Protocol of the Session on March 23, 2017

Durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wurden in den Jahren 2016 und 2017 elf Natura 2000-Stationen eingerichtet. Das dort beschäftigte und vom Freistaat Thüringen finanzierte Personal soll federführend die Pflege und Entwicklung der Natura 2000-Gebietskulisse realisieren. Die Stationen sind angehalten, dementsprechend Projekte zu entwickeln, die mittels den von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln umgesetzt werden können; konkret geht es um das Förderprogramm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft“. In Thüringen entscheidet über die Vergabe der Beirat für Entwicklung von Natur und Landschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie setzt sich der Beirat konkret zusammen?

2. Wie wird sichergestellt, dass Mitglieder des Beirats nicht gleichzeitig Zuwendungsempfänger sind?

3. Wie wird sichergestellt, dass die Mittel vorwiegend an die Natura 2000-Stationen gehen?

4. Welche Mittel wurden für welche Projekte in den Jahren 2016 und 2017 bewilligt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der ENL-Beirat setzt sich aus Vertretern der Naturschutzverwaltung zusammen, die je Organisationseinheit jeweils eine Stimme besitzen. Weiterhin sind in diesem Gremium als beratende Mitglieder die Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsstelle und der Landesnaturschutzbeirat vertreten. Im Detail ist es so: Vertreter mit Stimmrecht, insgesamt sechs Stimmen, sind je ein Vertreter der drei Naturschutzreferate unseres Hauses, ein Vertreter der Verwaltung der Nationalen Naturlandschaften, ein Vertreter der TLUG und ein Vertreter der oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt. Das sind die sechs stimmberechtigten Mitglieder. Dann gibt es noch zwei Vertreter ohne Stimmrecht und zwar je ein Vertreter der Thüringer Aufbaubank und des Landesnaturschutzbeirats. Dieser Zusammensetzung können Sie schon entnehmen, dass nur Vertreter der Thüringer Naturschutzverwaltung in diesem ENL-Beirat stimmberechtigt sind.

Zu Frage 2: Da die überwiegende Anzahl der Projekte keine Landesprojekte sind – das werden Sie noch sehen, ich werde Ihnen das kurz vortragen –, ist auch der Interessenkonflikt da nicht vorprogrammiert. Also die stimmberechtigten Mitglieder sind nicht Zuwendungsempfänger.

Zu Frage 3: Die ENL-Mittel stehen grundsätzlich jedem offen, der die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Unter den eingereichten Projektskizzen findet ein Auswahlverfahren anhand von veröffentlichten Kriterien statt, das wird mit einer Bepunktung gemacht. Dabei erfolgt keine Bevorzugung der Träger der Natura 2000-Stationen beim Auswahlverfahren, sondern es geht rein nach Bewertung entlang dieser veröffentlichten Kriterien. Zu den Aufgaben der Natura 2000-Stationen gehört die Initiierung von Projekten. Die Träger dieser Projekte sind jedoch nicht zwangsläufig identisch mit den Trägern der Natura 2000-Stationen.

Zu Frage 4: In 2016 wurden insgesamt 33 ENLVorhaben mit einem Fördervolumen von rund 7,7 Millionen Euro bewilligt. Wenn man sich anschaut, wie sich das verhält anhand der Träger der Maßnahmen, dann kann man sehen, dass zehn Vorhaben von Landschaftspflegeverbänden, die in der Regel zugleich Träger einer Natura 2000-Station sind, mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Millionen bewilligt worden sind, 13 Vorhaben von weiteren Verbänden und Vereinen, überwiegend natürlich Naturschutzverbänden, mit einem Gesamtvolumen von 3,4 Millionen Euro, vier Vorhaben, da sind die Träger private Naturschutzstiftungen, mit einem Volumen von 1,6 Millionen Euro und vier Vorhaben

direkt von Kommunen, damit sind die Kommunen auch die Zuwendungsempfänger mit einem Volumen von 0,6 Millionen Euro, und zwei eigene Vorhaben des Landes, in der Regel sind es dann die Nationalen Naturlandschaften, die mit einem Volumen von 0,5 Millionen Euro bewilligt worden sind. Also auch da sehen Sie, es gibt da eigentlich nicht den Interessenkonflikt. Wenn man sich mal anschaut, worum es bei diesen 33 Vorhaben ging, dann stellt man fest: 20 Vorhaben betreffen den Arten- und Biotopschutz mit 4,9 Millionen Euro. Ja, es geht auch manches an den Landschaftspflegeverband Südharz,

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Zum Glück!)

aber den interessiert das nicht so.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Ich habe die Frage gestellt!)

