Protocol of the Session on January 26, 2017

Die Schwierigkeiten dieses Modells ergeben sich vor allem durch unsere kleingliedrige Verwaltungsstruktur mit 23 kommunalen Aufgabenträgern und mehr als 40 konzessionierten Verkehrsunternehmen. Aus diesem Grund werden wir jetzt nach Vorlage der Machbarkeitsuntersuchung zur Erweiterung des VMT auch darauf drängen, dass möglichst viele Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen dem VMT beitreten. Denn in einer solchen Verbundstruktur ist die Realisierung eines einheitlichen Tickets wesentlich einfacher. Ein Blick über Thüringen hinaus bestätigt das Ganze.

Als einen Teilerfolg haben wir erreicht, dass in diesem Jahr als erste Stufe hin zu einem Azubi-Ticket im Verkehrsverbund Mittelthüringen jede Schülerin, jeder Schüler oder Auszubildende mit einer AboSchüler-Azubi-Zeitkarte für einen Aufpreis von weniger als 10 Euro im VMT-Gebiet verbundweit mobil sein kann.

(Beifall DIE LINKE)

Die Einführung erfolgt im VMT aus vertrieblichen Gründen im Sommer, und zwar zum Schuljahresbeginn 2017/2018. Wir halten das für einen guten, vorsichtigen ersten Schritt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In einem zweiten Schritt soll dieses Modell auf den Schienenpersonennahverkehr im Freistaat insgesamt ausgeweitet werden. Die Verhandlungen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft mit den verantwortlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sind inzwischen fortgeschritten. Für das SPNV-Angebotsmodell wird – da keine zur Kalkulation eines solchen Tarifprodukts erforderlichen Daten vorliegen – in Kürze eine Markterkundungsstudie in Auftrag gegeben, denn mit 100 Euro pro Teilnehmer ist es eben nicht getan, zu sagen, das muss doch reichen.

Mithilfe einer Befragung und durch Auswertung statistischer Daten zu den Azubis sollen die Wege der Auszubildenden und deren Verkehrsmittelund Ticketnutzung nachvollzogen werden. Detaillierte Kenntnisse hierüber sind erforderlich, um die Tarifbestimmungen für ein Azubi-Ticket zu gestalten

und um die wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Tarifprodukts zu bewerten. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern haben dem TMIL ihre Unterstützung bei der Bereitstellung von Daten zugesagt und diese auch bereits geliefert.

Sehr geehrte Damen und Herren, der zweite Ansatz ist die Schulwegkostenfreiheit auch für Auszubildende. Dazu befinden wir uns seit Kurzem wieder in Verhandlungen mit den für die Schulfinanzierung zuständigen Ressorts. Hier geht es darum, im Einvernehmen mit unseren Kollegen aus den anderen Häusern noch einmal zu prüfen, ob auch Auszubildenden, ähnlich Schülern an allgemeinbildenden Schulen, Schulwegkostenfreiheit gewährt werden kann. Dieser Ansatz wird parallel zu den vorgenannten Herangehensweisen verfolgt. Gerade hier ist es eben das Bohren sehr dicker Bretter, aber ich bin mir sicher, Herr Tischner, Schritt für Schritt kommen wir voran. Soweit ich weiß, sind nicht nur die letzten zwei Jahre dafür spannend, wir haben das aufgenommen, seit 20 Jahren – glaube ich – ist so ein Modell längst auch schon überfällig.

Sehr geehrte Damen und Herren, genau aus diesem Grund bitte ich darum, die Landesregierung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien bei der Gestaltung eines rechtssicheren und finanzierbaren Azubi-Tickets zu unterstützen. Das TMIL arbeitet mit allen Möglichkeiten an einer Lösung. Darauf können Sie sich verlassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Noch eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Brandner, bitte.

