Der geplante Abbau dieser Förderschullandschaft erinnert mich an den alten DDR-Witz: Kommt ein Häschen verzweifelt und außer Atem aus dem Wald gerannt. Am nahen Waldrand trifft es einen Artgenossen. Dieser schließt sich dem verzweifelt rennenden Hasen an und fragt: „Bruder, warum rennst du so?“ Der antwortet: „Um Gottes Willen, lauf um Dein Leben, Bruder Hase. In dem Wald da hinten werden allen Hasen die fünften Beine abgeschnitten.“ Der andere schüttelt den Kopf: „Bruder, Du hast doch nur vier.“ Keuchte der Hase zurück: „Ja, ich weiß das ja. Aber die anderen, die schneiden erst und zählen dann.“ Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Pfeffer! Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke der Fraktion Die Linke für diese Aktuelle Stunde. Wir als Grüne, meine Fraktion möchte die Politik für Menschen mit Behinderung auf einen guten Weg bringen. Bei diesem Thema trifft folgender Satz sehr gut zu: Wir haben schon viel erreicht, aber wir haben auch noch viel vor. Wir Grüne wollen nicht nur für Menschen mit Behinderung Politik machen,
nein, wir wollen mit den Menschen mit Behinderung Politik machen. Wir wollen den Menschen zuhören, ihre Anregungen aufnehmen und diese in die politischen Entscheidungsprozesse einfließen lassen.
Da sind wir uns bestimmt innerhalb der Koalition auch einig: Wir reden am liebsten miteinander und nicht übereinander.
Sehr froh bin ich darüber, dass in dieser Legislatur der Kommunikationsprozess über den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wieder auf das Gleis gesetzt worden ist. Dieser Prozess ist ein sehr gutes Beispiel für die funktionierende Beteiligungspolitik. In zahlreichen Arbeitsgruppen wird sehr engagiert über die verschiedenen Lebensbereiche beraten. Gerade hier sind sehr viele Menschen mit Behinderung vertreten und bringen sich in die Entwicklungsprozesse mit ein.
Ein weiteres Erreichtes für Menschen in Thüringen ist die Aufstockung des Landesblindengelds, es wurde hier auch schon gesagt, auf Bundesniveau. Es erlaubt den Betroffenen nun eine halbwegs gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu kommt, dass auch taubblinde Menschen erstmalig einen Nachteilsausgleich erhalten haben. Darüber sind wir sehr froh. Durch die Kombination von Gehörlosigkeit und Blindheit sind taubblinde Menschen in besonderem Maße beeinträchtigt. Hilfsmittel, die bei blinden Menschen geeignet sind, durch Nutzung des Hörsinns die Sehbeeinträchtigung zu kompensieren, sind für taubblinde Menschen oft nutzlos.
Aber in der Kategorie „Was-wir-noch-vorhaben“ fällt auf jeden Fall die Einführung eines Gehörlosengelds für Thüringen. Wir als Grüne glauben, dass es an der Zeit ist, diesen finanziellen Nachteilsausgleich auch für gehörlose Menschen zu ermöglichen. Was auf der sogenannten To-do-Liste steht, ist natürlich das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung. Dieses Gesetz, so hoffen wir, wird zeitnah durch die Landesregierung in den Landtag eingebracht und zudem eine massive Verbesserung für das Leben von Menschen mit Behinderung sowohl im Einzelfall als auch für die gesellschaftliche Beteiligung von Menschen mit Behinderung beinhalten.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch auf ein paar Aspekte eingehen, die auf Bundesebene kürzlich entschieden wurden, aber durchaus Auswirkungen auf die Teilhabepolitik für Menschen mit Behinderung in Thüringen haben werden. Damit meine ich ganz klar das Bundesteilhabegesetz, welches durchaus gute Ansätze hat, aber in seiner Gesamtheit keinen wirklichen Paradigmenwechsel darstellt. Für Thüringen sehen wir natürlich bei der
Einführung des Budgets für Arbeit, im Bereich der Teilhabeplanung, bei den Gleichstellungsbeauftragten in den Werkstätten und bei den neu zu etablierenden Beratungsangeboten Handlungsbedarf. Aber auch hier glauben wir, dass ein breiter Beteiligungsprozess wichtig wäre.
Zum Abschluss möchte ich sagen – da spreche ich sicherlich auch für meine Koalition –, dass wir uns als Grüne weiterhin für die Rechte und Chancen für Menschen mit Behinderung starkmachen werden. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Pfeffer, danke für die Aktuelle Stunde zum Thema „Politik für Menschen mit Behinderungen auf einem guten Weg halten.“ Ich bin froh, zeigen zu können, dass wir in Thüringen, denke ich, einen guten Weg eingeschlagen haben, trotz vieler Hürden und Stolpersteine, die es doch immer wieder gibt. Wir stellen uns dieser Aufgabe kontinuierlich und stoppen nicht vor Herausforderungen, wie es in der letzten Legislatur leider der Fall war, denn wenn wir ehrlich sein wollen, ist das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung deswegen gescheitert, weil sich das Finanzministerium nicht darauf einlassen wollte, dass da Mehrausgaben vonnöten sind. Frau Meißner, das hätten Sie an dieser Stelle vielleicht auch noch mit sagen können.
