Protocol of the Session on February 26, 2015

(Beifall AfD)

Was wäre das spannend, wenn nur die Hälfte der Thüringer wählen geht, und dann auch nur die Hälfte der Abgeordneten hier sitzen würde. Das wäre doch wunderbar. Und das wäre ein Antrieb, richtig auf die Wahlbeteiligung einzuwirken und die Leute nach vorne zu bringen und die Wahlbeteiligung nach vorne zu bringen.

Also: Das sind die neun Punkte, wo wir sagen, da müssen wir weiter gehen als diesen einen Minipunkt, der bei Ihnen ist.

Wir erkennen gleichwohl Ihren guten Willen. Das Gesetzgebungsverfahren dauert ja ein bisschen. Wir haben jetzt mal einen Ansatz für so eine Änderung des Abgeordnetengesetzes und kommen da gerne auf Sie zu, wobei Sie und auch wir natürlich keine Angst haben, dass hier Luxemburger Verhältnisse einkehren. Sie wissen ja, in Luxemburg regiert Rot-Blau-Grün. So weit sind wir noch nicht. Ich glaube, da kommen wir auch nicht hin und ehrlicherweise wollen wir das ja auch nicht.

Also: Sie können sich auf uns verlassen. Wir arbeiten gern mit, wenn Sie das Abgeordnetengesetz und die anderen Gesetze, die ich gerade genannt habe, wirklich ernsthaft angehen wollen und da für Reformen zur Verfügung stehen. Wir verschließen uns nicht einer Zusammenarbeit, auch mit Ihnen nicht, wobei das punktuell ist. Aber wenn sich mal vereinzelt gute Politikansätze bei Ihnen finden, machen wir da gern mit. „Packen wir’s an!“ habe ich gesagt, es gibt viel zu tun. Ich denke mal, das Ding wird verwiesen an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, das beantragen wir hiermit. Danke schön.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter Brandner. Nun hat das Wort der Abgeordnete Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da sitzen drei Mann und sehen nach unten und sehen nicht, wenn man mal was sagen möchte!)

Ich freue mich sehr, dass der Abgeordnete Fiedler da ist. Und noch mehr freue ich mich, wenn er sich auch an die Regeln hält. Das Präsidium wird nicht kritisiert durch Abgeordnete. Herr Adams, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Brandner, das war jetzt – wie hatten Sie gesagt – inhaltsreich oder so oder „sachlich“, Sie hatten gesagt, Sie wollten heute sachlich werden. Ich will gar nicht tiefer darauf eingehen, aber wer so sehr hopst zu einem Thüringer Gesetz zwischen Bundestag, Europa und Luxemburg zum Schluss auch, zeigt deutlich, dass er entweder an der wirklich sachlichen Debatte kein Interesse hat oder

(Beifall DIE LINKE)

dass es einfach Spaß macht, hier mal zu reden und sich rhetorisch auszutoben. Ich glaube, dass es wichtig ist, sehr geehrter Herr Brandner, dass man das hier mit einem gewissen Ernst macht. Und wer den Vorschlag unterbreitet, eine Regelung, die in

(Abg. Brandner)