Ja, dass Frau Lukin mir die Frage nicht beantworten konnte oder wollte, war mir schon klar. Aber Frau Keller hat es auch nicht getan. Noch mal: Warum ist es bei Abgeordneten ohne Zwang und Solidarsystem möglich, Bahnfahrkarten 1. Klasse für 180 Euro im Jahr anzubieten und das geht nicht für Schüler, Auszubildende und Studenten in dem Umfang? Wieso geht das nicht? Das müssen Sie mir erklären. Es sei denn, man sagt: Ja, wir Abgeordneten sind etwas Besonderes, da gibt es auch von der Bahn besondere Tarife. Aber dann kommen wir vielleicht in den Bereich der Vorteilsnahme, da müssen wir vorsichtig sein. Beantworten Sie das einfach mal. Gehen Sie noch zum Pult hier vor und erklären mir, warum das für Abgeordnete funktioniert und bei normalen Menschen nicht. Das ist mir ein Rätsel. Frau Lukin, ich bin ja noch Rechtsanwalt, ich habe noch einen ordentlichen Beruf. Als

(Ministerin Keller)

solcher gebe ich Ihnen einen Tipp: Wenn Sie die Bahnfahrkarte 1. Klasse haben sollten, spenden Sie sie bloß nicht. Sie leisten da Beihilfe zum Betrug. Die Fahrkarte ist nur in Verbindung mit einem Abgeordnetenausweis gültig. Wenn Sie da Gutes tun wollen, rate ich Ihnen davon ab, diese Fahrkarte zu spenden. Ganz ehrlich, werden Sie nicht kriminell! Danke schön.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Spenden Sie das Geld!)

Ich könnte mir vorstellen, dass die Kalkulation eine andere ist, wenn das Nutzungsverhalten fast ins Leere läuft, gegenüber einer Kalkulation, wo Sie eine fast 90-prozentige Inanspruchnahme haben. Aber wer weiß das schon?!

Wir schließen damit diese Aussprache und kommen zur Abstimmung. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Doch, Herr Möller.

Das zwar nicht, aber ich beantrage die namentliche Abstimmung.

Sie beantragen namentliche Abstimmung. Sehr schön! Dann stimmen wir jetzt namentlich über den Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/2657 ab. Ich bitte die beiden Schriftführer, hier vorn die Schriftkarten einzusammeln.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist ein kleines Versehen passiert. Ich bitte darum, dass wir die Abstimmung noch mal wiederholen, und bitte darum, noch mal abzustimmen. Sie werfen die ersten Stimmen ab und wir sammeln neu ein.

Ich darf noch mal kurz um Ruhe bitten. Die beiden Schriftführer sammeln die Stimmkarten erneut für die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/2657 ein.

Ich würde auch gern noch abstimmen. – Ich sehe nun keine weiteren Bedürfnisse nach Abstimmung, sodass wir den Abstimmungsvorgang schließen. Ich darf noch mal einflechten: Die Alterspräsidentin war jedenfalls nicht schuld an diesem Versehen. Ich bitte um Auszählung. Danke schön.

Wir haben ein Ergebnis. Es wurden 73 Stimmen abgegeben, davon 7 Jastimmen und 66 Neinstimmen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag der AfD-Fraktion mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Wohnungseinbrüchen wirksam entgegentreten – Eigentum schützen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2670 dazu: Einbruchskriminalität entschieden bekämpfen – präventive Maßnahmen ausbauen, Aufklärungsquote verbessern Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2928

Bevor wir in den Tagesordnungspunkt einsteigen, würde ich einfach bitten, dass der eine oder andere, der jetzt noch steht, sich auf irgendeinen Platz setzt. Es stehen einfach zu viele hier herum.

Die AfD-Fraktion wünscht das Wort zur Begründung? Bitte schön, Herr Henke.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste! Manche Anträge bleiben aktuell, egal wie lange man sie verschiebt. Genau das ist hier der Fall, eingebracht bereits am 20. September 2016, behandelt Ende Januar 2017 – ganze fünf Monate hat es gedauert, bis wir endlich zu einem Thema sprechen können, das die Bürger so bewegt wie kaum ein anderes in diesen Tagen.