Ich finde, das Thema der Inklusion für Menschen mit Behinderung ist immer ein aktuelles Thema, und will vielleicht hier noch mal daran erinnern, dass wir durch die UN-Behindertenrechtskonvention einen großen Auftrag bekommen haben. Ich will mal ganz kurz die zwei Leitgedanken erwähnen und hoffe, dass Frau Herold, die jetzt natürlich schon wieder weg ist, an der Stelle mal zuhört. Es geht nämlich zum einen darum, Menschenrechte als universell für jeden Einzelnen anzuerkennen, und es geht darum, Menschen mit Behinderung die uneingeschränkte, die volle und wirksame Teilhabe zu ermöglichen. Der zweite Leitgedanke ist: nicht ohne uns über uns. Das heißt, solche Dinge müssen immer gemeinsam erarbeitet, entwickelt werden und es widerspricht eben dem, Frau Herold, Sie haben das scheinbar noch nicht verstanden, wie Sie es formulieren, Menschen mit Behinderung zu „befähigen“. Das sind Menschen wie wir alle hier
im Raum. Es geht darum, die Barrieren, die in der Gesellschaft bestehen, abzubauen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe,
das kann man nicht den Menschen mit Behinderung allein überlassen oder ihnen als Aufgabe stellen. Es geht also um Teilhabe.
Die UN-Behindertenrechtskonvention war sicherlich ein wichtiger Meilenstein für Dinge, die auch hier in Thüringen entstanden sind. Ich möchte an den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erinnern, der 2012 hier entstanden ist. Das war sicherlich ein wichtiger Meilenstein. Wir haben uns aber auch für den Weg, der vor uns liegt, noch mehr Schubkraft erhofft, beispielsweise durch das Bundesteilhabegesetz. Das wäre eine wichtige Möglichkeit gewesen, hier der Inklusion mehr Kraft zu geben, sie besser durchzusetzen, tatsächlich volle und wirksame Teilhabe zu ermöglichen. Wir hatten uns da mehr erhofft. Es ist einiges gekommen, dazu aber noch später.
Wir haben uns als Land Thüringen vorgenommen, immer wieder eigene Impulse zu setzen und umzusetzen, einige Dinge wurden heute schon angesprochen. Vor uns liegt die Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung. Es geht um die Einführung eines Landesnachteilsausgleichs auch für gehörlose Menschen und es geht um die Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ja, wir haben da einiges aufzuholen und ich möchte jetzt in den nächsten Minuten darauf eingehen, wie wir dafür Sorge tragen wollen, dass Menschen mit Behinderung zunehmend gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben können.
Ich habe gesagt, es gibt den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, es wurden 285 Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht. Wir haben diesen Maßnahmenplan im vergangenen Jahr durch das unabhängige Institut für Menschenrechte evaluieren lassen. Nachdem diese Evaluierung abgeschlossen und die Ergebnisse am 23. November 2016 im Rahmen einer Fachtagung im Thüringer Landtag vorgestellt wurden, befinden wir uns jetzt in einem doch sehr umfangreichen Fortschreibungsprozess. Hier kommt zum Tragen, dass wir sagen, es geht immer nur mit den Menschen mit Behinderung. Wir haben aktuell neun Arbeitsgruppen, die unter der Berücksichtigung der Anmerkungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemeinsam daran arbeiten – es sind Akteure aus den Bereichen der Politik, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft, betroffene Menschen. Der alte Plan wird diskutiert, er wird überarbeitet, es werden auch
neue Maßnahmen formuliert. Diese Arbeit soll bis Ende Oktober 2017 abgeschlossen sein. Danach ist noch mal eine Anhörung der Vereine und Verbände geplant und im Sommer 2018 wollen wir dann diesen Maßnahmenplan beschließen lassen.
Was ist methodisch so neu im Vergleich zu dem alten Maßnahmenplan? Für die zukünftige Arbeit am Maßnahmenplan wollen wir diesen als ein dynamisches Konstrukt verstehen. Das heißt, dieser Maßnahmenplan soll kontinuierlich, soll stetig weitergeschrieben werden. Aus diesem Grund werden die fachlichen Arbeitsgruppen sowie die zuständige interministerielle Arbeitsgruppe auch nach Beendigung des Fortschreibungsprozesses weiter jährlich tagen. Ebenso soll es zukünftig zur Gewährleistung der Transparenz eine regelmäßige Veröffentlichung des Realisierungsstands der Einzelmaßnahmen auf der Seite meines Ministeriums geben. Entsprechend werden die Einzelmaßnahmen auch anders, nämlich verbindlicher und abrechenbarer formuliert. Soweit zum Maßnahmenplan.
