Protocol of the Session on May 3, 2017

(Unruhe AfD)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die wären koalitionsfähig mit uns!)

Danke schön. Herr Möller. Herr Abgeordneter Höcke hat als Nächster das Wort, dann erübrigen sich vielleicht weitere Zwischenrufe.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Den Anlass für die Aktuelle Stunde gab der jüngst bekannt gewordene Vorfall, wonach ein verurteilter albanischer Mehrfachstraftäter aus Gotha untergetaucht ist, weil er sich der Abschiebung entziehen wollte, um im nordrhein-westfälischen Leverkusen wieder aufzutauchen. Was danach passierte, ist tatsächlich umstritten. Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen macht dem rot-rot-grün regierten Thüringen Vorwürfe und umgekehrt. Wahrscheinlich haben beide versagt, weil es beide nicht geschafft haben, diesen Straftäter in Abschiebehaft zu nehmen, um ihn so schnell wie möglich in seine Heimat zurückzuführen.

(Beifall AfD)

Wichtiger als der Anlass sind aber die Ursachen. Die erste Ursache und das Urübel – wenn man das so bezeichnen kann und muss – ist die gesetzwidrige Politik der offenen Grenzen. Ja, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von der CDU, ohne diesen epochalen Rechtsbruch verantwortet durch Ihre Bundeskanzlerin und Bundesvorsitzende bräuchten wir diese Aktuelle Stunde nicht.

(Beifall AfD)

Die zweite Ursache sind die fehlenden Abschiebeplätze und die dritte Ursache ist der fehlende Wille zur Abschiebung. Laut mehrerer Kleiner Anfragen der AfD-Fraktion wurden – Stand 14. März 2017 – sieben Personen aus Thüringen in Abschiebehaft

genommen. Im ganzen Jahr 2016 waren es 19. Doch wer jetzt denkt, dass unter der CDU-Regierung etwas anders oder gar besser gewesen wäre, der irrt. 2014 waren sechs vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Abschiebehaft und 2013 waren es 16. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 dürfen Abzuschiebende nur noch in gesonderten Abschiebehaftanstalten – also nicht mehr in allgemeinen Straf- und Untersuchungshaftanstalten – untergebracht werden. Die Thüringer Landesregierung hat auf dieses Urteil leider nicht in verantwortungsbewusster Art und Weise reagiert, sondern schildbürgerartig. Man hat einfach nur sehr wenige Ausreisepflichtige in Abschiebehaft genommen und begründete so die fehlende Notwendigkeit, eine eigene Abschiebehaftanstalt zu unterhalten. Und man setzte in Thüringen auf – Entschuldigung, Kollege Brandner – Abschiebe-Sharing. Man nutzte nämlich die Brandenburgische Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt. Doch was ist, wenn diese – wie im Augenblick gerade der Fall – ausfällt, weil sie renoviert wird oder tatsächlich voll belegt ist? Für diesen Fall zeigt sich die thüringische Landesregierung leider vollkommen unvorbereitet. Und sie hat hier nicht einfach nur ihre Hausaufgaben nicht gemacht, sehr geehrter Herr Innenminister Dr. Poppenhäger, sie vernachlässigt hier in unseren Augen schlicht ihr Kerngeschäft, nämlich das Kerngeschäft der Exekutive, und das ist der Erhalt der inneren Sicherheit.

(Beifall AfD)

Aber diese Unmöglichkeit, die sie selbst zu verantworten hat, scheint vielleicht auch vorsätzlich herbeigeführt worden zu sein. Wenn man als Landesregierung bis zum 24. März gerade einmal 51 Abschiebungen vorgenommen hat, zeigt es ganz deutlich, was die wahre Ursache des Missstandes ist: Es sind die sicherheitsgefährdenden multikulturalistischen Träume von einem Bleiberecht für alle, in diesem Plenum erneut illustriert durch den Antrag der Koalitionsfraktion namens „humanitäres Bleiberecht“. Wir als AfD-Fraktion sagen ganz deutlich: Rechtsvollzug geht in einem Rechtsstaat vor Utopie, Realität geht vor Unvernunft.

