Protocol of the Session on February 23, 2017

(Zwischenruf Dr. Poppenhäger, Minister für Inneres und Kommunales: Das machen die!)

Ich will noch einmal sagen, dass das ja schon im Gange ist, weil da schon wieder Dinge bezweifelt werden. Meine Damen und Herren, ich glaube, man

sollte doch einfach mal festhalten, dass nicht nur die aktuellen Statistiken beweisen, dass eben die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten in den letzten fünf Jahren stark zugenommen hat. Ich sage bewusst, in den letzten fünf Jahren und nicht in den letzten zweieinhalb Jahren, damit das jeder einordnen kann, dass das leider zugenommen hat. Ich denke beispielsweise nur an die schweren Ausschreitungen und Angriffe – das kann ich nicht ersparen – linker Chaoten in Jena am 3. Oktober 2015 oder die zahlreichen Vorfälle im Kontext mit den Thügida-Demos. Auch bei ganz normalen Einsätzen, wo die Beamten im täglichen Streifendienst gerufen werden, haben Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen deutlich zugenommen. Das ist nicht unsere Erfindung, sondern das ist auch die Erfahrung, die uns alle Gewerkschaften und alle Polizisten, mit denen man redet, bestätigen. Das ist nichts, was man sich ausgedacht hat. Dieser Zustand ist meines Erachtens, unseres Erachtens untragbar und bedarf geeigneter Maßnahmen, um unsere Beamten künftig besser zu schützen, und zwar sowohl vor Anfeindungen jeglicher Art als auch zum Schutz vor immer wieder vorkommenden späteren Gegendarstellungen und Vorwürfen. Wir sollten beides dabei im Blick haben. Sie wissen alle, wie heute jeder mit diesen technischen Wunderwerken rumhantiert und wie sofort irgendeiner irgendwelche Aufnahmen macht und dann geht das zur Sache und oft wird es insbesondere gegen die Polizei verwandt. Und deswegen, meine Damen und Herren, ist es schon wichtig,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!)

dass man auch diese Dinge für spätere Gegendarstellungen – gegebenenfalls – und Vorwürfe hat. Und dass Body-Cams, meine Damen und Herren, kein Allheilmittel sind, ist uns sehr wohl klar. Aber nur bessere Schutzausrüstung zu fordern, wie es Herr Kollege Dittes in diesem Zusammenhang getan hat, reicht an dieser Stelle eben auch nicht. Da könnte ich gleich sagen, die Helme, die schon zehnmal verkündet wurden, sind immer noch nicht da. Aber das ist jetzt nicht mein Thema, mir geht es jetzt um die Body-Cams – in Klammern: Körperkameras. Würde man seiner Argumentation folgen, sollen sich unsere Beamten auch künftig weiter beschimpfen und angreifen lassen, nur mit dem Unterschied, dass diese den Tätern mit einer verbesserten Schutzausrüstung gegenüberstehen. Das ist einfach Quatsch! Dies allein kann nicht der richtige Weg sein, um der Zunahme von respektlosen Bürgern zu begegnen. Insbesondere auch Linksextreme und angebliche Fußballfans versuchen immer wieder, Polizisten zu stigmatisieren und zum Spielball ihrer Aggressionen zu machen. Um Polizeibeamte vor derartigen Szenarien besser zu schützen, hat Hessen als erstes Bundesland bereits im Mai 2013 ein Pilotprojekt