Wir haben natürlich nicht nur den Maßnahmenplan vom Deutschen Institut für Menschenrechte evaluieren lassen, sondern wir haben uns auch vorgenommen, wichtige Gesetze, die hier in Thüringen auf der Tagesordnung stehen, vom Deutschen Institut darauf screenen zu lassen, ob sie mit der UNBehindertenrechtskonvention zu vereinbaren sind. Diese Prüfung erfolgte teilweise als Fremdprüfung durch das Deutsche Institut, teilweise aber auch im Rahmen einer durch das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützten Eigenprüfung durch das Ressort selbst. Das Normenscreening wird nach Abschluss aller Prüfungen und Auswertung der Ergebnisse der Eigenprüfungen mit Übergabe eines Abschlussberichts durch das Deutsche Institut im November 2017 abgeschlossen werden.
Parallel zu dem eben beschriebenen umfassenden Fortschreibungsprozess des Thüringer Maßnahmenplans und des Normenscreenings arbeiten wir aktuell auch noch an einem Gesetzentwurf zur Einführung eines Nachteilsausgleichs für gehörlose Menschen. Es wurde schon erwähnt, mit dem Thüringer Blindengeldgesetz gewährt das Land bereits seit 2010 blinden sowie taubblinden Menschen monatlich zur Deckung ihres behindertenbedingten Mehraufwands ein Landesblindengeld. Thüringen war aber leider, was die Höhe angeht, Schlusslicht in Deutschland. Wir haben nun mit dem letzten Haushalt dieses Landesblindengeld an den Bundesdurchschnitt angepasst. Leider sind gehörlose Menschen immer noch von diesem Nachteilsausgleich ausgeschlossen, obwohl sie natürlich genauso wie blinde und taubblinde Menschen einen behinderungsbedingten Mehrbedarf haben. Daher hat das Ministerium, haben wir einen Gesetzentwurf vorbereitet, der als Beitrag zur Bedarfsdeckung der Einführung eines Sinnesbehindertengelds für gehörlose Menschen in Höhe von 100 Euro monatlich
Einen weiteren Schritt in diese Richtung geht Thüringen mit der Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung, kurz ThürGIG genannt. Ich habe es schon angesprochen: Das Gesetzesvorhaben wurde in der letzten Legislaturperiode aus den verschiedensten Gründen nicht realisiert. Die regierungstragenden Fraktionen des Thüringer Landtags haben nun in ihrer Koalitionsvereinbarung die Überarbeitung des ThürGIG erneut als wichtige Aufgabe für die 6. Legislaturperiode aufgenommen. Schwerpunkte sind die Stärkung der Aufgaben und Befugnisse des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten, die Einführung kommunaler Aktionspläne sowie die Förderung der Umsetzung von Maßnahmen aus vorhandenen kommunalen Aktionsplänen. Ein erster Arbeitsentwurf wurde im Jahr 2016 fertiggestellt.
Wir haben diesen Entwurf dann im März 2016 in der Sitzung des Landesbehindertenbeirats ausgereicht und den Arbeitsentwurf für eine erneute Stellungnahme an 72 Vereine, Verbände und Institutionen der Menschen mit Behinderung und Träger der öffentlichen Verwaltung versandt. Darüber hinaus haben wir auch das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, den Arbeitsentwurf des Gesetzes hinsichtlich seiner Konformität mit den Regelungen der UN-BRK zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung liegt nun im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme vor. Gegenwärtig werden die Vorschläge der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderung und des Instituts für Menschenrechte geprüft und bewertet. Der Gesetzentwurf befindet sich damit entsprechend in der Überarbeitung und soll dem Thüringer Landtag im III. Quartal 2017 zur Beratung zugeleitet werden. Parallel werden wir natürlich auch die notwendigen haushalterischen Voraussetzungen im Haushaltsentwurf verankern.