(Beifall AfD)

Daran sieht man übrigens wieder einmal, wie weit sich viele in diesem Hohen Haus von den tatsächlichen Nöten und Sorgen der Bürger entfernt haben. In der Zwischenzeit konnten wir dagegen über so wichtige Themen wie „Das Grüne Band zum Nationalen Monument weiterentwickeln“ oder „Masterplan zum Radwandern“ debattieren. Dass wir heute die Rede zu Wohnungseinbrüchen auf der Tagesordnung haben, freut mich sehr, da wir hier auch Resultate vorzuweisen haben. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion wünscht Abgeordneter Fiedler das Wort zur Begründung des Antrags? Nein?

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Abgeordne- ter Walk!)

Herr Abgeordneter Walk übernimmt das. Bitte schön, Herr Abgeordneter Walk.

(Abg. Brandner)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher! Ich will zur Begründung unseres Alternativantrags …

Entschuldigung. Telefonieren im Plenarsaal ist nicht gestattet, Abgeordneten nicht und Mitarbeitern schon gar nicht! Bitte schön, Herr Abgeordneter Walk.

Ja, dann kann es weitergehen. Ich will zur Begründung unseres Alternativantrags einen Aspekt nennen, der verdeutlichen soll, warum es uns allen hier im Haus wichtig sein sollte, diesen Tätern den Kampf anzusagen. Neben dem Verlust oder der Beschädigung von Eigentum sowie der damit einhergehenden finanziellen und immateriellen Schädigung erleiden die Opfer meist noch ganz andere Folgen. Bereits seit Mitte der 80er-Jahre befasst sich die internationale empirisch-kriminologische Forschung mit den Auswirkungen von Wohnungseinbrüchen auf die betroffenen Personen, auf die Opfer. Ab den 90er-Jahren folgten dann auch erste deutschsprachige Studien zu diesem Thema. So gilt es inzwischen als erwiesen, dass Betroffene von Wohnungseinbrüchen im Nachgang oftmals über eine sehr lange Zeit mit psychischen Problemen zu kämpfen haben. Folgende Befunde wurden bei den Geschädigten am häufigsten diagnostiziert: Schlafstörungen, Unruhe und Unsicherheit, depressive Gefühle, Angstzustände, Hilflosigkeit usw. Auch die Angst, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu betreten, gehören dazu.

Abschließend: Wir sind der Auffassung, dass auch diesem Teil, nämlich den Nebenfolgen des Einbruchdiebstahls, endlich ausreichend begegnet werden muss. Wir haben mit unserem Antrag einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, den wir für sinnvoll erachten, um erstens die Bürger künftig besser zu schützen und zweitens die Aufklärung dieser Straftaten zu erleichtern. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der AfD. Dafür erteile ich Herrn Staatssekretär Götze das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist richtig, dass Wohnungseinbruchdiebstähle tief in die Privatsphä

