Protocol of the Session on February 23, 2017

rem System so umsetzen wollen, eben nicht. Das wird so nicht funktionieren, meine Damen und Herren von der AfD. Ihr Antrag ist daher etwas widersinnig und leider auch unpraktikabler Unfug. Das haben wir heute bei einigen anderen Anträgen schon gelernt. Ein Blick ins System, auch in die folgenden Verwaltungsaufgaben und in die Folgen, die sich dann für die einzelnen Dinge ergeben, und ein bisschen länger nachgedacht, da hätte sich vielleicht dieser Antrag auch im Vorfeld schon erledigt.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen als CDU-Fraktion auf das bewährte Instrument der sicheren Herkunftsländer und hoffen auf die Einsicht der Landesregierung, diese Realität eines praktikablen Instruments auch endlich zur Kenntnis zu nehmen und die bewährte Praxis auch im Bundesrat endlich zu unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Berninger aus der Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, die sogenannten sicheren Herkunftsländer sind einer der Bestandteile des sogenannten Asylkompromisses von 1993. Sie sind ein Konstrukt, das die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl dadurch verfestigt, dass sorgfältige Einzelfallprüfungen in vielen Fällen nicht mehr erfolgen, da der oder die Geflüchtete schließlich aus einem sicheren Herkunftsland kommt und somit Verfolgungsgründe quasi ausgeschlossen werden. Bereits die Entscheidungen der Vorjahre, Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, später dann auch noch Albanien, Montenegro, und zuletzt die Entscheidung des Bundestages, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu deklarieren, erfolgten entgegen menschenrechtlicher Gesichtspunkte. Zahlreiche Gutachten zur menschenrechtlichen Situation und beispielsweise zu dem Umgang mit Minderheiten in diesen Ländern wurden bei dieser Einstufung bewusst außer Acht gelassen. Und Ziel dieser Einstufung sind Abschreckung und schnellere Abschiebung, meine Damen und Herren. Die Absurdität dieses Konstrukts „sicheres Herkunftsland“ erweist sich gerade im Moment einmal mehr am Beispiel Afghanistan, meine Damen und Herren. Der Bundesinnenminister traut sich nur in schusssicherer Weste, behelmt und in Panzerbegleitung dorthin. Der Bundestag beschließt, den Bundeswehreinsatz zu verlängern. Währenddessen wird einer Unterstützerin afghanischer Geflüchteter

(Abg. Herrgott)

durch das Auswärtige Amt eine Reise in dieses Land untersagt. Warum? Wegen der Sicherheitslage. Die UN sieht insbesondere für männliche Flüchtlinge die drohende Zwangsrekrutierung für Milizen als Fluchtgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Der UNHCR spricht von einer sich 2015 verschlechterten Menschenrechtssituation und Sicherheitslage mit einer Rekordzahl konfliktbedingter ziviler Opfer. Die Bundesrepublik aber schiebt Menschen zwangsweise dorthin ab, weil es dort sichere Regionen gäbe, in die aber gar nicht abgeschoben wird. Die zynische Bemerkung des Bundesinnenministers von dieser Woche möchte ich mir ersparen zu wiederholen.

Die CDU argumentiert in ihrem Antrag, dass in Marokko, Algerien und Tunesien nicht generell systematische Verfolgung, Folter oder unmenschliche, erniedrigende Behandlung befürchtet werden müsse. Sie behaupten, aus diesen Staaten steige die Anzahl derer, die ohne Asylgrund „trotz stetig niedriger Schutzquote“ – Zitat – Asyl beantragen. Zum Beleg, Herr Herrgott, führen Sie Zahlen aus dem III. Quartal 2016 an – ohne Quellenangabe übrigens –, die jedoch nach Angabe der Bundesregierung – und zwar in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Bundestagsdrucksache 18/10575 – andere, nämlich korrigiert höhere, sind. Sie haben in Ihrem Antrag von einer Schutzquote für Marokko von 3,3 Prozent gesprochen. Nach Angaben der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache, die ich gerade zitiert habe, beträgt die Gesamtschutzquote fast doppelt so viel, nämlich 6,1 Prozent. Wenn man die bereinigte Schutzquote nimmt, die nur die inhaltlichen Entscheidungen berücksichtigt und formelle, wie etwa die Aufenthaltsstatusänderung durch Heirat oder die Dublin-Entscheidungen außer Acht lässt, sind wir bei einer bereinigten Schutzquote von 9 Prozent – ungefähr dreimal mehr, als Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das war verschwindend gering!)

