Protocol of the Session on February 27, 2015

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, deswegen kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/232 in der Neufassung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Bei 1 Gegenstimme des Abgeordneten Fiedler und 3 Stimmenthaltungen aus der CDUFraktion ist der Antrag angenommen.

Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr. Mir ist mitgeteilt worden, dass sich die Mitglieder des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu Beginn der Fragestunde, die sich um 14.00 Uhr anschließt, im Beratungsraum des Justizausschusses zur Beratung einfinden.

Ich setze die Sitzung des Thüringer Landtags fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 28

Fragestunde

Ich eröffne die Fragestunde hiermit. Die erste Frage in der Drucksache 6/236 hat Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Herr Präsident.

Badehaus Masserberg

Die Zukunft des Badehauses in Masserberg hat bereits in mehreren parlamentarischen Anfragen eine Rolle gespielt. Nach Informationen des Fragestellers beabsichtigt die Insolvenzverwaltung der Rennsteig Kur- und Touristik GmbH, Betreiber des Badehauses, Ende Februar 2015 Kündigungen auszusprechen. Aufgrund fehlender Überbrückungsmittel droht die Schließung des Badehauses zum 1. April 2015.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie in welchem Zeitrahmen ergreifen, um den Weiterbetrieb des Badehauses in Masserberg nach dem 1. April 2015 zu gewährleisten?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie in welchem Zeitrahmen ergreifen, um eine zukunftsfähige Lösung bezüglich der Betreibung des Badehauses herbeizuführen?

3. Finanzielle Mittel in welcher Höhe stehen in diesem Zusammenhang zur Verfügung?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze vom Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In verschiedenen Gesprächen am 30. Januar und am 17. und 24. Februar 2015 wurden mit den Betroffenen Lösungsansätze zur einstweiligen Aufrechterhaltung des Badebetriebs bis zum Ende des Jahres 2015 erörtert. Im Ergebnis wird die Eröffnung eines Zeitfensters geprüft, um die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Lösung bezüglich der Betreibung des Badehauses erarbeiten zu können.

Zu Frage 2: Die Landesregierung kann in Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung nur beratend tätig werden. Für die zukünftige Tragfähigkeit des Badehauses Masserberg und einen dauerhaften Weiterbetrieb ist eine Modernisierung erforderlich. Dies soll auch eine konzeptionelle Neuausrichtung einschließen. Die Entwicklung einer zukunftsfähigen Lösung bezüglich der Betreibung des Badehauses in Masserberg sollte auch die Beteiligung der umliegenden Kommunen und Kreise einschließen, die nicht unerheblich von der Anziehungskraft des Bades für die Region profitieren. Derzeit werden im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hierzu verschiedene Lösungsansätze geprüft. Für den 14. April 2015 hat der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales zu einem Regionalforum unter Beteiligung der Landkreise Hildburghausen, Sonneberg und des Ilm-Kreises sowie der benachbarten Gemeinden der Gemeinde Masserberg eingeladen, um diese Lösungsansätze zur Diskussion zu stellen und weiterzuentwickeln.

Zu Frage 3: Ob und in welcher Höhe der Freistaat Hilfen an die Gemeinde Masserberg für das laufende Jahr leistet, damit die Gemeinde den Weiterbe

(Ministerpräsident Ramelow)

trieb des Badehauses sicherstellen kann, wird derzeit geprüft. Die für die Prüfung über die Hilfe noch erforderliche Zuarbeiten hat die Gemeinde kurzfristig zugesagt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage in der Drucksache 6/237, eine der Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich. In Vertretung macht das Frau Abgeordnete Pfefferlein.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Übergang von der Schule ins Berufsleben

