Protocol of the Session on May 4, 2017

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünschte, ich könnte jetzt hier einen Alternativantrag vorstellen, der von vier Fraktionen getragen wird,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

von der CDU, von der SPD, von der Fraktion Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen. Ich will an dieser Stelle etwas tun, was ich sonst selten mache. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei meiner Kollegin Katinka Mitteldorf, die über Wochen in einem recht aufreibenden Prozess einen gemeinsamen Antrag mit der CDU verhandelt hat. Bis gestern haben wir geglaubt, dass wir zu diesem wichtigen Thema auch tatsächlich einen gemeinsamen Antrag einreichen können, denn der Text, der jetzt als Alternativantrag vorliegt und den ich jetzt begründe, nun nur noch für drei Fraktionen, wurde einvernehmlich mit Herrn Kellner von der CDU für diesen Alternativantrag abgestimmt, der uns auch zugesichert hat, dass wir diesen Antrag gemeinsam stellen können. Seit heute wissen wir, dass sich die CDU dem verweigert und das bedauere ich ausdrücklich,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

insbesondere weil sich Menschen wirklich über Wochen sehr viel Mühe gegeben haben und immer wieder auch neue Formulierungen gesucht und gefunden haben – meinen Respekt dafür.

Warum gibt es jetzt diesen Alternativantrag? Den Alternativantrag gibt es, weil der Antrag der CDU hinter einen erst im September 2016 gemeinsam gefundenen Kompromiss zurückfällt – mit einem Antrag, der aus unserer Sicht die Verhandlungsseite Thüringens schwächt im Streit darum, wie es künftig mit den für uns so wichtigen Außenstellen der ehemaligen Staatssicherheit weitergeht. Für uns steht nämlich fest, dass der überfraktionelle Antrag aus dem September zum Erhalt der drei Außenstellen Konsens und Grundlage für die Verhandlung der Landesregierung mit dem Bund und dem Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen bleibt. Das unterscheidet uns jetzt elementar von der CDU, ich bedauere das, das sage ich noch einmal ausdrücklich.

Weiterhin wollten wir feststellen und wollen das auch und werben dafür – vielleicht kann sich die CDU doch noch dazu durchringen –, dass es einen überfraktionellen Konsens gibt, dass auch bei formaler Überführung in das Bundesarchiv, was sicher richtig und wichtig ist, die Akten der Stasiunterlagenbehörde in Thüringen verbleiben und – das ist das Entscheidende – vor allem dauerhaft zugänglich bleiben. Die Zugänglichkeit dieser Akten ist das Vermächtnis der friedlichen Revolution. Wir sind diese Zugänglichkeit aber auch denjenigen schuldig, die in Suhl, Gera oder Erfurt die ehemaligen Stasizentralen besetzt und die Akten vor der Vernichtung bewahrt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen haben wir in der Folge dann auch vier Punkte formuliert, mit denen wir die Landesregierung auffordern, entsprechend weiterzuplanen. Zum einen sollten natürlich die Ergebnisse der Evaluation des Bundesbeauftragten bezogen auf die archivgerechte Lagerung einbezogen werden, denn das ist ein echtes Problem, dass viele der Akten in Thüringen nicht archivgerecht gelagert sind, und wir müssen diese entsprechend schützen, um sie auch für die Zukunft zu erhalten, dass wir aber auch das Nutzungsverhalten von Antragstellerinnen, die wissenschaftliche Erschließung und Zugänglichkeit, auch wissenschaftlich-pädagogische und wirtschaftliche, im wahrsten Sinne des Wortes Nachhaltigkeit nutzen wollen. Dass wir uns zweitens auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass die Thüringer Außenstellen an den Standorten auch als Träger von regionaler Aufarbeitung, von Aufarbeitung an der Peripherie erhalten werden, weil es eben auch um individuelle Opfergeschichte des SED-Unrechts geht und auf der anderen Seite na

