Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Beibehaltung der alten Kormoranverordnung erschien uns in vielen Punkten nicht mehr sachgerecht. Mit der nun vorliegenden novellierten Kormoranverordnung strebt die Landesregierung sowohl eine Minimierung der auftretenden fischereiwirtschaftlichen Schäden als auch einen Schutz der heimischen Vogelwelt an. Hierüber hinaus wurden andere Naturund Tierschutzbelange wieder gestärkt, der Kormoranabschuss ist zukünftig im Nationalpark Hainich, in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie in europäischen Vogelschutzgebieten außer aus fischereiwirtschaft
lichen Gründen nicht mehr pauschal erlaubt. Für eine Übergangszeit bis zum 31. März dieses Jahres wurde festgelegt, dass die Regeln der alten Verordnung noch gelten, sodass jetzt auch keine Zwangssituationen entstehen.
Im Vergleich zu den acht anderen Bundesländern, die auch eine Kormoranverordnung erlassen haben, hatte Thüringen bis Ende letzten Jahres die Verordnung mit den größten naturschutzrechtlichen Ausnahmen, und dies bei einem deutlich niedrigeren Kormoranbestand als zum Beispiel das Land Niedersachsen. Nur bei uns war in allen Schutzgebieten der Kormoranabschuss pauschal zulässig. In der Mehrzahl der Kormoranverordnungen der anderen Bundesländer wird ganz ausdrücklich darauf hingewiesen und auch betont, dass trotz der Abschussgenehmigung für den Kormoran eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Tiere ausgeschlossen sein muss. In Thüringen gab es eine solche Formulierung nicht. Die Hälfte aller Bundesländer mit Kormoranverordnung erlaubte – im Gegensatz zu Thüringen – das Zerstören von Brutplätzen nicht explizit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein erfolgreicher Fischartenschutz wird in Thüringen nur zustande kommen, wenn die Gewässer – die Lebensräume der Fische – wieder einen guten ökologischen und auch chemischen Zustand haben. Hier wirksam anzusetzen, ist die wichtigste Grundlage für einen nachhaltigen Fischartenschutz in Thüringen. Darüber hinaus ist geplant, flankierend ein nachhaltiges und sinnvolles Kormoranmanagement zu betreiben, das heißt intelligente Schadensbegrenzung an dafür geeigneten Gewässern. Dafür soll beginnend in diesem Jahr eine Flächenkulisse Fischartenschutz erarbeitet werden und auf der Basis vorhandener wissenschaftlicher Erkenntnisse untersucht und weiterentwickelt werden. Wir werden also auch dort ein Kormoranmanagement ermöglichen, wo es aus Gründen des Fischartenschutzes tatsächlich angezeigt ist. Dies werden wir nicht im Alleingang machen, sondern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und nach Anhörung von Landesnaturschutz- und Fischereibeirat. Das, denke ich, ist ein guter Kompromiss, auf den wir aufbauen können.
Lassen Sie uns abwarten, wie diese neue Kormoranverordnung wirkt. Zu gegebener Zeit werden wir gern erneut dazu berichten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Jetzt gibt es noch eine Spontanwortmeldung der Frau Abgeordneten Tasch. Bitte schön.
Es gibt Themen, die sind immer sehr redebedarfsfreudig. Ich kann Ihre Aussagen hier nicht so ganz stehen lassen, Herr Möller. Sie haben eben gesagt, Sie sind die starke Seite im Naturschutz und sind die starke Seite in den berechtigten Interessen gegenüber Land- und Forstwirtschaft. Das missfällt mir in erster Linie. Damit suggerieren Sie, dass es in den vergangenen 25 Jahren hier für den Naturschutz keine starken Interessen und keine starke Seite gegeben hätte.
Dem muss ich eindeutig widersprechen! Auch Ihre Vorgänger, die vorherigen Minister im Landwirtschafts- und Umweltministerium,
auch Herr Reinholz und Herr Volker Sklenar, haben eine starke Seite für den Naturschutz gehabt. Das kann ich so nicht hier stehenlassen. Starke Seite im Naturschutz – da fällt mir sofort ein, obwohl es ein ganz anderes Thema ist: Wenn Sie so eine starke Seite für den Naturschutz hätten, hätten Sie auch ein anderes Augenmaß bei der Windenergie gehabt. Da interessiert Sie kein Rotmilan, kein Uhu und kein Schwarzstorch.
