Die Landespolizeidirektion – auch das war schon mehrfach Thema in der Debatte – hat daher den Auftrag erhalten, das Thüringer Pilotprojekt
Politprojekt wäre falsch an dieser Stelle – Pilotprojekt Body-Cam vorzubereiten, zunächst anhand des Lagebilds „Gewalt gegen Polizeibeamte“, geeignete Testregionen sowohl in einem Ballungsraum als auch in einer Fläche zu finden. Diese sind gefunden worden und wir werden die Erprobung zunächst in den Inspektionsdiensten Erfurt Nord, Gotha sowie in der Polizeiinspektion Sonneberg starten. Der Test wird in den Einsatz- und Streifendiensten von Basisdienststellen durchgeführt werden. Die Kameras kommen bei den alltäglichen polizeilichen Lagen durch die Doppelstreifen zum Einsatz. Damit unterscheiden wir uns beispielsweise von Hessen – auch das war schon in der Debatte mehrfach erwähnt –, wo bei frühen Projekten der Kamerabeamte und teilweise sogar ein vierter Beamter zur Sicherung des Kamerabeamten als zusätzlicher Mitarbeiter zur Doppelstreife eingesetzt worden ist. Der Sicherheitsgewinn kann hier vielleicht auch eher dem Einsatz der Kamera zugeschrieben werden, weniger dem Einsatz von Zusatzbeamten. Die notwendigen Rahmenbedingungen des Pilotprojekts sollen insgesamt innerhalb des ersten Quartals 2017 erarbeitet und festgeschrieben werden. Danach werden geeignete Kamerasysteme ausgewählt. Parallel dazu wird die Landespolizeidirektion unter Beteiligung der Pilot
dienststellen gebeten, ein Durchführungskonzept zu erstellen und die Beamten einschlägig zu beschulen. Das Pilotprojekt soll noch im zweiten Quartal dieses Jahres in die Praxis umgesetzt werden.
Abschließend werden die Erkenntnisse des Thüringer Pilotprojekts mit den Erkenntnissen anderer Länder abgeglichen und erst danach wird über einen landesweiten Einsatz von Body-Cams zu entscheiden sein. So viel zum Thema „Body-Cams“.
Aber allen, die jetzt ausgeharrt haben, will ich heute noch eine positive Nachricht überbringen. BodyCams sind lediglich technische Hilfsmittel. Wichtiger sind uns und auch der Landesregierung insgesamt eigentlich die Menschen, die wir für die öffentliche Sicherheit benötigen. Deshalb ist es wichtig, an dieser Stelle auch klare Zeichen zu setzen. Die Sicherheitslage erfordert klare Zeichen und dazu gehört ein Paket von Maßnahmen ganz unterschiedlicher Art. Hervorheben möchte ich neben den Gesetzesänderungen, die wir bereits beraten haben, die Verbesserung der Schutzausrüstung der Polizei, aber auch die oft angemahnte Verbesserung der personellen Situation. Deshalb freue ich mich, dass ich Ihnen jetzt mitteilen kann, dass wir in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils 200 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ausbilden können,
und dass ich auch unsere Polizeischule in Meiningen angewiesen habe, die entsprechenden Kapazitäten herzustellen. Das haben wir in der Landesregierung so vereinbart. Die Finanzministerin unterstützt das. Das ist ein wichtiges Signal, das von heute ausgeht, an unsere Polizei, aber auch an die Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Wir werden in den nächsten drei Jahren dreimal 200 neue Polizeibeamte ausbilden und einstellen. Das macht noch in dieser Legislatur eine Summe von 600 Polizeibeamten. Dafür danke ich auch ausdrücklich der Thüringer Finanzministerin.
wenn Sie denken, dass Sie mit einmal freundlichem Lächeln die Opposition da irgendwo in die Ecke kriegen – Wir haben Sie mehrfach unterstützt. Ich will mal darauf hinweisen, dass wir hier zur inneren Sicherheit extra ein Sonderplenum gemacht haben. Es mag jetzt dem einen oder anderen nicht gefallen haben, aber wir haben es gemacht, und wir haben es lange genug angekündigt. Ich habe von dem Pult aus hier gesagt, auch Versäumnisse zu unserer Zeit müssen benannt werden. Aber man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Sicherheitslage sich in den letzten Jahren nun wirklich gravierend verändert hat.