Ich werde jetzt nicht weiter auf diesen Gesetzesentwurf eingehen, denn es gehört zu den Grundsätzen, wenn wir sagen, dass Menschen mit Behinderung einbezogen werden, dass wir natürlich zu allererst den Betroffenen den Gesetzentwurf vorstellen. Wir werden das im Landesbehindertenbeirat entsprechend so leisten und ich will an der Stelle auch noch einmal sagen, dass sowohl das Bundesteilhabegesetz als auch das ThürGIG ein ständiger Tagesordnungspunkt im Landesbehindertenbeirat sind, sodass die Menschen mit Behinderung darüber informiert sind, was aktuell hier in Thüringen läuft.
und auf den Weg bringen, gab es natürlich die größten Veränderungen im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes. Sie wissen, das Bundesteilhabegesetz verfolgt das Ziel, die Ausgestaltung einer zeitgemäßen Eingliederungshilfe zu erreichen. Wir als Land haben immer wieder kritisiert, dass das Bundesteilhabegesetz nicht weit genug geht. Wir haben dementsprechend auch immer wieder Vorschläge unterbreitet, einige Vorschläge haben dann im Gesetzgebungsverfahren auch Rückhalt gefunden. Wir werden jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz natürlich so umgehen, dass wir dieses bestmöglich nutzen, um die Teilhabe für Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern.
Es sind einige Aufgaben, die auf uns zukommen, ich will nur einige wenige nennen: Es geht darum, die Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation zu verschieben. Es sollen Leistungen der Eingliederungshilfe inhaltlich neu geregelt werden. Es geht darum, das Vertragsrecht zwischen den Einrichtungen, Diensten und den Kostenträgern der Eingliederungshilfe zu reformieren. Das Recht zur Teilhabe am Arbeitsleben soll erneuert werden usw.
Eine wichtige Aufgabe, die wir bis zum 1. Januar 2018 zu regeln haben, ist, dass geklärt werden soll, wie die zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe zu bestimmen sind. Auch hier führen wir bereits Gespräche, sowohl im Landesbehindertenbeirat als auch mit den Trägern der Wohlfahrtshilfe.
Darüber hinaus legt das Land die maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung fest, die an der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern mitwirken. Es gilt von Landesseite aus noch in diesem Jahr ein entsprechendes Ausführungsgesetz für das Neunte Buch Sozialgesetzbuch zu erarbeiten und zu verabschieden.
Es kommen weitere optionale Aufgaben dazu, beispielsweise ist ab dem 01.01.2018 die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument der Bedarfsanmeldung zu bestimmen, beauftragt oder es geht um die Moderation und Verhandlung einer neuen Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern.
Auch im Rahmen der durch den Bund zu fördernden ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ergeben sich neue Aufgaben. Ich möchte das ganz kurz erläutern, weil das dort gerade für die unabhängige Teilhabeberatung für die betroffenen Menschen eine besondere Herausforderung ist. Bis zur Mitte dieses Jahres gibt das BMAS eine Richtlinie zur Förderung ergänzender unabhängiger Teilha
beberatung nach § 32 BTHG heraus. Es ist vorgesehen, dass im Anschluss daran Antragsberechtigte bis zum 31. August Förderanträge beim BMAS einreichen können. Für die Länder ergibt sich die Verpflichtung, alle bis zum 1. September weitergereichten Anträge zu prüfen, um bis zum 30. September – das ist eine sehr kurze Spanne – entsprechende Stellungnahmen an das BMAS abzugeben. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Länder entscheidet dann das BMAS abschließend über die geförderten Projekte. Für die Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen werden dem Freistaat insgesamt Fördermittel in Höhe von 1,56 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Weiterer wichtiger Punkt: Mit dem BTHG verbindet sich auch die Teilhabe am Arbeitsleben durch Beschäftigungsalternativen außerhalb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen. Die sollen verbessert werden, unter anderem durch ein Budget für Arbeit. Wir haben natürlich nicht tatenlos gewartet, bis das BTHG kommt, sondern Thüringen hat zur gelingenden Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben das Bund-LänderProgramm „Initiative Inklusion“ mit gefördert, mit genutzt, wo es darum geht, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf umfassend bei der Berufsorientierung zu unterstützen. Das Programm wurde mit so großem Erfolg angenommen, dass wir uns entschieden haben, das auslaufende Programm nun als eine gemeinsame Initiative von Sozialministerium, Bundesagentur für Arbeit und Bildungsministerium zu verstetigen und damit die Berufsorientierung dauerhaft zu finanzieren.
Sie sehen, es steht uns eine ereignisreiche Zeit bevor. Ich wünsche mir natürlich von ganzem Herzen, dass wir mit der gemeinsamen und konstruktiven Umsetzung der Aufgaben auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene noch mehr Geschwindigkeit aufnehmen, sodass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam und gleichberechtigt von Anfang an in unserer Gesellschaft leben und teilhaben können. Wir werden als Landesregierung natürlich alles unternehmen, um dazu unseren Beitrag zu leisten. Danke schön.
Meine Damen und Herren, jede Fraktion hat jetzt aufgrund der verlängerten Redezeit der Landesregierung wieder zwei Minuten Redezeit bekommen. Wird das Wort gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aktuelle Stunde und den Tagesordnungspunkt.