3. Bei welchen dieser Veranstaltungen treten nach Kenntnis der Landesregierung welche Bands auf, von denen Alben oder Lieder indiziert sind?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Über die im Vortext der Mündlichen Anfrage genannten Veranstaltungen hinaus sind der Landesregierung mit Stand 20. März 2017 folgende geplante Rechtsrockkonzerte oder als „rechtsextrem“ eingestufte angemeldete politische Versammlungen mit Musikanteilen bekannt: am 8. April 2017 – Vortrags- und Liederabend in Eisenach, Organisator ist ein langjähriger Angehöriger der rechtsextremistischen Szene aus Thüringen; am 15. April 2017 – Kundgebung „Deutsche Geschichte – Identität und Kultur bewahren“, Rede- und Musikbeiträge gegen den Zeitgeist mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der politischen Lage in Kloster Veßra, Organisator ist ein langjähriger Angehöriger der rechtsextremistischen Szene aus Thüringen; am 13. Mai 2017 – Liederabend in Eisenach, Organisator ist ein langjähriger Angehöriger der rechtsextremistischen Szene aus Thüringen.
Bei weiteren Veranstaltungen ist noch nicht bekannt, ob diese überhaupt in Thüringen stattfinden, da hier noch keine behördlichen Anmeldungen oder Anzeigen vorliegen. Hierbei handelt es sich um den 1. April, und zwar ein Konzert „Good Night Left Side“, und den 6. April 2017, ein Konzert „Skinheads Are Back in Town“. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine öffentlichen Ankündigungen oder Mobilisierungshinweise auf weitere derartige Veranstaltungen vor.
Zu Frage 3: Bei den folgenden in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Veranstaltungen treten vermutlich Bands auf, von denen Alben oder Lieder indiziert sind: am 15. Mai in Kloster Veßra die rechtsextremistische Band „Stahlgewitter“ aus Niedersachsen, am 1. April in Mittelthüringen die rechtsextremistischen Bands „Kraftschlag“ aus Sachsen-Anhalt und „Stonehammer“ aus Kanada, am 6. Mai in Mitteldeutschland die rechtsextremistischen Bands „Kommando Skin“ aus Baden-Württemberg und „Abtrimo“ aus Hamburg.
Zu Frage 4: Der Handlungsleitfaden für kommunale Entscheidungsträger in Thüringen zum Umgang mit Rechtsextremisten enthält Ausführungen zum Versammlungs- und Ordnungsrecht. Das Vorgehen gegen rechtsextremistische Veranstaltungen erfordert einen intensiven Informationsaustausch zwischen den Ordnungs-, Polizei- und Versammlungsbehörden. Das Amt für Verfassungsschutz unterstützt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die betroffenen Behörden des Freistaats mit der Bereitstellung von lagerelevanten Informationen, zum Beispiel im Hinblick auf Bandprofile und etwaige Gefährdungspotenziale. Im Übrigen legen die staatlichen Stellen – hier in erster Linie die Versammlungsbehörde und die Polizei – das Versammlungsgesetz unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz aus und beschränken sich bei ihren Maßnahmen auf das zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter Notwendige. Bezüglich der versammlungsrechtlichen Aspekte können die unteren Versammlungsbehörden auf deren explizite Bitte hin vom Thüringer Landesverwaltungsamt fachaufsichtlich begleitet werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt von der CDU-Fraktion, die Drucksache 6/3603.
Die Pläne der rot-rot-grünen Landesregierung für eine Gebietsreform treiben derzeit viele Thüringer Bürger um. Viele Menschen sorgen sich um die Zukunft ihrer Heimat, da die von der rot-rot-grünen Koalition angeschobene Gebietsreform gravierende strukturelle Veränderungen mit sich bringen wird, die die Attraktivität des Lebens im ländlichen Raum nachhaltig gefährden. Gegenwärtig läuft die sogenannte Freiwilligkeitsphase, in der freiwillige Gemeindezusammenschlüsse auf Grundlage der Vorgaben des Vorschaltgesetzes bis zum 31. Oktober 2017 möglich sind. Eine erste Frist für solche Fusionen lief am 28. Februar 2017 aus.
1. Wie viele Anträge auf eine freiwillige Gemeindefusion wurden in Thüringen bis zum 28. Februar 2017 gestellt (bitte nach Landkreisen auflisten)?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Es liegen gegenwärtig 18 Anträge auf Bildung von freiwilligen Gemeindestrukturen im Sinne des § 6 Abs. 2 ThürGVG vor, an denen insgesamt 65 Gemeinden beteiligt sind. Berücksichtigt wurden Mitteilungen der unteren Rechtsaufsichtsbehörden über Antragseingänge bis einschließlich 28. Februar 2017. Nach Landkreisen aufgelistet handelt es sich um folgende Anträge:
Aus dem Landkreis Altenburger Land: Antrag von vier der fünf Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal – das sind Frohnsdorf, Jückelberg, Langenleuba-Niederhain und Ziegelheim – auf Eingliederung in die Gemeinde Nobitz.
Dann aus dem Landkreis Eichsfeld: Antrag der Gemeinde Hundeshagen auf Eingliederung in die Stadt Leinefelde-Worbis.
menschluss zu einer Landgemeinde. Weiterhin aus dem Landkreis Gotha: Antrag von zehn von zwölf Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal – Brüheim, Bufleben, Friedrichswerth, Goldbach, Haina, Hochheim, Remstädt, Wangenheim, Warza, Westhausen – auf Zusammenschluss zur Landgemeinde Nessetal.