(Abg. Kellner)

türlich auch darum, diese als Gedenk- und Bildungsstätten durch Beteiligung des Bundes zukünftig zu erhalten. Zum Dritten im Laufe des Jahres Alternativszenarien vorzustellen, falls der Bund eine Zusammenführung der Akten an einem Standort in der nächsten Legislatur umsetzen will. Das hat uns verwundert, die CDU spricht nämlich in ihrem Antrag nur noch von einem zentralen Standort, nicht einmal davon, ob sich dieser wenigstens an einem der authentischen Orte befinden soll. Wir meinen, das schwächt unsere Verhandlungsposition und deswegen hatten wir auch diesen Punkt aufgenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viertens geht es uns mit dem Antrag darum, im Hinblick auf den Thüringer Anspruch, Aufarbeitung in der Fläche zu verstetigen, die Verzahnung und Entwicklung der ansässigen Aufarbeitungsinitiativen und Gedenkstätten mit den Außenstellen – ähnlich, wie es jetzt schon in der Erfurter Andreasstraße praktiziert wird – fortzuschreiben. In diesem Sinne plädiere ich insbesondere an die Abgeordneten der CDU, sich vielleicht doch noch einen Ruck zu geben, nicht ideologisch zu sein, sondern sich diesem Antrag anzuschließen, der – wie gesagt – gemeinsam mit Herrn Kellner vereinbart und auch erarbeitet wurde. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne damit die Beratung. Als Erste erhält Abgeordnete Pelke für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, anknüpfend an die Einbringung des Alternativantrags durch meine Kollegin Rothe-Beinlich möchte ich auch noch mal sagen, dass ich dahin gehend tief enttäuscht bin, dass es die Gemeinsamkeit, die wir mal in einem gemeinsamen Antrag festgestellt haben, was die Frage der Absicherung der drei Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen in Thüringen anbelangt, nicht mehr gibt. Ich finde es auch deshalb sehr traurig, weil wir noch in der letzten Sitzung übereingekommen waren – zumindest was die Fachsprecher der CDU-Fraktion angeht, Herr Wirkner in Verbindung mit Herrn Kellner, die sich da in diese Aufgabe reinteilen –, dass wir gesagt haben, wir schauen, dass im letzten Plenum dieser eigenständige Antrag der CDU-Fraktion nicht mehr zur Beratung kommt, weil wir an der Gemeinsamkeit weiter festhalten wollen.

Wir haben uns darüber ausgesprochen, nachdem dieser Einzelantrag und das Vorpreschen der CDUFraktion mit dem Antrag, der jetzt auch vorliegt unter dem Titel „Fortsetzung der Arbeit der drei Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Thüringen im Rahmen eines Gedenkstättenkonzeptes“, erfolgt ist. Daraufhin haben wir uns abgesprochen und wir haben einen gemeinsamen Antrag auf die Reihe bekommen. Es ist eben schon angesprochen worden, Frau Mitteldorf hat einen Entwurf gemacht, es gab dann Ergänzungen und andere Diskussionsbeiträge von der CDU-Fraktion und daraus haben wir einen gemeinsamen Antrag gemacht.

Dieser gemeinsame Antrag ist textinhaltlich der Antrag, der Ihnen als Alternativantrag auf dem Tisch liegt. Was fehlt, ist die Unterstützung der CDUFraktion; es gab für dieses Anliegen keine Mehrheit. Das ist schade, weil wir seinerzeit mal im Rahmen einer Aktuellen Stunde und weil wir auch im vergangenen Jahr bereits mehrfach ausführlich über die Zukunft der drei BStU-Außenstellen in Thüringen gesprochen haben und weil wir immer gewollt haben, dass wir gerade und insbesondere in diesem Punkt, wo ich davon ausgehe, dass alle daran interessiert sind, eine Gemeinsamkeit in diesem Thüringer Landtag offenbaren wollten – sowohl im Verhältnis gegenüber dem Bundesbeauftragten als auch gegenüber der Öffentlichkeit. Das wäre schön gewesen. Lassen Sie mich an dieser Stelle dann noch einmal ganz deutlich meine menschliche Enttäuschung zum Ausdruck bringen.

Ich will jetzt auch noch mal drei Takte aus dem ursprünglich gemeinsamen und nun von den drei Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag vorlesen und verstehe nicht ganz, wieso sich die CDU-Fraktion in ihrer Mehrheit dieser Gemeinsamkeit entzogen hat. In diesem Antrag steht: „Der Landtag stellt fest: 1. Der überfraktionelle Antrag zum Erhalt der drei BStU-Außenstellen“, den wir einmal hatten, diese Gemeinsamkeit gab es mal, „bleibt weiterhin Konsens und Grundlage für die Verhandlungen der Landesregierung mit dem Bund und dem Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen. 2. Es herrscht überfraktioneller Konsens, dass auch bei formaler Überführung in das Bundesarchiv die Akten der Stasiunterlagenbehörde in Thüringen verbleiben und dauerhaft zugänglich bleiben sollen. Die Landesregierung wird in Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen und auf Grundlage der Ergebnisse einer von ihm initiierten Evaluierung der drei BStU-Außenstellen gebeten: 1. den Landtag über die Ergebnisse der Evaluation des Bundesbeauftragten bezogen auf archivgerechte Lagerung der Akten, Nutzungsverhalten von Antragstellerinnen und Antragstellern, wissenschaftliche Erschließung und Zugänglichkeit auf wissenschaftlich-pädagogische sowie wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu informieren, 2. sich auf Bundes

(Abg. Rothe-Beinlich)

ebene dafür weiterhin einzusetzen, dass die Thüringer Außenstellen an den Standorten Gera, Erfurt und Suhl ihre Arbeit auch als Träger regionaler Aufarbeitung von individueller Opfergeschichte und SED-Unrecht sowie als Gedenk- und Bildungsstätten durch Beteiligung des Bundes zukünftig fortsetzen können, 3. dem Landtag im Laufe dieses Jahres Alternativszenarien vorzustellen, falls der Bund eine Zusammenführung der Akten an einem Standort in der nächsten Legislaturperiode umsetzen sollte und 4. im Hinblick auf den Thüringer Anspruch, Aufarbeitung in der Fläche zu verstetigen, die Verzahnung und Entwicklung der ansässigen Aufarbeitungsinitiativen und Gedenkstätten mit den BStUAußenstellen analog zur Erfurter Andreasstraße fortzuschreiben.“

Jetzt erkläre mir mal einer, warum dafür und für diese Ausführungen die demokratischen Parteien nicht zusammenkommen können? Das verstehe ich nicht und das tut mir weh.

Bei der etwas unglücklichen Ursprungsinitiative der Union, das hatte ich vorhin schon gesagt, dass der Antrag zunächst einmal als alleiniger Antrag zum Thema aufgestellt und eingebracht wurde, sind wir eigentlich zu einem wunderbaren Konsens gekommen und den gibt es nicht mehr. Es bleibt aus meiner Sicht nach wie vor richtig, was Koalition und CDU gemeinsam hier im Herbst des vergangenen Jahres beschlossen haben, gemeinsam noch mal ganz deutlich und nicht als Antragstext: Wir wollen, dass die Stasiunterlagen in Thüringen auch weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich und gut erreichbar sind. Das wäre bei einer Zentralisierung der Akten, an welchem Standort im Freistaat auch immer, nicht mehr zu realisieren. Dies haben wir immer deutlich gemacht, alle, auch der Kollege Wirkner von der CDU. Wir wollen die regionale Aufarbeitung der SED-Diktatur weiter stärken. Das wollen wir und ich glaube, dann muss man es auch mal gemeinsam zum Ausdruck bringen. Es kann aber nur gelingen, wenn die Außenstellen als wichtiger Teil der Thüringer Aufarbeitungslandschaft erhalten bleiben. Genau deshalb haben wir uns vor knapp acht Monaten gemeinschaftlich einheitlich dafür ausgesprochen. An dieser Position ändert sich aus unserer Sicht nichts.