(Beifall Abg. Henke, AfD)

mit dem Ziel gestartet, potenzielle Angreifer abzuschrecken und die Sicherheit der Beamten im Einsatz zu erhöhen. Auch andere Bundesländer haben seither nachgezogen und entsprechende Pilotprojekte auf den Weg gebracht. Für den Einsatz solcher Kameras wurden und werden in erster Linie zwei Argumente angeführt: erstens die sogenannte Eigensicherung, also der Schutz des einzelnen Polizeibeamten vor Gewalt durch angreifende Personen, zweitens zur Beweissicherung von behaupteter Polizeigewalt. Schaut man sich allein die Erfahrungen aus Hessen an, wird deutlich, dass überall dort, wo die neue Technik zum Einsatz kam, die Gewalt gegenüber Polizisten signifikant zurückging. Auch wurde ein Anstieg der Kooperationsbereitschaft in Konfliktsituationen festgestellt sowie ein spürbarer Rückgang von aggressivem und unkooperativem Verhalten. Allein diese Feststellungen belegen nach meiner Meinung eindrucksvoll, dass sich der Einsatz dieser Technik bewährt hat und dies eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beamten im Einsatz darstellt.

Ich will hier erwähnen, dass selbst die beteiligten Polizeibeamten in Hessen von einer hohen Akzeptanz des neuen Einsatzmittels berichten, das sie nicht in ihrem taktischen Handeln behindert oder ein Gefühl der Überwachung auslöst. Damit will ich auch kurz noch mal auf Kollegen Dittes eingehen, der sich im Dezember gegenüber der Presse ablehnend zum Einsatz von Body-Cams äußerte, übrigens heute in abgeschwächter Form immer noch. Es ist sein gutes Recht, dass er die Meinung hat, aber man muss eben auch aufzeigen, dass es andere Meinungen gibt. Es ist mir ja sonnenklar, dass vor allem die Linken – und hier könnte ich vielleicht Herrn Schaft nehmen; Frau König ist heute gescholten worden, die nehme ich weg – kein gesteigertes Interesse daran haben, bei ihren Straßenaktionen gegen die Staatsgewalt künftig gefilmt zu werden.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wollen Sie den Brandner nachahmen, oder was?)

Was ist? Das können Sie halten, wie Sie wollen. Ich vertrete meine Meinung und nicht die vom Brandner.

Die Behauptung von Herrn Dittes, es gebe laut einer Studie keine Belege für die Wirksamkeit von Body-Cams als Mittel der Gefahrenabwehr, ist nur die halbe Wahrheit. Denn erstens untersuchte die Studie den Einsatz von Kameras in den USA und Großbritannien nur vorläufig und kann daher zwangsläufig kein Endergebnis darstellen. Zweitens: Zwar mag diese vorläufige Studie nicht zu den positiven Ergebnissen gelangen wie in Hessen und anderen Bundesländern, aber in der Studie wird ausgeführt, dass die bisherigen Ergebnisse durch weitere Studien noch genauer untersucht werden

müssen. Schließlich wird in der Studie auch ausgeführt, dass der Einsatz von Körperkameras auch vom Ort des Geschehens abhängt. Das heißt, die Studie kommt nicht zu einem generellen Nein, sondern macht den Einsatz abhängig vom Ort und Einsatz. Auch das muss untersucht werden. Es kann nicht überall ein Allheilmittel sein. Darum wollen wir dieses Pilotprojekt, meine Damen und Herren.

Auch wenn Teile unseres Antrags inzwischen auf den Weg gebracht wurden, bitten wir um Zustimmung, und wenn es erst einmal im Punkt 1 ist, der Koalition. Wir würden uns freuen, dass wir hier damit unseren Polizistinnen und Polizisten, unseren Beamten zeigen und sagen, dass wir ihre Dinge ernst nehmen, denn sie müssen für uns den Kopf hinhalten. Deswegen möchten wir an der Stelle ganz klar hier den zuständigen Innenminister in der Landesregierung unterstützen. Er hat wohl heute im Radiosender „Radio F.R.E.I.“ gesagt, dass er sich ganz klar für diese Körperkameras einsetzt. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sämtliche Innenminister der Länder und der des Bundes sich hier verständigt haben „wir machen das und das“ – und die sind gemixt, ich glaube, es gibt sogar Innenminister von den Grünen, da bin ich mir nicht ganz sicher.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Noch nicht!)

Noch nicht, na ja. Kretschmer ist ein guter Mann, aber ein Innenminister muss keiner werden von euch.

