Protocol of the Session on February 26, 2015

(Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein, vielen Dank!)

Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die Anfrage der Abgeordneten Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, in Drucksache 6/233 auf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage die Landesregierung mit Bezug auf die Hochschulkarte „Thoska“.

Sicherheitsrisiko der Hochschulkarte „Thoska“

Nach Berichten des Blogs netzpolitik.org vom 12. Februar 2015 bestehen bei der an mehreren Thüringer Hochschulen verwendeten RFID-basierten Chipkarte „Thoska“ zur bargeldlosen Bezahlung erhebliche Sicherheitslücken. Anonyme Hacker hatten die Lücke ausgenutzt, um die Karte zu klonen und so auf die seit Jahren bekannte Problematik hinzuweisen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Waren den betroffenen Hochschulen und dem Studentenwerk Thüringen die Sicherheitslücken bekannt und wenn ja, seit wann?

2. Warum haben die Universitäten in Jena und Weimar im Gegensatz zu Ilmenau und Schmalkalden nicht reagiert, um die Schwachstellen umgehend zu beseitigen?

3. Werden nach Kenntnis der Landesregierung bei der Umstellung auf sichere Karten durch die betroffenen Hochschulen Kosten für die Studierenden entstehen?

4. Welcher Schaden ist nach Kenntnis der Landesregierung durch die Sicherheitslücken der Hochschulkarte in Thüringen entstanden?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Hoppe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Den betroffenen Hochschulen und dem Studentenwerk Thüringen sind die Sicherheitsrisiken seit Herbst 2008 bekannt.

Zu Frage 2: Alle Thüringer Hochschulen haben geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren. So wurden etwa Gebäude und Gebäudebereiche mit besonderen Sicherheitsbedürfnissen zusätzlich abgesichert, zum Beispiel durch einen bei Zutritt einzugebenden PINCode oder durch die Nutzung mechanischer Schlüssel. Das geschah unter anderem auch in Jena. Die Situation ist jedoch an den Hochschulen sehr verschieden. Drei Hochschulen, darunter auch die Fachhochschule Schmalkalden, haben erst 2014 die Thoska-Karte eingeführt und deshalb von Anfang an die neuere MIFARE-DESfire-Generation eingesetzt. Alle anderen Hochschulen, die bisher noch die MIFARE-Classic-Karte einsetzen, stellen nun weiterhin auf die neue Generation mit höherer Sicherheit um. Je umfänglicher die installierten Systeme sind, desto aufwendiger ist allerdings auch die Umstellung. In Ilmenau hat man früher mit der Umstellung beginnen können und ist deshalb auch schon weiter vorangeschritten als in Jena und in Weimar. Im Bereich der FSU Jena sind zudem wesentlich mehr Endgeräte installiert und naturgemäß mehr Karten im Umlauf. Während der Umstellungsphase müssen jedoch die Thoska-Endgeräte noch beide Chipkartengenerationen akzeptieren. Erst nach dem Umtausch aller im Umlauf befindlichen Chipkarten kann dann ein höheres Sicherheitsniveau erreicht werden.

Zu Frage 3: Nein, den Studierenden werden keine Kosten entstehen.

Zu Frage 4: Durch das Sicherheitsrisiko der älteren Hochschulkartengeneration wurde bisher nur das Studentenwerk Thüringen geschädigt, und zwar ausschließlich am Standort Jena. An den Hochschulen selbst wurden keine Schäden durch Kartenmissbrauch festgestellt. Dem Studentenwerk Thüringen ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand ein Schaden in Höhe von 1.264,59 Euro entstanden. Der Schaden kam durch die bargeldlose Zah

(Staatssekretärin Feierabend)

lung mit gefälschten Karten in Mensen und Cafeterien des Studentenwerks in Jena zustande. Als Verursacher wurde mithilfe der Jenaer Polizei eine Person ermittelt; ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Henfling.

Können Sie was zu dem Zeitraum sagen, in dem die alten Karten ausgetauscht werden?

Ich darf noch eine zweite Frage anschließen: Sind Änderungen beispielsweise bei der Frage, ob die Karte auch als Zahlungsmedium dient, angedacht? Denn das ist ja durchaus, wie Sie gerade auch beschrieben haben, ein hohes Sicherheitsrisiko. Soll also eventuell die Karte nicht mehr als Zahlungsmedium dienen, gibt es dazu Überlegungen?

In der Tat, das Sicherheitsrisiko besteht. Dennoch kann man ja meiner Antwort entnehmen, dass der tatsächliche Schaden mit 1.200 Euro vergleichsweise überschaubar ist. Nach dem bisherigen Fahrplan ist vorgesehen, alle Karten bis etwa zum Herbst 2016 auszutauschen. Mit Blick auf die festgestellte Risikosituation sind wir allerdings als Ministerium im Kontakt mit den Hochschulen und dem Studentenwerk und beraten derzeit über Maßnahmen, um diesen Fahrplan deutlich zu beschleunigen.