Wir müssen natürlich auch zur Kenntnis nehmen, wie sich die Dinge seit unserem Landtagsbeschluss vom vergangenen Herbst weiterentwickelt haben. Im Bundestag wird zwar erst in der kommenden Legislaturperiode über die konkrete Umsetzung der Kommissionsergebnisse zur Zukunft der BStU entschieden, aber der Bundesbeauftragte für Stasiunterlagen ist vom Parlament eben auch beauftragt worden, zur Entscheidungsvorbereitung gemeinsam mit dem Bundesarchiv ein fundiertes Konzept für den weiteren Umgang mit den Stasiunterlagen zu erarbeiten. Roland Jahn selbst hat signalisiert, dass er dieses Konzept noch vor den Bundestags

wahlen abschließen möchte. Daher hat er auch schon die bestehenden BStU-Außenstellen besucht und sie in ihrer Funktionserfüllung, Arbeitsweise, regionalen Bedeutung und öffentlichen Ausstrahlung begutachtet. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden in Kürze vorliegen und dann dürfte auch klar sein, welche Schlussfolgerungen der Bundesbeauftragte und das Bundesarchiv aus den Befunden ziehen. Genau für diesen Zeitpunkt sollte Thüringen gewappnet sein und genau das haben wir mit diesem gemeinsamen Antrag gewollt. Wie wollen wir denn damit umgehen, wenn Roland Jahn entgegen unseren eigenen Erwartungen und Überzeugungen doch zu dem Ergebnis kommt, dass in Thüringen ein zentraler Standort für den Erhalt der Stasiunterlagen ausreicht? Dazu muss man sich positionieren und auf ein solches Szenario muss man vorbereitet sein. Ich habe im letzten Plenum noch sehr dafür gekämpft, dass es zu einem gemeinsam Antrag kommt. Um uns zu positionieren, haben wir drei, die damit beschäftigt waren, Frau Mitteldorf, Frau Rothe-Beinlich und meine Wenigkeit, den bisherigen Landtagsbeschluss, diesen ursprünglich interfraktionellen Antrag, der jetzt ein Koalitionsantrag ist, um diese Komponente erweitert.

Das heißt, ich sage das jetzt nicht für die große breite Mehrheit in diesem Hause, ich sage es jetzt für die Koalitionsfraktionen: Wir halten an unserem bisherigen Standpunkt fest. Wir beauftragen die Landesregierung aber auch, für den Fall der Fälle Alternativszenarien zu entwickeln, mit deren Hilfe es uns gelingen kann, die Aufarbeitung des SEDUnrechts und der individuellen Opfer- und Tätergeschichten auch weiterhin in der Fläche zu ermöglichen. Genau das ist für mich eine wirklich verantwortungsvolle Herangehensweise an eine für unsere Aufarbeitungspolitik zentrale Thematik. Wir streiten gemeinsam mit der Landesregierung weiterhin für den Erhalt der BStU-Außenstellen in Gera, Erfurt und Suhl, weil das aus unserer Sicht – und auch das haben wir mehrfach deutlich gemacht – moralisch geboten, politisch richtig und fachlich notwendig ist. Aber wir bereiten uns auch auf eine möglicherweise etwas anders ausfallende Empfehlung des Bundesbeauftragten und ein entsprechendes Votum des Bundes vor. Es ist immer ganz sinnvoll, wenn man auch noch einen zweiten Plan, also den oft angesprochenen Plan B, in der Hinterhand hat. Für uns ist aber ein derart wichtiges Thema wie die Zukunft der drei Thüringer Stasiunterlagen-Außenstellen ein Thema, das nicht politisch auseinanderdividiert werden sollte. Deshalb war uns allen daran gelegen, genau diese Gemeinsamkeit zu dokumentieren. Lassen Sie mich auch genau wegen meiner Vita sagen – und da habe ich eigentlich bislang immer gedacht, Sie an der Seite der großen demokratischen Parteien hier zu wissen –, dass es mir sehr wehtut, dass es zu diesem gemeinsamen Antrag, nachdem wir uns im letzten Plenum auch

noch untereinander, miteinander verständigt haben, dass es zu diesem Antrag nicht gekommen ist. Insofern bitte ich um Zustimmung zu dem jetzt vorliegenden Alternativantrag, nunmehr gestellt von den Koalitionsfraktionen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat Abgeordneter Höcke für die AfDFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, jetzt ist doch mehr Emotionalität drin, als wir bei diesem Tagesordnungspunkt erwartet haben. Wir haben uns in dieser Legislaturperiode schon mehrmals mit der Problematik der Thüringer Außenstellen der Stasiunterlagenbehörde befasst. Nach der Handlungsempfehlung der Expertenkommission, die sich im Auftrag des Bundestags mit der Zukunft der Stasiunterlagenbehörde befasst hat, steht zu befürchten, dass Thüringen in absehbarer Zukunft nun doch nur noch eine statt drei Außenstellen haben wird, und dem muss nach unserer Meinung entgegengesteuert werden.