In der vergangenen ESF-Förderperiode konnten über die bisherige Berufsvorbereitungsrichtlinie des ESF Vorhaben zur Übergangsbegleitung von der Schule in den Beruf, wie zum Beispiel das Vorhaben „Berufspraxis erleben“, gefördert werden. Diese dienten dazu, Förderschülerinnen und Förderschülern mit den verschiedensten sonderpädagogischen Förderbedarfen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. So wurde das Projekt „Berufspraxis erleben“ seit 2003 in Kooperation von Förderzentren und außerbetrieblichen Berufsbildungsträgern umgesetzt und es war darauf ausgerichtet, die Chancen von Förderschülerinnen und Förderschülern zu verbessern, einen gelingenden Einstieg in Berufsausbildung und Erwerbsleben zu finden und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft in Ausbildung und Arbeit teilzunehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Umsetzung und die Ergebnisse der Übergangsbegleitung von der Schule in die Berufswelt von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen durch das Vorhaben „Berufspraxis erleben“?

2. Inwiefern werden auch zukünftig Maßnahmen zur individuellen Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen für einen erfolgreichen Übergang ins Arbeitsleben über die ESF-Schulförderrichtlinie förderfähig sein?

3. Wie wird sichergestellt, dass die in den letzten Jahren durch das Vorhaben „Berufspraxis erleben“ aufgebauten Kooperationen von Bildungsträgern, Schulen und Unternehmen zum gelingenden Übergang von der Schule ins Berufsleben dauerhaft aufrechterhalten werden können?

4. Welche Vorhaben plant die Landesregierung, um der UN-Behindertenrechtskonvention beim Übergang von Schule zum Beruf möglichst flächendeckend und umfassend Rechnung zu tragen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Klaubert vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich, vorgetragen von Frau Abgeordneter Pfefferlein, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: „Berufspraxis erleben“, im Folgenden BPE, ist ein Berufsorientierungsprojekt, das sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf richtet. Es wurde in der abgelaufenen Förderperiode mit den Mitteln des ESF und der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Im BPE erleben Schülerinnen und Schüler Berufsfelder und Berufsbilder, die reale Ausbildungs- und Beschäftigungschancen für sie bieten. Seit 2009 ist das Projekt BPE mit einem Übergangsmanagement verknüpft. Die Übergangsbegleitung beginnt in Klassenstufe 8 und endet mit der Stabilisierung der jungen Menschen in einer Berufsausbildung. Zur Begleitung der Übergänge von der Schule in Berufsausbildung, Berufsvorbereitung oder sonstige Angebote war die Nachbetreuung grundsätzlich für die Dauer von zwei Monaten förderfähig. Im laufenden Schuljahr werden circa 1.300 Schülerinnen und Schüler von circa 27 Übergangsbegleitern betreut. Beide Projekte können als hilfreiche Unterstützung für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingeschätzt werden.

Zu Frage 2: Die neue Schulförderrichtlinie bietet mit dem spezifischen Ziel 2 „Erhöhung der Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Thüringen“ Fördermöglichkeiten im Bereich der Berufsorientierung. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 an Schulen in Thüringen, die auf den Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses vorbereiten, insbesondere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Klassenstufen 7 bis 10 bzw. der Werkstufe, die im gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule lernen. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden insgesamt bis zu 270 Zeitstunden förderfähig sein. Bei der Erstellung der Richtlinie wurde dabei auf die Erfahrungen des Projekts BPE zurückgegriffen.

(Staatssekretär Götze)

Maßnahmen zur individuellen Begleitung werden ergänzend förderfähig sein.

