, damit umzugehen. Es darf kein Täter sicher sein, dass er für immer verschwindet, dass er nicht ausfindig gemacht wird. Ich denke, dazu soll dieser Antrag dienen; die langfristige Sicherung der Akten steht im Vordergrund. Darum bitte ich nochmals um Verständnis und äußere auch meine Bitte, vielleicht doch unseren Antrag mit zu unterstützen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste hat Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Zitat aus dem Landeskonzept des Geschichtsverbundes Thüringen von der Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SED-Diktatur aus dem Oktober 2010 beginnen. Da heißt es: „Der Freistaat Thüringen setzt sich dafür ein, dass alle drei Außenstellen der BStU in Thüringen erhalten bleiben. Sie sind regionale Zentren und geben unverzichtbare Impulse für die Aufarbeitung, garantieren Bürgernähe, ihre Arbeit ist Grundlage zahlreicher Rehabilitierungsverfahren und wissenschaftlicher Arbeiten. Die StasiUnterlagen müssen am Ort ihres Entstehens verbleiben, da regionalgeschichtliche Kompetenz für ihr Verständnis unverzichtbar ist. Die BStU-Außen
stellen stehen für ein sichtbares Engagement des Bundes für die Aufarbeitung der SED-Diktatur im Freistaat.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Zitat ist zwar schon sieben Jahre alt, aber es hat von seiner Richtigkeit und seiner Bedeutung nichts verloren. Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere, es gab einen Bericht und Empfehlungen einer von Minister Christoph Matschie damals eingesetzten Historikerkommission für eine Landesförderkonzeption für Gedenkstätten und Lernorte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Er umfasst 15 Seiten und ist nach wie vor empfehlenswert mit Blick auf diese Frage. Aus diesem Bericht und aus den Empfehlungen kann man eines herauslesen, nämlich: Die BStU-Außenstellen sind in Bundesverantwortung und sie sind Teil einer Bundesbehörde. Das müssen wir uns auch immer wieder deutlich machen. Die Verantwortung für den Erhalt, auch in finanzieller Hinsicht, liegt also ganz klar beim Bund.
Mit dem CDU-Antrag – ich will auch gleich noch begründen, warum ich es so schade finde, dass die CDU jetzt noch auf diesen Antrag in der damaligen Form beharrt. Würde sich Thüringen allerdings vorzeitig auf einen Standort festlegen, weil die CDUKollegen nur einen Standort für ein Archiv haben wollen, würden wir den Bund aus seiner Verantwortung für die Ausstattung der anderen Außenstellen entlassen. Eine Schließung von Außenstellen könnte also mit der Annahme des CDU-Antrags eher begünstigt werden, und – ich habe das vorhin schon einmal bei der Einbringung gesagt – die Verhandlungsposition der Landesregierung für die in Bälde anstehenden Gespräche mit dem Bund würde eher geschwächt.
Ein Thüringer Gedenkstättenkonzept, lieber Herr Kellner, für die in Bundesverantwortung stehenden Außenstellen macht aus unserer Sicht ebenfalls keinen wirklichen Sinn. Wir denken diese natürlich immer mit. Die sind übrigens auch im Bericht und den Empfehlungen der Historikerkommission enthalten.
