Protocol of the Session on March 22, 2017

(Beifall CDU)

Das können Sie ihm mal deutlich mitnehmen, das hat auch was damit zu tun, wie man in der Gewaltenteilung miteinander umgeht. Deswegen, meine Damen und Herren, will ich noch mal darauf verweisen, bereits 2015 wurde aus dem – ich mache es in kurzen Anstrichen, die Zeit ist zu kurz – Innenministerium geäußert, dass es neben der Land- und Einheitsgemeinde keine Verbandsgemeinde geben wird. – Ich nehme nur das, was alles gesagt wurde. – Im Januar 2017 wurde sowohl von den Grünen als auch vom Ministerpräsidenten geäußert, sie möchten gern eine Alternative zur Verwaltungsgemeinschaft anbieten und diskutieren, Herr Adams. Der MP kündigte Klarheit bis zum 17.04.2017 an. Allerdings herrscht bis heute keine Klarheit. Im Gegenteil, für Gemeinden besteht Planungsunsicherheit. Der Ministerpräsident rechtfertigt die fehlende Gesetzesinitiative mit fehlendem Vorschlag der anderen. Er sagt, die anderen sollen vorschlagen. Er als MP sei nicht in der Lage, eigenständig einen konkreten Gesetzentwurf einzubringen oder schiebt den Schwarzen Peter an die Bürgerinitiative. Das ist ja wohl ein Witz. Soweit ich weiß, seitdem ich im Landtag bin, in der Gewaltenteilung hat immer der MP die entsprechende Gestaltungshoheit – will ich es mal nennen –, um solche Dinge natürlich durchzusetzen, wenn er es denn will. Aber er wollte es nicht durchsetzen und der Innenminister hat sich da auch verweigert. Dann erklärt das Innenministerium, keine alternativen Gemeindeformen umzusetzen – das hat das Innenministerium erklärt. Die Formen seien nicht vorgesehen, lediglich Diskussionen über eine Entfristung der Großen Landgemeinde. Das heißt, der Innenminister scheint Ramelow zu blockieren, denn er lehnt die Verbandsgemeinde ab. In der Landesregierung besteht also nach wie vor völlige Uneinigkeit. Ich will das nur noch mal erwähnen, damit man die Abfolge ein bisschen im Blick hat und was dort mal gesagt wurde. Bis heute ist weiter unklar – ich habe es vorhin angerissen –, ob der Innenminister für oder gegen die Entfristung der Großen Landgemeinden ist. Man hört nichts, man sieht nichts, die Leute können das eine oder das andere machen – sie können sich auf nichts verlassen. Dabei bleibe ich, dass sie sich auf nichts verlassen können.

(Beifall AfD)

Deswegen sollten noch viel mehr solche Briefe geschrieben werden. Auch liegt bis jetzt keine konkrete Initiative für die Entfristung der Großen Landgemeinde vor,

(Abg. Henke)

(Beifall CDU)

obwohl der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen dies konkret und öffentlich am 16.02.2017 zugesagt hatte. Ja, wenn er es so sagt, muss man doch erwarten können, dass es mal kommt. Am 15.02.2017 dann erneut Signale von Linken und Grünen über Gesprächsbereitschaft zur Änderung am Vorschaltgesetz. Ja, Herr Adams, Sie haben es als kleiner Partner gewagt und die Linken haben ein bisschen mitgeklingelt, allerdings im Gegensatz zur SPD. Hier kommt die alte Tante SPD zum Vorschein, die gegen ihren ehemaligen Innenminister weiterhin alles boykottiert und nichts ändern will. Auch das muss man einfach nur zur Kenntnis nehmen. Die AG Selbstverwaltung hält sich an die Rechtslage. Ministerpräsident Ramelow sieht darin einen Grund, Gespräche abzusagen. Das heißt, der Ministerpräsident führt die Öffentlichkeit hinters Licht und unterbreitet nur Scheinangebote, meine Damen und Herren. Ich kann doch nicht, wenn sich eine Initiative gefunden und die Dinge entsprechend auf den Weg gebracht hat, dagegen klagen, dann kann ich doch nicht von der Initiative verlangen, dass sie quasi auf einmal was verändert. Dazu sind die überhaupt nicht berechtigt. Das müsste auch ein Ministerpräsident wissen, der immer – und die Grünen im Verbund – von hier vorn gesprochen hat: mehr Demokratie, mehr Demokratie! Was haben sie gemacht, seitdem sie regieren? Weniger Demokratie, weniger Demokratie und sie haben den Bürger so richtig gekniffen!

