Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 17. März befasst, ihn beraten und folgende Beschlussempfehlung abgegeben: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Ich würde mich freuen, wenn Sie dieser Beschlussempfehlung Folge leisten. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Beratung und erteile Herrn Brandner für die AfD-Fraktion das Wort, sonst hätte Frau Rothe-Beinlich gleich hier vorn stehen bleiben können. Ich finde, das ist eine schöne Abwechslung. Herr Brandner, bitte.
Meine Damen und Herren, Herr Kobelt, Sie sehen wie fleißig ich bin. Der Justizausschuss hat in der letzten Woche den Gesetzentwurf der Landesregierung kurz beraten. Er hat ihn aufgrund des Zeitdrucks abschließend beraten müssen, ohne beispielsweise auf Erfahrungsberichte aus anderen Bundesländern zurückgreifen zu können. Insbesondere Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wären interessante Gesprächspartner gewesen, weil dort schon solche oder ähnliche Regelungen bestehen. Möglicherweise hätte man für Thüringen Besseres schaffen können. Diese Chance ist nun leider vertan, was wieder einmal auf die grob mangelhafte Schwerpunktsetzung der Ramelow‘schen Politik hier in Thüringen zurückzuführen ist – ich hatte das vorhin schon mal gesagt. Hier gilt: Linke Ideologie vor Sachpolitik. Das ist wieder ein klassisches Beispiel, was hier in Thüringen vonstatten geht.
Meine Damen und Herren, ein Gesetz, das so gravierend in Grundrechte eingreift, muss wohl durchdacht sein und darf nicht überstürzt verabschiedet werden. Freiheitsentziehende Maßnahmen, vor allem wenn sie wie hier faktisch lebenslänglich bedeuten können, sind immer besonders abzuwägen und zu begründen.
Zeitnot, besonders von Rot-Grün selbst zu verantwortende Zeitnot, ist dabei unbedingt zu vermeiden. Vielleicht merken Sie sich das von Rot-Grün mal für die Zukunft.
Im Ergebnis kann man allerdings sagen, dass ein Gesetzentwurf vorliegt, mit dem man leben kann. Ein großer Wurf ist es nicht, aber es war auch bei
Die notwendigen Dinge sind im Gesetz geregelt. Die AfD-Fraktion wird daher dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Brandner. Ich habe jetzt zwei weitere Wortmeldungen, zunächst Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.
Ich möchte hier nur in aller Kürze klarstellen, sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass der Beschluss im Ausschuss einstimmig erfolgt ist und es keinerlei Anträge gegeben hat, die Beratung irgendwie noch mal aufzuschieben oder andere Meinungen einzuholen. Deswegen können wir dieses Gesetz hier guten Gewissens verabschieden.
Danke schön. Nun habe ich als nächste Rednermeldung Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich noch mal für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Marx hat im Prinzip alles gesagt. Ich will hier noch mal eines klarstellen, weil das ein übliches Schauspiel ist, was wir hier leider regelmäßig erleben. Herr Brandner hat im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf kein Wort gesagt. Er hat diesem Gesetzentwurf zugestimmt, er hat keinen Antrag gestellt, er hat keinen Vorschlag gemacht. So viel zur Diskreditierung. Wir waren uns im Ausschuss alle einig.
Wir haben diesen Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet, wir haben eine einstimmige Beschlussempfehlung verabschiedet – ich bitte jetzt auch um Zustimmung – und dieser Gesetzentwurf
Äußerungen und Nichtäußerungen von einzelnen Abgeordneten aus den Ausschusssitzungen sind nicht in der Öffentlichkeit zu diskutieren.
Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3441 in zweiter Beratung. Ich bitte um das Handzeichen, wer dafür ist. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit einstimmig, sodass jetzt das Gesetz angenommen wurde und wir in die Schlussabstimmung eintreten.
Wer für das Gesetz ist, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. – Und an alle, die nicht abstimmen: Es wäre nett, wenn Sie jetzt nicht hier herumstehen, Entschuldigung. – Danke schön. Wer dagegen ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Gibt es auch keine, sodass das Gesetz einstimmig angenommen wurde.
Thüringer Gesetz zu dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3528 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Der Landtag war übereingekommen, dieses Gesetz in erster und – sofern keine Ausschussüberweisung beantragt oder beschlossen wird – auch sofort in zweiter Beratung aufzurufen. Ich frage, ob die Landesregierung das Wort zur Begründung wünscht. Herr Staatssekretär Krückels, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, einen schönen guten Morgen! Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 8. Dezember durch Herrn Ministerpräsidenten Ramelow und auch durch die anderen Ministerpräsidenten unterzeichnet. Davor war der Inhalt
dieses Staatsvertrags im Kabinett am 22. November 2016 erörtert worden. Parallel erfolgte die erforderliche Unterrichtung durch die Landesregierung an den zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien in seiner Sitzung am 2. Dezember 2016, also sechs Tage vor der Unterzeichnung. Nunmehr liegt das erforderliche Thüringer Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, mit dem die Regelungen in Thüringer Landesrecht übernommen werden sollen.
Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält folgende Neuregelungen: Mit Artikel 1 wird der Rundfunkstaatsvertrag geändert. Hier werden die vom Deutschlandradio beschlossenen Änderungen der Programmbezeichnungen nachvollzogen, die im Staatsvertrag festgelegt sind. – Ob das eine sinnvolle Regelung ist, dass die im Staatsvertrag festgelegt werden müssen, ist eine andere Frage, aber im Moment verhält es sich so. Insofern müssen sie dann auch entsprechend zwischen den Ländern vereinbart und nachvollzogen werden. – In Artikel 2 werden im Rundfunkänderungsstaatsvertrag insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne der Gremien des Deutschlandradios umgesetzt. Die vorgesehenen Anpassungen sind größtenteils an die im ZDFStaatsvertrag bereits erfolgten Änderungen angelehnt.
Artikel 3 betrifft die Änderungen im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Hier geht es um die prozentuale Aufteilung des Rundfunkbeitrags auf ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Lassen Sie mich zu den einzelnen Änderungen kurz ausführen. Das Deutschlandradio hatte sich im September 2016 an die Länder gewandt, um aus Gründen der einheitlichen Markenführung für die Programme „Deutschlandradio Kultur“ und „Deutschlandradio Wissen“ eine Umbenennung vornehmen zu können. Diese Programme heißen in Zukunft „Deutschlandfunk Kultur“ und „Deutschlandfunk Nova“.
Zur Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrags: Auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014, das die teilweise verfassungswidrige Zusammensetzung des Fernseh- und Verwaltungsrats des ZDF feststellte, wurde nunmehr auch eine entsprechende Anpassung für das Deutschlandradio vorgenommen. Neben der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gab es eine Reihe weiterer Veränderungen im DeutschlandradioStaatsvertrag, von denen ich an dieser Stelle die wichtigsten hervorheben darf:
Erweiterung der Transparenzvorschriften, unter anderem durch das Herstellen der Öffentlichkeit der Sitzungen des Hörfunkrates sowie durch erweiterte Veröffentlichungspflichten für verschiedene Infor
mationen, zum Beispiel Zusammensetzung der Gremien, Tagesordnungen, Sitzungsergebnisse, Anwesenheitslisten, Veröffentlichung der Bezüge der Intendanten und der Direktoren sowie der Tarifstrukturen,
Verbesserung der Personalvertretung für die sogenannten festen freien Mitarbeiter mittels Einführung eines Freienstatuts,
Einführung ergänzender Vorschriften zu Kooperationen des Deutschlandradios mit ARD und ZDF zur Kostenoptimierung.
Zum dritten Punkt, der jetzt geregelt werden soll im Thüringer Gesetz – Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, hat im 20. KEF-Bericht im April 2016 unter anderem empfohlen, eine Neuverteilung des Gesamtbeitragsaufkommens zwischen den Anstalten ARD, ZDF, Deutschlandradio vorzunehmen. Aufgrund unterschiedlich hoher Überschüsse bzw. Fehlbeträge der Anstalten erfolgte die Anpassung der Aufteilung in Relation zueinander. Der Empfehlung der KEF zur Absenkung des Rundfunkbeitrags sind die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Blick auf die Beitragsstabilität nicht gefolgt. Die Debatte war ja auch öffentlich, die wird jeder mitbekommen haben. Im Gegenzug wurden die Anstalten allerdings verpflichtet, mittels Selbstverpflichtungserklärung Rücklagen zu bilden. Diese Erklärungen liegen dem Rundfunkkommissionsvorsitzland – langes Wort –, das ist das Land RheinlandPfalz, sowie dem Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz vor.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Beitragsstabilität und der Erhöhung der Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks in weiten Teilen der Bevölkerung waren sich die Länder einig, hier neue Wege zu beschreiten. Daher haben sie sich entschieden, die Arbeitsgruppe „Auftrag- und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ ins Leben zu rufen. Hier sind die Anstalten ebenso wie die Länder aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie durch Kostenverlagerungen auch in Zukunft hochqualitative Angebote angeboten werden können. Das funktioniert aus unserer Sicht nur über eine Verschiebung von Ressourcen sowie die Minimierung von Doppel- und Mehrfachstrukturen innerhalb der Anstalten. Genauso wichtig ist aber auch eine Neuorientierung bei Vergütungen sowie die Neuordnung der Altersversorgung in Anlehnung an den öffentlichen Dienst.
Das Inkrafttreten des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist hinsichtlich der Änderung der Verteilung des Rundfunkbeitragsaufkommens rückwirkend zum 1. Januar 2017 und hinsichtlich der
übrigen Regelungen zum 1. September 2017 vorgesehen. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zum Gesetz.