Gestatten Sie mir, noch einmal etwas dezidierter auf Ihren Antrag einzugehen, der relativ übersichtlich ist. Die erste Frage, die sich stellt, ist: Warum haben Sie jetzt diesen Antrag eingebracht? Sie haben das eben mit dem begründet, was Herr Jahn als Bundesbeauftragter gesagt habe. Wir waren alle bei dem Gespräch dabei, an dieser Stelle übrigens noch einmal danke an die Staatssekretärin Dr. Babette Winter, die es uns ermöglicht hat, in der Staatskanzlei zu einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Jahn zusammenzukommen. Dort hat Herr Jahn in der Tat berichtet, dass es Gespräche mit allen Ländern gibt, auf welchen Standort sich verständigt wird. Was uns tatsächlich wie ein Schlag in die Magengrube getroffen hat – uns, damit meine ich Birgit Pelke, Katinka Mitteldorf und mich
selbst –, dass Sie von der CDU zwar mit uns gern das Gespräch mit Herrn Jahn wahrgenommen haben, aber mitnichten angedeutet haben, dass Sie diesen Antrag beabsichtigen zu stellen, der bereits eine Vorfestlegung beinhaltet. Das war zumindest kein Fairplay. Zudem ist der Antrag in zeitlicher Hinsicht falsch begründet. Sie behaupten darin nämlich, aus der Vorlage des Berichts der Expertenkommission aus dem April 2016 würde folgen, dass noch 2017 mit ersten Entscheidungen des Bundestags zu rechnen sei. Im Antrag heißt es: „Nachdem im April 2016 die Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des BStU dem deutschen Bundestag Ergebnisse und insbesondere Handlungsempfehlungen vorgelegt hat […], kann davon ausgegangen werden, dass der Bundestag diesbezüglich im Laufe des Jahres 2017 erste Entscheidungen treffen wird.“ Richtig ist hingegen, dass der von der Expertenkommission am 12. April letzten Jahres vorgelegte Bericht in der Bundestagsdrucksache 18/8050 in den Bundestagsbeschluss vom 9. Juni 2016 in der Bundestagsdrucksache 18/8705 keinen Eingang gefunden hat und somit auch nicht Grundlage für irgendwelche Entscheidungen im Jahr 2017, wie im CDU-Antrag behauptet, bilden kann. Ob die Handlungsempfehlungen der Kommission tatsächlich so in der Form Eingang finden, ist also noch völlig ungewiss. Im Bundestagsbeschluss vom 9. Juni 2016 hingegen wurden BStU und Bundesarchiv beauftragt, für die nächste Legislaturperiode ein gemeinsames Konzept zur dauerhaften Sicherung der Stasiakten zu erarbeiten. Eine Entscheidung zur Umstrukturierung der BStU wurde damit weit in die Zeit nach 2017 verschoben. Unklar ist, wann sich der neu konstituierte Bundestag wieder mit der Thematik beschäftigen wird. Aufgrund der Diskussion um den Bericht der Expertenkommission wurden – das hatten wir hier auch schon thematisiert – Befürchtungen laut, es könne auch zu Schließungen von BStU-Außenstellen kommen. Jetzt erinnere ich noch einmal an unsere Gemeinsamkeit, die wir einmal hatten: Alle Landtagsfraktionen hatten in einer Aktuellen Stunde am 20.04.2016, die meine Fraktion beantragt hat, und in ihrem gemeinsamen Beschluss vom 2. September 2016, Drucksache 6/2636, im Konsens die Landesregierung dazu aufgefordert, sich mit einer Bundesratsinitiative für den Erhalt aller drei BStU-Außenstellen einzusetzen. Dies ist mit einem Bundesratsbeschluss vom 10. Februar 2017 auch geschehen. Warum die CDU jetzt mit dem vorliegenden Antrag den Konsens der vier Fraktionen zum Erhalt möglichst aller Außenstellen aufkündigen möchte, ist auch hinsichtlich des Bundesratsbeschlusses nicht nachvollziehbar. Dort heißt es nämlich in der Drucksache 743/16 unter Ziffer 3, Zitat: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei der künftigen Strukturierung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokra
tischen Republik für den Erhalt der in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehenden Außenstellen einzusetzen.“ Eine sehr viel stärkere Ausgangsbasis, meinen wir. Bei der BStU, sagte ich schon, handelt es sich um eine Bundesbehörde und hier ist also auch der Bund in der Verantwortung. Das kann man gar nicht allzu häufig wiederholen.
Bündnis 90/Die Grünen stehen selbstverständlich – auch das habe ich immer wieder ausgeführt – für den Erhalt von historischen, von authentischen Erinnerungsorten, vor allem in der Fläche, an denen eine dezentrale Aufarbeitung der SED-Diktatur und demokratische Bildungsarbeit stattfinden können. Der vorliegende Antrag unterstellt einen Zeitdruck, den es so nicht gibt. Er gefährdet nicht nur den Konsens bezüglich des Erhalts der Außenstellen, sondern auch den dank des Bundesratsbeschlusses zum Ausdruck gekommenen gemeinsamen Konsens der ostdeutschen Länder. Zudem würde sich der vorliegende Antrag – meinen wir jedenfalls – eher kontraproduktiv auswirken, da er zum jetzigen Zeitpunkt den Bund aus seiner Verantwortung für den Erhalt der Außenstellen frühzeitig entließe.