Eine Verdreifachung ist nicht verschwindend, mein lieber Herr Herrgott.

Für Algerien geben Sie 2,3 Prozent an; bereinigte Schutzquote ist aber tatsächlich 8,8 Prozent. Bei Tunesien gehen Sie von 0,9 Prozent aus; die bereinigte Schutzquote beträgt aber 3,2 Prozent – also schon ein ganzes Stück mehr. Da sind noch gar nicht die Fälle mitgerechnet, in denen sich Geflüchtete – und wir wissen, dass das häufig passiert – gegen die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wehren und gerichtlich ihren Schutzstatus einklagen. Die Zahlen habe ich leider auch nicht, aber das sind auch einige.

Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, meine Damen und Herren, wäre ein verheerendes Zeichen. Es ist ein Sig

nal für diese und auch andere Länder, in denen man foltert, demokratische Grundrechte missachtet und Menschenrechte verletzt. Das Signal wäre: Europäische Staaten, wie die Bundesrepublik, ignorieren dies, sie sanktionieren dies nicht, es ist ihnen gleich. Sanktionen sind nicht zu erwarten. Das ist ein verheerendes Signal aus menschenrechtlicher Sicht, meine Damen und Herren.

Dass mit dieser Entscheidung erneut Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für die Einstufung solcher Länder verletzt werden, kann man anhand des Zynismus solcher Asyl- und Flüchtlingspolitik eigentlich fast schon als Petitesse bezeichnen. Das spielt aber wohl nach den Geschehnissen der letzten Wochen und der pauschalen Verurteilung Geflüchteter aus diesen Ländern in der Debatte kaum noch eine Rolle.

Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU und selbstredend der sogenannte Alternativantrag sind abzulehnen. Menschenrechtsverletzende Staaten sind nicht sicher.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der CDU möchte die Länder Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Die Frage der sicheren Herkunftsländer diskutieren wir heute nicht zum ersten Mal. Das haben wir auch im Juni des Jahres 2015 schon mal an den Balkanstaaten diskutiert. Deswegen hätte man es sich heute einfach machen können und die Rede von damals noch einmal auspacken können, denn inaktueller ist sie tatsächlich nicht geworden.

Der Alternativantrag der AfD möchte eine komplette Umkehr der Liste hin zu einer Liste sicherer Staaten und damit im Prinzip das Asylsystem komplett aushebeln und sich vom Konsens der im Grundgesetz festgelegt ist, verabschieden. Das kann man kurz machen: Das werden wir auf jeden Fall ablehnen.

Wir werden aber auch den Antrag der CDU ablehnen, und zwar, weil die sicheren Herkunftsländer eine Einschränkung im Asylrecht sind, weil sie eine Abkehr machen von einer Einzelfallprüfung, die das Grundgesetz und das Asylrecht eigentlich vorsehen, um damit beschleunigte Verfahren zu ermöglichen und damit höhere Hürden für Asylantragsteller mit sich bringen und das wollen wir schlicht und ergreifend nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Berninger)

Es lohnt sich tatsächlich auch hier noch einmal ein Blick auf die Situation in den Ländern. Jetzt ist es so, dass das Grundgesetz vorsieht, dass das Grundgesetz sagt: Man kann nur dann Länder zu sicheren Herkunftsstaaten ernennen, wenn dort keine politische Verfolgung stattfindet und auch keine unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen stattfinden. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1996 hat noch einmal gesagt, dass diese Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit sichergestellt sein muss und für alle Personen, tatsächlich alle Personengruppen. Wenn man sich die Situation in Algerien, Marokko und Tunesien aber ansieht, ist es jetzt tatsächlich so, dass es dort noch systematische und auch schwerwiegende staatliche Diskriminierung gibt, schon allein dadurch, dass homosexuelle Handlungen in diesen Staaten strafbar sind. Da können Sie jetzt sagen, dass Sie das anders sehen und dass das für Sie keine Verfolgung ist. Aber ich würde sagen, dass in einem Land, in dem Homosexualität unter Strafe steht, dass das tatsächlich für bestimmte Personengruppen dann schlicht und ergreifend kein sicheres Herkunftsland sein kann

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und es ist mit dem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar. Deshalb ist es in diesem Fall so: Selbst wenn man sagt, dass es sichere Herkunftsstaaten geben kann, muss man es in diesem Fall ablehnen. Auch wenn Sie sagen, dass das Asylrecht natürlich ein Schutz auf Zeit ist für viele Menschen, die nach Deutschland kommen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, ist es nicht nur ein Schutz auf Zeit, sondern es ist auch eine dauerhafte Perspektive und das wollen wir nicht infrage stellen und nicht angreifen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Rudy, Fraktion der AfD, das Wort.