Ich habe in meiner Rede gesagt: Ausgleich ist gefragt auch beim Naturschutz. Ausgleich bedeutet nicht nur hier beim Kormoran Ausgleich, sondern auch beim Rotmilan und beim Uhu. Was ist denn eigentlich die Wahrheit oder unsere Sicht auf die Dinge? Sie haben gesagt, Sie haben einen guten Kompromiss gefunden. Aber der gute Kompromiss ist doch nur zustande gekommen, nachdem wir den Antrag hier auf die Tagesordnung gesetzt haben am 11.11., als hier oben die Angler gesessen haben und als es in der Koalition auch unterschiedliche Auffassungen gegeben hat, sonst wäre nämlich still und heimlich die alte ausgelaufen und die verschärfte wäre in Kraft getreten. Nur weil es hier auch andere Auffassungen von Herrn Kummer und von Frau Becker gegeben hat und Sie sich noch mal einigen mussten,
haben Sie dann den Kompromiss gefunden. Das ist richtig. Aber ohne uns hätte es den Kompromiss nicht gegeben. Die CDU-Fraktion ist auch eine starke Seite für den Naturschutz, eine starke Seite für die Forstwirtschaft und eine starke Seite für die Landwirtschaft. Und all das zusammen macht uns stark. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es wird direkt über die Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2929 abgestimmt, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz die Ablehnung des Antrags empfiehlt.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Die Enthaltungen. 1 Enthaltung vom Abgeordneten Gentele. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, habe ich noch zwei Ordnungsmaßnahmen zu erteilen. Zum Ersten: In der gestrigen Debatte zur Sicherheitslage in Thüringen hat der Abgeordnete Brandner in seinem Redebeitrag zum wiederholten Male den Begriff „Koksnase“ verwendet. Da ich zu dieser Zeit selbst die Sitzungsleitung innehatte, bin ich berechtigt, eine entsprechende Ordnungsmaßnahme auszusprechen. Ich erteile Ihnen dafür nachträglich einen Ordnungsruf.
Die zweite Maßnahme betrifft Frau Abgeordnete Berninger von der Fraktion Die Linke wegen eines Verstoßes gegen § 108 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung wegen einer Veröffentlichung eines Redebeitrags eines anderen Abgeordneten vor der offiziellen Freigabe dieses Redebeitrags. Dafür erteile ich Ihnen eine Rüge.
Das wären die beiden Maßnahmen. Bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, noch der Hinweis, dass sich die Strafvollzugskommission 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 202 trifft. Wir setzen die Sitzung um 13.50 Uhr fort.
Einrichtung einer EnqueteKommission „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“
Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3108 - 2. Neufassung dazu: Keine Bekämpfung bürgerlicher Meinungen unter dem Vorwand der Rassismusbekämpfung Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3193
Ich eröffne die Fortsetzung der Beratung aus der 70. Plenarsitzung am 9. Dezember 2016. Als Erster hat Abgeordneter Tischner für die Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen heute die Debatte aus der Plenarsitzung im Dezember fort und ich möchte voranstellen, dass es gut und dass es richtig war, dass wir die Einsetzung heute erneut und diesmal konsensual beraten. Ich bleibe dabei, es steht dem Gremium und dem Auftrag einer Enquete-Kommission gut zu Gesicht und es ist guter parlamentarischer Brauch in Deutschland, dass man bei der Einsetzung einer Enquete-Kommission eine möglichst große parlamentarische Mehrheit herstellt. Dies soll heute passieren.
Meine Damen und Herren, wenn parlamentarische und wissenschaftliche Arbeit und Steuergeld investiert wird, soll etwas herauskommen, was einen breiten Mehrwert für gesellschaftliche Entwicklungen und politische Entscheidungen haben kann. Wir als CDU haben immer wieder eingewandt, den Rechtsextremismus oder Linksextremismus bekämpfen wir nicht, weil er rechts oder links, sondern weil er extremistisch ist. Die Grenzen des demokratischen Diskurses laufen für uns dort, wo sie das Grundgesetz festlegt. Menschenwürde, Parlamentarismus, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip, das sind die entscheidenden Punkte und das Bundesverfassungsgericht hat das im NPD-Verbotsverfahren gerade wieder ausführlich interpretiert. Was daneben und darüber hinaus aus Parteizentralen der verehrten Mitantragsteller oder aus den entsprechenden parteinahen Stiftungen kommt, das ist politische Geschmackssache. Doch diese Differenzen im Grundsätzlichen dürfen uns nicht daran hindern, uns mit den tatsächlichen Gefahren auseinanderzusetzen, die dem gesellschaftlichen Zusammenleben und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch Diskriminierung drohen. Darüber besteht zwischen allen antragstellenden Fraktionen sicherlich Konsens und das ist gut so und sei an dieser Stelle ausdrücklich auch noch mal erwähnt.