Dann aus dem Landkreis Hildburghausen: Antrag der Gemeinden Nahetal-Waldau und Sankt Kilian auf Eingliederung in die Stadt Schleusingen. Aus dem Ilm-Kreis: Antrag der Gemeinde Ilmtal auf Eingliederung in die Stadt Stadtilm.
Aus dem Landkreis Nordhausen: Antrag der Gemeinde Buchholz auf Eingliederung in die Stadt Nordhausen
und ein Antrag der Gemeinden Harztor, Harzungen, Herrmannsacker und Neustadt auf Eingliederung in die Gemeinde Harztor.
Aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Antrag der Gemeinde Saalfelder Höhe auf Eingliederung in die Stadt Saalfeld/Saale, Antrag der Eingliederung der Gemeinde Kamsdorf in die Gemeinde Unterwellenborn und zu guter Letzt ein Antrag der Gemeinde Dröbischau auf Eingliederung in die Stadt Königsee-Rottenbach.
Aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen: Antrag der Stadt Brotterode-Trusetal und der Gemeinde Floh-Seligenthal – die genaue Art der angestrebten Neugliederung wurde noch nicht mitgeteilt – und ein Antrag der Gemeinde Springstille auf Eingliederung in die Stadt Schmalkalden; weiterhin ein Antrag der Gemeinden Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau, Viernau auf Eingliederung in die Stadt Steinbach-Hallenberg.
Aus dem Landkreis Sömmerda: Antrag aller Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, also Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen und Wundersleben auf Zusammenschluss zur Landgemeinde Gera-Unstrut.
Aus dem Landkreis Sonneberg: Antrag der Gemeinden Föritz, Judenbach und Neuhaus-Schierschnitz auf Zusammenschluss zur Gemeinde Föritztal.
Aus dem Landkreis Wartburgkreis: Antrag der Gemeinden Gerstungen, Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda auf Eingliederung in die Gemeinde Gerstungen.
Und schlussendlich aus dem Weimarer Land: Ein Antrag der Gemeinden Ilmtal-Weinstraße, Kromsdorf, Leutenthal und Rohrbach auf Eingliederung in die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße.
Zu Frage 2: Eine Antwort ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da noch nicht in allen Fällen abschließend entschieden werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung der beantragten Neugliederungen vorliegen. Hier gilt es insbesondere, den Eingliederungsbedarf der Mittel- und Oberzentren abzuwarten.
Zu Frage 3: Die Landesregierung begrüßt, dass bereits deutlich vor Ablauf der Frist für die Antragstellung am 31. Oktober 2017 Anträge eingereicht wurden. Das Interesse der Städte und Gemeinden zur Nutzung der Freiwilligkeitsphase hat sich als sehr groß herausgestellt. Nach dem Ergebnis der bislang geführten Beratungsgespräche gehe ich davon aus, dass der weitaus überwiegende Teil der Gemeinden Thüringens innerhalb der Freiwilligkeitsphase Beschlüsse zur Schaffung größerer Strukturen fassen und Neugliederungsanträge stellen wird. Dies wäre als großer Erfolg der Freiwilligkeitsphase zu werten, den wir uns sicher gemeinsam wünschen.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers Herrn Prof. Dr. Voigt.
Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage bezieht sich auf die Antwort zu Frage 2, dass erst abzuwarten ist, wie das Interesse der Mittel- und Oberzentren zu gestalten ist. Heißt das, dass eine freiwillige Fusion, die vor dem 28. Februar von den Gemeinden eingereicht wurde, trotzdem unter dem Vorbehalt steht, dass es zu einer späteren Zuordnung zu Mittel- oder Oberzentren kommen kann? Das wäre Frage 1.
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir alle Mittel- und Oberzentren angeschrieben haben. Wir ermitteln jetzt deren Position und können erst danach entscheiden, ob wir diese Fusionsbestrebungen, die hier im Raum stehen, dann auch quasi in Gesetzesform vorlegen können.
Meine zweite Nachfrage bezieht sich darauf, dass mich interessieren würde – Sie haben den Endpunkt genannt, den 28. Februar –, wann der allererste Antrag von diesen 18 Anträgen bei Ihnen eingegangen ist, damit man die Zeitspanne bemessen kann, ob sich die Anträge auf das Vorschaltgesetz beziehen oder ob das Interesse schon vorher existierte.
Herr Abgeordneter, das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht beantworten, würde Ihnen das aber schriftlich zuarbeiten, so schnell es geht, ich weiß, binnen Wochenfrist.
Das ist somit vereinbart. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch von der Fraktion Die Linke, die Drucksache 6/3604.
Durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wurden in den Jahren 2016 und 2017 elf Natura 2000-Stationen eingerichtet. Das dort beschäftigte und vom Freistaat Thüringen finanzierte Personal soll federführend die Pflege und Entwicklung der Natura 2000-Gebietskulisse realisieren. Die Stationen sind angehalten, dementsprechend Projekte zu entwickeln, die mittels den von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln umgesetzt werden können; konkret geht es um das Förderprogramm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft“. In Thüringen entscheidet über die Vergabe der Beirat für Entwicklung von Natur und Landschaft.