(Beifall CDU, AfD)

Danke schön. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Kuschel für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fiedler täuscht die Öffentlichkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rot-Rot-Grün agiert nicht dogmatisch, sondern lösungsorientiert. Im Rahmen dieses Grundsatzes gab es tatsächlich ein Angebot an die Betroffenen, Regelungen, die im Vorschaltgesetz eineindeutig formuliert sind, nachzujustieren. Es gab ein Angebot – es gab keine Zusage.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Die Welt ist eine Scheibe!)

Ein derartiges Angebot muss natürlich auch aufgegriffen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich gestehe, ich persönlich habe auch eine Fehleinschätzung in dem bisherigen Reform- und Diskus

sionsprozess getroffen. Ich bin immer davon ausgegangen, die größten Befürchtungen bestehen auf kommunaler Seite gerade bei den Gemeinden hinsichtlich des Entzugs von Aufgaben, dass also befürchtet wird, dass bisher selbstständige Gemeinden einen größeren Aufgabenkatalog als künftige Ortsteile und Ortschaften haben.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Keine Ah- nung!)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Keine Ah- nung!)

Deshalb haben wir uns und auch ich mich persönlich dafür eingesetzt, dass wir § 45 und § 45 a in der Thüringer Kommunalordnung erheblich nachjustieren, um diese Ängste zu nehmen. In der weiteren Debatte musste ich aber zur Kenntnis nehmen, dass die kommunalen Akteure, insbesondere die Bürgermeister, gar keine Angst hinsichtlich dieses Aufgabenentzugs haben, sondern sie wollen formaljuristisch selbstständig bleiben und sind dafür bereit, eine Vielzahl der Aufgaben sogar abzugeben. Das muss man sich mal überlegen! Sie wollen nicht die Aufgaben haben, sondern sie wollen für den Restbereich juristisch zuständig bleiben. Die Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft haben doch jetzt schon nur noch einen eingeschränkten Aufgabenkatalog. Das kommt deshalb, weil der übertragene Wirkungskreis komplett an die VG gegangen ist und meist über Zweckvereinbarungen auch der eigene Wirkungskreis. Die Verwaltungsgemeinschaft ist zudem Behörde für die Mitgliedsgemeinden. Über nur noch 5 Prozent der Haushaltsmittel kann der Gemeinderat einer Mitgliedsgemeinde, einer Verwaltungsgemeinschaft tatsächlich noch selbst entscheiden.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na was denn nun?!)

Trotzdem müssen wir das zur Kenntnis nehmen, dass die juristische Selbstständigkeit offenbar höher bewertet wird als der Aufgabenkatalog. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen noch mal in den Dialog treten. Aber es bleibt dabei, diese Dialogbereitschaft wurde nicht aufgegriffen. Jetzt kommt es – Herr Fiedler ist ja manchmal in seiner Art sehr ehrlich und er hat wörtlich formuliert:

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Manchmal – nicht immer!)

„Diese Frauen“ – damit hat er die Spitze der AG Selbstverwaltung gemeint – „sind nicht ermächtigt, mit der Landesregierung zu verhandeln.“ Das hat Herr Fiedler festgesetzt und festgelegt. Damit ist klar, wer dies dort steuert.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das haben Sie festgelegt!)

(Abg. Fiedler)

Ich hatte das Gefühl, dass insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltungsgemeinschaften in der AG Selbstverwaltung sehr wohl bereit waren, zu verhandeln.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Griff in die Staatskasse!)