(Beifall AfD)

Wir waren uns in diesem Hohen Hause stets einig darüber, dass es wünschenswert und politisch dringend geboten sei, alle drei Außenstellen zu erhalten. Für die AfD-Fraktion hat sich daran nichts geändert. Von daher begrüßen wir auch den Antrag der CDU-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Steht aber nicht drin!)

Doch, das steht da so drin, Frau Rothe-Beinlich. Vielleicht kann der Kollege das gleich auch noch mal ausführen. So haben wir den Antrag der CDUFraktion jedenfalls gelesen. Ich denke, das ist auch das, was man aus diesem Antrag lesen muss.

Ich rufe noch einmal in Erinnerung, warum uns diese Anliegen wichtig sind. Eine angemessene Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte benötigt auch in der Fläche Orte der Erinnerung. Ohne Zweifel haben sich die Thüringer Außenstellen diesbezüglich bewährt. Die Organisationsstruktur halten wir daher in der Sache grundsätzlich nicht für überholt. Vielmehr ist eine Fortführung der Arbeit von allen drei Außenstellen – also Erfurt, Gera und Suhl – mit Blick auf die Befassung mit der DDR-Geschichte im Allgemeinen wie der Regionalgeschichte im Besonderen nach wie vor geboten. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die politischhistorische Bildungsarbeit. Denn gerade die Bildungsarbeit ist auf eine regionale Verankerung, re

gionale inhaltliche Ausrichtung und gute Erreichbarkeit für die Schulen der Regionen angewiesen. Schließlich ist die Struktur mit den drei Thüringer Außenstellen auch unter dem Gesichtspunkt der Zahl der Anträge auf Einsichtnahme in die persönlichen Stasiakten keineswegs unzeitgemäß. Nach wie vor gibt es ein entsprechendes Aufklärungsinteresse und dem gilt es auch nach einer Reform oder Transformation der Stasiunterlagenbehörde gerecht zu werden.

(Beifall AfD)

In der Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte darf der öffentliche Fokus auf das zentrale Unterdrückungsund Überwachungsinstrument des SED-Regimes, nämlich auf das MfS mit seinem Stasiapparat nicht verloren gehen. Denn das MfS mit seinem Apparat prägte den Charakter der DDRDiktatur. Gewiss lässt sich die DDR nicht auf die Stasi reduzieren, aber wenn der Fokus auf dieses Schild und Schwert der SED verloren ginge und man sich nur noch – wie das im Augenblick en vogue ist – mit dem Alltag in der DDR oder mit sonstigen eher harmlosen Aspekten dieses Regimes befasste, dann wäre dies eine Art Geschichtsklitterung durch die Hintertür. Dem steht die Arbeit der Stasiunterlagenbehörde auch in Thüringen entgegen und das ist gut so.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung hat sich in ihrem in Drucksache 6/3521 vorgelegten Bericht über ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur zu dem Ziel bekannt, sich für die – ich zitiere – „Fortsetzung der Aktivitäten zum Erhalt der Außenstelle der BStU als Träger regionaler Aufarbeitung und politischer Bildung an den Standorten Erfurt, Gera und Suhl“ einzusetzen. Das gilt ihr demnach sogar als – wörtlich – Kernanliegen, für das sie sich auch auf Bundesebene entsprechend einbringen will. Das begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich.

(Beifall AfD)

In diesem Sinne ist die Erarbeitung eines entsprechenden Gedenkstättenkonzepts, wie es im Antrag skizziert wird, geboten. Ich komme noch einmal auf die Eingangsfeststellung zurück und auf den Einwurf von Frau Rothe-Beinlich. Ich sehe keinen großen entscheidenden Unterschied in der Ausrichtung der beiden Anträge gerade in Bezug auf die Erhaltung der drei Außenstandorte. Ich sehe lediglich oder schwerpunktmäßig einen Unterschied in der Fokussierung eines unterschiedlichen Zeithorizonts, was das alternative Gedenkstättenkonzept angeht. Dass so ein alternatives Gedenkstättenkonzept selbstverständlich die regionale Nutzung und sicherlich auch die entsprechende Akteneinsicht sicherstellen muss, das ist, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit, die aber in Ihrem Konzept – so le

(Abg. Pelke)

se ich es jedenfalls heraus – auch durchaus implementiert ist.

