Protocol of the Session on February 23, 2017

muss doch tatsächlich die Frage gestellt werden, welche Entscheidungskompetenzen und wirklich weitgehenden Entscheidungskompetenzen diejenigen haben, die direkt durch die Hochschulangehörigen oder die Hochschulmitglieder gewählt werden. Insofern begrüßen wir die Vorschläge, die ausgehend von dem Hochschuldialog zur Ausgestaltung der Hochschulentscheidungsstrukturen auf Senatsebene gemacht wurden, und begrüßen auch, dass jetzt nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Medizinischen Hochschule Hannover, sondern darüber hinaus auch die Entscheidung aus Baden-Württemberg zur differenzierten Ausgestaltung des Senats eine Rolle spielen soll.

Darüber hinaus enthält der Antrag noch einige weitere Vorschläge, wo ich ganz ehrlich sage, dass mir da der Mehrwert der Änderungen noch nicht ganz klar ist. Ich will es an einem Beispiel deutlich machen, was wir auch gerade intensiv unter uns in der Koalition und auch mit den beiden zuständigen Ministerien – dem Wissenschaftsministerium und dem Infrastrukturministerium – diskutieren, auch mit den Hochschulen: die Frage der Bauherreneigenschaft. Sie führen dort an, die Regelung im bayerischen Hochschulgesetz heranzuziehen, die ermöglicht, kleine Baumaßnahmen durch die Zustimmung des Landes in Eigenregie der Hochschule durchzuführen. Da schaue ich in den § 4 des Thüringer Hochschulgesetzes – die Erprobungsklausel – den Absatz 2 und sehe, im Prinzip ist das im Hochschulgesetz schon erlaubt.

(Zwischenruf Keller, Ministerin für Infrastruk- tur und Landwirtschaft: Es gibt keinen An- trag! Es gibt nicht einen Antrag – konkret!)

Genau, es besteht die Möglichkeit der Antragstellung.

Statt die Regelung aus dem bayerischen Hochschulgesetz zu übernehmen, versuchen wir gerade in einer intensiven Diskussion mit den Hochschulleitungen und den beiden zuständigen Ministerien, dann tatsächlich in dem gesamten Bauplanungsverfahren und auch in der Bauantragstellung zu schauen, wo denn die Probleme liegen, statt jetzt hier die bayerische Lösung heranzuziehen, die aus unserer Sicht im Prinzip nur eine Umformulierung des Status quo ist. Auch die weiteren Forderungen in Ihrem Antrag, beispielsweise die Schaffung gemeinsamer Infrastrukturen und Kooperation in der Ziffer II.4 und 5 erschließt sich mir nicht. Denn was die Kooperation angeht und auch die standardübergreifende Kooperation, ist aus unserer Sicht durch die Hochschulautonomie bereits gewährleistet, auch im Rahmen der strategischen Planung. Da lohnt sich beispielsweise ein Blick in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen oder auch in die Hochschulstrategie 2020, die noch in der letzten Legislatur verabschiedet wurde. Da will ich das Beispiel Universität Erfurt und Fachhochschule Erfurt heran

ziehen, die bereits jetzt – das ist auch in der Zielund Leistungsvereinbarung festgelegt – möglichst umfassende standortbezogene Verwaltungskooperationen planen und umsetzen sollen. Die Bestrebungen zur Schaffung des Kooperationsverbundes bei den Hochschulbibliotheken oder beim Hochschulrechenzentrum – unabhängig von meiner persönlichen Bewertung – zeigen, dass es auch andere Themenbereiche gibt, wo das möglich ist. Insofern erschließt sich auch hier nicht, wo Ihr Antrag in dem Punkt tatsächlich einen Mehrwert zur aktuellen gesetzlichen Regelung bietet.

