Protocol of the Session on March 23, 2017

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Lauinger, wie viele Abschiebungen wurden in Bezug auf die Frage 1 nach Abschluss des Verfahrens da vollzogen oder sind alle diese Abschiebungen weiterhin ausgesetzt?

Das kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit von diesem Pult aus beantworten. Ich gehe aber mal davon aus, dass, nachdem die Strafverfahren abgeschlossen worden sind, der Grund dafür, dass eine Abschiebung ausgesetzt war, entfallen ist und dass es deshalb, zumindest aus diesem Grund, dann kein Bleiberecht gibt. Ob dann andere Gründe möglicherweise greifen, das kann ich Ihnen von dieser Stelle nicht beantworten.

Wäre es im Interesse des Fragestellers möglich, wenn Sie diese Information nachliefern?

Also da müssen Sie mir noch mal ganz konkret sagen, ob § 60 a noch fortwirkt oder ob andere Gründe dann möglicherweise bei den betroffenen Personen einschlägig sind?

Bitte schön, Herr Herrgott.

Also für die besagten neun Fälle, ob nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens hier nach Wegfall des sogenannten 60a-Grundes die Ab

schiebungen vollzogen wurden oder dann in Einzelfällen andere Gründe vorlagen.

Gut, das müssen wir dann natürlich nachschauen und dann werden wir das Ihnen nachliefern.

Wunderbar. Herzlichen Dank. Weiteren Nachfragebedarf gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, eine durch den Abgeordneten Kowalleck, CDU-Fraktion, die Drucksache 6/3558.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Thüringer Kommunen – aktueller Stand

Im Fall der Straßenreinigung sind die Gemeinden gemäß § 49 Thüringer Straßengesetz berechtigt, Eigentümer oder Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke zu Straßenreinigungsgebühren heranzuziehen. Maßgebend dafür sind die Bestimmungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Thüringer Kommunen verfügen aktuell über eine Straßenreinigungsgebührensatzung und wie viele Thüringer Kommunen haben in den vergangenen fünf Jahren Straßenreinigungsgebührensatzungen erlassen bzw. aufgehoben?

2. Welche Gründe sprachen bei den Thüringer Kommunen in den letzten fünf Jahren für das Erlassen bzw. Aufheben ihrer Straßenreinigungsgebührensatzung?

3. Welche Informationen über praktische Erfahrungen und Probleme bei der Anwendung der Straßenreinigungsgebührensatzungen in den Gemeinden liegen der Landesregierung vor (zum Beispiel zu- sätzlicher Personalbedarf, Anzahl der Widersprü- che und Gerichtsverfahren, Erlass von Änderungs- satzungen usw.)?

4. Entspricht die aktuelle Gesetzeslage aus Sicht der Landesregierung den praktischen Anforderungen und wenn nicht, inwieweit sind welche gesetzlichen Änderungen geplant?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

(Minister Lauinger)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen hierzu keine aktuelleren Erkenntnisse vor als die, die bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 218 des Abgeordneten Kowalleck vom 30.04.2015 – Drucksache 6/563 – zu der Frage 1 mitgeteilt wurden. Die Landesregierung führt hierüber auch keine Statistik.

Zu Frage 2: Über die Beweggründe und die Motivation der Kommunen im Zusammenhang mit dem Erlass von Straßenreinigungsgebührensatzungen führt die Landesregierung keine Statistik. Beispielhaft kann auf Erkenntnisse in Einzelfällen in diesem Zusammenhang verwiesen werden, die bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 218 des Abgeordneten Kowalleck vom 30.04.2015 – Drucksache 6/563 – ausgeführt wurden.

Zu Frage 3: Der Vollzug der Straßenreinigungsgebührensatzung obliegt der jeweiligen Kommune. Der Landesregierung liegen keine konkreten Informationen vor, die darauf hindeuten, dass es im Zusammenhang mit Straßenreinigungsgebührensatzungen flächendeckende und grundsätzliche Vollzugsprobleme gäbe.

Zu Frage 4: Die aktuelle Gesetzeslage wird den Anforderungen gerecht.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, eine durch den Abgeordneten Walk, CDU-Fraktion, die Drucksache 6/3559.

Herr Präsident!

Rauschgiftopfer und -kriminalität 2016

Medienberichten zufolge starben im vergangenen Jahr in Thüringen zwölf Menschen infolge von Rauschgiftsucht. Das Sozialministerium wies darauf hin, dass sich die Zahl durch Nachmeldungen noch erhöhen könnte (vergleiche Thüringer Allgemeine vom 18. Februar 2017).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsquote im Bereich der Rauschgiftkriminalität im Jahr 2016 dar (falls keine abschließen- de Statistik vorliegt, bitte Tendenz benennen)?

