und entsprechend den Versorgungsnotwendigkeiten etwas entgegenzustellen. Ich will auch sagen, dass wir den Runden Tisch gern noch viel eher installiert hätten. Aber – das habe ich Ihnen sehr ausführlich im Ausschuss berichtet – wir hatten ein Gutachten, das nicht ausführlich genug gewesen ist und nicht alle Dinge, die für uns wichtig waren, so dargestellt hat, um die Situation beurteilen zu können. Daher war es notwendig, noch mal Befragungen durchzuführen, an der einen oder anderen Stelle das Gutachten nacharbeiten zu lassen. So hatten wir dann am 4. Dezember 2015 ein Gutachten, das belastbar war, und am 14. Dezember 2015 – also neun Tage später – habe ich diesen Runden Tisch „Geburt und Familie“ am Ministerium installiert.
Ich will auch sagen: Es gab auch Vorgespräche mit den Akteuren, die dann mit am Runden Tisch gesessen haben. Und wir waren uns alle einig: Es macht keinen Sinn, einen Runden Tisch zu beginnen, ohne eine belastbare fachliche Datengrundlage zu haben, um dann herausfiltern zu können, was die Schwerpunkte des Runden Tisches sein müssen, worauf wir besonders schauen müssen, wo die Bedarfslagen sind, die uns alle am Ende auch betreffen, und entsprechend haben wir uns auch verhalten.
Ich bin wirklich sehr froh, dass dann auch die Akteure des Runden Tisches wirklich sehr intensiv gemeinsam mitgearbeitet haben, um zu den Ergebnissen berichten zu können, die wir Ihnen heute vorstellen können und die ich Ihnen auch kontinuierlich im Ausschuss vorgestellt habe.
Wie gesagt: Wir hatten ein IGES-Gutachten in Auftrag gegeben und uns war wichtig, dass wir uns von Beginn an darauf konzentrieren, dass es um die Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfs- und qualitätsgerechten Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen gehen muss, dass das zu unserem Arbeitsschwerpunkt des Runden Tisches wird. Sie wissen auch – wir haben darüber auch berichtet –, dass das IGES-Gutachten insgesamt eine gute Versorgungslage mit Hebammenleistungen in Thüringen beschreibt und dass auf der Grundlage vor allem der Mütterbefragung für nur wenige Regionen in Thüringen Engpässe herausgearbeitet wurden. Versorgungsengpässe in der ambulanten Versorgung mit Hebammenleistungen wurden festgestellt, vor allem in der Wochenbettbetreuung, sodass das auch eins der wichtigen Punkte für den Runden Tisch geworden ist, sich genau mit diesem Problem zu beschäftigen.
Ich will auch noch einmal zustimmen, dass das IGES-Gutachten vielleicht an der einen oder anderen Stelle immer noch nicht ausreichend genug ist, um die Probleme wirklich beurteilen zu können. Deswegen haben wir immer nachgefragt. Es gab weitere Befragungen, beispielsweise der Kliniken zum Bedarf an Ausbildungsplätzen. Wir haben auch immer wieder mit dem Landesverband Rücksprache genommen und ich glaube, dass wir gemeinsam daran arbeiten, tatsächlich die Datenlage und die Situation immer besser beschreiben zu können.
Über die Ergebnisse der Arbeit des Runden Tisches und seine während der 6. Beratung im August 2016 gezogene Zwischenbilanz habe ich bereits ausführlich in der 22. Sitzung des Ausschusses am 22. September 2016 sowie in der 26. Sitzung des Ausschusses am 19. Januar 2017 berichtet. Und, Frau Meißner, nur an der Stelle, weil Sie sagen, es wäre wichtig gewesen, einen Zwischenbericht im Landtag zu geben, um die Hebammen sozusagen auf dem Laufenden zu halten: Sie wissen, dass der Hebammenlandesverband natürlich auch geborenes Mitglied des Runden Tisches ist, insofern es auch immer wieder möglich war, die Ergebnisse, die wir dort erarbeitet haben, tatsächlich regelmäßig zurückzuspiegeln. Immerhin nehmen zwei Vertreterinnen des Hebammenlandesverbandes auch regelmäßig am Runden Tisch teil.