Dann bin ich doch – ich bin dankbar, dass es Herr Tiefensee angesprochen hat – sehr verwundert, dass Sie in Ihrem Antrag die Forderung stellen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu verbessern, wo ich mir die Debatte aus dem letzten Jahr in Erinnerung rufe und sagen muss, dass es dort noch die Probleme gibt, die auf der Hand liegen. Das hat Ihre Bundesbildungsministerin verbockt. Sie fordern eine Nachbesserung oder eine Verbesserung der Beschäftigungssituation des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die umfassende Änderung des Gesetzes mit dem Ziel einer verbindlichen Regelung von Mindestbefristungen. Ich will daran erinnern: Solche verbindlichen Regelungen hat Thüringen im Rahmen der Gesetzesnovellierung im letzten Jahr im Bundesrat mit weiteren Ländern gefordert. Aber diese und viele andere Vorschläge, die genau das geliefert hätten, wurden dann im weiteren Verfahren durch die Bundesregierung – und da eben speziell durch die Bundesbildungsministerin Wanka – wieder kassiert. Was haben wir jetzt im Ergebnis? Unbestimmte Rechtsnormen, die weiterhin dazu führen, dass die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Verträge weitgehend auslegen können. Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat erst letzte Woche in einem Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ darauf verwiesen, dass einige Universitäten und Forschungseinrichtungen genau diese Schlupflöcher suchen und dann schauen, was ihnen das Gesetz ermöglicht. Wie von den Gewerkschaften und Mittelbauinitiativen befürchtet, sind sie da auch sehr kreativ und es wird alles Mögliche als Qualifizierungsmaßnahme deklariert, um wieder Kurzzeitverträge einzurichten.

Das Gesetz wurde nicht, wie wir es uns gewünscht hätten, so geregelt, dass klar definiert ist, welche Art der Qualifizierung mit welcher Befristungsdauer auch einhergehen kann. Wir wollten das auf Bundesebene, wir wollten die grundlegende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Jetzt diese Forderung zu formulieren, wo im letzten Jahr eigentlich die Möglichkeit einer Umsetzung auf Bundesebene bestand, aber durch die Bundesregierung und vor allem von Frau Wanka nicht in der Konsequenz mitgetragen wurde, ist doch wohl nur

Populismus im Vorfeld der Bundestagswahl, Herr Voigt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus enthält der Antrag von Ihnen beispielsweise in Punkt II.9 zwar eine lobenswerte Forderung, die sich aber nach unserer Sicht im Gesetz nicht abbilden lässt. Die Intention in dem Punkt kommt, denke ich, doch viel eher der Debatte nahe, die wir morgen führen, wenn wir über die Frage der Open-Access-Strategie und den Themenschwerpunkt „Digitale Bildung und Wissenschaft“ auch mit dem Fokus auf die geplante Digitalisierungsstrategie des Freistaats diskutieren.

Am Ende bleibt aus unserer Sicht zu Ihrem Antrag nur festzustellen: Sie verweigern sich bewusst dem großen Änderungsbedarf, der durch die Hochschulangehörigen bei den Regionalforen geäußert wurde. Sie wollen mit Ihren Forderungen lediglich einige wenige Stellschrauben drehen, wie gesagt, der Status quo soll weitgehend erhalten bleiben. Damit konterkarieren Sie das, was der Hochschuldialog gezeigt hat und auch die Diskussionsergebnisse, die wir bei sieben Dialogforen jeweils drei Stunden lang und bei den insgesamt zwölf Stunden Gewerkschaftsgesprächen diskutiert haben. Das wird dem nicht gerecht, was die Leute, die sich dort eingebracht haben und mitdiskutiert haben, an Forderungen vorgelegt haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen im Gegensatz zur CDU-Fraktion diese Ergebnisse des Hochschuldialogs nicht einfach so in die Tonne drücken. Wir nehmen die Anregung der Hochschulangehörigen sehr ernst und messen dann auch den bald vorliegenden Referentenentwurf aus dem Wissenschaftsministerium an den Ergebnissen des Hochschuldialogs. Wir wollen durch die Stärkung der Senate und der paritätischen Besetzung mehr Demokratie an den Hochschulen. Wir wollen durch die flächendeckende Einführung von Diversitätsbeauftragten und die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten offenere Hochschulen. Wir wollen auch mit den klaren Regelungen und einem Kodex für die gute Arbeit in der Wissenschaft, der dann auch gesetzlich verankert ist, eine sozialere Hochschule. Deshalb kann ich es nur noch einmal betonen: Orientieren wir uns an dem, was bei den Hochschuldialogforen an Forderungen auf den Tisch gelegt wurde! Es gehört für uns selbstverständlich dazu, wenn wir diesen Dialogprozess initiiert haben, diese Forderungen dann auch letztendlich in die große Novelle einfließen zu lassen. Deshalb lehnen wir den Antrag der CDU ab.