der Verfassung steht, doch irgendwie ganz schnell zu ändern, obwohl wir einen langen Disput über diese Verfassungsregelung hatten, nämlich den automatischen Aufwuchs unserer Diäten oder eben auch das automatische Absenken, denn es ist ja an die statistischen Zahlen geknüpft. Es gab auch Länder, die eine ähnliche Regelung haben, bei denen es auch mal nach unten ging. Wer davon redet, dass man das doch einfach ändern könnte, hat einfach Realitäten, politische Realitäten in diesem Land noch nicht anerkennen können. Die CDU hat diese Regelung eingeführt und bleibt dabei, dass sie sie nicht ändern will. Und da kann man jetzt natürlich rhetorisch darüber immer noch mal reden und ablenken vom Thema und ablenken von der Frage, ob man diesem Gesetz zustimmen möchte und wie man zu den Funktionszulagen steht, oder man kann es auch sein lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorgelegte Gesetz wird in zwei Punkten das Abgeordnetengesetz ändern: In § 51 werden wir abschließend klarstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es zu jeglicher Art von ausgeübter Funktion keine besonderen Funktionszulagen mehr geben kann. Und in § 54 werden wir außerdem noch einmal deutlich klarstellen, dass man über etwas, was es nach dem Gesetz nicht geben soll, auch keine Rechnungslegung machen kann. Ich habe wahrgenommen, dass die CDU genau so argumentiert hatte – wenn sie über diese Funktionszulagen Rechnung legen müsse, könne es wohl nicht unzulässig sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen diese Sachlage jetzt klar. Ich finde es auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade nach der Debatte am heutigen Morgen und dem Aufruf von Herrn Mohring, die juristischen Streitereien hier aus dem Landtag herauszuhalten, einen wichtigen Appell meinerseits, Sie aufzufordern, doch einmal klar zu machen, transparent zu machen: Wer hat denn Funktionszulagen auf Grundlage welcher Beschlüsse, welcher Höhe, welcher Verfahrensweisen in Ihrer Fraktion bekommen? Sie selbst haben doch gesagt, wir wollen uns nicht beklagen gegenseitig. Dann schaffen Sie doch Transparenz da, wo Transparenz hingehört, nämlich in die Debatte, in dieses Rund hier im Thüringer Landtag! Sagen Sie, wer hat wie viel bekommen! Das wäre ein erster Schritt, meine sehr verehrten Damen und Herren, um hier Klarheit zu schaffen.

Noch eines finde ich erstaunlich. Sie haben erklärt, obwohl Sie die Rechtsauffassung des Präsidenten des Landesrechnungshofs eben nicht teilen, Sie also fest davon überzeugt sind, dass die Funktionszulagen, die Sie gezahlt haben, rechtmäßig waren, würden Sie es jetzt nicht mehr tun. Also was nun? Sind Sie überzeugt, dass Sie das durften oder fühlen Sie sich ertappt, dass Sie es jetzt wirklich nicht dürfen, und wollen es deshalb ändern? Meine sehr

verehrten Damen und Herren, hier würde ich mich freuen, wenn die CDU es schaffen würde, ein Stück mehr Klarheit, ein Stück mehr Transparenz auch in den Thüringer Landtag zu bringen. Ich bin froh, dass wir diese Praxis zu Ende bringen, beenden mit diesem Gesetz und das heute hier auch an den Start bringen. Ich bin auch – und das will ich hier ganz deutlich sagen – ein gutes Stück erstaunt, auch ein wenig traurig, dass die Fraktionen über eine Pressemitteilung vom Präsidenten darüber informiert wurden, dass er diese zu Unrecht, offensichtlich zu Unrecht gezahlten Zulagen nicht zurückfordern wird. Ich kann das nicht verstehen. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich glaube, dass wir darüber noch eine Debatte werden führen müssen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Adams, vielen Dank. Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Herr Korschewsky für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zu Beginn noch einmal für alle deutlich machen, worum es heute geht. Es geht heute nicht darum, über einen Gesetzesvorschlag oder eine Gesetzesinitiative zu reden, die eine umfassende Reform des Parlamentsrechts oder des Abgeordnetenrechts beinhaltet. Nein, dazu ist angekündigt – und wir stehen auch dazu –, dass wir über eine Expertenkommission uns insgesamt mit dieser ganzen Frage beschäftigen wollen und haben ganz bewusst einen einzigen Punkt herausgenommen. Ich lese es noch mal vor, damit auch jeder begreift, worum es geht. Es geht um das Elfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes, Gesetz über das Verbot von Funktionszulagen aus Fraktionsgeldern. Um nichts anderes geht es heute hier an diesem Pult und in diesem Hohen Haus. Ich möchte zu Beginn meiner Rede auch noch einmal auf meinen Kollegen Blechschmidt zurückkommen, der in seiner Einbringung von den zwei Urteilen in Karlsruhe, aber auch des Landesverfassungsgerichtshofs gesprochen hat. Ich möchte das noch einmal grundsätzlicher machen und auch daraus zitieren. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 wird festgestellt, dass die Zahlung von Fraktionsvergütungen eine Gefährdung der in der Verfassung verankerten Freiheit und Gleichheit des Mandats durch finanzielle Abgeordnetenlaufbahnen darstellt. Deshalb ist ein grundsätzliches Verbot finanzieller Hierarchien unter den Abgeordneten nötig. Jetzt ein Zitat, mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident: „Auf der anderen Seite ist der Gefahr zu be