Ich will damit nur sagen, es gibt sehr gemixte Zusammenstellungen der Landesregierungen, aber die sind sich einig geworden: In der derzeitigen Sicherheitslage in diesem Land muss man auch auf andere Dinge zurückgreifen. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern, wo es darum ging – auch von uns vor Monaten eingebracht –, dass man bei Angriffen gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte entsprechend das Strafmaß erhöht. Mittlerweile greift das großen Raum und wird gemacht. Man traut sich jetzt sogar, über Fußfesseln zu reden. Das wäre noch vor einer gewissen Zeit fast ein Sakrileg gewesen. Mittlerweile redet man über Fußfesseln. Es geht um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und nicht um irgendwelche Ideologien, die jemandem im Kopf rumgehen und ob der Datenschutz wichtiger ist. Deswegen bleiben wir dabei – dazu diesen Antrag mit der Änderung „30. Juni“ und „international“ kann man einzeln abstimmen – aber bei dem Rest bleiben wir dabei, dass hier der zuständige Innenminister und die Landesregierung unterstützt werden, dass auch dieses Instrumentarium hier in Thüringen eingesetzt werden kann. Danke schön.

(Beifall CDU; Abg. Henke AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Fiedler. Bevor ich jetzt dem Abgeordneten Adams, der sich zu Wort gemeldet hat, das Wort erteile, müssen wir noch ein geschäftsordnungsmäßiges Problem lösen. Das Schicksal meint es irgendwie gut mit mir, aber ich denke – gemeinsam kriegen wir das hin. Es wurden jetzt in zwei Redebeiträgen, von der Abgeordneten Marx zum einen und vom Abgeordneten Fiedler zum anderen, Änderungen im Antrag der CDU avisiert. Das ist wunderbar und gut gemeint, erfüllt aber nicht die geschäftsordnungsmäßigen Voraussetzungen, die wir für die Abstimmung eines solches Änderungsantrags brauchen. Diese Vorschrift lautet – weil wir sie nicht jeden Tag gebrauchen, lese ich sie Ihnen gern noch einmal vor und mache Ihnen dann einen Verfahrensvorschlag dazu – § 64 Abs. 5: „Änderungsanträge und Alternativanträge sind zulässig, so lange die Aussprache des Gegenstands, auf den sie sich beziehen, noch nicht geschlossen ist. Sie müssen schriftlich abgefasst und sollen verteilt sein. Sofern sie noch nicht verteilt sind, können sie verlesen werden, es sei denn, dass ein Abgeordneter der Lesung widerspricht.“

Nun mein Verfahrensvorschlag: Nach dem Redebeitrag des Abgeordneten Adams würde ich gern den Tagesordnungspunkt an dieser Stelle unterbrechen, ihn nicht abschließen. Ich frage schon einmal vorsorglich, ob einer möglichen Verlesung – weil das den Zeitablauf beschleunigen würde, wenn wir es verlesen und nicht erst verteilen – widersprochen werden würde. Dann könnten wir so verfahren.

Die Verwaltung arbeitet im Hintergrund geräuschlos. Es liegt jetzt ein Antrag vor. Hat der auch schon eine Nummer? Aus den Protokollen hat man ganz offenkundig die Änderungen extrahiert.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Bis zum Ende der Rede haben Sie einen schriftli- chen Antrag!)

(Zwischenruf Dr. Poppenhäger, Minister für Inneres und Kommunales: Vielleicht könnte ich einen Vorschlag machen!)

Nein, Herr Minister. Ich bitte Sie ganz freundlich und höflich, wieder Platz zu nehmen, weil wir können das dann … Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir jetzt zunächst den Redebeitrag vom Abgeordneten Adams und dann den Redebeitrag des Herrn Ministers hören. Dann würde ich Ihnen den Änderungsantrag verlesen und über dieses Prozedere abstimmen lassen,

(Zwischenruf Dr. Poppenhäger, Minister für Inneres und Kommunales: Sie können doch die Änderungen meinem Redebeitrag ent- nehmen!)

aber ich sehe eine Wortmeldung des Abgeordneten Brandner.