Ich bedauere das wirklich sehr, aber deshalb kommen wir dazu, diesen Antrag hier nur ablehnen zu können. In meiner Begründung vorhin habe ich schon dargestellt, warum wir dazu aufrufen, unserem gemeinsam erarbeiteten Antrag zu folgen, den ja auch Herr Kellner mit erarbeitet hat. Ich will die Punkte jetzt nicht noch einmal vortragen, aber er geht zum einen weiter, er ist fachlich wesentlich fundierter und er macht auch deutlich, dass es eben für Aufarbeitung tatsächlich Authentizität und Professionalität gleichermaßen braucht. Für uns ist entscheidend, dass wir jetzt und heute auch von hier noch einmal das Signal senden, und zwar sowohl nach Erfurt in die Andreasstraße, wo heute übrigens schon Anträge gestellt werden können, obgleich dies nicht die BStU-Außenstelle ist, wo eine vorbildliche Zusammenarbeit funktioniert, aber auch nach Gera in den Amthordurchgang, wo wir wissen, dort kommen die Besucherinnen und Besucher hin, die kommen nicht in die BStU-Außenstelle, sondern sie kommen an diesen Ort, an diesen Ort der Erinnerung, an diesen authentischen Ort, wo sie auch die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen treffen. Genauso ist das übrigens auch in Suhl, wo wir immer noch die eine Haftanstalt haben, wo es eine Freilaufzelle gäbe, einen authentischen Ort, den es zu ertüchtigen gilt. Fast niemand besucht – das muss man einfach so deutlich sagen – allein das Archiv, sondern es geht darum, authentische Orte mit der authentischen Geschichte, mit den Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zu verbinden und die Akten zu bewahren, und zwar für die Zukunft. Deshalb
Danke schön, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Als Nächster erhält Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, ich muss nicht alles wiederholen, was die Kolleginnen Pelke oder Rothe-Beinlich hier gesagt haben. Das, denke ich, wird mit dem gemeinsamen Antrag auch sichtbar. Herr Kellner, in einem gebe ich Ihnen tatsächlich Recht: Sie haben anhand der Akteneinsichtsanträge in Thüringen gezeigt, welches hohe, ungebrochene Interesse es nach wie vor gibt an der Tätigkeit, auch an der Wirkungsweise, auch an der Reichweite, auch an der Tiefe des Grundrechts- und Menschenrechtseingriffs, die von diesem Ministerium ausging. Noch gilt es, dieses historisch aufzuarbeiten, aber eben auch in persönlichen Kontexten aufzuarbeiten. Deswegen war es ja auch Anliegen, und zwar gemeinsames Anliegen der Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, auch in Thüringen dafür Sorge zu tragen, dass diesem historischen und persönlichen Interesse weiter entsprochen werden kann. Es war geradezu richtig, auch aus Thüringen ein Signal in die Debatte auf Bundesebene auszusenden, wie es überhaupt mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz weitergeht, dass wir auch in Thüringen Interesse haben, diese Debatte insofern weiter ermöglichen zu können und auch zu begleiten, dass wir die Voraussetzungen auch in Thüringen für diese drei Standorte weiterhin aufrechterhalten wollen. Ich schließe mich da auch den Vorrednern Frau Pelke und Frau Rothe-Beinlich an: Ich finde es ein fatales Zeichen, dass dieser im letzten Jahr begonnene gemeinsame Weg jetzt von Ihnen verlassen worden ist und mit einem eigenen Weg bestritten wird, mit dem eigentlich diese Einheitlichkeit im Vorgehen, auch in der Argumentation gegenüber dem Bund verlassen worden ist. Denn das, was hier bereits ausgeführt worden ist, ist doch zutreffend. Was machen Sie denn im eigentlichen Sinne mit Ihrem Antrag? Sie entlassen im Prinzip den Bund aus seiner Verantwortung, eigeninitiativ zu werden entsprechend der gemeinsam gewachsenen Position, der Forderung zum Erhalt dieser drei Standorte in Thüringen, indem Sie schreiben, die Thüringer Landesregierung soll nunmehr die Verantwortung für die Entwicklung eines Gedenkstättenkonzepts übernehmen, auf dessen Grundlage die Aufgaben der vorhandenen Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes als Träger
regionaler Aufbereitung und politischer Bildung an den Standorten in Thüringen fortgesetzt werden können. Was heißt das denn? Der Bund muss sich darum nicht mehr bemühen, der Thüringer Landtag würde signalisieren, wir übernehmen die Verantwortung für die Entwicklung dieser Standorte und dann, wenn die Verantwortung in Thüringen liegt, fällt es dem Bund natürlich auch leichter, sich seiner Verantwortung zu entledigen. Das ist ein Weg, der, glaube ich, in dieser Diskussion kontraproduktiv ist und den wir in dieser Form nicht mitmachen werden.