(Abg. Adams)

gegnen, dass durch die systematische Ausdehnung von Funktionszulagen ‚Abgeordnetenlaufbahnen‘ und Einkommenshierarchien geschaffen werden, die der Freiheit des Mandats abträglich sind und die Bereitschaft der Abgeordneten beeinträchtigen ohne Rücksicht auf eigene wirtschaftliche Vorteile die jeweils beste Lösung für das Gemeinwohl anzustreben. Funktionszulagen können darum zum einen nur in geringer Zahl vorgesehen werden und sind zum anderen auf besonders herausgehobene politisch-parlamentarische Funktionen zu begrenzen. Durch eine Vielzahl von besonders zu entschädigenden Funktionsstellen verstärkt sich die Abhängigkeit des einzelnen Abgeordneten von der politischen Gruppe, der er angehört.“ So weit das Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dabei macht es keinen Unterschied, aus welcher Finanzierungsquelle das Geld kommt. Solche hierarchiebildenden Zahlungen werden also nicht deshalb plötzlich erlaubt, weil sie nicht vom Landtag direkt, sondern aus Haushaltsmitteln der Fraktionen erfolgen. Im Gegenteil, die Indirektheit dieses Weges macht das Ganze aus meiner Sicht heraus und aus unserer Sicht heraus noch verfassungswidriger, wenn es dafür überhaupt eine Steigerung geben sollte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn das Bundesverfassungsgericht verlangt selbst für die engumgrenzten Ausnahmen, die wir alle kennen, also Präsidenten, Vizepräsidenten der Parlamente und die Fraktionsvorsitzenden, ausdrücklich gesetzliche Grundlagen. Nach diesem Urteil im Jahr 2000 sind im Thüringer Abgeordnetengesetz – und das war eine richtige Entscheidung – diese bisherigen Fraktionszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende gestrichen worden. Das Parlament in Thüringen hat auf das Urteil im Jahre 2000 richtigerweise reagiert.

Trotz Ablehnung durch die damalige PDS-Fraktion und die SPD-Fraktion und trotz einer breiten kritischen Diskussion in der Öffentlichkeit beschloss allerdings die CDU-Landtagsmehrheit die Einführung einer steuerfreien Aufwandspauschale für die genannten Funktionsträger, sozusagen als Ersatz, durch die Hintertür. Dagegen klagten beide Oppositionsfraktionen, die damalige PDS und die SPD gemeinsam, beim Thüringer Verfassungsgerichtshof. Sie argumentierten, die Zahlung der Aufwandsentschädigung stellt eine Umgehung des Urteils von 2000 dar. Im Übrigen wurde unter Hinzuziehung des Rechnungshofs auch eine Beweisaufnahme durchgeführt. Die klagenden Fraktionen, also SPD und PDS, bekamen insoweit Recht, dass nur fraktionsbedingter tatsächlicher Mehraufwand als Kostenersatz durch eine Aufwandspauschale ausgeglichen werden darf. Es darf aber auf keinen Fall um

eine jegliche Art einer Vergütung gehen, wie auch der Kollege Blechschmidt ausführte in der Einbringung. Das verstößt ausdrücklich gegen die Bildung finanzieller Hierarchien.

Ich möchte gern aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juli 2003 zitieren, Herr Präsident: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 überzeugt auch darin, dass die Bedeutung der Aufgaben der Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und der Ausschussvorsitzenden so hinter der des Parlamentspräsidiums und des Fraktionsvorsitzenden zurücktreten, dass für sie eine Ausnahme vom mandatsbedingten Gleichbehandlungsgebot im Sinne eines Grunddiätenaufschlags nicht mehr gerechtfertigt ist. […] Diese aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie und der Freiheit des Mandatsträgers entwickelten Gesichtspunkte eignen sich als rechtliche Zuordnungskriterien jedoch nur dort, wo die allgemeine Gleichheit aller Mandatsträger zum Tragen kommt. Das ist im Kernbereich des Mandats der Fall. Dieser Kernbereich umfasst die Wahrnehmung des Wählerauftrags im Parlament mittels nur dem Gewissen des Mandatsträgers verpflichteter Gestaltungshandlungen und Entscheidungen.“ So weit das Zitat.