Ich möchte an dieser Stelle kurz die wesentlichen für die Förderung einer flächendeckenden bedarfsgerechten Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen vom Runden Tisch bisher auf den Weg
gebrachten Maßnahmen benennen: Das ist zum einen der Beschluss für eine zeitlich befristete Erhöhung der Ausbildungsplätze für Hebammen in den nächsten zehn Jahren auf der Grundlage der Ergebnisse einer erneuten Klinikbefragung, die wir durchgesetzt haben, sowie die Begleitung der Umsetzung durch eine Unterarbeitsgruppe. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Gerade um langfristig die Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen sicherstellen zu können, brauchen wir genau diese zusätzlichen Ausbildungsplätze, weil wir auch wissen, dass viele Hebammen demnächst oder in den nächsten Jahren ausscheiden werden. Das war ein Punkt, den wir gemeinsam so herausgearbeitet haben.
Ich will an der Stelle noch einmal betonen, Herr Fiedler, weil Sie vorhin so gesagt haben, es gibt keine Ergebnisse: Also in dem einen Jahr hat dieser Runde Tisch sechsmal getagt und wir haben zusätzlich dazwischen Gespräche gehabt; es gab Unterarbeitsgruppen, die sich mit den Themen beschäftigten. Die Menschen haben versucht, in den Schulen dann weitere Ausbildungskapazitäten beispielsweise herauszuarbeiten. Das ist wirklich ein hervorragendes Ergebnis, das gemeinsam durch die gute Zusammenarbeit im letzten Jahr erreicht werden konnte. Ich bin wirklich sehr dankbar, dass die Akteure am Runden Tisch unheimlich fleißig und konstruktiv daran gearbeitet haben.
Wir haben des Weiteren über die Verbesserung der Zusammenarbeit der freiberuflich tätigen Hebammen mit allen Leistungserbringern vor Ort diskutiert. Wir unterstützen das mit einer regionalen Fachtagung und in den Regionen mit Versorgungsengpässen mit Gesprächen, die wir mit organisieren. Auf den Weg gebracht haben wir beispielsweise Gespräche zwischen Hebammenlandesverband, Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen, Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen und unserem Ministerium. Manchmal zeigt sich, dass wirklich nur Kommunikation notwendig ist, um entsprechende Probleme vielleicht aus dem Weg räumen zu können. Wir haben uns mit der Unterstützung des Aufbaus von Hebammenvermittlungsstellen beschäftigt, zunächst bevorzugt auf kommunaler Ebene, um Angebot und Nachfrage besser zusammenzubringen. Das war eines der überraschenden Ergebnisse des IGES-Gutachtens, dass auf der einen Seite in bestimmten Regionen eigentlich genügend oder prozentual viel mehr Hebammen da sind und dort von den Müttern trotzdem besondere Versorgungsengpässe wahrgenommen werden, und hier geht es darum, beispielsweise Angebot und Nachfrage besser zusammenzubringen und solch eine Vermittlungsstelle könnte ein Weg dafür sein. Wir setzen uns ein für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den freiberuflich tätigen Hebammen vor Ort mit dem Ziel einer effizienteren Unterstützung
der freiberuflich tätigen Hebammen durch die Amtsärzte. Wir sind auch hier dem ÖGD sehr dankbar, dass dieser auch sehr offen genau für diese neue Form der fachlichen Unterstützung der Hebammen gewesen ist. Wir wollen natürlich die Verbesserung der Datenlage zur Hebammenversorgung erreichen, um auch eine objektive Abbildung der Versorgungssituation und des Versorgungsbedarfs bei Hebammenleistungen in Zukunft haben zu können. Wir arbeiten da gerade an einer Agenda – welche Daten brauchen wir, um das gut darstellen zu können, um dort dann schnell, wenn Engpässe auftreten, reagieren zu können – und wir arbeiten an der Situation der angestellt tätigen Hebammen, an der Verbesserung, insbesondere geht es da um Empfehlungen für Personalschlüssel und auch für eine bessere Vergütung.