Sie verlassen, auch das wurde schon ausgeführt, mit Ihrer Forderung, ein Konzept für einen zentralen Archivstandort zu entwickeln, den gemeinsamen Beschluss, den wir hier getragen haben. Das können Sie nicht wegreden. Es ist ein Widerspruch in Ihrer Argumentation, wenn Sie einerseits sagen, wir wollen diese drei Außenstellen mit all ihren Funktionen erhalten, aber die wichtigste Funktion – Sie haben vorhin an dieser Stelle gesagt, auch der Aktenzugang muss dort ermöglicht werden – wollen Sie ihnen im Prinzip nehmen; sie wollen einen neuen, möglicherweise zentralen Archivstandort in Thüringen entwickeln. Vorhin habe ich so etwas gehört, als Sie einem Konzept von dezentraler Zentralisierung das Wort geredet haben. Da habe ich nicht ganz verstanden, was Sie eigentlich gemeint haben. Aber im Prinzip ist das doch wirklich ein Abrücken von der Position, diese drei Außenstellen in Thüringen zu erhalten. Das halte ich tatsächlich auch in der Stärkung der Position Thüringens gegenüber dem Bund für kontraproduktiv.
Ich will aber auch noch einen inhaltlichen Punkt benennen, der in Ihrer Darstellung überhaupt keine Rolle spielt, aber im Alternativantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke durchaus eine Relevanz hat. Wir haben in den vergangenen Jahren auch mit dem Aufarbeitungsbericht der Landesregierung immer wieder darüber diskutiert, dass sich auch die Sicht auf die DDR-Geschichte verändert, auch die Funktionalität, mit der dieser Blick auf die Geschichte der DDR geworfen wird, dass sich auch Debatten verändern, auch Sichtweisen verändern, auch möglicherweise ideologische Motivlagen verändern. Wir glauben, dass gerade in der Vielfalt der Sichtweisen auf die Geschichte der DDR auch eine besondere Herausforderung und eine besondere Chance für die Geschichtsaufarbeitung selbst liegt, und deswegen ist es unbedingt wichtig, dass wir nicht nur bei der Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit die Außenstellen im Blick haben, sondern, wie im gemeinsamen Antrag formuliert, auch die örtlich ansässigen Aufarbeitungsstrukturen, Aufarbeitungsinitiativen und bereits vorhandenen loka
len Gedenkstätten in diese Arbeit mit einbeziehen und integrieren und praktisch aus diesem Gesamtkonzept tatsächlich auch ein Konzept von Erinnerungs-, Aufarbeitungsund Geschichtspolitik in Thüringen machen. Aber einen wesentlichen Baustein dafür, und zwar den Grundbaustein die Außenstellen betreffend, muss der Bund liefern; den lassen wir nicht aus der Verantwortung und deswegen können wir auch Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass ich jetzt für die Landesregierung Herrn Minister Prof. Dr. Hoff das Wort gebe.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, in den Redebeiträgen aller Fraktionen, die gesprochen haben, ist ja ein sehr großes Rad gedreht worden. Ich will versuchen, es auf den unmittelbaren Kern dessen, was wir hier diskutieren, zurückzuführen, und auch die Anträge, die in diesem Zusammenhang zu diskutieren sind, mit aufrufen. Vergegenwärtigen wir uns noch einmal, worüber eigentlich geredet wird. Wir haben drei BStU-Außenstellen und wir als Freistaat Thüringen wollen, dass alle drei BStU-Außenstellen erhalten werden.
Das ist der Ausgangspunkt und das ist das, was das politische Ziel dieser Landesregierung ist, zu dem uns der Landtag mit einem einmütigen Votum aufgefordert hat. Und dieses einmütige Votum des Landtags setzen wir als Landesregierung in Gesprächen mit der Bundesregierung, dem Bundesbeauftragten um. Frau Dr. Winter ist eine energische Vertreterin dieser Position. Aus diesem Grunde haben wir mit anderen mitteldeutschen Ländern eine Bundesratsinitiative gestartet, die allein aus den ostdeutschen Ländern heraus keine Mehrheit gefunden hätte, das heißt also, wir brauchten eine große Gruppe von Ländern, um die Mehrheit im Bundesrat für eine solche Initiative zu bekommen. Es war am 10. Februar 2017, an dem auch der Bundesrat diesen Entschließungsantrag gefasst hat, der von den mitteldeutschen Ländern eingebracht wurde, diese Außenstellen zu erhalten. Auch in diesem Sinne die Umsetzung der politischen Forderung des klaren politischen Auftrag dieses Landtags. Herr Kellner, natürlich ist es so. Wir haben den Auftrag von Ihnen auch bekommen, diese