re unserer Bürgerinnen und Bürger eingreifen und dass dies massiv verunsichert. Gerade deshalb ist die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ein besonders wichtiges Anliegen. Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen sollen sich weiterhin in ihren Städten und Gemeinden, in ihrem Zuhause sicher fühlen, und das können sie auch. Unser Land hat sich weiter als eines der sichersten Länder in der Bundesrepublik etabliert. Dennoch haben wir im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls in den letzten Jahren zweifellos einen Anstieg der Fallzahlen zu konstatieren. Vergleicht man jedoch Thüringen mit anderen Bundesländern, ist festzustellen, dass die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle hier wesentlich geringer ausfällt. So lag 2015 die Häufigkeitszahl beim Wohnungseinbruchdiebstahl in Thüringen bei 68,5 Fällen und damit deutlich unter vergleichbaren Bundesländern wie Sachsen-Anhalt mit 125 Fällen oder SchleswigHolstein mit 198,7 Fällen auf 100.000 Einwohner. Für die Thüringer Polizei und das Innenministerium ist dieses gute Ergebnis kein Grund, sich auszuruhen. Daher hat Herr Innenminister Dr. Poppenhäger erst kürzlich gemeinsam mit anderen Innenministern und Senatoren eine gemeinsame Erklärung zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstählen unterzeichnet. Es sind sechs Punkte, auf die sich die Länderminister geeinigt haben, um diese Kriminalität verstärkt zu bekämpfen: mehr Prävention und Beratung, mehr Polizeipräsenz, ein Fokus auf sogenannte reisende Täter, bessere Informationsflüsse, die Nutzung technischer Möglichkeiten und der Schulterschluss zwischen Polizei und Justiz. Viele von diesen Dingen, die beschlossen wurden, werden in Thüringen auch bereits umgesetzt. Beispielhaft seien die gezielten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen, die Priorität der Tatortarbeit und die Verstärkung der Präventionsarbeit genannt. Ebenso wurden sofort nach dem Auftreten von Häufungen dieser Delikte in den Städten Erfurt, Jena, Gera und Gotha Arbeitsgruppen und Sonderkommissionen eingerichtet. Dies wird die Polizei lageangepasst auch weiterhin insbesondere bei Häufungen von Einbrüchen in Einfamilienhäuser tun. Unabhängig davon ist die Thüringer Polizei im Rahmen ihrer allgemeinen Aufbauorganisation gut aufgestellt. So zeigt ein Blick auf die Aufklärungsquoten 2015 im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen, unter welchem auch der Wohnungsdiebstahl erfasst wird, dass die Polizei gute Arbeit leistet. So hatte Thüringen im Jahr 2015 in dieser Straftatengruppe eine Aufklärungsquote von 20,6 Prozent und steht damit im bundesweiten Vergleich lediglich hinter Niedersachsen mit 20,8 Prozent. Die weitere Erhöhung der Aufklärungsquote ist ein erklärtes Ziel, an dessen Erreichung wir stetig arbeiten. So gelang es mit dem Neubau des Landeskriminalamts, die räumlichen Labor- und gerätetechnischen Bedingungen spürbar zu verbessern, die Spurenauswertung zu beschleunigen und

damit die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Dazu hat das Landeskriminalamt Thüringen im Bereich der kriminaltechnischen Spurenuntersuchung auch Schritte eingeleitet, um noch bestehende Rückstände in der Bearbeitung von Untersuchungsaufträgen abzubauen. In diesem Zusammenhang wurde zum Beispiel im Bereich der biologischen Spuren bei der Erarbeitung und Inkraftsetzung der Richtlinie zur Erhöhung der Qualität der DNA-Untersuchungsaufträge eine Priorisierung dringend zu bearbeitender Untersuchungsaufträge erreicht, insbesondere auch im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls. Erfolg zeigte diese Priorisierung und die damit einhergehende enge Zusammenarbeit zwischen den Sonderkommissionen der Kriminalpolizeidienststellen und des Landeskriminalamts, was zu einer Vielzahl zügiger Identifizierungen von Tätern führte. Um die stetig steigende Anzahl von Untersuchungsaufträgen insbesondere im Bereich der DNA-Spuren auch zukünftig bewältigen zu können, hat das Landeskriminalamt frühzeitig mit Personalmaßnahmen reagiert. Im Bereich der forensischen Genetik wurden seit 2008 Dienstposten für vier Laborkräfte unter Einhaltung der Vorgaben des Stellenabbaukonzepts und im Rahmen im Haushaltsplan ausgewiesener Planstellen und Stellen geschaffen und auch besetzt. Ergänzend werden auf vertraglicher Basis Untersuchungsaufträge an eine zertifizierte externe Untersuchungsstelle vergeben.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch die Bereiche „Kriminaltechnik“ in den Kriminalpolizeiinspektionen werden perspektivisch von einer verbesserten technischen Ausstattung profitieren. So trat am 1. Oktober 2016 die Konzeption „Zentrales Spurenmanagement“ in Kraft. Diese Konzeption berücksichtigt bereits national definierte Standards einer qualifizierten Spurensicherung, die Basis für eine einheitliche und effektive kriminaltechnische Ausstattung der Kriminalpolizeiinspektionen sein werden. Nach kriminalpolizeilichen Erkenntnissen ist das Täterspektrum heterogen und unterscheidet sich in Zusammensetzung, Herkunft und Professionalität von teils bandenmäßig strukturierten Tätergruppen aus dem Ausland über regional ansässige deutsche Staatsangehörige bis hin zu jugendlichen Zufallstätern. So wurden ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 lediglich 15,7 Prozent nicht deutsche Tatverdächtige in diesem Phänomenbereich bekannt gemacht. Lassen Sie mich also festhalten: Nach wie vor handelt es sich in der Mehrzahl der ermittelten Tatverdächtigen um deutsche Staatsangehörige und eben nicht um reisende Tätergruppen aus dem Ausland.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Hört, hört!)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich dabei auch deutlich machen: Ja, es gibt auch reisende Täter in Thüringen und die stel