Ich denke, wie man erkennen kann, war und ist die Arbeit des Runden Tisches sehr intensiv und auch konstruktiv. Es hat auch am 24. Oktober 2016 in Jena ein erster regionaler Fachtag stattgefunden, wo wir uns mit den freiberuflich tätigen Hebammen aus Jena und dem Saale-Holzland-Kreis zusammengefunden haben. Das war eine sehr intensive Diskussion, drei Stunden lang. Ich war sehr froh, dass sich die Hebammen, obwohl sie in einer schwierigen Situation sind, die Zeit genommen haben, um gemeinsam zu diskutieren, was es vor Ort braucht, um die Situation zu verbessern. Wir haben dort auch die Vorschläge vorgestellt, die der Runde Tisch inzwischen erarbeitet hatte, und haben uns Rückmeldungen dazu geben lassen, die auch sehr positiv waren. Aber – und Frau Meißner, das muss ich Ihnen mitgeben – es wurde dort von den Hebammen auch ganz eindeutig formuliert, dass auf Bundesebene Dinge geschehen müssen und ich kann Sie nur animieren, da mit Herrn Gröhe im Kontakt zu bleiben. Noch hat er Zeit, an der einen oder anderen Stelle etwas zu verbessern. Gerade wenn es um diese Haftpflichtprämien geht, hätte es für die Hebammen natürlich eine viel, viel bessere Lösung geben können. Aber es war eben die Bundesebene, es war das Bundesministerium, das sich da den weitreichenden Lösungen verschlossen hat.
Ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, um allen am Runden Tisch Mitwirkenden sehr, sehr herzlich zu danken. Ich habe es gesagt: Wir haben sehr intensiv getagt. Es war der Hebammenlandesverband mit am Tisch, die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften, die Landesärztekammer Thüringen, die Landeskrankenhausgesellschaft, die gesetzlichen Krankenkassen, die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen und der Landesfrauenrat. Diesen danke ich sehr herzlich und natürlich auch meinen Mitarbeiterinnen aus dem Haus, die das sehr intensiv begleitet haben. Ich bin froh, dass sich alle die Zeit genommen haben und wir hier inzwischen auch mit guten Ergebnissen berichten können.
Die Arbeit am Runden Tisch geht natürlich weiter. Der 7. Runde Tisch hat erst in der letzten Woche getagt. Der 8. Runde Tisch zum Thema „Familienhebammen“ ist für April 2017 geplant. Die Unterarbeitsgruppen arbeiten parallel, sind mit konkreten Arbeitsaufträgen für die Vorbereitung der Erhöhung der schulischen Ausbildungsplätze und dem zukünftig von den Gesundheitsämtern regelmäßig von den freiberuflich tätigen Hebammen zu erhebenden Datensatz zur Versorgungssituation mit Hebammenleistungen befasst. Aber wir arbeiten auch an einem Weiterbildungscurriculum für Praxisanleiter im Krankenhaus und im ambulanten Praktikum, den sogenannten Externaten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf im Kontext zu meinen Ausführungen betonen, dass der Antrag der Fraktion der AfD deutlich hinter den aktuellen Entwicklungen zurückbleibt und ich in diesem Zusammenhang auf meinen bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit im September 2016 und im Januar 2017 abgegebenen Bericht zum Runden Tisch verweise, in dem ich bereits Antworten auf die im Antrag aufgegriffenen Themen gegeben habe. Ich habe ebenso zum aktuellen Stand des Problems der hohen Haftpflichtprämien für freiberuflich tätige Hebammen mit Geburtshilfe berichtet und wie eben auch über den bereits Mitte 2016 vom Runden Tisch verabschiedeten Beschluss zur zeitlich befristeten Erhöhung der Ausbildungszahlen für Hebammen sowohl im schulischen als auch im akademischen Bereich in den nächsten zehn Jahren. Die Vorkehrungen für die Erhöhung der schulischen und akademischen Ausbildungskapazität sind von allen Verantwortlichen im Wesentlichen getroffen. Es wird bereits ab September 2017 einen weiteren Ausbildungsgang für Hebammen an der Berufsbildenden Schule Erfurt geben. Die Ernst-Abbe-Hochschule Jena hat bereits einen zusätzlichen Studiengang ab September 2016 begonnen. Ein Problem stellt die vom Bundesgesetzgeber nicht geregelte Finanzierung der praktischen Ausbildung von Hebammen im Krankenhaus im ambulanten Externat dar. Aber auch hier arbeiten wir gerade an einer gemeinsamen Lösung.