Die aus der Fraktionskasse gezahlten Funktionsvergütungen gehören genauso zu diesem Kernbereich des Mandats, meine Damen und Herren, und sind deshalb vom Verbot erfasst. Doch auch dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs konnte offensichtlich die CDU-Fraktion und später auch die FDP-Fraktion im Landtag nicht von dieser verfassungswidrigen Praxis abbringen und das verwundert doch schon sehr. Stellt sich doch in gewisser Weise dann die Frage tatsächlich nach der Verfassungstreue. Nachprüfungen des Rechnungshofs, zu denen nun ein Prüf- bzw. Sonderbericht vorliegt, den wir mittlerweile in der Hand haben und aus dem die Medien auch schon berichtet haben, ergeben offensichtlich, dass sowohl die CDU, die so offensichtlich über alle geprüften Wahlperioden hinweg, als auch die FDP-Fraktion Funktionsvergütungen aus Fraktionsmitteln zusätzlich zahlen oder gezahlt haben, die den Charakter einer Entschädigung von Arbeitsaufwand für die Funktion darstellen. Der Rechnungshof rügt die Praxis als rechtsund verfassungswidrig und fordert Maßnahmen zur Beseitigung dieser rechtswidrigen Praxis. Dabei stellt das von den Koalitionsfraktionen nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschaffene ausdrückliche Verbot im Abgeordnetengesetz ein sehr deutliches Signal der Umsetzung dar.

Die CDU-Fraktion hat angekündigt bzw. hat es mittlerweile vollzogen, diese Zahlungspraxis einzustellen – Kollege Adams hat schon darauf verwiesen –, will aber trotzdem offensichtlich nicht die für das Verbot sprechende Rechtsargumentation akzeptieren. Da muss ich schon sagen, ist es für mich doch

verhältnismäßig schwierig, dieses nachzuvollziehen.

Herr Abgeordneter Korschewsky, es gibt eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Brandner. Lassen Sie die zu?

Nein, das wäre vertane Lebenszeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In einem Gutachten, das die CDU-Fraktion abgeliefert hat, wird die These aufgestellt, dass diese Zahlungspraxis von der Parlamentsautonomie, das heißt dem Selbstorganisationrecht der Fraktionen, gedeckt sei. Dem ist klar zu widersprechen, denn auch und gerade das Selbstorganisationsrecht der Fraktionen hat sich an verfassungsrechtliche Vorgaben zu halten. So sind die Fraktionen auch als Teil des Verfassungsorgans Landtag, meine Damen und Herren, verpflichtet, die Verfassung umzusetzen. Das heißt, sie müssen als Zusammenschluss von Abgeordneten die Freiheit und Gleichheit des Mandats aller ihrer Mitglieder respektieren. Wenn die Verfassung umzusetzen ist, ist natürlich, meine Damen und Herren, auch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, und das aus dem Jahr 2003. Das Selbstorganisationsrecht darf sich nur in diesem verfassungsrechtlichen Rahmen entfalten. Es kann und darf nie über der Verfassung stehen bzw. diesen Rahmen durchbrechen. Das heißt im Klartext: Wenn Verfassungsprinzipien die Bildung finanzieller Hierarchien verbieten, dann bleiben diese Hierarchien auch mit Blick auf das Selbstorganisationsrecht der Fraktionen verboten.

Es gibt aber auch noch ein ganz einfaches Argument der praktischen Gerechtigkeit: Auch Abgeordnete ohne formale Funktion – das werden Sie sicher alle in Ihrer täglichen Arbeit gespürt haben –, haben arbeitsintensive Aufgabenbereiche auch mit vielen Außenterminen, mit vielen zusätzlichen Aufgaben, die sich ergeben, und die zum Beispiel unter anderem teilweise einen großen Fahraufwand bedeuten. Es ist daher auch aus diesem Gesichtspunkt der praktischen Gerechtigkeit völlig unangebracht, nach der bei genauem Hinsehen unbrauchbaren Unterscheidung von formalen Funktionsträgern und nur einfachen Abgeordneten eine finanzielle Differenzierung unter den Abgeordneten vorzunehmen. Um die Klarstellung noch einmal abzurunden, wird auch § 54 des Abgeordnetengesetzes geändert – auch darauf hat Kollege Adams schon hingewiesen. In den Vorschriften für die Buchhaltung der Fraktionen wird der Punkt „Funktionszulagen“ als Buchungskategorie gestrichen.

An dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein durchaus kritischer Blick auf den Rechnungshof, dem die Prüfung der Fraktionen vorbehalten ist. Mit Blick darauf, dass die beiden entscheidenden Verfassungsgerichtsurteile, die ich wohl ausführlich genannt habe, aus Karlsruhe und Weimar schon so lange auf dem Tisch liegen und in ihren rechtlichen Festlegungen und Schlussfolgerungen unmissverständlich sind, hat es aus unserer Sicht sehr lange, viel zu lange gedauert, bis nun endlich die eindeutige Einschätzung unter Beachtung dieser Rechtsprechung vom Thüringer Rechnungshof ausdrücklich getroffen worden ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach Auffassung der Linke-Fraktion hätte dieses wesentlich schneller gehen müssen, denn auch der Rechnungshof ist verpflichtet, jederzeit für die Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen zu sorgen. Auch von der Landtagsspitze hätte hier nach Ansicht der Linke-Fraktion schon viel länger eine viel deutlichere Initiative kommen müssen, auch in Richtung einer klaren Forderung nach Abschluss der Prüfarbeit und eindeutiger Positionierung durch den Thüringer Rechnungshof, denn im präsidialen Amt des Landtags – und das sage ich ganz deutlich – muss das Parteibuch der Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers völlig ohne Bedeutung und Einfluss bleiben, zumal, wenn es um die Einhaltung von grundlegenden Verfassungsprinzipien der Abgeordnetenparlamentsarbeit geht. Ich kann mich hier nur dem Kollegen Adams anschließen. Ich kann diese Pressemitteilung des Präsidenten von gestern nicht nachvollziehen, dass es hier keinerlei Rückforderungsansprüche geben soll.

Zum Schluss noch ein kurzer Blick auf die in den Medien widergespiegelte Verjährungsdebatte. Ein langjähriger Verfassungsbruch, bei dem es um zigtausende von Euro geht, soll sozusagen nach drei Jahren vergeben und vergessen sein, obwohl die Handelnden die Urteile von den Tagen ihrer Verkündung an kannten und um ihr verfassungswidriges Verhalten wussten. Seit dem Jahr 2000, spätestens seit dem Jahr 2003 hätte jeder, der es wissen will, es wissen können und auch danach handeln können. Dem kann so nicht sein und ist auch nicht so. Wer nicht gutgläubig ist, und das ist hier so, bleibt in der Pflicht. Hinzu kommt, dass Fraktionen als Teil des Verfassungsorgans Landtag zu jeder Zeit zu verfassungsgemäßem Handeln verpflichtet sind und – falls Fehler passieren – verpflichtet sind zu jederzeitiger Korrektur, denn eine Verfassung verjährt nun einmal tatsächlich und wirklich nicht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Anderes ist den normalen Menschen in Thüringen – und hier sage ich auch, zum Beispiel Hartz-IV-Betroffenen – zu Recht überhaupt nicht vermittelbar,

denn jeder Ottonormalmensch muss zu Unrecht Erlangtes zurückerstatten, wenn er weiß, dass es ihm nicht zusteht. Für Fraktionen und Abgeordnete darf hier nichts anderes gelten, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir verlangen die Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Gelder von der CDU-Fraktion und von der FDP-Fraktion.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja- wohl!)

Auch wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Korschewsky. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Emde von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Korschewsky, den Vorwurf des wissentlichen Verfassungsbruchs, den sollten Sie zurücknehmen, denn wenn Sie nicht Ihrer eigenen Argumentation zuwider laufen wollen, dann ist ja wohl das Einbringen einer Gesetzesänderung aus Ihrer Sicht deswegen notwendig, um eben gesetzliche Klarheit zu schaffen, und dann kann es auch keinen Verfassungsbruch geben.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist ja eine Argumentation! Bei einer Klausur Note 6! Durchgefallen!)