An der Stelle will ich mich bei all denen bedanken, die intensiv an den Hochschuldialogforen teilgenommen haben, die die Forderungen auf den Tisch

gelegt haben und die gezeigt haben, es reicht eben nicht, ein neues Hochschulgesetz über Nacht zu schreiben. Die Problemlagen sind vielfältig, die müssen entsprechend abgebildet werden. Ich vertraue da auch in das Haus, dass jetzt entsprechend durch die Prüfung geschaut wird, wie das alles rechtssicher umgesetzt werden kann. Ich freue mich dann auf die weitere Debatte wahrscheinlich im Herbst mit den entsprechenden Akteuren zum konkreten Gesetz. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD hat die Abgeordnete Mühlbauer das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Minister, werte Kolleginnen und Kollegen und Interessierte, die um die späte Uhrzeit hier noch zuhören! Ich mache es kurz: Ich kann mich vollumfänglich den Ausführungen meines Vorredners anschließen, vollumfänglich in diesem Zusammenhang. Dafür werden wir uns einsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedauere es, Herr Dr. Voigt, Sie leider in den letzten Ausschüssen nicht regelmäßiger angetroffen zu haben, wir hätten vieles auch dort diskutieren können. Der Herr Ausschussvorsitzende Wucherpfennig weiß, dass wir unter „Sonstiges“ im letzten Ausschuss eine Frage der Erfurter Universität umfänglich diskutiert haben, die den Ausschuss jetzt schon befragen wollte. Wir haben uns im Rahmen unserer Verantwortung dazu entschieden, das heißt, des legislativen gesetzgebendes Prozesses, uns mit einer Anhörung zu beschäftigen und da natürlich allen Beteiligten, allen Akteuren hier in diesem Haus, hier in dem Gesetzgebungsverfahren Raum zu geben und uns dann mit unserer Kraft einzubringen, dieses Gesetz so zu gestalten, wie es für Thüringen sinnhaft ist, wie es einer modernen Hochschulgesetzgebung entspricht und wie es unserem Demokratieanspruch in dem Bereich auch gerecht wird.

Herr Dr. Voigt, ich habe wirklich hier den Kolleginnen und Kollegen heute versprochen, es hier in Kürze rüberzubringen. Ich verweise zum Nachlesen auf öffentliche Dokumente, die den Hochschuldialog und die Zielstellung dokumentieren, nachzulesen auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 27.10.2016. Hier ist in allen wesentlichen Eckpunkten – die erspare ich mir, weil Kollege Schaft sie uns inhaltlich umfänglich dargebracht hat – der Veränderungsbedarf hinterlegt, und auch die Gegenüberstellung mit der Gesetzgebung dargestellt. Des Weiteren sind auch die Themenblätter zu den Werkstattgesprächen – ich habe hier

nur das Deckblatt heute mitgebracht – zu 19 verschiedenen Themen mit sehr umfänglichem Inhalt zum Vertiefen sehr interessant und informativ. Dort sind der Regelungsbedarf, der Grund der Regelung, der Weg, wie es geregelt wird, und der Diskussionsprozess verzeichnet. Dieses sollte Grundlage für weitere Diskussionen unseres parlamentarischen Verfahrens werden.