Wie bereits ausgeführt, weist das IGES-Gutachten keine Gebiete in Thüringen mit Unterversorgung bei Hebammenleistungen aus, sondern im Ergebnis einer Mütterbefragung vielmehr wenige Regionen mit Versorgungsengpässen bei ambulanten Hebammenleistungen, vor allem in der Wochenbettbetreuung für Jena und den Saale-Holzland-Kreis, Weimar, Weimarer Land sowie Gera. Für die Mehrheit der Thüringer Mütter steht im Ergebnis der Mütterbefragung aktuell eine bedarfsgerechte Hebammenversorgung zur Verfügung. Rund 90 Prozent der befragten 1.775 Mütter sind mit der Hebammenbetreuung weit überwiegend zufrieden.
Wir haben unsere Gespräche mit den Regionen begonnen, in denen Engpässe benannt wurden. Nach dem ersten Gespräch am 24. Oktober 2016 liegt nun der Fokus auf einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen freiberuflich tätigen Hebammen, den Geburtskliniken sowie den niedergelassenen Gynäkologen und Pädiatern, unterstützt durch den die Fachaufsicht wahrnehmenden Amtsarzt vor Ort. Dazu soll es im nächsten Schritt ein gemeinsames Gespräch mit dem Hebammenlandesverband Thüringen, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen und meinem Haus geben.
Auch das Problem der hohen Haftpflichtprämie für die freiberuflich tätigen Hebammen mit außerklinischer Geburtshilfe ist zwischenzeitlich – wenn auch nicht so, wie wir es uns vielleicht vorgestellt hätten – auf Bundesebene von der Selbstverwaltung im Rahmen des Vertrags nach § 134 a durch einen vereinbarten Haftpflichtausgleich einer Lösung zugeführt worden. Herr Gröhe hätte auch die Möglichkeit gehabt, dafür eine bessere Lösung zu finden. Wir müssen jetzt die Umsetzung weiter beobachten. Wenn es Probleme geben wird, ist der Bundesgesetzgeber in der Pflicht, hier entsprechend tätig zu werden. Der Antrag der Fraktion der AfD wurde also bereits entsprechend beantwortet.
Auf der Grundlage des Antrags der Koalitionsfraktionen, der meines Erachtens alle wesentlichen Fragestellungen zum IGES-Gutachten, zur Arbeit des Runden Tisches „Geburt und Familie“ und zu seinen veranlassten Maßnahmen sowie zu den aktuellen Problemen der ambulanten und stationären Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen aufgreift, werde ich hier im Landtag im Juni 2017 natürlich sehr gern und ausführlich berichten. Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Aussprache nun schließen kann.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zum Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1094. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und des Kollegen Gentele. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen weiterhin zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der AfD. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, wir stimmen damit direkt über den Antrag ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kollegen der AfD-Fraktion. Gegen
stimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDUFraktion und vom Abgeordneten Gentele. Vielen Dank. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Wir können nun über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Hier ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt.
Das stimmt. Jetzt müsste ich nur noch finden, wo der Änderungsantrag steht. Mit der Weiberfastnacht – das habe ich auch schon zu früh angefangen. Nein, also keine Überweisung. Wir stimmen natürlich ab, aber im Rahmen der Alternativantragsabstimmung, über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/3491. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDUFraktion, des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit großer Mehrheit angenommen, sodass wir jetzt unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zum Änderungsantrag auch über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3419 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Bei einer Enthaltung mit übergroßer Mehrheit so angenommen. Danke schön.