Weitere Anfragen erkenne ich nicht. Ich rufe als letzte Anfrage in der Fragestunde die Frage der Abgeordneten Muhsal, Fraktion der AfD, in der Drucksache 6/234 auf.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Geplante Einstellung von Lehrern

Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die Einstellung von 500 Lehrern jährlich geplant ist. Ausgehend von der Prognose des Personalentwicklungskonzepts Schule werden die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2018/2019 steigen. Aufgrund des somit steigenden Lehrergrundbedarfs sollte die Anzahl jährlich einzustellender Lehrer dieser Entwicklung angepasst werden. Für die Vorausberechnung der absehbaren Veränderungen im Personalbestand werden zwei unterschiedliche Verfahren genutzt: zum einen die Vertragsfortschreibung, bei der die Bestandsänderungen auf der Basis der personen

genauen Fortschreibung der Verträge berechnet werden, und zum anderen die Altersübergangsquote, bei der die Bestandsänderung auf der Basis des derzeitigen realen Austrittsverhaltens berechnet wird. Dabei wird der häufig vorgezogene Austritt aus dem Arbeitsleben berücksichtigt, der deutlich höhere Austrittszahlen in den nächsten Jahren liefert. Laut dieser Altersübergangsquotenrechnung verlassen jährlich wesentlich mehr als nur 500 Lehrer den Schuldienst. Außerdem wird diese offizielle Berechnung in Vollzeitbeschäftigteneinheiten durchgeführt und ergibt eine Reduzierung von durchschnittlich 791 Vollzeitbeschäftigteneinheiten pro Jahr in den nächsten neun Jahren bis zum Schuljahr 2022/2023.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Berechnungsbasis beruht die Zielstellung, jährlich nur 500 neue Lehrer einzustellen?

2. Wie hoch ist der zu erwartende Mehrbedarf an Lehrern durch inklusive Beschulung?

3. Wie soll mit dem voraussichtlich zunächst erhöhten Lehrergrundbedarf bis zum Schuljahr 2018/2019 und dem anschließend sinkenden Bedarf an Lehrern durch zurückgehende Schülerzahlen umgegangen werden?

4. Wie ist es zu erklären, dass Lehrer, die sich bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, noch in der Statistik ihrer Schulen als Lehrpersonal geführt werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Ministerin Dr. Klaubert.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Muhsal beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zahl der im Koalitionsvertrag genannten 500 Neueinstellungen jährlich ergibt sich aus dem Ersatz von ausscheidenden Lehrern, die zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens noch zur Bedarfsdeckung zur Verfügung standen. Das bedeutet, dass dabei diejenigen, die aus der Freistellungsphase in den Ruhestand bzw. in die Rente gehen, im Ersatzbedarf nicht berücksichtigt werden. Diese sind bereits beim Wechsel in die Freistellungsphase ersetzt worden.

Zu Frage 2: Der Personalmehrbedarf durch inklusive Beschulung richtet sich nach dem „Entwicklungsplan Inklusion“ und wird jeweils ausgerechnet.

(Staatssekretär Hoppe)

Zu Frage 3: Der sich nach den jeweilig gültigen Rechtsverordnungen rechnerisch aus der Anzahl der Schüler ergebende Lehrergrundbedarf ist grundsätzlich mit den im Bestand befindlichen Lehrkräften zu decken. Gegebenenfalls sind Ersatzeinstellungen vorzunehmen. Lehrkräfte, die über den durch zurückgehende Schülerzahlen sinkenden Lehrergrundbedarf eingestellt wurden, bilden einen Teil der Personalreserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall und eine Reserve für die im Zeitraum ab 2020 zu erwartenden rückläufigen Bewerberzahlen zur Einstellung in den Schuldienst.

Zu Frage 4: Lehrer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind Landesbedienstete. Sie werden durch das Land bezahlt, müssen daher auch auf Haushaltsstellen geführt werden. In der Deckung des Bedarfs werden diese Bediensteten natürlich nicht berücksichtigt – ich hatte das in einer vorhergehenden Antwort bereits benannt –, gleichwohl zählen sie zum Bestand der Stellen.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Muhsal.

Ja, zu den Fragen 1 und 2. Ihrer Antwort entnehme ich, konkrete Zahlen können Sie mir nicht nennen?

Ja, das können Sie tatsächlich auch selbst schlussfolgern. Wir sind derzeit in den Haushaltsverhandlungen. Ich spreche im Moment von den Bedingungen, die wir im Koalitionsvertrag benannt haben. Das haben Sie richtig erkannt und gelesen. Mit den 500 Lehrerinnen und Lehrern pro Kalenderjahr und vor dem Hintergrund der Haushaltsberatung kann ich tatsächlich im Moment keine weiteren Zahlen nennen, weil die sich natürlich nach den aktuellen Haushaltszahlen richten werden.

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Wahl von Mitgliedern der Landessportkonferenz gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 des Sportfördergesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 6/252

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Sportfördergesetzes werden in die Landessportkonferenz, die 30 Mitglieder umfasst, sechs Mitglieder vom Landtag entsandt, die nicht Abgeordnete sein müssen. Das Wahlverfahren ist im Gesetz nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/252 vor.

Wird Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen.

Dann stimmen wir über den Wahlvorschlag ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag angenommen.

Ich gratuliere den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Gut.