Zu Frage 3: Für die Förderung ist das Operationelle Programm maßgebend. Es sieht im Bereich der Berufsorientierung Maßnahmen als Berufsfelderkundungen und -erprobungen vor. Die Träger für die Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen werden über die Konzeptauswahlverfahren ausgewählt. Fachliche und bedarfsorientierte Kriterien sowie Vorerfahrungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat sich mit der Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler bekannt. Die Schulförderrichtlinie ermöglicht mit den Maßnahmen unter Ziffer 2.2 eine flächendeckende Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Schülerinnen und Schüler werden ihrem individuellen Förderbedarf gemäß Berufsfelder erkunden und erproben und sie werden dabei begleitet. Ergänzt werden die Thüringer Maßnahmen durch die vom Bund geförderten Berufseinstiegsbegleiter. Im Zuge der Erweiterung der „Initiative Bildungsketten“ ist es gelungen, 90 Teilnehmerplätze für Berufseinstiegsbegleitung an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu vergeben.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Wir kommen zur nächsten Frage in der Drucksache 6/238, Herr Abgeordneter Kobelt, Bündnis 90/Die Grünen.

Geplante weitere Erweiterung einer Schweinezuchtanlage in Neumark/Landkreis Weimarer Land

Mit Bescheid vom 20. Dezember 2007 unter der Nummer 189/06 wurde eine bestehende Anlage in Neumark zum Halten von Schweinen mit 24.939 – entspricht 3.242 Großvieheinheiten – Mastschweineplätzen in eine Sauenzuchtanlage, einschließlich Ferkelaufzuchtplätzen, mit gesamt 42.238 Tierplätzen – entspricht 972 Abferkelplätzen, 4.880 Warteund Decksauenplätzen, 4.130 Jungsauenplätzen in unterschiedlichen Haltungsstufen, 32.256 Ferkelaufzuchtplätzen bis 25 kg, entspricht 3.290 Großvieheinheiten – erweitert und genehmigt.

Derzeit prüft das Landesverwaltungsamt die Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen durch die Erhöhung der Tierkapazität der bestehenden Anlage von 42.238 auf 61.324 Tierplätze mit 9.936 Sauenplätzen einschließlich Eber, 424 Jungsauen, 17.460 Zuchtläufern/Mastplätzen, 33.504 Ferkelaufzuchtplätzen, was einer Verdoppe

lung der Großvieheinheiten entspricht – 6.508 Großvieheinheiten –.

Dies soll in einer Region erfolgen, die bereits eine der höchsten Viehdichten des Landes aufweist. Im Umkreis von 10 Kilometern (Luftlinie) der bereits genehmigten Anlage mit 42.238 Tierplätzen befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens 16 weitere Betriebe mit mindestens 602.410 Tierplätzen. Zählt man die Tierplätze der genehmigten Anlage in Neumark dazu, befinden sich 644.648 Tierplätze im Umkreis von 10 Kilometern. In einem Umkreis/Radius von 5 Kilometern existieren derzeit mindestens 402.786 Tierplätze.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was ist der derzeitige Planungs- und Kenntnisstand auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene zum Erweiterungsbau bezüglich der Schweinezuchtanlage in Neumark/Landkreis Weimarer Land?

2. In welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger in die Planung einbezogen und welche Mitsprachemöglichkeiten haben sie?

3. In welcher Höhe soll die Anlagenerweiterung mit Landes-, Bundes- und/oder EU-Mitteln gefördert werden?

4. Hält die Landesregierung eine Konzentration von 402.786 Tierplätzen in einem Radius von 5 Kilometern bzw. 644.648 Tierplätzen in einem Radius von 10 Kilometern verträglich und zumutbar für Umwelt, Mensch und Tier?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Möller vom Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kobelt beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Firma van Asten Tierzucht Neumark GmbH & Co. KG beabsichtigt, die von ihr betriebene Schweinezuchtanlage wesentlich zu erweitern. Das ist hier ausführlich und sehr eindrücklich dargestellt worden. Hierzu ist eine Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Die Genehmigungsbehörde dafür ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Bereits im Oktober 2010 stellte die Firma einen entsprechenden Antrag. Die für die Eröffnung des Genehmigungsverfahrens erforderlichen Antragsunterlagen mussten allerdings mehrfach umfangreich überarbeitet und auch ergänzt werden und sind erst im Dezember 2014 – Ende des letzten Jahres also – erneut eingereicht worden. Die Prüfung dieser nunmehr