Radverkehr im Rahmen des kommunalen Straßenbaus sicher gestalten und fördern Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2688
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann gar nicht verstehen, warum sich jetzt die Reihen etwas lichten, weil wir ja über ein sehr positives Thema sprechen, den Radverkehr. Ich freue mich sehr, dass wir uns als Koalition einig sind, dass der Radverkehr eine noch stärkere
und ich freue mich auch sehr, dass die CDU zum Beispiel dem Thema gegenüber aufgeschlossen ist und auch bei der letzten Diskussion hier im Landtag Änderungen eingebracht und dann letztendlich auch unserem Konzeptantrag zum Ausbau des Radverkehrs zugestimmt hat. Deswegen bin ich guter Hoffnung, dass wir heute in eine spannende Debatte eintreten und dass wir vielleicht auch mit der CDU Gemeinsamkeiten herausstellen, denn wie gesagt: SPD, Linke und Grüne sind sich bei dem Thema „Radverkehr“ sehr einig. Uns geht es darum, dass die guten Bedingungen, die wir zum Beispiel im touristischen Radverkehr schon haben, die auch – das kann man auch mal ganz offen sagen – durch die alte Landesregierung aus SPD und CDU und, glaube ich, durch eine sehr gute Arbeit im Bereich des touristischen Radverkehrs entstanden sind,
kontinuierlich weiter ausgebaut werden und vor allen Dingen auch mit erhöhten Fördersätzen Lückenschlüsse so finanziert werden, dass wir die guten Ansätze und Bedingungen, die wir haben, dann auch so vervollständigen, dass wir ein komplettes, gut funktionierendes touristisches Radnetz haben.
Darüber hinaus wollen wir aber auch als Koalition neue Schwerpunkte setzen. Wir haben uns dazu entschieden, Radwegen an Landesstraßen einen höheren Stellenwert einzuräumen. Ich bin auch Frau Keller sehr dankbar, dass sie eindeutig gesagt hat: Jeder zehnte Euro, der für Straßenbaumittel zur Verfügung steht, geht jetzt in Radwege. Das stärkt auch die Bereiche, die zwischen den Kommunen Verbindungen knüpfen. Der heutige Antrag dient dazu, einen dritten Bereich zu stärken, und zwar den Radverkehr in den Kommunen, in den Gemeinden und Städten. Und wir wollen dafür sorgen, gerade wenn Mittel investiert werden – Straßenbaumittel oder Mittel in der Gemeindeinfrastruktur –, dass ein größerer Teil, ein bedeutender Teil dafür auch für Radverkehr investiert wird. Über diese Bedingungen, wie wir uns das vorstellen, wollen wir heute mit Ihnen diskutieren und ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und ich erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Keller das Wort.
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vorsichtshalber habe ich jetzt das Hütchen abgenommen, weil auf dem Fahrrad kein Hut reicht, sondern da muss man einen Helm tragen, Herr Fiedler.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, im vorliegenden Antrag wird darum gebeten, über den Zustand und den Ausbau des Radwegenetzes zu berichten sowie darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Modal Splits ergriffen werden. Dem komme ich im Rahmen eines Sofortberichts natürlich auch gern nach. Dabei werde ich mich im Wesentlichen auf den Zustand des radtouristischen Landesnetzes konzentrieren und natürlich den erforderlichen Ausblick geben, wie er von Herrn Kobelt gerade dargestellt wurde.
In den Jahren 2009 bis 2015 hat der Landesradwegewart im Auftrag des Wirtschaftsministeriums das radtouristische Landesnetz auf rund 3.100 Kilometer befahren und die Beschaffenheit des Wegebelags sowie die Art der Radverkehrsanlagen erfasst. Demnach sind rund 71 Prozent der Oberflächen der Radfernund Radhauptwege asphaltiert. Rund 19 Prozent der Routen des Landesnetzes verfügen über eine wassergebundene Decke und circa 7,5 Prozent sind mit Pflaster oder Beton versehen. Der Rest ist unbefestigt. Knapp 45 Prozent der Routen verlaufen abseits der Straßen, zum Beispiel auf straßenbegleitenden Radwegen, innerörtlichen gemeinsamen Rad- und Gehwegen oder landwirtschaftlichen Wegen. Knapp 28 Prozent des Netzes verlaufen innerorts auf Straßen, außerorts sind es 18 Prozent. Es kann weiter festgestellt werden, dass die Wegweisung im radtouristischen Landesnetz überwiegend der Thüringer Wegweisungsrichtlinie entspricht. Seit 2008, dem Jahr der Erstellung des derzeitigen Radverkehrskonzepts Thüringen, hat die Landesregierung den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen, von Radverkehrsanlagen an kommunalen Straßen sowie touristischen Radwegen mit insgesamt 66,6 Millionen Euro unterstützt.