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, drei Dinge vorab: Die Maghreb-Staaten sind sicher, jegliche anders lautende Behauptungen sind wirklichkeitsfremd, angesichts der Zustände auf unserer Welt, in der echte Unsicherheit herrscht.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, mein Gott!)

Linke und Grüne haben mit ihrer Weigerung, diese Realitäten anzuerkennen, ein extrem hohes Sicherheitsrisiko für unser Land geschaffen. Sie sind in hohem Maß mitverantwortlich für die gravierenden Kriminalitätsbelastungen durch Nordafrikaner in Deutschland und sie sind damit maßgeblich mitverantwortlich für die entstandenen Vorbehalte gegen Menschen aus diesen Ländern.

(Beifall AfD)

Ja, so ist es aber. Zum Ersten: Man kann die Bundesregierung in vielen Punkten kritisieren, nicht jedoch die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer. Im Rahmen des Gesetzentwurfs des letzten Jahres hat man sich mit der Sachund Rechtslage in diesen Ländern auseinandergesetzt. Dabei kamen für Algerien folgende Erkenntnisse zutage, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus dem Gesetzentwurf: „Algerien ist eine Demokratische Volksrepublik laut der Verfassung, welche als Staatsprinzipien demokratische Regierungsführung und soziale Gerechtigkeit vorsieht. […] Oppositionsparteien können sich relativ ungehindert betätigen […]. Mit der geplanten Verfassungsreform sollen die Rechte der parlamentarischen Opposition gestärkt werden. Die Staatsgewalt wird in allen Teilen des Landes effektiv und uneingeschränkt ausgeübt. […] Der Grundrechtsschutz in der algerischen Verfassung ist hoch und soll durch die geplante Verfassungsreform weiter ausgebaut werden. […] Staatliche Repressionen, die allein wegen Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe erfolgen, sind in Algerien nicht feststellbar. Es liegen keine Informationen über weitverbreitete und massive Menschenrechtsverletzungen vor.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lesen Sie mal den Bericht von 2016!)

Die Verfassung verbietet Folter und unmenschliche Behandlung. Das traditionelle islamische Strafrecht wird nicht angewendet.“ Vergleichbares gibt es auch für Marokko und Tunesien. Dementsprechend niedrig sind die Anerkennungsquoten. In den vergangenen Monaten lagen sie – ich habe jetzt die Zahlen genommen, die unser Referent ermittelt hat – für Tunesien bei 0,8 Prozent, für Algerien bei 2,7 Prozent und für Marokko bei 3,5 Prozent.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie das der Referent wohl ermittelt hat!)

Sie sind aber richtig, diese Zahlen, denke ich doch. Soweit so eindeutig: Die Maghreb-Staaten sind sicher oder andersherum gesagt: Wer selbst die Maghreb-Staaten für unsicher erklärt, der lädt fast die ganze Welt nach Deutschland ein, hier einen Asylantrag zu stellen und über das Asylrecht einzuwandern. Und hier sind wir beim zweiten Punkt: Das ist

(Abg. Lehmann)

das Konzept der linken und grünen Utopisten. Für die sind Algerien, Marokko und Tunesien nämlich angeblich nicht sicher. Das ist insofern absurd als es vermutlich sicherer ist, in Tunesien oder Marokko über einen Bahnhofsvorplatz zu gehen, als in Köln am Silvesterabend. Das haben wir auch linken und grünen Utopisten zu verdanken,