Sie konnten sich nur nicht gegen die Dogmatiker, die von der CDU gesteuert werden, durchsetzen. Das ist die Wahrheit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Unruhe CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt gibt es immer noch Verwaltungsgemeinschaften, die nach Lösungen suchen. Wir bleiben dabei: Wir haben § 45 und § 45 a so geöffnet, dass weitere Elemente der Verbandsgemeinde zur Wirkung kommen können, allerdings nur in der Freiwilligkeitsphase und wenn sich die Beteiligten darauf einigen. Die zwei Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden im Geratal und Herr Fiedler, CDU, haben das unter dem Begriff „Vertragslandgemeinde“ zusammengefasst. Das sind vernünftige Ansätze. Wir waren bereit, das im Gesetz noch mal zu regeln, wenn dazu Bereitschaft erklärt wird.

Übrigens: Bei zwei Initiativen zu einem Volksbegehren gab es eine Einigung trotz rechtlicher Überprüfung vor dem Verfassungsgericht, die die CDU auf den Weg gebracht hat. Das war das Volksbegehren zur Änderung der Verfassung und das war das Volksbegehren Kindertagesstätten, wo sich die Initiatoren mit dem Landtag und der Landesregierung geeinigt haben. Wieso sollte das denn jetzt nicht auch möglich sein?

(Beifall DIE LINKE)

Wieso nicht? Weil Sie es nicht wollen, weil Sie weiterhin wollen oder die Hoffnung haben, dass der Protest uns aufhält. Wir liegen aber im Zeitplan. Die Gemeinden sind davon unbeeindruckt. Das haben wir doch in der vorherigen Aktuellen Stunde zur Kenntnis genommen. Sie sind unbeeindruckt. Selbst die Kritiker schreiben doch, sie haben einen Plan B.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Keine Ah- nung!)

Vor wenigen Tagen haben die Bürgermeister des Landkreises Sömmerda trotz des Briefs des Mitglieds des Landtags, Herrn Carius, der gesagt hat: „Macht mal nichts“, beschlossen: Okay, wir bewegen uns,

Jetzt endet Ihre Redezeit.

wir wollen aber Richtung Weimar.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wo er recht hat, hat Herr Carius recht!)

Das ist doch eine vernünftige Regelung und dann findet sich eine Entscheidung. Aber reden Sie doch nicht hier, dass die alle blockieren. Nein, die sind viel weiter als Sie, Herr Fiedler. Danke.

Herr Abgeordneter Kuschel, nicht weil Sie mich zitieren, aber Ihre Redezeit ist schon überschritten.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Höhn für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Fiedler, Sie haben Ihrer Aktuellen Stunde in der Tat den richtigen Titel verpasst. Was Sie hier vorgetragen haben, es war wirklich nichts als heiße Luft.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da hat der rote Stift auch nichts genützt!)

Es war wirklich nichts mehr als absolut heiße Luft.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Mit dem ha- be ich am Montag aber unterschrieben!)

Sie verdrehen die Tatsachen, um Ihren Argumenten damit eine stärkere Überzeugungskraft zu verleihen. Ich sage Ihnen aber ganz deutlich: Das wird nicht greifen, das wird nicht gelingen. Was ist denn eigentlich tatsächlich passiert? Im Übrigen, bei Ihrer Vorgehensweise fällt mir ein Beispiel ein, das wir aktuell leider in der internationalen Politik zur Kenntnis nehmen müssen. Ihre Argumentation und Ihre Vorgehensweise bei dem Thema erinnert mich schon an die Schaffung alternativer Fakten in einem uns gut bekannten Land. Ich finde, das haben noch nicht einmal Sie verdient, dass Sie so vorgehen. Was ist tatsächlich passiert, meine Damen und Herren?

Was ist tatsächlich passiert? Welchen Vorgang meinen Sie mit „heißer Luft“ betiteln zu müssen?