(Beifall AfD)

Wir fordern die Einrichtung bzw. Errichtung zunächst einmal einer Abschiebehaftanstalt für Thüringen und setzen uns mit unserem Antrag für ein sicheres Thüringen, für eine Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige ohne altersbezogene Ausnahmeregelung ein.

Kein Krimineller und kein Terrorist sollten länger in Thüringen bleiben als nötig

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinder einsperren oder was?)

und keiner sollte untertauchen dürfen.

(Abg. Berninger)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Dann ziehen Sie aus!)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, diese Aktuelle Stunde der CDU steht exemplarisch auch für die Flüchtlingspolitik der CDU.

(Beifall DIE LINKE)

Da steht nämlich nicht die Frage im Mittelpunkt, wie wir für die Menschen, die nach Deutschland kommen, und damit auch für alle Menschen, die hier in der Gesellschaft leben, gute Voraussetzungen schaffen können, also Fragen wie Integration, von mir aus auch noch Fragen, wie wir die Situation in den Herkunftsländern verbessern können, sondern die Fragen von innerer Sicherheit, angeblicher Gefährdung und daraus folgend die Fragen von Begrenzung und Abschiebung. Das ist, wenn man sich die Situation ernsthaft ansieht, unverhältnismäßig im Vergleich zum Handlungs- und Problembedarf. Das ist aber, wenn wir uns die Anträge, die es in den vergangenen Wochen und Monaten von der CDU hier im Plenum dazu gab, ansehen, relativ eindeutig, denn Sie sprechen über sichere Herkunftsstaaten, über terroristische Anschläge, über den Schutz christlicher Werte, all das immer in Bezug auf Flüchtlingspolitik, und heute geht es eben um Abschiebehaft. Wenn wir uns jetzt das Verhältnis der Zahlen einfach mal ansehen: 2015 sind 30.000 Menschen nach Thüringen gekommen, 2016 6.500. Darüber hinaus leben auch momentan noch Menschen hier in Thüringen, die immer noch nicht wissen, wie ihre Perspektive ist, obwohl sie schon weit früher angekommen sind. Und Sie stellen die jetzt einem Fall gegenüber, der am 19.04. in der TA dargestellt wurde und der darüber hinaus noch so speziell ist, dass er kaum vergleichbar ist mit den anderen 19 Fällen zum Beispiel, die im vergangenen Jahr in Abschiebehaft saßen.

Sie machen damit den Eindruck, dass es sich hier um ein massenhaftes Problem handelt. Das ist einfach falsch und tut einer sachlichen Debatte auch nicht gut, denn wenn wir das ernsthaft tun würden, dann könnten wir uns ansehen, wie die Regelung in § 62 Aufenthaltsgesetz aussieht, die die Möglichkeit der Sicherungshaft für maximal sechs Monate vorsieht, aber nur unter sehr bestimmten Bedingungen auf richterliche Anordnung, weil es sich um einen ganz massiven Grundrechtseingriff handelt. Es ist

auch keine Strafhaft, sondern eine Sicherungshaft. Da besteht schlicht und ergreifend ein Unterschied, den man hier auch nicht einfach so verwischen kann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt gibt es Abschiebegefängnisse nur in sechs deutschen Bundesländern. Wir in Thüringen haben ein Abkommen mit Brandenburg, das haben Sie selbst erwähnt. Wenn es dort keine freien Plätze gibt, dann wird versucht, in anderen Bundesländern unterzubringen. Jetzt haben Sie selbst schon gesagt: Das machen wir analog zum Beispiel im Frauenstrafvollzug. Das ist jetzt also gar nicht ungewöhnlich, wenn man als Land einen relativ geringen Bedarf hat, kein eigenes Abschiebegefängnis zu installieren, sondern zu sagen, wir greifen einfach auf die bestehenden zurück.

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Die reichen aber nicht!)