(Beifall AfD)

denn neben einem absurden Asylrecht verdanken wir ihnen schließlich auch, dass die Polizei durch realitätsfremde Vorschriften und Einsatzregeln nicht einmal ansatzweise in der Lage ist, die unter anderem aus dem Maghreb, dank Ihnen, importierte Kriminalität zu verfolgen oder gar zu verhindern. Das Bundeskriminalamt stellte vergangenes Jahr fest: Der Anteil von Staatsangehörigen aus den Maghreb-Staaten, das sind die sogenannten Nafris, an der Gruppe der Tatverdächtigen war sehr viel höher als ihr Anteil an der Gruppe der Zuwanderer. Die deliktischen Schwerpunkte lagen bei diesen Tatverdächtigen im Bereich der Diebstahlsdelikte, gefolgt von Vermögens- und Fälschungsdelikten. Nafris, so das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in einer internen Analyse, verhalten sich äußerst aggressiv gegenüber einschreitenden Polizeibeamten. Nach der denkwürdigen Nacht von Köln hat der nordrhein-westfälische Innenminister, Herr Jäger von der SPD, durchgesetzt, dass sein Land keine weiteren Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten aufnehmen muss. Anstatt sich über die Verwendung der polizeilichen Abkürzung „Nafri“ aufzuregen, die für Tatverdächtige im Alter von 15 bis 25 Jahren aus Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Marokko, Tunesien und Syrien steht, sollten die Grünen sich über den Skandal des fehlenden Rechtsvollzugs Gedanken machen. Von den 21.000 Algeriern, 76.000 Marokkanern und 33.000 Tunesiern in Deutschland sind trotz der geringen Anerkennungsquote nur knapp 10.000 vollziehbar ausreisepflichtig. Von Januar bis Oktober 2016 wurden nur 257 Algerier, 208 Marokkaner und 142 Tunesier abgeschoben. Der große Rest lebt geduldet in Deutschland, genau wie der tunesische Attentäter von Berlin Anis Amri. Wir füttern aufgrund der rot-grünen Inkompetenz selbst Leute bei uns durch, die uns umbringen, bestehlen oder Frauen sexuell missbrauchen. Alles Folgen Ihrer rot-grünen Hypermoral!

(Beifall AfD)

Das Problem ist – und das sage ich auch in Richtung der CDU-Fraktion –, dass die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten nur kurzfristig weiterhilft. Die nächste Armutsmigrationswelle aus einem anderen Herkunftsgebiet in Afrika oder Asien folgt mit Sicherheit und dann stehen wir wieder vor denselben endlosen Diskussionen, wie sicher diese Region ist. Denn es ist ja nicht so, dass Rote und Grüne an Fakten interessiert wären und sich über

zeugen ließen. Als Erfinder des postfaktischen Moralisierens interessiert die nur ihre Ideologie und demzufolge ein Maximum an Einwanderung. Zu diesem Zweck werden dringend notwendige Änderungen des Asylrechts von Rot-Grün blockiert.

Nun ist diese Taktik bekannt und es gibt insofern nur eine vernünftige Strategie, mit der man diese Blockadehaltung unterbinden kann, und diesen Weg geht unser Alternativantrag. Ziel des Antrags ist die Definition der sicheren Herkunftsstaaten im Asylgesetz. Es müssen logischerweise alle Staaten sein, die nicht ausdrücklich als unsicherer Herkunftsstaat anerkannt sind.

Herr Abgeordneter Rudy, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrgott?

Kollege Rudy, glauben Sie denn oder schätzen Sie ein, dass wir, weil die Diskussion zur Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten so schwierig sein könnte, deswegen die Diskussion scheuen und einfach pauschale Erklärungen abgeben sollten?

Ich denke, normalerweise kann man über die Botschaften erfahren, ob die Staaten sicher sind oder nicht. Und ich muss noch eins dazu sagen, wir hatten im Europaausschuss vor Kurzem einige Diplomaten, junge Diplomaten aus Marokko, Algerien, Tunesien.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Die sind nicht verfolgt worden.)

Ich habe zum Beispiel diesen Diplomaten aus Marokko gefragt, warum so viele Marokkaner in Deutschland Asyl beantragen. Ich habe dann noch dazu gefragt, ob Marokko jetzt wirklich keine Demokratie ist, ob es da Probleme gibt. Er hat zu mir gesagt: Es gibt 33 politische Parteien, elf davon sind im Parlament und drei bilden die Regierung. Also ist es auf jeden Fall schon mal eine demokratische Regierung. Das ist eine gemäßigte islamische Regierung.