len uns vor vielfältige Herausforderungen. Gerade in diesen Fällen bedarf es nicht nur einer engen Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, sondern auch eines Informationsaustauschs mit den Herkunftsstaaten der Täter. Dies setzt die Thüringer Polizei bereits in der Praxis um und optimiert dies ständig. Im Zusammenhang mit reisenden Tätern ist darüber hinaus die sogenannte Schleierfahndung ein wirksamer Baustein zur Verhinderung dieser Straftaten. Ich betone, dass es sich hierbei um eine durch die Polizei regelmäßig durchgeführte Kontrolle entlang der Bundesautobahnen und anderer Straßen für den grenzüberschreitenden Verkehr handelt, die verdachts- und ereignisunabhängig ist. Insofern macht eine pauschale Intensivierung der Schleierfahndung keinen Sinn. Vielmehr ist zu bedenken, dass die Schleierfahndung bei einer Reihe von Maßnahmen nur ein Baustein sein kann, weil wir auch die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen müssen. So sind bevorzugte Angriffsziele Wohnungen und Einfamilienhäuser in den Städten und Gemeinden. Daher werden durch die Landespolizei notwendige Maßnahmen umgesetzt. Diese sind zum einen die Sicherung einer der Lage angepassten polizeilichen Präsenz, auch unter Einsatz von Kräften der Bereitschaftspolizei, zum anderen die ständige Qualitätsverbesserung im ersten Angriff und bei der Spurenauswertung, das Erkennen von Einbruchserien, Tatzusammenhängen und deren zentrale Bearbeitung, unter anderem auch durch Sonderkommissionen, die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei und nicht zu vergessen die Öffentlichkeitsarbeit und Prävention. Ziel ist und bleibt die Verbesserung der polizeilichen Möglichkeiten zur Überführung der Täter und Täterinnen. Denn eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit kann zur Abschreckung potenzieller Täter führen und entfaltet eine generalpräventive Wirkung.

Generalpräventive Wirkung soll auch die Verschärfung des Strafrechts erbringen. Erst kürzlich hat sich Herr Innenminister Dr. Poppenhäger bei einer Abstimmungsrunde zu sicherheitspolitischen Fragen in Berlin im Kreise seiner Kollegen aus dem Innen- und Justizressort mit diesen darauf verständigt, dass Wohnungseinbruchdiebstähle in keinem Fall als minder schwere Straftaten erfasst werden können. Diesen Forderungen haben sich die Innenminister und -senatoren auf der Herbstsitzung vom 28. bis 30. November in Saarbrücken angeschlossen und diese bekräftigt. Wohnungseinbruchdiebstähle müssen härter sanktioniert werden. Tätern muss bewusst werden, dass keine Aussicht auf eine Reduzierung des Mindeststrafmaßes besteht. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die aktuelle Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas, mit der auf Gesetzesverschärfungen bei der Bekämpfung der Wohnungskriminalität bzw. des Wohnungseinbruchdiebstahls gedrängt wird.