Ja, ja, aber es stört schon ein bisschen, wenn da so laut geredet wird.

Also 20 Vorhaben betreffen den Arten- und Biotopschutz mit 4,9 Millionen Euro, zum Beispiel Kranichschutz in der Goldenen Aue, Schutz des Feuersalamanders durch Renaturierung von Waldbächen. Fünf Vorhaben betreffen die Entwicklung von Schutzgebieten mit 1,8 Millionen Euro, zum Beispiel die Ausstellung am Großen Inselsberg; ein Vorhaben zur Inwertsetzung von Produkten der Landschaftspflege mit knapp 200.000 Euro, das betrifft das Projekt „Weidewonne“.

Herr Abgeordneter Mohring, ich bitte Sie, die Unterhaltung zumindest an einer anderen Stelle fortzusetzen und die volle Aufmerksamkeit dem Staatssekretär Möller zu widmen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich wollte ja gar nicht zuhören!)

(Heiterkeit im Hause)

Okay.

Ein Vorhaben betrifft die Erstellung von Managementplänen für ein Fledermausobjekt mit 150.000 Euro und sechs Vorhaben betreffen das Thema „Sensibilisierung für Naturschutzbelange“ mit 650.000 Euro, zum Beispiel Freiwilligeneinsatz im Naturpark Thüringer Schiefergebirge. Im Jahr 2017 wurden bisher noch keine Projekte bewilligt. Ich habe hier eine Liste mit den Zuwendungsempfängern und dem jeweiligen Fördergegenstand, die kann ich Ihnen gerne überreichen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Möchte ich auch haben!)

Sie bekommen eine Kopie.

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragebedarf? Ich denke, die Antwort war umfassend und ausführlich. Es gibt keinen Nachfragebedarf. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank.

Das Zeitbudget für die Fragestunde, TOP 27, ist für heute ausgeschöpft.

Ich schließe für heute diesen Tagesordnungspunkt und vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 26

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3630

Dazu gebe ich Ihnen noch folgende Hinweise: Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Mit Verfügung vom 3. März 2017 hat der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Aschke, festgestellt, dass das stellvertretende Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Thomas Schneider aufgrund seiner Abordnung vom Landgericht Erfurt an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit Wirkung vom 20. Februar 2017 aus seinem Amt ausgeschieden ist.

Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/3630 vor. Vorgeschlagen wurde Frau Dr. Ute Jung. Sie bekommen dann nach Aufruf Ihres Namens einen Stimmzettel und Sie können dort mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ votieren. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Frau Floßmann, Frau Müller und Frau Herold. Ich bitte die entsprechende Position einzunehmen und eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Dirk Adams, Dagmar Becker, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Stephan Brandner, Andreas Bühl, Christian Carius, Steffen Dittes, Volker Emde, Kati Engel, Wolfgang Fiedler, Kristin Floßmann,

(Staatssekretär Möller)

Jörg Geibert, Siegfried Gentele, Manfred Grob, Stefan Gruhner, Ronald Hande, Steffen Harzer, Dieter Hausold, Oskar Helmerich, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Mike Huster, Margit Jung, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Olaf Kießling, Roberto Kobelt, Katharina König, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck, Rainer Kräuter, Jens Krumpe, Jörg Kubitzki, Tilo Kummer, Frank Kuschel,

Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis der Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs. Es wurden 75 Stimmzettel abgegeben. Davon entfielen auf Ja 67, auf Nein 4 und auf Enthaltung ebenfalls 4. Damit ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht und ich gratuliere Frau Dr. Ute Jung ganz herzlich als stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Sie nimmt die Wahl an. Wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Nach § 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine vom Präsidenten des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor

dem Landtag den Eid leisten. Ich bitte nun das stellvertretende Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Frau Dr. Ute Jung, nach vorne und die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.

Sehr geehrte Frau Dr. Ute Jung, ich händige Ihnen zunächst die Ernennungsurkunde aus und verlese dann den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Moment.

Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Frau Dr. Jung:

Ich schwöre.

Ich danke Ihnen und gratuliere Ihnen recht herzlich. Nun können Sie Ihre Beifallsbekundungen loswerden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Wir setzen die Sitzung fort.