Es ist nichts Wildes, es geht um die Verlesung. Ob wir jetzt widersprechen oder nicht, hängt vom Umfang ab. Wenn Sie jetzt drei Seiten vorlesen, würde ich sagen, lieber verteilen, wenn es deutlich weniger ist, dann habe ich mit einer Verlesung kein Problem.

Ich kann Ihnen zusichern, dass es deutlich weniger als drei Seiten sind. Es sind wenige Worte, die geändert werden müssen.

Alles klar. Danke.

Dann würde ich aber zur Sicherheit – man lernt ja auch im Präsidium dazu – gern über das jetzt von mir vorgeschlagene Prozedere von Ihnen ein Votum haben: Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sieht doch ziemlich einstimmig aus. Nicht wahr, liebe Kollegen aus der AfD-Fraktion?

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Was? Ich habe es jetzt nicht gehört!)

Ich habe mir ein Votum erbeten über die jetzt von mir vorgeschlagene Verfahrensweise. Wunderbar, ich bedanke mich.

Dann hat jetzt Abgeordneter Adams das Wort in der Reihenfolge der Redner.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer hätte gedacht, dass wir so einträglich und eigentlich auch so übereinstimmend an vielen Punkten diese Debatte führen können? Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Der Antrag der CDU hat für uns Grüne zwei Elemente, die nicht zwingendermaßen immer grundsätzlich in einem Zusammenhang stehen. Das ist zum einen die Frage des Respekts gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und zum anderen der Einsatz von sogenannten Body-Cams. Ich möchte deshalb auf beides getrennt eingehen, um damit vielleicht die Debatte auch ein Stück vorwärts zu bringen.

Zum einen Punkt: Der CDU ist zuzustimmen, dass alle Statistiken zeigen, dass es in den letzten Jahren zunehmende Angriffe auf Polizeibeamte gegeben hat. Ich glaube, hier sollte man ergänzen: Es sind nicht nur Polizeibeamte, die in den Studien be

trachtet wurden, sondern es sind immer auch mehr Angriffe auf Sanitäter und Sanitäterinnen und es sind immer auch mehr Angriffe auf Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner. Wenn wir das zusammennehmen, können wir eines alle zusammen bekennen: Jeder dieser Angriffe auf die Menschen ist ein schlimmes Ereignis und jedem und jeder Angegriffenen gilt unser Mitgefühl und unsere Solidarität. Das hat erfreulicherweise diese Debatte gezeigt. Für uns ist wichtig zu sagen: Mit oder ohne BodyCam, grundsätzlich ist Polizeibeamten und Feuerwehrleuten und Sanitätern gegenüber natürlich Respekt gefordert und geboten. Grundsätzlich Respekt für diese Arbeit und Respekt gegenüber diesen Menschen fordern wir ein.

Die Frage der Body-Cams ist hier auch schon viel diskutiert worden. Es ist viel über die Chancen gesprochen worden, aber es ist auch viel über die Probleme und noch zu lösenden Fragen gesprochen worden. Wir wollen uns dem sachlich widmen. Deshalb sind wir gern auf die Opposition zugegangen und haben vorgeschlagen, hier eine getrennte Abstimmung vornehmen zu können und angekündigt, dass wir dem Pilotprojekt, so wie es mit den Änderungen gerade besprochen und auch verlesen wurde, gern zustimmen wollen. Wir müssen aber aufpassen, dass wir die Erwartungen nicht zu hoch hängen. Wir müssen uns klar sein, dass die hessischen Ergebnisse zunächst einmal gut sind, aber viele andere internationale Ergebnisse auch andere Befunde geliefert haben. Umso besser, wenn auch wir jetzt einen Pilotversuch machen und hinterher ordentlich die Sache auswerten können.