Aus diesem Grund sehe auch ich hier keinen Bedarf, Ihrem Antrag zuzustimmen, und werbe für Ablehnung dieses Antrags, der zu diesem Zeitpunkt a) in der Wiederholung endet oder b) von diesen Ansätzen überholt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eins liegt mir besonders am Herzen noch einmal zu sagen: Wenn wir die Hochschulen und den Beschluss der Landesrektorenkonferenz ernst nehmen, das heißt die Bauherreneigenschaften ernst diskutieren, dann bitte nicht mit Vorschlägen, die heute schon in unseren Gesetzgebungsverfahren möglich sind. Das ist das bayerische Modell. Das heißt, auf Antrag können Hochschulen dieses übernehmen. Das entsprach und entspricht nicht dem Willen der Universitäten, die an uns herangetreten sind. Da müssen wir gute Lösungen finden, die tragfähig sind für die Hochschulen, für das Land und auch für die Sinnhaftigkeit der Baumaßnahme. Diesbezüglich werbe ich bei Ihnen auch noch dafür, diesen Dialog mit uns hier aufzunehmen, bedanke mich für das Zuhören und bitte um Ablehnung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Prof. Dr. Voigt, Fraktion der CDU, das Wort.

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin wie immer erfreut – ich übernehme das jetzt mal für die Frau Mühlbauer – das hatte ich jetzt eben nicht gehört.

Ich danke dem Ministerium für diese tolle Beteiligungskultur und für viele andere Dinge, die da passiert sind. Ich garantiere Ihnen eines, wenn das Ihre Eckpunkte sind und die gesetzt werden – Herr Schaft ist, glaube ich, gerade draußen,

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Nein! Hier!)

dahinten –, dann garantiere ich Ihnen eines, Sie kriegen eine doppelte Bruchlandung hin und zwar erstens im Anhörungsprozess und zweitens werden Sie vor dem Gericht enden,

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Abwar- ten!)

(Abg. Schaft)

weil Sie gegen eklatante verfassungsrechtliche Rechte verstoßen. Das, was Sie auf Ihrer Website momentan als Ihre Eckpunkte publizieren und ich werde es Ihnen gleich erklären, Herr Minister –

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie haben es immer noch nicht verstanden!)

Nein, Sie können es mir doch dann erklären, Frau Henfling. Dafür sind wir doch heute hier. Ich beteilige mich auch nicht an einem Hase-Igel-Spiel. Am 12.02.2015 haben wir die erste Vorlage zum Hochschulgesetz gemacht. Wollen Sie mir hier ernsthafterweise erzählen, dass ich mich im Februar zum ersten Mal mit dem Hochschulgesetz beschäftigt habe? Ich habe drei Jahre Beteiligungskultur in der Hochschulentwicklungsstrategie mitgemacht. Sie können froh sein, dass der Kollege Matschie nicht da ist. Der hat die Hochschulentwicklungsstrategie 2014 formuliert, damit er gleich ein Hochschulgesetz in 2015 schreiben kann. Sie haben zwei Jahre verpennt, weil Ihnen Ihr Koalitionspartner, Ihr neuer, Dinge ins Programm geschrieben hat, die Sie als Sozialdemokraten nie beschließen würden und das müssen Sie jetzt hier verkaufen. Das machen Sie gut, Herr Tiefensee, aber tun Sie doch bitte nicht so, als ob das sozialdemokratische Kernpolitik in der Hochschulpolitik ist. Das ist letztlich etwas, was Sie sich haben aufs Auge drücken lassen und das zeigt mir wieder mal, dass Sie sich als Minister nicht gegen Ihren Koalitionspartner durchsetzen konnten und das ist die Lektion, die wir bei dem Hochschuldialog gelernt haben.

(Beifall CDU)

Und jetzt nur mal eine kleine Fußnote: Wenn Sie Werkstattgespräche parallel zu Fraktionssitzungen ansetzen, zeigt das, welche Form von Beteiligungskultur Sie mit den Oppositionskräften pflegen wollen.