Wir haben uns deshalb auf die Suche nach einem Kompromiss begeben, denn der Kompromiss ist das Wesen der Demokratie. Dazu passt keine fundamental-oppositionelle Bewegungspartei, wie sie von Herrn Höcke hier angeführt wird. Jeder Kompromiss ist ein Geben und ein Nehmen. Uns waren bei diesem Kompromiss vor allem zwei Punkte besonders wichtig:
Erstens: Die Erde hat sich seit dem Frühjahr 2014, seit dem Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses, weitergedreht. Der Rechtsextremismus bleibt eine Herausforderung, der Islamismus steht uns in seiner Bedrohlichkeit viel deutlicher vor Augen und der Linksextremismus hat sein Gewaltpotenzial ebenfalls weiter entfaltet. Da die Linke den Extremismusbegriff strikt ablehnt, haben wir uns dazu durchgerungen, auf die Begriffe Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus zu verzichten. Das ist uns nicht leicht gefallen. Wir benennen jetzt jedoch klar andere politische und religiöse Einstellungen, die zu Diskriminierungen führen.
Zweitens: Uns ist wichtig, dass nicht jede Unterscheidung und Differenzierung gleich zu einem latenten Fall gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird. Deshalb haben wir den Akzent im Antrag von der Untersuchung von Einstellungen auf tatsächliche Diskriminierungen verschoben. Was als Diskriminierung gilt, das haben wir präzisiert, und zwar anhand des Artikels 2 Abs. 3 der Thüringer Verfassung. Diese Diskriminierung soll uns besonders dann interessieren, wenn sie widrigerweise Menschenwürde, das gesellschaftliche Zusammenleben und die Funktionsweise der freiheitlichen Demokratie stört. Mit diesen beiden Punkten ist das Untersuchungsfeld aus unserer Sicht einerseits sachgerecht erweitert, andererseits das Frageinteresse im etwas verengten Ansatz der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ präzisiert worden. Ferner halten wir den Begriff „Extremismus der Mitte“ für keinen besonders erklärungsstarken oder für die politischen Herausforderungen im Land weiterführenden Ansatz.
Im Ergebnis unserer Diskussionen hat der Antrag nun eine Fassung, die wir als CDU-Fraktion mittragen können. Wir haben uns aufeinander zubewegt, das ist gut so. Ich danke im Namen meiner Fraktion für die konstruktiven Gespräche und bitte um Zustimmung zu diesem gemeinsamen Antrag. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Tischner, auch ich möchte sagen, dass sich das Aussetzen der Beratungen gelohnt hat, weil ich froh bin, dass wir als Koalitionsfraktionen einen Kompromiss mit der CDU gefunden haben, vor allem deswegen, weil es anschließt an den Kompromiss, den wir schon in der vergangenen Legislatur beim NSU-Abschlussbericht gefunden haben, und weil das Einsetzen dieser Enquete-Kommission ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung des ganzen Geschehens ist und auch ein Zeichen dafür, dass wir Verantwortung übernehmen für das, was in diesem Land passiert ist, aber auch dafür, dass es sich nicht wiederholt.