Zu diskutieren – auch das ist schon gesagt worden – sind die Fragen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Ausgestaltung. Wie kann das gemacht werden? Wir müssen aber auch diskutieren: Wie wirkt sich das auf die Arbeit der Polizeibeamten aus? Wie ist eigentlich die Beweissicherungsqualität der Bilder, gerade wenn die Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte direkt in das Einsatzgeschehen hineingezogen wird? Oder müssen wir feststellen, dass es eigentlich nur vernünftig ist, wenn wir hier mit einer Doppelstreife arbeiten? All das muss noch diskutiert werden. Egal wie und zu welchem Ergebnis wir kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Body-Cam wird nicht die alleinig selig machende Maßnahme sein. Sie ist – wenn Sie mir das erlauben, Herr Fiedler – ähnlich wie die Fußfessel eine für einen sehr kleinen Bereich möglicherweise gut wirksame Maßnahme, aber sie ist kein Allheilmittel. Suchen wir tatsächlich nach einem Mittel, das unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten hilft, und zwar in fast jeder Situation, dann ist es eine gute personelle Ausstattung, die dann auch ermöglicht, dass in den Dienstzeiten hinreichende Trainingszeiten für die außerordentlichen Situationen körperlicher Konflikte bestehen. Polizeibeamte haben in mehreren Befragun

gen immer wieder geäußert, dass diese Ausnahmesituationen des körperlichen Konflikts, in denen man souverän bleiben soll, in denen man eigentlich deeskalierend tätig sein soll und trotzdem auch noch den Eigenschutz hinreichend sichern soll, auch schleichend zu einer Überforderung führen können. Deshalb: gutes Training, gute personelle Ausstattung, das hilft uns allemal an allen Stellen weiter. Und deshalb bin ich froh, dass unser Innenminister der Bote ist, der seit vielen Jahren gemeinsam mit dem Parlament, gemeinsam mit der Finanzministerin unsere Polizei nach dem Aderlass der letzten Jahre endlich wieder stärkt. Vielen Dank für dieses Projekt. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich sehe jetzt keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Dann hat jetzt das Wort die Landesregierung, Herr Minister Poppenhäger, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will auf einige Äußerungen von Abgeordneten eingehen: Herr Abgeordneter Adams hat mir eben das Stichwort gegeben. Tatsächlich bemühen wir uns, einige Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten. Herr Abgeordneter Fiedler, vielen Dank für Ihre Unterstützung. Aber dass nun ausgerechnet Sie die Polizeihelme in den Mund nehmen, dass die jetzt ein paar Wochen verspätet wären! Wir beschaffen 2.400 neue ballistische Polizeihelme, weil Sie in der letzten Legislaturperiode 1.800 geschreddert haben. Das haben Sie vergessen zu sagen. Deswegen finde ich das einigermaßen mutig, uns hier für zwei Monate zu kritisieren. Die sind bestellt, bezahlt und es dauert etwas länger, weil die Ausschreibung von einem Konkurrenten angegriffen worden ist. Das ist jetzt entschieden und deshalb werden auch die Helme jetzt kommen. Und Herr Fiedler, wie ich Sie kenne, werden Sie einer der ersten sein, der einen aufsetzt und sich vor die Kamera stellt und sagt: „Unsere Polizei hat neue Helme.“

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Ländern des Bundes sind steigenden Einsatzaufgaben ausgesetzt. Ich glaube, da sind wir uns einig. Und sie werden auch mit körperlicher Gewalt gegen sich konfrontiert. Herr Dittes hat davon gesprochen, dass es fallende Zahlen sind. Ich habe nun den Vorteil, dass ich als Innenminister vielleicht ein bisschen zeitnähere Argumente habe als Herr Dittes. Es ist leider wahrscheinlich in der polizeilichen Kriminalstatistik des letzten Jahres nicht mehr so,

(Abg. Adams)

dass die fallende Tendenz beibehalten werden konnte, was schön gewesen wäre, ist aber im Moment nicht festzustellen. Insofern kann ich Herrn Fiedler an dieser Stelle eher recht geben, dass die langfristige Linie der letzten fünf Jahre auf eine steigende Tendenz hinweist.