Von daher verweise ich hier noch einmal auf die Terminierung im CDU-Antrag. Da heißt es im ersten Satz: „Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2017 für Thüringen ein Gedenkstättenkonzept vorzulegen […].“ Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen heißt es unter 3: „dem Landtag im Laufe dieses Jahres Alternativszenarien vorzustellen […]“. Ich denke, wir sprechen hier wirklich über die Definition eines geeigneten Zeitraums. Da kann man sich dann sicherlich noch einmal unterhalten. Für uns ist der CDU-Antrag inhaltlich vollumfänglich genügend. Wir werden ihm deswegen auch als AfD-Fraktion zustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter Höcke. Als Nächster hat Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zu meinen Ausführungen zu unserem Antrag komme, gestatten Sie mir noch einmal zwei, drei Hinweise an Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Wir schließen mitnichten die Außenstellen. Das steht auch im Antrag so nicht drin. Sie sollen auf Dauer erhalten werden, aber nicht als Archiv – das ist der Unterschied –, sondern als Gedenkstätte mit den Möglichkeiten, dass auch vor Ort Akteneinsicht genommen werden kann. Die Akten müssen nicht dort liegen. Es reicht, wenn sie zentral gelagert, ordentlich verwahrt werden. Das ist auch das gemeinsame Ziel von uns, dass dort für die Betroffenen auch die Wege kurz sind und dort in den Gedenkstätten, in diesen jetzigen Außenstellen die Akten eingesehen werden können, also mitnichten, dass wir die drei Stellen schließen wollen. Das wollte ich noch einmal ganz deutlich unterstreichen.

Natürlich, wir haben einen Antrag gemeinsam verhandelt, immer vorbehaltlich der Zustimmung der Fraktionen. Das will ich nur vorwegschicken. Es ist ein übliches Geschäft hier in diesem Haus, dass man Verhandlungen führt, aber zum Schluss die Fraktion das mitentscheiden muss. Das haben wir auch gemacht und die Entscheidung ist dann auch getroffen worden. Wir gehen zum ursprünglichen Antrag zurück aus zwei wesentlichen Gründen. Zum Ersten: Das Gedenkstättenkonzept fehlt – die Forderung eines Gedenkstättenkonzepts –, und die zweite Forderung ist, dass die Zeitschiene, die wir klar definiert haben, nicht konkret genug gefasst wurde. Das waren die wesentlichen Punkte, die dann auch dazu geführt haben, dass wir auf unse

ren ursprünglichen Antrag zurückgekommen sind, auf den ich jetzt kurz eingehen möchte.

Die Grundaussage in unserem Antrag habe ich gerade vorweggenommen, weil Frau Rothe-Beinlich das angesprochen bzw. infrage gestellt hat, den Erhalt der drei Außenstellen in Thüringen als Bildungs- und Lernort, als Gedenkstätte und als Ort der Akteneinsichtnahme. Das ist das Konzept, was wir verfolgen. Denn die dauerhafte Sicherung der Stasiakten als Quelle der wissenschaftlich-pädagogischen Aufarbeitung und zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für die Opfer von einst sollte gewährleistet werden und vor allem sollten die Wege so kurz wie möglich sein. Eine Sicherung und Verpflichtung des Bundes bei der Investition in eine konservatorische, moderne Aufbewahrung bzw. Archivierung der Akten vor Ort durch einen zentralen Archivneubau an einem von der Landesregierung vorzuschlagenden Ort sind die konkreten Forderungen, die sich damit verbinden, die natürlich in der Form in diesem Alternativantrag nicht drinstehen. Unser Antrag greift die Empfehlungen der Bundestagsexpertenkommission sowie des Bundesbeauftragten auf.