(Beifall CDU)

Zu der Interpretation des Verfassungsgerichtsurteils komme ich gerne noch, aber ich sage Ihnen mal ganz genau, wo die Unterschiede liegen in unseren Eckpunkten, die wir frühzeitig entlang des Weges in allen Ausschusssitzungen, auch bei denen, wo Sie mal da waren, Frau Mühlbauer, oder halt mal nicht, formuliert haben – nämlich wir haben immer gesagt, wir wollen nicht, dass wir so lange zuwarten. Sie haben Schneckentempo entschieden, wir waren für Turbo. Wir haben gesagt, wir wollen Freiheit in der Wissenschaft, Freiheit in der Hochschulautonomie. Sie wollen Zwang und das werde ich Ihnen jetzt genau zeigen, was Sie in Ihren Punkten an Zwang hineinformuliert haben. Dann drittens: Wir wollen moderne Strukturen und Sie wollen zurück zum staatlichen Dirigismus und dann gibt es viertens bei uns eine ganz klare Konzentration auf den Bereich Wissenschaft und Forschungsfreiheit, wäh

rend Sie sagen, nein, lassen Sie uns mal schön da hineingucken und entscheiden, was geforscht werden soll und was nicht. Das ist Ihr Hochschulgesetz, was Sie zumindest nach Eckpunkten vorlegen wollen und da kann ich Ihnen nur sagen, das wird die Wissenschaftscommunity in Thüringen nicht mitmachen. Das kann ich Ihnen garantieren.

(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Da schauen wir mal! Eine gute Fla- sche Rotwein…!)

Ja, ich bin gespannt. Ich will Ihnen einmal sagen, dass ich das sehr differenziert gelesen habe, weil ich Ihnen auch sage, es gibt Punkte, die wir für unterstützenswert halten und die will ich vorneweg schicken.

Das Erste ist, ich glaube, dass die dezentralen Studienkommissionen in der Beteiligung von Studenten etwas sind, was lohnenswert ist, weil ich glaube, dass man hier genauer justieren kann.

Dann will ich Ihnen sagen, dass ich die Qualifizierungsvereinbarung schon in den Diskussionen, die wir zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz formuliert haben, auch schon mitdiskutiert habe und deswegen halte ich das auch für einen sinnvollen Vorschlag.

Ich sage Ihnen drittens, dass ich auch glaube, dass die Ernennung von Professoren auf die Hochschule zu verlinken, genau ein Weg ist, den wir gehen sollten, weil es am Ende natürlich auch darum gehen muss, dass wir in den Hochschulen schneller unterwegs sind. Wenn unsere durchschnittliche Berufungszeit in Jena und in Ilmenau 23 oder 24 Monate beträgt, dann ist das keine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Das ist ein Punkt, den wir zur Kenntnis nehmen müssen. Deswegen muss man hier justieren. Wir finden den Vorschlag auch begrüßenswert.

Viertens: Ein kooperatives Promotionsverfahren halte ich für besser als das, was die Kollegen in Hessen gemacht haben, weil ich glaube, dass wir hier zielgenauer zwischen Universitäten und zwischen Fachhochschulen vermitteln.

Das sind vier konkrete Punkte, zu denen ich Ihnen zusagen kann – und daran sehen Sie, dass wir wirklich an der Sache interessiert sind –, dass wir das als Union unterstützen werden. Natürlich steckt der Teufel im Detail. Wir werden uns ansehen, was Sie dann genau formulieren.

Jetzt will ich mal zu den fünf Oberpunkten kommen, die Sie letztlich in Ihrer Vorstellung formuliert haben. – Bitte am Ende.

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Aber das würde ganz gut zu dem einen Punkt pas- sen!)

Nein, das machen wir schön am Ende. Ich bin gerade beim Wassertrinken.

Beginnen wir mal bei dem Thema „Hochschulautonomie“ und „Governance-Struktur“. Mich überrascht wirklich, dass Sie sich dabei so abzocken haben lassen, Herr Minister.

(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Hören Sie auf mit diesen Unterstellun- gen! Was wissen Sie denn, was meine Mei- nung ist und was nicht? Unerträglich!)