Sie müssen sich insgesamt die Frage stellen lassen: Was wollen Sie eigentlich mit dieser Aktuellen Stunde erreichen? Denn ein konstruktiver Beitrag, ein Gestaltungsanspruch ist es nicht. Wenn es das gewesen wäre, hätten Sie einen Antrag hier in das Plenum eingebracht, mit dem Sie einen konkreten Vorschlag gemacht hätten. Es ist schlicht und ergreifend der Versuch, einen Skandal aus etwas zu machen, was gar kein Skandal ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete RotheBeinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann ganz gut bei meiner Kollegin Diana Lehmann anschließen. Das Recht auf Freiheit und der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung sind übrigens in den Menschenrechten festgeschrieben und auch Bestandteil des europäischen und des deutschen Rechts. Mit Abschiebehaft – das muss man sich einfach vor Augen führen – wird fortdauernd dagegen verstoßen. Abschiebehaft ist zudem eine reine Verwaltungsmaßnahme, es muss dieser keine Verurteilung wegen einer Straftat zugrunde liegen. Wenn Sie sich die Zahlen aus den letzten Jahren anschauen, stellen Sie fest, dass bis zu 80 Prozent aller Häftlinge in Abschiebeknästen Flüchtlinge waren, die in Haft gebracht wurden, noch bevor sie überhaupt die Gelegenheit hatten, einen Asylantrag zu stellen. Auch

(Abg. Höcke)

deshalb sehen wir Abschiebehaft jedenfalls sehr, sehr kritisch, denn bei diesen Menschen lag ja noch überhaupt kein Grund dafür vor, sie in Abschiebehaft zu nehmen. Da gab es leider immer wieder auch sehr viel Willkür.

(Beifall DIE LINKE)

Dass die AfD mit viel Applaus auf diese populistische Aktuelle Stunde der CDU aufspringt, verwundert nicht wirklich. Die CDU hat ihre Aktuelle Stunde damit begründet, dass Ausreisepflichtige nicht in Abschiebehaft genommen werden können und in Thüringen die Abschiebehaft faktisch ausgesetzt sei. Auch das ist Quatsch. Es ist vollkommen falsch zu suggerieren, sie sei ausgesetzt, das ist nämlich mitnichten so. Die Zahlen sind auch schon genannt worden. Im Jahr 2016 gab es nach Angaben der Landesregierung 19 Menschen, die in Abschiebehaft genommen wurden. Thüringen kooperiert hier mit verschiedenen anderen Bundesländern, weil wir nur sehr geringe Fallzahlen aufweisen. Dass die Zahlen so gering sind, ist auch vollkommen richtig, auch das hat Frau Lehmann eben schon ausgeführt. Ich darf nämlich auch die CDU noch einmal daran erinnern, dass nach § 62 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Abschiebungshaft unzulässig ist – jetzt hören Sie genau zu –, „wenn der Zweck der Haft durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes anderes Mittel erreicht werden kann“. Zweck der Haft ist es, die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht zu sichern, die Abschiebungshaft darf also nur als Ultima Ratio, also als letztes Mittel, angewendet werden. Die Sorge der CDU, dass es zu wenige Abschiebehaftplätze gibt, teilen wir als Grüne jedenfalls dezidiert nicht. Schließlich gibt es genügend Alternativen zur Abschiebungshaft, wie zum Beispiel den Passentzug, Meldeauflagen, Bürgschaftsoder Kautionszahlungen oder die Übergabe in den Verantwortungsbereich von Vertrauenspersonen. Außerdem sind Menschen, die in Abschiebehaft genommen werden sollen, keine Schwerkriminellen – ich will noch einmal darauf hinweisen –, sie haben in der Regel nur gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Es besteht also überhaupt gar kein Anlass für die Stimmungsmache der CDU, die hier in der Bevölkerung ein vermeintlich ausgemachtes erhöhtes Unsicherheitsgefühl ausgemacht haben will.

Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Die Abschiebungshaft wurde nicht ausgesetzt. Thüringen kooperiert mit anderen Bundesländern. Abschiebehaft – ich wiederhole es noch einmal – ist die Ultima Ratio. Sinnvoller ist es stattdessen, auf geeignete Alternativen zur Abschiebungshaft zu setzen. Außerdem – ich sage es noch einmal – handelt es sich bei den Betroffenen mitnichten um Schwerkriminelle, sondern in der Regel schlicht um Menschen, die gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen oder von der Bundespolizei aufgegriffen werden, noch bevor sie irgendeinen An

trag hier in Deutschland gestellt haben. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich für die Landesregierung Herrn Minister Lauinger das Wort erteile.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die CDU-Fraktion fordert mit ihrer Aktuellen Stunde, das Aussetzen von Abschiebehaft für ausreisepflichtige Straftäter zu beenden. Lassen Sie es mich daher zu Beginn sofort und unmissverständlich auf den Punkt bringen: Das ausländerrechtliche Instrumentarium der Abschiebehaft ist in Thüringen niemals ausgesetzt worden. Schon allein deshalb geht die Forderung der CDU-Fraktion ins Leere. Weil schon der Titel dieser Aktuellen Stunde fehlerhaft ist, erscheint es mir geboten, einige Ausführungen auch noch einmal zu Herrn Herrgott und zum Rechtscharakter der Abschiebehaft zu machen. Herr Herrgott, gefreut habe ich mich über Ihren Satz, dass es doch selbstverständlich sei, dass die freiwillige Ausreise das bessere Mittel vor der Abschiebung sei. Ich erinnere mich noch an sehr viele Debatten vor einem Jahr hier an diesem Pult, in diesem Landtag, wo wir vehement darüber gestritten haben und ich immer gesagt habe, die freiwillige Ausreise ist das bessere Mittel, und aus Ihren Reihen immer der Vorwurf kam, man müsse aber konsequent abschieben, nur die konsequente Abschiebung wäre es und nicht die freiwillige Ausreise.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Aber nicht das Alleinige!)

Dass da ein gewisser Lernprozess eingetreten ist, begrüße ich ausdrücklich.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Rechtscharakter der Abschiebehaft – Frau Rothe-Beinlich hat es schon gesagt –: Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Abschiebehaft hat in § 62 Aufenthaltsgesetz gesetzliche Grundlagen. Wenn ich in der Debatte heute manchmal so gehört habe, warum in Thüringen eigentlich nur 12 oder 16 Leute in Abschiebehaft seien, da könnten wir doch ein paar mehr nehmen: Es gibt gesetzliche Grundlagen dafür und diese gesetzlichen Grundlagen müssen erfüllt sein, damit Abschiebehaft angeordnet werden kann.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Rothe-Beinlich)

Es ist kein Willkürakt, einfach zu sagen: Da ist jemand ausreisepflichtig und er reist nicht aus, also Abschiebehaft. Das wäre gegen das bestehende Gesetz. Das können wir natürlich nicht tun.

Die Abschiebehaft ist Freiheitsentzug, der im Kontext einer Abschiebung nur in ganz bestimmten Situationen als Ultima Ratio verhängt werden kann. Übergeordneter Zweck einer solchen Maßnahme ist es, zu verhindern, dass sich die betroffenen Personen durch Untertauchen einer Abschiebung entziehen. Lassen Sie mich auch an dieser Stelle noch einmal betonen, was Frau Rothe-Beinlich gesagt hat: In den meisten Fällen ist das das einzige Fehlverhalten dieser Leute. Sie suggerieren immer wieder, Kriminelle würden nicht in Abschiebehaft genommen. Wenn jemand kriminell ist und eine Straftat begangen hat, landet er ganz normal – wie jeder andere auch – in U-Haft und anschließend in Strafhaft. Was man den Menschen vorwirft, ist allein der Verstoß gegen melderechtliche Bestimmungen und keine Straftaten aus dem StGB, worauf Sie so unterschwellig anspielen wollen. Diese Abschiebehaft gibt es in mehreren Formen; die wichtigsten sind die Vorbereitungshaft und die Sicherungshaft. Die Vorbereitungshaft wird angewandt, wenn der oder die Betroffene zur Vorbereitung einer Ausweisung auf richterliche Anordnung in Haft genommen wird. Dies geschieht aber nur dann, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde. Das, liebe CDU, entscheiden aber Richter. Die Dauer der Vorbereitungshaft soll dabei auch sechs Wochen nicht überschreiten. Wenn über die Ausweisung zum Nachteil des Betroffenen entschieden wurde, kann die Haft ohne neuerliche richterliche Anordnung bis zum Ende der angeordneten Haftdauer fortgesetzt werden.