Jetzt ist aus Ihrer Rede schon deutlich geworden, dass wir natürlich an der einen oder anderen Stelle unterschiedliche Auffassungen haben. Die konnten wir auch im Rahmen der Verhandlungen nicht komplett aufheben, weil wir natürlich sagen, dass das Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit da weitgehender ist. Jetzt kann man natürlich schwer sagen, dass die Friedrich-Schiller-Universität eine Parteizentrale einer der Parteien, die hier im Landtag vertreten sind, ist, und auch die berufen sich im Thüringen-Monitor auf das Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und sagen schlicht und ergreifend, dass hier die Annahme zugrunde liegt, dass es eine Abwertung von Menschen gibt aufgrund spezifischer Merkmale, die sie haben, sei es ihre sexuelle Orientierung, ihr Glauben, ihre Herkunft, ihr Geschlecht. Und die Grundlage ist, dass man dann sagt, dass das menschenfeindlich ist und dass das auch das ist, was es eigentlich zu verurteilen gilt. Das ist ein Konzept, das auch – das ist in der vergangenen Beratung deutlich geworden – bei der AfD-Fraktion noch nicht ganz angekommen ist, aber der ThüringenMonitor ist eine solide wissenschaftliche Arbeit, der sich regelmäßig mit diesen Zustimmungswerten zu Ungleichwertigkeit auseinandersetzt und bei dem deutlich wird, dass die Zustimmungswerte auch unverändert hoch sind. Es zeigt sich auch, dass sie eben nicht nur an den Rändern dieser Gesellschaft existieren, sondern verbreitet sind über alle gesellschaftlichen Schichten, und es deckt damit auch das ab, was sie mit Extremismus und Islamismus meinen, weil auch das dem inhärent ist, dass es Abwertung und Diskriminierung beinhaltet, die wir genauso ablehnen. Mit diesem Problem wollen wir uns im Rahmen der Enquete-Kommission auseinandersetzen, weil dieses Konzept damit für uns Grundlage für verschiedene Erklärungsansätze bietet und wir daraus auch Handlungsoptionen ableiten können. Wir wissen, dass wir diese Einstellung
nicht nur an den Rändern bekämpfen müssen, sondern dass wir darauf hinweisen müssen, dass sie überall existieren und dass sie nicht unwidersprochen bleiben dürfen und dass sie vor allem nicht mehrheitsfähig sind und mit den Grundwerten, die wir hier in unserer Gesellschaft haben, nicht vereinbar sind. Deswegen finde ich es gut, dass wir sagen, wir wollen dieses Problem auch gemeinsam in der Enquete-Kommission bearbeiten, dass wir uns dem gesamtgesellschaftlich und auch parteiübergreifend in einem großen Konsens stellen müssen.
Deswegen bin ich froh, dass wir diesen Kompromiss gefunden haben, dass es einen breiten demokratischen Konsens in diesem Haus für die Einsetzung gibt und dass ein sehr großer Teil der Abgeordneten hier im Haus hinter dieser Enquete-Kommission steht. Das ist unstrittig in diesen Tagen besonders wichtig, denn der Holocaust-Gedenktag morgen mahnt uns jedes Jahr, wie wichtig eine gelebte Erinnerungskultur ist. Er erinnert uns daran, dass es keine Wiederholung dessen geben darf, was in Nazi-Deutschland passiert, und das erinnert uns auch daran, dass das nicht selbstverständlich ist, sondern dass wir daran jeden Tag arbeiten und dass wir dafür auch kämpfen müssen. Das ist umso wichtiger, wenn wir hören, wie einzelne Abgeordnete dieses Hauses sich mit diesem Teil der Geschichte auseinandersetzen, wenn sie das Holocaust-Mahnmal als Schande bezeichnen, also das Mahnmal selbst, aber auch den Holocaust insgesamt infrage stellen und den Versuch machen, rechtsextreme oder populistische – wie auch immer man es nennen möchte – Einstellungen salonfähig zu machen und sie in der Gesellschaft und im Parlament zu etablieren. Es zeigt auch, dass wir uns mit der Einsetzung dieser Enquete-Kommission mit dieser Bedrohung auseinandersetzen und dass wir Wege suchen, unsere Demokratie zu stärken. Das machen wir mit Blick auf die gegenwärtigen Entwicklungen unserer Gesellschaft, weil man nicht mehr sagen kann, dass man nicht wusste, was hier passiert. Wer das tut, verschließt die Augen vor den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen oder nimmt es billigend in Kauf. Beides ist nicht hinnehmbar, deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und freue mich auf die Arbeit in der Enquete-Kommission. Vielen Dank.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die Redezeiten sind – außer bei der SPD-Fraktion – auch erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, deshalb möchte ich noch einen Hinweis geben. Da mit
Nummer III des vorliegenden Antrags, welche die Zusammensetzung der Enquete-Kommission bestimmt, von der Geschäftsordnung abgewichen werden soll, ist nach § 120 der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen, erforderlich. Ich schlage deshalb vor, zuerst gemeinsam über die Nummern I, II, IV und V des Antrags, für die die einfache Mehrheit genügt, und danach über die Nummer III abzustimmen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nummern I, II, IV und V des Antrags. Wer denen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten Reinholz und Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Damit sind die Nummern I, II, IV und V des Antrags angenommen.
Wir stimmen nun ab über die Nummer III des Antrags. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten Reinholz und Gentele. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Damit ist die Nummer III des Antrags angenommen und die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht.
Ich bitte die Fraktionen, die neun Mitglieder der Enquete-Kommission, die dem Landtag angehören, und deren Stellvertreter und die neun übrigen Mitglieder und deren Stellvertreter zu benennen.
Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag ab, für den auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden ist. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die anderen Abgeordneten des Hauses. Ich frage aber noch mal nach Enthaltungen. Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3193 abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.