Sich hier herzustellen und dann zu lächeln und zu sagen, Fiedler setzt den ersten Helm auf oder so, das können Sie stecken lassen. Das sage ich Ihnen klipp und klar. Das können Sie einfach stecken lassen.
Es geht um unsere Polizisten. Wie oft haben Sie schon angekündigt, wir machen das, wir machen das, wir machen das? Weil wir oft zu spät sind, sind wir mit den Ausschreibungen hintendran geraten, weil alle anderen Länder natürlich schon bestellt hatten. Wir waren die letzten in der Reihe. Und da dauert es wieder Monate, ehe es kommt. Sich dann so hinzustellen, finde ich nicht in Ordnung. Wir können auch eine andere Gangart einlegen, damit habe ich überhaupt kein Problem. Doch, da ärgere ich mich jetzt wirklich. Deswegen muss ich das sagen. Wir haben uns an der Sache exakt entlanggehangelt und haben gesagt, das muss verändert werden, das muss verändert werden, nach und nach kommt es ja, aber dann bitte schön die – unten lassen.
Jetzt schaue ich in das weite Rund und stelle keine Wortmeldung mehr fest. Wenn das so bleibt, schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
Nun kommen wir zu dem von mir vorhin avisierten Änderungsantrag. Es ist ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Er hat sogar schon eine Drucksachennummer, nämlich die 6/3504. Zunächst gehe ich mal davon aus, dass der Antragsteller – jedenfalls ging das aus dem Redebeitrag hervor – diese Änderungen zulässt. Gibt es da Widerspruch?
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kannst du mal vorlesen? Dass sie nichts anderes rein- geschrieben haben!)
Kann ich nicht erkennen. Zum Vorlesen, Herr Kollege Fiedler, kommen wir noch, einen kleinen Augenblick Geduld.
Ich gehe davon aus, dass niemand der Verlesung widerspricht. Das ist offenkundig auch der Fall. Nun verlese ich Ihnen die Änderungen zum Antrag in Drucksache 6/3117 der Fraktion der CDU: unter Ziffer 1 a) wird gestrichen „31. März 2017“ und stattdessen eingefügt „30. Juni 2017“.
Im nächsten Halbsatz, der da heißt: „welche, die in anderen Bundesländern“ wird ergänzt um die Formulierung „und international bis dato erlangten Erfahrungen“
Diese beiden Änderungen stehen jetzt zur Abstimmung. Es erhebt sich da kein Widerspruch. Wer diesen Änderungen – es geht jetzt nur um den Änderungsantrag – zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen.
Jetzt geht es um die Änderungen, das ist der Antrag in Drucksache 6/3504 und dann kommen wir zu den Abstimmungen der einzelnen Punkte. Immer schön der Reihe nach. Die Änderungen habe ich Ihnen vorgetragen, das sind derer zwei. Die waren relativ überschaubar.
Jetzt lasse ich darüber abstimmen, ob diesen Änderungen zugestimmt wird. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit sind diese Änderungen einstimmig angenommen.
Dann wurde Teilung der Frage beantragt. Dem wird auch nicht widersprochen, sodass ich jetzt … Moment, ich habe etwas vergessen, sorry. Wir müssen jetzt noch – nein, ist schon richtig. Die Teilung wurde beantragt und wir stimmen jetzt über die Ziffer 1 des Antrags unter Berücksichtigung der eben abgestimmten Änderungen ab. Wer der Ziffer 1 dieses Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und des Abgeordneten Gentele. Auch die AfD-Fraktion in voller Gänze oder gibt es da Unterschiede?
In voller Gänze. Dann nehmen wir das so zur Kenntnis. Gegenstimmen – die Frage dürfte sich dann erübrigen. Damit ist dieser Ziffer 1 des Antrags in Drucksache 6/3117 zugestimmt.
Wir stimmen jetzt ab über die Nummer 2 des Antrags. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen, bitte. Das sind die Stimmen aus der Linken-Fraktion, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Ziffer 2 des Antrags der CDU in Drucksache 6/3117 nicht zugestimmt.
Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3282 dazu: Unsichere Herkunftsstaaten bestimmen – Gefahr einer ungebremsten Masseneinwanderung über das Asylrecht verhindern Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3343
Gibt es den Wunsch nach einer Begründung für den Antrag der CDU-Fraktion? Gibt es nicht. Gibt es den Wunsch aus der AfD-Fraktion zur Begründung ihres Alternativantrags? Offenkundig auch nicht. Damit eröffne ich die Beratung und als Erstem erteile ich dem Abgeordneten Herrgott aus der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, in unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat endlich für die Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten einzusetzen. Das lässt sich auch sehr gut begründen, meine Damen und Herren. Minister Poppenhäger hat ja gerade gesagt, es bedarf klarer Zeichen, diese seien gefordert, aber eben nicht nur durch die Sicherheitslage, sondern auch durch die Erkenntnislage. Und die Erkenntnislage unserer Bundesregierung besagt: In allen drei Ländern gibt es keine systematische und durchgängige Verfolgung, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung und auch keine Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
Dennoch, meine Damen und Herren, haben mehrere zehntausend Antragsteller aus diesen Ländern in den letzten zwei Jahren bei uns einen Antrag auf Asyl oder Schutz aufgrund anderer Kriterien gestellt. Nun, die Gesamtschutzquote liegt dennoch trotz dieser mehreren zehntausend Einzelfälle weit
unter fünf Prozent bei den einzelnen Ländern – konkret für Marokko bei 3,3 Prozent, für Tunesien bei 0,9 Prozent und für Algerien bei 2,3 Prozent. Offensichtlich sind also bis auf ganz wenige Ausnahmen die Anträge auf Asyl oder anderweitigen Schutz von Personen aus diesen drei Ländern unbegründet.
Dennoch stellen diese unbegründeten und offensichtlich aus aslyfremden Motiven gestellten Anträge eine zusätzliche Belastung für unsere Verwaltungen dar, die sich besser auf die Anträge konzentrieren sollten, meine Damen und Herren, die auch eine Aussicht auf Erfolg haben. Daher gilt es durch die bereits im Fall der Balkanstaaten erfolgreich angewandte Einstufung auch dieser drei Staaten als sichere Herkunftsländer erstens falsche Anreize abzubauen und zweitens klarzumachen, wer aus diesen Staaten nach Deutschland kommen möchte, um hier ein besseres Leben zu beginnen, der muss dies über einen anderen Weg tun und eben nicht über das Ticket der Gewährung von Asyl und Flüchtlingsschutz, meine Damen und Herren.
Dieser Schutz auf Zeit in unserem Land ist denen vorbehalten, die ihn auch tatsächlich benötigen, und nicht denen, die ihn offensichtlich missbrauchen wollen. Die Zahlen sprechen hier eine ganz, ganz deutliche Sprache, meine Damen und Herren. Die regelmäßige Überprüfung der sicheren Herkunftsstaaten stellt sicher, dass die festgestellten Voraussetzungen auch nach einer angemessenen Zeit noch gelten. Es ist also keine Zementierung für die Ewigkeit, sondern dies wird
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Aber nicht nach den Vorgaben des Bundes- verfassungsgerichts!)
regelmäßig überprüft, Frau Berninger, und da können Sie auch jedes Mal wieder reinschauen, wie sich die Sicherheitslage eben verändert, verbessert oder verschlechtert hat. Das hat sich bewährt auf dem Balkan, in anderen Regionen und wird auch so erfolgreich in den letzten Jahren praktiziert. Die Ergebnisse der Verringerung der Zugangszahlen vom Balkan sprechen da eine sehr deutliche Sprache und sie geben diesem Instrument recht.
Zur AfD und ihrem sogenannten Alternativantrag: Meine Damen und Herren, die Umkehrung des Systems der sicheren Herkunftsstaaten, wie Sie es verlangen, ist ziemlich absurd, weil es zum einen eines deutlich höheren Verwaltungsaufwands bedarf, wenn wir eben nicht nur die Reihe der ausgewählten sicheren Herkunftsstaaten überprüfen, sondern alle Staaten auf der Erde ständig überprüfen. Daher ist das auch nicht praktikabel. Zum anderen funktioniert diese Beweislastumkehr, die Sie fordern, wenn wir die im konkreten Fall völkerrechtlich vereinbarten Schutzrechte auch wirklich mit unse