Immer müssen wir auch hören, dass Distanzlosigkeit zugenommen hat, dass eine Tendenz zu respektlosem Verhalten gegenüber Polizeibeamten zunimmt, das mitunter in Drohungen und Beleidigungen umschlägt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wird der Einsatz von Körperkameras – auch Body-Cams genannt – an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern seit einiger Zeit als ein Ansatzpunkt diskutiert. In Richtung von Abgeordneten Dittes will ich sagen: Sie machen sich Sorgen wegen der Frage der Geeignetheit. Da kann ich nur sehr einfach antworten: Die Frage der Geeignetheit werden wir in Thüringen klären. Wir werden nämlich jetzt die Frage der Wirksamkeit selbst testen. Die Frage nach der Geeignetheit wird danach beantwortet sein. Ich unterstütze den Test dieses Instruments ausdrücklich und wir versuchen, unseren Polizeibeamten diese Mittel zu geben, die zu ihrem Schutz notwendig sind.

Die Frage, ob in Hessen bei Tests erfolgreiche Ergebnisse erzielt worden sind oder nicht, will ich nicht noch lange ausweiten. Der zu erwartende Sicherheitsgewinn, die zusammenhängenden Rechtsfragen, auch polizeitaktische Belange und technische Möglichkeiten müssen vernünftig erörtert und diskutiert werden. Die Länder haben sich zunächst auf die Initiierung und Durchführung von einigen Projekten verständigt – sogenannte Pilotprojekte. Aus diesen Projekten liegen erste Erkenntnisse vor. Es stimmt, dass ich mit den Ergebnissen der letzten Innenministerkonferenz unzufrieden war, weil angekündigt worden war, dass die Projekte fertig evaluiert sind und wir dann über die Einführung bundesweit diskutieren wollten. Weil das nicht geschehen ist und es nur mündliche Berichte gab, habe ich gesagt: Wir beteiligen uns an diesen Projekten, bringen unsere eigenen Erkenntnisse ein und dann werden wir sehen, ob es positive oder möglicherweise auch negative Aspekte gibt.

Die Behörden haben in den Projektländern allerdings deutlich spürbare Veränderungen bei sogenannten Störern festgestellt, insbesondere einen Rückgang des aggressiven, des unkooperativen Verhaltens, sobald diese die Kameras bemerkten bzw. der Einsatz der Kameras auch nur angekündigt wurde. Nicht zuletzt sind auch Vorteile und Auswirkungen bei der Strafverfolgung hervorzuheben. Durch Verweis auf die gefertigten Filmaufnahmen benötigen die Polizeibeamten für das Anfertigen von Berichten auch deutlich weniger Zeit, ste

hen somit auch wieder schneller zur Verfügung. Zudem können die Strafverfolgungsbehörden natürlich die gefertigten Filmaufnahmen auch nutzen. Damit wird deutlich, dass Angriffe auf Polizeibeamte eben nicht toleriert werden und der Rechtsstaat wehrhaft ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die bisher gewonnenen Erkenntnisse stellen aus Sichtweise der Dienststellen und Fachgremien zwar eine gute Basis für eine Erstbewertung dar, sie reichen jedoch für eine belastbare Gesamteinschätzung noch nicht aus. Da gebe ich einigen der Redner, die sich hier zu Wort gemeldet haben, durchaus recht. Die Ergebnisse von Bund und Ländern sollen deshalb zusammengeführt und den Fachgremien vorgelegt werden, um eine tiefergehende Auswertung und Bewertung zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Prozess werden wir durch zusätzliche Erfahrungen aus Thüringen unterstützen. Deshalb habe ich mich entschlossen, dass der Einsatz von Körperkameras bei der Thüringer Polizei im Rahmen eines eigenen Pilotprojekts erprobt werden soll. Dies soll dazu beitragen, die bundesweiten Erkenntnisse anzureichern und ebenso thüringenspezifische Erkenntnisse zu gewinnen.