2. Wie entwickelten sich im gleichen Zeitraum die Sicherstellungsmengen (falls keine abschließende Statistik vorliegt, bitte Tendenz benennen)?

3. Welche aktuelle Zahl der Drogentoten liegt der Landesregierung inzwischen vor und wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Zahl der Drogentoten in den letzten zehn Jahren?

4. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Freigabe sogenannter weicher Drogen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Entwicklung der Fallzahlen und die Aufklärungsquote im Bereich der Rauschgiftkriminalität für das Jahr 2016 sind in der polizeilichen Kriminalstatistik enthalten, welche Herr Minister Dr. Poppenhäger nächste Woche vorstellen wird. An dieser Stelle kann ich vorwegnehmen, dass die Gesamtzahl der erfassten Fälle insgesamt bei nahezu gleichbleibender Aufklärungsquote im Gegensatz zum Vorjahr um 14 Prozent gestiegen ist. Ein erhöhtes Straftatenaufkommen ist in diesem Deliktsbereich unter anderem bei allgemeinen Verstößen mit Methamphetamin in kristalliner Form, ein sogenanntes Crystal, und mit Cannabis zu verzeichnen. Der Anteil der Rauschgiftkriminalität an der Gesamtkriminalität im Freistaat Thüringen betrug 2016 7,2 Prozent.

Zu Frage 2: Die Sicherstellungsmengen aus dem Jahr 2016 bewegen sich wie in den Jahren zuvor weiterhin auf hohem Niveau. Anstiege sind bei den Drogen Haschisch, Heroin und vor allem bei Kokain zu verzeichnen. So konnten im konkreten Fall im Mai 2016 fast 10 Kilogramm Kokain sichergestellt werden. Die Menge an sichergestelltem sogenannten Crystal ist im Vergleich zum Vorjahr zwar gesunken, bewegt sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Mir ist bewusst, dass eine Sicherstellungsmenge von mehr als 4 Kilogramm die gute polizeiliche Arbeit widerspiegelt. Seien Sie versichert, dass die Thüringer Polizei auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen wird, illegale Drogen dem kriminellen Markt zu entziehen.

Zu Frage 3: Rauschgifttodesfälle werden nach einer bundesweit einheitlichen Polizeidienstvorschrift erfasst. Für das vergangene Jahr wurden zwölf Todesfälle gemeldet. In den letzten zehn Jahren muss man trotz Schwankungen insgesamt leider einen Anstieg der Todesfälle beklagen. Dabei liegen die

Schwankungen jährlich zwischen einem hohen einstelligen und einem niedrigen zweistelligen Bereich. Insgesamt kann man feststellen, dass das durchschnittliche Alter der Opfer gestiegen ist.

Zu Frage 4: Die Landesregierung beabsichtigt, sich entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums einzusetzen. Damit sollen frühzeitige Hilfen für Drogenkonsumentinnen und -konsumenten ermöglicht und ihrer Stigmatisierung entgegengewirkt werden. Um die Verbreitung und den Konsum von Suchtmitteln so gering wie möglich zu halten, ist weiterhin eine frühzeitige präventive Aufklärung über die Wirkung der Drogen erforderlich. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Antwort zu Frage 7 der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema – Drucksache 6/886 –,beantwortet in Drucksache 6/1560, verweisen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragebedarf? Herr Abgeordneter Walk, bitte.

Danke zunächst für die Beantwortung. Ich habe eine Nachfrage, Herr Staatssekretär: Sehen Sie keinen Widerspruch in Ihren Ausführungen zu Frage 4 mit Bezug auf den Koalitionsvertrag, Entkriminalisierung von Cannabis, und den angestiegenen Todesfällen in den letzten zehn Jahren?

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Wer stirbt denn an Cannabis?)

Also wir sprechen hier von einer Entkriminalisierung in einem Bereich, in welchem der Drogenkonsum jetzt nicht unmittelbar zu Todesfällen führt, worüber zu diskutieren wäre. Dadurch ist die polizeiliche Sicht bestimmt ein bisschen abweichend von anderen Sichten, zum Beispiel der eines Sozialarbeiters. Das Thema ist doch, ob nicht auch der Konsum von leichten Drogen einen Einstieg in die Drogenabhängigkeit bedeuten kann.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Malsch, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/3569.

Danke, Herr Präsident.

Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schaustellerfahrzeuge

Meine Kleine Anfrage 1783 zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schaustellerfahrzeuge hat die Landesregierung in Drucksache 6/3446 am 15. Februar 2017 beantwortet und ausgeführt, dass sie eine Vereinheitlichung der Handhabung des Sonnund Feiertagsfahrverbots als sinnvoll ansieht.

Ich frage die Landesregierung: